Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 308/1990

Typ

Vertrag – BRD

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.1990

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Unterzeichnungsdatum

27.11.1989

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Titel

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in
der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der
Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen
(NR: GP XVII RV 1172 VV S. 131. BR: AB 3828 S. 526.)
StF: BGBl. Nr. 308/1990

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich

und

die Regierung der Bundesrepublik Deutschland -

im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen,

in der Absicht, den Absolventen beruflicher Bildungsgänge die Berufsausübung und das berufliche Fortkommen im jeweils anderen Staat zu erleichtern,

im Bewußtsein der im Bereich der beruflichen Bildung bestehenden Gemeinsamkeiten -

sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die für das Inkrafttreten erforderlichen Mitteilungen gemäß Artikel 10, des Abkommens wurden am 20. März bzw. 11. April 1990 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10, mit 1. Juli 1990 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 5 Absatz 2 verfassungsändernd ist, samt Anlage, wird genehmigt.

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2017

Gesetzesnummer

10009729

Dokumentnummer

NOR11009920

Alte Dokumentnummer

N7199012276J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1990/308/P0/NOR11009920

Navigation im Suchergebnis