Bundesrecht konsolidiert

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Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT Art. 22

Kurztitel

Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 176/1989 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 46/2004

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 22

Inkrafttretensdatum

26.09.2002

Außerkrafttretensdatum

Index

19/06 Privilegien und Immunitäten

Text

Artikel 22

Inkrafttreten und Geltungsdauer des Protokolls

  1. Absatz eins,Dieses Protokoll tritt am dreißigsten Tag nach dem Tag in Kraft, an dem fünf Parteien des Übereinkommens die Bedingungen des Artikels 21 dieses Protokolls erfüllt haben.
  2. Absatz 2,Dieses Protokoll tritt an dem Tag außer Kraft, an dem auch das Übereinkommen außer Kraft tritt.

Anmerkung

Die Berichtigung der Verlautbarung (VFB), BGBl. III Nr. 38/2006,
wurde berücksichtigt.

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2012

Gesetzesnummer

10001022

Dokumentnummer

NOR40052421

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1989/176/A22/NOR40052421

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