Die Regierung der Republik Österreich
und
die Regierung der Bundesrepublik Deutschland –
im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen,
in der Absicht, den Absolventen beruflicher Bildungsgänge die Berufsausübung und das berufliche Fortkommen im jeweils anderen Staat zu erleichtern,
im Bewußtsein der im Bereich der beruflichen Bildung bestehenden Gemeinsamkeiten –
sind wie folgt übereingekommen: