Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT Art. 22

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 176/1989

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 22

Inkrafttretensdatum

20.04.1989

Außerkrafttretensdatum

25.09.2002

Index

19/06 Privilegien und Immunitäten

Text

Artikel 22

Unterzeichnung, Ratifizierung, Beitritt und Vorbehalte

  1. Absatz eins,Dieses Protokoll liegt vom 13. Februar 1987 bis zum 31. Dezember 1987 in Paris zur Unterzeichnung auf.
  2. Absatz 2,Alle Parteien des Übereinkommens außer der Amtssitzpartei können diesem Protokoll beitreten, nämlich durch:
    1. Litera a
      Unterzeichnung, die nicht der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung bedarf; oder
    2. Litera b
      Unterzeichnung, die der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung bedarf, gefolgt von der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung; oder
    3. Litera c
      Beitritt.
  3. Absatz 3,Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt erfolgen gemäß Artikel 25 dieses Protokolls durch Hinterlegung der betreffenden Urkunde beim Depositar.
  4. Absatz 4,Vorbehalte zu diesem Protokoll können in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht angemeldet und jederzeit durch eine diesbezügliche Erklärung an den Depositar zurückgezogen werden.

Gesetzesnummer

10001022

Dokumentnummer

NOR12012912

Alte Dokumentnummer

N1198911326F

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1989/176/A22/NOR12012912

Navigation im Suchergebnis