Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen § 0

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 308/1990 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008

Typ

Vertrag – BRD

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2008

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

27.11.1989

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Titel

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen
StF: BGBl. Nr. 308/1990 (NR: GP XVII RV 1172 VV S. 131. BR: AB 3828 S. 526.)

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich

und

die Regierung der Bundesrepublik Deutschland –

im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen,

in der Absicht, den Absolventen beruflicher Bildungsgänge die Berufsausübung und das berufliche Fortkommen im jeweils anderen Staat zu erleichtern,

im Bewußtsein der im Bereich der beruflichen Bildung bestehenden Gemeinsamkeiten –

sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die für das Inkrafttreten erforderlichen Mitteilungen gemäß Artikel 10, des Abkommens wurden am 20. März bzw. 11. April 1990 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10, mit 1. Juli 1990 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage, wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017

Gesetzesnummer

10009729

Dokumentnummer

NOR30006990

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1990/308/P0/NOR30006990

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