Bundesrecht konsolidiert

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Errichtung neuer Grenzübergänge an der gemeinsamen Staatsgrenze § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Errichtung neuer Grenzübergänge an der gemeinsamen Staatsgrenze

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 282/1991 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 31/2004

Typ

Vertrag – Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.1991

Außerkrafttretensdatum

30.04.2004

Unterzeichnungsdatum

05.04.1991

Index

49/04 Grenzverkehr

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK UNGARN ÜBER DIE ERRICHTUNG NEUER GRENZÜBERGÄNGE AN DER GEMEINSAMEN STAATSGRENZE
StF: BGBl. Nr. 282/1991

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Ungarn sind im Geiste der Förderung gutnachbarschaftlicher Beziehungen zwischen ihren Ländern und vom Wunsche geleitet, den bilateralen und internationalen Personenreiseverkehr durch die Errichtung neuer Grenzübergänge zwischen den beiden Staaten zu erleichtern, wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 5, Absatz eins, wurden am 5. April 1991 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 5, Absatz eins, mit 1. Juli 1991 in Kraft.

Gesetzesnummer

10005753

Dokumentnummer

NOR11005837

Alte Dokumentnummer

N4199110480X

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991/282/P0/NOR11005837

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