Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen
Bundesgesetzblatt Nr. 308 aus 1990,
01.07.1990
31.12.2007
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in
der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der
Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen
(NR: GP XVII RV 1172 VV S. 131. BR: AB 3828 S. 526.)
StF: BGBl. Nr. 308/1990
BGBl. Nr. 547/1992
BGBl. Nr. 465/1994
BGBl. Nr. 534/1995
BGBl. III Nr. 18/1997
BGBl. III Nr. 152/1999
BGBl. III Nr. 125/2006
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 5 Absatz 2 verfassungsändernd ist, samt Anlage, wird genehmigt.
Die für das Inkrafttreten erforderlichen Mitteilungen gemäß Artikel 10, des Abkommens wurden am 20. März bzw. 11. April 1990 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10, mit 1. Juli 1990 in Kraft.
Die Regierung der Republik Österreich
und
die Regierung der Bundesrepublik Deutschland -
im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen,
in der Absicht, den Absolventen beruflicher Bildungsgänge die Berufsausübung und das berufliche Fortkommen im jeweils anderen Staat zu erleichtern,
im Bewußtsein der im Bereich der beruflichen Bildung bestehenden Gemeinsamkeiten -
sind wie folgt übereingekommen: