Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bundesbehindertengesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 32
Inkrafttretensdatum
01.07.1990
Außerkrafttretensdatum
31.08.1999
Abkürzung
BBG
Index
68/02 Sonstiges Sozialrecht
Text
Sitzungen des Kuratoriums
§ 32.Paragraph 32,
(1)Absatz eins,Die Sitzungen des Kuratoriums finden mindestens viermal im Jahr statt und sind nicht öffentlich.
(2)Absatz 2,An den Sitzungen nimmt ein Vertreter der Fondsverwaltung mit beratender Stimme teil. Erforderlichenfalls können vom Vorsitzenden Fachleute mit beratender Stimme beigezogen werden.
(3)Absatz 3,Für die Einberufung der Sitzungen, die Ladung der Mitglieder, die Beschlußfähigkeit und die Protokollführung gelten die Bestimmungen über den Bundesbehindertenbeirat.
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2012
Gesetzesnummer
10008713
Dokumentnummer
NOR12104717
Alte Dokumentnummer
N6199011991J