Absatz eins,Der Vorsitzende hat die Sitzungen des Verwaltungsrats durch rechtzeitige Einladung aller Mitglieder einzuberufen. Gleichzeitig hat er die vorläufige Tagesordnung bekanntzugeben.
Anmerkung, Absatz 2, mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft getreten)