Kurztitel

Errichtung neuer Grenzübergänge an der gemeinsamen Staatsgrenze

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 282 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 31 aus 2004,

Inkrafttretensdatum

01.07.1991

Außerkrafttretensdatum

30.04.2004

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK UNGARN ÜBER DIE ERRICHTUNG NEUER GRENZÜBERGÄNGE AN DER GEMEINSAMEN STAATSGRENZE

StF: BGBl. Nr. 282/1991

Änderung

idF:

BGBl. III Nr. 95/2002

BGBl. III Nr. 31/2004

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 5, Absatz eins, wurden am 5. April 1991 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 5, Absatz eins, mit 1. Juli 1991 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Ungarn sind im Geiste der Förderung gutnachbarschaftlicher Beziehungen zwischen ihren Ländern und vom Wunsche geleitet, den bilateralen und internationalen Personenreiseverkehr durch die Errichtung neuer Grenzübergänge zwischen den beiden Staaten zu erleichtern, wie folgt übereingekommen: