Kurztitel

Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1989, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 46 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 22

Inkrafttretensdatum

26.09.2002

Text

Artikel 22

Inkrafttreten und Geltungsdauer des Protokolls

  1. Absatz eins,Dieses Protokoll tritt am dreißigsten Tag nach dem Tag in Kraft, an dem fünf Parteien des Übereinkommens die Bedingungen des Artikels 21 dieses Protokolls erfüllt haben.
  2. Absatz 2,Dieses Protokoll tritt an dem Tag außer Kraft, an dem auch das Übereinkommen außer Kraft tritt.