Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Väter-Karenzgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 7
Inkrafttretensdatum
01.01.1990
Außerkrafttretensdatum
31.12.1999
Abkürzung
VKG
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Beachte
zum Bezugszeitraum: vgl. Art. XVIII Abs. 3
Text
Anwendung sonstiger Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes
§ 7.Paragraph 7,
Für den Anspruch auf sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (§ 67 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 1988) und für Rechtsansprüche des Arbeitnehmers, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, gilt § 15 Abs. 2 MSchG, für den Urlaubsanspruch § 15 Abs. 3 MSchG und für den Anspruch auf eine Dienstwohnung gilt während der Dauer seines Kündigungs- und Entlassungsschutzes § 16 MSchG. Für den Anspruch auf sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (Paragraph 67, Absatz eins, des Einkommensteuergesetzes 1988) und für Rechtsansprüche des Arbeitnehmers, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, gilt Paragraph 15, Absatz 2, MSchG, für den Urlaubsanspruch Paragraph 15, Absatz 3, MSchG und für den Anspruch auf eine Dienstwohnung gilt während der Dauer seines Kündigungs- und Entlassungsschutzes Paragraph 16, MSchG.
Schlagworte
Kündigungsschutz
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2013
Gesetzesnummer
10008674
Dokumentnummer
NOR12104217
Alte Dokumentnummer
N6198911194A