(4)Absatz 4,Der Behindertenanwalt hat jährlich einen Tätigkeitsbericht an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zu legen sowie dem Bundesbehindertenbeirat (§ 8) mündlich zu berichten. Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat diesen Bericht dem Nationalrat vorzulegen.Der Behindertenanwalt hat jährlich einen Tätigkeitsbericht an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zu legen sowie dem Bundesbehindertenbeirat (Paragraph 8,) mündlich zu berichten. Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat diesen Bericht dem Nationalrat vorzulegen.