VERZEICHNIS DER REGELN
Präambel
Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen
Regel 1: Abkürzungen
Regel 2: Vertretung vor dem Internationalen Büro
Regel 3: Hinterleger; Inhaber
Regel 4: Nationale Behörde
Regel 5: Form der Mitteilungen an das Internationale Büro
Regel 6: Berechnung der Fristen
Regel 7: Arbeitssprache
Kapitel 2: Gesuch um internationale Registrierung
Regel 8: Form und Inhalt des Gesuchs um internationale
Registrierung
Regel 9: Dem Gesuch um internationale Registrierung beizufügende
Unterlagen
Regel 10: Dem Gesuch um internationale Registrierung beizufügende
Gebühren und Zahlung der Restgrundgebühr
Kapitel 3: Nicht vorschriftsmäßiges Gesuch um internationale Registrierung
Regel 11: Mängel im allgemeinen
Regel 12: Nicht vorschriftsmäßiges Gesuch um internationale
Registrierung hinsichtlich der Klassifizierung der Waren und Dienstleistungen
Regel 13: Waren- und Dienstleistungsverzeichnis mit zu unbestimmten
unverständlichen oder sprachlich unrichtigen Begriffen
Kapitel 4: Internationale Registrierung
Regel 14: Registrierung der Marke im internationalen Register
Regel 15: Datum der internationalen Registrierung
Kapitel 5: Schutzverweigerungen, Ungültigerklärungen und Eintragung bestimmter gerichtlicher oder Verwaltungsentscheidungen
Regel 16: Form und Inhalt der Mitteilungen der Schutzverweigerungen
und der auf die Schutzverweigerungen folgenden
Endentscheidungen
Regel 17: Frist zur Mitteilung; Eintragung und Übermittlung der
Schutzverweigerungen
Regel 18: Form und Inhalt der Mitteilungen der Ungültigerklärungen
Regel 19: Eintragung bestimmter gerichtlicher oder
Verwaltungsentscheidungen
Kapitel 6: Eintragung einer Änderung
Regel 20: Form und Inhalt des Gesuchs um Eintragung einer Änderung
Regel 21: Nicht vorschriftsmäßiges Gesuch um Eintragung einer Änderung
Regel 22: Eintragung der Änderung in das internationale Register
und Eintragungsdatum
Regel 23: Berichtigungen
Kapitel 7: Offiziöse Mitteilung über den Schutzablauf und Erneuerung
Regel 24: Offiziöse Mitteilung über den Schutzablauf
Regel 25: Frist und Voraussetzungen für die Erneuerung
Regel 26: Erneuerung einer teilweise übertragenen internationalen
Registrierung
Regel 27: Nicht vorschriftsmäßige Erneuerung
Regel 28: Eintragung der Erneuerung in das internationale Register
Kapitel 8: Bescheinigungen, Mitteilungen und Veröffentlichungen
Regel 29: Bescheinigungen
Regel 30: Mitteilungen
Regel 31: Veröffentlichungen
Kapitel 9: Gebühren
Regel 32: Erforderliche Gebühren
Regel 33: Gebührenfreiheit
Regel 34: Zahlung der Gebühren
Regel 35: Verteilung der Zusatz- und Ergänzungsgebühren
Kapitel 10: Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Regel 36: Inkrafttreten
Regel 37: Übergangsbestimmungen betreffend die Erneuerung
bestimmter Registrierungen
Präambel
Die Versammlung des besonderen Verbandes für die internationale Registrierung von Marken, gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer iii des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken, revidiert in Stockholm am 14. Juli 1967 und geändert am 2. Oktober 1979,
und
der Ausschuß der Leiter der nationalen Ämter des gewerblichen Eigentums des besonderen Verbandes für die internationale Registrierung von Marken, gemäß Artikel 10 Absatz 4 des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken, revidiert in Nizza am 15. Juni 1957,
die vom 18. bis 22. April 1988 in Genf zu gemeinsamen außerordentlichen Sitzungen zusammengetreten sind,
nehmen einstimmig diese Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken an.
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*1) Ersetzt die unter BGBl. Nr. 8/1975 kundgemachte und unter BGBl. Nr. 634/1975, BGBl. Nr. 34/1977, BGBl. Nr. 89/1982 und BGBl. Nr. 122/1984 geänderte Ausführungsordnung*1) Ersetzt die unter Bundesgesetzblatt Nr. 8 aus 1975, kundgemachte und unter Bundesgesetzblatt Nr. 634 aus 1975,, Bundesgesetzblatt Nr. 34 aus 1977,, Bundesgesetzblatt Nr. 89 aus 1982, und Bundesgesetzblatt Nr. 122 aus 1984, geänderte Ausführungsordnung