Errichtung neuer Grenzübergänge an der gemeinsamen Staatsgrenze
Bundesgesetzblatt Nr. 282 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 31 aus 2004,
01.07.1991
30.04.2004
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK UNGARN ÜBER DIE ERRICHTUNG NEUER GRENZÜBERGÄNGE AN DER GEMEINSAMEN STAATSGRENZE
StF: BGBl. Nr. 282/1991
idF:
BGBl. III Nr. 95/2002
BGBl. III Nr. 31/2004
Die Mitteilungen gemäß Artikel 5, Absatz eins, wurden am 5. April 1991 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 5, Absatz eins, mit 1. Juli 1991 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Ungarn sind im Geiste der Förderung gutnachbarschaftlicher Beziehungen zwischen ihren Ländern und vom Wunsche geleitet, den bilateralen und internationalen Personenreiseverkehr durch die Errichtung neuer Grenzübergänge zwischen den beiden Staaten zu erleichtern, wie folgt übereingekommen: