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Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen Anl. 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 88/1985 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 111/2017

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

01.09.2017

Außerkrafttretensdatum

29.09.2017

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche
70/09 Minderheiten-Schulrecht

Beachte

1. klassenweise aufsteigendes Inkrafttreten, vgl. Art. III § 2 Abs. 20 und BGBl. II Nr. 279/2016
2. klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 21)

Text

Anlage A

LEHRPLAN DER ALLGEMEINBILDENDEN HÖHEREN SCHULE

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

1. Funktion und Gliederung des Lehrplans

Der vorliegende Lehrplan stellt einerseits die für die Einheitlichkeit und Durchlässigkeit des Schulwesens notwendigen Vorgaben dar und eröffnet andererseits Freiräume, die der Konkretisierung am Standort vorbehalten sind. Der Lehrplan dient als Grundlage für

  • Strichaufzählung
    die Konkretisierung des Erziehungsauftrags der Schule,
  • Strichaufzählung
    die Planung und Steuerung des Unterrichts in inhaltlicher und in methodischer Hinsicht,
  • Strichaufzählung
    die Gestaltung des Erweiterungsbereichs und für schulautonome Lehrplanbestimmungen,
  • Strichaufzählung
    die Planungen der schulpartnerschaftlichen Gremien,
  • Strichaufzählung
    das standortbezogene Bildungsangebot,
  • Strichaufzählung
    die Berücksichtigung der individuellen Interessen und persönlichen Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler.

Der Lehrplan gliedert sich in das Allgemeine Bildungsziel, die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze, den Teil Schul- und Unterrichtsplanung, die Stundentafeln und die Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Das Allgemeine Bildungsziel definiert gemeinsam mit den Allgemeinen Didaktischen Grundsätzen und dem Teil Schul- und Unterrichtsplanung Verbindlichkeiten, Verantwortlichkeiten und Freiräume bei der Umsetzung des Lehrplans.

Die Stundentafeln nennen Unterrichtsgegenstände und geben das Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände an, definieren die Freiräume für schulautonome Maßnahmen und sind maßgebend für den zeitlichen Umfang des Kernbereiches (in seiner jeweiligen Bedeutung; siehe dazu Ziffer 2, des Dritten Teiles).

Die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände der Unterstufe enthalten den Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe“, welche sich sowohl auf den Kern- als auch auf den Erweiterungsbereich bezieht, sowie Bezüge zum Allgemeinen Bildungsziel und insbesondere Beiträge zu den Bildungsbereichen. Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze“ werden Anleitungen zur Gestaltung des Unterrichts gegeben und im Abschnitt „Lehrstoff“ werden die zu erreichenden Ziele bzw. Inhalte (in der Unterstufe für den Kernbereich) festgelegt.

Die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände der Oberstufe enthalten im Rahmen der Bildungs- und Lehraufgabe auch Beiträge zu den Bildungsbereichen. Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze“ werden Anleitungen zur Gestaltung des Unterrichts gegeben. In den Abschnitten „Bildungs- und Lehraufgabe“ und „Lehrstoff“, die sich ab der 10. Schulstufe auf die semestrierten Teile des Lehrplans beziehen, werden die zu erreichenden Ziele bzw. Inhalte festgelegt.

2. Gesetzlicher Auftrag

Die allgemein bildende höhere Schule hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und sie zugleich zur Universitätsreife zu führen (Paragraph 34, des Schulorganisationsgesetzes).

Die allgemein bildende höhere Schule hat im Sinne des Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes an der Heranbildung der jungen Menschen mitzuwirken, nämlich beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten. Dabei ist die Bereitschaft zum selbstständigen Denken und zur kritischen Reflexion besonders zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrem Entwicklungsprozess zu einer sozial orientierten und positiven Lebensgestaltung zu unterstützen.

3. Leitvorstellungen

Der Bildungs- und Erziehungsprozess erfolgt vor dem Hintergrund rascher gesellschaftlicher Veränderungen insbesondere in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Demographie, Wirtschaft, Technik, Umwelt und Recht. Im Zusammenhang mit der Globalisierung der Wirtschaft, vielfältigen Krisenerscheinungen und Konfliktregionen sowie damit einhergehenden Migrationsbewegungen stellen sich verstärkt Herausforderungen im Bereich sozialer Zusammenhalt, Verteilungsgerechtigkeit, interkulturelle Begegnungen und Geschlechtergleichstellung. In diesem Zusammenhang kommt der Auseinandersetzung mit der regionalen, österreichischen und europäischen Identität unter dem Aspekt der Weltoffenheit besondere Bedeutung zu. Akzeptanz, Respekt, gegenseitige Achtung und Diskursfähigkeit unter Bezugnahme auf die individuellen Grundrechte sind wichtige Erziehungsziele insbesondere im Rahmen des interkulturellen Lernens und des Umgangs der Geschlechter miteinander. Wenn Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen – zB unterschiedlichen Muttersprachen und Religionszugehörigkeiten gemeinsam unterrichtet werden, ist neben der sicheren Verwendung der Unterrichtssprache auch der vorurteilsfreien Begegnung der Kulturen auf der Grundlage einer offenen und respektvollen Auseinandersetzung – auch mit allfälligen Konfliktthemen – im Alltagsleben besonderes Augenmerk zu widmen. Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbstbestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern.

Die Schülerinnen und Schüler sollen eigene weltanschauliche Konzepte entwerfen und ihre eigenen Lebenspläne und eigenen Vorstellungen von beruflichen Möglichkeiten entwickeln. Die Schülerinnen und Schüler sind sowohl zum selbstständigen Handeln als auch zur Teilnahme am sozialen Geschehen anzuhalten. Im überschaubaren Rahmen der Schulgemeinschaft sollen Schülerinnen und Schüler Fähigkeiten erwerben, die später in Ausbildung und Beruf dringend gebraucht werden, etwa für die Bewältigung kommunikativer und kooperativer Aufgaben.

Den Fragen und dem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft hat der Unterricht mit einer auf ausreichende Information und Wissen aufbauenden Auseinandersetzung mit ethischen und moralischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens zu begegnen. Die jungen Menschen sind bei der Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu fördern und in der Herausforderung, in ihrem Dasein einen Sinn zu finden, zu stützen.

Die Würde jedes Menschen, seine Freiheit und Integrität, die Gleichheit aller Menschen sowie die Solidarität mit den Schwachen und am Rande Stehenden sind wichtige Werte und Erziehungsziele der Schule.

Innovative Technologien der Information und Kommunikation sowie die Massenmedien dringen immer stärker in alle Lebensbereiche vor. Besonders Multimedia und Telekommunikation sind zu Bestimmungsfaktoren für die sich fortentwickelnde Informationsgesellschaft geworden Zur Förderung der digitalen Kompetenz ist im Rahmen des Unterrichts diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen und das didaktische Potenzial der Informationstechnologien bei gleichzeitiger kritischer rationaler Auseinandersetzung mit deren Wirkungsmechanismen in Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar zu machen. Die Erstellung eigenständiger Arbeiten mit Mitteln der Informationstechnologie ist in altersgemäßem Ausmaß anzuregen.

Den Schülerinnen und Schülern sind relevante Erfahrungsräume zu eröffnen und geeignete Methoden für eine gezielte Auswahl aus computergestützten Informations- und Wissensquellen zur Verfügung zu stellen.

Der Unterricht hat sich entsprechend Paragraph 17, des Schulunterrichtsgesetzes sowohl an wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch an den Erfahrungen und Möglichkeiten, die die Schülerinnen und Schüler aus ihrer Lebenswelt mitbringen, zu orientieren.

Im Sinne der gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände hat der Unterricht die fachspezifischen Aspekte der einzelnen Unterrichtsgegenstände und damit vernetzt fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte zu berücksichtigen. Dies entspricht der Vernetzung und gegenseitigen Ergänzung der einzelnen Disziplinen und soll den Schülerinnen und Schülern bei der Bewältigung von Herausforderungen des täglichen Lebens helfen.

4. Aufgabenbereiche der Schule Wissensaneignung, Kompetenzerwerb

Kompetenz besteht aus dem Zusammenspiel von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen, welche in Handlungssituationen durch die Disposition der Einzelnen zur Geltung kommen. Zur fachbezogenen Kompetenzentwicklung gehört als eine zentrale Aufgabe der Schule die Vermittlung fundierten Wissens. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zur selbstständigen, aktiven Aneignung, aber auch zu einer kritisch-prüfenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Wissen befähigt und ermutigt werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in altersadäquater Form mit Problemstellungen auseinander setzen, Gegebenheiten kritisch hinterfragen, Probleme erkennen und definieren, Lösungswege eigenständig suchen und ihr eigenes Handeln kritisch betrachten.

Eine so erworbene Sachkompetenz bedarf allerdings der Erweiterung und Ergänzung durch Selbst- und Sozialkompetenz. Die Entwicklung der eigenen Begabungen und Möglichkeiten, aber auch das Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bereitschaft, sich selbst in neuen Situationen immer wieder neu kennen zu lernen und zu erproben, ist ebenso Ziel und Aufgabe des Lernens in der Schule wie die Fähigkeit und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, mit anderen zu kooperieren, Initiative zu entwickeln und an der Gestaltung des sozialen Lebens innerhalb und außerhalb der Schule mitzuwirken („dynamische Fähigkeiten“).

Die Förderung solcher dynamischer Fähigkeiten soll die Schülerinnen und Schüler auf Situationen vorbereiten, zu deren Bewältigung abrufbares Wissen und erworbene Erfahrungen allein nicht ausreichen, sondern in denen Lösungswege aktuell entwickelt werden müssen.

Es ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler lernen, mit Sachthemen, mit sich selbst und mit anderen auf eine für alle Beteiligten konstruktive Weise umzugehen. Sie sollen Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln.

Religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension

Die Schülerinnen und Schüler stehen vor den Fragen nach Sinn und Ziel und ihrem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft. Bei der Suche nach Orientierung bieten Religionen und Weltanschauungen ihre Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Auseinandersetzung an. In den Unterrichtsgegenständen ist auf philosophische und religiöse Erklärungs- und Begründungsversuche über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Welt einzugehen. Junge Menschen sollen Angebote zum Erwerb von Urteils- und Entscheidungskompetenz erhalten, um ihr Leben sinnerfüllt zu gestalten. Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen sollen die Schülerinnen und Schüler zu einem eigenständigen und sozial verantwortlichen Leben ermutigen. Die Achtung vor Menschen, die dabei unterschiedliche Wege gehen, soll – auf der Grundlage der demokratischen Grundwerte – gefördert werden. Diese Zielsetzungen bilden die Grundlage für eine fächerübergreifende und vernetzte Zusammenarbeit und vervollständigen damit die Beiträge der Unterrichtsgegenstände und Bildungsbereiche zur umfassenden Bildung der jungen Menschen.

5. Bildungsbereiche

Bildung ist mehr als die Summe des Wissens, das in den einzelnen Unterrichtsgegenständen erworben werden kann. Im Folgenden werden daher weitere Ziele der Allgemeinbildung in fünf Bildungsbereichen näher erläutert. Sie sind als Benennung wichtiger Segmente im Bildungsprozess zu verstehen und bilden ebenso wie die religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension eine Grundlage für die fächerverbindende und fächerübergreifende Zusammenarbeit. Die Bildungsbereiche bieten gemeinsam mit den Zielen in den Abschnitten „Aufgabenbereiche der Schule“ und „Leitvorstellungen“ den Bezugsrahmen für die Einordnung jener Beiträge, die die einzelnen Unterrichtsgegenstände für den gesamten schulischen Bildungsprozess zu leisten haben.

In den Bildungsbereichen sind auch jene Zielsetzungen enthalten, die von folgenden Unterrichtsprinzipien vertreten werden:

Gesundheitserziehung, Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern/Gender Kompetenz, Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung, Interkulturelles Lernen, Sexualerziehung, Lese- und Sprecherziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Wirtschaftserziehung, Erziehung zur Anwendung neuer Technologien, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt.

Bildungsbereich Sprache und Kommunikation

Ausdrucks-, Denk-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit sind in hohem Maße von der Sprachkompetenz abhängig. In jedem Unterrichtsgegenstand sind die Schülerinnen und Schüler mit und über Sprache – zB auch in Form von Bildsprache – zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen, sozialen und kreativen Kapazitäten zu nutzen und zu erweitern. Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sozialisationsbedingungen ermöglicht die Einsicht, dass Weltsicht und Denkstrukturen in besonderer Weise sprachlich und kulturell geprägt sind.

Wenn die Begegnung mit anderen Kulturen und Generationen sowie die sprachliche und kulturelle Vielfalt in unserer eigenen Gesellschaft als bereichernd erfahren werden, ist auch ein Grundstein für Offenheit und gegenseitige Achtung gelegt.

Ein kritischer Umgang mit und eine konstruktive Nutzung von Medien sind zu fördern.

Bildungsbereich Mensch und Gesellschaft

Wissen über und Verständnis für gesellschaftliche (insbesondere politische, wirtschaftliche, rechtliche, soziale, ökologische, kulturelle) Zusammenhänge ist eine wichtige Voraussetzung für ein bewusstes und eigenverantwortliches Leben und für eine konstruktive Mitarbeit an gesellschaftlichen Aufgaben.

Die Schülerinnen und Schüler sind – unabhängig von ihrer sozialen, religiösen und kulturellen Herkunft – dabei zu unterstützen und zu begleiten, sich mit Ursachen gesellschaftlicher Ungleichheitsstrukturen, insbesondere auch mit Geschlechterungleichheiten und Rollenstereotypen kritisch auseinanderzusetzen, um eigene Handlungsspielräume und Lebensperspektiven zu erweitern. Die Schülerinnen und Schüler sollen weiters dabei unterstützt werden, Haltungen und Kompetenzen zu entwickeln, die der Chancengleichheit und dem Abbau geschlechtshierarchischer Rollennormen dienlich sind.

Die Verflochtenheit des oder der Einzelnen in vielfältige Formen von Gemeinschaft ist bewusst zu machen; Wertschätzung sich selbst und anderen gegenüber sowie Achtung vor den unterschiedlichen menschlichen Wegen der Sinnfindung sind zu fördern.

Es ist bewusst zu machen, dass gesellschaftliche Phänomene historisch bedingt und von Menschen geschaffen sind und dass es möglich und sinnvoll ist, auf gesellschaftliche Entwicklungen konstruktiv Einfluss zu nehmen. Aufgaben und Arbeitsweisen von gesellschaftlichen Institutionen und Interessensgruppen sind zu vermitteln und mögliche Lösungen für Interessenkonflikte zu erarbeiten und abzuwägen.

Der Unterricht hat aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichtete Demokratie beizutragen. Urteils- und Kritikfähigkeit sowie Entscheidungs- und Handlungskompetenzen sind zu fördern, sie sind für die Stabilität pluralistischer und demokratischer Gesellschaften entscheidend. Den Schülerinnen und Schülern ist in einer zunehmend internationalen und multikulturellen Gesellschaft jene Weltoffenheit zu vermitteln, die vom Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung getragen ist. Dabei sind Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit, Geschlechtergleichstellung und Umweltbewusstsein handlungsleitende Werte.

Die Vorbereitung auf das private und öffentliche Leben (insbesondere die Arbeits- und Berufswelt) hat sich an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sozialem Zusammenhalt, einer für beide Geschlechter gleichen Partizipation in allen gesellschaftlichen Bereichen (dh. sowohl in der Familien- und Erziehungsarbeit als auch in der Arbeitswelt und beim zivilgesellschaftlichen Engagement) und an ökologischer Nachhaltigkeit zu orientieren. Dabei soll die Entwicklung digitaler Kompetenzen die eigenverantwortliche, reflektierte Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglichen und individuelle Lernprozesse unterstützen.

Die Auseinandersetzung mit religiösen und philosophischen Erklärungs- und Begründungsversuchen über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Existenz der Welt ist eine wichtige Aufgabe der Schule.

Bildungsbereich Natur und Technik

Die Natur als Grundlage des menschlichen Lebens tritt in vielfältiger, auch technisch veränderter Gestalt in Erscheinung. Die Kenntnisse über die Wirkungszusammenhänge der Natur sind als Voraussetzung für einen bewussten Umgang und die Nutzung mit Hilfe der modernen Technik darzustellen.

Verständnis für Phänomene, Fragen und Problemstellungen aus den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaft und Technik bilden die Grundlage für die Orientierung in der modernen, von Technologien geprägten Gesellschaft.

Der Unterricht hat daher grundlegendes Wissen, Entscheidungsfähigkeit und Handlungskompetenz zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, sich mit Wertvorstellungen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit Natur und Technik sowie Mensch und Umwelt auseinander zu setzen. Als für die Analyse und Lösung von Problemen wesentliche Voraussetzungen sind Formalisierung, Modellbildung, Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögen zu vermitteln.

Bildungsbereich Kreativität und Gestaltung

Gedanken und Gefühle verbal und nonverbal zum Ausdruck zu bringen, ist eine wesentliche Lebensform der Menschen. Den Schülerinnen und Schülern ist Gelegenheit zu geben, selbst Gestaltungserfahrungen zu machen und über Sinne führende Zugänge mit kognitiven Erkenntnissen zu verbinden. Dabei eröffnet sich für sie die Chance, individuelle Fähigkeiten zu entdecken und zu nutzen und sich mit den Ausdrucksformen ihrer Mitmenschen auseinander zu setzen. Daraus sollen sich Impulse für das Denken in Alternativen, für die Relativierung eigener Standpunkte, für die Entwicklung eines kritischen Verständnisses und für die Anerkennung von Vielfalt als kultureller Qualität ergeben. Die kreativ-gestaltende Arbeit soll im Spannungsfeld von Selbstverwirklichung und sozialer Verantwortung als individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend erlebt werden.

Bildungsbereich Gesundheit und Bewegung

Über das Bewusstmachen der Verantwortung für den eigenen Körper ist körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind zu unterstützen, einen gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensstil zu entwickeln. Im Sinne eines ganzheitlichen Gesundheitsbegriffs ist ein Beitrag zur gesundheits- und bewegungsfördernden Lebensgestaltung zu leisten.

Im Vordergrund stehen dabei die Förderung von motorischen und sensorischen Fähigkeiten, wobei den Schülerinnen und Schülern Kompetenz für eine bewegungsorientierte Gestaltung ihrer Freizeit auch im Hinblick auf einen späteren Ausgleich zur beruflichen Beanspruchung zu vermitteln ist. Durch die Auseinandersetzung mit Gesundheitsthemen wie Ernährung, Sexualität, Suchtprävention, Stress, Gewalterfahrungen, Sexismus und Gendernormen (zB Schönheitsideale) ist sowohl das körperliche als auch das psychosoziale Wohlbefinden zu fördern.

Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, sich am Straßenverkehr sicher und unfallverhütend zu beteiligen, technische Haushaltseinrichtungen risikobewusst zu nutzen und gefährliche Stoffe verantwortungsbewusst einzusetzen und zu entsorgen.

ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan gibt Ziele vor. Im Sinne ihrer eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit haben die Lehrerinnen und Lehrer

  • Strichaufzählung
    die Auswahl der Unterrichtsinhalte und Unterrichtsverfahren zur Erreichung dieser Ziele vorzunehmen,
  • Strichaufzählung
    im Unterricht Lernsituationen zu gestalten und Lernprozesse einzuleiten und zu unterstützen,
  • Strichaufzählung
    vielfältige Zugänge zum Wissen zu eröffnen und auch selbst Informationen anzubieten,
  • Strichaufzählung
    Gelegenheiten zu schaffen, Können zu entwickeln und anzuwenden sowie Erfahrungen und Eindrücke zu gewinnen.

Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:

1. Anknüpfen an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler

Der Unterricht hat an die Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und an die Vorstellungswelt der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen.

2. Interkulturelles Lernen

Aufgabe des interkulturellen Lernens ist das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte beim gemeinsamen Lernen und nicht nur die Vermittlung von Kenntnissen über andere Kulturen. Der Zusammenhalt in der Klasse wird dadurch gefördert, dass alle Schülerinnen und Schüler als gleichberechtigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Diskursgemeinschaft der Klasse ihre besonderen Fähigkeiten und Stärken, zum Beispiel ihre Mehrsprachigkeit, einbringen und dafür Anerkennung erfahren. Sensibilität für die psychische und soziale Situation von Kindern mit Migrationshintergrund ist besonders wichtig.

Interkulturelle Bildung behandelt nicht nur Fragen der Kommunikation über sprachliche Unterschiede hinweg, sondern auch die Zusammenhänge zwischen Sprachen und ihren kulturellen Hintergründen, Fragen des Austauschs und des Verstehens zwischen Gruppen verschiedener sprachlicher, sozialer, geographischer oder sonstiger Herkunft und damit Fragen der individuellen und sozialen Identität sowie der Zugehörigkeit und der Strategien zum Umgang mit kulturellen Praktiken.

Unterschiedliche Sichtweisen und allfällige Konfliktthemen sollen auf der Grundlage einer offenen und respektvollen Auseinandersetzung und unter Bezugnahme auf die verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und Prinzipien diskutiert und bearbeitet werden.

Die Auseinandersetzung mit dem Kulturgut der in Österreich lebenden Volksgruppen ist in allen Bundesländern wichtig, wobei sich jedoch bundeslandspezifische Schwerpunktsetzungen ergeben werden.

3. Mehrsprachigkeit

Sprache hat in einer von Globalisierung und sprachlich-kultureller Vielfalt geprägten Welt große Bedeutung für die persönliche Entwicklung und die Wahrnehmung von Bildungs- und Lebenschancen.

Im Mittelpunkt sollen die Wertschätzung aller Sprachen und die Entwicklung der Fähigkeit aller Schülerinnen und Schüler stehen, mehrere Sprachen zu lernen und zu verwenden. Diese Kompetenzen sollen durch angemessenen Unterricht und durch eine plurilinguale Bildung verbreitert und vertieft werden, mit dem Ziel, sprachliche Sensibilität und interkulturelles Verständnis als Basis für eine demokratische Gesellschaft von Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen.

Eine allfällige Mehrsprachigkeit von Schülerinnen und Schülern wird als wertvolle Ressource gesehen und in allen Unterrichtsgegenständen genutzt. Besondere Bedeutung kommt der Ermutigung durch die Lehrerinnen und Lehrer zu, sprachliche Ressourcen in der Klasse zu nutzen.

Das Wahrnehmen anderer Sprachen, ihrer Gemeinsamkeiten und Unterschiede, mit allen Sinnen fördert nicht nur das Interesse und den Respekt für andere Sprachen, sondern schafft die Möglichkeit, die unbewusst bereits vorhandenen Theorien über Sprache und Sprachen bewusst zu machen und zu elaborieren („Language Awareness“).

Kompetenzorientierter Unterricht ist an den Prinzipien der kommunikativen Didaktik auszurichten.

Lokale sprachliche Ressourcen sollen im Rahmen von Projekten und Kooperationen mit außerschulischen Bereichen genützt werden. Die dafür notwendigen Voraussetzungen schafft eine moderne, als „Community Education“ bezeichnete Pädagogik.

Mehrsprachigkeit und Sprachenvielfalt können sich dann am besten entwickeln, wenn sie auf frühem und kontinuierlichem Sprachenlernen, dem Unterricht des Deutschen als Erst- und als Zweitsprache und dem Unterricht der Volksgruppensprachen, der Herkunftssprachen von Migrantinnen und Migranten sowie einer Vielzahl von lebenden Fremdsprachen und klassischen Sprachen basieren.

Die Förderung und Weiterentwicklung sprachlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Unterrichtsgegenständen ist von besonderer Bedeutung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich Schülerinnen und Schüler in Sprachaneignungsprozessen der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern. Daraus folgt, dass Fehler ein natürliches Phänomen beim Erlernen einer Sprache sind. Dies verlangt besondere Sensibilität beim Ausbessern von Fehlern durch Lehrerinnen und Lehrer.

4. Diversität und Inklusion

Die Schulen stehen heute vor der Herausforderung, mit der wachsenden Vielfalt bzw. Heterogenität der Schülerinnen und Schülern konstruktiv umzugehen, sodass die individuellen Begabungen und Potenziale – unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen – bestmöglich gefördert und aktiviert werden. Es geht um individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher familiärer und kultureller Herkunft mit unterschiedlichen Leistungsspektren. Eine zentrale Rolle dabei spielt neben einem individualisierten Unterricht und der Orientierung an der Erreichung bestimmter Leistungen und Kompetenzen va. auch das soziale Lernen im Raum Schule und der Umgang mit Diversität.

Inklusion in der Schule bedeutet

  • Strichaufzählung
    gleiche Wertschätzung aller Schülerinnen und Schüler,
  • Strichaufzählung
    Wahrnehmen der Individuen, Vermeiden von Etikettierungen und Fremdzuschreibungen,
  • Strichaufzählung
    erkennen, dass Unterschiede zwischen den Schülerinnen und Schülern Chancen für das gemeinsame Lernen sind und nicht Probleme, die es zu überwinden gilt,
  • Strichaufzählung
    Steigerung der Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler an Arbeit, Kultur und der Gemeinschaft der Schule,
  • Strichaufzählung
    Weiterentwicklung der Kulturen, Strukturen und Praktiken in der Schule, damit auf die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler besser eingegangen werden kann,
  • Strichaufzählung
    Anregung von Projekten mit dem Ziel, Barrieren für den Zugang und die Teilhabe bestimmter Schülerinnen und Schüler zu überwinden,
  • Strichaufzählung
    den Auf- und Ausbau nachhaltiger Beziehungen zwischen Schulen und Gemeinden.

Unter Beachtung des Prinzips der Inklusiven Pädagogik und der sozialen Teilhabe ist gemäß Paragraph 34, des Schulorganisationsgesetzes Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in die Unterstufe einer allgemein bildenden höheren Schule aufgenommen wurden und die nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet werden, eine der Aufgabe der Sonderschule entsprechende Bildung zu vermitteln, wobei entsprechend den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsziele der allgemein bildenden höheren Schule anzustreben sind.

Sofern für diese Schülergruppe ein Lehrplan der der Behinderungsart entsprechenden Sonderschule zur Anwendung kommt, gelten die hier angeführten Allgemeinen Didaktischen Grundsätze sinngemäß in Ergänzung der Didaktischen Grundsätze des Lehrplanes der Sonderschule.

5. Förderung durch Differenzierung und Individualisierung

Die Schülerinnen und Schüler haben vielfältige und unterschiedliche Fähigkeiten, die je nach deren Entwicklungsstand sowie nach Themenstellung und Herangehensweise im Unterricht in unterschiedlicher Weise zum Ausdruck kommen. Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern.

Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende mögliche Aufgabenstellungen und pädagogisch-didaktische Konsequenzen:

  • Strichaufzählung
    Erstellung von differenzierten Lernangeboten, die individuelle Zugänge und auch immer wieder neue Einstiege und Anreize bieten,
  • Strichaufzählung
    Eingehen auf die individuell notwendige Arbeitszeit, auf unterschiedliche Lerntypen, Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und kulturelles Umfeld,
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung des unterschiedlichen Betreuungsbedarfs,
  • Strichaufzählung
    Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist,
  • Strichaufzählung
    Entwicklung von Rückmeldeverfahren, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich ihr individuelles Leistungspotenzial optimal entfalten,
  • Strichaufzählung
    Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation.

Die methodisch-didaktische Gestaltung soll die Berücksichtigung der jeweils aktuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler gestatten. Unterrichtsformen, durch die sich Differenzierung und Individualisierung verwirklichen lassen, reichen von Einzelarbeit über Partnerarbeit bis zu den zahlreichen Möglichkeiten der Gruppenarbeit. Dazu gehören auch Phasen des offenen Lernens und Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler.

6. Förderunterricht

Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des Paragraph 19, Absatz 3 a, des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, welche der Zielsetzung folgt, Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die beim Übertritt in die allgemein bildende höhere Schule oder in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar.

Der Förderunterricht konzentriert sich auf die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes der betreffenden Klasse durchgenommenen Lehrstoffs. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts im betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Ein Förderunterricht kann nach Maßgabe der personellen und räumlichen Möglichkeiten (Paragraph 4, Absatz 3, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung) in allen Pflichtgegenständen angeboten werden.

Der Förderunterricht kann in allen Schulstufen als Klassenkurs und gemäß Paragraph 3, Absatz 9, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung auch als Mehrklassen- oder Mehranstaltenkurs geführt werden und ist einem bestimmten Pflichtgegenstand zuzuordnen. Er kann in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert durchgeführt werden. Für Förderunterricht dürfen in jeder Klasse pro Schuljahr insgesamt 72 Unterrichtsstunden und für jede Schülerin und jeden Schüler 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden.

7. Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung

Auch durch bloße Übernahme von Erfahrungen anderer soll das Wissen, Können und Erleben erweitert werden. Im Unterricht ist durch das Schaffen einer entsprechenden Lernatmosphäre – nicht zuletzt auf Grund der wachsenden Bedeutung dynamischer Fähigkeiten – die selbsttätige und selbstständige Form des Lernens besonders zu fördern. Dafür bieten sich auch projektartige und offene Lernformen an.

Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter entsprechend zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Schülerinnen und Schülern anregen und fördern.

Den Schülerinnen und Schülern ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden.

Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass Möglichkeiten für die Präsentation individuellen Wissens geboten werden.

Schülerinnen und Schüler sind in zunehmendem Ausmaß zu befähigen, adäquate Recherchestrategien anzuwenden und Schulbibliotheken, öffentliche Bibliotheken sowie andere Informationssysteme real und virtuell zur selbstständigen Erarbeitung von Themen in allen Gegenständen zu nutzen.

Die Kompetenz der Schülerinnen und Schüler ist durch differenzierte und individuelle Unterrichtsformen, durch den Einsatz von Medien aller Art und nach Möglichkeit auch durch Schulveranstaltungen zur Ergänzung des Unterrichts zu steigern.

Das Festlegen von Themen, Arbeits- und Sozialformen soll unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler, aber auch unter Bedachtnahme regionaler oder schulautonomer Schwerpunkte erfolgen.

Im Sinne praxisnaher und aktueller Bildungsziele soll die Möglichkeit der Einbindung außerschulischer Fachleute beachtet werden. In Hinblick auf die Reifeprüfung ist der Optimierung von Präsentationstechniken unter Einbeziehung moderner Technologien, aber auch unter Beachtung persönlichkeitsfördernder Maßnahmen entsprechende Bedeutung beizumessen. Dazu gehören projektorientierte Arbeitsformen in Kleingruppen sowie individualisierte Arbeits- und Lernprozesse. Der Einsatz digitaler Technologien fördert zeitgemäßes Lernen und unterstützt altersadäquates Informations- und Lernmanagement.

8. Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt

Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte und die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu.

Die Erstellung eigenständiger Arbeiten mit Mitteln der Informationstechnologie ist anzuregen. Dazu zählen: Recherche und Verarbeitung von Informationen mit einer Textverarbeitung oder einem Präsentationsprogramm, Erstellung von Kalkulationsmodellen, Durchführung und Auswertung von Befragungen und Experimenten, Gestaltung von Medien, dokumentierte Kommunikation und Kooperation auch in einer Fremdsprache, Dokumentation und Präsentation von Projektarbeiten sowie Modellierung und Simulation.

9. Reflexive Koedukation und gendersensible Pädagogik

Reflexive Koedukation beschränkt sich nicht einfach nur auf gleichzeitiges Unterrichten von Schülerinnen und Schülern in einem Raum. Vielmehr ist eine forschungsgestützte Auseinandersetzung mit historischen und aktuellen Geschlechterdifferenzen und Stereotypen zu führen, damit Handlungsspielräume, Selbstkonzepte und Interessensentwicklungen der Geschlechter sich möglichst breit entfalten können. Es ist wesentlich, die Lerninhalte und Unterrichtsmethoden so auszuwählen, dass sich Schülerinnen und Schüler gleichermaßen angesprochen fühlen und es ist wichtig, den Unterricht so zu gestalten, dass er sozialisationsbedingt unterschiedlichen Vorerfahrungen entgegenzusteuern in der Lage ist.

Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, ein Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen und einen Rahmen zur Verfügung zu stellen, in dem Ursachen und Erscheinungsformen von Geschlechterungleichheiten und Geschlechterstereotypen auf der Grundlage von Ergebnissen aus der Geschlechterforschung – sowohl gegenstandsbezogen als auch fächerübergreifend – bearbeitet werden können.

Lehrerinnen und Lehrer sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen und begleiten, Haltungen und Kompetenzen zu entwickeln, die dem Ziel der Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit, sowie dem Abbau geschlechtshierarchischer Rollennormen dienlich sind.

Bei bestimmten Inhalten und Themen kann phasenweise geschlechtshomogener Unterricht zu einer Erweiterung der Selbstbilder, der Unterrichtsbeteiligung und der Handlungsspielräume von Mädchen und Burschen beitragen.

10. Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen

Für die Sicherstellung des Unterrichtsertrages sind im Unterricht ausreichende und gezielte Wiederholungen und Übungen vorzusehen. Zur Festigung des Gelernten ist beizutragen, indem Zusammenhänge zwischen neu Gelerntem und bereits Bekanntem hergestellt werden und indem – soweit möglich – Neues in bekannte Systeme und Strukturen eingeordnet wird.

Hausübungen gemäß Paragraph 17, Absatz 2, des Schulunterrichtsgesetzes sollen durch besondere Intentionen, wie zB Sammeln von Materialien und Informationen, Erkundungen, zusätzliche Übung und Festigung die Unterrichtsarbeit ergänzen. Bei der Bestimmung des Ausmaßes von Hausübungen ist auf die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler zu achten (siehe Paragraph 17, Absatz 2, des Schulunterrichtsgesetzes).

An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig und soll auch zum Zweck der Nachvollziehbarkeit einer Leistungsbeurteilung stets erfolgen. Klar definierte und bekannt gemachte Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung sein und Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.

Bei der Bestimmung der wesentlichen Bereiche, wie sie auch für die Leistungsbeurteilung von Bedeutung sind, sind zusätzlich zu den Bildungs- und Lehraufgaben sowie den Lehrstoffangaben jedes Faches auch die jeweiligen Beiträge zu den Bildungsbereichen, zu den Aufgabenbereichen der Schule und zu den Leitvorstellungen zu beachten.

Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung sowie Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise eigenständig und eigenverantwortlich die Entwicklung ihrer Kompetenzen übernehmen können.

Produktorientierte Arbeitsformen mit schriftlicher oder dokumentierender Komponente, wie zB Portfolio-Präsentationen oder (Projekt)Arbeiten unter Verwendung des Computers sind für die Entwicklung von Selbstkompetenz und Selbsteinschätzung geeignet. Besonderes Augenmerk ist dabei auf Entwicklung von Präsentationskompetenz und die Einbeziehung moderner Technologien zu legen.

DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Für die Qualität des Unterrichts ist wesentlich, dass standortspezifische Faktoren wie die regionalen Bedingungen und Bedürfnisse, spezielle Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern oder besondere Formen der Ausstattung konstruktiv in die Unterrichtsarbeit eingebracht werden. Die Konkretisierung und Realisierung der Vorgaben des Lehrplans hat gemäß Paragraph 17, des Schulunterrichtsgesetzes nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen standortbezogen zu erfolgen.

Planungsvorgänge beziehen sich insbesondere auf:

  • Strichaufzählung
    Konkretisierung der Kernbereiche (5. bis 8. Schulstufe) durch die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer,
  • Strichaufzählung
    Gestaltung der Erweiterungsbereiche (5. bis 8. Schulstufe) durch die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer,
  • Strichaufzählung
    fächerverbindende und fächerübergreifende Maßnahmen,
  • Strichaufzählung
    Abstimmung der Leistungsfeststellungen auf die Unterrichtsarbeit durch die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer als Grundlage für die Beurteilung der Schülerleistungen,
  • Strichaufzählung
    Ergänzung des Unterrichts durch Schulveranstaltungen,
  • Strichaufzählung
    Gestaltung des Angebots an Wahlpflichtgegenständen, Freigegenständen und Unverbindlichen Übungen,
  • Strichaufzählung
    schulautonome Lehrplanbestimmungen.

Aspekte des Lehrens und Lernens wie Unterrichtsgestaltung, Erziehungsstil und individuelle Förderung sowie Rückmeldungen über das Unterrichts- und Schulgeschehen sind wichtige Bereiche von Qualität in der Schule. Schulqualität umfasst weiters Elemente wie Schulklima, Schulmanagement, Außenbeziehungen und Professionalität sowie Personalentwicklung. Die Entwicklung von Schulqualität wird auch durch geeignete Maßnahmen der Selbstevaluation gefördert.

1. Unterrichtsplanung der Lehrerinnen und Lehrer

Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Unterrichts- und Erziehungsarbeit in verantwortungsbewusster und eigenständiger Weise auf der Grundlage des Lehrplans und allfälliger schulautonomer Lehrplanbestimmungen zu planen. Auf die Rechte der Schülerinnen und Schüler auf Beteiligung bei der Gestaltung des Unterrichts ist Bedacht zu nehmen (siehe Paragraph 17 und Paragraph 57 a, des Schulunterrichtsgesetzes).

Die Vorgaben im Abschnitt „Kernbereich“ der Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände (5. bis 8. Schulstufe) sind verbindlich. Ebenso sind jedenfalls das Allgemeine Bildungsziel und die Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände umzusetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, wie viel Zeit für den Kernbereich (5. bis 8. Schulstufe) zur Verfügung steht. Die Festlegung insbesondere der konkreten Inhalte und Beispiele erfolgt durch die jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer. Diese haben außerdem festzulegen, welche Teilziele im Erweiterungsbereich (5. bis 8. Schulstufe) behandelt werden und wie die beiden Bereiche zusammenwirken.

Die standortbezogene Gestaltung der Erweiterungsbereiche (5. bis 8. Schulstufe) bietet im Sinne der anzustrebenden gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände die Möglichkeit, sowohl mit jenen Lehrerinnen und Lehrern, die denselben Unterrichtsgegenstand unterrichten, als auch mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände in den jeweiligen Klassen Planungen und Abstimmungen durchzuführen. Dies erfordert ein koordiniertes pädagogisches Vorgehen.

In der Oberstufe sind die Vorgaben (Lehrziele, Themenbereiche usw.) der Abschnitte „Bildungs- und Lehraufgabe“ und „Lehrstoff“ der einzelnen Unterrichtsgegenstände verbindlich umzusetzen; dies gilt auch für den Fall schulautonomer Stundenreduktionen. Die zeitliche Gewichtung und die konkrete Umsetzung der Vorgaben obliegen den Lehrerinnen und Lehrern und ermöglichen somit eine flexible Unterrichtsgestaltung.

Die Unterrichtsplanung umfasst die zeitliche Verteilung sowie die Gewichtung der Ziele und Inhalte. Sie bezieht sich auch auf die Methoden, die zur Bearbeitung der Inhalte und zur Erreichung der Ziele angewendet werden sowie auf die Lehrmittel und Medien, die eingesetzt werden. Die Planung erfolgt in mehreren Schritten, als Jahresplanung sowie als ergänzende mittel- und kurzfristige Planung während des Schuljahres.

2. Kern- und Erweiterungsbereich

Kern- und Erweiterungsbereich (5. bis 8. Schulstufe):

Der Lehrplan unterscheidet in den Pflichtgegenständen und Verbindlichen Übungen zwischen einem Kern- und einem Erweiterungsbereich. Für den Kernbereich sind zwei Drittel der in der subsidiären Stundentafel (siehe Ziffer 2, im Vierten Teil – Stundentafeln) angegebenen Wochenstundenanzahlen vorzusehen. Neben dieser zeitlichen Begrenzung ist der Kernbereich auch inhaltlich definiert.

Das Allgemeine Bildungsziel und die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgaben und die Didaktischen Grundsätze der einzelnen Pflichtgegenstände und Verbindlichen Übungen gelten für den Kern- und für den Erweiterungsbereich. Der Abschnitt „Lehrstoff“ legt zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit den verbindlichen Kernbereich fest. Die Umsetzung der knapp und abstrakt formulierten Kernanliegen ist verbindliche Aufgabe der jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer. Die zeitliche Gewichtung sowie die konkrete Umsetzung obliegen den jeweiligen Lehrerinnen und Lehrern.

Der Erweiterungsbereich ist standortbezogen durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer allein oder fachübergreifend im Team zu planen, allenfalls nach Maßgabe schulautonomer Lehrplanbestimmungen.

Bei der Gestaltung des Erweiterungsbereiches sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

Regionale und lokale Gegebenheiten; Bedürfnisse, Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler; Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler einer Klasse (Bedarf an Vertiefung, Übung usw.); individuelle Schwerpunkte der Lehrerinnen und Lehrer; materielle und personelle Ressourcen; schulautonome Lehrplanbestimmungen.

Kern- und Erweiterungsbereich sind sowohl inhaltlich als auch organisatorisch miteinander vernetzt. Lernformen, Unterrichtsphasen, Schulveranstaltungen usw. sind nicht von vornherein dem einen oder dem anderen Bereich zugeordnet. Die Zuordnung hat sich vielmehr an den Lernzielen zu orientieren. Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung beziehen sich auf die konkrete lehrplänmäßige Umsetzung von Kern- und Erweiterungsbereich.

Kernbereich (ab der 9. Schulstufe):

Der Begriff des Kernbereichs in der Oberstufe unterscheidet sich deutlich von jenem in der Unterstufe. Während in der Unterstufe der Kernbereich auf der Ebene der Fachlehrpläne angesiedelt ist, ist der Begriff Kernbereich in der Oberstufe als die Summe der Pflichtgegenstände (Mindestangaben im zeitlichen Bereich) zu verstehen. Die Differenz zwischen der Wochenstundenzahl des auf die jeweilige Schulform bezogenen Kernbereichs der Pflichtgegenstände und der Gesamtwochenstundenzahl ergibt den gestaltbaren autonomen Bereich.

3. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Der Lehrplan eröffnet besonders gekennzeichnete Freiräume, für deren Nutzung schulautonome Lehrplanbestimmungen erforderlich sind. Auszugehen ist von den spezifischen Bedarfs- und Problemsituationen in einzelnen Klassen oder an der gesamten Schule. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auch auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtetes Gesamtkonzept. Dies ist in einer sachlich fundierten Auseinandersetzung, in die grundsätzlich alle am Schulleben Beteiligten einzubeziehen sind, unter Berücksichtigung der räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Standortbedingungen sicherzustellen.

Im Sinne der Verbesserung der fremdsprachlichen Kompetenz kann „Content and Language Integrated Learning – CLIL“ eingesetzt werden. Unter „Content and Language Integrated Learning“ versteht man die Verwendung einer Fremdsprache zur integrativen Vermittlung von Lerninhalten und Sprachkompetenz außerhalb des Fremdsprachenunterrichts. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Fachsprache des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes auch in der Unterrichtssprache korrekt erworben wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind Unterrichtssprache und Fremdsprachen. Wird „Content and Language Integrated Learning – CLIL“ eingesetzt, so sind Sprache und Ausmaß der Wochenstunden festzulegen.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. In einstündigen Fächern sind Blockungen (z. B. vierzehntägig) möglich und sinnvoll.

Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände eingeführt werden, die in diesem Lehrplan nicht enthalten sind, müssen in der Unterstufe die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben Lehrstoffumschreibungen auch Bildungs- und Lehraufgaben und Didaktische Grundsätze enthalten. In der Oberstufe müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben Lehrstoffumschreibungen und Bildungs- und Lehraufgabe auch Didaktische Grundsätze enthalten.

Wird in der Unterstufe schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand im Vergleich zur subsidiären Stundentafel erhöht, sind jedenfalls die Lehrstoffe und gegebenenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die Didaktischen Grundsätze entsprechend zu ergänzen. In der Oberstufe sind Bildungs- und Lehraufgabe und Lehrstoff sowie gegebenenfalls die Didaktischen Grundsätze zu ergänzen.

Bei der Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist auf Folgendes zu achten:

  • Strichaufzählung
    Abstimmung der inhaltlichen Angebote und der angestrebten Kompetenzen mit den Aufgaben des allgemein bildenden Schulwesens und insbesondere mit dem Bildungsziel der allgemein bildenden höheren Schule
  • Strichaufzählung
    Sicherstellung eines breit gefächerten Bildungsangebots, das die Vielfalt der Begabungen und Interessen berücksichtigt
  • Strichaufzählung
    Vermeidung einer frühzeitigen Spezialisierung oder einer einengenden Ausrichtung auf bestimmte Schul- und Berufslaufbahnen
  • Strichaufzählung
    Erhaltung der Berechtigungen und Übertrittsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Vermeidung der Vorwegnahme von Bildungsinhalten anderer Schularten in wesentlichen Bereichen
  • Strichaufzählung
    Einhaltung der Verfahrensbestimmungen (siehe Paragraph 64, des Schulunterrichtsgesetzes).

Für die Unterstufe (5. bis 8. Schulstufe) gelten weiters folgende Bestimmungen:

Im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen können in der 5. bis 8. Schulstufe zB folgende, aber auch andere Schwerpunkte gesetzt werden:

  • Strichaufzählung
    Fremdsprachenschwerpunkt
  • Strichaufzählung
    künstlerisch-kreativer Schwerpunkt
  • Strichaufzählung
    naturkundlich-technischer Schwerpunkt
  • Strichaufzählung
    ökologischer Schwerpunkt
  • Strichaufzählung
    Informatikschwerpunkt
  • Strichaufzählung
    gesellschafts- und wirtschaftskundlicher Schwerpunkt
  • Strichaufzählung
    interkultureller Schwerpunkt
  • Strichaufzählung
    bewegungsorientierter Schwerpunkt
  • Strichaufzählung
    Schwerpunkt zur Gesundheit und Ernährung.

Wenn Unterrichtsgegenstände mit fächerübergreifendem Charakter geschaffen werden, kann es – um Stoffwiederholungen zu vermeiden – erforderlich sein, Teile aus den Kernbereichen bestehender Unterrichtsgegenstände in diese Unterrichtsgegenstände zu verlagern. In den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind diese Verlagerungen auszuweisen.

Wenn durch schulautonome Lehrplanbestimmungen die Stundenanzahl eines Pflichtgegenstandes oder einer Verbindlichen Übung reduziert wird, geht dies zu Lasten des Zeitbudgets für den Erweiterungsbereich. Eine Verlagerung von Teilen des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände oder in eine andere Schulstufe desselben Unterrichtsgegenstandes ist möglich, im Falle einer zeitlichen Reduktion von mehr als einem Drittel verpflichtend.

In der Oberstufe (ab der 9. Schulstufe) umfasst das über den jeweiligen Kernbereich hinausgehende Wochenstundenkontingent einen

  • Strichaufzählung
    schülerinnen- und schülerautonomen Bereich (Wahlpflichtgegenstände) und einen
  • Strichaufzählung
    schulautonomen Bereich (für zusätzliche schulspezifische und regionale Schwerpunktsetzung mit mindestens acht Wochenstunden oder für die Ausweitung des Kernbereiches).

Im Bereich der Wahlpflichtgegenstände (schülerinnen- und schülerautonomer Bereich) können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen über die in der subsidiären Stundentafel (Vierter Teil) vorgesehenen Wahlpflichtgegenstände hinaus zusätzliche Wahlpflichtgegenstände (einschließlich Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und Didaktische Grundsätze) festgelegt werden und kann das Stundenausmaß der Wahlpflichtgegenstände gegenüber dem in der subsidiären Stundentafel vorgesehenen Stundenausmaß erhöht oder vermindert werden. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Wahl von Wahlpflichtgegenständen beginnend mit der 6. Klasse nur für zwei oder drei Schulstufen (6. und 7. Klasse, 6. und 8. Klasse oder 6. bis 8. Klasse) zulässig ist.

Im schulautonomen Bereich können neben einer Erweiterung des Kernbereiches folgende, die jeweilige Form ergänzende Schwerpunkte (zusätzliche Schwerpunkte im Ausmaß von jeweils mindestens acht Wochenstunden) gesetzt werden:

  • Strichaufzählung
    Fremdsprachen
  • Strichaufzählung
    Mathematik, Naturwissenschaften
  • Strichaufzählung
    humanistischer Schwerpunkt
  • Strichaufzählung
    Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Strichaufzählung
    Ökologie
  • Strichaufzählung
    Wirtschaft
  • Strichaufzählung
    Musisch-kreativer Schwerpunkt
  • Strichaufzählung
    Sport.

Im Zusammenhang mit einer Schwerpunktsetzung haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls festzulegen, welche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffbereiche dieser schulautonomen Lehrpläne über die im Sechsten Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) festgelegten Inhalte hinausgehen.

4. Leistungsfeststellung Anmerkung, vergleiche Art. römisch III Paragraph eins a,)

Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten zu Beginn jedes Unterrichtsjahres in geeigneter Weise bekannt zu geben.

In jenen Unterrichtsgegenständen, für welche im Sechsten Teil Schularbeiten vorgesehen sind und keine näheren Festlegungen über Zahl und Dauer getroffen werden, beträgt die Zahl und der Zeitrahmen (in Minuten) für deren Durchführung pro Schuljahr:

Unterstufe

 

Dauer insgesamt pro Unterrichtsjahr

Anzahl

1. bis 4. Klasse

200 bis 250 Minuten

4 bis 6

erstes Lernjahr einer Fremdsprache

150 bis 200 Minuten

3 bis 4

Oberstufe

In Deutsch und in allen Fremdsprachen

Klasse

Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr

in Minuten

Anzahl der Schularbeiten

Dauer pro Schularbeit

in Minuten

5. und 6.

150 bis 300

2 bis 4

mindestens eine pro Semester

50 bis 100

7.

250 bis 400

2 bis 4

mindestens eine pro Semester

50 bis 150

eine mindestens 100-minütig

8.

250 bis 400

2 bis 3

mindestens eine im 1. Semester

mindestens 50

eine mindestens 150-minütig

In Mathematik

Klasse

Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr in Minuten

Anzahl der Schularbeiten

Dauer pro Schularbeit

in Minuten

5. bis 7.

200 bis 400

3 bis 5

mindestens eine pro Semester

50 bis 100

mindestens eine 100-minütig

8.

250 bis 350

2 bis 3

mindestens eine im 1. Semester

mindestens 50

eine mindestens 150-minütig

In Darstellende Geometrie

Klasse

Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr in Minuten

Anzahl der Schularbeiten

Dauer pro Schularbeit in Minuten

7.

200 bis 300

2 – 3

mindestens eine pro Semester

50 bis 100

mindestens eine 100-minütig

8.

250 bis 350

2 – 3

mindestens eine im 1.Semester

mindestens 50

eine mindestens 150-minütig

In Physik und in Biologie und Umweltkunde

Klasse

Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr in Minuten

Anzahl

Dauer pro Schularbeit in Minuten

7.

150 bis 200

2 – 3

mindestens eine pro Semester

50 bis 100

mindestens eine 100-minütig

8.

250 bis 350

2 – 3

mindestens eine im 1.Semester

mindestens 50

eine mindestens 150-minütig

In den übrigen Unterrichtsgegenständen, für welche im Sechsten Teil Schularbeiten vorgesehen sind

  • Strichaufzählung
    in allen Klassen mindestens eine Schularbeit je Semester,
  • Strichaufzählung
    in der 5. bis 7. Klasse mindestens 50 bis höchstens 100 Minuten,
  • Strichaufzählung
    in der 8. Klasse eine mindestens 150-minütige Schularbeit.

Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer.

5. Fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht

Die Tradition des Fachunterrichts trägt der Notwendigkeit zu systematischer Spezialisierung Rechnung. Gleichzeitig sind der Schule aber Aufgaben gestellt, die sich nicht einem einzigen Unterrichtsgegenstand zuordnen lassen, sondern nur im Zusammenwirken mehrerer Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht. Dabei erfolgt eine Bündelung von allgemeinen und fachspezifischen Zielen unter einem speziellen Blickwinkel, wodurch es den Schülerinnen und Schülern eher ermöglicht wird, sich Wissen in größeren Zusammenhängen (siehe den Ersten Teil „Allgemeines Bildungsziel“) selbstständig anzueignen. Anregungen bzw. Aufträge für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ergeben sich sowohl aus den Allgemeinen Bestimmungen als auch aus den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Im fächerverbindenden Unterricht haben Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen ihres Fachunterrichts mögliche, die Fächergrenzen überschreitende Sinnzusammenhänge herzustellen. Die Organisation des nach Fächern getrennten Unterrichts bleibt hier bestehen.

Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema oder Vorhaben im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben im integrativen Zusammenwirken – zB im Sinne des Projektunterrichts – ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten. Dies bedingt eine aufgabenbezogene besondere Organisation des Fachunterrichts und des Stundenplans. Die Organisation kann über längere Zeiträume sowie klassen- und schulstufenübergreifend erfolgen.

6. Gestaltung der Nahtstellen

Der pädagogischen Gestaltung von Schulein- und Schulaustrittsphasen kommt besondere Bedeutung zu. Erste Erfahrungen beeinflussen die Entstehung von Einstellungen oft sehr nachhaltig, in Abschluss- und Austrittsphasen ist eine Vorbereitung auf zukünftige Arbeits- und Organisationsformen erforderlich.

Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern zusammen zu arbeiten (Paragraph 2 und Paragraph 62, des Schulunterrichtsgesetzes).

Um die Kontinuität des Lernens zu wahren, ist in der 5. Schulstufe auf die Lehrplananforderungen und die gebräuchlichen Lernformen der Volksschule Bezug zu nehmen. Die Lernanforderungen, die an die Schülerinnen und Schüler gestellt werden, müssen den Übergang von der bisherigen Schulart berücksichtigen und dürfen nicht zu rasch gesteigert werden. Informationsfeststellungen sollen zunächst vor allem der gezielten individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts dienen, die Leistungsfeststellung soll erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode beginnen.

Vor dem Übertritt in eine weiterführende Schule bzw. zur Erlangung der Universitätsreife sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten.

7. Öffnung der Schule

Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die Gemeinde. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden Lernchancen zu nutzen.

Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als Unterrichts- oder Lernorte.

Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule einzubeziehen, die ihre Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können.

8. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen

Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden.

Aufgaben des Betreuungsteils

Allgemein:

  • Strichaufzählung
    Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
  • Strichaufzählung
    Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
  • Strichaufzählung
    sprachliche Förderung
  • Strichaufzählung
    Leseförderung
  • Strichaufzählung
    Förderung des Gesundheitsbewusstseins

Freizeit:

  • Strichaufzählung
    Erholung
  • Strichaufzählung
    individueller Freiraum
  • Strichaufzählung
    Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
  • Strichaufzählung
    Förderung der Kreativität
  • Strichaufzählung
    Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung

Lernzeiten:

  • Strichaufzählung
    Förderung der Lernmotivation
  • Strichaufzählung
    Festigung des Unterrichtsertrages
  • Strichaufzählung
    Unterstützung des schulischen Erfolgs
  • Strichaufzählung
    Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation

Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten Pädagogisches Konzept und Planung

Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potenziale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.

Kommunikation und Austausch

Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.

Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.

Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.

Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.

Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.

Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden.

Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.

Lernzeiten

Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.

Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.

Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

Gegenstandsbezogene Lernzeit

Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.

Individuelle Lernzeit

Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.

Schulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:

Lernzeiten

Wochenstunde(n)

Gegenstandsbezogene Lernzeit

1

2

3

4

Individuelle Lernzeit

8

6

4

2

Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.

Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.

Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.

Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.

Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.

Freizeit

Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben.

Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen.

An ganztägigen Schulformen hat die Angebotspalette insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen

  • Strichaufzählung
    Physische Fitness durch ausreichende Bewegung, um Bewegungsmangel auszugleichen und die motorische Entwicklung zu unterstützen; insbesondere an jenen Tagen, an denen im Stundenplan kein Unterricht in „Bewegung und Sport“ vorgesehen ist, sind die Angebote im Bereich der Freizeit nach Möglichkeit so zu setzen, dass eine Bewegungseinheit angeboten wird. Dafür sind geeignete und zur Verfügung stehende Außen- und Innenbereiche einzubeziehen.
  • Strichaufzählung
    Schulische Kulturarbeit zur Entfaltung von Kreativität und sozialen Kompetenzen: Theater, Instrumentalmusik, Chor, Tanz, Spielpädagogik, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, kreatives Gestalten, Werken, Malen, Zeichnen usw.
  • Strichaufzählung
    Soziales Lernen: Entwicklung von Kontaktfähigkeit, Toleranz, Konfliktmanagement, Interreligiosität usw. als Beiträge zu Inklusion, Friedenserziehung, Gewaltprävention, politischer Bildung uä. Peer-Mediation kann in das Angebot integriert werden.
  • Strichaufzählung
    Lesen: Die Kulturtechnik „Lesen“ ist durch eine positive Lesekultur und Leseatmosphäre, ein altersadäquates Literaturangebot und Bibliotheksnutzung zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Persönlichkeitsbildung: Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Stärkung des Selbstkonzepts, eigene Stärken und Schwächen erkennen, Umgang mit Gefühlen usw.
  • Strichaufzählung
    Geschlechterbewusste Pädagogik: Unterschiedliche Rollen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft einbeziehen und reflektieren; Stereotypen begegnen und mit entsprechenden Angeboten entgegenwirken.
  • Strichaufzählung
    Freizeitverhalten: Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten führen (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien und Social Media, Lesen).
  • Strichaufzählung
    Erholung: Für die Schülerinnen und Schüler sind Freiräume (in den Außen- und Innenbereichen) und Erholungsphasen zur selbstständigen Ausgestaltung vorzusehen.

VIERTER TEIL

STUNDENTAFELN
(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

1. Unterstufe

Unterstufe des Gymnasiums

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden 1)

Summe Unterstufe2)

Lehrverpflich-tungsgruppe3)

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

 

 

 

 

15-21

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

 

 

 

 

12–18

(römisch eins)

Latein/ Zweite lebende Fremdsprache

 

 

 

 

7–11

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

 

 

 

 

5-10

(römisch III)

Geographie und Wirtschaftskunde

 

 

 

 

7-12

(römisch III)

Mathematik .

 

 

 

 

13-18

(römisch II)

Biologie und Umweltkunde

 

 

 

 

7-12

III

Chemie

 

 

 

 

2-4

(römisch III)

Physik

 

 

 

 

5-9

(römisch III)

Musikerziehung

 

 

 

 

6-11

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

 

 

 

 

7-12

(römisch IV a)

Technisches Werken 4)

 

 

-

-

3-6

IV

Textiles Werken 4)

 

 

Bewegung und Sport

 

 

 

 

13-19

(römisch IV a)

Verbindliche Übungen Berufsorientierung

-

0-1

0-1

1-2

1-4 5)

römisch III 6)

sonstige

0-1

0-1

0-1

0-1

0-4

 

Gesamtwochenstundenzahl

26-30

29-32

29-33

29-33

120

 

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie in Ziffer 2,, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.

Förderunterricht:

Wie in Ziffer 2.

__________________________

1) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.

2) In höchstens fünf Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:

1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kernbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und

2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

3) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musischkreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
4) Als alternativer Pflichtgegenstand.
5) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
6) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übung:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden1)

Summe Unterstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

4

4

4

3

15

(römisch eins)

Latein/Zweite lebende Fremdsprache

 

 

4

3

7

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

 

2

2

2

6

(römisch III)

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

(römisch III)

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch II)

Biologie und Umweltkunde

2

2

1

2

7

III

Chemie

 

 

 

2

2

(römisch III)

Physik

 

1

2

2

5

(römisch III)

Musikerziehung

2

2

2

1

7

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

2

2

2

2

8

(römisch IV a)

Technisches Werken 2)

2

2

-

-

4

IV

Textiles Werken 2)

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

(römisch IV a)

Verbindliche Übungen

Berufsorientierung

 

 

x 3)

x 3)

x 3)

römisch III 4)

Gesamtwochenstundenzahl

28

30

31

31

120

 

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Klassen und Wochenstunden

Summe Wochenstunden

Lehrverpflich-tungsgruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes

 

 

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegen-stand

siehe Pflichtgegenstände

 

2-8

 

Allgemeine Interessen-und Begabungsförderung

 

 

Einstufung: siehe Fußnote 3 in Ziffer eins,

Spezielle Interessen-und Begabungsförderung

 

2-8 5)

 

Berufsorientierung

 

2-8 5)

 

Chor

 

2-8 5)

 

Darstellendes Spiel

 

2-8 5)

 

Einführung in die Informatik

 

2-8 5)

 

Ernährung und Haushalt

 

2-8 5)

 

Instrumentalunterricht

 

2-8 5)

 

Kurzschrift

 

2-8 5)

 

Maschinschreiben

 

2-8 5)

 

Schach

 

2-8 5)

 

Spielmusik

 

2-8 5)

 

Technisches Werken bzw. Textiles Werken

 

2-8 5)

 

Verkehrserziehung

 

2-8 5)

 

Freigegenstand Fremdsprachen

 

 

siehe Fußnote 3) in Ziffer eins,

Englisch

 

6-12

 

Französisch

 

6-12

 

Italienisch

 

6-12

 

Russisch

 

6-12

 

Spanisch

 

6-12

 

Tschechisch

 

6-12

 

Slowenisch

 

6-12

 

Bosnisch/Kroatisch/ Serbisch

 

6-12

 

Ungarisch

 

6-12

 

Kroatisch

 

6-12

 

Slowakisch

 

6–12

 

Polnisch

 

6–12

 

Freigegenstand Geometrisches Zeichnen

 

3-6

siehe Fußnote 3 in Ziffer eins,

Muttersprachlicher Unterricht

 

8-21

siehe Fußnote 3 in Ziffer eins,

Förderunterricht:

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt “Förderunterricht” im zweiten Teil.

__________________________

  1. Ziffer eins
    Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.
  2. Ziffer 2
    Als alternativer Pflichtgegenstand.
  3. Ziffer 3
    In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
  4. Ziffer 4
    Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
  5. Ziffer 5
    Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.

Unterstufe des Realgymnasiums

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände 1) 2)

Klassen und Wochenstunden 3)

Summe Unterstufe 4)

Lehrverpflich-tungsgruppe 5)

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

 

 

 

 

15-21

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

 

 

 

 

12-18

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

 

 

 

 

5-10

(römisch III)

Geographie und Wirtschaftskunde

 

 

 

 

7-12

(römisch III)

Mathematik .

 

 

 

 

14-20

(römisch II)

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

 

2-5

(römisch III)

Biologie und Umweltkunde

 

 

 

 

7-12

III

Chemie

 

 

 

 

2-4

(römisch III)

Physik

 

 

 

 

5-9

(römisch III)

Musikerziehung

 

 

 

 

6-11

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

 

 

 

 

7-12

(römisch IV a)

Technisches Werken 6)

 

 

 

 

 

 

Textiles Werken 6)

 

 

 

 

6-12

IV

Bewegung und Sport

 

 

 

 

13-19

(römisch IV a)

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

Berufsorientierung

-

0-1

0-1

1-2

1-4 7)

römisch III 8)

sonstige

0-1

0-1

0-1

0-1

0-4

 

Gesamtwochenstundenzahl

26-30

29-32

28-32

30-34

120

 

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie in Ziffer 2,, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.

Förderunterricht:

Wie in Ziffer 2.

________________________

1) Wenn bei Einführung des Pflichtgegenstandes “Zweite lebende Fremdsprache” mindestens sechs Wochenstunden über zwei Jahre vorgesehen werden, ist der Pflichtgegenstand “Lebende Fremdsprache” als “Erste lebende Fremdsprache” zu bezeichnen.

2) Die Verbindung der Pflichtgegenstände “Mathematik” und “Geometrisches Zeichnen” ist zulässig, wobei als Summe der Wochenstunden 15 nicht unterschritten werden darf.

3) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.

4) In höchstens fünf Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:

1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kernbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und

2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

5) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
6) Als alternativer Pflichtgegenstand.
7) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

8) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übung:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden1)

Summe Unterstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

 

2

2

2

6

(römisch III)

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

(römisch III)

Mathematik

4

4

4

3

15

(römisch II)

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

 

2

(römisch III)

Biologie und Umweltkunde

2

2

2

2

8

III

Chemie

 

 

 

2

2

(römisch III)

Physik

 

1

2

2

5

(römisch III)

Musikerziehung

2

2

2

1

7

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

2

2

2

2

8

(römisch IV a)

Technisches Werken 2)

Textiles Werken 2)

2

2

2

2

8

IV

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

(römisch IV a)

Verbindliche Übungen

Berufsorientierung

 

 

x 3)

x 3)

x 3)

römisch III 4)

Gesamtwochenstundenzahl

28

30

30

32

120

 

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Klassen und Wochenstunden

Summe Wochenstunden

Lehrverpflich-tungsgruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes

 

 

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegen-stand

siehe Pflichtgegenstände

 

2-8

 

Allgemeine Interessen-und Begabungsförderung

 

 

Einstufung: siehe Fußnote 5 in Ziffer eins,

Spezielle Interessen-und Begabungsförderung

 

2-8 5)

 

Berufsorientierung

 

2-8 5)

 

Chor

 

2-8 5)

 

Darstellendes Spiel

 

2-8 5)

 

Einführung in die Informatik

 

2-8 5)

 

Ernährung und Haushalt

 

2-8 5)

 

Kurzschrift

 

2-8 5)

 

Maschinschreiben

 

2-8 5)

 

Schach

 

2-8 5)

 

Spielmusik

 

2-8 5)

 

Technisches Werken bzw. Textiles Werken

 

2-8 5)

 

Verkehrserziehung

 

2-8 5)

 

Freigegenstand Fremdsprachen

 

 

siehe Fußnote 5 in Ziffer eins,

Englisch

 

6-12

 

Französisch

 

6-12

 

Italienisch

 

6-12

 

Russisch

 

6-12

 

Spanisch

 

6-12

 

Tschechisch

 

6-12

 

Slowenisch

 

6-12

 

Bosnisch/Kroatisch/ Serbisch

 

6-12

 

Ungarisch

 

6-12

 

Kroatisch

 

6-12

 

Slowakisch

 

6–12

 

Polnisch

 

6–12

 

Muttersprachlicher Unterricht

 

8-21

siehe Fußnote 5 in Ziffer eins,

Förderunterricht:

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt “Förderunterricht” im zweiten Teil.

_________________________

  1. Ziffer eins
    Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.
  2. Ziffer 2
    Als alternativer Pflichtgegenstand.
  3. Ziffer 3
    In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
  4. Ziffer 4
    Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
  5. Ziffer 5
    Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.

Unterstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden1)

Summe Unterstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

 

 

 

 

15-21

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

 

 

 

 

12-18

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

 

 

 

 

5-10

(römisch III)

Geographie und Wirtschaftskunde

 

 

 

 

7-12

(römisch III)

Mathematik

 

 

 

 

13-18

(römisch II)

Biologie und Umweltkunde

 

 

 

 

7-12

III

Chemie

 

 

 

 

3-6

(römisch III)

Physik

 

 

 

 

5-9

(römisch III)

Musikerziehung

 

 

 

 

7-12

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

 

 

 

 

7-12

(römisch IV a)

Technisches Werken 4)

 

 

 

 

7-14

IV

Textiles Werken 4)

 

 

 

Bewegung und Sport

 

 

 

 

13-19

(römisch IV a)

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

Berufsorientierung

-

0-1

0-1

1-2

1-4 5)

römisch III 6)

sonstige

0-1

0-1

0-1

0-1

0-4

 

Gesamtwochenstundenzahl

26-30

29-32

29-33

29-33

120

 

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie in Ziffer 2,, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.

Förderunterricht:

Wie in Ziffer 2.

_____________________

  1. Ziffer eins
    Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.

2) In höchstens fünf Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:

1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kernbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und

2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

3) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musischkreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
  1. Ziffer 4
    Als alternativer Pflichtgegenstand.
  2. Ziffer 5
    Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
  3. Ziffer 6
    Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übung:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden 1)

Summe Unterstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

 

2

2

2

6

(römisch III)

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

3

2

8

(römisch III)

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch II)

Biologie und Umweltkunde

2

2

1

2

7

III

Chemie

 

 

2

2

4

(römisch III)

Physik

 

1

2

2

5

(römisch III)

Musikerziehung

2

2

2

1

7

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

2

2

2

2

8

(römisch IV a)

Technisches Werken 2)

Textiles Werken 2)

2

2

2

3

9

IV

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

(römisch IV a)

Verbindliche Übungen

Berufsorientierung

 

 

x 3)

x 3)

x 3)

römisch III 4)

Gesamtwochenstundenzahl

28

30

31

31

120

 

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Klassen und Wochenstunden

Summe Wochenstunden

Lehrverpflich-tungsgruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes

 

 

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegen-stand

siehe Pflichtgegenstände

 

2-8

 

Allgemeine Interessen-und Begabungsförderung

 

 

Einstufung: siehe Fußnote 3 in Ziffer eins,

Spezielle Interessen- und Begabungsförderung

 

2-8 5)

 

Berufsorientierung

 

2-8 5)

 

Chor

 

2-8 5)

 

Darstellendes Spiel

 

2-8 5)

 

Einführung in die Informatik

 

2-8 5)

 

Ernährung und Haushalt

 

2-8 5)

 

Instrumentalunterricht

 

2-8 5)

 

Kurzschrift

 

2-8 5)

 

Maschinschreiben

 

2-8 5)

 

Schach

 

2-8 5)

 

Spielmusik

 

2-8 5)

 

Technisches Werken bzw. Textiles Werken

 

2-8 5)

 

Verkehrserziehung

 

2-8 5)

 

Freigegenstand Fremdsprachen

 

 

siehe Fußnote 3 in Ziffer eins,

Englisch

 

6-12

 

Französisch

 

6-12

 

Italienisch

 

6-12

 

Russisch

 

6-12

 

Spanisch

 

6-12

 

Tschechisch

 

6-12

 

Slowenisch

 

6-12

 

Bosnisch/Kroatisch/Serbisch

 

6-12

 

Ungarisch

 

6-12

 

Kroatisch

 

6-12

 

Slowakisch

 

6–12

 

Polnisch

 

6-12

 

Freigegenstand Geometrisches Zeichnen

 

3-6

siehe Fußnote 3 in Ziffer eins,

Muttersprachlicher Unterricht

 

8-21

siehe Fußnote 3 in Ziffer eins,

Förderunterricht:

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt “Förderunterricht” im zweiten Teil.

__________________________

  1. Ziffer eins
    Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.
  2. Ziffer 2
    Als alternativer Pflichtgegenstand.
  3. Ziffer 3
    In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
  4. Ziffer 4
    Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
  5. Ziffer 5
    Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuellen Anlässen reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.

2. OBERSTUFE

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

Oberstufe des Gymnasiums

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe *)

Lehrverpflichtungs-gruppe1)

Religion

8

(römisch III)

Deutsch

mindestens 11 2)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 11 2)

(römisch eins)

Latein

mindestens 10 2)

(römisch eins)

Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache

mindestens 10 2)

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

mindestens 6

III

Geographie und Wirtschaftskunde

mindestens 6

(römisch III)

Mathematik

mindestens 11 2)

(römisch II)

Biologie und Umweltkunde

mindestens 6

III

Chemie

mindestens 4

(römisch III)

Physik

mindestens 5

(römisch III)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

III

Informatik

mindestens 2

II

Musikerziehung

mindestens 3

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

mindestens 3

(römisch IV a)

alternativ Musikerziehung oder Bildnerische Erziehung

mindestens 4

(römisch IV a)

Bewegung und Sport

mindestens 8 2)

(römisch IV a)

Summe der Pflichtgegenstände- Kernbereich

112

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

schulautonom 3)

höchstens 14

 

Summe autonomer Bereich

18

 

Gesamtwochenstundenzahl

130

 

______________________________________

*) In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:

1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und

2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

1) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen:
Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
2) Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
3) Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden1)

Summe Oberstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Latein

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache *)

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

1

2

2

2

7

III

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

(römisch III)

Mathematik

3

3

3

3

12

(römisch II)

Biologie und Umweltkunde

2

2

-

2

6

III

Chemie

-

-

2

2

4

(römisch III)

Physik

-

3

2

2

7

(römisch III)

Psychologie und Philosophie

-

-

2

2

4

III

Informatik

2

-

-

-

2

II

Musikerziehung

2

1

2 1)

2 1)

3

+4

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

2

1

3

(römisch IV a)

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

(römisch IV a)

Summe der Pflichtgegenstände

31

29

31

33

124

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände 2)

 

6

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 130

_______________

*) Typenbildender Pflichtgegenstand.

1) Alternative Pflichtgegenstände.

2) Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände”.

Oberstufe des Realgymnasiums

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe Oberstufe *)

Lehrverpflichtungs-gruppe 1)

Religion

8

(römisch III)

Deutsch

mindestens 11 5)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 11 5)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein

mindestens 10 5)

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

mindestens 6

III

Geographie und Wirtschaftskunde

mindestens 6

(römisch III)

Mathematik

mindestens 13 5)

(römisch II)

Biologie und Umweltkunde

mindestens 7

römisch III 2)

Chemie

mindestens 5

(römisch III)

Physik

mindestens 7

(römisch III) 3)

Darstellende Geometrie 4)

 

(römisch II)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

III

Informatik

mindestens 2

II

Musikerziehung

mindestens 3

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

mindestens 3

(römisch IV a)

alternativ Musikerziehung oder Bildnerische Erziehung

mindestens 4

(römisch IV a)

Bewegung und Sport

mindestens 8 5)

(römisch IV a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

108

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

schulautonom 6)

höchstens 18

 

Summe autonomer Bereich

22

 

Gesamtwochenstundenzahl

130

 

___________________

*) In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:

1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und

2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

1) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
2) Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch römisch II.
3) Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (römisch II).
4) In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden.
5) Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
6) Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden1)

Summe Oberstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein1)

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

1

2

2

2

7

(römisch III)

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

(römisch III)

Mathematik *)

4

4

3

3

14

(römisch II)

Biologie und Umweltkunde *)

2

3

-/2

2

7/9

römisch III 4)

Chemie *)

-

-

3

2/3

5/6

(römisch III)

Physik *)

2

3

2

2/3

9/10

(römisch III) 5)

Darstellende Geometrie *)

-

-

2/-

2/-

4/-

II

Psychologie und Philosophie

-

-

2

2

4

III

Informatik

2

-

-

-

2

II

Musikerziehung

2

1

2 2)

2 2)

3

+4

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

2

1

3

(römisch IV a)

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

(römisch IV a)

Summe der Pflichtgegenstände

31

28

31

32

122

römisch III 4)

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände 2)

 

8

8

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

130

 

_________________________

  1. *
    Typenbildende Pflichtgegenstände.
  2. Ziffer eins
    Zweite lebende Fremdsprache/Latein mit Beginn in der 5. Klasse oder das ab der 3. Klasse (gymnasiale Unterstufe) unterrichtete Latein.
  3. Ziffer 2
    Alternative Pflichtgegenstände.
  4. Ziffer 3
    Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände”.
  5. Ziffer 4
    In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch römisch II.
  6. Ziffer 5
    In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch II).

Oberstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe *)

Lehrverpflichtungs-gruppe 1)

Religion

8

(römisch III)

Deutsch

mindestens 11 2)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 11 2)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein

mindestens 10 2)

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

mindestens 6

III

Geographie und Wirtschaftskunde

mindestens 8

(römisch III)

Mathematik

mindestens 11 2)

(römisch II)

Biologie und Umweltkunde

mindestens 7

III

Chemie

mindestens 4

(römisch III)

Physik

mindestens 5

(römisch III)

Haushaltsökonomie und Ernährung (Theorie)

mindestens 4

III

Psychologie und Philosophie (einschließlich Praktikum)

mindestens 4

III

Informatik

mindestens 2

II

Musikerziehung

mindestens 3

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

mindestens 3

(römisch IV a)

alternativ Musikerziehung oder Bildnerische Erziehung

mindestens 4

(römisch IV a)

Bewegung und Sport

mindestens 8 2)

(römisch IV a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

109

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

schulautonom 3)

höchstens 17

 

Summe autonomer Bereich

21

 

Gesamtwochenstundenzahl

130

 

*) In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:

1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und

2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

1) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
2) Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
3) Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Oberstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

1

2

2

2

7

(römisch III)

Geographie und Wirtschaftskunde *)

2

1

3

3

9

(römisch III)

Mathematik

3

3

3

3

12

(römisch II)

Biologie und Umweltkunde *)

2

3

-

2

7

III

Chemie

-

-

2

2

4

(römisch III)

Physik

-

3

2

2

7

(römisch III)

Haushaltsökonomie und Ernährung (Theorie) *)

2

2

-

-

4

III

Psychologie und Philosophie (einschließlich Praktikum) *)

-

1

2

2

5

III

Informatik

2

-

-

-

2

II

Musikerziehung

2

1

2 1)

2 1)

3

+4

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

2

1

3

(römisch IV a)

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

(römisch IV a)

Summe der Pflichtgegenstände

30

30

29

31

120

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände 2)

 

10

10

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

130

 

_________________
*) Typenbildente Pflichtgegenstände
1) Alternative Pflichtgegenstände
2) Siehe den Unterabschnitt Wahlpflichtgegenstände

Oberstufe des Gymnasiums, Realgymnasiums und Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums

Wahlpflichtgegenstände 1)

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrverpflich-tungsgruppe 2)

6.Kl

7.Kl

8.Kl.

aa)

 

 

 

 

 

Lebende Fremdsprache 2)

2

2

2

6

(römisch eins)

Darstellende Geometrie 3)

-

2

2

4

(römisch II)

Informatik

2

2

2

6

II

Musikerziehung/ Bildnerische Erziehung 4)

-

2

2

4

(römisch IV a)

Ernährung und Haushalt (Praktikum) 5a)

(2)

(2)

(2)

4/2 5a)

Va

bb) Zur Vertiefung und Erweiterung vom Schüler besuchter Pflichtgegenstände:

Religion

(2)

(2)

(2)

4/2 6)

(römisch III)

Deutsch

(2)

(2)

(2)

4/2 6)

(römisch eins)

Fremdsprachen 7)

(2)

(2)

(2)

4/2 6)

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

(2)

(2)

(2)

4/2 6)

III

Geographie und Wirtschaftskunde

(2)

(2)

(2)

4/2 6)

(römisch III)

Mathematik

(2)

(2)

(2)

4/2 6)

(römisch II)

Biologie und Umweltkunde

(2)

(2)

(2)

4/2 6)

III

Chemie

-

(2)

(2)

4/2 6)

(römisch III)

Physik

(2)

(2)

(2)

4/2 6)

(römisch III)

Darstellende Geometrie

-

(2)

(2)

4/2 6)

(römisch II)

Psychologie und Philosophie

(2) 5)

(2)

(2)

4/2 6)

III

Musikerziehung

(2)

(2)

(2)

4/2 6)

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

(2)

(2)

(2)

4/2 6)

(römisch IV a)

______________________

  1. Ziffer eins
    In der 6. Klasse dürfen höchstens insgesamt 4 Wochenstunden aus Wahlpflichtgegenständen gewählt werden.
  2. Ziffer 2
    Eine vom Schüler nicht als Pflicht- oder Freigegenstand besuchte lebende Fremdsprache, die im Lehrplan vorgesehen ist.
  3. Ziffer 3
    Sofern nicht Pflichtgegenstand des Schülers.
  4. Ziffer 4
    Fortsetzung des vom Schüler nach der 6.Klasse nicht gewählten der beiden Pflichtgegenstände.
  5. Ziffer 5
    Am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium.
  6. Ziffer 5 a
    Eine zweiwöchige Blockung zu je vier Wochenstunden ist zulässig.
  7. Ziffer 6
    Ein in der 6. Klasse gewählter Wahlpflichtgegenstand ist in der 7. oder 8. Klasse fortzusetzen.
  8. Ziffer 7
    Latein, Griechisch, lebende Fremdsprachen, sofern vom Schüler als Pflichtgegenstand besucht.

b) FREIGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der Wochenstunden geändert werden und es dürfen in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände zur Ergänzung, Vertiefung oder Erweiterung von Pflichtgegenständen im Hinblick auf die besonderen Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.

Das Angebot soll insbesondere auf den naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und wissenschaftlich-arbeitsweltorientierten Bereich bezogen sein. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.

Die Durchführung kann auch klassen-, schulstufen- und schulübergreifend erfolgen. Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Freigegenstände

Summe Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Lebende Fremdsprache

mindestens 11

(römisch eins)

Latein

mindestens 10

(römisch eins)

Griechisch

mindestens 10

(römisch eins)

Darstellende Geometrie

mindestens 4

(römisch II)

Muttersprachlicher Unterricht

2-8

II

c) Unverbindliche Übungen

Wie Litera b, (Freigegenstände) mit folgender Ergänzung:

Der Ziffer 2, (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen) ist folgende Zeile anzufügen:

„Deutsch als Zweitsprache

2

2

2

-

II“

d) FÖRDERUNTERRICHT

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt “Förderunterricht” im Zweiten Teil.

FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT DES GYMNASIUMS, DES REALGYMNASIUMS UND DES WIRTSCHAFTSKUNDLICHEN REALGYMNASIUMS

a) KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

aa) PFLICHTGEGENSTAND KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

1. bis 4. Klasse:

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der geltenden Fassung.

5. bis 8. Klasse:

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 75 aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.

bb) Wahlpflichtgegenstand Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 75 aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.

b) EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

aa) PFLICHTGEGENSTAND EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Unterstufe

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2002,.

Oberstufe

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 279 aus 2016,.

bb) WAHLPFLICHTGEGENSTAND EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Die schulstufenübergreifende Führung des Wahlpflichtfaches Religion ist zulässig.

Das Wahlpflichtfach evangelische Religion übernimmt die Bildungs- und Lernziele des Pflichtfaches evangelischer Religionsunterricht und dient dem Schüler zur Vertiefung, zu einem erweiterten Einblick in das Denken der evangelischen Theologie, zur Einführung in wissenschaftliches Arbeiten und bietet die Möglichkeit, erlerntes Wissen zu erproben.

Aus den folgenden Themenbereichen können die Schüler gemeinsam mit dem Lehrer Schwerpunkte für jeweils ein Unterrichtsjahr auswählen, wobei Bedacht darauf zu nehmen ist, daß bei einem zweijährigen Lehrgang im Wahlpflichtfach evangelische Religion eine weiterführende Themenauswahl getroffen werden soll. Die in der Schule üblichen Arbeits- und Lernformen sollen nach Möglichkeit zur Gänze ausgeschöpft werden.

Die unter den Buchstaben angeführten Themen können sowohl als Teilaspekte des Gesamtthemas wie auch als Einzelthemen bearbeitet werden.

Themenbereich 1: Der Begriff Religion

  1. Ziffer eins
    Religion als Teil der Anthropologie
    1. Litera a
      Der Mensch als religiöses Wesen
    2. Litera b
      Der Mensch als Mitglied in Religionsgemeinschaften
  2. Ziffer 2
    Religion als Teil der Gesellschaftstheorie
    1. Litera a
      Die Verbindung von Thron und Altar
    2. Litera b
      Religion als Bestandteil der Gesellschaftskritik (Theologie der Befreiung, Ansprüche von Minderheiten, Religion als Anspruch einer „perfekten” Gesellschaft)
  3. Ziffer 3
    Die Religionskritik des 19. Jahrhunderts und ihre Folgen
  4. Ziffer 4
    Religionsgemeinschaften und ihre Strukturen
  5. Ziffer 5
    Religiöse Formen der Jugendkultur
    1. Litera a
      Ersatzreligionen und ihre Heilszusagen
  6. Ziffer 6
    Religiöse Sondergemeinschaften und ihr Anspruch auf die ganzheitliche Struktur des Menschen
  7. Ziffer 7
    Christentum und Religion: Die Debatte um das religionslose Christentum
  8. Ziffer 8
    Die christlichen Konfessionen und christliche Kirchen
  9. Ziffer 9
    Die Ökumene unter den christlichen Kirchen, ihr Stand und die zukünftigen Entwicklungen
  10. Ziffer 10
    Die Ökumene unter den Abrahams-Religionen
  11. Ziffer 11
    Die Weltreligionen im Überblick
  12. Ziffer 12
    Feste und Feiern von Religionen

Themenbereich 2: Grundbegriffe der evangelischen Theologie

  1. Ziffer eins
    Die Rechtfertigungslehre
    1. Litera a
      Die Gerechtmachung des Gottlosen
    2. Litera b
      Die Freiheit eines Christen im anthropologischen und gesellschaftlichen Bereich
    3. Litera c
      Widerstandsrecht und Widerstandspflicht
    4. Litera d
      Normen, Werte und Moral als Begriffe der evangelischen Systematik
    5. Litera e
      Die verschiedenen Erklärungen der Menschenrechte
  2. Ziffer 2
    Der freie Wille
    1. Litera a
      Die theologische Definition des Begriffes des freien Willens
    2. Litera b
      Die philosophische Definition des Begriffes freier Wille
    3. Litera c
      Freier Wille und Demokratie
  3. Ziffer 3
    Christ und Staatsbürger
    1. Litera a
      Die Bedeutung der Parteien
    2. Litera b
      Die Verantwortung des Christen für seine Lebenswelt
  4. Ziffer 4
    Eschatologie
    1. Litera a
      Leiden, Sterben und Tod als religiöse Fragen
    2. Litera b
      Leiden, Sterben und Tod als gesellschaftliche Fragen
    3. Litera c
      Die Lehre von den letzten Dingen
    4. Litera d
      Weiterleben, Reinkarnation und Auferstehung
  5. Ziffer 5
    Kursorische Lektüre von wichtigen Stellen des Alten und Neuen Testamentes unter dem Stichwort:
    1. Litera a
      Prophetie
    2. Litera b
      Nachfolge
    3. Litera c
      Verantwortung des Christen für Schöpfung und Umwelt
  6. Ziffer 6
    Lektüre eines alt- oder neutestamentlichen Buches
  7. Ziffer 7
    Die Bibel und die Literatur
    1. Litera a
      Religiöse Literatur
    2. Litera b
      Literatur in Bezug auf die Bibel
    3. Litera c
      Christliche Trivialliteratur
  8. Ziffer 8
    Die Bibel und die Kunst
    1. Litera a
      Die religiöse Kunst
    2. Litera b
      Kunst als Ausdruck des religiösen Empfindens
    3. Litera c
      Bibel und Kunst im Dialog
  9. Ziffer 9
    Das Problem der theologischen Sprache
    1. Litera a
      Die Begriffe der biblischen Sprache
    2. Litera b
      Theologische Sprache und Alltagssprache
    3. Litera c
      Die Bedeutung der Sprache in den Medien
    4. Litera d
      Die religiöse Bildsprache bzw. die Präsentation der Kirche in den Medien

Themenbereich 3: Religiöse Erziehung

  1. Ziffer eins
    Der Begriff der Identität des Menschen
    1. Litera a
      Die religiöse Identität eines Menschen
    2. Litera b
      Identität als Ergebnis eigener Leistung?
    3. Litera c
      Identität als Geschenk
  2. Ziffer 2
    Religiöse Kindererziehung
    1. Litera a
      Analyse von religiöser Jugendliteratur
    2. Litera b
      Feste, Sitten und Bräuche als funktionale christliche Erziehungsmittel
    3. Litera c
      Ansprüche an die christliche Erziehung: Glaube – Befreiung oder Disziplinierung?
  3. Ziffer 3
    Christliche Erziehung als Dialog zwischen den Generationen
    1. Litera a
      Was gibt eine Generation der nächsten als christliche Lebensformen mit?
    2. Litera b
      Schlagworte christlicher Erziehung in verschiedenen kirchengeschichtlichen Epochen
  4. Ziffer 4
    Der Dialog zwischen christlicher Erziehung und gesellschaftlicher Erziehung
    1. Litera a
      Christliche Erziehung in Elternhaus und Kirche
    2. Litera b
      Christliche Erziehung in einer säkularen Schule
    3. Litera c
      Arbeit als geheimer Erzieher und das christliche Menschenbild

Themenbereich 4: Theologie und Philosophie

  1. Ziffer eins
    Das theologische Denken und seine Strukturen
    1. Litera a
      Gott, Götter, Götzen
    2. Litera b
      Jesus der Christus: König, Priester und Prophet: Erlöser
    3. Litera c
      Die Lehre vom Heiligen Geist: Gemeinschaft, Gemeinde
    4. Litera d
      Zuspruch und Hoffnung für den Menschen
  2. Ziffer 2
    Das jüdische Denken an Beispielen des Alten Testamentes
  3. Ziffer 3
    Das griechische Denken in Verbindung mit den Briefen des Apostels Paulus
    1. Litera a
      Scholastik, Reformation und Aufklärung
    2. Litera b
      Gegenwärtige Gesellschaftstheologien
  4. Ziffer 4
    Die Methoden der biblischen Auslegung in ihrer Geschichte
    1. Litera a
      Das 19. Jahrhundert
    2. Litera b
      Das 20. Jahrhundert
  5. Ziffer 5
    Der Dialog zwischen Theologie und Philosophie
    1. Litera a
      Die Theologie der Hoffung und das Prinzip Hoffnung
    2. Litera b
      Gesellschaftliche Protestbewegungen und die Theologie der Befreiung

Themenbereich 5: Religionen im Vergleich

  1. Ziffer eins
    Der Stand der Bibelwissenschaften und der biblischen Archäologie
  2. Ziffer 2
    Antike Kulturen und antike Religionen
    1. Litera a
      Der Zusammenhang von Land, Kultur und Religion
    2. Litera b
      Der Export von religiösen Vorstellungen in andere Länder
    3. Litera c
      Kampf der Götter als Kampf der Länder
    4. Litera d
      Der Unterschied zwischen Stadt- und Landreligion
    5. Litera e
      Götter und Göttinnen
  3. Ziffer 3
    Die Entwicklung der Bibelwissenschaften und ihr gegenwärtiger Stand
    1. Litera a
      Textüberlieferung
    2. Litera b
      Textkritik
    3. Litera c
      Formen der Auslegung
  4. Ziffer 4
    Biblische Schriften und ihre konkreten kulturellen und gesellschaftlichen Hintergründe
  5. Ziffer 5
    Die Entwicklungen der christlichen Lehre
    1. Litera a
      Die ökumenischen Konzilien
    2. Litera b
      Die orthodoxe Lehrentwicklung
    3. Litera c
      Die katholische Lehrentwicklung
  6. Ziffer 6
    Die Bekenntnisschriften der Evangelischen Kirche und ihre historische Entstehungszeit
    1. Litera a
      Die reformatorische und nachreformatorische Zeit
    2. Litera b
      Der Pietismus
    3. Litera c
      Das industrielle Zeitalter

Themenbereich 6: Christ und Welt

  1. Ziffer eins
    Der Zusammenhang von Kirche und Gesellschaft
    1. Litera a
      Kirche als Teil der Gesellschaft
    2. Litera b
      Kirche als Kritik an Gesellschaft
  2. Ziffer 2
    Die Wissenschaft als Gesprächspartner für Christentum und Kirche
    1. Litera a
      Der instrumentelle Charakter der Wissenschaft
    2. Litera b
      Der lebenserweiternde Aspekt der Wissenschaft
    3. Litera c
      Wissenschaft als verantwortete Utopie einer zukünftigen Welt
    4. Litera d
      Die Zusammenhänge von wissenschaftlicher und theologischer Erkenntnis
  3. Ziffer 3
    Die konziliaren Bewegungen der Kirche
    1. Litera a
      Die Mystiker des Mittelalters
    2. Litera b
      Die Missionsbewegungen der Kirche und deren heutige Gestalt
    3. Litera c
      Der konziliare Prozeß für Friede, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung
    4. Litera d
      Die Struktur der Kirche als „Gemeinde von unten”
  4. Ziffer 4
    Die Welt als Schöpfung Gottes
    1. Litera a
      Schöpfung, Umwelt und Ökologie
    2. Litera b
      Der Mensch als Teil der Natur
    3. Litera c
      Das Problem der Arbeit als Erhaltung oder Vernichtung der Schöpfung
    4. Litera d
      Das Problem der Universalität als Aufgabe der Nachfolge Christi

Themenbereich 7: Christentum im Nachbarschaftsbereich

  1. Ziffer eins
    Die Besonderheiten der lokalen Kirchengeschichte
  2. Ziffer 2
    Die Besonderheiten von Pfarrgemeinden, ihrer Ämter und ihrer Strukturen
  3. Ziffer 3
    Die Lebensformen der christlichen Gemeinden, ihre Gottesdienste und die Möglichkeiten einer Mitgestaltung für Schülergottesdienste
  4. Ziffer 4
    Besondere diakonische Aufgabenbereiche

cc) FREIGEGENSTAND MIT ENTSPRECHENDEN ANFORDERUNGEN FÜR BESONDERS BEGABTE UND INTERESSIERTE SFCHÜLER EVANGELISCHE RELIGION

5. bis 8. Klasse (je zwei Wochenstunden):

Der Freigegenstand evangelische Religion verfolgt dieselben Bildungsziele, Lehraufgaben und Erziehungsziele, die auch für den Pflichtgegenstand evangelische Religion vorliegen.

Lehr- und Lernstoff:

Der Lehr- und Lernstoff ist entsprechend den besonderen Begabungen der Schüler und entsprechend den lokalen Gegebenheiten so zu wählen, daß

  1. Litera a
    Themenbereiche bzw. ein Themenbereich des Pflichtgegenstandes und darüber hinaus
  2. Litera b
    Themenbereiche oder ein Themenbereich des Wahlpflichtgegenstandes ausgewählt werden muß oder daß
  3. Litera c
    nur ein Themenbereich aus einem der beiden Lehrplanbereiche ausgewählt und vertiefend behandelt wird.

Bei der Auswahl und Festlegung des Lehrganges im Rahmen des Freigegenstandes evangelische Religion ist den Interessen und Begabungen der Schüler genauso Rechnung zu tragen wie einer fächerübergreifenden Einbindung des Unterrichtsstoffes. Der Freigegenstand evangelische Religion ist den gleichen pädagogischen und didaktischen Grundsätzen verpflichtet wie der Pflichtgegenstand bzw. das Wahlpflichtfach.

c) ALTKATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Allgemeines und didaktische Grundsätze:

Der altkatholische Religionsunterricht wird maßgeblich als Gruppenunterricht gemäß den Bestimmungen des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung geführt.

Es ist erstrebenswert, mit einer höchstmöglichen Organisationsform den größtmöglichen Bildungs- und Lehrertrag zu erzielen.

Die im allgemeinen gültigen didaktischen Grundsätze sind auch für den Religionsunterricht anzuwenden, soweit dessen Eigenart es zuläßt.

Unterstufe

Allgemeines Bildungsziel:

Der Religionsunterricht hat an die christlichsittliche und soziale Bildung anzuschließen, die nach dem Lehrplan für den Religionsunterricht in der Grundschule erzielt wurde. Der weitere Ausbau soll in Verbindung mit Bildern aus dem Ablauf kirchlichen Geschehens aus der Vergangenheit bis zur Gegenwart so vorgesehen werden, daß eine lebensnahe Bildung erzielt wird. Bei der Vermittlung von Bildungsgrundlagen und Kenntnissen ist darauf Bedacht zu nehmen, daß die Schüler einerseits für die Teilnahme am Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen sowie aller Lehranstalten gleichen oder ähnlichen Ranges vorzubereiten sind; anderseits soll das Ziel der Unterstufe auch in einem Bildungsganzen gesehen werden, das bei einer anderweitig einsetzenden Berufsausbildung oder bei einer Berufsergreifung als abgeschlossene religionsunterrichtliche Bildung gelten kann. Damit sollen die Schüler zugleich befähigt werden, in einer objektiven Geistes- und Gesinnungshaltung verantwortungsbewußt vor Gott und den Menschen als Glieder ihrer Kirche und der menschlichen Gesellschaft wie deren Ordnung zu leben und zu handeln.

In Verbindung mit dem Lehrstoff ist jeweils eine entsprechende Auswahl von Gebeten und Liedern zu bieten.

Bildungs- und Lehraufgaben, einschließlich Lehrstoff:

1. Klasse:

Der Schüler ist so weit in die Bibelkunde einzuführen, als dies zum Verständnis der Bibel und ihrer einzelnen Teile erforderlich ist.

Im Zusammenhang mit der Entstehung der wichtigsten Schriften des Alten Testamentes und mit der alttestamentlichen Umwelt ist die Geschichte des israelitisch-jüdischen Volkes so weit zu behandeln, daß der Schüler eine entsprechende Grundlage zum Erfassen des Neuen Testamentes erhält.

2. Klasse:

Unter Heranziehung der neutestamentlichen Zeitgeschichte ist dem Schüler Jesus Christus, sein Leben und seine Wirksamkeit nach der Darstellung der Evangelien nahezubringen. Darauf aufbauend ist der Schüler mit der Geschichte der Urgemeinden in Jerusalem und Antiochia und damit mit der Persönlichkeit des Paulus sowie mit den Fragen des Juden- und Heidenchristentums bekannt zu machen.

3. Klasse:

Im Unterricht sind Bilder aus der Kirchengeschichte zu bieten, soweit sie in das Verständnis der heutigen christlichen Situation hineinführen: Die Kirche bis 313. – Östliches und westliches Christentum bis zur Trennung. – Die Entwicklung des Papsttums. – Kirchlicher Verfall und Reformversuche (Reformation. – Die Anglikanische Kirche. – Die Kirchenversammlung zu Trient). – Die kirchlichen Verhältnisse im 18. und 19. Jahrhundert. – Die Entstehung der altkatholischen Bewegung.

4. Klasse:

Die altkatholische Kirche: Von der gegenwärtig kirchlichen Situation ausgehend ist die Lehre und Verfassung der altkatholischen Kirche, ihr Verhältnis zur anglikanischen Kirchengemeinschaft und zu den Ostkirchen und ihre Stellung in der Ökumene zu behandeln.

Oberstufe

Allgemeines Bildungsziel:

Der Religionsunterricht baut auf den Bildungs- und Lernerfolg, der bis zur 8. Schulstufe erzielt wurde, auf und soll einen Einblick in das religiöse Leben der Christenheit gewähren. Dabei sind die kulturgeschichtlichen Voraussetzungen zu beachten. Es soll außerdem eine Vertiefung des Verständnisses für die Lehre der Kirche erzielt werden. Auf Grund der dahin gehend angestrebten Bildung und der zu erzielenden Kenntnisse sollen die jungen Menschen in Fragen des religiösen Lebens zu einem selbständigen Urteil, zu einer duldsamen und aufgeschlossenen Haltung befähigt werden, die von einer gesicherten Einfügung in das Leben der Kirche, der menschlichen Gesellschaft und ihrer Ordnung ausgeht.

Bildungs- und Lehraufgaben, einschließlich Lehrstoff:

5. Klasse:

Überblick über die religionsgeschichtliche Situation zur Zeitenwende. Jesus, sein Leben und sein Wirken, die Anfänge des Christentums. Die Entwicklung des Gemeindelebens. Die Persönlichkeit des Apostels Paulus; sein Leben und sein Wirken. Das nachpaulinische Zeitalter und die Zeit der Verfolgung bis zum „Mailänder Edikt”.

6. Klasse:

Die Entwicklung der abendländischen Kirche vom Konzil zu Nicäa bis zur Kirchenversammlung von Konstanz unter der besonderen Beobachtung der Voraussetzungen für die Kirchenspaltung des 11. Jahrhunderts und für die Entstehung der Kirche von England.

7. Klasse:

Die Reformatoren und die Kirchen der Reformation. Die Gegenreformation. Die kirchliche Entwicklung bis zur Gegenwart. Äußerer Anlaß zu der Entstehung altkatholischer Bistümer. Der Altkatholizismus als Reform im altkirchlichen Sinn. Die Utrechter Union. Die altkatholische Kirche in Österreich. Die Kirchengemeinschaft mit den anglikanischen Kirchen und die Beziehungen zu den Kirchen der Ökumene.

8. Klasse:

Lektüre und Besprechung ausgewählter Kapitel aus der Bibel. Die Auswahl hat vor allem solche Stellen zu berücksichtigen, die für den Glauben und die Lebensführung besondere Bedeutung haben.

Nachstehende Themen sind dabei vorgesehen:

  1. Ziffer eins
    Gott und seine Offenbarung,
  2. Ziffer 2
    die Heilsmittel der Kirche,
  3. Ziffer 3
    die Erlösung,
  4. Ziffer 4
    die Liebe als Grundlage der christlichen Sittlichkeit, mit Berücksichtigung der Situation im Alten und Neuen Testament,
  5. Ziffer 5
    die Bergpredigt als Fundament christlicher Sittlichkeit.

d) ISRAELITISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Lehrziel:

Der israelitische Religionsunterricht an allen Lehranstalten, in allen Klassen, bei allen Altersstufen hat die Aufgabe, die jüdische Jugend religiössittlich zu erziehen, sie zur Teilnahme am religiösen Leben zu befähigen, von der Erhabenheit unseres Glaubens zu überzeugen, sie in ihrer Selbstachtung zu bestärken, schon im Hinblick auf die Größe unserer mehrtausendjährigen Geschichte, auf den unüberbietbaren Opfermut und Opferwillen des jüdischen Volkes, dessen Mentalität sich auch in unseren Tagen beim Werden des alt-neuen ISRAEL dokumentierte.

Zur Erreichung dieses Lehrzieles dienen an der Unterstufe:

Ziffer eins Der Unterricht in biblischer und nachbiblischer Geschichte, die Einführung in die Literatur des Judentums der Vorzeit und der Gegenwart. Religions- und Sittenlehre in der Darstellung von G. Wolf.

Ziffer 2 Der Unterricht im Hebräischen soll in das Verständnis der Bibel und des Gebetbuches einführen, zur Teilnahme am öffentlichen Gemeindegottesdienst befähigen sowie die Voraussetzungen zur Erlernung des Hebräischen als Umgangssprache schaffen.

Ziffer 3 Der Unterricht in der Religionslehre, der sowohl in systematischer Form als auch im Anschluß an den Unterricht in der Geschichte und im Hebräischen erteilt wird, soll die Grundgedanken des Judentums, den Gottesbegriff, die Lehren von der sittlichen Bestimmung des Menschen und seiner Pflichten entwickeln sowie die Jugend mit dem Werden des Staates ISRAEL vertraut machen.

Lehrstoffverteilung:

Die nachstehende Lehrstoffverteilung hat in vollem Ausmaße nur an jenen Lehranstalten Geltung, an denen der israelitische Religionsunterricht klassenweise erteilt wird. In Abteilungen, die wegen Schülermangels zwei oder mehrere Klassengruppen umfassen, hat der Religionslehrer auf Grund der ihm von seiner Religionsbehörde erteilten Instruktion eine der Zusammensetzung der Schüler entsprechende Auswahl zu treffen.

1. Klasse:

  1. Litera a
    Aus dem Lehrbuch der Biblischen Geschichte „Josua” bis „Sauls Tod”. Geographie des Landes Israel.
  2. Litera b
    Bibellektüre: Zweites Buch Mosis, Kapitel 20, 22, 23. Drittes Buch Mosis, Kapitel 19.
  3. Litera c
    Hebräisch: Im Jugendgottesdienstbuch „Maariw und Mincha für Sabbat”; Lesen und Übersetzen an Hand der beigefügten deutschen Übersetzung. Erläuterung des durchgenommenen Stoffes mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen: Echad Elohenu, L‘cha adonaj, W`soss Hathora, J‘hallelu, Hodu, Haschiwenu, Waj‘chulu, Magen Awoth, Keduscha, W`schomru; ferner Hawdalah, Schehechejanu.
  4. Litera d
    Sprechübungen aus dem durchgenommenen Lehrstoff. Synagogale Melodien. Die Personalsuffixe, Geschlecht und Zahl des Hauptwortes.

2. Klasse:

  1. Litera a
    Wiederholung des Lehrstoffes der ersten Klasse.
  2. Litera b
    Aus dem Lehrbuch der Biblischen Geschichte: von „David” bis zum „Untergang des Reiches Juda” (586 v.).
    Bibellektüre: Psalmen 1, 3, 90 bis 93 (Auswahl), Sprüche Salomos (Auswahl), Jeremia 7, 17, Klagelieder (Auswahl), Jesaia 1, 11.
  3. Litera c
    Hebräisch: Schalosch R`galim (die drei Wallfahrtsfeste): Maariw und Mussaf-Tefilla aus dem Gebetbuch an Hand der deutschen Übersetzung, mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen:
    Waj`daber Mosche, Adonaj-Adonaj, Hallel, besonders die ersten zwei Psalmen Halleluja und B`zess Jisrael. Der Priestersegen.
  4. Litera d
    Sprachliches: Hinweis auf das Perfektum futurum und Waw conversivum. Sprechübungen aus dem durchgenommenen Lehrstoff. Synagogengesang.

3. Klasse:

  1. Litera a
    Erzählungen aus der Biblischen Geschichte. Vom „Babylonischen Exil” bis zur „Zweiten Tempelzerstörung”.
  2. Litera b
    Bibellektüre: Aus „Hiob”, „Ezechiel” 18, 37, Psalmen 137, 113 bis 118 (Auswahl).
  3. Litera c
    Hebräisch: Rosch Haschanah: Maariw und Mussar aus dem Gebetbuch, mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen: Tikeu, Sachrenu, M`loch, B`sefer-Chajim, Awinu Malkenu (übersetzen : die ersten fünf und die „Katwenu”). Synagogengesang.
  4. Litera d
    Sprachliches: Wiederholung des bisher durchgenommenen Lehrstoffes und Hinweis auf die Niphal-Form. Sprechübungen.

4. Klasse:

  1. Litera a
    Wiederholung des bisher durchgenommenen Lehrstoffes. Erzählungen aus der jüdischen Geschichte vom Jahre 70 unserer Zeit bis zur Gegenwart. Der Jüdische Kalender.
  2. Litera b
    Bibellektüre: Aus dem Pentateuch, H. B. M., Kapitel 19, Vers 3 bis 6, Kapitel 20, Vers 1 bis 3, 7, 8, 12 bis 17. Ferner Lesestoff: Auswahl aus „Sprüche der Väter”.
  3. Litera c
    Hebräisch: Jom Kippur: Kol-Nidre, Mussaph, Neila im Zusammenhang mit besonderer Betonung folgender Stellen: Watiten lanu, Mechal, Aschamnu, einige „Al-Chet”, Awinu Malkenu (Chassmenu). Synagogengesang.
  4. Litera d
    Sprachliches: Wiederholung des durchgenommenen Lehrstoffes und Sprechübungen im Rahmen desselben.

5. Klasse:

Pentateuch . Fünftes Buch Mosis: Ermahnung zur Anhänglichkeit an Gott (Kap. 4, römisch fünf. 1 — 8); die zehn Gebote (Kap. 5, römisch fünf. 6—18); Gottes ist der Sieg (Kap. 9, römisch fünf. 4—5); das Wesen der Gottesverehrung und ihre Bestätigung gegenüber allen Menschen, besonders den Fremden und Schwachen (Kap. 10, römisch fünf. 12—22); die Zehentpflicht (Kap. 14, römisch fünf. 22, 23); soziale Gesetze (Kap. 15, römisch fünf. 1 — 18); die Wallfahrtsgesetze (Kap. 16, römisch fünf. 1—20); Fortsetzung der sozialen Gesetze (Kap. 24, römisch fünf. 10—22); Dankbarkeit gegen Gott und die Möglichkeit der Erfüllung seiner Gebote (Kap. 30, römisch fünf. 1 — 14).

Gebetbuch . Aus den Gebeten für das Neujahrsfest und den Versöhnungstag; Uwechen ten Pachdecho, elohenu welauhe awaussenu melauch, mechal owinu malkenu, olenu.

Geschichte : Esra und Nehemia. Zeit- und Lebensbilder aus der Geschichte des Judentums mit besonderer Berücksichtigung der vaterländischen Geschichte.

Zusammenfassung der Glaubens- und Pflichtenlehre des Judentums. Israelkunde (Geographie).

Hebräische Grammatik und die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen.

6. Klasse:

Bibel im Urtext: Psalmen, Kap. 3, 6, 19, 23, 33, 90, 91, 92, 93.

Geschichte : Zusammenfassung der Biblischen Geschichte von der Zerstörung des ersten bis zum Untergang des zweiten Tempels. Herzl.

Israelkunde (Geographie).

Hebräische Grammatik und die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen.

7. Klasse:

Bibel im Urtext:

Ergänzung und Vertiefung der bereits durchgenommenen Pentateuchstellen (2. Buch Mosis, Kap. 22, Vers 2—30; Kap. 23, Vers 1 — 17).

Geschichte :

Bis auf die Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung der Geschichte der Juden in Österreich; Bibelkunde.

Israel – Kunde (Geographie).

Hebräische Grammatik und die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen.

8. Klasse:

Bibel im Urtext:

Ziffer 3 Buch Mosis, Kap. 19, Vers 1—4, 9—18, 30-37; Kap. 26, Vers 3—13.

Ziffer 5 Buch Mosis, Kap. 30, Vers 11—20.

Geschichte :

Zusammenfassung der Lehren des Judentums.

Der heutige Staat Israel.

Israel – Kunde (Geographie).

Hebräische Grammatik und die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen. Neuhebräische Literatur.

e) ISLAMISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der jeweils geltenden Fassung.

f) RELIGIONSUNTERRICHT DER NEUAPOSTOLISCHEN KIRCHE

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.

g) RELIGIONSUNTERRICHT DER KIRCHE JESU CHRISTI DER HEILIGEN DER LETZTEN TAGE

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) ORIENTALISCH-ORTHODOXER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.

i) GRIECHISCH-ORIENTALISCHER (ORTHODOXER) RELIGIONSUNTERRICHT

Unterstufe

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 243 aus 2010, in der jeweils geltenden Fassung.

Oberstufe

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.

j) BUDDHISTISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

k) FREIKIRCHLICHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der jeweils geltenden Fassung.

l) ALEVITISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014, in der jeweils geltenden Fassung.

SECHSTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. UNTERSTUFE
DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations- und Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache zu fördern.

Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden,

  • Strichaufzählung
    mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen;
  • Strichaufzählung
    Sachinformationen aufzunehmen, zu bearbeiten und zu vermitteln und sich mit Sachthemen auseinander zu setzen;
  • Strichaufzählung
    Ausdrucksformen von Texten und Medien und deren Wirkung zu verstehen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen. Der mündliche und schriftliche Sprachgebrauch soll frei von groben Verstößen gegen die Sprach- und Schreibrichtigkeit sein.

Der Deutschunterricht muss mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft gesehen werden. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können.

Der Deutschunterricht muss Schülerinnen und Schüler, für die Deutsch Zweit-(Dritt- oder Viert-)Sprache ist, im Anschluss an die Lern- und Lebenserfahrungen ihrer sprachlichen und kulturellen Sozialisation so fördern, dass damit eine grundlegende Voraussetzung für deren schulische und gesellschaftliche Integration geschaffen wird.

Die zuerst erworbene Sprache ist in hohem Maß Grundlage für den Erwerb einer Zweitsprache. Daher soll die Muttersprache beim Zweitspracherwerb nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Den Schülerinnen und Schülern sollen im Deutschunterricht Werte und Lebenshaltungen mit Hilfe von Texten vermittelt werden. Dabei soll die inhaltliche Auseinandersetzung mit Religion, Weltanschauung und Tradition die Basis für ein sinnerfülltes, eigenverantwortliches Leben schaffen und zur Achtung anderer Kulturen und Lebensweisen führen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Der Deutschunterricht soll beitragen, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen und kreativen Möglichkeiten zu nutzen und zu erweitern. Der kritische Umgang mit und die konstruktive Nutzung von Medien ist eine wichtige Aufgabe. Die sprachliche und kulturelle Vielfalt in der Gesellschaft soll als bereichernd erfahren werden.

Mensch und Gesellschaft:

Der Deutschunterricht soll Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen weiterentwickeln. Er soll die Auseinandersetzung mit Werten im Hinblick auf ein ethisch vertretbares Menschen- und Weltbild fördern.

Natur und Technik:

Der Deutschunterricht soll durch zunehmend präzise Verwendung von Sprache dazu beitragen, Phänomene und Zusammenhänge zu benennen und zu beschreiben.

Kreativität und Gestaltung:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Gestaltungserfahrungen mit Sprache machen und sinnliche Zugänge mit kognitiven Erkenntniswegen verbinden.

Gesundheit und Bewegung:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Sprech- und Atemtechnik üben.

Didaktische Grundsätze:

Die vielfältigen Aufgaben von Sprache (Sprache als Grundlage von Beziehungen, als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen, als Gestaltungsmittel) legen für den Deutschunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit einbeziehen. Sprach- und Schreibnormen sollen in allen Verwendungszusammenhängen angemessen berücksichtigt und behandelt werden.

Die Lehrerinnen und Lehrer haben auf die Qualität der sprachlichen Äußerungen zu achten. Der individuelle Lernfortschritt und das Bemühen um die Optimierung von Arbeitsergebnissen sind zu beachten.

Sprechen verlangt von den Schülerinnen und Schülern, sich in zunehmendem Maß auf die jeweilige Sprechsituation einzustellen und dabei auch unterschiedliche Leistungen von Standardsprache und Herkunftssprachen zu erfahren. In geeigneten Gesprächs- (Partner-, Kleingruppen-, Klassengespräch ...) und Redeformen (spontanes, vorbereitetes und textgebundenes Sprechen) sollen die Schülerinnen und Schüler die Wirkungsweise verschiedener verbaler und nonverbaler Ausdrucksmittel erleben.

Hilfen zum verständlichen Sprechen sollen angeboten werden. Auf individuelle Sprechhemmungen ist Bedacht zu nehmen, auf die Stärkung des Selbstwertgefühls der Schülerinnen und Schüler ist zu achten.

Einfache Methoden der Beobachtung und Aufzeichnung sollen helfen das Gesprächsverhalten zu beschreiben und damit bewusst zu machen.

Gelegenheiten zum Sprechhandeln, auch in realen Situationen, sind so oft wie möglich zu nützen.

Schreiben im Deutschunterricht muss zu wachsender Sicherheit und zur Bereitschaft führen, unterschiedliche Schreibformen zu gebrauchen. Das betrifft

  • Strichaufzählung
    das handlungsbezogene Schreiben, das je nach der Situation stärker auf das Thema, die Schreibabsicht oder die Erwartungen der Leserinnen und Leser ausgerichtet sein kann,
  • Strichaufzählung
    das Schreiben als Hilfsmittel zum Lernen,
  • Strichaufzählung
    das Schreiben als Ausdruck des eigenen Wahrnehmens, Fühlens und Denkens,
  • Strichaufzählung
    das spielerische und das schöpferische Schreiben.

Das Verfassen von Texten ist als mehrschichtiger Prozess zu sehen, der vom Schreibvorhaben bis zum fertigen Text reicht. Je nach der Schreibentwicklung und den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sind geeignete Methoden und technische Hilfsmittel (zB Computer) gezielt einzusetzen, um diesen Schreibprozess zu unterstützen. Durch die regelmäßige Beschäftigung mit eigenen und fremden schriftlichen Arbeiten sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, Texte einzuschätzen, zu beurteilen und zu optimieren. Texte von Schülerinnen und Schülern sollen in geeigneter Weise zugänglich gemacht oder veröffentlicht werden.

Die beim Verfassen von Texten auftretenden Mängel in der Beherrschung der Sprach- und Schreibrichtigkeit müssen zu individuellen, bei Bedarf zu gemeinsamen Schwerpunkten der Unterrichtsarbeit werden.

Das Lesen und Verstehen von Texten, die schriftlich oder durch andere Medien vermittelt werden, soll einen Schwerpunkt des Deutschunterrichts bilden. Bei der Auswahl sind der Leistungsstand, insbesondere die Lesefertigkeit und -fähigkeit, und die Interessen und Konsumgewohnheiten der Schülerinnen und Schüler zu bedenken. Individualisierung und Differenzierung beim Angebot der Texte sind daher notwendig.

Altersgemäße mediale und lokale kulturelle Angebote sind einzubeziehen.

Durch regelmäßige, methodisch abwechslungsreiche Beschäftigung mit Texten verschiedener Art sollen die Schülerinnen und Schüler zu gründlichem Textverständnis und zu positiver Einstellung zum Lesen gelangen.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibunterricht sind grundsätzlich in die Handlungszusammenhänge des Deutschunterrichts einzubinden. Die Auseinandersetzung mit Sprach- und Schreibnormen soll nicht Selbstzweck sein und auch nicht auf vordergründiges Begriffswissen abzielen.

Ausgangspunkte sollen vor allem Texte und komplexe Situationen sein, bisweilen ist es aber auch zielführend, einzelne Teilbereiche der Grammatik oder Rechtschreibung zunächst isoliert zu betrachten. Über beide Zugänge sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in Bau und Funktion der Sprache gewinnen: Durch die Beschäftigung mit Text-, Satz- und Wortgrammatik sowie mit Lautung und Schreibung sollen die Schülerinnen und Schüler ihr Sprachwissen erweitern.

Grammatische Inhalte und Begriffe müssen in dem Maß vermittelt werden, wie es ein altersgemäßes Nachdenken und Sprechen über Sprache erfordert. Sprach- und Schreibnormen werden als gesellschaftlich bedeutende Faktoren der Sprachbeherrschung betrachtet, ihre Veränderbarkeit soll aufgezeigt werden. Spielerische und entdeckende Verfahren sollen als ein wesentlicher Zugang zur Auseinandersetzung mit Sprache eingesetzt werden.

Grammatisches und orthographisches Wissen soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, bewusst mit Sprache umzugehen, über Sprache zu reden und eigene Texte selbstständig zu überarbeiten. Dazu ist es zweckmäßig, Hilfsmittel in Buchform und elektronischer Form, zB österreichische Wörterbücher, heranzuziehen.

Die Beschäftigung mit Sprach- und Schreibnormen soll nach Gesichtspunkten der inneren Differenzierung erfolgen, die den individuellen Besonderheiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler weitgehend Rechnung zu tragen hat. Besondere Maßnahmen zur Differenzierung sind vor allem notwendig, wenn der Deutschunterricht Zweitsprache-Unterricht ist.

Differenzierung und Individualisierung erfolgt durch den methodischen Zugang, nach Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung, nach dem Arbeitstempo der Schülerinnen und Schüler sowie nach dem Anspruchsniveau, das mit der jeweiligen Aufgabenstellung verbunden ist.

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des dritten Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist zu ermöglichen.

Besondere didaktische Grundsätze, wenn Deutsch Zweitsprache ist:

Diese Grundsätze gelten als Leitlinien für den regulären Deutschunterricht sowie für den Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Muttersprache als Deutsch.

Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Muttersprache ist immer ein Missverhältnis zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen. Als Zugang zu kommunikativen Realsituationen sowie als Möglichkeit einer kontinuierlichen Reflexion und behutsamen Fehlerkorrektur kommt der Hereinnahme von ungesteuertem Spracherwerb in den Unterricht große Bedeutung zu.

Im Unterricht sind die rezeptiven Fertigkeiten (Hörverstehen und Leseverstehen) vor den entsprechenden produktiven Fertigkeiten (Sprechen und Schreiben) zu vermitteln, dh. das Hörverstehen vor dem Sprechen und das Leseverstehen vor dem Schreiben.

Hörverstehen

Das Hörverstehen stellt im Zweitsprachenunterricht eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Kommunikation dar.

Hörübungen sollen das Verstehen anbahnen und schulen: das Globalverständnis (die allgemeine Sinnerfassung) und das Detailverständnis (das Erfassen bestimmter Einzelheiten). Hören soll dabei kein passiver Vorgang sein, sondern eingebunden werden in kommunikative Situationen, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, verbal oder nonverbal zu reagieren.

Die Entwicklung des rezeptiven Wortschatzes soll vor allem durch sinnerfassendes Hören (und Lesen) erfolgen.

Hörverstehensübungen müssen auch für die Laut- und Ausspracheschulung eingesetzt werden. Übungen dieser Art sollen ihr Textmaterial größeren Sinnzusammenhängen entnehmen.

Sprechen

Die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit (einschließlich der richtigen Aussprache und Intonation) soll einen Schwerpunkt im Unterricht von Deutsch als Zweitsprache bilden.

Der Spracherwerb ist dabei als Prozess zu verstehen, in dessen Verlauf die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen und bestimmte Sprachnormen einzuhalten.

Aussprache und Intonation sollen der deutschen Standardsprache möglichst nahe kommen. Neben der Lautsicherheit ist ein in Rhythmus, Melodieführung und Sprechtempo möglichst natürlicher Sprechton anzustreben. Auf den engen Zusammenhang mit dem Hörverstehen ist zu achten.

Lesen und Leseverstehen

Beim Zweitspracherwerb kommen dem Lesen folgende Aufgaben zu:

  • Strichaufzählung
    Das laute Lesen soll die Entsprechung von Schriftsymbolen und den dazu gehörigen Lauten automatisieren, Aussprache, Intonation und Sprachrhythmus sowie die Lesefertigkeit festigen.
  • Strichaufzählung
    Das stille Lesen soll der Sinnerfassung von Texten (mit unbekannten Elementen) und der Wortschatzerweiterung dienen.

Das selbstständige Lesen als Mittel zum eigenständigen Spracherwerb ist besonders zu fördern.

Schreiben

Das Schreiben hat im Unterricht Deutsch als Zweitsprache zunächst nur lernunterstützende Funktion. Es ist erst allmählich zu einer eigenständigen Fertigkeit zu entwickeln und muss zu wachsender Sicherheit führen und die Bereitschaft wecken, unterschiedliche Schreibformen reproduktiv und produktiv zu gebrauchen.

Rechtschreiben

Von Anfang an sollte danach getrachtet werden, dass der Prozess des Schreibens aktiv vollzogen wird, dh. er sollte vom Sensorischen zum Kognitiven und zum Motorischen führen (Hinschauen/Hören/Merken/Aufschreiben).

Spezifische Schwierigkeiten beim Erwerb der deutschen Rechtschreibung ergeben sich vor allem aus Unterschieden zu den Muttersprachen der Schüler und Schülerinnen, besonders bei:

  • Strichaufzählung
    Laut-Buchstaben-Entsprechungen,
  • Strichaufzählung
    Abgrenzung von Wörtern,
  • Strichaufzählung
    Wortzusammensetzungen,
  • Strichaufzählung
    Groß- und Kleinschreibung,
  • Strichaufzählung
    Satzzeichen.

Kontrastive Vergleiche (Muttersprache und Deutsch) können Problembereiche deutlich machen und Fehlschreibungen verhindern.

Auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und auf Schwierigkeiten, die sich aus den Unterschieden zu ihrer jeweiligen Muttersprache ergeben, ist durch geeignete Individualisierungsmaßnahmen einzugehen.

Für die Arbeit mit österreichischen und zweisprachigen Wörterbüchern sollen Nachschlagetechniken erlernt werden.

Grundkenntnisse aus der Sprachbetrachtung unterstützen das Verständnis für die Rechtschreibung und sollen daher im Rechtschreibunterricht angewendet werden.

Sprachbetrachtung

Grundsätzlich ist zwischen Erkennungsgrammatik für den muttersprachlichen Unterricht und Erzeugungsgrammatik für den Zweit- und/oder Fremdsprachunterricht zu unterscheiden:

Erlernt man eine Sprache als Zweitsprache, bedient man sich der Erzeugungsgrammatik, die das bestehende Regelsystem einer Sprache als gegeben annimmt. Dafür bieten Satzmuster oder nach kommunikativem Bedarf erworbene Teile der Formenlehre rasch die Möglichkeit, mit relativ einfachen Strukturen sprachrichtig zu kommunizieren.

Erst nach Erarbeitung, Reflexion und Einsicht in die Funktion grammatischer Phänomene können diese im Bedarfsfall auch benannt werden. Dabei ist zu bedenken, dass viele Funktionen grammatischer Phänomene des Deutschen in den verschiedenen Muttersprachen der betroffenen Schülerinnen und Schüler oft keine direkte Entsprechung haben (zB die Funktion des Artikels).

Bei der Einschätzung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist zu berücksichtigen, dass diese nur einen kleinen Ausschnitt ihrer tatsächlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt in der für sie fremden Sprache wiedergeben können. Schularbeiten sind so zu erstellen, dass sie dem individuellen Sprachstand der Schülerinnen und Schüler entsprechen. Die Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern ist zu ermöglichen.

Lehrstoff: Kernbereich: 1. Klasse:

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Einfache Mittel kennen lernen und anwenden um Gespräche partner- und situationsgerecht zu führen. Vertraute Gesprächsformen anwenden und neue kennen lernen. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Eigene Absichten und Absichten anderer wahrnehmen und mit eigenen Worten ausdrücken. Anliegen mündlich und schriftlich vorbringen; dafür einfache sprachliche Mittel sichern.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Personen befragen; Auskünfte einholen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem Wesentliches wiedergeben.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich und schriftlich Stellung nehmen lernen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben.

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

2. Klasse:

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Die schon bekannten Mittel der Gesprächsführung ausbauen und erweitern. Gesprächsformen mit zunehmender Sicherheit anwenden. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Verschiedene Absichten beschreiben und vergleichen lernen. Anliegen mündlich und schriftlich vorbringen; weitere sprachliche Mittel kennen lernen und erproben.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Personen zu verschiedenen Themenbereichen befragen; Fragen vorbereiten und zielführend stellen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und Notizen anlegen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem anhand von Notizen ordnen und mündlich oder schriftlich wiedergeben.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich und schriftlich Stellung nehmen. Eigene Überlegungen äußern und begründen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben.

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

3. Klasse:

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Den Gesprächsverlauf bewusst wahrnehmen und zunehmend eigenständig auf Partner/innen und Situationen eingehen. In verschiedenen Gesprächsformen den Gesprächsverlauf beobachten und beschreiben um ihn beeinflussen zu können. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch einander widersprechende Absichten beschreiben; Stellung beziehen. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; formale und mediale Möglichkeiten nützen.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen; entsprechende sprachliche und technische Mittel kennen lernen und erproben. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und gezielt Merkhilfen einsetzen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem mündlich und schriftlich auch unter Verwendung von Merk- und Veranschaulichungshilfen wiedergeben.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten (auch aus Texten) und Äußerungen Argumente sammeln, ordnen und zu einfachen mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben).

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

4. Klasse:

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Eigenes Gesprächsverhalten in seiner Wirkung abschätzen und situations- und partnergerecht einsetzen können. Sich in verschiedenen Gesprächsformen – versuchsweise auch leitend – angemessen verhalten. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch versteckte Absichten erkennen und zuordnen; entsprechend reagieren. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; auch mit Anforderungen im öffentlichen und institutionellen Bereich vertraut werden.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen (auch in Form von Interviews); entsprechende sprachliche und technische Mittel einsetzen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem – auch größeren Umfangs – Informationen entnehmen und gezielt Merkhilfen einsetzen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem wirkungsvoll und anschaulich mündlich und schriftlich präsentieren und erklären.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten und Äußerungen (auch aus Texten) Argumente sammeln, ordnen und zu ausführlicheren mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen. Standpunkte anderer in zunehmendem Maß berücksichtigen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben).

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

1. bis 4. Klasse:

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

(bezieht sich auf die jeweils genannten Aufgabenbereiche):

Sprachliche Erscheinungsformen betrachten und anwenden

Wissen über Sprache erwerben und anwenden, wie es für einen möglichst fehlerfreien Sprachgebrauch notwendig ist. Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen, und zwar aus den Bereichen der Pragmatik, der Semantik und der Text-, Satz- und Wortgrammatik. Maßgebend für die Auswahl sind der Entwicklungsstand, die Leistungsfähigkeit und der sprachliche Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler.

Rechtschreiben

Den Gebrauchswortschatz entsprechend dem jeweiligen Thema stetig erweitern und orthographisch sichern. Die Regelhaftigkeit von Sprachformen und Schreibung in zunehmendem Maße erkennen und verstehen. Neben anderen Hilfen Wortbedeutungen und Wortbildung zum Erschließen der richtigen Schreibung nützen lernen. Individuelle Rechtschreibschwächen herausfinden und durch regelmäßige Übungen abbauen. Hilfsmittel (Wörterbücher, elektronische Programme ua.) benützen lernen und regelmäßig verwenden.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

LEBENDE FREMDSPRACHE (Erste, Zweite)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für Erste lebende Fremdsprache (1. bis 4. Lernjahr) und Zweite lebende Fremdsprache (1. bis 2. Lernjahr).

Kommunikative Fremdsprachenkompetenz

Ziel des Fremdsprachunterrichts ist die Entwicklung der kommunikativen Kompetenz in den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend Sprechen und Schreiben. Sie soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, Alltags- und Unterrichtsituationen in altersgemäßer und dem Lernniveau entsprechender Form situationsadäquat zu bewältigen.

Sozialkompetenz und interkulturelle Kompetenz

Der Fremdsprachenunterricht hat einen Beitrag zur Entwicklung sozial angemessenen Kommunikationsverhaltens der Schülerinnen und Schüler – sei es in der Muttersprache oder in einer Fremdsprache – zu leisten.

Der Prozess des Fremdsprachenerwerbs bietet auch zahlreiche Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit interkulturellen Themen. Das bewusste Aufgreifen solcher Fragestellungen soll zu einer verstärkten Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede führen und ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen und Lebensweisen vertiefen. Dabei ist die Reflexion über eigene Erfahrungen und österreichische Gegebenheiten einzubeziehen.

Erwerb von Lernstrategien

Der Fremdsprachenunterricht hat darüber hinaus die Aufgabe, fachliche Grundlagen, Lernstrategien und Lerntechniken für den weiteren selbstständigen Spracherwerb, insbesondere im Hinblick auf lebensbegleitendes und autonomes Lernen, zu vermitteln und zu trainieren.

Allgemeine Fachziele sind

  • Strichaufzählung
    das Verstehen von gesprochener Sprache bei Standardaussprache und durchschnittlicher Sprechgeschwindigkeit
  • Strichaufzählung
    das selbstständige Erschließen und Erfassen schriftlicher fremdsprachlicher Texte verschiedener Art mit Hilfe angemessener Lesestrategien
  • Strichaufzählung
    der produktive mündliche Einsatz der erworbenen Redemittel in adressatenadäquater Form in für die Schülerinnen und Schüler relevanten Gesprächssituationen
  • Strichaufzählung
    die produktive schriftliche Anwendung der erworbenen Sprachmittel in adressatenadäquater und mediengerechter, d.h. der jeweiligen Textsorte entsprechender, Form
  • Strichaufzählung
    eine zielorientierte, d.h. auf den Fremdsprachenunterricht abgestimmte, Einbeziehung der neuen Informationstechnologien (zB Textverarbeitung, Internet, E-Mail).

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Bei der Vermittlung der Fremdsprache ist wertorientiertes Denken und Handeln im politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und weltanschaulichen Umfeld zu fördern.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation:

Der Fremdsprachenunterricht soll in seiner Gesamtheit zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches beitragen.

Mensch und Gesellschaft:

Fremdsprache ist Ausdruck von Kultur- und Lebensformen. Der Erwerb einer Fremdsprache dient ua. dem Kennen lernen von Fremdem, der bewussten Auseinandersetzung mit kultureller Verschiedenheit und diesbezüglichen Wahrnehmungen und Wertungen. Sofern es sich bei der Fremdsprache um eine Volksgruppensprache handelt, soll deren besondere Beachtung zum gleichberechtigten und friedlichen Zusammenleben beitragen.

Natur und Technik:

Fremdsprachenkenntnisse erleichtern den Zugang zur internationalisierten Präsentation von Fachinformationen. Deshalb sind auch im Fremdsprachenunterricht gelegentlich gezielt ausgewählte und dem Lernniveau entsprechende fachsprachliche Texte zu bearbeiten.

Kreativität und Gestaltung:

Der Fremdsprachenunterricht soll zu kreativen Aktivitäten, wie zB zu Rollenspielen, fremdsprachlichen Theateraufführungen und kreativem Schreiben, anregen.

Gesundheit und Bewegung:

Kommunikative Anlässe über gesunde Lebensführung und den harmonischen Umgang mit dem gesellschaftlichen Umfeld bzw. der natürlichen Umwelt sind auch im Fremdsprachenunterricht zu nutzen bzw. herzustellen. Die Auseinandersetzung mit landestypischen Sportarten und gegebenenfalls auch deren Ausübung können hierbei einen wertvollen Beitrag leisten.

Didaktische Grundsätze:

Kommunikative Kompetenz als übergeordnetes Lernziel

Als übergeordnetes Lernziel in allen Fertigkeitsbereichen ist stets die Fähigkeit zur erfolgreichen Kommunikation – die nicht mit fehlerfreier Kommunikation zu verwechseln ist – anzustreben. Somit sind die jeweiligen kommunikativen Anliegen beim Üben von Teilfertigkeiten in den Vordergrund zu stellen.

Ausgewogenheit der Fertigkeitsbereiche

Die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend Sprechen und Schreiben sind in annähernd gleichem Ausmaß regelmäßig und möglichst integrativ zu erarbeiten und zu üben. Im Anfangsunterricht allerdings sind die Teilfertigkeiten des Hörverstehens und der mündlichen Kommunikation durch regelmäßige Hörübungen sowie durch ein möglichst häufiges Angebot an Sprechanlässen verstärkt zu fördern.

Kontextualisierung von Wortschatz und Grammatik

Der Vermittlung von Wortschatz und Grammatik in vielfältig kontextualisierter und vernetzter Form ist größtes Gewicht beizumessen, zB ist Vokabular, wo immer möglich, in Kollokationen, Redewendungen und Phrasen mit impliziter Grammatik einzubetten.

Der funktionale Aspekt der Grammatik hat Vorrang gegenüber dem formalen Aspekt. Generell sind die situative Einführung und ein induktives Erschließen grammatischer Sachverhalte aus kommunikativen Zusammenhängen und Textbeispielen anzustreben. Grammatische Teilsysteme dürfen sich keineswegs verselbstständigen und wegen ihrer leichteren Überprüfbarkeit indirekt zum eigentlichen Lernziel des Fremdsprachenunterrichts werden. Wo es sinnvoll ist, sind grammatische Strukturen besser ohne Regelformulierung als lexikalische Einheiten zu vermitteln.

Annäherung an die Zielsprache unter Berücksichtigung der Lernersprache

Die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler, neue sprachliche Strukturen in den Bereichen Lexik und Grammatik anzuwenden und dabei Verstöße gegen zielsprachliche Normen zu riskieren, ist im Sinne des übergeordneten Zieles der kommunikativen Kompetenz von zentraler Bedeutung und bei der Evaluation der Schülerleistungen dementsprechend einzubeziehen.

Im Fremdsprachenunterricht ist weiters auf allen Lernstufen zu berücksichtigen, dass sich Schülerinnen und Schüler der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern und dass Fehler ein selbstverständliches Merkmal des Sprachenlernens sind. Dies ist in Übungsphasen und bei der Fehlerkorrektur zu berücksichtigen.

Dennoch ist insgesamt und in sinnvollem Maße eine möglichst hohe Qualität und zielsprachliche Richtigkeit der fremdsprachlichen Äußerungen anzustreben; lernersprachliche Abweichungen von der Zielsprache sind dabei stets niveaubezogen und aufgabenspezifisch zu behandeln.

Differenzierung der Arbeitsformen

Unterschiedliche Voraussetzungen bei den Schülerinnen und Schülern (Lerntypen, Lerntempo, Neigungen und Interessen, soziale Fertigkeiten, Stärken und Schwächen) sowie unterschiedliche Stundendotationen müssen durch verschiedene methodische Zugänge, Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung bzw. durch entsprechend individualisierte Formen der Arbeitsaufträge und der fachlichen Förderung Berücksichtigung finden. Hierbei sind vielfältige Arbeitsformen wie zB offenes Lernen, eigenverantwortliches Lernen, Portfolios, Lerntagebücher, Kurzpräsentationen einzusetzen.

Durch Schaffung und Erhaltung eines positiven Lernklimas sollen Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft unterstützt, gefordert und gefördert werden. Ein solches Lernklima soll durch Stärkung des Selbstwertgefühls und Fokussierung auf vorhandene Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler erreicht werden.

Einbeziehung des individuellen Lernfortschritts

Bei der Einschätzung und Bewertung von Schülerleistungen sind der individuelle Lernfortschritt und das Bemühen um die Optimierung von Arbeitsergebnissen mit zu beachten. Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sind nur eines der Bewertungskriterien und sind für die Gesamtleistung nicht alleine ausschlaggebend. Weitere Gütekriterien wie Verständlichkeit der Äußerungen, soziolinguistisch und pragmatisch angemessene Situationsbewältigung sowie Differenziertheit der verwendeten sprachlichen Mittel sind mit von Bedeutung.

Vorrang der Zielsprache

Im Unterricht ist so viel Fremdsprache wie möglich zu verwenden. Die Techniken der Übertragung und Übersetzung sind lediglich punktuell als Verständnis- und Lernhilfe einzusetzen; als spezielle Lern- und Lehrziele bleiben sie dem Fremdsprachenunterricht der Oberstufe vorbehalten.

Reflektierender Sprachenvergleich

Ein bewusster und reflektierter Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- bzw. Muttersprache) ist zu fördern. Komparative und kontrastive Methoden sind vor allem dort angebracht, wo sie zu einem verbesserten sprachlichen Bewusstsein der Fremdsprache gegenüber führen und den Lernerfolg wesentlich verstärken.

Falls sich Schülerinnen und Schüler im Klassenverband befinden, denen die betreffende Fremdsprache als Muttersprache bzw. als Zweitsprache im Familienverband dient, sind deren besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht zu nutzen. Dadurch erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, mit verschiedenen Varianten der Standardsprache umgehen zu lernen und direkte Informationen über kulturelle Hintergründe zu beziehen. Die Förderung einer positiven Einstellung zu individueller Mehrsprachigkeit und Sprachenvielfalt ist auf mannigfache Weise anzustreben.

Zusätzliche lebende Fremdsprachen

Im Falle des standortbezogenen Angebots von ganzjährig, aber auch kürzer, kursmäßig oder geblockt, geführten Nachbarsprachen oder anderen lebenden Fremdsprachen ist eine inhaltliche Orientierung an den Zielstellungen des ersten und zweiten Lernjahres der zweiten lebenden Fremdsprache vorzunehmen.

Umgang mit Lehrmaterialien und Lernhilfen

Die Schülerinnen und Schüler sind möglichst früh in den eigenständigen Umgang mit Lehr- bzw. Lern- und Übungsmaterialien sowie mit Wörterbüchern (in Print- und Online-Version) einzuführen.

Das rezeptive Beherrschen der internationalen Lautschrift ist als Hilfsmittel bezüglich der Aussprache und Intonation nach Möglichkeit anzustreben. Damit wird das selbstständige Erarbeiten von unbekanntem Wortmaterial gefördert.

Ganzheitlich-kreatives Lernen

Der Einsatz von spielerischen und musischen Elementen bzw. ganzheitlich-kreativen Methoden ist auch im Fremdsprachenunterricht notwendig, um möglichst förderliche Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Multisensorisches Lernen vermag die Aufnahmebereitschaft, Erinnerungsleistung und Motivation zu aktivieren und bringt daher vielschichtigen lernpsychologischen Gewinn.

Vielfältige Kommunikationssituationen und Themenbereiche

Die Schülerinnen und Schüler sind durch die Einbindung der sprachlichen Mittel in vielfältige situative Kontexte mit verschiedenen Themenbereichen vertraut zu machen (wie Familie und Freunde, Wohnen und Umgebung, Essen und Trinken, Kleidung, Körper und Gesundheit, Jahres- und Tagesablauf, Feste und Feiern, Kindheit und Erwachsenwerden, Schule und Arbeitswelt, Hobbys und Interessen, Umgang mit Geld, Erlebnisse und Fantasiewelt, Gedanken, Empfindungen, Gefühle, Einstellungen und Werte, Umwelt und Gesellschaft, Kultur, Medien, Literatur). Dies entspricht den „vertrauten Themenbereichen“ in den Kompetenzbeschreibungen des GER.

Einbettung von Landes- und Kulturkunde

Landes- und kulturkundliche Informationen sind mit den Themen und kommunikativen Situationen des Fremdsprachenunterrichts zu verbinden, handlungsorientiert zu vermitteln und bewusstseinsbildend zu nutzen.

Förderung authentischer Begegnungen

Direkte persönliche Begegnungen (zB Einsatz von „native speakers” und anderen Personen, mit denen die Kommunikation in der Zielsprache erfolgt, Schüleraustausch, Intensivsprachwochen) sowie die Nutzung von audiovisuellen Medien und neuen Technologien wie E-Mail und Internet sind im Sinne möglichst großer Authentizität zu empfehlen.

Fächerübergreifende Aktivitäten

Das Erleben der Fremdsprache als authentisches Kommunikationsmittel in fächerübergreifenden Aktivitäten ist anzustreben.

Leistungsfeststellung

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung” des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist – nach Maßgabe der Aufgabenstellung – zu ermöglichen.

Lehrstoff: Kernbereich: Kompetenzniveaus des Europäischen Referenzrahmens (GER)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler von der 5. bis zur 8. Schulstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2 und teilweise B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedsstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER und umfassen die Kann-Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend Sprechen und Schreiben.

Für den gesamten Fremdsprachenunterricht steht Fertigkeitsorientierung im Vordergrund. Verläuft der Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler durch förderliche Begleitumstände besonders günstig, sind die erworbenen Kompetenzen zu festigen und zu vertiefen. Auch eine Erweiterung auf mit Bedacht ausgewählte einzelne Fertigkeiten des jeweils nächst höheren Kompetenzniveaus – jedoch maximal Teile aus B1 – ist möglich.

Raster zu den Fertigkeitsbereichen Kompetenzniveau A1

Hören: Die Schülerinnen und Schüler können vertraute Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, ihre Familie oder auf konkrete Dinge um sie herum beziehen, vorausgesetzt es wird langsam und deutlich gesprochen.

Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, z. B. auf Schildern, Plakaten oder in Katalogen.

An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können sich auf einfache Art verständigen, wenn ihre Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und ihnen dabei hilft zu formulieren, was sie zu sagen versuchen. Sie können einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt.

Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können einfache Wendungen und Sätze gebrauchen, um Leute, die sie kennen, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo sie wohnen.

Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können eine kurze einfache Postkarte schreiben, z. B. Feriengrüße. Sie können auf Formularen, z. B. in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen.

Kompetenzniveau A2

Hören: Die Schülerinnen und Schüler können einzelne Sätze und die gebräuchlichsten Wörter verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht (z. B. sehr einfache Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Sie verstehen das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen.

Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können ganz kurze, einfache Texte lesen. Sie können in einfachen Alltagstexten (z. B. Anzeigen, Prospekten, Speisekarten oder Fahrplänen) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden. Sie können kurze, einfache persönliche Briefe verstehen.

An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um vertraute Themen und Tätigkeiten geht. Sie können ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst ein Gespräch in Gang zu halten.

Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können mit einer Reihe von Sätzen und mit einfachen Mitteln z. B. ihre Familie, andere Leute, ihre Wohnsituation, ihre Ausbildung und ihre gegenwärtige (oder letzte berufliche) Tätigkeit als Schülerinnen und Schüler beschreiben.

Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können kurze, einfache Notizen und Mitteilungen schreiben. Sie können einen ganz einfachen persönlichen Brief schreiben, z. B. um sich für etwas zu bedanken.

Kompetenzniveau B1

Hören: Die Schülerinnen und Schüler können die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Sie können vielen Radio- oder Fernsehsendungen über aktuelle Ereignisse und über Themen aus ihrem (Berufs- und) Interessengebiet die Hauptinformationen entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird.

Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache vorkommt. Sie können private Briefe verstehen, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird.

An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Sie können ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die ihnen vertraut sind, die sie persönlich interessieren oder die sich auf Themen des Alltags wie Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen, aktuelle Ereignisse beziehen.

Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse oder ihre Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben. Sie können kurz ihre Meinungen und Pläne erklären und begründen. Sie können eine Geschichte erzählen oder die Handlung eines Buches oder Films wiedergeben und ihre Reaktionen beschreiben.

Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können über Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, einfache zusammenhängende Texte schreiben. Sie können persönliche Briefe schreiben und darin von Erfahrungen und Eindrücken berichten.

Kompetenzniveaus und Lernjahre

Die folgende Zuordnung von Kompetenzniveaus und Lernjahren gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Niveaus sind dabei stets vorauszusetzen.

Wird verschiedenen Lernjahren das gleiche Kompetenzniveau zugeordnet, so sind die Fertigkeiten dieses Niveaus im höheren Lernjahr durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten entsprechend zu vertiefen und zu festigen.

Erste lebende Fremdsprache

1. bis 4. Lernjahr

Nach dem 1. Lernjahr (1. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache

Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A1

Nach dem 2. Lernjahr (2. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache

An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängendes Sprechen: A1

Hören, Lesen, Schreiben: A2

Nach dem 3. und 4. Lernjahr (4. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache

An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängendes Sprechen: A2

Hören: A2 und aus B1 „Die Schülerinnen und Schüler können die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht.“

Lesen: A2 und aus B1 „Die Schülerinnen und Schüler können Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache vorkommt.“

Schreiben: A2 und aus B1 „Die Schülerinnen und Schüler können über Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, einfache zusammenhängende Texte schreiben.“

Zweite lebende Fremdsprache

1. bis 2. Lernjahr

Nach dem 1. Lernjahr der zweiten lebenden Fremdsprache

Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A1

Nach dem 2. Lernjahr der zweiten lebenden Fremdsprache

An Gesprächen teilnehmen: A1

Hören, Lesen, Zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

LATEIN (am Gymnasium)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Lateinunterricht soll zwei Aufgabenschwerpunkte integrieren:

  • Strichaufzählung
    Vermittlung von Inhalten, die Europa auf der Grundlage der griechisch-römischen Kultur und Geisteswelt geprägt haben. Die Auseinandersetzung mit ihnen soll ein rezeptiv-reflektorischer, identitätsstiftender Prozess sein.
  • Strichaufzählung
    Spracherwerb und sprachbezogene Aspekte: Sachgemäßes Umgehen mit (Original-) Texten, ihre Übersetzung in gutes (zu den verschiedenen Textsorten passendes) Deutsch und ihre Interpretation (dem jeweiligen Kenntnisstand der Schülerinnen und Schüler entsprechend) sollen produktiven Charakter haben.

Dabei sollen das allgemeine Sprachverständnis und die individuelle Sprachkompetenz in der Muttersprache gefördert und positive Auswirkungen beim Erlernen weiterer Fremdsprachen erzielt werden.

Schließlich soll durch die Reflexion über sprachliche Phänomene die Entwicklung des logischen und abstrakten Denkens positiv beeinflusst werden.

Die Vermittlung eines Grund- und Kulturwortschatzes, eines wesentlichen Grammatikwissens und eines kulturkundlichen Hintergrundwissens, das den Kenntnisstand und das Interesse der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, soll zu einer tragfähigen Basis sprachlich-inhaltlicher Natur als Grundlage für die Originallektüre führen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Die Eigenart der Fremdsprache Latein ermöglicht Fremd-, Kontrast- und Selbsterfahrung durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen, durch Erschließen und, Analzse und Evaluation von antiken Normen, Wertbegriffen und Antworten auf grundlegende gesellschaftliche, politische und weltanschauliche Fragen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Erweiterung und Festigung der aktiven und passiven Sprachkompetenz. Besondere Förderung des Sprachbewusstseins in der Muttersprache, vor allem durch die kontrastive Wirkung des Übersetzens. Erkennen, wie stark Latein den modernen europäischen Sprachen und ihrer Konvergenz in Struktur, Wortschatz, Idiomatik und Begriffen zugrunde liegt, und wie es dadurch die europäische Gedankenwelt geprägt hat und prägend fortlebt.

Mensch und Gesellschaft:

Ermöglichen von Fremd-, Kontrast- und Selbsterfahrung in der Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen durch Analyse von tradierten Wertbegriffen und Normen unserer Gesellschaft.

Natur und Technik:

Kennenlernen der grundlegenden Modelle der Auseinandersetzung mit erkenntnistheoretischen und ethischen Fragen im Kontext rationaler Welterklärung. Beiträge zur fachsprachlichen Begrifflichkeit:

Erklärung der Entstehung (unter Einbeziehung des Griechischen) und die präzise Anwendung von Fachtermini. Verstehen von Neologismen. Schulung des abstrakten Denkens und der Kombinationsfähigkeit.

Kreativität und Gestaltung:

Begegnung mit den Prototypen in Literatur und Kunst mit ihrer ungebrochenen Rezeption und Inspirationswirkung sowie Anregung zur eigenen Kreativität in verschiedenen Bereichen von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten.

Gesundheit und Bewegung:

Kennenlernen der antiken Wurzeln des Sports; Sprachelemente und Termini der Medizin und Biologie.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff soll ökonomisch und effizient dargeboten werden. Dabei soll das jeweilige Lernziel einerseits durch Aneignung eines auf den Beginn der Originallektüre ausgerichteten Grundwortschatzes, andererseits durch das Erfassen und Beherrschen der häufigsten Grammatikstrukturen eines lateinischen Textes erreicht werden.

Es sind sollen möglichst Originaltexte herangezogen werden bzw. solche, die diesen nahe kommen. Auf die altersadäquate und den individuellen Lernfortschritt berücksichtigende Vermittlung ist zu achten. Das sichere Erkennen von Formen sowie das schnelle Erfassen einfacher Satzstrukturen soll unter Einbeziehung verschiedener Methoden und Techniken entsprechend geübt werden, wie

  • Strichaufzählung
    Textrekonstruktionen,
  • Strichaufzählung
    Einsetzübungen, (in zusammenhängenden Texten)
  • Strichaufzählung
    Zuordnen von zusammengehörigen Formen,
  • Strichaufzählung
    einfache lateinische Fragen und Antworten zu einem Text.

Der Einsatz verschiedener Lernformenmethoden (offenes, soziales, selbsttätiges Lernen) und Unterrichtsmethoden soll zu einer Steigerung des Unterrichtsertrages führen. Die Motivation soll durch Hinweise auf Fremdwörter, Redewendungen und Lehnübersetzungen aus dem Lateinischen, die den Schülerinnen und Schülern bekannt sind und ihrer Interessenslage entsprechen, erhöht werden.

Dazu soll auch ein Unterricht beitragen, der andere Fächer integriert, historische und aktuelle Bezüge herstellt und – auch in ganzheitlich-kreativer Form – kulturelle und künstlerische Aspekte nahe bringt.

Selbstevaluation im Lateinunterricht (eigene Fehler erkennen, sie analysieren und vermeiden lernen) ist auf Grund der stark ausgeprägten grammatikalischen Struktur der lateinischen Sprache leicht zu erreichen und soll ebenfalls motivationsfördernd wirken.

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des dritten Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist zulässig ermöglichen.

Lehrstoff: Kernbereich:

3. Klasse

4. Klasse

Grammatische Formen und ihre Verwendung in den Sprachfunktionen

Anrede: Kontakt herstellen, beenden

Imperativ: salve, salvete, vale, valete (und vergleichbare Imperative)

 

Vokativ: alle Dekl.

 

Sachbezug: darstellende Funktion

 

Einfacher Satz

 

Kasus und Kongruenz:

 

Nomina

 

Adjektiva
Adverb
Steigerung der Adjektiva
Steigerung des Adverbs
häufige Pronomina
Pronomina (Vertiefung)
Numeralia (häufigste Kardinalia und Ordinalia)

 

Präpositionen (alle beim Abl., häufigste beim Akk.)

 

Verb:

 

Indikativ (Aktiv und Passiv)
Deponentia

 

Konjunktiv (aktiv und passiv; im Hauptsatz)
Infinitiv

 

Partizip

 

Komplexer Satz

 

Verb:

 

Indikativ (im Nebensatz)

Konjunktiv (im Nebensatz)

Infinitiv

 

Partizip

Gerundium/Gerundivum

Steuerung des Verhaltens: regulative Funktion

 

Konjunktiv in Befehlen, Wünschen und Aufforderung

 

Gerundivum

 

Abhängige Wunschsätze: ut/ne

Fragesätze: direkt

Fragesätze: indirekt

Ausrufe: expressive Funktion

Ausrufsatz (quam ... ! quantus ... !)

irreale Wunschsätze

Sprachreflexion und kontrastiver Sprachvergleich: metalinguistische Funktion

Sprachreflexion: Latein – Deutsch

 

kontrastiver Sprachvergleich

 

  1. Litera a
    sprachliche Kategorien
    Wortstellung, Artikel
  1. Litera b
    Wortschatz
  1. Litera c
    Fortleben in den jeweils unterrichteten Sprachen (Englisch, romanische Sprachen)

Poetische Funktion

 

Sprichwörter

Aufzeigen rhetorischer und metrischer Erscheinungen anhand von einfachen Originalzitaten

Fertigkeiten

Rezeptive Fertigkeiten:

  • Strichaufzählung
    Erfassen des Wesentlichen (Globalverstehen);
  • Strichaufzählung
    Erfassen von schon bekannten Einzelheiten (Detailverstehen).

Produktive Fertigkeiten:

  • Strichaufzählung
    Entwicklung der Fähigkeit, alle Textsorten in gutes, angemessenes Deutsch zu übersetzen;
  • Strichaufzählung
    Fähigkeit, einen Text sachkundig – je nach Alter und Interessenslage – zu interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Fähigkeit zur Reflexion über sprachliche Phänomene durch den bewussten Umgang mit einem Text.

Themen

  • Strichaufzählung
    Antike Mythologie: Götter, Heroen, Menschen,
  • Strichaufzählung
    Römische Kultur, Kunst und Alltagsleben,
  • Strichaufzählung
    Der römische Staat und seine wichtigsten Gremien,
  • Strichaufzählung
    Griechisch-römische Geschichte: bedeutende Persönlichkeiten aus Philosophie, Staatswesen und Kunst,
  • Strichaufzählung
    Basissprache Latein und ihr Fortleben: Romanische Sprachen, Englisch, Deutsch,
  • Strichaufzählung
    Rezeption: Prototypen der europäischen Literatur,
  • Strichaufzählung
    Austria Romana: Inschriften (vor allem lokal-regionale).

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE/POLITISCHE BILDUNG Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung beschäftigt sich mit Vergangenheit, Gegenwart und Zukunftsperspektiven, damit in Verbindung insbesondere mit dem menschlichen Zusammenleben. Er leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Orientierung der Schülerinnen und Schüler in Zeit und Raum, zur kritischen Identitätsfindung in einer pluralistisch verfassten Gesellschaft sowie zur Entwicklung selbständigen historischen und politischen Denkens und Handelns. Der Unterricht soll Einblicke in die Geschichte und Politik unterschiedlicher räumlicher Dimensionen (lokale, regionale, nationale, kontinentale und globale Ebene) sowie zu ihren Vernetzungen geben. Kontroverse Interessen im Umgang mit Geschichte und Politik sind von den Schülerinnen und Schülern als solche zu erkennen, zudem sollen sie – im Sinne einer demokratisch verfassten Gesellschaft – dazu befähigt werden, die eigenen Meinungen zu artikulieren sowie jene der anderen zu akzeptieren, sie aber auch zu reflektieren und kritisch zu hinterfragen. Ziel des Unterrichtes ist es daher, bei den Schülerinnen und Schülern ein reflektiertes und (selbst-)reflexives Geschichts- und Politikbewusstsein zu entwickeln und das Bewusstsein für die Bedeutung von Demokratie und Menschenrechten, sowie Europäischer Grundwerte wie sie beispielsweise in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union definiert sind, und der damit verbundenen Gesellschafts- und Rechtsordnung zu schärfen. Dabei sind Österreichbezüge insoweit aufzugreifen, als damit ein Verständnis für historische Zusammenhänge und deren Wechselwirkung in größeren Kontexten hergestellt werden kann.

Grundbereiche und Dimensionen:

Der Unterricht soll sich mit folgenden Grundbereichen der Geschichte, Sozialkunde und Politischen Bildung beschäftigen: Mit dem Verhältnis von Gesellschaft und Individuum, mit wirtschaftlichen Entwicklungen und ihren Folgen sowie mit Kultur und Religion, ferner mit zentralen Merkmalen des Politischen, dh. mit Macht und Herrschaft, Verteilung und Konflikt. Im Bereich des historischen Lernens stellen ua. Sozialgeschichte, Neue Kulturgeschichte, Geschlechtergeschichte, Umweltgeschichte oder Globalgeschichte gleichberechtigte Zugänge dar. Im Bereich der Politischen Bildung ist zwischen formaler, inhaltlicher und prozessualer Dimension der Politik zu unterscheiden. Unter der formalen Dimension („polity“) sind etwa die Verfassung oder politische Institutionen und allgemeiner das Funktionieren politischer Systeme gemeint. Die inhaltliche Dimension („policy“) umfasst die Ziele und Aufgaben der Politik sowie die Konkurrenz politischer Interessen und Ideologien. Die prozessuale Dimension („politics“) beschreibt den Prozess der Durchsetzung politischer Ideen, die politische Willensbildung sowie die Formen der politischen Konfliktaustragung und Konsensbildung.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Das Verstehen historischer und politischer Entwicklungen, Situationen und Handlungsweisen soll zur gesellschaftlichen und politischen Partizipation sowie zur Sicherung und Weiterentwicklung einer demokratischen und geschlechtergerechten Gesellschaft, damit in Verbindung zur Kenntnis, Verteidigung und Weiterentwicklung der den Grund- und Menschenrechten zugrunde liegenden Werte führen. Die Auseinandersetzung mit Religionen, Weltanschauungen und ethischen Normen verstärkt die Fähigkeit zu differenzierter Einschätzung von gesellschaftlichen und kulturellen Phänomenen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Arbeit mit Texten und Bildern (Quellen und Darstellungen der Vergangenheit sowie der Gegenwart in unterschiedlichen Medien), Interpretation und Bewertung; Begriffsbildung und Anwendung sowie kritische Sprachreflexion; Sammeln und Anwenden von Argumenten im Diskurs.

Natur und Technik:

Historische und politische Beispiele zu naturwissenschaftlichen und technischen Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlichen Folgen und technischer Innovation; Arbeit mit Statistiken; Interpretation von Diagrammen; kritische Bewertung des naturwissenschaftlich-technischen Fortschritts unter Berücksichtigung des ökologischen Wandels.

Kreativität und Gestaltung:

Verstehen von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten als Ausdruck von Kreativität und Zeitgeist; Wahrnehmung und Gestaltung künstlerischer und kultureller Produkte als Medien der Kommunikation in ihrer historischen und gesellschaftlichen Bedingtheit. Dabei sollte Kunst als Mittel der gesellschaftlichen Teilhabe und politischen Meinungsbildung in verschiedenen Gesellschaften beachtet werden.

Gesundheit und Bewegung:

Bewegungskultur in historischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen; Auswirkung des Ernährungs- und Hygienestandards; gesellschaftliche und politische Funktion des Sports in verschiedenen Kulturen.

Mensch und Gesellschaft:

Die Ziele und Aufgaben des Unterrichts tragen in ihrer Gesamtheit zu diesem Bildungsbereich bei. Insbesondere der Umgang mit gesellschaftlichen Minderheiten, die Achtung demokratischer Werte und Grundrechte und die Arbeit an einer geschlechtergerechten und inklusiven Gesellschaft sollten dabei im Vordergrund stehen.

Themenwahl:

Für die Bearbeitung der historischen und politischen Themen sind Module mit Längs- und Querschnitten vorgesehen. Dabei soll der Unterricht – gemäß dem Zusammenhang von globalen, kontinentalen, nationalen, regionalen und lokalen Aspekten – Einblick in die Geschichte und Politik unterschiedlicher Räume geben, deren Vernetzungen deutlich machen und sich somit insbesondere auch auf Interkulturelles und Globales Lernen beziehen. Zudem ergeben sich die im Unterricht zu behandelnden Themen aus den nachfolgenden fachdidaktischen Prinzipien des historischen und politischen Lernens, den dem Unterricht zugrunde gelegten Basiskonzepten und der fachspezifischen Kompetenzorientierung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung ist so zu gestalten, dass den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, durch die Berücksichtigung fachdidaktischer Prinzipien und anhand des Lernens mit historischen und politischen Basiskonzepten historische und politische Kompetenzen zu erwerben. Dabei gilt es, die individuelle Lernentwicklung der Lernenden im Sinn einer Individualisierung und Differenzierung im besonderen Maße zu berücksichtigen. Fachspezifische Lernprozesse sind in allen Anforderungsbereichen (Reproduktion, Transfer, Reflexion) zu fördern. Inhalte im Wege einer inneren Differenzierung sind so aufzubereiten sind, dass heterogene Schülerinnen- und Schülergruppen gemeinsam auf unterschiedlichen Kompetenzniveaus gleichzeitig daran arbeiten können.

Didaktische Prinzipien:

Didaktische Prinzipien helfen, die Lerngegenstände sowie die Lehr-Lern-Methoden und anzuwendende fachspezifische Arbeitstechniken auszuwählen, die im Unterricht eingesetzt werden. Folgende didaktische Prinzipien sind zu berücksichtigen: Gegenwarts- und Zukunftsbezug, Lebensweltbezug und Subjektorientierung, Prozessorientierung, Problemorientierung, exemplarisches Lernen, Handlungsorientierung, Multiperspektivität und Kontroversitätsprinzip sowie Wissenschaftsorientierung.

Lernen mit Basiskonzepten

Lernen mit Konzepten bedeutet, den Unterricht auf zentrale, im Unterricht immer wiederkehrende Konzepte auszurichten. Hiefür sind folgende Basiskonzepte zu beachten:

(a) das Zustandekommen von historischem und politischem Wissen reflektieren (Belegbarkeit, Konstruktivität, Kausalität, Perspektive und Auswahl),

(b) Zeit als grundlegendes Konzept des historischen Denkens zwischen Kontinuität und Wandel beachten (Zeitverläufe, Zeiteinteilung, Zeitpunkte) sowie

(c) Zusammenhänge des menschlichen Zusammenlebens fokussieren (Struktur, Macht, Kommunikation, Handlungsspielräume, Lebens-/Naturraum, Normen, Arbeit, Diversität und Verteilung).

Basiskonzepte helfen dabei den Lehrenden bei der Gestaltung des Unterrichts und lassen die Lernenden Zusammenhänge besser verstehen, indem sie in unterschiedlichen Fallbeispielen auf gleiche oder zumindest ähnliche konzeptionelle Strukturen treffen. Die einzelnen Konzepte gilt es miteinander zu verknüpfen.

Lernende verfügen bereits über individuelle Vorstellungen zu Basiskonzepten. Diese müssen aufgegriffen und im Unterricht weiterentwickelt sowie ausdifferenziert werden.

Historische und politische Kompetenzen

Eng verwoben mit einem Lernen mit Konzepten ist der im Unterricht anzustrebende Erwerb von historischen und politischen Kompetenzen, wobei folgende Kompetenzbereiche zu berücksichtigen sind:

Historische Kompetenzen

Historische Fragekompetenz

Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind in Geschichtsdarstellungen vorhandene Fragestellungen aufzuzeigen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit zu erkennen und selbst zu formulieren.

Historische Methodenkompetenz

Die Eigenständigkeit im kritischen Umgang mit historischen Quellen zum Aufbau von Vorstellungen und Erzählungen über die Vergangenheit (Re-Konstruktion) sowie ein kritischer Umgang mit historischen Darstellungen (zB Ausstellungen, Spielfilme mit historischen Inhalten, Schul- und Fachbücher, Computerspielen) sind zu fördern (De-Konstruktion). Dazu sind Methoden zu vermitteln, um Analysen und Interpretationen vornehmen zu können.

Historische Sachkompetenz

Der Unterricht ist zudem so zu gestalten, dass fachspezifische Konzepte und Begriffe angewandt, reflektiert und weiterentwickelt werden. Dabei gilt es an vorhandene Vorstellungen der Lernenden anzuschließen und einer altersgemäßen Konkretisierung sowie Weiterentwicklung im Sinn eines Lernens mit Konzepten besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Historische Orientierungskompetenz

Historisches Lernen soll – insbesondere unter Berücksichtigung der didaktischen Prinzipien des Gegenwarts- und Zukunftsbezugs sowie der Multiperspektivität – zum besseren Verstehen von Gegenwartsphänomenen und von zukünftigen Herausforderungen beitragen. Da unterschiedliche Schlüsse aus der Geschichte gezogen werden können, ist im Unterricht auf die Pluralität in der Interpretation zu achten. Die sich daraus ergebenden Synergien mit der historisch-politischen und politischen Bildung sind zu berücksichtigen.

Politische Kompetenzen

Politische Urteilskompetenz

Da das alltägliche Leben von politischen Entscheidungen und Kontroversen beeinflusst wird, soll Politische Bildung einerseits zu einer selbstständigen, sachlich begründeten und auf den oben beschriebenen Werten (Beiträge zu den Aufgabenbereichen der Schule) orientierten Beurteilung politischer Entscheidungen, Probleme und Kontroversen befähigen und es andererseits schrittweise ermöglichen, sich selbst (Teil-)Urteile zu bilden und solche zu formulieren.

Politische Handlungskompetenz

Der Unterricht soll die Bereitschaft und Fähigkeit zu politischem Handeln fördern. Dazu ist es erforderlich, eigene Positionen zu reflektieren und zu artikulieren, Positionen anderer zu verstehen und aufzugreifen sowie an der gemeinsamen Entwicklung von Lösungen mitzuwirken. Diese für politisches Handeln zentralen Fähigkeiten sind anhand konkreter Beispiele (zB Planspiele) und im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Einrichtungen der Schuldemokratie zu vermitteln.

Politikbezogene Methodenkompetenz

Politische Bildung soll dazu befähigen, Informationen über Politik zu reflektieren und Erscheinungsformen des Politischen (zB in Diskussionen, in Zeitungen, in TV-Sendungen, in Blogs) zu entschlüsseln, indem ein Repertoire von Methoden zur Analyse von Daten, Bildern und Texten vermittelt wird. Gleichzeitig sollen Verfahren und Methoden vermittelt werden, die dazu befähigen, sich mündlich, schriftlich, visuell und in modernen Medien politisch zu artikulieren (zB Beteiligung an Diskussionen zu politischen Fragen, Schülerinnen- und Schülervertreterwahl).

Politische Sachkompetenz

Politische Bildung muss es den Lernenden ermöglichen, politische Konzepte anzuwenden, zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Dabei gilt es an vorhandene Vorstellungen der Lernenden anzuschließen und einer altersgemäßen Konkretisierung sowie Weiterentwicklung im Sinn eines Lernens mit Konzepten besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Historische und politische Einsichten

Die Orientierung an didaktischen Prinzipien und fachspezifischen Kompetenzen sowie das Lernen mit Konzepten ermöglichen die Entwicklung folgender historischer und politischer Einsichten:

  • Strichaufzählung
    Verstehen historischer und politischer Handlungsweisen im Kontext der jeweiligen Zeit;
  • Strichaufzählung
    Gewinnen einer differenzierten Betrachtungsweise durch Begegnungen mit dem räumlich, kulturell und zeitlich Anderen;
  • Strichaufzählung
    Erklären gegenwärtiger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, politischer und kultureller Phänomene, zB aus der historischen Entwicklung;
  • Strichaufzählung
    Bewusstmachen der vielfältigen Ursachen historischer und politischer Ereignisse und Verläufe sowie der verschiedenen Möglichkeiten ihrer Deutung und Darstellung;
  • Strichaufzählung
    Unterscheidung von Vergangenheit und Geschichte, Erkennen von Geschichte als Konstruktion, die durch den jeweiligen gesellschaftlichen Kontext der Betrachtenden von Vergangenheit beeinflusst ist und damit verbunden der Aufbau eines reflektierten und (selbst-)reflexiven historischen und politischen Bewusstseins;
  • Strichaufzählung
    Schulung multiperspektivischer Betrachtungsweise als Bestandteil eines kritischen historischen und politischen Bewusstseins.

Lehrstoff:

Kernbereich:

Die eingangs beschriebenen Basiskonzepte und die folgenden thematischen Konkretisierungen sind bezogen auf die schwerpunktmäßig zu erwerbenden fachspezifischen (Teil-)Kompetenzen innerhalb der einzeln ausgewiesenen Module zu bearbeiten und über die Schulstufen und Module hinweg kontinuierlich aufzugreifen und weiter zu entwickeln. Diese Module können durch unterschiedliche, frei wählbare Anordnung miteinander in Beziehung gesetzt werden.

2. Klasse:

Der Unterricht hat in Form von Modulen einen Einblick von der Urgeschichte bis zum Ende des Mittelalters zu geben, wobei gegebenenfalls auch Brüche und Kontinuitäten bis in die Gegenwart bewusst zu machen sind. Module der Politischen Bildung führen in zentrale Bereiche des Politischen ein. Die angeführten Teilkompetenzen (s. Kompetenzkonkretisierungen) sind mit den thematischen Konkretisierungen in Verbindung zu setzen. Die Basiskonzepte sind dabei im Sinn von Lernfortschritten ausgewogen einzubinden.

Modul 1 (Historische Bildung): Historische Quellen und Darstellungen der Vergangenheit

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Besondere Merkmale von Darstellungen herausarbeiten und mit anderen Darstellungen vergleichen;
  • Strichaufzählung
    Quellen und Darstellungen hinsichtlich ihrer Charakteristika unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    Merkmale von Quellen und Darstellungen erkennen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Anhand von Beispielen von der Urgeschichte bis zur Gegenwart den Unterschied von Geschichte und Vergangenheit herausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Lineares Zeitsystem kennenlernen und Epocheneinteilungen kritisch hinterfragen;
  • Strichaufzählung
    Verschiedene Quellentypen und Darstellungsformen anhand von konkreten Beispielen hinsichtlich ihrer Charakteristika unterscheiden.

Modul 2 (Historische Bildung): Alte Kulturen

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Darstellungen der Vergangenheit (Rekonstruktionszeichnung) systematisch hinterfragen;
  • Strichaufzählung
    Vergleichen von Darstellungen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Entstehung und Merkmale von alten Kulturen anhand mindestens zweier Beispiele ermitteln;
  • Strichaufzählung
    Gesellschaftsstruktur und Alltagsleben in alten Kulturen analysieren;
  • Strichaufzählung
    Kritisches Hinterfragen von geschichtskulturellen Produkten und ihrer Darstellung (anhand zB eines Spielfilmausschnittes oder eines Comics) anregen.

Modul 3 (Historische Bildung): Mittelalter

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Fragen an die Vergangenheit formulieren;
  • Strichaufzählung
    Fragen an historische Quellen stellen;
  • Strichaufzählung
    Schriftliche und bildliche Quellen beschreiben, analysieren und interpretieren;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Gesellschaftsordnungen und geschlechterspezifische Arbeitsteilung kennen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Lebensweisen in Stadt und Land, wirtschaftlicher und technischer Wandel re-konstruieren;
  • Strichaufzählung
    Globale Gefüge untersuchen (Handelsrouten zwischen dem Mittelmeerraum und einem weiteren außereuropäischen Raum).

Modul 4 (Historisch-politische Bildung): Ausbeutung und Menschenrechte – ein Längsschnitt

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Schriftliche und bildliche Quellen beschreiben, analysieren und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Perspektivität von Quellen wahrnehmen;
  • Strichaufzählung
    Eigene historische Erzählungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Erkenntnisse aus Quellenarbeit oder Arbeit mit Darstellungen für die eigene Orientierung nutzen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Geschichte der Sklaverei als historischer Längsschnitt darstellen;
  • Strichaufzählung
    Ausbeutung von Frauen, Männern und Kindern von der Antike bis zur Gegenwart analysieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Individuelle Erfahrungen aus unterschiedlichen sozialen Schichten im Zusammenhang mit Sklaverei und Ausbeutung vergleichen sowie anhand von historischen Quellen re-konstruieren.

Modul 5 (Historische Bildung): Bedeutung von Religionen in verschiedenen Kulturen der Vergangenheit

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Orientierungsangebote aus Darstellungen hinterfragen und mit alternativen Angeboten konfrontieren;
  • Strichaufzählung
    Fragen, die in Darstellungen behandelt werden, herausarbeiten;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Verschiedene Formen von Religionen und ihre Auswirkungen auf Alltagsleben und Herrschaftsformen herausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Konflikte und Umgang mit Religion(en) analysieren sowie deren Rolle in Herrschaftsstrukturen erörtern;
  • Strichaufzählung
    Trennung von Religion und Staat sowie Entwicklung der Religionsfreiheit herausarbeiten.

Modul 6 (Historische Bildung): Welt- und Vernetzungsgeschichte zur Zeit der europäischen Antike

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Kritisches Arbeiten mit Geschichtskarten;
  • Strichaufzählung
    Bewertungen in historischen Quellen erkennen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Transkulturellen Austausch und Handel darstellen;
  • Strichaufzählung
    Vernetzungen des Römischen Reiches im mediterranen Raum und zu asiatischen Kulturen untersuchen;
  • Strichaufzählung
    Einen globalen Querschnitt von Kulturen auf verschiedenen Kontinenten erstellen.

Modul 7 (Historisch-politische Bildung): Vergangene und gegenwärtige Herrschaftsformen

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Darstellungen und ihre Intentionen hinsichtlich angebotener Orientierungen für die Gegenwart und Zukunft befragen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Herrschaftsformen von der Antike bis zur Gegenwart vergleichen, analysieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Merkmale von Herrschaftsformen und ihre Auswirkungen auf unterschiedliche Bevölkerungsgruppen (Ethnie, Geschlecht, Schicht, Beeinträchtigung usw.) herausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Individuelle Erfahrungen von Menschen in unterschiedlichen Epochen analysieren (Attische Demokratie, feudale Herrschaft, Diktaturen, moderne Demokratien).

Modul 8 (Politische Bildung): Möglichkeiten für politisches Handeln

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Politische Interessen und Meinungen ausdrücken; Bewusste und reflektierte politische Entscheidungen treffen;
  • Strichaufzählung
    Mit Institutionen und Personen der politischen Öffentlichkeit Kontakt aufnehmen;
  • Strichaufzählung
    Angebote von politischen Organisationen nutzen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Gesellschaftliche und politische Partizipation in der eigenen Lebenswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    Geschlechterungleichheiten erkennen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Instrumentarium für politische Handlungen entwickeln und Probehandlungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Ebenen des politischen Handelns (Gemeinde, Land, Bund, EU) erkennen und Auswirkungen auf die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler reflektieren.

Modul 9 (Politische Bildung): Gesetze, Regeln und Werte

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Politische Urteile hinsichtlich ihrer Qualität, Relevanz und Begründung beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Eigene politische Urteile fällen und formulieren;
  • Strichaufzählung
    Interessens- und Standortgebundenheit politischer Urteile feststellen;
  • Strichaufzählung
    Politische Meinungen und Interessen vertreten und durchsetzen;
  • Strichaufzählung
    Führen von politischen Diskussionen (ua. Diskussionsregeln und -strategien);

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Gesetze und Normen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler als positive und negative Machtinstrumente analysieren und diskutieren;
  • Strichaufzählung
    Kinderrechte als persönliches Recht der Schülerinnen und Schüler kennen und auf verschiedene Lebenssituationen der Lernenden anwenden;
  • Strichaufzählung
    Verletzungen der Kinderrechte im eigenen Umfeld und in verschiedenen Gesellschaften erkennen sowie Möglichkeiten ihrer Einhaltung und Durchsetzung diskutieren.

3. Klasse:

Der Unterricht hat in Form von Modulen einen Einblick in die Geschichte des Zeitraumes vom Beginn der Neuzeit bis zum Ende des Ersten Weltkriegs zu geben, wobei gegebenenfalls auch Kontinuitäten bis in die Gegenwart bewusst zu machen sind. Module der Politischen Bildung führen in zentrale Bereiche des Politischen ein. Die angeführten Teilkompetenzen (s. Kompetenzkonkretisierungen) sind mit den thematischen Konkretisierungen in Verbindung zu setzen. Die Basiskonzepte sind dabei im Sinn von Lernfortschritten ausgewogen einzubinden.

Modul 1 (Historische Bildung): Verschiedene Aspekte der neuzeitlichen Kulturen

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Bewertungen in historischen Quellen erkennen;
  • Strichaufzählung
    Gattungsmerkmale von Darstellungen herausarbeiten und systematisch hinterfragen;
  • Strichaufzählung
    Vergleich von Darstellungen zum gleichen Inhalt;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Ausgewählte Aspekte der Reformation, und der Gegenreformation herausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Die gesellschaftliche Funktion von „Magie“ und „Hexerei“ anhand von Quellen und Darstellungen klären und die Ursachen der Hexenverfolgung herausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Das höfische Leben im Absolutismus und die Kultur im Barock mit Hilfe von Quellen und Darstellungen analysieren;
  • Strichaufzählung
    Grundzüge des Frühkapitalismus und des Merkantilismus mit Hilfe von Quellen und Darstellungen herausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Geschichtskulturelle Produkte (TV-Dokumentationen, Computerspiele u.a.) kritisch hinterfragen.

Modul 2 (Historische Bildung): Begegnungen zwischen dem Eigenen und dem Fremden

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Fragen an die Vergangenheit formulieren; Fragen an historische Quellen stellen;
  • Strichaufzählung
    Schriftliche und bildliche Quellen beschreiben, analysieren und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Eigene historische Erzählungen erstellen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Die Ursachen für neuzeitliche Entdeckungs- und Eroberungsreisen ermitteln und in wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge einordnen;
  • Strichaufzählung
    Kolonialismus und Imperialismus definieren sowie die Auswirkungen auf die Gegenwart diskutieren;
  • Strichaufzählung
    Kulturkontakte analysieren und dabei gegenseitige Wahrnehmungen ermitteln;
  • Strichaufzählung
    Rassistische Konzeptionen des imperialistischen Zeitalters erkennen und kritisch hinterfragen.

Modul 3 (Historische Bildung): Diversität: Geschlecht – Ethnie – Klasse

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Darstellungen hinsichtlich angebotener Orientierungen für die Gegenwart und Zukunft befragen;
  • Strichaufzählung
    Intentionen hinter den Orientierungsangeboten erkennen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Soziale Differenzierung (Geschlecht, Ethnie, Klasse) im 19. Jahrhundert und deren Ursachen analysieren und kritisch hinterfragen;
  • Strichaufzählung
    Den Zusammenhang zwischen sozialem und ökonomischem Wandel sowie gesellschaftlicher Teilhabe, insbesondere die Entwicklung von Kapitalismus, Liberalismus und Sozialismus erklären;
  • Strichaufzählung
    Habsburgermonarchie und Osmanisches Reich als Vielvölkerstaaten vergleichen.

Modul 4 (Historisch-politische Bildung): Internationale Ordnungen und Konflikte im Wandel

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Quellenbezüge in Darstellungen herausarbeiten und überprüfen;
  • Strichaufzählung
    Einfluss von Fragestellungen auf Darstellungen erkennen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Veränderungen der Machtverhältnisse in der Neuzeit im gesellschaftlichen Kontext herausarbeiten (Bauernaufstände, Religionskonflikte);
  • Strichaufzählung
    Die Problematik von Krieg, insbesondere des Ersten Weltkriegs, im Zusammenhang mit sich wandelnden europäischen Mächteverhältnissen, neuen Staatsordnungen und Nationalitätenkonflikten erläutern;
  • Strichaufzählung
    Historische Friedenslösungen analysieren und vergleichen sowie im Hinblick auf gegenwärtige politische Konflikte beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Entwicklung und Bedeutung des humanitären Völkerrechtes beschreiben.

Modul 5 (Historische Bildung): Migration vom 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Schriftliche und bildliche Quellen beschreiben, analysieren und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Perspektivität von Quellen wahrnehmen;
  • Strichaufzählung
    Eigene historische Erzählungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Erkenntnisse aus der Arbeit mit Quellen und Darstellungen für die eigene Orientierung nutzen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Die Begriffe Migration, Asyl und Integration erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Weltweite Migrationsbewegungen vergleichen und Ursachen ermitteln;
  • Strichaufzählung
    Durch Migration entstehende Herausforderungen in Auswanderungs- und Einwanderungsländern analysieren und mögliche Lösungen diskutieren;
  • Strichaufzählung
    Migration am Beispiel von Lebensgeschichten vom 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart darstellen.

Modul 6 (Historische Bildung): Gewalt, Gefühle und Einstellungen im gesellschaftlichen Kontext

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Fragen, die in Darstellungen behandelt werden, herausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Bewertungen in historischen Quellen und Darstellungen erkennen und analysieren;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Konstruktionen, Veränderungen und Kontinuitäten zwischen Renaissance und 19. Jahrhundert herausarbeiten (zB Gefängnis, Liebe und Gefühle; Entdeckung des Individuums; Geschlechterrollen; Umgang mit psychischer und physischer Beeinträchtigung);
  • Strichaufzählung
    Bildung und Wissen in ihrer Bedeutung für die moderne Gesellschaft analysieren;
  • Strichaufzählung
    Die Entstehung des modernen Rechtsverständnisses und des Rechtsstaates als Grundlage von Demokratie reflektieren.

Modul 7 (Historisch-politische Bildung): Revolutionen, Widerstand, Reformen

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Orientierungsangebote aus Darstellungen hinterfragen und mit alternativen Angeboten konfrontieren;
  • Strichaufzählung
    Diskussionen zur Nutzung von historischen Erkenntnissen für Gegenwart und Zukunft führen;
  • Strichaufzählung
    Aufbau von Darstellungen analysieren;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Die Begriffe Revolution und Reform unterscheiden und definieren;
  • Strichaufzählung
    Ausgewählte Aspekte der Aufklärung erklären und ihre Bedeutung für Revolutionen und Reformbewegungen analysieren;
  • Strichaufzählung
    Die Auswirkungen der Aufklärung auf gegenwärtige Gesellschaften (demokratischer Verfassungsstaat, Gewaltentrennung, Menschenrechte) beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Politische Umbrüche, die als Revolutionen bezeichnet werden, vergleichen und bewerten.

Modul 8 (Politische Bildung): Identitäten

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Politische Urteile hinsichtlich ihrer Qualität, Relevanz und Begründung beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Eigene politische Urteile fällen und formulieren;
  • Strichaufzählung
    Interessens- und Standortgebundenheit politischer Urteile feststellen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Die Begriffe Identität und Identitätsbildung erklären und problematisieren;
  • Strichaufzählung
    Zwischen Selbst- und Fremdbild unterscheiden sowie die Bereitschaft zur Selbstreflexion entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Bausteine nationaler Identitäten hinterfragen, Entstehungsmechanismen von Nationalismus analysieren;
  • Strichaufzählung
    Die Frage der europäischen Identitätsbildung zwischen nationalen Interessen und globalen Herausforderungen diskutieren.

Modul 9 (Politische Bildung): Wahlen und Wählen

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Führen von politischen Diskussionen;
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit politischen Manifestationen (Nachvollzug der Erhebung und Analyse von Daten);
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit politischen Medien (Analyse von medial vermittelten Informationen);
  • Strichaufzählung
    Bewusste und reflektierte politische Entscheidungen (ua. Teilnahme an Entscheidungs- und Meinungsbildungsprozessen) treffen;
  • Strichaufzählung
    Angebote von politischen Organisationen vergleichen und nutzen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Das Demokratieverständnis im Zusammenhang mit Wahlen in pluralistischen Gesellschaften sowie die Bereitschaft zur politischen Partizipation entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Strategien von Wahlwerbung hinterfragen und kritisch analysieren, die Bedeutung der Medien bei Wahlen analysieren;
  • Strichaufzählung
    Die ideologischen Ausrichtungen und soziale Basis der politischen Parteien in Österreich analysieren sowie staatsbürgerkundliche Aspekte des Wählens in Österreich beschreiben und in den Zusammenhang mit Demokratie bringen;
  • Strichaufzählung
    Wahlen simulieren.

4. Klasse:

Der Unterricht hat in Form von Modulen einen Einblick vom 20. Jahrhundert bis zur Gegenwart zu geben, wobei insbesondere Kontinuitäten bewusst zu machen sind. Module der Politischen Bildung führen in zentrale Bereiche des Politischen ein. Die angeführten Teilkompetenzen (s. Kompetenzkonkretisierungen) sind mit den thematischen Konkretisierungen in Verbindung zu setzen. Die Basiskonzepte sind dabei im Sinn von Lernfortschritten ausgewogen einzubinden.

Modul 1 (Historische Bildung): Faschismus – Nationalsozialismus – politische Diktaturen

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Schriftliche und bildliche Quellen beschreiben, analysieren und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Perspektivität von Quellen wahrnehmen;
  • Strichaufzählung
    Erkenntnisse aus Quellenarbeit oder Arbeit mit Darstellungen für individuelle Orientierung nutzen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Ausgewählte Aspekte faschistischer bzw. diktatorischer Systeme im Europa des 20. Jahrhunderts vergleichen und Strukturmerkmale herausarbeiten („Ständestaat/Austrofaschismus“, italienischer Faschismus, Nationalsozialismus, Stalinismus, DDR);
  • Strichaufzählung
    Grundlagen, Voraussetzungen und Auswirkungen des Nationalsozialismus in Österreich analysieren;
  • Strichaufzählung
    Historische Alltagswelten in Demokratie und Diktatur vergleichen;
  • Strichaufzählung
    Geschichtskulturelle Produkte (zB Computerspiele oder Spielfilme) kritisch hinterfragen.

Modul 2 (Historische Bildung): Ausgewählte Aspekte von Globalisierung im 20. und 21. Jahrhundert

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Orientierungsangebote aus Darstellungen hinterfragen und mit alternativen Angeboten konfrontieren;
  • Strichaufzählung
    Diskussionen zur Nutzung von historischen Erkenntnissen für Gegenwart und Zukunft führen;
  • Strichaufzählung
    Aufbau von Darstellungen analysieren (inhaltliche Gewichtung, Argumentationslinien, Erzähllogik sowie Bewertungen);

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Geopolitische Aspekte des Zweiten Weltkrieges ermitteln; Friedenssicherung nach 1945 und weltpolitische Machtstrukturen in globaler Perspektive erörtern;
  • Strichaufzählung
    Entstehung, Entwicklung und Verdichtung von Wirtschaftsräumen darstellen sowie wirtschaftliche Abhängigkeiten und Ungleichverteilung von Ressourcen in globaler Perspektive vergleichen;
  • Strichaufzählung
    Politische und gesellschaftliche Phänomene der Globalisierung (zB Entkolonialisierung; Urbanisierung, ökologische Herausforderungen) zeitlich verfolgen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Inter- und transkulturelle Phänomene (Popkultur, Internet) analysieren und bewerten.

Modul 3: (Historische Bildung): Demokratie in Österreich in historischer Perspektive

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Bewertungen in historischen Quellen erkennen;
  • Strichaufzählung
    Gattungsmerkmale von Darstellungen herausarbeiten und Darstellungen der Vergangenheit systematisch hinterfragen;
  • Strichaufzählung
    Vergleich von Darstellungen mit gleichem Inhalt;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Erste und Zweite Republik als Konflikt- und Konsensdemokratie erörtern (zB Justizpalastbrand; Bürgerkrieg; „Ständestaat/Austrofaschismus“; Große Koalition, Sozialpartnerschaft; Veränderungen des Parteienspektrums);
  • Strichaufzählung
    Grundzüge des österreichischen Rechtssystems (Verfassung) und dessen historische Entwicklung kennen;
  • Strichaufzählung
    Verschiedene Formen von Extremismus definieren, vergleichen und bewerten.

Modul 4 (Historische Bildung): Europäisierung

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Fragen, die in Darstellungen oder Erzählungen behandelt werden, herausarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Darstellungen hinsichtlich angebotener Orientierungen für die Gegenwart und Zukunft befragen;
  • Strichaufzählung
    Intentionen hinter den Orientierungsangeboten erkennen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Konzeptionen Europas thematisieren und kritisch hinterfragen;
  • Strichaufzählung
    Die Entstehung der EU und die Entwicklung des europäischen Wirtschaftsraums bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Die Veränderungen der politischen und wirtschaftlichen Systeme nach 1989 kritisch reflektieren;
  • Strichaufzählung
    Den Beitritt Österreichs zur EU und die nachfolgenden Veränderungen in der Gesellschaft re-konstruieren, Einfluss der EU auf die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler bewerten;
  • Strichaufzählung
    Kooperationen und Spannungen zwischen Europa und verschiedenen Weltregionen im internationalen System thematisieren und beurteilen.

Modul 5 (Historische Bildung): Holocaust/Shoah, Genozid und Menschenrechte

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Schriftliche und bildliche Quellen beschreiben, analysieren und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Eigene historische Erzählungen erstellen;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Formen des Antisemitismus sowie des Rassismus definieren und unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    Die Vernichtungspolitik im Nationalsozialismus (Opfergruppen; industrieller Massenmord; Euthanasie) analysieren und deren historisch-politische Bedeutung für Österreich bis in die Gegenwart beurteilen.
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen von Opfern, Täterinnen und Tätern und Mitläufern analysieren und vergleichen;
  • Strichaufzählung
    Den Begriff Genozid definieren, Genozide des 20. und 21. Jahrhunderts an Beispielen vergleichen sowie die gesellschaftlichen Folgen herausarbeiten und die Funktionen und Möglichkeiten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der UNO damit in Verbindung bringen;

Modul 6 (Historisch-politische Bildung): Geschichtskulturen – Erinnerungskulturen – Erinnerungspolitik

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Quellenbezüge in Darstellungen herausarbeiten und überprüfen;
  • Strichaufzählung
    Einfluss von Fragestellungen auf Darstellungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    Lokale und regionale Bezüge ableiten;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Die Instrumentalisierung von Geschichte und Erinnerungen (zB Geschichtspolitik, Habsburgermythos, Tourismus, Produktwerbung) analysieren;
  • Strichaufzählung
    Denkmäler, Gedenkstätten und Zeitzeugenberichte (Videoarchive) analysieren und kontextualisieren;
  • Strichaufzählung
    Öffentliche Erinnerungskulturen zum Holocaust und zum Zweiten Weltkrieg analysieren sowie die historische und politische Darstellungen zum Opfermythos de-konstruieren.

Modul 7 (Historisch-politische Bildung): Gesellschaftlicher Wandel im 20. und 21. Jahrhundert

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Quellenbezüge in Darstellungen herausarbeiten und überprüfen;
  • Strichaufzählung
    Einfluss von Fragestellungen auf Darstellungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    Eigene historische Erzählungen erstellen

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Die Bevölkerungsentwicklung im 20. und 21. Jahrhundert und ihre Folgen analysieren;
  • Strichaufzählung
    Die Entwicklung von der Industriegesellschaft zur Dienstleistungs-, Konsum- und Mediengesellschaft herausarbeiten sowie ihre Auswirkungen auf die Lebenswelten analysieren;
  • Strichaufzählung
    Soziale Ungleichheiten benennen und Versuche erklären, diese zu überwinden (zB Wohlfahrtsstaat, Interessenvertretungen);
  • Strichaufzählung
    Soziale Bewegungen (Frauenbewegung, Friedensbewegung, Umweltbewegung) beschreiben und ihre öffentlichkeitswirksamen Strategien als Beispiele von politischer Partizipation bewerten;
  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Konzepte von Geschlecht erklären und darüber diskutieren.

Modul 8 (Politische Bildung): Politische Mitbestimmung

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Erstellen von politischen Manifestationen (Informationsgewinnung/-darstellung) in unterschiedlichen Medien;
  • Strichaufzählung
    Politische Urteile hinsichtlich ihrer Qualität, Relevanz und Begründung und Auswirkung beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Eigene politische Urteile fällen und formulieren;

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung der Menschen- und Kinderrechte sowie ihre Entstehung und Anwendung analysieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Räume, Möglichkeiten und Strategien der politischen Mitbestimmung erklären und bewerten: Institutionen (EU-/Parlament, Landtag, Gemeinderat), Interessenvertretungen (politische Parteien, Kammern, Gewerkschaften, Jugendvertretung sowie Schülerinnen- und Schülervertretung; frauenpolitische Organisationen) sowie Aktionen der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum;
  • Strichaufzählung
    Einsichten in die Bedeutung der demokratischen Werte und Grundrechte in der Europäischen Union gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Machtungleichheiten in politischen Prozessen erkennen sowie oppositionelle und regierungsnahe Handlungen analysieren;
  • Strichaufzählung
    Außerparlamentarische Formen der Mitbestimmung (zB Schuldemokratie und Schulpartnerschaft; Petitionen, Volksbegehren, -befragungen und -abstimmungen; betriebliche Mitbestimmung, Sozialpartnerschaft; Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen) kennen, erklären und erproben;

Modul 9 (Politische Bildung): Medien und politische Kommunikation

Kompetenzkonkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit politischen Manifestationen (Nachvollzug der Erhebung und Analyse von Daten);
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit politischen Medien (Analyse von medial vermittelten Informationen);
  • Strichaufzählung
    Erstellen von politischen Manifestationen (Informationsgewinnung/-darstellung);

Thematische Konkretisierung:

  • Strichaufzählung
    Öffentlichkeit als zentralen Ort der politischen Kommunikation analysieren, die Vor- und Nachteile der Mediendemokratie erörtern, die mediale Umsetzung von politischen Ideen und Informationen sowie die Inszenierung von Politik analysieren;
  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung der digitalen Medien in der politischen Kommunikation erläutern und bewerten;
  • Strichaufzählung
    Mediale, im Zusammenhang mit politischer Kommunikation stehende Produkte analysieren und selbst gestalten.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Mittelpunkt von Geographie und Wirtschaftskunde steht der Mensch. Seine Aktivitäten und Entscheidungen in allen Lebensbereichen haben immer auch raumstrukturelle Grundlagen und Auswirkungen. Diese räumlichen Aspekte menschlichen Handelns sind Gegenstand des Unterrichts. Besonders thematisiert werden solche Vernetzungen am Beispiel der Wirtschaft, deren allgemeine Grundlagen zu erarbeiten sind. Es bieten sich vielfältige Ansätze fächerverbindenden Arbeitens an. Neben der bewussten Wahrnehmung wird die Beschreibung sowie die Erklärung von Sachverhalten, Zusammenhängen und Entwicklungen des menschlichen Handelns angestrebt. Geographie und Wirtschaftskunde soll Schülerinnen und Schülern helfen, im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich verantwortungsbewusst und tolerant zu handeln.

Im Geographie-und-Wirtschaftskunde-Unterricht der 1. bis 4. Klasse wird angestrebt:

  • Strichaufzählung
    Aufbau von Orientierungs- und Bezugssystemen mit Hilfe fachbezogener Arbeitsmittel und Arbeitstechniken, um Wissen selbstständig erwerben, einordnen und umsetzen zu können.
  • Strichaufzählung
    Bewusstes Wahrnehmen der räumlichen Strukturiertheit der Umwelt.
  • Strichaufzählung
    Einsichten in Vorgänge der Raumentwicklung gewinnen, um Fragen der Raumnutzung und Raumordnung unter Beachtung von Ökonomie und Ökologie zu verstehen.
  • Strichaufzählung
    Einblick in unterschiedliche Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme gewinnen, um sich mit aktuellen und zukünftigen politischen Fragen auseinander zu setzen sowie demokratisch und tolerant handeln zu können.
  • Strichaufzählung
    Die raumdifferenzierende Betrachtungsweise in anderen Bereichen anwenden sowie Kenntnisse und Einsichten aus anderen Unterrichtsgegenständen heranziehen können.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt; Toleranz gegenüber dem Anderen bzw. gegenüber Minderheiten; Bewertung ökonomischer Fragestellungen unter ethischen und religiösen Gesichtspunkten.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Erwerb von Sprachkompetenz durch Auswertung von Texten, Bildern und grafischen Darstellungsformen; Einbeziehung aktueller Massenmedien; Entwicklung einer Diskussionskultur.

Mensch und Gesellschaft:

Erwerb von Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenz; Entwicklung von Toleranz gegenüber dem Anderen bzw. gegenüber Minderheiten; Erkennen und Bewerten von Gegebenheiten und Entwicklungen in der Arbeits- und Berufswelt; Bewertung ökonomischer Fragestellungen unter ethischen Gesichtspunkten; Einsicht in ökonomische Zusammenhänge; Aufbau eines Wertesystems zur verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebensraums.

Natur und Technik:

Erklärung der Entstehung von Naturvorgängen und ihrer Wirkung auf Mensch und Umwelt; Beschreibung der Auswirkungen klimatischer Veränderungen auf die Lebenswelt; verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt; kritische Auseinandersetzung mit Statistiken, Wahrnehmen von Manipulationsmöglichkeiten; Auseinandersetzung mit einfachen Modellen.

Kreativität und Gestaltung:

Kreative Darstellung von Sachverhalten; Entwicklung der Bereitschaft zur Mitwirkung an der Gestaltung der Umwelt.

Gesundheit und Bewegung:

Verwendung einschlägiger Orientierungshilfen; Erkennen des Zusammenhangs zwischen Gesundheit und Umweltbedingungen; Erfassen der zunehmenden Bedeutung der Freizeitgesellschaft; Erkennen der kulturellen Differenzierung von Ernährungsgewohnheiten.

Didaktische Grundsätze:

In der 1. und 2. Klasse soll der Erwerb elementarer Begriffe, Fertigkeiten und Einsichten anhand einfacher Sachverhalte angestrebt werden. Dabei soll den Schülerinnen und Schülern die Vielfalt menschlichen Lebens und Wirtschaftens auf der Erde bewusst werden.

In der 3. und 4. Klasse soll die Erweiterung und Vertiefung dieser Qualifikationen erfolgen. Es sollen grundlegende Kenntnisse und Einsichten über Österreich und Europa sowie Verständnis für weltweite Fragestellungen angebahnt werden.

Geographische und wirtschaftskundliche Inhalte sollen im Unterricht nicht nebeneinander stehend getrennt, sondern in starkem Maße miteinander verflochten in vergleichender Darstellung aller Kontinente unter möglichst häufiger Berücksichtigung Österreichs behandelt werden.

Der Lehrplan sieht für jede Klasse mehrere Themenkreise vor. Diese werden durch Zielstellungen näher bestimmt. Ihre Reihenfolge im Lehrplan ist eine Grundlage für die Unterrichtsplanung, deren Festlegung den Lehrerinnen und Lehrern obliegt.

Der Lehrstoff der 1. bis 4. Klasse ist nach thematischen Schwerpunkten gegliedert. Im Unterricht sind drei leitende Fragenbereiche immer wieder aufzugreifen:

Österreich wird in jeder Schulstufe behandelt, wobei das Hauptgewicht in der 3. Klasse liegt. Neben einem soliden topographischen Orientierungswissen ist eine Übersicht der demographischen, sozialen, politischen und ökonomischen Strukturen und Entwicklungstendenzen zu vermitteln sowie die Stellung des Landes innerhalb Europas herauszuarbeiten.

Die Leitfrage Zentrum/Peripherie stellt den Problemkreis regionaler Disparitäten in den Mittelpunkt, wobei von lebensweltlich unmittelbar erfahrbaren Beispielen auszugehen ist. Kleinregionale, nationale, europäische und globale Fragestellungen sind zu berücksichtigen.

Das Wechselspiel zwischen Produktion und Konsum bzw. Angebot und Nachfrage sowie ihr Zusammenwirken für die Preisbildung, betriebswirtschaftliche und nationalökonomische Prozesse stehen im Zentrum des Fragenbereichs Markt und Wirtschaftskreisläufe.

Die regionale Zuordnung der einzelnen Beispiele sowie die zusammenfassende Darstellung auf jeder Schulstufe hat gemeinsam mit topographischen Übungen den Aufbau eines erdumspannenden topographischen Grundgerüsts zu sichern, das immer wieder herangezogen und weiter verdichtet werden muss. Topographische Begriffe sollen aber nie um ihrer selbst willen gelernt, sondern immer mit bestimmten Sachverhalten bzw. Fragestellungen verbunden werden.

Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde muss sich regelmäßig der erreichbaren realen Umwelt zuwenden. In Lehrausgängen, Wanderungen, Betriebserkundungen und ähnlichem sollen die Schülerinnen und Schüler unmittelbar an der Wirklichkeit räumliche und wirtschaftliche Situationen erleben. Viele Lerninhalte sind einer unmittelbaren Begegnung jedoch nicht zugänglich. Deshalb ist Geographie und Wirtschaftskunde auf die Verwendung unterschiedlicher Medien angewiesen. Sie ermöglichen die wiederholte Auseinandersetzung mit Lerninhalten und dienen der Objektivierung und Zuordnung der Einzelbeobachtung. Die Verwendung elektronischer Medien soll zur arbeitsorientierten Unterrichtsgestaltung wesentliche Impulse beisteuern. Besonders zu fördern sind Unterrichtsprojekte, da sie eine ganzheitliche Auseinandersetzung mit komplexen Fragestellungen ermöglichen. Offene Lernformen sollen eine Individualisierung und Autonomisierung des Lernprozesses gewährleisten.

Lehrstoff: Kernbereich: 1. und 2. Klasse:

Darstellung menschlichen Lebens und Wirtschaftens; Aufzeigen von Gleichartigkeiten und Unterschieden. Grundlegende Einsicht, dass Gesellschaft und Wirtschaft räumlich strukturiert sind.

Beispiele aus Österreich und Europa sollen in der 1. und 2. Klasse vertreten sein, jeder außereuropäische Erdteil wenigstens einmal in einer der beiden Klassen.

1. Klasse: Ein Blick auf die Erde:

Erwerben grundlegender Informationen über die Erde mit Globus, Karten, Atlas und Bildern.

Wie Menschen in unterschiedlichen Gebieten der Erde leben und wirtschaften:

Erkennen, dass sich Menschen in ihren Lebens- und Konsumgewohnheiten auf regionale und kulturelle Voraussetzungen einstellen und dass die Lebensweise einem Wandel unterliegt.

Erkennen, wie einfache Wirtschaftsformen von Natur- und Gesellschaftsbedingungen beeinflusst werden, und erfassen, dass Menschen unterschiedliche, sich verändernde Techniken und Produktionsweisen anwenden.

Erkennen, wie Menschen mit Naturgefahren umgehen.

Wie Menschen Rohstoffe und Energie gewinnen und nutzen:

Erkennen, wie Rohstoffe und Nutzenergie gewonnen und zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern gebracht werden.

Einsehen, dass Rohstoffe und Energieträger auf der Erde ungleichmäßig verteilt und begrenzt vorhanden sind und dass ihre Nutzung oft die Umwelt belastet.

Ein erster Überblick:

Regionale bzw. zonale Einordnung der im Unterricht durchgenommenen Beispiele.

Erkennen der Grundstrukturen einfacher Wirtschaftsformen: von der agrarisch dominierten Selbstversorgerwirtschaft zu arbeitsteiligen Systemen.

Erfassen, dass es auf der Erde eine Regelhaftigkeit in der Anordnung klimatischer Erscheinungen gibt.

2. Klasse: Leben in Ballungsräumen:

Das Leben in Ballungsräumen und peripheren Räumen vergleichen.

Erfassen von Merkmalen, Aufgaben und Umweltproblemen in Ballungsräumen. Erkennen der Vernetzung zwischen Kernstadt und Umland.

Erwerben grundlegender Informationen über Städte mit Hilfe kartographischer Darstellungen.

Gütererzeugung in gewerblichen und industriellen Betrieben:

Erkennen, dass unterschiedliche Gründe die Standortwahl für einen Betrieb beeinflussen.

Erkennen, wie Güter in Betrieben verschiedener Art und Größe in unterschiedlichen Organisationsformen erzeugt werden.

Erfassen der Auswirkungen von Betrieben und Produktionsprozessen auf die Umwelt.

Verstehen, dass verschiedene Tätigkeiten in der Wirtschaft unterschiedliche Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzen.

Der Dienstleistungsbereich:

Erkennen der Vielfalt des Dienstleistungsbereichs sowie Verständnis für seine zunehmende Bedeutung im Wirtschaftsleben.

Erfassen der wirtschaftlichen Bedeutung von Freizeit und Tourismus.

Erwerben grundlegender Informationen und Fertigkeiten für die richtige Wahl von Verkehrsmitteln.

Erfassen, wie Regionen durch Verkehrseinrichtungen unterschiedlich erschlossen und belastet werden.

Die Erde als Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen – eine Zusammenschau:

Zusammenfassende Einordnung der bisher behandelten Beispiele in Staaten, Landschaftsgürtel und Wirtschaftszonen der Erde.

Erkennen, dass die Verteilung der Bevölkerung auf der Erde ungleichmäßig ist und dass es Gunst- und Ungunsträume gibt.

3. und 4. Klasse:

Vertiefende Kenntnisse und Einsichten über menschliches Leben und Wirtschaften in Österreich, Europa und auf der Erde. Darstellung in Einzelbildern und Übersichten. Besondere Berücksichtigung von natürlicher und gestalteter Umwelt, Wirtschaft, Arbeitswelt und Berufsfindung. Aufbau der Bereitschaft, sich aktuellen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fragen zuzuwenden. Weiterentwicklung topographischer Kenntnisse und methodischer Zugänge zu deren Erwerb. Behandlung eines Fallbeispiels in Projektform.

3. Klasse: Lebensraum Österreich:

Anhand von unterschiedlichen Karten, Luft- und Satellitenbildern die Eigenart österreichischer Landschaften erfassen.

Einige Ursachen und Folgen der Bevölkerungsverteilung und -entwicklung erfassen.

Gestaltung des Lebensraums durch die Menschen:

Die Lebenssituation in zentralen und peripheren Gebieten vergleichend erfassen.

Vergleichen unterschiedlicher Standortpotenziale zentraler und peripherer Gebiete an den Beispielen Verkehr, Infrastruktur, Versorgung und Umweltqualität.

Erfassen der Zusammenhänge von Wirtschaftsweise und Landnutzung.

Die Notwendigkeit der Raumordnung begreifen.

Einblicke in die Arbeitswelt:

Die Bedeutung der Berufswahl für die Lebensgestaltung erkennen und erste Wege der Berufsfindung nutzen.

Den stetigen Wandel der Arbeitswelt erkennen und daraus die Einsicht in die Notwendigkeit der ständigen Weiterbildung und Mobilität gewinnen.

Erkennen, dass in der Wirtschaft unterschiedliche Interessen aufeinander treffen und dass die Methoden des Interessenausgleichs einem Wandel unterworfen sind.

Erfassen subjektiver und gesamtwirtschaftlicher Probleme der Arbeitslosigkeit sowie nationaler und europäischer Lösungsansätze.

Wirtschaften im privaten Haushalt:

Erkennen der Notwendigkeit, im privaten Haushalt Ausgaben den finanziellen Möglichkeiten entsprechend zu planen.

Erfassen von Möglichkeiten für die Wahrung von Verbraucherinteressen in der Marktwirtschaft.

Erarbeiten der Vorteile und Herausforderungen einer gemeinsamen europäischen Währung für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Volkswirtschaftliche Zusammenhänge: Österreich – Europa:

Erfassen grundlegender Zusammenhänge der Marktprozesse.

Erkennen der Aussagekraft wichtiger Kennzahlen zum Vergleich von Volkswirtschaften.

An aktuellen Beispielen erkennen, wie die öffentliche Hand die Wirtschaft beeinflusst und durch strukturpolitische Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union Regionalförderung betreibt.

Erkennen der weltweiten Verflechtung der österreichischen Wirtschaft und ihrer Stellung in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.

4. Klasse: Gemeinsames Europa – vielfältiges Europa:

Die Vielfalt Europas – Landschaft, Kultur, Bevölkerung und Wirtschaft – erfassen.

Informationen über ausgewählte Regionen und Staaten gezielt sammeln und strukturiert auswerten.

Erkennen, dass manche Gegenwarts- und Zukunftsprobleme nur überregional zu lösen sind, um damit die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit gesamteuropäischen Fragen zu fördern.

Zentren und Peripherien in der Weltwirtschaft:

Die Bedeutung ausgewählter Staaten und Regionen für Weltpolitik und Weltwirtschaft erkennen.

Entwicklungsunterschiede zwischen Regionen wahrnehmen und Erklärungsansätze für deren Ursachen untersuchen.

Bereitschaft anbahnen, Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu bewerten und zu unterstützen.

Leben in einer vielfältigen Welt:

Erfassen der kulturellen, sozialen und politischen Differenzierung in unterschiedlichen Regionen der Erde.

Bereitschaft anbahnen, sich mit “dem Anderen” vorurteilsfrei auseinander zu setzen.

Leben in der “Einen Welt” – Globalisierung:

Zunehmende Verflechtungen und Abhängigkeiten in der Weltwirtschaft und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft erkennen.

Die Bedeutung der “neuen Mächtigen”, wie multinationaler Unternehmen, internationaler Organisationen und anderer “global players”, erfassen.

Die Verantwortung der Menschen für die “Eine Erde” erkennen.

Die Bedeutung weiterer Wege der Berufsfindung, der Aus- und Weiterbildung unter dem Aspekt weltwirtschaftlicher und technologischer Veränderungen erfassen.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    in den verschiedenen Bereichen des Mathematikunterrichts Handlungen und Begriffe nach Möglichkeit mit vielfältigen Vorstellungen verbinden und somit Mathematik als beziehungsreichen Tätigkeitsbereich erleben;
  • Strichaufzählung
    mathematisches Können und Wissen aus verschiedenen Bereichen ihrer Erlebnis- und Wissenswelt nutzen sowie durch Verwenden von Informationsquellen weiter entwickeln. Das Bilden mathematischer Modelle und das Erkennen ihrer Grenzen soll zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Aussagen führen, die mittels mathematischer Methoden entstanden sind;
  • Strichaufzählung
    durch Reflektieren mathematischen Handelns und Wissens Einblicke in Zusammenhänge gewinnen und Begriffe bilden;
  • Strichaufzählung
    in Verfolgung entsprechender Lernziele produktives geistiges Arbeiten, Argumentieren und exaktes Arbeiten, kritisches Denken, Darstellen und Interpretieren als mathematische Grundtätigkeiten durchführen, wobei sie dazu hingeführt werden sollen, Lernprozesse selbstständig zu gestalten;
  • Strichaufzählung
    durch das Benutzen entsprechender Arbeitstechniken, Lernstrategien und heuristischer Methoden Lösungswege und -schritte bei Aufgaben und Problemstellungen planen und in der Durchführung erproben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Technologien (zB Computer) einsetzen können.

Unterrichtsziele und Unterrichtsinhalte:

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Erwerb und Nutzung grundlegender Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten Einsichten in die Gebiete Arithmetik, elementare Algebra und Geometrie gewinnen.

  • Strichaufzählung
    Arithmetik: Mit rationalen Zahlen rechnen, Rechenergebnisse abschätzen, elektronische Hilfsmittel benutzen können, Gesetzmäßigkeiten des Rechnens kennen und anwenden können.
  • Strichaufzählung
    Elementare Algebra: Variablen als Mittel zum Beschreiben von Sachverhalten, insbesondere von Gesetzmäßigkeiten und funktionalen Beziehungen, und zum Lösen von Problemen verwenden können; algebraische Ausdrücke und Formeln bzw. Gleichungen umformen können.
  • Strichaufzählung
    Geometrie: Mit grundlegenden geometrischen Objekten und mit Beziehungen zwischen diesen Objekten vertraut werden, zeichnerische Darstellungen von ebenen und räumlichen Gebilden anfertigen können, räumliches Vorstellungsvermögen entwickeln und Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen durchführen können, geeignete Sachverhalte geometrisch darstellen und umgekehrt solche Darstellungen deuten können.

Folgende mathematische Grundtätigkeiten sind zu entwickeln:

  • Strichaufzählung
    Produktives geistiges Arbeiten, insbesondere: Kombinieren vertrauter Methoden; Analysieren von Problemen, Begründungen, Darstellungen, mathematischen Objekten; Anwenden bekannter Verfahren, auch in teilweise neuartigen Situationen; Abstrahieren und Konkretisieren; Verallgemeinern und Spezialisieren.
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und exaktes Arbeiten, insbesondere: präzises Beschreiben von Sachverhalten, Eigenschaften und Begriffen (Definieren); Arbeiten unter bewusster Verwendung von Regeln;
    Begründen (Beweisen); Arbeiten mit logischen Schlussweisen;
    Rechtfertigen von Entscheidungen (etwa der Wahl eines Lösungsweges oder einer Darstellungsform).
  • Strichaufzählung
    Kritisches Denken, insbesondere: Überprüfen von Vermutungen;
    Überprüfen von Ergebnissen; Erkennen von Unzulänglichkeiten mathematischer Modelle; Erkennen von Mängeln in Darstellungen oder Begründungen; Überlegen von Bedeutungen mathematischer Methoden und Denkweisen; Überlegen der Bedeutung des Mathematikunterrichts für die eigene Person.
  • Strichaufzählung
    Darstellen und Interpretieren, insbesondere: verbales, formales oder graphisches Darstellen von Sachverhalten;
    geometrisch-zeichnerisches Darstellen von Objekten; Finden und Interpretieren graphischer Darstellungen; Erstellen und Interpretieren von mathematischen Modellen außermathematischer Sachverhalte.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Der Mathematikunterricht soll folgende miteinander vielfältig verknüpfte Grunderfahrungen ermöglichen:

  • Strichaufzählung
    Erscheinungen der Welt um uns in fachbezogener Art wahrzunehmen und zu verstehen,
  • Strichaufzählung
    Problemlösefähigkeiten zu erwerben, die über die Mathematik hinausgehen.

Diese Grunderfahrungen sollen zur Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein den Mitmenschen und der Umwelt gegenüber führen und zur Erkenntnis beitragen, dass Phänomene und Bereiche existieren, die unabhängig von der augenblicklichen Befindlichkeit des Menschen sind (rationale Distanz).

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Natur und Technik:

Die Ziele und Aufgaben tragen in ihrer Gesamtheit zu diesem Bildungsbereich bei.

Sprache und Kommunikation:

Beschreiben von Objekten und Prozessen; Präzision der Sprachverwendung; Gebrauch und Bedeutung von Definitionen, Vorgänge des Klassifizierens; Umsetzen von Texten in mathematische Handlungen; Konzentrieren von Sachverhalten in mathematische Formeln; Auflösen von Formeln in sprachliche Formulierungen; Vermitteln und Verwenden einer Fachsprache mit spezifischen grammatikalischen Strukturen.

Mensch und Gesellschaft:

Untersuchen von Situationen und Problemen mit Hilfe rationalen Denkens; Erkennen der Stärken und Grenzen der mathematischen Denkweise; Aufarbeiten gesellschaftlicher Themen mit mathematischen Methoden (zB Statistik); kritischer Umgang mit empirischem Datenmaterial; planmäßiges, sorgfältiges und konzentriertes Arbeiten.

Kreativität und Gestaltung:

Entwickeln verschiedener Lösungswege zu mathematischen Fragestellungen; Nutzen heuristischer Strategien.

Gesundheit und Bewegung:

Berechnungen, Statistiken und Auswertungen im Gesundheits- und Ernährungsbereich (Energieverbrauch, Nährwerttabellen, Belastungskurven).

Didaktische Grundsätze: Jahresplanung:

Aufbauend auf die Grundschule ist der weitere Bildungserwerb unter besonderer Berücksichtigung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu planen und durchzuführen. Unter Berücksichtigung der Schulplanung sind in der Jahresplanung die Ziele und Inhalte sowohl von Kern- als auch Erweiterungsbereich zeitlich anzuordnen und zu gewichten (siehe auch Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

In der Jahresplanung ist ein Freiraum für Bedürfnisse von Schülergruppen vorzusehen, in dem Interessensschwerpunkte der Schülerinnen und Schüler Berücksichtigung finden, insbesondere wenn regionale, schulische oder berufsvorbereitende Erfordernisse dies nahe legen.

Wesentliche Orientierungsmerkmale für die Jahresplanung sind die Abgrenzung von Kern- und Erweiterungsbereich sowie die für das Ende der 4. Klasse angestrebten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler.

Systematisches und situationsbezogenes Lernen, verständnisvolles Lernen:

Ein konstruktives Verhältnis der Schülerinnen und Schüler zur Mathematik soll gefördert werden. Verständnisvolles Lernen ist ein individueller, aktiver und konstruktiver Prozess. Die Schülerinnen und Schüler sind nicht Konsumierende eines fix vorgegebenen Wissens, sondern Produzierende ihres Wissens, mit Betonung auf aktives Erarbeiten, Erforschen, Darstellen, Reflektieren. Mathematische Begriffe und Verfahren werden durch die eigenen Aktivitäten von den Schülerinnen und Schülern in ihr Wissenssystem eingebaut. Im Unterricht ist eine Balance zwischen systematischem Lernen und situationsbezogenem Lernen im praktischen Umgang mit lebensweltlichen Fragestellungen herzustellen.

Unterrichtsformen:

Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit und projektorientierter Unterricht sollen die bestimmenden Unterrichtsformen des Mathematikunterrichts sein. Schriftliche Darstellungen von Lösungswegen sollen erst dann angeboten werden, wenn sich die Schülerinnen und Schüler mit einer Aufgabe – zumindest teilweise – auseinander gesetzt haben. Auch bei leistungsstärkeren Schülerinnen und Schülern ist handlungsorientiert vorzugehen. Keinesfalls darf der Unterricht auf das Erlernen von Verfahren und Fertigkeiten beschränkt werden.

Motivierung der Schülerinnen und Schüler:

Mit Hilfe von Problemstellungen aus Themenkreisen, die den Erfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler entsprechen, sollen mathematisches Wissen und Können entwickelt und gefestigt werden. Dabei soll die Nützlichkeit der Mathematik in verschiedenen Lebens- und Wissensbereichen erfahren werden. Wünschenswert für diese Phase ist eine Mitverantwortung durch die Schülerinnen und Schüler. Hilfen oder Informationen sollen dann erfolgen, wenn sie verlangt oder benötigt werden. Selbstständiges Entdecken und Erfolgserlebnisse sind ein wesentlicher Beitrag zur Motivation.

Unterrichten in Phasen, Vernetzung, Querverbindungen:

Unter Beachtung der Vorkenntnisse sollen Inhalte in einer ersten Phase nur um einige Gesichtspunkte erweitert, bei einfachen Anwendungen erprobt und erst in einer späteren Phase vertieft und ergänzt werden. Vernetzungen der Inhalte durch geeignete Unterrichtssequenzen und Aufgabenstellungen sind anzustreben.

Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sowie zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler sind herzustellen.

Sicherung des Unterrichtsertrages:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Gedankengänge, die zum Erwerb mathematischen Wissens geführt haben, wiederholen und dabei lernen, erworbenes Wissen zu rekonstruieren, eigenständig darzustellen und auch zu begründen.

Üben soll nicht nur auf die Festigung von Fertigkeiten beschränkt bleiben, sondern den Schülerinnen und Schülern sollen auch planmäßig Arbeitsaufträge zur Schulung der mathematischen Grundtätigkeiten erteilt werden.

Für die Nachsteuerung des Lernprozesses ist die Beobachtung des Lernfortschrittes notwendig, ohne dass damit ein Notendruck verbunden sein darf.

Individualisierung und Differenzierung (siehe auch Abschnitt “Förderung durch Differenzierung und Individualisierung” im zweiten Teil):

Durch Differenzierungsmaßnahmen sollen die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren individuellen Begabungen, Fähigkeiten, Neigungen, Bedürfnissen und Interessen bestmöglich gefördert werden.

Zur Bewältigung von mathematischen Alltagsproblemen sollen thematische Schwerpunkte gesetzt werden. Zu solchen Schwerpunktthemen sollen vielfältige mathematische Zugänge und didaktische Einstiegsmöglichkeiten geboten werden.

Die Differenzierung und Individualisierung erfolgt unter Berücksichtigung des Arbeitstempos der Schülerinnen und Schüler, durch den methodischen Zugang, nach Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung sowie nach dem Anspruchsniveau, das mit der jeweiligen Aufgabenstellung verbunden ist.

Lesen mathematischer Texte, Fachsprache:

Ab der 1. Klasse ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Schülerinnen und Schüler sich mit Mathematik auch in Textform auseinander setzen (zB selbstständiges Erarbeiten aus Musterbeispielen und Erklärungstexten).

Mathematische Inhalte können etwa durch Üben von Beschreibungen, Erklärungen und Kurzaufsätzen oder Erstellen von Zusammenfassungen unterschiedlich dargestellt werden. Elementare Begriffe, Symbole und Darstellungsformen können zur Beschreibung mathematischer und außermathematischer Sachverhalte sinnvoll verwendet werden. Mit wachsender Geläufigkeit im Umgang mit mathematischer Sprache und Symbolik kann diese Verwendung auch zur Klärung von Begriffen und zur Klärung von logischen Zusammenhängen dienen.

Der Nutzen von Nachschlagewerken soll erkannt und der Gebrauch von Formelsammlungen, Tabellen und ähnlichem gelernt werden.

Aufgabenstellungen:

Sowohl der Prozess der Problemlösung als auch das Produkt haben eigenständige Bedeutung. Aufgaben sollen nach Möglichkeit so gestellt sein, dass ein Scheitern an einer Teilaufgabe die weitere Bearbeitung nicht völlig unmöglich macht. Aufgaben, die sich auf elementare Tätigkeiten beziehen, und solche mit aufeinander aufbauenden Lösungsschritten sind möglich und wünschenswert.

Aufgabenstellungen sind so zu wählen, dass sie in verständlicher Sprache und übersichtlicher Form abgefasst sind, die thematische Verankerung altersadäquat ist und dass ohne Zeitdruck gearbeitet werden kann. Unterschiedliche korrekte Interpretationen sind zu akzeptieren.

Arbeiten mit dem Taschenrechner und dem Computer:

Grundsätzlich sind schon ab der 1. Klasse Einsatzmöglichkeiten zur planmäßigen Nutzung von elektronischen Hilfen beim Bearbeiten von Fragestellungen der Mathematik und als informationstechnische Hilfe (in Form von elektronischen Lexika, Statistiken, Fahrplänen, Datenbanken, ...) gegeben.

Die Möglichkeiten elektronischer Systeme bei der Unterstützung schülerzentrierter, experimenteller Lernformen sind zu nutzen.

Das kritische Vergleichen von Eingaben und Ausgaben bei verschiedenen Programmen und Geräten bezüglich der Problemstellung kann zum Entwickeln eines problem- und softwareadäquaten Analysierens, Formulierens und Auswertens beitragen.

Historische Betrachtungen:

Den Schülerinnen und Schülern ist an geeigneten Themen Einblick in die Entwicklung mathematischer Begriffe und Methoden zu geben. Sie sollen einige Persönlichkeiten der Mathematikgeschichte kennen lernen. Die Mathematik soll als dynamische Wissenschaft dargestellt und ihre Bedeutung bei der Entwicklung der abendländischen Kultur gezeigt werden. Die Bedeutung der Mathematik in der Gegenwart soll in den Unterricht einfließen.

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des dritten Teils zu entnehmen.

Lehrstoff: Kernbereich:

Die Schülerinnen und Schüler sollen praxisorientierte Aufgaben unter dem Aspekt der Modellbildung möglichst oft rechnerisch, geometrisch und graphisch darstellen, lösen und kritisch betrachten können. Dabei sollen sie von ihrer unmittelbaren Erlebniswelt ausgehen und ihre Erfahrungen auch in fächerübergreifende Vorhaben einbringen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen ebenso grundlegendes mathematisches Wissen und Können erwerben und abstraktes Denken und formale Fähigkeiten entwickeln. Sie sollen im präzisen Arbeiten und Argumentieren ausgebildet werden und mit mathematischen Darstellungsformen vertraut werden.

Sie sollen elektronische Hilfen und (auch selbst erstellte) Formelsammlungen in steigendem Ausmaß ab der 1. Klasse verwenden und wiederholt Gelegenheit haben, ihr Vorstellungsvermögen auch computerunterstützt zu schulen.

Um den Schülerinnen und Schülern einen kontinuierlichen Aufbau ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten zu ermöglichen, sind Stoffangaben der unteren Klassen in den oberen Klassen mit zu berücksichtigen.

Die Abfolge der Stoffangaben ist nicht als Hinweis auf die Reihenfolge für die unterrichtliche Planung zu betrachten.

1. Klasse:

  1. eins Punkt eins
    Arbeiten mit Zahlen und Maßen
    • Strichaufzählung
      Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit natürlichen Zahlen vertiefen, dabei auch große natürliche Zahlen verwenden und mehrstellige Multiplikationen und Divisionen durchführen können,
    • Strichaufzählung
      Rechnen mit Maßen und Umwandlungen zur Bearbeitung von Sachaufgaben und geometrischen Berechnungen,
    • Strichaufzählung
      anhand von Teilern und Vielfachen Einblicke in Zusammenhänge zwischen natürlichen Zahlen gewinnen;
    • Strichaufzählung
      Vorstellungen mit positiven rationalen Zahlen verbinden,
    • Strichaufzählung
      mit der Darstellung in Dezimal- und Bruchschreibweise vertraut sein,
    • Strichaufzählung
      einfache Ungleichungen zum Einschranken benutzen;
    • Strichaufzählung
      mit den positiven rationalen Zahlen Rechnungen mit leicht abschätzbaren Ergebnissen durchführen und zur Lösung von Problemen in Sachsituationen vielfältig anwenden können,
    • Strichaufzählung
      Rechnen mit Brüchen, nur in einfachen Fällen, die anschaulich deutbar sind,
    • Strichaufzählung
      grundlegende Sicherheit im Kopfrechnen gewinnen,
    • Strichaufzählung
      elektronische Rechenhilfsmittel einsetzen können,
    • Strichaufzählung
      Kenntnisse über Umkehroperationen erweitern,
    • Strichaufzählung
      die Regeln über die Reihenfolge von Rechenoperationen, einschließlich der Klammerregeln, anwenden können.
  2. eins Punkt 2
    Arbeiten mit Variablen
    • Strichaufzählung
      mit Variablen allgemeine Sachverhalte beschreiben können, zB gleichartige Rechenabläufe, die sich nur durch unterschiedliche Zahlen unterscheiden, oder allgemeine Beziehungen zwischen Größen,
    • Strichaufzählung
      insbesondere Formeln bzw. Gleichungen aufstellen,
    • Strichaufzählung
      Lösungen zu einfachen linearen Gleichungen finden können,
    • Strichaufzählung
      Formeln anwenden und interpretieren können.
  3. eins Punkt 3
    Arbeiten mit Figuren und Körpern
    • Strichaufzählung
      ausgehend von Objekten der Umwelt durch Idealisierung und Abstraktion geometrische Figuren und Körper sowie ihre Eigenschaften erkennen und beschreiben können,
    • Strichaufzählung
      aufbauend auf die Grundschule Kenntnisse über grundlegende geometrische Begriffe gewinnen,
    • Strichaufzählung
      Skizzen von Rechtecken, Kreisen, Kreisteilen, Quadern und ihren Netzen anfertigen können,
    • Strichaufzählung
      Zeichengeräte zum Konstruieren von Rechtecken, Kreisen und Schrägrissen gebrauchen können,
    • Strichaufzählung
      Maßstabszeichnungen anfertigen und Längen daraus ermitteln können;
    • Strichaufzählung
      Umfangs- und Flächenberechnungen an Rechtecken (und einfachen daraus zusammengesetzten Figuren),
    • Strichaufzählung
      sowie Volums- und Oberflächenberechnungen an Quadern (und einfachen daraus zusammengesetzten Körpern) durchführen können,
    • Strichaufzählung
      Formeln für diese Umfangs-, Flächen- und Volumsberechnungen aufstellen können;
    • Strichaufzählung
      Winkel im Umfeld finden und skizzieren,
    • Strichaufzählung
      Gradeinteilung von Winkeln kennen,
    • Strichaufzählung
      Winkel mit dem Winkelmesser (Geodreieck) zeichnen können;
    • Strichaufzählung
      einfache symmetrische Figuren erkennen und herstellen können.
  4. eins Punkt 4
    Arbeiten mit Modellen, Statistik
    • Strichaufzählung
      direkte Proportionalitäten erkennen (zB Warenmenge – Geld, Zeit – Weg),
    • Strichaufzählung
      entsprechende Fragestellungen finden und Berechnungen durchführen können,
    • Strichaufzählung
      Modelle mit realen Gegebenheiten vergleichen,
    • Strichaufzählung
      grundlegende Überlegungen zur Sinnhaftigkeit von Modellen für die Praxis anstellen,
    • Strichaufzählung
      Tabellen und graphische Darstellungen zum Erfassen von Datenmengen verwenden können.

2. Klasse

  1. 2 Punkt eins
    Arbeiten mit Zahlen und Maßen
    • Strichaufzählung
      Festigen und Vertiefen der Fähigkeiten beim Arbeiten mit positiven rationalen Zahlen, um vielfältige und komplexere Probleme in Sachsituationen bearbeiten zu können,
    • Strichaufzählung
      Rechnen mit Brüchen (mit kleinen Zählern und Nennern), damit die Rechenregeln im Hinblick auf die Algebra sicher beherrscht werden,
    • Strichaufzählung
      diese Rechenregeln für das Bruchrechnen begründen können,
    • Strichaufzählung
      Bruchdarstellung in Dezimaldarstellung überführen und umgekehrt,
    • Strichaufzählung
      wichtige Teilbarkeitsregeln kennen und anwenden können;
    • Strichaufzählung
      Rechnen mit Prozenten in vielfältigen Zusammenhängen;
    • Strichaufzählung
      Maße verwenden und Umwandlungen durchführen können in dem Ausmaß, wie es die Bearbeitung von Sachaufgaben und geometrischen Aufgaben erfordert und es dem Vorstellungsvermögen der Schülerinnen und Schüler entspricht.
  2. 2 Punkt 2
    Arbeiten mit Variablen
    • Strichaufzählung
      mit Variablen allgemeine Sachverhalte beschreiben,
    • Strichaufzählung
      Gleichungen und Formeln aufstellen, insbesondere auch in Sachsituationen,
    • Strichaufzählung
      unter Verwendung von Umkehroperationen einfache lineare Gleichungen mit einer Unbekannten lösen und Formeln umformen,
    • Strichaufzählung
      Formeln interpretieren.
  3. 2 Punkt 3
    Arbeiten mit Figuren und Körpern
    • Strichaufzählung
      Dreiecke, Vierecke und regelmäßige Vielecke untersuchen, wesentliche Eigenschaften feststellen,
    • Strichaufzählung
      die Figuren skizzieren und konstruieren können,
    • Strichaufzählung
      Erkennen, ob Angaben mehrdeutig sind, oder überhaupt nicht in Konstruktionen umgesetzt werden können,
    • Strichaufzählung
      kongruente Figuren herstellen können, die Kongruenz begründen können;
    • Strichaufzählung
      Eigenschaften von Strecken- und Winkelsymmetralen kennen,
    • Strichaufzählung
      und für Konstruktion anwenden können;
    • Strichaufzählung
      Flächeninhalte von Figuren berechnen können, die sich durch Zerlegen oder Ergänzen auf Rechtecke zurückführen lassen,
    • Strichaufzählung
      Volumina von Prismen berechnen, möglichst in Anwendungsaufgaben.
  4. 2 Punkt 4
    Arbeiten mit Modellen, Statistik
    • Strichaufzählung
      charakteristische Kennzeichen von indirekten und direkten Proportionalitäten an Beispielen angeben können,
    • Strichaufzählung
      einfache Fragestellungen dazu formulieren, sie graphisch darstellen und lösen können,
    • Strichaufzählung
      Fragen zu sinnvollen Anwendungsbereichen für solche Proportionalitäten stellen;
    • Strichaufzählung
      relative Häufigkeiten ermitteln können,
    • Strichaufzählung
      entsprechende graphische Darstellungen lesen, anfertigen und kritisch betrachten können,
    • Strichaufzählung
      Manipulationsmöglichkeiten erkennen.

3. Klasse

  1. 3 Punkt eins
    Arbeiten mit Zahlen und Maßen
    • Strichaufzählung
      rationale Zahlen in verschiedenen Formen deuten können,
    • Strichaufzählung
      als Zustände gegenüber einem Nullpunkt,
    • Strichaufzählung
      als Punkte auf einer Zahlengeraden,
    • Strichaufzählung
      Erkennen und Beschreiben von Kleiner-Größer-Beziehungen;
    • Strichaufzählung
      rationale Zahlen für Darstellungen in Koordinatensystemen verwenden können;
    • Strichaufzählung
      die Regeln für das Rechnen mit rationalen Zahlen wissen und bei Rechenbeispielen (mit einfachen Zahlen) mit Sicherheit anwenden können;
    • Strichaufzählung
      Verketten der vier Grundrechnungsarten und derart entstehende Terme auch mit elektronischen Rechenhilfsmitteln berechnen können,
    • Strichaufzählung
      Sicherheit im Kopfrechnen gewinnen;
    • Strichaufzählung
      Potenzschreibweise kennen und anwenden können,
    • Strichaufzählung
      Zahlen, vor allem in Sachsituationen, unter Verwendung von Zehnerpotenzen darstellen können.
  2. 3 Punkt 2
    Arbeiten mit Variablen
    • Strichaufzählung
      Formeln (bzw. Terme) umformen und durch Rechenregeln begründen können,
    • Strichaufzählung
      mit einfachen Potenzen arbeiten können,
    • Strichaufzählung
      Formeln in Sachsituationen und in der Geometrie aufstellen können,
    • Strichaufzählung
      Aufgaben aus Anwendungsbereichen und aus der Geometrie durch Umformungen von Formeln oder Termen lösen können,
    • Strichaufzählung
      dabei auch Aufgaben variieren und graphische Darstellungen nutzen können,
    • Strichaufzählung
      Lösen von linearen Gleichungen mit einer Unbekannten.
  3. 3 Punkt 3
    Arbeiten mit Figuren und Körpern
    • Strichaufzählung
      Vergrößern und Verkleinern von Figuren,
    • Strichaufzählung
      ähnliche Figuren erkennen und beschreiben;
    • Strichaufzählung
      Formeln für Flächeninhalte von Dreiecken und Vierecken begründen und damit Flächeninhalte berechnen können,
    • Strichaufzählung
      Umkehraufgaben lösen können,
    • Strichaufzählung
      Gegenstände, die die Gestalt eines Prismas oder einer Pyramide haben, zeichnerisch darstellen können,
    • Strichaufzählung
      Oberfläche, Rauminhalt und Gewicht von Gegenständen, die die Gestalt eines Prismas oder einer Pyramide haben, berechnen können;
    • Strichaufzählung
      den Lehrsatz des Pythagoras für Berechnungen in ebenen Figuren nutzen können.
  4. 3 Punkt 4
    Arbeiten mit Modellen, Statistik
    • Strichaufzählung
      lineare Wachstums- und Abnahmeprozesse mit verschiedenen Annahmen unter Zuhilfenahme von elektronischen Rechenhilfsmitteln untersuchen können (zB Zinssätze),
    • Strichaufzählung
      funktionale Abhängigkeiten erkennen, formelmäßig und graphisch darstellen;
    • Strichaufzählung
      Untersuchen und Darstellen von Datenmengen.

4. Klasse

  1. 4 Punkt eins
    Arbeiten mit Zahlen und Maßen
    • Strichaufzählung
      durch zusammenfassendes Betrachten das Zahlenverständnis vertiefen,
    • Strichaufzählung
      anhand einfacher Beispiele erkennen, dass es Rechensituationen gibt, die nicht mit Hilfe der rationalen Zahlen lösbar sind,
    • Strichaufzählung
      Näherungswerte oder Schranken für irrationale Zahlen angeben können, auch unter Verwendung elektronischer Hilfsmittel,
    • Strichaufzählung
      bei Anwendungen Überlegungen zur sinnvollen Genauigkeit anstellen.
  2. 4 Punkt 2
    Arbeiten mit Variablen
    • Strichaufzählung
      Sicherheit beim Arbeiten mit Variablen, Termen, Formeln und Gleichungen steigern,
    • Strichaufzählung
      Arbeiten mit einfachen Bruchtermen,
    • Strichaufzählung
      lineare Gleichungen mit zwei Variablen graphisch darstellen und Lösungen angeben können,
    • Strichaufzählung
      Verfahren zum Lösen von linearen Gleichungssystemen (zwei Gleichungen mit zwei Variablen) nutzen können,
    • Strichaufzählung
      durch das Arbeiten mit funktionalen Abhängigkeiten einen intuitiven Funktionsbegriff erarbeiten.
  3. 4 Punkt 3
    Arbeiten mit Figuren und Körpern
    • Strichaufzählung
      den Lehrsatz des Pythagoras für Berechnungen in ebenen Figuren und in Körpern nutzen können,
    • Strichaufzählung
      eine Begründung des Lehrsatzes des Pythagoras verstehen,
    • Strichaufzählung
      Berechnungsmöglichkeiten mit Variablen darstellen können;
    • Strichaufzählung
      Schranken für Umfang und Inhalt des Kreises angeben können,
    • Strichaufzählung
      Formeln für die Berechnung von Umfang und Flächeninhalt des Kreises wissen und anwenden können,
    • Strichaufzählung
      Formeln für die Länge eines Kreisbogens und für die Flächeninhalte von Kreisteilen herleiten und anwenden können;
    • Strichaufzählung
      Formeln für die Berechnung der Oberfläche und des Volumens von Drehzylindern und Drehkegeln sowie für die Kugel erarbeiten und nutzen können.
  4. 4 Punkt 4
    Arbeiten mit Modellen, Statistik
    • Strichaufzählung
      Wachstums- und Abnahmeprozesse mit verschiedenen Annahmen unter Zuhilfenahme von elektronischen Rechenhilfsmitteln untersuchen können,
    • Strichaufzählung
      funktionale Abhängigkeiten untersuchen und darstellen;
    • Strichaufzählung
      Untersuchen und Darstellen von Datenmengen unter Verwendung statistischer Kennzahlen (zB Mittelwert, Median, Quartil, relative Häufigkeit, Streudiagramm).

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

GEOMETRISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

  • Strichaufzählung
    Richtige Handhabung und Wartung fachspezifischer Werkzeuge, jeweils in Abstimmung mit der Aufgabenstellung;
  • Strichaufzählung
    Informationsgewinn durch geeignete Ausfertigung graphischer Arbeiten;
  • Strichaufzählung
    Erkennen von Strukturen und Eigenschaften geometrischer Objekte;
  • Strichaufzählung
    Erkennen geometrischer Grundfiguren in größeren Zusammenhängen;
  • Strichaufzählung
    Entwickeln von Objekten durch Transformieren und Modellieren;
  • Strichaufzählung
    Anwenden geometrischer Grundkenntnisse auf naturwissenschaftliche und technische Problemstellungen;
  • Strichaufzählung
    Erkennen und Verwenden der Geometrie als Sprache; Einsetzen von Handskizzen als Hilfsmittel bei der Entwurfsarbeit, aber auch als selbstständige Darstellungsform;
  • Strichaufzählung
    Anwendung geeigneter Abbildungsverfahren;
  • Strichaufzählung
    Interpretation und Weiterentwicklung geometrischer Darstellungen;
  • Strichaufzählung
    Anwendung geeigneter Unterrichtssoftware (2D-Systeme, 3D-Systeme).

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Der Unterricht in Geometrischem Zeichnen verknüpft die Vorstellung von den Erscheinungen der Welt in uns und das Verständnis für Raum und Figur. Diese Grunderfahrungen tragen zur Erkenntnis bei, dass Phänomene existieren, die unabhängig von der augenblicklichen Befindlichkeit des Menschen sind. Die oder der Einzelne gewinnt Gestaltungsfreiheit und kann sein technisches Grundwissen in den Dienst der Gemeinschaft stellen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Sprache als Kommunikationsmittel für das Beschreiben und Erklären geometrischer Objekte und Vorgänge, die Zeichnung als Sprache der Technik, Präzision im sprachlichen Ausdruck; Zeichnungen als Mittel der interkulturellen Verständigung.

Mensch und Gesellschaft:

Vorbereitung auf die Berufswelt (zB zweckentsprechender Einsatz von Werkzeugen), die Vorteile von Gründlichkeit und Ordnung erkennen.

Natur und Technik:

Erfassen, Strukturieren, Modellieren geometrischer Objekte, Erfassen und Diskutieren von Bewegungsvorgängen und Transformationen im Raum, Raumvorstellungs- und Intelligenztraining.

Kreativität und Gestaltung:

Individuelles Gestalten von geometrischen Objekten und Modellen, kreatives Lösen von geometrischen Problemstellungen, einen angemessenen Anspruch an Sauberkeit und Genauigkeit graphischer Ausfertigung entwickeln; Endausfertigung von Zeichnungen nach ästhetischen Gesichtspunkten.

Gesundheit und Bewegung:

Entwicklung der Feinmotorik.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll auf die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sein; dh. der rezeptive Anteil ist auf die Vermittlung grundsätzlicher Überlegungen und einführende Unterrichtssequenzen zu beschränken.

Abgesehen von ausdrücklich streng gefassten Arbeitsaufträgen soll solchen Aufgaben, die die Kreativität und selbstständige Gestaltungskraft der Schülerinnen und Schüler anregen, der Vorzug gegeben werden.

Die Freihandskizze ist als ein unverzichtbares Hilfsmittel bei der Entwurfsarbeit, aber auch als selbstständige Darstellungsform einzusetzen.

Beim Einsatz von CAD-Systemen ist auf die Verfügbarkeit geeigneter Arbeitsmittel zur Einzel- oder Partnerarbeit hinzuwirken. Dabei ist auf die sachgerechte und intelligente Nutzung zu achten.

Die Konstruktion auf dem Zeichenblatt soll durch Modelle und andere Hilfsmittel, die der Entwicklung der Raumanschauung dienen bzw. die geometrischen Hintergründe deutlich machen, begleitet werden.

Bei der Behandlung von Raumobjekten sollen Aussagen über geometrische Inhalte und Beziehungen vorwiegend aus der jeweiligen Raumsituation entwickelt werden.

Bei der Abbildung von Raumobjekten soll stets exakt zwischen einer Betrachtung der Raumsituation und einer Beschreibung des Bildes unterschieden werden.

Es ist größter Wert auf Genauigkeit und Sauberkeit zu legen. Der graphischen Gestaltung der Arbeiten kommt – abgestimmt auf die jeweils verwendete Ausfertigungstechnik – besondere Bedeutung zu.

Auf Anwendung der Fachsprache ist zu achten.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu einer geeigneten Form der Dokumentation der Unterrichtsarbeit anzuhalten.

Lehrstoff: Kernbereich: 3. Klasse: Ebene Geometrie:

Kennenlernen und Anwenden von geometrischen Grundelementen und Grundstrukturen.

Eigenständiges Gestalten von Ornamenten und Mustern. Spielerisches Experimentieren.

Anwendung von 2D-Systemen.

Axonometrische Darstellungen ebenflächig begrenzter geometrischer Körper:

Kartesisches Koordinatensystem.

Spezielle axonometrische Darstellungen; Sichtbarkeitsüberlegungen.

Ebene Schnitte, einfache Verschneidungen.

Einführung in ein geeignetes 3D-System.

Modellierungsvorgänge; Beispiele aus Alltag, Architektur, Technik.

Erkennen räumlicher Zusammenhänge.

Hauptrisse:

Grund-, Auf- und Kreuzriss: Herstellen und rekonstruierendes Lesen solcher Risse.

4. Klasse: Mehrbilderverfahren:

Seitenrisse als Darstellungsmittel und Konstruktionshilfe: wahre Länge; wahre Gestalt.

Werkzeichnungen; Bemaßung; Maßstab.

Perspektive:

Grundeigenschaften und ihre Anwendung auf einfache Darstellungen.

Ellipse:

Anschauliche Erzeugung; Eigenschaften; Anwendungen.

Krumme Flächen:

Beispiele, Darstellungsskizzen; Betrachtung und Darstellung: Drehzylinder, Drehkegel, Kugel.

Modellierungsvorgänge; Annäherung im Rahmen geeigneter 3D-Systeme.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Biologie und Umweltkunde hat von der 1. bis zur 4. Klasse die Beschäftigung mit den Themenbereichen Mensch und Gesundheit, Tiere und Pflanzen sowie Ökologie und Umwelt zum Schwerpunkt. In allen vier Klassen dienen diese drei Bereiche zur Strukturierung der Unterrichtsinhalte.

Der Unterricht ist so zu konzipieren, dass die folgenden Ziele realisiert werden können:

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sollen zentrale biologische Erkenntnisse gewinnen, Prinzipien, Zusammenhänge, Kreisläufe und Abhängigkeiten sehen lernen und Verständnis für biologische bzw. naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen erwerben.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sollen Verständnis für den eigenen Körper erwerben, das sie zu einem verantwortungsvollen Umgang mit sich selbst befähigt (Akzeptanz des eigenen Körpers, der eigenen Sexualität; Gesundheitsförderung).
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sollen die Abhängigkeit der Menschen von Natur und Umwelt begreifen und Wissen, Fähigkeiten/Fertigkeiten erwerben, die sie für einen umweltbewussten, nachhaltigen Umgang mit unseren Lebensgrundlagen motivieren und befähigen (ökologische Handlungskompetenz).
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sollen ein biologisches “Grundverständnis” erwerben, welches sie bei ihrer zukünftigen Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungen unterstützen kann. Werte und Normen, Fragen der Verantwortung bei der Anwendung naturwissenschaftlicher bzw. biologischer Erkenntnisse sollen thematisiert werden.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sollen positive Emotionen für Natur und Umwelt entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Personale und soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Kooperation, Konflikt- und Teamfähigkeit, emotionale Intelligenz sollen erworben bzw. gefördert werden.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Weckung der Achtung vor Natur und Leben sowie des Bewusstseins der Verantwortung für die Folgen von Eingriffen in Ökosysteme. Grenzen der Machbarkeit wissenschaftlichen Experimentierens und wirtschaftlicher Nutzung.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Mensch und Gesellschaft:

Mensch als biologisches und soziales Wesen, Sexualität/Partnerschaft/Familie, Gesundheit/Krankheit als biologisches und soziales Phänomen; Arbeitswelt, Friedenserziehung; Verhältnis Mensch – Natur, Ökologie – Ökonomie, Energie, Nachhaltigkeit; Anwendung biologischer Erkenntnisse.

Natur und Technik:

Phänomen Leben, Mensch als Lebewesen, Vernetzung belebter Systeme, Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf Natur, Umwelt und Gesundheit, Naturwissenschaften und Ethik, naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsstrategien.

Sprache und Kommunikation:

Förderung der Sprachkompetenz im Bereich der Alltags- und Fachsprache.

Kreativität und Gestaltung:

Förderung der Kreativität durch Umgang mit Lebewesen und Naturobjekten, Einsatz von kreativitätsfördernden Methoden.

Gesundheit und Bewegung:

Körperliche Voraussetzung für Leistungsfähigkeit, Wohlbefinden/Gesundheit, Umwelt und Sport.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Erarbeitung aller Themen ist stets die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, sowohl bei der Auswahl der Inhalte und Methoden als auch durch Anwendung des Wissens auf den eigenen Bezugsrahmen. Gesellschaftsrelevante Aspekte sind möglichst häufig zu berücksichtigen, um der Bedeutung biologischer Erkenntnisse für die Gesellschaft gerecht zu werden und die Schülerinnen und Schüler auf die zukünftige Beteiligung und Verantwortung am gesellschaftlichen Leben vorzubereiten.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu selbstständigem Arbeiten und zur Problemlösefähigkeit unter Anwendung folgender Arbeitstechniken anzuregen: Beobachten, Vergleichen, Ordnen; Arbeiten mit geeigneten Hilfsmitteln (zB Lupe, Mikroskop, Computer, Fachliteratur); Suchen, Verarbeiten und Darstellen von Information; Identifizieren und Lösen von Problemen; Durchführen einfacher Experimente und Messverfahren.

Fächerübergreifendes und projektorientiertes Arbeiten ist zu fördern. Naturbegegnung ist anzustreben (zB durch Exkursionen, Arbeiten im Freiland, pflegenden Umgang mit Tieren und Pflanzen). Lern- und Sozialformen wie etwa Gruppenarbeit, soziales Lernen, offenes Lernen sollen die soziale wie personale/emotionale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern.

Zu den drei Themenbereichen ist festzuhalten:

“Mensch und Gesundheit” wird in jeder Schulstufe anhand ausgewählter Themenstellungen bearbeitet, die Fragen zu Gesundheit und Lebensstil sowie soziale und ethische Aspekte beinhalten. Am Ende der 4. Klasse sollen die Schülerinnen und Schüler einen altersgemäßen Überblick über Bau und Funktionen des menschlichen Körpers besitzen. Neben der Förderung des Verständnisses für den eigenen Körper sowie eines umfassenden Gesundheitsbewusstseins soll eine an den Schülerinnen und Schülern orientierte Sexualerziehung zum Tragen kommen.

Bei der Beschäftigung mit dem Themenbereich “Tiere und Pflanzen” ist heimischen Arten bzw. jenen Arten, die typisch für die jeweils zu bearbeitenden Ökosysteme sind (siehe “Ökologie und Umwelt”), der Vorzug zu geben. Weiters sind auch solche zu berücksichtigen, die besondere Bedeutung für den Menschen haben. Die Schülerinnen und Schüler sollen einen Einblick in die Vielfalt der Organismen erhalten und deren wesentliche Charakteristika kennen lernen. Durch den Hinweis auf verwandtschaftliche Beziehungen zwischen den Lebewesen sollen die Schülerinnen und Schüler Verständnis für die Einordnung der Organismen in ein System entwickeln.

Beim Themenkreis “Ökologie und Umwelt” sind das Kennenlernen von Organismen und ihr Zusammenwirken, Einsicht in die Zusammenhänge zwischen belebter und unbelebter Natur sowie Umweltprobleme und Schutzmaßnahmen im Mittelpunkt. Ziel ist eine solide Basis für umweltfreundliches Handeln und Verhalten, die sich aus Umweltwissen, Umweltbewusstsein und ökologischer Handlungskompetenz zusammensetzt. Naturbegegnungen sind vorzusehen. Auch sollen konkrete Aktivitäten im Sinne der Ökologisierung der Schule gefördert werden.

Lehrstoff: Kernbereich: 1. Klasse:

Mensch und Gesundheit:

Aufbauend auf den in der Volksschule erworbenen Kenntnissen ist ein Überblick über Bau und Funktion des menschlichen Körpers, insbesondere der Organsysteme, zu geben. Gleichzeitig ist eine Vertiefung des Verständnisses für den eigenen Körper anhand der Schwerpunkte Bewegung und Sexualität anzustreben.

Bewegung: Grundlagen der Bewegung, daran beteiligte Organe, Bewegung – Gesundheit – Wohlbefinden.

Sexualität: Unter Einbeziehung der Interessen der Schülerinnen und Schüler sind folgende Themen zu behandeln: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane, Menstruation, Empfängnis, Schwangerschaft und Geburt, körperliche, psychische Entwicklung und Befindlichkeit in der Pubertät, Aufklärung über sexuellen Missbrauch/Prophylaxe.

Tiere und Pflanzen:

An Beispielen ausgewählter einheimischer Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten, wodurch eine Basis für altersgemäßes Verständnis verwandtschaftlicher Beziehungen gelegt werden soll.

Die Schwerpunkte bilden Wirbeltiere und Blütenpflanzen. Bei der Auswahl sollen jene Organismen im Vordergrund stehen, die für das Ökosystem Wald von Bedeutung sind oder den Erlebnisbereich der Schülerin oder des Schülers bilden. Weiters sind die Haustiere zu berücksichtigen.

Ökologie und Umwelt:

Anhand von Vertretern der Wirbeltiere und/oder des Ökosystems Wald sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische) zu erarbeiten.

Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sollen thematisiert und hinterfragt werden. Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge sind zu bearbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.

2. Klasse:

Mensch und Gesundheit:

Anhand der Bereiche Mikroorganismen und Ökosystem Wald sind die positiven und negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit in physischer und psychischer Hinsicht zu behandeln.

Tiere und Pflanzen:

An Beispielen ausgewählter einheimischer Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten.

Die Schwerpunkte bilden Wirbellose und weitere ausgewählte Blütenpflanzen, Sporenpflanzen, Pilze und Mikroorganismen. Bei der Auswahl stehen vor allem jene Organismen im Vordergrund, die für die Ökosysteme Wald und heimisches Gewässer von Bedeutung sind. Weiters ist die Zelle als Grundbaustein aller Lebewesen zu behandeln.

Ökologie und Umwelt:

Anhand der Ökosysteme Wald und heimisches Gewässer sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische, Produzent – Konsument – Destruent) zu erarbeiten und zu vertiefen.

Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Ökosysteme Wald und heimisches Gewässer zu analysieren und zu hinterfragen. Umweltprobleme, deren Ursache und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.

3. Klasse:

Mensch und Gesundheit:

Anhand der zu besprechenden Ökosysteme sind die positiven und negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu behandeln.

Tiere und Pflanzen:

An Beispielen ausgewählter Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten.

Die Schwerpunkte bilden diejenigen Organismen, die für die menschliche Ernährung eine besondere Rolle spielen (Nutztiere, Nutzpflanzen). Auf die Bedeutung der Pflanzen für die Existenz des Lebens auf der Erde ist einzugehen.

Weiters ist die Entwicklungsgeschichte der Erde und des Lebens, einschließlich des Menschen, zu behandeln.

Ökologie und Umwelt:

Anhand des Ökosystems Boden und eines landwirtschaftlich genutzten Ökosystems (zB Acker, Wiese) sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische, Produzent – Konsument – Destruent, Stoffkreisläufe) zu erarbeiten und zu vertiefen. Grundlegende geologische Kenntnisse sollen dem Verständnis des Bodens und des Zusammenwirkens von belebter und unbelebter Natur dienen.

Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Ökosystem Boden zu analysieren und zu hinterfragen. Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.

4. Klasse

Mensch und Gesundheit:

Die Kenntnisse über Bau und Funktion des menschlichen Körpers (einschließlich der Themenfelder Gesundheit und Krankheit, Psychosomatik und Immunsystem) sind zu erweitern und zu vervollständigen.

Sexualität: Unter Einbeziehung der Interessen der Schülerinnen und Schüler sind folgende Themen zu behandeln: Sexualität als biologisches, psychologisches und soziales Phänomen, Empfängnisregelung, Schwangerschaft, Geburt; AIDS-Prophylaxe.

Tiere und Pflanzen:

An Beispielen ausgewählter Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten.

Die Schwerpunkte bilden diejenigen Organismen, die für den Themenbereich Stadtökologie und das gewählte Ökosystem einer anderen Region von Bedeutung sind.

Weiters sind Grundlagen der Vererbung zu erarbeiten und deren Anwendungsmöglichleiten (zB Gentechnik) auch im Hinblick auf gesellschaftliche und ethische Fragen zu behandeln und zu diskutieren.

Ökologie und Umwelt:

Anhand von Stadtökologie und einem Ökosystem einer anderen Region (zB Meer, Regenwald) sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische, Produzent – Konsument – Destruent, Stoffkreisläufe) zu vertiefen.

Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen zu analysieren und zu hinterfragen. Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

CHEMIE am Gymnasium und Realgymnasium

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Chemieunterricht dient einerseits dazu, die Schülerinnen und Schüler mit dem Wissen und den Grundfähigkeiten zur Bewältigung stofflicher Alltags-, Freizeit-, Lebens- und Berufsphänomene auszustatten und hat andererseits die Aufgabe, die gesellschaftliche Erziehung im Bereich von Natur und Materie vorzunehmen.

Die Aufgabe des Chemieunterrichts ist es daher, die Schülerinnen und Schüler, ausgehend von deren Erfahrungsbereich und unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, zu einem chemisch-naturwissenschaftlichen Denken hinzuführen. Dies geschieht durch:

  • Strichaufzählung
    bewusstes Beobachten chemischer Vorgänge;
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen chemischer Prinzipien und Arbeitstechniken auch anhand selbst durchgeführter Experimente;
  • Strichaufzählung
    Schulung des einfachen Modelldenkens unter Einbeziehung vorhandener Schülervorstellungen;
  • Strichaufzählung
    Erfassung der Zusammenhänge zwischen Mikrokosmos und alltäglichem Erfahrungsbereich;
  • Strichaufzählung
    Verstehen der Bedeutung der Chemie für alle Lebensformen und Lebensvorgänge.

Der Chemieunterricht hat weiters die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von Chemie und Technik altersgemäß einzuschätzen sowie auf die Berufs- und Arbeitswelt vorzubereiten. Dies geschieht durch:

  • Strichaufzählung
    Hinführen zu einem Verständnis für Stoffkreisläufe, für die Wechselbeziehung Ökonomie – Ökologie und damit zu umweltbewusstem Handeln sowie zu Energie- und Rohstoffsparen;
  • Strichaufzählung
    Kritische Auseinandersetzung mit den Gefahren der Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse sowie mit technikfeindlichen und unwissenschaftlichen Vorurteilen.

Ferner soll der Chemieunterricht im Sinne der Persönlichkeitsentwicklung das Bewusstsein für Eigenverantwortung fördern und zu mündigem Freizeit- und Konsumverhalten führen. Dies geschieht durch:

  • Strichaufzählung
    Erziehung zu Team-, Kommunikations- und Solidarfähigkeit sowie Erziehung zu Genauigkeit, Sorgfalt und Verantwortung;
  • Strichaufzählung
    Förderung der Gesundheitserziehung, des Zivilschutzgedankens sowie des sicherheitsbewussten Handelns.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Die Grundlagen legen zur Beurteilung von Gefahren für die Umwelt und von Umweltschutzmaßnahmen, um eine menschenwürdige Zukunft zu ermöglichen. Entscheidungskompetenz in dieser Richtung entsteht erst durch ein unverzichtbares chemisches Grundwissen. Auch die ethisch-moralische Diskussion solcher Zukunftsfragen hat dieses Grundwissen als Basis.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Natur und Technik:

Durchgängige Gültigkeit materieller Aufbauprinzipien für sämtliche Bereiche der Natur; technische Errungenschaften der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Widerspiegelung innerer Aufbauprinzipien in äußeren Eigenschaften.

Sprache und Kommunikation:

Unterschied zwischen Alltags- und Fachsprache bzw. Symbolsprache, präziser Sprachgebrauch und Argumentationsverhalten bei Planung, Beobachtung, Beschreibung und Protokollierung chemischer Vorgänge.

Mensch und Gesellschaft:

Bedeutung der Naturwissenschaften für den Lauf der Geschichte und die gesellschaftlichen Bedingungen, Verknüpfung der Begriffe Wirtschaft – Technik – Wertung – Verantwortung – Ethik.

Kreativität und Gestaltung:

Ästhetische und emotionale Bezüge zur stofflichen Um- und Mitwelt.

Gesundheit und Bewegung:

Umgang mit Gefahr- und Altstoffen, Ernährungs- und Gesundheitserziehung, Aufklärung über Drogen und Doping, Bedeutung der Hygiene, Bedeutung der Chemie für den medizinischen Fortschritt.

Didaktische Grundsätze:

Der Chemieunterricht soll überwiegend von der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Prinzipiell ist der induktive Weg zum Erkenntnisgewinn anzustreben. Dies bedeutet, dass vom Lehrerexperiment und vor allem auch vom Schülerexperiment auszugehen ist. Dabei ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Suchen, Forschen und Entdecken zu geben. Unter anderem sollen einfache Modellvorstellungen sowie das Periodensystem der Elemente für Erklärungen herangezogen werden. Bei der Formulierung von Gesetzen ist auf qualitative und Je-desto-Fassungen besonderer Wert zu legen.

Der Unterricht soll durch moderne Lern- und Sozialformen (zB Teamarbeit) auch das Lernen im sozialen und emotionalen Bereich fördern. Darüber hinaus hat eine Auseinandersetzung mit neuen Technologien, Unterrichtssoftware und elektronischen Informationssystemen zu erfolgen.

Bei der Unterrichtsgestaltung ist ein ausgewogenes Verhältnis von exemplarischer Vertiefung (zB durch Projektunterricht, Lehrausgänge und Exkursionen) und informierender Darbietung (womöglich unterstützt durch Experimente oder Formen des Medieneinsatzes) anzustreben.

Chemieunterricht ist Sicherheitserziehung im weitesten Sinne. Daher muss hier ganz besonders auf Gefahren, die von Stoffen und Reaktionen ausgehen, hingewiesen werden, ohne zu dramatisieren oder zu verniedlichen. Durch den vorschriftsmäßigen Gebrauch von Sicherheitsausstattung und -hilfen sind die Schülerinnen und Schüler beim Experimentieren auch aktiv an die Sicherheitsstandards zu gewöhnen. Die Entsorgung ist vor allem wegen der Vorbildfunktion demonstrativ sorgfältig durchzuführen.

Lehrstoff: Kernbereich: 4. Klasse: Einteilung und Eigenschaften der Stoffe:

Einsicht gewinnen in die verschiedenen Einteilungskriterien für die Materie.
Unterscheiden können zwischen Gemengen und Reinstoffen bzw. deren Eigenschaften.
Kennenlernen von Trennverfahren und deren Anwendung.

Aufbauprinzipien der Materie

Einsicht in ein altersgemäßes Teilchen- bzw. Atommodell.
Verstehen des Ordnungsprinzips der Elemente.
Kennenlernen der chemischen Symbol- und Formelsprache.
Erkennen der chemischen Bindung als Ursache für die Vielfalt der Stoffe.

Erwerb von Basiswissen über die Strukturen ausgewählter anorganischer und organischer Stoffe und einfachster Struktur-Wirkungs-Beziehungen.

Grundmuster chemischer Reaktionen:

Qualitative Erfassung des Zusammenhanges zwischen der stofflichen und energetischen Veränderung, die durch die Zerlegung und Neubildung von Bindungen bedingt wird.
Verstehen der Kopplung von Oxidation und Reduktion anhand einfacher Beispiele.
Alltagsbezogenes Erkennen der Bedeutung saurer und basischer Lösungen.
Einsicht gewinnen in wichtige Eigenschaften und Reaktionen von Säuren, Basen und Salzen.
Verständnis erlangen für typische Eigenschaften der wichtigsten funktionellen Gruppen.

Rohstoffquellen und ihre verantwortungsbewusste Nutzung:

Erkennen von Luft, Wasser und Boden als Rohstoffquelle einerseits und schützenswerte Lebensgrundlage andererseits.
Wissen um die Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung wichtiger anorganischer Rohstoffe.
Wissen um die Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung fossiler Rohstoffe.
Wissen um den Stellenwert von Altstoffen und deren Entsorgung oder Wiederverwertung.
Prinzipielles Verstehen von Umweltproblemen als Störung natürlicher Systeme.
Erkennen der Bedeutung chemischer Methoden bei der Minimierung von Schadstoffen.
Erwerb von chemischen Grundkenntnissen in praxisrelevanten Gebieten wie Kleidung, Wohnen, Energiequellen und Energieversorgung, Verkehr und neue Technologien.
Einsicht gewinnen in die wirtschaftliche Bedeutung der chemischen Industrie.

Biochemie und Gesundheitserziehung:

Einsicht gewinnen in die für die Lebensvorgänge wichtigsten Stoffklassen.
Erste Hinführung zur Entscheidungsfähigkeit betreffend Nahrungs- und Genussmittel, Medikamente und Drogen.
Verständnis erlangen für die Zusammensetzung und Anwendung hygienerelevanter Stoffe.
Altersgemäße Schulung der Einschätzung von Stoffen in Hinblick auf deren Gefährlichkeit und Erlernen des verantwortungsvollen und sicheren Umgangs mit (Haushalts-)Chemikalien.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

CHEMIE am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Chemieunterricht dient einerseits dazu, die Schülerinnen und Schüler mit dem Wissen und den Grundfähigkeiten zur Bewältigung stofflicher Alltags-, Freizeit-, Lebens- und Berufsphänomene auszustatten und hat andererseits die Aufgabe, die gesellschaftliche Erziehung im Bereich von Natur und Materie vorzunehmen.

Die Aufgabe des Chemieunterrichtes im wirtschaftskundlichen Realgymnasium ist es daher, die Schülerinnen und Schüler, ausgehend von deren Erfahrungsbereich und unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, zu einem naturwissenschaftlich fundierten ökonomischen und ökologischen Denken hinzuführen. Dies geschieht durch:

  • Strichaufzählung
    Anleitung zum bewussten Beobachten chemischer Vorgänge;
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen chemischer Prinzipien und Arbeitstechniken auch anhand selbst durchgeführter, möglichst alltags- und wirtschaftsbezogener Experimente;
  • Strichaufzählung
    Schulung des einfachen Modelldenkens unter Einbeziehung vorhandener Schülervorstellungen;
  • Strichaufzählung
    Erfassung der Zusammenhänge zwischen Mikrokosmos und alltäglichem Erfahrungsbereich;
  • Strichaufzählung
    Verstehen der Bedeutung der Chemie für alle Lebensformen und Lebensvorgänge.

Der Chemieunterricht hat weiters die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der Chemie in Haushalt, Wirtschaft, Alltag, Umwelt und Technik altersgemäß einzuschätzen sowie auf die Berufs- und Arbeitswelt vorzubereiten. Dies geschieht durch:

  • Strichaufzählung
    Hinführen zu einem Verständnis für Stoffkreisläufe, für die Wechselbeziehung Ökonomie – Ökologie und damit zu umweltbewusstem Handeln sowie zu Energie- und Rohstoffsparen;
  • Strichaufzählung
    kritische Auseinandersetzung mit den Gefahren der Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und ihrer Umsetzung bei Produktionsabläufen sowie mit technikfeindlichen und unwissenschaftlichen Vorurteilen;
  • Strichaufzählung
    Förderung des Verständnisses chemischer Zusammenhänge in den Bereichen Haushalt, Ernährung, Hygiene, Medizin, Pharmazie, Warenkunde und Fremdenverkehr.

Ferner soll der Chemieunterricht im Sinne der Persönlichkeitsentwicklung das Bewusstsein für Eigenverantwortung im beruflichen und privaten Bereich fördern und zu mündigem Freizeit- und Konsumentenverhalten führen. Dies geschieht durch:

  • Strichaufzählung
    Erziehung zu Team-, Kommunikations- und Solidarfähigkeit sowie Erziehung zu Genauigkeit, Sorgfalt und Verantwortung;
  • Strichaufzählung
    Förderung der Gesundheitserziehung, des Zivilschutzgedankens sowie des sicherheitsbewussten Handelns.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Die Grundlagen legen zur Beurteilung von Gefahren für die Umwelt und von Umweltschutzmaßnahmen, um eine menschenwürdige Zukunft zu ermöglichen. Entscheidungskompetenz in dieser Richtung entsteht erst durch ein unverzichtbares chemisches Grundwissen. Auch die ethisch-moralische Diskussion solcher Zukunftsfragen hat dieses Grundwissen als Basis.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Natur und Technik:

Durchgängige Gültigkeit materieller Aufbauprinzipien für sämtliche Bereiche der Natur, technische Errungenschaften der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Widerspiegelung innerer Aufbauprinzipien in äußeren Eigenschaften.

Sprache und Kommunikation:

Unterschied zwischen Alltags- und Fachsprache/Symbolsprache sowie präziser Sprachgebrauch und präzises Argumentationsverhalten bei Planung, Beobachtung, Beschreibung und Protokollierung chemischer Vorgänge.

Mensch und Gesellschaft:

Bedeutung der Naturwissenschaften für den Lauf der Geschichte und die gesellschaftlichen Bedingungen, Verknüpfung der Begriffe Wirtschaft – Technik – Wertung – Verantwortung – Ethik.

Kreativität und Gestaltung:

Ästhetische und emotionale Bezüge zur stofflichen Um- und Mitwelt.

Gesundheit und Bewegung:

Umgang mit Gefahr- und Altstoffen, Ernährungs- und Gesundheitserziehung, Aufklärung über Drogen und Doping, Bedeutung der Hygiene, Bedeutung der Chemie für den medizinischen Fortschritt.

Didaktische Grundsätze:

Der Chemieunterricht soll überwiegend von der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Prinzipiell ist der induktive Weg zum Erkenntnisgewinn anzustreben. Dies bedeutet, dass vom Lehrerexperiment und vor allem auch vom Schülerexperiment auszugehen ist. Dabei ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Suchen, Forschen und Entdecken zu geben. Unter anderem sollen einfache Modellvorstellungen sowie das Periodensystem der Elemente für Erklärungen herangezogen werden. Bei der Formulierung von Gesetzen ist auf qualitative und Je-desto-Fassungen besonderer Wert zu legen.

Der Unterricht soll auch durch moderne Lern- und Sozialformen (zB Teamarbeit) das Lernen im sozialen und emotionalen Bereich fördern. Darüber hinaus hat eine Auseinandersetzung mit neuen Technologien, Unterrichtssoftware und elektronischen Informationssystemen zu erfolgen.

Bei der Unterrichtsgestaltung ist ein ausgewogenes Verhältnis von exemplarischer Vertiefung (zB durch Projektunterricht, Lehrausgänge und Exkursionen) und informierender Darbietung (womöglich unterstützt durch Experimente oder Formen des Medieneinsatzes) anzustreben.

Chemieunterricht ist Sicherheitserziehung im weitesten Sinne. Daher muss hier ganz besonders auf Gefahren, die von Stoffen und Reaktionen ausgehen, hingewiesen werden, ohne zu dramatisieren oder zu verniedlichen. Durch den vorschriftsmäßigen Gebrauch von Sicherheitsausstattung und – Hilfen sind die Schülerinnen und Schüler beim Experimentieren auch aktiv an die Sicherheitsstandards zu gewöhnen. Die Entsorgung ist vor allem wegen der Vorbildfunktion demonstrativ sorgfältig durchzuführen.

Lehrstoff: Kernbereich: 3. Klasse: Einteilung und Eigenschaften der Stoffe:

Einsicht gewinnen in die verschiedenen Einteilungskriterien für die Materie.
Einsicht gewinnen in die Eigenschaften der Gemenge und Reinstoffe.
Kennenlernen der Möglichkeiten zur Trennung von Gemengen am Beispiel wirtschaftlich wichtiger Trenn- und Aufbereitungsverfahren.

Aufbauprinzipien der Materie:

Einsicht in ein altersgemäßes Teilchen- bzw. Atommodell.
Verstehen des Ordnungsprinzips der Elemente.
Kennenlernen der chemischen Symbol- und Formelsprache.
Erkennen der chemischen Bindung als Ursache für die Vielfalt der Stoffe.
Erwerb von Basiswissen über die Strukturen ausgewählter anorganischer und organischer Stoffe und einfachster Struktur – Wirkungsbeziehungen.

Grundmuster chemischer Reaktionen:

Qualitative Erfassung des Zusammenhanges zwischen der stofflichen und energetischen Veränderung, die durch die Zerlegung und Neubildung von Bindungen bedingt wird.
Verstehen der Kopplung von Oxidation und Reduktion anhand einfacher Beispiele aus den Bereichen Verbrennung, Stoffwechsel, Zersetzungen, Elektrolyse, Energiequellen und Korrosion.
Alltagsbezogenes Erkennen der Bedeutung saurer und basischer Lösungen.
Einsicht gewinnen in wichtige Eigenschaften und Reaktionen von Säuren, Basen und Salzen.
Erkennen der Bedeutung wirtschaftlich wichtiger Säuren, Basen und Salze sowie ihrer Gewinnung und Anwendung.

Anorganische Rohstoffquellen und ihre verantwortungsbewusste Nutzung:

Erkennen von Luft, Wasser und Boden als Rohstoffquelle einerseits und schützenswerte Lebensgrundlage andererseits.
Wissen um die Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung wichtiger anorganischer Rohstoffe.
Wissen um den Stellenwert von Altstoffen und deren Entsorgung oder Wiederverwertung.
Einsicht gewinnen in die wirtschaftliche Bedeutung der chemischen Industrie.
Prinzipielles Verstehen von Umweltproblemen als Störung natürlicher Systeme.
Erkennen der Bedeutung chemischer Methoden bei der Minimierung von Schadstoffen.
Erwerb von chemischen Grundkenntnissen in praxisrelevanten Gebieten wie Wohnen, Verkehr und neue Technologien.

4. Klasse: Grundmuster organischer Reaktionen:

Erfassen der Sonderstellung des Kohlenstoffs in der organischen Chemie und der daraus resultierenden Eigenschaften und Reaktionsweisen organischer Verbindungen.

Verständnis erlangen für typische Eigenschaften der wichtigsten funktionellen Gruppen.

Fossile Rohstoffquellen und ihre verantwortungsbewusste Nutzung:

Wissen um die Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung fossiler Rohstoffe.

Beurteilen der Unterschiede von fossilen und nachwachsenden Rohstoffen.

Verständnis erlangen für die Besonderheiten von Makromolekülen und den daraus resultierenden makroskopischen Eigenschaften und Anwendungsmöglichkeiten.

Erwerb von organisch-chemischen Grundkenntnissen in praxisrelevanten Gebieten wie Kleidung, Wohnen, Energieversorgung, Verkehr und neue Technologien.

Grundlagen der Ernährung:

Einsicht gewinnen in die für die Lebensvorgänge wichtigen Stoffklassen und Reaktionen.

Erkennen der besonderen Bedeutung organischer Sauerstoff- und Stickstoffverbindungen wie Alkohole, Carbonsäuren und Aminosäuren für Ernährung und Stoffwechsel.

Herausarbeitung der Unterschiede zwischen Kohlehydraten, Fetten und Proteinen sowie der Bedeutung von Mineralstoffen und Vitaminen.

Kennenlernen der Schritte für die Erzeugung und Verarbeitung von Lebensmitteln.

Beurteilung des Einsatzes von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln bzw. des biologischen Landbaus, sowie der Verwendung gentechnisch veränderter Rohstoffe unter Berücksichtigung des Welternährungsproblems.

Beurteilung der Problematik der Frischhaltung, Konservierung und Schönung von Lebensmitteln unter Berücksichtigung österreichischer Gesetze und der EU-Richtlinien.

Reinigung, Hygiene und Gesundheitserziehung:

Verstehen der Zusammensetzung und Wirkungsweise von Wasch-, Reinigungs- und Putzmitteln sowie Hinführen zu verantwortungsbewusster Anwendung.

Erziehung zu gesundheitsbewusstem Ernährungs- und Hygieneverhalten.

Kritische Beurteilung des Einsatzes von Körperpflegemitteln und Kosmetika.

Erste Hinführung zur Entscheidungsfähigkeit betreffend Genussmittel, Medikamente und Drogen.

Altersgemäße Schulung der Einschätzung von Stoffen in Hinblick auf deren Gefährlichkeit und Erlernen des verantwortungsvollen und sicheren Umgangs mit (Haushalts-)Chemikalien.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ausgehend von fachspezifischen Aspekten wird die enge Verflechtung der Physik mit anderen Naturwissenschaften bearbeitet: Der Unterrichtsgegenstand trägt zu allen Bildungsbereichen bei und soll sich keinesfalls nur auf die Darstellung physikalischer Inhalte beschränken.

Der Unterricht hat das Ziel, den Schülerinnen und Schülern das Modelldenken der Physik (Realwelt – Modell – Modelleigenschaften – Realwelt) zu vermitteln und physikalisches Wissen in größere Zusammenhänge zu stellen.

Dies geschieht durch:

  • Strichaufzählung
    bewusstes Beobachten physikalischer Vorgänge;
  • Strichaufzählung
    Verstehen und altersgemäßes Anwenden von typischen Denk- und Arbeitsweisen der Physik;
  • Strichaufzählung
    Erkennen von Gültigkeitsgrenzen physikalischer Gesetzmäßigkeiten in alltagsbezogenen Situationen;
  • Strichaufzählung
    eigenständige und handlungsorientierte Auseinandersetzung mit Problemen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit ausgehend von Schülerexperimenten;
  • Strichaufzählung
    Entwickeln von Erklärungsversuchen beziehungsweise Modellvorstellungen und deren Anwendungen bei physikalischen Vorgängen in Natur und Technik.

Außerdem hat der Physikunterricht den Schülerinnen und Schülern in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen die Vielschichtigkeit des Umweltbegriffes bewusst zu machen. Dadurch soll eine bessere Orientierung in der Umwelt und entsprechend verantwortungsbewusstes Handeln erreicht werden.

Dies geschieht durch:

  • Strichaufzählung
    Erkennen der kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung der Physik;
  • Strichaufzählung
    Erkennen von Gefahren, die durch die Anwendung naturwissenschaftlich-technischer Erkenntnisse verursacht werden, und Auseinandersetzung mit problemadäquaten Maßnahmen zur Minimierung (Unfallverhütung, Verkehrserziehung, Strahlenschutz, Zivilschutz, Friedenserziehung ...);
  • Strichaufzählung
    Einsicht gewinnen in die Bedeutung technischer Entwicklungen für Gesellschaft und Umwelt;
  • Strichaufzählung
    Einblicke gewinnen in die Berufs- und Arbeitswelt.

Auf Beiträge österreichischer Wissenschafterinnen und Wissenschafter, Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker sowie Erfinderinnen und Erfinder ist besonders einzugehen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

  • Strichaufzählung
    Darlegung eines Zusammenhanges zwischen Modellbildung und Weltanschauung.
  • Strichaufzählung
    Anwendung physikalischer Aussagen bei der Interpretation philosophischer und religiöser Erklärungsversuche über den Ursprung und die Entwicklung des Universums.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Natur und Technik:

Die Ziele und Aufgaben des Physikunterrichtes unterstützen alle wesentlichen Anliegen des Bildungsbereiches.

Mensch und Gesellschaft:

Einfluss von Physik und Technik auf gesellschaftliche, ökonomische und ökologische Entwicklungen; kritische Auseinandersetzung mit unwissenschaftlichen bzw. technikfeindlichen Meinungen; Einfluss moderner Technologien; Aufzeigen möglicher Gefahren bei der Umsetzung von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen in technische Anwendungen; Entwickeln persönlicher Wertvorstellungen und der Einsicht zur Mitverantwortung im Umgang mit der Umwelt.

Sprache und Kommunikation:

Anwendung einer altersadäquaten Fachsprache; präziser Sprachgebrauch bei Beobachtung, Beschreibung und Protokollierung physikalischer Vorgänge und Planung von Schülerexperimenten.

Gesundheit und Bewegung:

Biomechanische Grundlagen von Bewegungsvorgängen; Bedeutung der Physik im Verkehrswesen; Funktion und wesentliche physikalische Vorgänge beim Gebrauch von Sportgeräten; physikalische Vorgänge in Medizin und Medizintechnik.

Kreativität und Gestaltung:

Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten; Einfluss der Physik auf Ästhetik, Funktion und Design.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrplan ist aus einzelnen Modulen aufgebaut, deren Abfolge bzw. Gewichtung durch diverse Schwerpunktsetzungen variiert und beliebig kombiniert werden kann.

Der Physikunterricht soll zu übergeordneten Begriffen und allgemeinen Einsichten führen, die an Hand weiterer Beispiele auf konkrete Sachverhalte angewendet werden.

Ausgehend von konkreten Beobachtungen bzw. Alltagserfahrungen der Schülerinnen und Schüler sind unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten jeweils die zu Grunde liegenden physikalischen Inhalte zu erarbeiten.

Modellvorstellungen (zB das Teilchenmodell) und grundlegende Begriffe (zB Trägheit, Kraft oder Energie) sind an allen geeigneten Stellen zur Erklärung von Vorgängen in Natur und Technik heranzuziehen, um altersadäquat aufbereitet immer tiefergreifende Verständnisebenen zu erreichen.

Bei der Gewinnung von Gesetzen ist neben der Verallgemeinerung von Beobachtungen auf Grund von Experimenten gelegentlich auch die gedankliche Herleitung und anschließende experimentelle Überprüfung von Lösungsansätzen (Hypothesen) anzuwenden.

Bei der Formulierung von Gesetzen ist auf qualitative Je-desto-Fassungen besonderer Wert zu legen. Nur an geeigneten Beispielen ist die Leistungsfähigkeit mathematischer Methoden für die Physik zu zeigen. An geeigneten Inhalten ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Untersuchen, Entdecken bzw. Forschen zu geben. Dies bedingt den Einsatz von Schülerversuchen. Altersgemäße Denkwege und Deutungsversuche der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen.

Lehrstoff: Kernbereich: 2. Klasse: Die Physik bestimmt unser Leben:

Ausgehend vom Interesse und von Fragestellungen, die von den Schülerinnen und Schülern kommen, soll ein “motivierender Streifzug” durch unterschiedlichste Bereiche des belebten und unbelebten Naturgeschehens unternommen werden.

  • Strichaufzählung
    Die für die Physik typische Denkweise kennen lernen;
  • Strichaufzählung
    Unterschiede zwischen physikalischen und nicht-physikalischen Denkvorgängen erkennen.

Die Welt in der wir uns bewegen:

Ausgehend von unterschiedlichen Bewegungsabläufen im Alltag, im Sport, in der Natur bzw. in der Technik sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefer gehendes Verständnis der Bewegungsmöglichkeiten, der Bewegungsursachen und der Bewegungshemmungen von belebten und unbelebten Körpern ihrer täglichen Erfahrungswelt sowie des eigenen Körpers gewinnen. Weg und Geschwindigkeit; die gleichförmige und die gleichförmig beschleunigte Bewegung; Masse und Kraft; Masse und Trägheit; Gewichtskraft und Reibungskraft.

  • Strichaufzählung
    Bewegungsfördernde und bewegungshemmende Vorgänge verstehen und anwenden.

Alle Körper bestehen aus Teilchen:

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler immer intensiver mit dem Teilchenmodell und seinen Auswirkungen auf diverse Körpereigenschaften vertraut gemacht werden.

  • Strichaufzählung
    Teilchenmodell aller Körper und wichtige Auswirkungen akzeptieren und verstehen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Zusammenhänge zwischen dem Teilchenaufbau und grundlegenden Wärmephänomenen verstehen; Temperatur, Wärme, Wärmemenge und Wärmedehnung;
  • Strichaufzählung
    grundlegendes Wissen über Entstehung und Ausbreitung des Schalls erwerben und anwenden können; Druck, Frequenz, Tonhöhe, Lautstärke, Schallgeschwindigkeit;
  • Strichaufzählung
    Ursache des Schwimmens, Schwebens und Sinkens von Körpern im Wasser verstehen und anwenden können; Dichte von Stoffen, Gewichtsdruck in Flüssigkeiten und in Luft.

Der Traum vom Fliegen:

Ausgehend von Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sollen die wesentlichsten Vorgänge beim Fliegen nach dem Prinzip “leichter als Luft” und “schwerer als Luft” verständlich gemacht werden.

  • Strichaufzählung
    Bewegungsmöglichkeiten von Kleinstkörpern, etwa Staubkörnern, Sporen oder Regentropfen verstehen;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Vorgänge bei einer Ballonfahrt verstehen;
  • Strichaufzählung
    das “aktive” Fliegen von beispielsweise Vögeln, Schmetterlingen oder Flugzeugen auf Grund einfachster Modellvorstellungen verstehen.

3. Klasse: Unser Leben im “Wärmebad”:

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefergehendes Verständnis der thermischen Vorgänge in der unbelebten und belebten Welt gewinnen.

  • Strichaufzählung
    Die Alltagsbegriffe “Wärme” und “Kälte” als Bewegungsenergie der Aufbauteilchen der Körper sowie den Unterschied zwischen “Wärme” und “Temperatur” verstehen;
  • Strichaufzählung
    modellartig verschiedene Formen des Wärmetransportes und wichtige Folgerungen erklären können; Wärmeleitung, Wärmeströmung, Wärmestrahlung;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Wärmeenergie für Lebewesen in ihrer Umwelt erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Wärmeenergie im wirtschaftlichen und ökologischen Zusammenhang sehen;
  • Strichaufzählung
    Zustandsänderungen und dabei auftretende Energieumsetzungen mit Hilfe des Teilchenmodells erklären können;
  • Strichaufzählung
    Einsichten in globale und lokale Wettervorgänge und Klimaerscheinungen gewinnen (Jahreszeit, Wasserkreislauf auf der Erde, Meeresströmungen, Windsysteme).

Elektrische Phänomene sind allgegenwärtig:

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler immer intensiver mit grundlegenden elektrischen Vorgängen im technischen Alltag und in Naturvorgängen vertraut gemacht werden.

  • Strichaufzählung
    Auswirkungen der elektrisch geladenen Atombausteine auf makroskopische Vorgänge qualitativ verstehen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Spannungsquellen als Energieumformer und einfache Stromkreise verstehen; Gleichstrom und Wechselstrom, Stromstärke, Spannung, Widerstand, das Ohm`sche Gesetz;
  • Strichaufzählung
    elektrische Erscheinungen in Technik und Natur erklären können.

Elektrotechnik macht vieles möglich:

Ausgehend von Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler soll ein grundlegendes Verstehen von Aufbau und Wirkungsweise wichtiger elektrischer Geräte erreicht und die Wichtigkeit von Schutz- und Sparmaßnahmen erkannt werden.

  • Strichaufzählung
    Energieumformung, Arbeitsverrichtung und Wirkungsgrad wichtiger Elektrogeräte verstehen;
  • Strichaufzählung
    grundlegendes Sicherheitsbewusstsein im Umgang mit elektrischen Einrichtungen entwickeln (Arten von Sicherungen und Isolation);
  • Strichaufzählung
    Einsicht in die ökologische Bedeutung von Energiesparmaßnahmen gewinnen und ökologische Handlungskompetenz aufbauen.

4. Klasse: Elektrizität bestimmt unser Leben:

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefergehendes Verständnis von technischer Erzeugung und Konsum von Elektroenergie gewinnen.

  • Strichaufzählung
    Einsicht in den Zusammenhang zwischen elektrischer und magnetischer Energie gewinnen; Permanentmagnet und Elektromagnet; elektromagnetische Induktion;
  • Strichaufzählung
    grundlegendes Wissen über Herstellung, Transport und “Verbrauch” elektrischer Energie erwerben (Generator und Transformator);
  • Strichaufzählung
    Gefahren des elektrischen Stromflusses erkennen und sicherheitsbewusstes Handeln erreichen;
  • Strichaufzählung
    Einsichten in Funktionsprinzipien technischer Geräte aus dem Interessensbereich der Schülerinnen und Schüler gewinnen (Elektromotor).

Die Welt des Sichtbaren:

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler grundlegendes Verständnis über Entstehung und Ausbreitungsverhalten des Lichtes erwerben und anwenden können.

  • Strichaufzählung
    Die Voraussetzungen für die Sichtbarkeit von Körpern erkennen und die Folgeerscheinungen der geradlinigen Lichtausbreitung verstehen;
  • Strichaufzählung
    Funktionsprinzipien optischer Geräte und deren Grenzen bei der Bilderzeugung verstehen und Einblicke in die kulturhistorische Bedeutung gewinnen (ebener und gekrümmter Spiegel; Brechung und Totalreflexion, Fernrohr und Mikroskop);
  • Strichaufzählung
    grundlegendes Wissen über das Zustandekommen von Farben in der Natur erwerben.

Gekrümmte Wege auf der Erde und im Weltall:

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefergehendes Verständnis der Auswirkungen von Kräften auf das Bewegungsverhalten von Körpern gewinnen.

  • Strichaufzählung
    Eine Bewegung längs einer gekrümmten Bahn als Folge der Einwirkung einer Querkraft verstehen; Zentripetalkraft;
  • Strichaufzählung
    die Gewichtskraft als Gravitationskraft deuten können;
  • Strichaufzählung
    Bewegungen von Planeten und Satelliten grundlegend erklären können.

Das radioaktive Verhalten der Materie:

Ausgehend von Alltagsvorstellungen der Schülerinnen und Schüler soll ein grundlegendes Verständnis wichtiger Vorgänge in Atomkernen erzielt werden.

  • Strichaufzählung
    Einsichten in Veränderungen im Atomkern als Ursache der “Radioaktivität” gewinnen (Eigenschaften von Alpha-, Beta- und Gammastrahlen);
  • Strichaufzählung
    radioaktiven Zerfall als ständig auftretenden Vorgang erkennen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Vorgänge bei der Energieumsetzung in der Sonne, in Sternen und bei Kernreaktionen verstehen können (Kernfusion, Kernspaltung).

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Musikunterricht soll einen selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik unter Beachtung altersspezifischer Voraussetzungen auf der Basis von Handlungsorientiertheit, Aktualität, kultureller Tradition und Lebensnähe vermitteln. Dies soll in der aktiven Auseinandersetzung mit möglichst vielen musikalischen Bereichen, Epochen und Ausdrucksformen erfolgen. Dabei sollen ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit, Vorstellungskraft, Ausdrucksfähigkeit und Fantasie der Schülerinnen und Schüler eine Erweiterung und Differenzierung erfahren.

Ausgehend von den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler sind deren musikalische Fertigkeiten systematisch und aufbauend weiterzuentwickeln. Dabei soll im Laufe der vier Unterrichtsjahre ein Repertoire an Liedern, Tänzen und Hörbeispielen entwickelt und gefestigt werden. Durch die Beschäftigung mit Musik sollen Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Selbstdisziplin, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Toleranz gefördert werden.

Die Vernetzung von Musik und Lebenswelt und die gesellschaftliche Bedeutung von Musik sollen – auch mit Hilfe von fächerübergreifendem Unterricht – erkannt werden. Dazu gehört auch das Erfahren und das Wissen um die psychischen, physischen, sozialen, manipulierenden und therapeutischen Wirkungen von Musik und deren Nutzung.

Kritikfähigkeit und Bewertung musikalischen Geschehens und künstlerischer Leistungen sollen unter Anwendung fachkundiger Äußerung geschult werden. Musik soll als Faktor individueller Lebensgestaltung sowie als Möglichkeit für die eigene Berufswahl erkannt werden. In die Wechselwirkungen von Musik und Wirtschaft soll anhand regionaler und überregionaler Gegebenheiten Einsicht gewonnen werden.

Besonderer Wert ist auf die Bewusstmachung der musikalischen Identität Österreichs im historischen, regionalen und internationalen Kontext zu legen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

  • Strichaufzählung
    Musik als wesentlicher Bestandteil in Kult und Religion.
  • Strichaufzählung
    Religion und Weltanschauung als Impuls für kompositorisches Schaffen.
  • Strichaufzählung
    Musik als nonverbale, wertprägende Sprache, die auf Empfinden, Vitalität, Gemüt, Atmosphäre, Zusammengehörigkeitsgefühl, Gemeinschaftserlebnis wirkt.
  • Strichaufzählung
    Musik als Spiegel und Former des Lebensgefühls und des Zeitgeistes.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Verständigungsmöglichkeiten über die Sprache hinaus; Textgestaltung mit musikalischen Mitteln; künstlerischer und physiologischer Umgang mit der eigenen Stimme; fachkundige Äußerungen über Musik; multikulturelles Verständnis; Wirkung von Medien.

Mensch und Gesellschaft:

Musik als Spiegel der Gesellschaft, Jugendkultur; kritisches Konsumverhalten – sinnvolle Freizeitgestaltung; gesellschaftliches Verhalten und Erleben im Kulturbetrieb – Verständnis für künstlerische Lebenswelt; Musik als Wirtschaftsfaktor – Musikland Österreich – Berufswelt Musik; Entwicklung des Kulturverständnisses durch Toleranz und Kritikfähigkeit; kreativer Umgang mit neuen Medien; Erziehung zur Genauigkeit.

Natur und Technik:

Akustik und Instrumentenkunde; physiologische Grundlagen des Hörens und der Stimme; analytische und kreative Problemlösungsstrategien.

Gesundheit und Bewegung:

Künstlerische Komponente von Bewegung; Schulung der Motorik; Sich-Bewusstmachen von Raum-Zeit-Dynamik-Verbindungen; Vernetzung beider Gehirnhälften – musiktherapeutische Ansätze; Entwicklung von Wohlbefinden, Beruhigung – Stimulierung; Schärfung der Sinne – Wahrnehmungserweiterung; Bereitschaft zu Ausdauer, Konzentration und Selbstdisziplin; Beitrag zur positiven Lebensgestaltung.

Kreativität und Gestaltung:

Fertigkeiten der Reproduktion, Produktion und Improvisation durch Singen, Musizieren, Bewegen, Gestalten; Entwicklung der Fantasie, Spontaneität und Kreativität – individuell und in Gemeinschaft; nonverbale Kommunikation; emotionale Intelligenz – emotionale Befindlichkeit mit Musik.

Didaktische Grundsätze:

Die Lehrplanbereiche vokales Musizieren, instrumentales Musizieren, Bewegen, Gestalten, Hören und Grundwissen sind immer im Zusammenhang zu sehen und sollen dem jeweiligen Lernziel entsprechend vernetzt werden. Dabei sind fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte besonders zu berücksichtigen.

Grundlage für theoretisches Wissen soll das musikalische Handeln – auch mit improvisatorischen Mitteln – und der Zusammenhang mit dem musikalischen Werk sein. Die einzelnen Stufen: Kennenlernen – Erfahren und Erleben – Erlernen, Erarbeiten und Üben – Wissen und Anwenden (rezeptiv, reproduktiv, kreativ) sind zielorientiert einzusetzen. Ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler soll das Interesse für die vielfältigen Ausdrucksformen in der Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen vor allem praxisorientiert geweckt und weiterentwickelt werden. Dabei sind auch regionale musikalische Traditionen zu berücksichtigen.

Instrumente, Materialien, Medien und aktuelle Technologien sind mit einzubeziehen. Durch selbstständiges Lernen in verschiedensten Sozialformen soll das Interesse gefördert, der Lernerfolg gesichert und zu partnerschaftlichem und kommunikativem Verhalten beigetragen werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen den Lehrer bzw. die Lehrerin im Unterricht musikalisch tätig erleben.

Ein unerlässlicher Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen, Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule.

Projekte und Veranstaltungen können die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.

Lehrstoff: Kernbereich: 1. und 2. Klasse Vokales Musizieren:

Stimmbildung und Sprecherziehung in Gruppen und chorisch (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation); Repertoireerwerb auch unter Berücksichtigung der Hörerfahrung und der regionalen musikalischen Traditionen; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder und Sprechstücke im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; Gestaltung von Liedern aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit oder ohne Begleitung, auch in Verbindung mit Bewegung.

Instrumentales Musizieren:

Handhabung von Rhythmusinstrumenten und Stabspielen; Musizieren mit herkömmlichen, selbst gebauten, elektronischen und Körperinstrumenten; elementare Liedbegleitung; elementare Gruppenimprovisation.

Bewegen:

Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; Erarbeiten und Üben von Körperhaltung und Bewegungsabläufen; gebundene und freie Bewegungsformen auch unter Einbeziehung von Materialien und Instrumenten; Erfahren von Metrum, Takt, Rhythmus, Melodie sowie Form, Klang und Stil durch Bewegung; Gruppentänze, vorgegebene und selbsterarbeitete Tanzformen, Tanzlieder.

Gestalten:

Textliches, darstellendes und bildnerisches Gestalten zur Musik; kreatives Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen; Nutzung von Medien und neuen Technologien.

Hören:

Erfahren, Beschreiben und Bewerten der akustischen Umwelt; Entwicklung von emotionalen, aber auch kognitiven Bezügen zur Musik durch Hören ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen, Stilen, Funktionsbereichen und Kulturkreisen und beim vokalen und instrumentalen Musizieren.

Grundwissen:

Grundbegriffe der Musiklehre vor allem in Zusammenhang mit dem Klassenrepertoire: grafische und traditionelle Notation als Hör-, Musizier- und Singhilfe; Metrum, Takt, Rhythmus; Dynamik, Tempo, Phrasierung; Intervalle, Akkorde, Klangflächen; Dur, Moll, pentatonische Elemente; Motiv, Thema; zwei-, dreiteilige Liedform, Rondo, Variation; Kennenlernen musikalischer Gattungen; optisches und akustisches Erkennen der gebräuchlichsten Instrumente und deren Spielweisen; Aufbau eines musikalischen Fachvokabulars; Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern in Zusammenhang mit ausgewählten Musikbeispielen.

3. und 4. Klasse: Vokales Musizieren:

Stimmbildung unter Berücksichtigung der körperlichen und entwicklungspsychologischen Voraussetzungen; stilgerechter Einsatz der Stimme; Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Repertoires; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder unter Berücksichtigung der mutierenden Stimmen und im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; exemplarische Lieder zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen; Sprechstücke.

Instrumentales Musizieren:

Erweiterung der Musizierpraxis mit Körperinstrumenten, Rhythmusinstrumenten, Stabspielen und elektronischen Instrumenten; verstärkter Einsatz vorhandener Klasseninstrumente; Liedbegleitung in Verbindung mit musiktheoretischen Grundlagen; einfaches improvisatorisches Musizieren.

Bewegen:

Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; verschiedene Bewegungsformen und Tänze unter Berücksichtigung der aktuellen Musik; exemplarische Tänze zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen.

Gestalten:

Gestaltung von Musikstücken mit gegebenen oder selbst erfundenen rhythmischen und melodischen Motiven, Texten und Bewegungsabläufen; Einbeziehung aktueller Medien.

Hören:

Hören von Musik in Bezug auf Formen, Gattungen und Stile aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; kritische Auseinandersetzung mit den Wirkungen von Musik.

Grundwissen:

Anwenden, Festigen und Erweitern der Grundbegriffe der 1. und 2. Klasse; Ensembles und Besetzungen in verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; ausgewählte Beispiele vokaler und instrumentaler Gattungen aus verschiedenen Epochen unter Berücksichtigung des 20. Jahrhunderts: Oper, Oratorium, Musical, Suite, Suite, Konzert, symphonische Gattungen; aktuelle Strömungen der Popularmusik; Musik und Musikerbiografien im sozialen, wirtschaftlichen und politischen Umfeld; Orientierung im regionalen, überregionalen und internationalen Kulturleben; Erkennen von Musik als Wirtschaftsfaktor; Kennenlernen von Berufen im Musikbetrieb.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung stellt sich die Aufgabe, grundlegende Erfahrungen in visueller Kommunikation und Gestaltung zu vermitteln und Zugänge zu den Bereichen bildende Kunst, visuelle Medien, Umweltgestaltung und Alltagsästhetik zu erschließen.

Komplexe Lernsituationen, in denen sich Anschauung und Reflexion mit der eigenen bildnerischen Tätigkeit verbinden, sollen mit den für ästhetische Gestaltungsprozesse charakteristischen offenen Problemstellungen die Voraussetzungen für ein Lernen mit allen Sinnen und die Vernetzung sinnlicher und kognitiver Erkenntnisse schaffen. Auf dieser Grundlage sollen Wahrnehmungs-, Kommunikations- und Erlebnisfähigkeit gesteigert und Vorstellungskraft, Fantasie, individueller Ausdruck und Gestaltungsvermögen entwickelt werden.

Die eigene Gestaltungsarbeit soll Einsichten in die Zusammenhänge von Produkt und Prozess ermöglichen, technische und handwerkliche Grundlagen vermitteln und Offenheit, Experimentierfreudigkeit, Flexibilität und Beharrlichkeit als wichtige Voraussetzungen für kreatives Gestalten erlebbar machen.

Die Ergänzung und Relativierung der subjektiven Erfahrungen durch grundlegendes Sachwissen zielt auf Erweiterung der Wahrnehmungs-, Erkenntnis- und Handlungsqualitäten im visuellen Bereich. Neben der Entwicklung persönlicher Erlebnisfähigkeit und Freude an bildender Kunst sollen auch verstandesmäßige Zugänge eröffnet und das reflektorische und kritische Potenzial von Kunstwerken in altersgemäßer Form bewusst gemacht werden. In gleicher Weise soll eine sachliche Basis für die kreative und verantwortungsbewusste Nutzung der neuen Medien und das persönliche Engagement in Fragen der Umweltgestaltung gelegt werden.

Die Lernchancen des Faches reichen über fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten hinaus. Die mit der eigenständigen Gestaltungsarbeit verbundene Selbsterfahrung, die Förderung der Kreativität, der Handlungsbereitschaft und der Freude am eigenen Tun können ebenso wie die Wertschätzung ästhetischer Vielfalt und die Entwicklung kulturellen Bewusstseins und kultureller Toleranz wichtige Beiträge zur Persönlichkeitsbildung und zur Wahrnehmung sozialer Verantwortung leisten.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

  • Strichaufzählung
    Verknüpfung ästhetischer Anforderungen mit ethischen Grundeinstellungen und Weltanschauungen.
  • Strichaufzählung
    Einblicke in historische, ethische und ökonomische Bedingungsfelder künstlerischer Prozesse.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Verbinden sprachlicher und bildhafter Kommunikationsmittel; mediengerechte Gestaltung von Mitteilungen; Verbalisieren ästhetischer Erfahrungen.

Mensch und Gesellschaft:

Wechselbeziehung zwischen Kunst und gesellschaftlichen Entwicklungen, Kunst und Religion; Zusammenhang von Kunst und kultureller Identität; Einsichten in fremde Kulturen; Verantwortungsbewusstsein und Handlungskompetenz für die Mitgestaltung der Umwelt.

Natur und Technik:

Visuelle Aspekte von Naturphänomenen; Maß, Zahl und Struktur als Gestaltungsaspekt; Entwicklung des Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögens; Werkstoffe und Techniken sowie deren sachgerechter und verantwortungsbewusster Einsatz; Aspekte wechselseitiger Beziehung in der Entwicklung von Naturwissenschaft und bildender Kunst.

Kreativität und Gestaltung:

Erweiterung und Differenzierung der sinnlichen Wahrnehmungs- und Erkenntnisfähigkeit sowie des Darstellungvermögens; Lust an gestalterischer Tätigkeit; Entwicklung der ästhetischen und emotionalen Bildung; Entwicklung technischer und handwerklicher Fähigkeiten; Entwicklung kreativer Haltungen und Methoden sowie eines altersgemäßen ästhetischen Sachwissens; Begabungsförderung im Hinblick auf Berufe mit künstlerischem bzw. gestalterischem Anforderungsprofil.

Gesundheit und Bewegung:

Förderung von motorischen und sensorischen Fähigkeiten; der menschliche Körper als Ausdrucksmittel und künstlerisches Medium.

Didaktische Grundsätze:

Themen und Aufgabenstellungen müssen auf jeder Schulstufe die drei Bereiche bildende Kunst – visuelle Medien – Umweltgestaltung und Alltagsästhetik behandeln. Im Unterabschnitt Sachgebiete gibt der Lehrplan stichwortartig Hinweise auf eine mögliche Aufgliederung. Auswahl und Schwerpunktsetzung liegen in der Verantwortung der Lehrenden, müssen sich für den Kernbereich aber an den im Unterabschnitt Lehrstoff genannten Zielen orientieren. Durch entsprechende Themenwahl und Akzentuierung können auch mehrere der drei Bereiche gleichzeitig angesprochen werden (zB: Architektur als Kunstwerk, Propagandamedium und gestalteter Lebensraum).

Die vertiefende und mehrdimensionale Auseinandersetzung mit ausgewählten Themen- und Problemstellungen sowie Vernetzungs- und Transferleistungen sind wichtiger als die Behandlung einer möglichst großen Anzahl von Aufgaben.

Motivation der Schülerinnen und Schüler und deren Freude an eigenständiger bildnerischer Tätigkeit sollen zentrale Aspekte der Aufgabenstellungen sein.

Die Unterrichtssequenzen sollen praktische Gestaltungsaufgaben gleichwertig mit der Reflexion und mit einer altersgemäßen Vermittlung von Sachinformationen verbinden und die Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit ihren eigenen Arbeiten einschließen.

Um die Qualität von Gestaltungslösungen einsichtiger zu machen, soll die Anwendung von Techniken und der Einsatz bildnerischer Mittel nicht Selbstzweck sein, sondern mit thematischen und inhaltlichen Anliegen ursächlich verbunden werden.

Die einzelnen Unterrichtssequenzen und Projekte sollen insofern aufeinander bezogen sein, als sie aufbauende Lernschritte und Schwierigkeitsgrade in thematischer, gestalterischer und technischer Hinsicht berücksichtigen müssen.

Im Sinne der Anschaulichkeit muss grundsätzlich auf optimale Qualität der verwendeten Bildmedien geachtet werden. Die Begegnung mit dem Original ist auf jeden Fall anzustreben. Manche Einsichten können zudem nur im unmittelbaren Vergleich (zB: Doppelprojektion) gewonnen werden.

Der Anspruch, Lernchancen aus der Vernetzung von praktischer Arbeit und Reflexion zu entwickeln, stellt besondere Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse. Die wöchentliche Doppelstunde als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens zählt ebenso zu den Voraussetzungen wie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte (Galerien, Museen, Ateliers, Begehung von Architektur usw.), die eine Begegnung mit Originalwerken möglich macht.

Der Unterrichtsertrag ist in geeigneter Form zu sichern (Mitschrift, Dokumentationsmappe, Bildersammlung uä.).

Sachgebiete:

Bildende Kunst:

Malerei, Grafik, Schrift, Plastik/Objekt, Architektur, Foto, Film, Video, Computer, zeitgenössische künstlerische Medien und Ausdrucksformen (zB: Aktionskunst, Happening, Performance, Montage, Environment, Konzeptkunst, ...);

Bildfunktionen und Bildsujets, Bildauffassungen;

Bildordnung: Bildelemente und Struktur;

Farbe: Licht, Farbwahrnehmung, Funktion und Wirkung der Farbe, Maltechniken, Farbtheorien;

Kunst und Gesellschaft, Kunst und Politik, Kunst und Geschichte;

Kunstvermittlung: Museum, Galerie, Kunstmarkt, Medien.

Visuelle Medien:

Zeichnung als Informationsträger (zB: Skizze, Plan, ...);

Schrift, Typografie, Layout, Graphic Design;

Schrift und Bild: Plakat, Zeitung, Illustrierte, Comics, visuelle Aspekte der Werbung;

Sprache und Bild: Vortrag, Präsentation; Präsentationsmedien:

Wandtafel, Kunstmappen, Overheadprojektor, Diaprojektor, Kopiergerät;

Fotografie, Film, Video, Computer (Multimedia, CAD, Grafik, Animation und Simulation);

gesellschaftliche Bedeutung der Bildmedien;

Kunstwerke als Massenmedien.

Umweltgestaltung und Alltagsästhetik:

visuelle Aspekte der Architektur und des Design;
Stadtbilder, Stadtstrukturen, Idealstädte, Stadtutopien, Denkmalschutz, Kulturtourismus, Identität eines Ortes;
Raumgestaltung, Raumwirkung;
Ästhetisch geprägte Situationen und Prozesse: kulturelle, religiöse, politische und sportliche Veranstaltungen, Feste und Feiern, Zeremonien und Rituale, Spiele und Aktionen;
Selbstdarstellung: Körpersprache, Mode, Make-up.

Lehrstoff: Kernbereich: 1. und 2. Klasse:

Themen und Aufgabenstellungen zielen auf die Aneignung grundlegender Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse. Durch das eigenständige Lösen von Gestaltungsaufgaben sollen die Schülerinnen und Schüler visuelle Darstellungsformen für Sachverhalte, Ideen und Konzepte finden und ihren Gedanken, Gefühlen, Fantasien und Utopien mit bildnerischen Mitteln Ausdruck verleihen lernen. Durch die Reflexion der eigenen Gestaltungsleistungen und durch die Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst, mit visuellen Medien, mit Themen der Umweltgestaltung und Alltagsästhetik sollen erste Einblicke in Struktur und Funktion visueller Gestaltung gewonnen werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen erfahren, dass visuelle Wahrnehmung in vielen Fällen durch haptische, akustische und andere Sinneseindrücke unterstützt und wesentlich mitbestimmt wird.

1. Klasse:

Im spielerischen Umgang mit den bildnerischen Mitteln unterschiedliche Gestaltungsweisen und Techniken kennen und zur Visualisierung altersgemäßer Themenstellungen anwenden lernen; visuelle Wahrnehmungen sprachlich mitteilen können; erste Erfahrungen im Umgang mit neuen Bildmedien erwerben; Werke der bildenden Kunst kennen lernen – nach Möglichkeit im Zusammenhang mit der eigenen bildnerischen Tätigkeit; Situationen der Umweltgestaltung im persönlichen Umfeld wahrnehmen, eigene Ansprüche formulieren und visuell darstellen lernen.

2. Klasse:

Bildnerische Techniken und Gestaltungsweisen einer gestellten Aufgabe sinnvoll zuordnen können, experimentelle Verfahren als Impuls nutzen lernen; die Wahrnehmung von Bildern und Zeichen der alltäglichen Lebenswelt bewusst machen und erörtern können; die neuen Bildmedien im Rahmen von Gestaltungsaufgaben als Werkzeug kennen lernen; über Teilaspekte erste Einblicke in die komplexe Struktur von Kunstwerken erhalten und Erkenntnisse für eigene Gestaltungsleistungen nutzen lernen; Umweltgestaltung als Gemeinschaftsaufgabe erkennen und in der Bearbeitung altersgemäßer Gestaltungsaufgaben eigene Konzepte mit den Entwürfen anderer abstimmen und optimieren lernen.

3. und 4. Klasse:

Themen und Aufgabenstellungen zielen auf Vertiefung, Erweiterung und zunehmend selbstständige Anwendung der erworbenen Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse. In der engen Verbindung eigener Gestaltungserfahrungen mit der Reflexion und dem Erwerb spezifischen Sachwissens sollen die Schülerinnen und Schüler unkonventionelle Lösungswege kennen lernen, die Vielgestaltigkeit ästhetischer Ausdrucksmöglichkeiten erfahren, Vielfalt als Qualität erkennen und mit der Mehrdeutigkeit visueller Aussagen umgehen lernen. Dabei können Erfahrungen im Verbinden sprachlicher mit visuellen und anderen nonverbalen Kommunikationsweisen erworben werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen Informationsquellen und Einrichtungen der Kunstvermittlung kennen und selbstständig nutzen lernen.

3. Klasse:

Erweitertes Wissen über Form-Wirkungs-Zusammenhänge erwerben und selbst anwenden lernen; visuelle Phänomene strukturiert beschreiben und analysieren können; die kreativen Möglichkeiten der neuen Bildmedien erfahren und nutzen lernen; die Auseinandersetzung mit Kunstwerken durch Vernetzung unterschiedlicher Betrachtungsaspekte und durch Einbeziehung gesicherter Sachinformation intensivieren und Kriterien für die Werkanalyse entwickeln; ästhetisch bestimmte Aspekte des Alltagslebens erkennen und im persönlichen Bereich gestalten lernen.

4. Klasse:

Aufgabenstellungen zunehmend durch die eigenständige Wahl der Technik und der Gestaltungsmittel themengerecht bewältigen können; Grundgesetze visueller Kommunikation mit den damit verbundenen Möglichkeiten der Manipulation kennen und kritisch beurteilen lernen; die neuen Bildmedien in komplexe Gestaltungsaufgaben integrieren können; Wissen über kunsthistorische Zusammenhänge und ihre gesellschaftlichen Ursachen erwerben; Projekte der Umweltgestaltung durch Nutzung der ästhetischen Zugänge analysieren lernen und in eigenen Gestaltungsversuchen Alternativen entwickeln.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

TECHNISCHES WERKEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Durch die Auseinandersetzung mit den Sachbereichen “Gebaute Umwelt”, “Technik” und “Produktgestaltung/Design” sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, das Leben in einer hochtechnisierten Welt in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht zu bewältigen. Dazu soll Technisches Werken durch entdeckendes, problemlösendes und handelndes Lernen beitragen. Dabei sind neben der Schwerpunktsetzung auf technische Aspekte auch Elemente des textilen Bereiches zu beachten.

Entwicklung und Anwendung von Strategien zum Erkennen und Lösen von technischen und gestalterischen Problemen:

Einsichten gewinnen in Zusammenhänge von Ursache und Wirkung bei technischen Sachverhalten; Förderung von Kreativität und Innovationsfähigkeit durch systematisches und divergierendes Denken; eigenständige Durchführung von Problemlösungs- und Gestaltungsprozessen; ökonomisches Organisieren von Herstellungsprozessen.

Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten durch die Umsetzung kognitiver Lernprozesse in Produkte und Ergebnisse:

Fähigkeiten und Begabungen entwickeln zur Lebens- und Freizeitgestaltung; Sicherheitsbewusstsein aufbauen und werkgerechten Einsatz von Maschinen und Werkzeugen kennen lernen; genaue und materialgerechte Verarbeitung von Werkstoffen nach funktionalen und gestalterischen Kriterien; Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt als wichtigen Beitrag zur Berufsorientierung gewinnen.

Entwicklung von Kompetenzen durch Sammeln von Erfahrungen aus der praktischen Arbeit:

Steigerung der Sensibilität durch sinnliches Erleben beim Verarbeiten verschiedener Werkstoffe; Entwicklung von Zielstrebigkeit und Konsequenz beim Lösen gestellter Aufgaben; Entwicklung von kritischer Selbsteinschätzung, Frustrationstoleranz und Kritikfähigkeit als Grundlage für Entscheidungsfindungen; Erwerb von Urteilsvermögen und Qualitätsbewusstsein bei der Bewertung von Produkten.

Ermöglichen von sozialen Erfahrungen und Hinführen zu verantwortungsvollem Handeln für eine menschengerechte Umweltgestaltung:

Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit bei Planungs- und Herstellungsprozessen aufbauen; Mitgestaltung des gemeinschaftlichen Lebensraumes; Gesundheitsaspekte bei der Auswahl von Materialien und Technologien bei baubiologischen und ökologischen Überlegungen berücksichtigen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

  • Strichaufzählung
    Durch die Abschätzung der Technikfolgen entsteht moralische und ethische Kompetenz für die Auswirkungen menschlichen Tuns.
  • Strichaufzählung
    Verantwortungsbewusster Umgang mit den begrenzten Ressourcen der Erde.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Aneignung entsprechender Fachterminologie und Förderung der Kommunikationsfähigkeit bei der Analyse von Werkstücken.

Mensch und Gesellschaft:

Förderung der Teamfähigkeit, Berufsorientierung, Entwicklung von Kompetenz und Verantwortung für die Gestaltung des Lebensraums durch modellhaftes Lösen von gestalterischen und technischen Aufgaben, Förderung von Toleranz und gegenseitiger Achtung durch interkulturelle Werkbetrachtung.

Natur und Technik:

Förderung systematischen Denkens durch die Entwicklung von Problemlösungsstrategien, Umsetzung und Erprobung von theoretischen Lösungen in der Realität, Auseinandersetzung mit naturwissenschaftlichen Inhalten und Methoden, Nutzung zeitgemäßer Technologien.

Kreativität und Gestaltung:

Förderung von Kreativität und gestalterischen Fähigkeiten durch individuelle Ausdrucksmöglichkeiten und innovative Problemlösungen, Entwicklung des Darstellungsvermögens durch die systematische Auseinandersetzung mit Entwurf und Planung von Objekten.

Gesundheit und Bewegung:

Entwicklung von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein beim Einsatz von Werkzeugen, Werkstoffen und Technologien, Ausbau der Feinmotorik.

Didaktische Grundsätze:

Werken soll ein kreativer Prozess sein, in dem die Eigenständigkeit bei der Entwicklung von Problemlösungsstrategien gefördert wird.

Bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte ist auf den Motivationscharakter und auch auf den unmittelbaren Lebensraum der Schülerinnen und Schüler bedacht zu nehmen. Wichtigstes Ziel der Unterrichtsarbeit ist wegen seines starken Motivationscharakters das Herstellen eines konkreten Produkts.

Bei der Planung des Unterrichts ist sicherzustellen, dass alle Lehrplanbereiche ausreichend berücksichtigt werden, wobei auch Querverbindungen zwischen den verschiedenen Bereichen und zu anderen Unterrichtsgegenständen anzustreben sind. Schwerpunktsetzungen durch spezielle Neigungen und Fähigkeiten der Lehrkraft, situative Gegebenheiten und das Aufgreifen aktueller Anlässe sind möglich.

Die Planung soll die Anfertigung von altersgemäßen Entwürfen, Skizzen, Werkzeichnungen, gegebenenfalls auch die Herstellung von Modellen, die Auswahl der Materialien, die Planung von Fertigung und Prozessabläufen umfassen. Zur Unterstützung der Planung, Darstellung und Herstellung von Werkstücken sollen zeitgemäße Technologien und Medien eingesetzt werden.

Einsichten in Zusammenhänge können gelegentlich durch experimentierendes und prozesshaftes Erarbeiten geeigneter Lehrplaninhalte gewonnen werden, wobei in diesem Fall keine fertigen Endprodukte erzielt werden müssen. Ergebnisse von solchen Auseinandersetzungen sollen in geeigneter Form dargestellt oder präsentiert werden, um zur Festigung des Gelernten beizutragen.

Die kritische Reflexion von Lösungen und allfällige Korrekturen sind wichtige Bestandteile von Herstellungsprozessen und dienen zur Festigung des Gelernten.

Exkursionen und Lehrausgänge stellen wesentliche Ergänzungen des Unterrichts dar, offene Unterrichtsformen sind unverzichtbar.

Bei der Entwicklung von Werkstücken soll durch Material-, Form- und Farbauswahl Gestaltungsabsicht angestrebt werden und im Endprodukt erkennbar sein. Die geforderte Eigenständigkeit bei der Problemlösung schließt die Verwendung von fertigen Bausätzen und rezeptartigen Anleitungen weitgehend aus.

Bei der Herstellung der Werkstücke sollen die Schülerinnen und Schüler handwerkliche Grundfertigkeiten erlernen und anwenden können. In der 1. und 2. Klasse sollen die Grundbegriffe der Material- und Werkzeugkunde, in der 3. und 4. Klasse darüber hinaus spezielle Anwendungsmöglichkeiten erarbeitet werden.

Maschinen, Geräte und Materialien sind in den Werkräumen so zu verwenden bzw. aufzustellen, dass eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen ist. Individuelle Voraussetzungen und der Entwicklungsstand von einzelnen Schülerinnen und Schülern sind zu berücksichtigen.

Folgende Werkzeuge und Maschinen dürfen von Schülerinnen und Schülern in keinem Fall benützt werden: Kreissägen, Hobelmaschinen, Fräsmaschinen, Winkelschleifer.

Auf die Gefahren beim Arbeiten mit elektrischem Strom und auf Maßnahmen zur Unfallverhütung ist jedenfalls und eindringlich hinzuweisen. Werkstücke dürfen nur mit maximal 24 Volt Stromspannung betrieben werden.

Das praktische Arbeiten der Schülerinnen und Schüler als zentrales Anliegen der Werkerziehung und die komplexe Auseinandersetzung mit den Inhalten erfordern ein hohes Maß an Flexibilität bei der Unterrichtsplanung über größere Zeiträume.

Für den praxisorientierten Unterricht empfiehlt sich die Nutzung von geeigneten Sonderunterrichtsräumen mit entsprechender Ausstattung.

Lehrstoff: Kernbereich: Gebaute Umwelt:

Durch die Auseinandersetzung mit den Inhalten “Der Ort”, “Das Bauwerk”, “Das Wohnen” sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, an der Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensbereiches verantwortungsvoll mitzuwirken bzw. Fantasien und Denkmodelle für die Zukunft zu entwickeln.

Sie sollen elementare Grundlagen für die Gestaltung und Nutzung von Bauwerken kennen und anwenden lernen. Dabei sollen die Wechselwirkungen zwischen Mensch und Architektur erkannt, die daraus resultierenden Probleme analysiert und Lösungsmöglichkeiten entwickelt werden.

Neben dem Erleben gebauter Architektur können auch aus der Fertigung von Modellen Erkenntnisse gewonnen werden.

1. und 2. Klasse:

Der Ort:

Auseinandersetzung mit der Lage eines Bauwerks, seinem Außenraum, seiner unmittelbaren Umgebung und seinem größeren Umfeld durch Erkundung von realen Situationen und geeigneten Plandarstellungen.

Das Bauwerk:

Kennenlernen von Kategorien zur Unterscheidung nach:

  • Strichaufzählung
    Nutzung und Raumbedarf: Wohnbau, Industrie- und Bürobau, Sonderbau (Kirche, Schule, Krankenhaus, ...);
  • Strichaufzählung
    Gestaltung und Form;
  • Strichaufzählung
    Konstruktionen: Massivbauweise, Skelettbauweise;
  • Strichaufzählung
    Baumaterialien.

Das Wohnen:

Erleben und verbalisieren unterschiedlicher Raumeindrücke sowie individuelles und gemeinsames Entwickeln von Fantasien und Modellen.

3. und 4. Klasse:

Der Ort:

Erkennen und Erfassen von städtebaulichen, raumplanerischen und infrastrukturellen Zusammenhängen durch Auseinandersetzung mit konkreten Anlässen aus dem engeren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler.

Das Bauwerk:

Einsichten gewinnen in grundlegende Gestaltungsprinzipien und funktionale Anforderungen durch Erleben und Vergleichen von unterschiedlichen Gebäudetypen. Auseinandersetzung mit zukunftsorientierten Technologien im Bau- und Energiebereich.

Das Wohnen:

Entwickeln von Konzepten für das Wohnen von Menschen mit ähnlichen oder unterschiedlichen Bedürfnissen. Auseinandersetzung mit Ausstattung und Funktionalität von Wohnräumen.

Produktgestaltung – Design:

Bei der Auseinandersetzung mit den Inhalten “Gebrauchsgut” und “Werkzeug” sollen die Schülerinnen und Schüler Einsichten und Kompetenzen für die Herstellung und Nutzung von Produkten gewinnen.

Durch das Erarbeiten eines Anforderungskatalogs am Beginn jeder Aufgabe sollen sie Kriterien für die Beurteilung von Produkten entwickeln. Beim Erstellen einer Produktanalyse sollen Zusammenhänge zwischen Form, Funktion, Werkstoff, Ökologie und Ökonomie hergestellt werden und zu konsumkritischem Verhalten führen.

1. und 2. Klasse:

Werkzeug:

Herstellen einfacher Werkzeuge aus leicht zu bearbeitenden Materialien.

Gebrauchsgut:

Herstellen von einfachen, funktionstüchtigen Produkten für Alltag und Spiel. Erarbeiten und Herstellen von Gefäßen und Behältern aus leicht formbaren Werkstoffen.

3. und 4. Klasse:

Werkzeug:

Herstellen von anspruchsvolleren Werkzeugen aus Materialien mit höheren Anforderungen nach selbst angefertigten Werkzeichnungen.

Gebrauchsgut:

Anfertigen von Werkstücken mit höheren funktionalen und gestalterischen Ansprüchen für Freizeit, Sport bzw. soziale Bereiche. Planen, Gestalten und Herstellen von Gebrauchsgütern in Einzel- oder Serienfertigung.

Technik:

Durch die Auseinandersetzung mit Inhalten der Teilbereiche “Mechanik”, “Strömungs- und Elektrotechnik” sollen die Schülerinnen und Schüler systematische Denkprozesse bei der Problemerkennung, Analyse und Zielformulierung entwickeln. Sie sollen auch durch experimentelle Verfahren kreative Lösungsansätze suchen, Entscheidungen treffen und so zu einer Problemlösung finden können.

1. und 2. Klasse:

Mechanik:

Gewinnen von Einsichten in einfache mechanische Vorgänge an Maschinen durch Untersuchen, Bauen und Erproben; Herstellen von einfachen Fahrzeugen, eventuell mit Lenk- und Bremsvorrichtung.

Strömungstechnik:

Durch Fertigung von Flug- oder Schiffsmodellen, Wind- oder Wasserrädern sollen Einsichten in Grundprinzipien von Maschinen, die Luft- und Wasserströmungen nutzen, gewonnen werden.

Elektrotechnik:

Gewinnen von Einsichten in einfache elektrische Schaltungen oder Anlagen und Erarbeiten einfacher Schaltpläne; Anwendung verschiedener Arten von Stromquellen und Verbrauchern – vor allem auch in Verbindung mit Aufgaben aus anderen Lehrplanbereichen.

3. und 4. Klasse

Mechanik:

Gewinnen von Einsichten in verschiedene Antriebs-, Lenkungs- und Steuerungssysteme; Erkennen der Problematik von Energieeinsatz und Wirkungsgrad bei Fahrzeugen und Maschinen.

Strömungstechnik:

Erweitern und Vertiefen des Verständnisses für verschiedene Funktionsweisen aus dem Bereich der Hydro- und Aerodynamik. Einsatz verschiedener Antriebs- und Steuerungssysteme bei Schiffs- und Flugmodellen, Kraft- und Energiemaschinen – gegebenenfalls unter Einbeziehung der Elektrotechnik.

Elektrotechnik:

Lesen und Verstehen von elektrischen und einfachen elektronischen Schaltplänen. Erarbeiten der Funktionsweise von Bauteilen und Anwenden bei einfachen Grundschaltungen insbesondere zum Regeln und Steuern.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

TEXTILES WERKEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Textilunterricht soll die Tätigkeitsbereiche Kleiden, Wohnen, Gestalten, Arbeiten bzw. Produzieren und Konsumieren erschließen. Auf Grund der gesellschaftlichen Bedeutung dieser Bereiche trägt der Unterrichtsgegenstand Textiles Werken zu wichtigen Grundanliegen unserer Kultur bei.

Der Unterricht hat das Ziel, alle Schülerinnen und Schüler auf die Bewältigung der in diesen Bereichen auftretenden Alltagssituationen vorzubereiten und sie zu befähigen, diese selbstständig, kritisch und kreativ zu meistern. Dabei sind neben der Schwerpunktsetzung im textilen Bereich auch technische Aspekte zu beachten.

Die handlungsorientierte Methode des Faches soll die Vernetzung links- und rechtssphäriger Fähigkeiten, also intellektuellen Faktenwissens und vernetzt-konzeptuellen Denkens, ermöglichen. Auf Grund des lebenspraktischen Bezuges des Faches sollen Qualifikationen vermittelt werden, die es den Schülerinnen und Schüler ermöglichen, an der aktiven, kritischen und kreativen Gestaltung ihrer Umwelt teilzunehmen, Teamfähigkeit, Genauigkeit, Konzentration und Ausdauer zu schulen und dabei Wege zur Selbstverwirklichung zu finden. Dem Interesse der Schüler und Schülerinnen am Experimentieren mit textilen Materialien und Arbeitstechniken, an der spontanen Gestaltungsfreude, an der eigenen sowie an der Kleidung der Mitmenschen, am Verkleiden und am Spielen sollen entsprechende Freiräume zur Entfaltung schöpferischer Fähigkeiten gewährt werden.

Folgende Kompetenzen sollen vermittelt werden:

  • Strichaufzählung
    Fähigkeiten zur Informationsbeschaffung auf dem Textilsektor, zur Feststellung eigener Bedürfnisse, zur individuellen Auswahl von Textilien, zur nonverbalen Kommunikation und zum kritischen Konsumverhalten.
Das kann unter anderem erreicht werden durch:
  • Strichaufzählung
    Entwicklung emotionaler, imaginativer und manueller Fähigkeiten;
  • Strichaufzählung
    Entwicklung der Sensibilität für Farbe, Musterung, Kontrast, Material, Form, Proportion;
  • Strichaufzählung
    Entfaltung der subjektiven Kulturfähigkeit in den Bereichen Kleidung und Wohnen;
  • Strichaufzählung
    Aufbau eines Problembewusstseins für gesellschaftliche und psychologische Zwänge und für die Komplexität technisch-ökonomischer Zusammenhänge;
  • Strichaufzählung
    Erleben von eigenen Werthaltungen und Wertentscheidungen, Begründung von Werturteilen;
  • Strichaufzählung
    Fertigkeiten in den textilen Grundtechniken unter Berücksichtigung funktionaler, soziologischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte in den Bereichen Kleidung – Mode, Raumgestaltung – Wohnen, Produktgestaltung – Produktanalyse;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der Eigenschaften, Einsatzmöglichkeiten und Gestaltungskriterien textiler Materialien sowie Kenntnisse bezüglich textilen Kulturgutes der eigenen und anderer Kulturen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

  • Strichaufzählung
    Näherbringen von Symbolen;
  • Strichaufzählung
    Wertschätzung der Arbeit, Werthaltungen;
  • Strichaufzählung
    verantwortliches Handeln.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Möglichkeiten der nonverbalen Kommunikation vom “Be-Greifen” bis zur Auseinandersetzung mit Textilien als Medium visueller Botschaften; Entwickeln einer Fachsprache.

Mensch und Gesellschaft:

Textiles Kulturgut als materiale Basis für den Erziehungs- und Bildungsprozess; Komplexität wirtschaftlicher Zusammenhänge; Hinführung zur Arbeits- und Wirtschaftswelt; Beschäftigung mit neuen Technologien; Aufgeschlossenheit für historische und gegenwärtige Kulturen; Mode, Kult, Werbung.

Natur und Technik:

Berücksichtigung von technischen, ökonomischen und ökologischen Voraussetzungen; Auswahl der Materialien, Recycling.

Kreativität und Gestaltung:

Ausformung des Geschmacks, des persönlichen Stils und Erkennen eigener Interessen; emotionale Bildung; Sicherheit bei ästhetischen Entscheidungen, Wahl unkonventioneller Formen, Farben, Materialien und Techniken; Einzigartigkeit des eigenen Produkts.

Gesundheit und Bewegung:

Sinnvolle und richtige Wahl der Materialien und Formen von Bekleidung; Schulung der Motorik.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll auf den in der Grundschule erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten aufbauen.

Lernen soll weitgehend in Handlungsprozessen stattfinden, in Kombination mit kulturhistorischer Entwicklung, Interpretation oder Reflexion.

Die Verflechtung von praktischer Arbeit und intellektueller Bildung soll sowohl die sensomotorische als auch die kognitive und emotionale Dimension des Lernens ansprechen und zu umfassenden Lernerfahrungen führen.

Mehrere Ziele und Lehrplaninhalte können an einem Werkstück erarbeitet werden; dafür bildet die Zusammenfassung des Lehrstoffes der 1. und 2. Klasse bzw. der 3. und 4. Klasse die Voraussetzung.

Sowohl moderne Wahrnehmungs- und Gestalttheorien als auch Kreativitäts- und Kommunikationstheorien sollen die Grundlagen der Aufgabenstellungen bilden.

Die schülerzentrierten Aufgabenstellungen sollen unterschiedliche Aktionsformen wie planendes Entwickeln, problemlösendes, entdeckendes, experimentierendes und spielerisches Lernen ermöglichen.

Dabei soll die Steigerung der differenzierten Wahrnehmungsfähigkeit, des kreativen Ausdrucksvermögens und der Kritikfähigkeit als Priorität gesehen werden.

Fähigkeiten zum selbstständigen Planen, rationellen Arbeiten und kritischen Konsumverhalten sollen entwickelt werden.

Textiles Werken soll auch einen Beitrag zur sinnvollen Gestaltung der Freizeit leisten. Den Schülerinnen und Schülern sollen Kenntnisse vermittelt werden, die sie dazu motivieren, Textiltechniken zum Selbsttun, zum kreativen Tätigsein und zur Kultivierung eigener Möglichkeiten bei der Gestaltung ihrer Kleidung und ihrer engeren Umwelt zu gebrauchen.

Die Beschäftigung mit Textilien, das Betrachten von textilen Schöpfungen aus Vergangenheit und Gegenwart, der Umgang mit textilen Materialien und den dafür notwendigen Geräten soll elementare Einblicke in die Wirtschafts-, Sozial- und Kulturgeschichte gewähren.

Durch die Auseinandersetzung mit textilen Materialien und Techniken sollen problemlösendes Denken, flexibles Verhalten, Toleranz und Teamfähigkeit sowie manuelle Geschicklichkeit und Ausdauer gefördert werden.

Für den praxisorientierten Unterricht empfiehlt sich die Nutzung von geeigneten Spezialunterrichtsräumen mit entsprechender Ausstattung.

Lehrstoff: Kernbereich: Faser – Faden – Textile Flächen/Textiltechnologie:

Erwerb von grundlegenden Kenntnissen über die Herstellung und Gewinnung textiler Rohstoffe, textile Verfahrens-, Fertigungs- und Produktionstechniken, manuelle und maschinelle Techniken, Eigenschaften und Pflege der Fasern; Gewinnen von Einsichten in ökonomische und ökologische Zusammenhänge.

Erwerb von Kenntnissen zur Analyse, Auswahl und Beurteilung von Textilien; Einkaufsquellen und ihre Beurteilung hinsichtlich Qualität, Auswahl und Preis; Entwicklung eines kritischen Konsumverhaltens.

1. und 2. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Gewinnung der Fasern und ihre Verarbeitung;
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen und Erprobung fadenbildender oder fadenverstärkender Verfahren;
  • Strichaufzählung
    praktisches Anwenden flächenbildender Verfahren mit Fasern und Fäden;
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften der Fasern, Pflege und Pflegekennzeichen im Hinblick auf die sachgerechte Auswahl von Textilien erarbeiten.

3. und 4. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Anwenden von fadenbildenden, fadenverstärkenden oder flächenbildenden Verfahren;
  • Strichaufzählung
    Planen und Erproben der Einzel- und Serienfertigung;
  • Strichaufzählung
    Einsatzmöglichkeiten neuer technologischer Hilfsmittel kennen lernen;
  • Strichaufzählung
    textile Prüfverfahren anwenden;
  • Strichaufzählung
    Textilveredelung praktisch erfahren.

Design/Gestaltungstechniken:

Erarbeitung von Gestaltungsgrundlagen des Designs wie Farbe, Form, Struktur, Musterung, Rhythmus, Harmonie, Kontrast und Proportion zur Entwicklung der Wahrnehmungs- und Gestaltungsfähigkeit. Umsetzen eigener Entwürfe unter Berücksichtigung elementarer Gestaltungskriterien für das Design. Experimentelles und sachkundiges Umgehen mit Materialien und Arbeitstechniken. Reflexion im Hinblick auf Funktion, Gestaltung und Technik von Produkten.

1. und 2. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Kennenlernen, Umsetzen und praktisches Anwenden von flächenverbindenden oder flächengestaltenden Verfahren;
  • Strichaufzählung
    einfache Schnitte entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Grundformen und ihre Abwandlungen kennen lernen.

3. und 4. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Praktisches Anwenden von flächengestaltenden oder flächenverbindenden Verfahren;
  • Strichaufzählung
    Schnitte aus Vorlagen gewinnen und einfache Abänderungen konstruieren;
  • Strichaufzählung
    Reflexion der Planungs- und Durchführungsarbeiten sowie der Erscheinungsform und Funktionalität des Produkts.

Kultur/Textilgeschichte: 1. bis 4. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Kennenlernen textiler Verfahren und Sachkultur im Kontext der Kulturtechniken der Menschheitsgeschichte;
  • Strichaufzählung
    Betrachten und Analysieren textiler Kunst- und Gebrauchsgegenstände aus der Vergangenheit;
  • Strichaufzählung
    Erschließung der multikulturellen Welt durch Kulturvergleiche;
  • Strichaufzählung
    Erkennen ästhetischer Normen und ihrer Wandelbarkeit.

Kleidung/Mode/Bekleidungsphysiologie:

Erkennen der Funktion der Kleidung; psychologische und soziologische Aspekte von Kleidung und Mode; Bedeutung der Kleidung in den jeweiligen Gesellschaftsformen; Thematisierung des Spannungsfeldes Individualität und Gruppenzugehörigkeit. Kennenlernen der Grundregeln der Bekleidungsphysiologie. Erarbeitung von Modemerkmalen: Änderungen in Farbe, Design und Schnitt als Mittel zur Aktualisierung sich rasch wandelnder Modekonzeptionen. Sich Erscheinungsformen und den Wandel der Mode, ästhetische Normen und ihre Wandelbarkeit, Zielgruppen der Werbung und Klischeevorstellungen bewusst machen.

1. und 2. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Funktionen der Kleidung erwerben;
  • Strichaufzählung
    sich mit den Möglichkeiten individueller Gestaltung und Aktualisierung von Kleidungsstücken unter Berücksichtigung funktionaler und ästhetisch-gestalterischer Gesichtspunkte auseinander setzen;
  • Strichaufzählung
    Herstellung oder Veränderung von Kleidung und Accessoires unter Anwendung textiler Techniken.

3. und 4. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Erkennen von Unterschieden selbst gefertigter und industriell hergestellter Produkte im Hinblick auf Qualität, Originalität und Kosten;
  • Strichaufzählung
    Einblicke gewinnen in die Phänomene der Mode;
  • Strichaufzählung
    Analyse und Bewertung von Material, Schnitt und Ausführung hinsichtlich des Verwendungszweckes, der Gesundheit und des Wohlbefindens;
  • Strichaufzählung
    Planung und Herstellung oder Veränderung von Kleidung und Accessoires unter Anwendung textiler Techniken mit erhöhten Anforderungen.

Wohnen/Raumgestaltung:

Erkunden der Nutzung verschiedener Räume, Einrichtungsgegenstände und textiler Elemente der Innenraumgestaltung. Schärfung der Wahrnehmung durch Beobachten und Vergleichen; Gestaltungsmittel im Raum wie zB Licht, Form, Farbe, Muster. Erkennen funktionaler und ästhetischer Aspekte von Räumen sowie individueller Bedürfnisse als Prämisse für die persönliche Gestaltung und das subjektive Wohlbefinden. Kennenlernen von Raumfunktionen und Raumgestaltung in verschiedenen Epochen und Kulturen.

1. bis 4. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Erwerben von Einsichten über das Wohnen als Grundbedürfnis der Menschen;
  • Strichaufzählung
    Erwerben elementarer Kenntnisse über Räume, Raumfunktionen und Darstellung von Räumen (Grundriss, Maße, Maßstab, Plansymbole);
  • Strichaufzählung
    Gewinnen von Beurteilungskompetenz bezüglich Einrichtungsgegenständen und Textilien des Innenraums durch selbstständiges Lösen von Gestaltungsaufgaben.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen: durch vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung; verantwortungsbewusstes Bewegungshandeln; handlungsleitendes und wertbezogenes Wissen; Wahrnehmungsfähigkeit für den eigenen Körper und das eigene Bewegungsverhalten; Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein; Umgang mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben; Teamfähigkeit; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles Verständnis.

Im Mittelpunkt stehen:

  • Strichaufzählung
    Förderung der Entwicklung durch ausreichende und vielfältige motorische Aktivität.
  • Strichaufzählung
    Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens und das Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen und deren Einbeziehung in den persönlichen Lebensstil.
  • Strichaufzählung
    Entfaltung von Freude an der Bewegung. Entwicklung von Bewegungskönnen, Leistungsvermögen und der Fähigkeit zum Spielen und Gestalten.
  • Strichaufzählung
    Aufbau einer bewegungsorientierten, gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensführung sowie einer lebenslangen Bewegungsbereitschaft.
Die Ziele sind:
  • Strichaufzählung
    Ausbildung und Weiterentwicklung der konditionellen und koordinativen Grundlagen des Bewegungshandelns, Verbesserung der individuellen Leistungsfähigkeit.
  • Strichaufzählung
    Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens und das Schaffen von Möglichkeiten zum Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen und deren Einbeziehung in den persönlichen Lebensstil.
  • Strichaufzählung
    Vielfältige Körper- und Bewegungserfahrungen in unterschiedlichen Situationen und Räumen, besonders auch in erlebnishaften und naturnahen Bewegungstätigkeiten.
  • Strichaufzählung
    Befähigung zum Bewegungshandeln sowohl in Kooperation als auch in Konkurrenz und Befähigung zum Umgehen mit Konflikten.
  • Strichaufzählung
    Kritisch-konstruktive Auseinandersetzung (Handeln und Wissen) mit Phänomenen der Bewegungskultur, besonders mit solchen der jeweiligen Trendsportarten, sowie mit Normen und Werten des Sports.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Vielfältige Bewegungserfahrungen sollen den Aufbau der eigenen Persönlichkeit und neben dem individuellen Engagement auch das Übernehmen von Verantwortung im Team und Anstreben bedeutender Ziele in der Gemeinschaft widerspiegeln. Ein sinnerfülltes Leben soll kennen gelernt werden sowie Werte und Normen im Bereich Sport, die zu ethischem Handeln führen. Im Wettkampfsport sollen die Wertekonflikte zwischen Erfolg und Fairness sowie Konkurrenz und Solidarität sportpädagogisch gestaltet werden. Vor dem Hintergrund des medial dargebotenen Hochleistungssports sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, dass sportmoralisches Handeln vom unaufgebbaren Wert der Personen- und Menschenwürde gefordert wird.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Die Besonderheiten der “Sportsprache” (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Sport und Spiel; Körpersprache als nonverbale Kommunikation.

Mensch und Gesellschaft:

Durch gezielte Strukturierung und Intervention können Prozesse zur Kooperation und Teamfähigkeit in Gang gesetzt, sozial bzw. motorisch Schwache integriert, das Selbstwertgefühl Einzelner gehoben und Schülerinnen und Schüler an Grenzsituationen herangeführt werden. Der Unterrichtsgegenstand kann sehr gut dazu beitragen, Problemlösungsverhalten und Konfliktlösungsstrategien zu vermitteln.

Natur und Technik:

Unterschiedlichste Körper- und Bewegungserfahrungen können die Grundlagen von biologischen und physikalischen Bedingungen auch in verschiedenen Elementen (Wasser, Luft) deutlich machen. Natursportarten können Zusammenhänge zwischen Ökologie und Sport aufzeigen.

Gesundheit und Bewegung:

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport hat eine tragende Rolle bei der Gestaltung der Schule als gesundheits- und bewegungsfördernder Lebensraum.

Kreativität und Gestaltung:

Zu den wesentlichen Anliegen des Unterrichtsgegenstands Bewegung und Sport zählen sowohl für Mädchen als auch für Knaben traditionelle und zeitgenössische Formen der Bewegung und ihre Entwicklung in Tanz, Gymnastik und Bewegungstheater. Freie Gestaltung von Bewegungen und Bewegungserfindung.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe ist in jeder der vier Schulstufen unter Setzen von alters- und entwicklungsgemäßen Schwerpunkten zu erfüllen. Diese Schwerpunkte sind den Teilbereichen des Lehrstoffes (Bewegungshandlungen) gleichmäßig zuzuordnen und auch unter Beachtung geschlechtsspezifischer Anliegen festzulegen. Werden im Erweiterungsbereich Inhalte vorgesehen, die nicht an den Kernbereich anschließen, so sind entsprechend der Vorerfahrung der Schülerinnen und Schüler ausreichende Grundlagen zu schaffen.

Bei der Wahl der Lehrwege sowie bei der Festlegung der Anforderungen ist das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau durch Einholen von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand zu berücksichtigen. Leistungskontrollen können einen Lern- und Übungsanreiz für die Schülerinnen und Schüler darstellen und auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung und – durchführung herangezogen werden.

Die Vermittlung der motorischen Grundlagen hat in jedem Fall unter Berücksichtung gesundheitsorientierter und motorisch fördernder Gesichtspunkte zu erfolgen. Dazu gehören vielfältige Bewegungsangebote unter Bedachtnahme auf die individuelle gesundheitliche und physiologische Reizsetzung, wobei auf die unteren und oberen Grenzen der Wirksamkeit Bedacht zu nehmen ist.

Die Lernbereitschaft kann durch Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen und Schüler und entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln gesteigert werden. Eine weitere mögliche Motivation zum Sporttreiben sind die Vorbereitung und Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen und Wettkämpfen (Schulvorführungen und – wettkämpfe, Vereins- und Verbandswettkämpfe) sowie das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖGA, ÖJSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein, ...).

Auf eine sinnvolle Verteilung (zB Vielfalt, Ergänzung, Kontrast) der Lehrinhalte über die vier Schulstufen hinweg ist zu achten. Dabei sollen die Inhalte des Unterrichts nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern auch von den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen und Schulwettkämpfen, sowie von einer Kooperation mit außerschulischen Partnern. Für wesentliche Inhalte (zB das Erlernen und Verbessern des Schwimmkönnens) ist auch die Abwicklung des Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen, um so den Unterrichtsertrag zu sichern.

Theoriegeleitete Inhalte (Zusammenhänge, Begründungen, Sinninhalte) sind ausgehend vom Bewegungshandeln (Erleben und Erfahren) zu vermitteln und möglichst in fächerübergreifenden Lehr- und Lernverfahren zu vertiefen.

Eine angestrebte Leistungssteigerung hat sich an von Schülerinnen und Schülern eigen- und mitbestimmten, aber auch an fremdbestimmten Leistungsmaßstäben zu orientieren; die individuellen Voraussetzungen sind dabei zu beachten und kognitive Grundlagen zur Leistungsverbesserung zu vermitteln.

Auf Schulveranstaltungen mit bewegungserziehlichen Inhalten sind die Schülerinnen und Schüler im Unterricht ausreichend vorzubereiten.

Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler sollen Risiko und Gefahren bei der Sportausübung einschätzen lernen und selbst und für andere Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung beim Sporttreiben (auch über die Schule hinaus) treffen können.

Lehrstoff: Kernbereich:

1. und 2. Klasse:

3. und 4. Klasse:

Grundlagen zum Bewegungshandeln:

 

Vielfältige motorische Aktivitäten.

Erweitern der vielfältigen motorischen Aktivitäten

Grundlegendes Verbessern der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer (vorwiegend im aeroben Bereich), Beweglichkeit.

Weiterer Ausbau der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit; Kraft (auch Verwendung angemessener Geräte und allenfalls Einsatz von Fitnessgeräten), Ausdauer (sowohl im aeroben Bereich als auch im anaeroben Bereich), Beweglichkeit.

Stabilisieren der koordinativen Fähigkeiten: Gleichgewicht, Raumwahrnehmung und Orientierung, Rhythmusfähigkeit, Reaktionsfähigkeit und kinästhetische Differenzierungsfähigkei

Verbessern der koordinativen Fähigkeiten; Bewusstmachen des eigenen Bewegungsverhaltens hinsichtlich Bewegungsqualität und Bewegungsökonomie.

Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung und Aufbau von sportartspezifischen Grundstrukturen.

Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung; Sportartspezifische Grundstrukturen verfeinern und daraus komplexe Bewegungsfertigkeiten entwickeln.

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:

Vielfältiges Bewegen und Spielen im Wasser; Schwimmen können in einer Schwimmlage. Einfache Sprünge.

Schnell und ausdauernd in einer Lage auch in Wettkampfform schwimmen; Allenfalls Kennenlernen einer weiteren Lage. Sprünge.

Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen, üben und zu kurzen Bewegungsfolgen verbinden.

Anspruchsvollere Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen und üben; Bewegungsverbindungen erarbeiten und nach räumlich-zeitlichen sowie ästhetischen Kriterien gestalten.

Leichte Kunststücke allein und in der Kleingruppe (er)finden, erproben, üben und einander präsentieren.

Kunststücke allein, in der Gruppe und im Klassenverband (er)finden, erproben, üben und gemeinsam präsentieren.

Schnell, ausdauernd und über Hindernisse laufen. Weit, hoch und über Hindernisse springen. In die Weite und auf Ziele werfen, schleudern und stoßen.

 

Erlernen, Üben und Anwenden von leichtathletischen (Grund)Formen.

Verbessern und vielfältiges Anwenden von leichtathletischen (Grund)Formen.

Entwicklung von sportspielübergreifenden Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Entwicklung der Sportspielfähigkeit (allein, miteinander und gegeneinander) unter technikrelevanten Aspekten. Spielorganisation übernehmen.

Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedensten Sportarten und Sportspielen durchführen.

Leisten und Wettkämpfen unter den Aspekten Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage; Leistungsgrenzen erfahren und respektieren, aber auch durch eigenständiges Lernen und Üben verschieben.

Angemessener Aufbau kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung.

Spielerische Bewegungshandlungen:

Entwickeln von Spielfähigkeit und vielseitigem Spielkönnen durch spontanes und kreatives Spiel in verschiedenen Situationen mit Gegenständen, mit Geräten und ohne Geräte, durch kooperative Spiele, Spiele ohne Verlierer und durch regelgebundene Spiele

Weiterentwicklung der Spielfähigkeit unter verstärkt technikrelevanten Aspekten.

Entwickeln von Regelbewusstsein als Fähigkeit, Spielvereinbarungen und Spielregeln anzuerkennen, situativ abzuändern und neu zu gestalte

Zunehmend genaue Regelauslegung. Spielleitungen übernehmen.

Taktische Maßnahmen setzen können.

Taktische Einzelentscheidungen treffen bzw. gruppen- und mannschaftstaktische Maßnahmen umsetzen können.

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:

Aufbau von Körperwahrnehmung; Entwicklung von Sensibilität für verschiedene Sinne und von ästhetischer Erfahrung in Ausdruck und Bewegung.

Entwicklung eines differenzierten Bewegungsgefühls und von Verständnis für Bewegungsqualität.

Entwickeln der Fähigkeit, Erlebnisse, Stimmungen und Gefühle in Bewegung zum Ausdruck zu bringen.

Eigenständiges und kreatives Variieren, Kombinieren und Erfinden von Bewegungen mit und ohne Materialien.

Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz.

Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz.

Gymnastische Grundformen ohne Geräte und mit Geräten und deren räumlich-zeitliche Gestaltung als Einzel- und Gruppenarbeit.

Erweiterung der gymnastischen Grundformen ohne Geräte und mit Geräten; Koordination von Raum, Zeit und Dynamik erfahren; als Einzel- und Gruppengestaltung umsetzen.

Einfache akrobatische und gauklerische Fertigkeiten.

Akrobatische und gauklerische Fertigkeiten.

Gesundheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen:

Bedeutung der Bewegung für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden erfassen.

Einfluss der Körperfunktionen und Bewegungswirkungen auf das physische, psychische und soziale Wohlbefinden (zB Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit, aktive Erholung und ausgleichende Bewegung) verstehen.

Bewusstes und eigenverantwortliches Umgehen mit dem Körper.

Körpergefühl entwickeln und Körperwahrnehmung verbessern; Reaktionen des Körpers erfahren.

Erfahren, Ausgleichen und Vermeiden allfälliger muskulärer Dysbalancen und ebenso motorischer Defizite in den Bereichen Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Haltung

Fachspezifische Informationen über Körperstatik (zB Wirbelsäule) und Körperfunktionen (zB Muskelfunktion, Ermüdung, Pulsfrequenz usw.) beschaffen.

Erlernen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituationen und bei Unfällen.

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:

Entdecken und Erschließen von einfachen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zB Schnee, Wasser, Eis) und Situationen.

Entdecken und Erschließen von komplexen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zB Schnee, Wasser, Eis) und Situationen.

Erfahrungen mit rollenden und gleitenden Geräten (zB Fahrrad, Rollbrett, Inline-Skater, Eislaufschuhe, Ski) gewinnen.

Erweiterung der Erfahrung mit rollenden und gleitenden Geräten (zB auch mit Einrad, Snowboard).

Gemeinsam handeln und dabei an Sicherheit gewinnen.

Maßnahmen zur Sicherheit ergreifen. Selbst und in der Gruppe Gefahren erkennen.

Altersgemäße fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

2. Oberstufe

a) Pflichtgegenstände

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern.

Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    befähigt werden, mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, sich zwischen sprachlichen Normen und Abweichungen zu orientieren und sich der Sprache als Erkenntnismittel zu bedienen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen
  • Strichaufzählung
    Einblicke in Struktur, Funktion und Geschichte der deutschen Sprache gewinnen sowie Sprachreflexion, Sprachkritik und ein Bewusstsein von der Vielfalt der Sprachen entwickeln
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, Informationen alleine oder in Teamarbeit zu finden, aufzunehmen, zu verarbeiten und zu vermitteln
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, Ausdrucksformen von Texten, Medien, Medientexten und deren Wirkung zu verstehen
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, schriftlich und mündlich sowie in Form medialer Präsentation Texte zu produzieren, die den sprachlichen Standards und den situativen Anforderungen entsprechen
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über die deutschsprachige Literatur im Kontext der Weltliteratur gewinnen
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, literarisch-ästhetische Botschaften kognitiv zu verstehen und emotional aufzunehmen

Der Deutschunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Er hat Methoden und Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Textkompetenz und Medienkompetenz fördern die selbstständige aktive und kritische Aneignung des Wissens. Mündliche Kompetenz fördert die Sicherung einer differenzierten Dialog- und Kooperationsfähigkeit sowie Sozialkompetenz. Mittels ästhetischer Texte werden Orientierungswissen und Rezeptionsfähigkeiten ausgebildet, die zur Selbstfindung beitragen. Literatur ist ein wesentliches Medium des kollektiven Gedächtnisses, in dem elementare gesellschaftskonstituierende Ideen wie die der Humanität verankert sind.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Der Deutschunterricht trägt im Umgang mit Sprache als Medium, als Untersuchungsgegenstand und als ästhetisches Gestaltungsmittel zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.

Mensch und Gesellschaft

Der Deutschunterricht trägt mittels Ausbildung von Kommunikationskompetenz zur Friedenserziehung und zu den Grundwerten einer pluralistischen und den Menschenrechten verpflichteten demokratischen Gesellschaft bei. Der Umgang mit ästhetischen Texten schafft Annäherungsmöglichkeiten an das Fremde in der eigenen Gesellschaft und an andere Kulturen. Er bietet Wege, sich mit Sinnfragen der eigenen Existenz auseinanderzusetzen. Die Identifizierung des eigenen Sprechens und damit die Reflexion der eigenen Rolle und Identität schaffen auch Platz für die Akzeptanz und das Verstehen anderen Sprechens und sind tragende Elemente für den Umgang mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit. Durch Vermittlung fachlicher Inhalte und Methoden sowie durch den Bezug zur Lebenswelt leistet der Deutschunterricht einen wesentlichen Beitrag zum Erwerb von Grundfertigkeiten für Studium und Beruf.

Natur und Technik

Sprache und Literatur können selbst als Techniken zur Beherrschung der Natur und Regelung gesellschaftlicher Beziehungen verstanden werden. Zugleich dienen sie der Reflexion der Rolle des Individuums in der Gesellschaft. Medienkompetenz fördert die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Auswirkungen technischer Kommunikationsmittel.

Kreativität und Gestaltung

Durch kreativen Umgang mit Sprache, kreative und produktive Schreibaufgaben, szenische Gestaltung und Eigenproduktion ästhetischer Texte trägt der Deutschunterricht zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.

Gesundheit und Bewegung

Sprachliche und mediale Bildung eröffnen eine bewusstere Wahrnehmung der Diskurse um die gesundheitlichen Auswirkungen von Freizeitgesellschaft, Gesundheitsindustrie, Spitzen- und Breitensport sowie die bewusstere Wahrnehmung von gesundheitlichen Interessen im privaten und beruflichen Leben.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die vielfältigen Aufgaben von Sprache legen für den Deutschunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einbeziehen. Die folgenden sechs Bereiche sind in vielfältiger Weise miteinander zu verflechten.

Mündliche Kompetenz ist eine grundlegende Voraussetzung und ein Ziel jeder Bildung. Über Gesprächserziehung sind die Entwicklung der Persönlichkeit und die Sprachhandlungskompetenz im privaten und im öffentlichen Bereich zu fördern. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, Schülerinnen und Schüler in die unterschiedlichen Bedingungen und Prozesse mündlicher Kommunikation Einblick gewinnen und situations-, personen- und sachgerecht agieren sowie die Möglichkeiten verschiedener Gesprächs-und Redeformen ausloten zu lassen. Dabei sind neben der Mündlichkeit in der persönlichen Kommunikation auch deren mediale Vermittlungsformen zu berücksichtigen.

Schriftliche Kompetenz ist ein wesentlicher Faktor für die Persönlichkeitsbildung und Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten, berufliche Tätigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie umfasst die Beschäftigung mit Schreiben für sich, Schreiben als Instrument des Lernens und mit Schreiben für andere. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Schreibprozesse der Schülerinnen und Schüler zu begleiten. Schreibmotivation und Freude am Schreiben sind zu fördern. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Verantwortung für ihren eigenen Schreibprozess in allen seinen Phasen zu übernehmen – vom Schreibvorhaben bis zum endredigierten Text. Die Auswahl der Textsorten hat sich weitgehend an der außerschulischen Wirklichkeit, darunter auch an literarischen Vorbildern zu orientieren. Vor allem hat der Schreibunterricht textsortenübergreifend Schreibhaltungen auszubilden. Rechtschreibsicherheit ist anzustreben. Individuelle Rechtschreibschwächen sind durch regelmäßige Übungen abzubauen. Einblicke in den Wandel der Schreibnormen sind zu geben. Wörterbücher und andere Hilfsmittel – auch in elektronischer Form – sind in allen Schreibsituationen zu verwenden, auch bei Schularbeiten und anderen Formen der schriftlichen Leistungsfeststellung. Ihr Einsatz bei Diktaten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellung abzuwägen.

An Textkompetenz werden unter den Bedingungen multimedialer Kommunikation höhere und differenziertere Anforderungen gestellt. Texte sind heute selbst zunehmend multimediale Produkte, die eine synästhetische Rezeption erfordern. Textrezeption bzw. Lesen wird verstanden als Interaktion zwischen den Sinnangeboten des Textes und dem Weltwissen und Textwissen der Leserinnen und Leser. Dabei ist eine aktive Auseinandersetzung mit Texten – sowohl emotional als auch argumentativ – zu ermöglichen. Der analytische Zugang zu Texten soll die Einsicht in die textkonstituierenden Mittel und in die Entstehungsbedingungen von Texten ermöglichen und so die Funktion der Sprache und anderer semiotischer Systeme als Vermittlerin von Wirklichkeiten offen legen. Auf dieser Basis soll die Vielfalt der Deutungsmöglichkeiten von Texten erkannt und genützt werden. Die Ausbildung dieser Fähigkeiten ist für alle Arten von Texten anzustreben, wobei künstlerisch-literarischen Texten eine besondere Bedeutung zukommt.

Literarische Bildung hat den Schülerinnen und Schülern möglichst vielfältige rezeptive, analytische, produktive und kreative Zugänge zu ästhetischen Texten aller Medienformate und unterschiedlicher Kulturen zu bieten. Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Freude am Lesen geführt werden und dabei lernen, mit Texten emotional, kognitiv und produktiv-handelnd umzugehen, eine eigenständige Interpretation und ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu entwickeln und unterschiedliche Rezeptionshaltungen zu reflektieren. Die Analyse von Besonderheiten ästhetischer Texte und ihrer Entstehungsbedingungen sowie die Einordnung von Texten in den kulturellen und historischen Kontext sind anzustreben. Auszuwählen sind Texte, die repräsentativ für ihre Epoche sind, Bezüge zur Gegenwart aufweisen und das Interesse der Schülerinnen und Schüler erwecken. Die Komplexität der Texte und die Intensität ihrer Auslotung sind der pädagogischen Situation anzupassen. Der Schwerpunkt ist auf die Begegnung mit deutschsprachiger unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Literatur zu legen.

Mediale Bildung im Deutschunterricht umfasst die Beschäftigung mit allen Arten von Medien, vor allem unter dem Gesichtspunkt der sprachlichen Bildung. Dabei ist sowohl die zentrale Bedeutung der audiovisuellen Medien für die Unterhaltung, Information und die Identitätsfindung von Jugendlichen zu berücksichtigen wie auch die zunehmende Bedeutung der neuen Medien für alle gesellschaftlichen Bereiche und auch die neue Rolle der Printmedien im medialen Gesamtkontext zu beleuchten. Der Deutschunterricht hat Mediennutzungskompetenz zu vermitteln, dh. die Fähigkeit, sich der Medien zielgerichtet und funktional zu bedienen, wie auch Medienkulturkompetenz, also die Fähigkeit, sich in einer von Medientechnologie stark geprägten Kultur zu orientieren.

Sprachreflexion ist das Nachdenken über den Bau, die Funktionsweise und die Verwendungsbedingungen von Sprache in synchroner und diachroner Hinsicht. Sie ist einerseits als ein integrales Prinzip aller Bereiche des Deutschunterrichts zu behandeln, andererseits als ein eigenes Arbeitsfeld. Grammatikwissen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Textgrammatik, Pragmatik usw.) ist ein eigenes Bildungsziel, soll den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz sowie die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen fördern und zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen befähigen. Auszugehen ist von Themen aus der Realität der Schülerinnen und Schüler. Situationen der Sprachaufmerksamkeit sind zu nützen, um mit Wissen über Sprache eigene und andere sprachliche Handlungen besser verstehen und einordnen zu können und mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit umgehen zu können. In weiterer Folge sind öffentliche Diskussionen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache, Normenkritik, Sprachwandel, politische Kritik in Form der Sprachkritik) in die Unterrichtsarbeit aufzunehmen. Sprachreflexion ist aber auch als Basis für Textinterpretation zu verstehen und als solche Bestandteil literarischer Bildung. Sprachreflexion ist ein wichtiger Kompetenzbereich, er soll allerdings im Allgemeinen nicht isoliert, sondern in die übrigen Kompetenzbereiche integriert unterrichtet werden. Im Sinne dieser Integration wurden sprachreflektorische Kompetenzen in dieser Lehrplandarstellung in die übrigen Kompetenzbereiche aufgenommen und mit dem Vermerk (SR) versehen.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Schülerinnen und Schüler damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen können, dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden

Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden

Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen, journalistischen Leben verfassen, insbesondere Zusammenfassung, Leserbrief, Erörterung

Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Wege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten; Zeit einteilen
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein der Kommunikationssituation entsprechendes Format wählen und angemessene Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen

Textkompetenz

Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen auffinden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen

Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren; ästhetische Texte, insbesondere aus der Antike, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen

Werkpoetik: Kennzeichen ästhetischer Texte kennenlernen; Merkmale von Textarten und Genres feststellen und als Mittel der Textintention verstehen; Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen; Erzählerin bzw. Erzähler und lyrisches Ich in ihrer Funktion erfassen; grundlegende filmsprachliche Mittel erfassen

Rezeption und Interpretation: den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren; Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen; relevante Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen; Fertigkeiten des Informationslesens in den digitalen Medien anwenden können: Querlesen, Parallellesen, Hypertextlesen

Medienkulturkompetenz: unterschiedliche Medienproduktionsformen (Buch und andere Printmedien, Film, Fernsehen, Video, Rundfunk, digitale Medien) kennen und in ihrer Funktion und Wirkung unterscheiden

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: Gesprächen folgen; öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisch kommentieren (SR)

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SR); Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses erkennen und beschreiben; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR)

Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Redeumgebung erkennen; die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmern und Gesprächsteilnehmerinnen und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem öffentlichen und journalistischen Leben verfassen, insbesondere Zusammenfassung, Erörterung, Kommentar

Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Wege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung; Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen

Textkompetenz

Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen; Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen

Texte reflektieren und bewerten: die Beziehung von Sprache und außersprachlicher Wirklichkeit als Problem erkennen (SR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SR)

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere aus dem Mittelalter, dem Humanismus und der Reformation, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung kennen (SR); Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel verstehen (SR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; sprachliche Verfahren in ästhetischen Texten aufzeigen; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR)

Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Kontexte als Basis für Interpretationsversuche nutzen; Besonderheiten literarischer Sprache und ihre Verbindung zur Alltagssprache der jeweiligen Zeit erkennen (SR); sprachliche Besonderheiten ästhetischer Texte im Unterschied zu nicht-literarischen Texten analysieren können (SR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: neue Medienformate rezeptiv und produktiv nützen; Informationen aus komplexen Datenmengen sichten, beurteilen und auswählen

Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben; sprachliche und mediale Kommunikationsmittel verantwortungsbewusst einsetzen

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: Gesprächen folgen und in sie situationsangepasst eingreifen

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen unvorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses bewusst einnehmen; sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren (SR); verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SR)

Kommunikatives Verhalten: sich mit innerer und äußerer Mehrsprachigkeit auseinandersetzen (SR); Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen, symmetrische und asymmetrische Gesprächssituationen erfassen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen Leben verfassen, insbesondere offener Brief, Empfehlung

Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Interaktionswege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: sprachliche Besonderheiten nicht-literarischer Texte im Unterschied zu ästhetischen Texten erfassen und nachvollziehbar beschreiben können (SR); Intention sowie sach- und medienspezifische, sprachliche, visuelle und auditive Mittel und deren Wirkung erkennen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR)

Texte reflektieren und bewerten: sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); subjektive Bedingungen der Textrezeption reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und empathisch aufnehmen und einer kritischen Betrachtung unterziehen; eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere des Barock und der Aufklärung, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung: Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen

Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Textanalyse in kultureller und sprachlicher Hinsicht als Basis für Interpretationen nutzen können; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen strukturieren; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen

Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen; nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen; Mittel der Rhetorik erkennen und einsetzen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem beruflichen und wissenschaftlichen Leben verfassen, insbesondere Meinungsrede, Textanalyse

Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; zu sprachkritischen Diskursen (zB feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache) Stellung nehmen (SR)

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen; Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben und ihre Funktion erkennen; phonologische, lexikalische, semantische, syntaktische, rhetorische, stilistische Analysen durchführen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen und biographischen Kontext erfassen; deutschsprachige Literatur, insbesondere der Weimarer Klassik, der Romantik, des Biedermeier und des Vormärz, anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; das Spannungsfeld von Leserinnen und Lesern, Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Markt, Gesellschaft und Politik erschließen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen

Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse erproben; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen erfassen

Medienkulturkompetenz: Organisationsstrukturen und wechselseitige Durchdringung unterschiedlicher Medienproduktionsformen erfassen; Interessen und Absichten hinter (multi-) medialen Texten und Produkten analysieren und bewerten sowie manipulative Zielsetzungen erkennen

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Mündliche Kompetenz

Sprechsituationen und Sprechanlässe: Präsentationstechniken – allein und im Team zielorientiert einsetzen; frei vortragen

Kommunikatives Verhalten: Redeumgebung nützen; Kontextbezogenheit erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SR); Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem literarisch-kulturellen Leben verfassen, insbesondere Textinterpretation

Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR)

Texte reflektieren und bewerten: den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen; nichtlineare und lineare Darstellung von Informationen unterscheiden und bewerten

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen, biographischen und psychologischen Kontext erfassen; deutschsprachige Literatur, insbesondere des Realismus, des Naturalismus und des Expressionismus, kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; österreichische Literatur der Wiener Moderne anhand ausgewählter Beispiele kennen; interkulturelle Bezüge (Vielvölkerstaat) kennenlernen; Beispiele künstlerischer Filme kennen (auch Literaturverfilmungen); Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Literatur als Abbild der gesellschaftlichen Entwicklung erkennen; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); Sprache, Sprachreflexion und Erzählen als Thema der Literatur verstehen; den Zusammenhang zwischen Sprache und Denken reflektieren (SR)

Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse anwenden; Interpretationen auf Basis von Textbeschreibung, Kontexten und Sekundärliteratur vornehmen; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR); sprachliche Varietäten erkennen (SR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Medien zur Kommunikation nützen und als Basis transkultureller Kontakte fördern

Medienkulturkompetenz: gesellschaftliche Auswirkungen der Medien erkennen und ihre lebensgestaltenden Funktionen reflektieren

8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester

Mündliche Kompetenz

Sprechsituationen und Sprechanlässe: verschiedene sprachliche Register einschließlich der – österreichischen – Standardsprache beherrschen

Kommunikatives Verhalten: Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Textsorten aus dem beruflichen, wissenschaftlichen und literarisch-kulturellen Leben verfassen

Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen beachten (SR)

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachverwendung und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren; Qualität eigener und fremder Texte beurteilen
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Interpretationen entwickeln (besonders in nichtlinearen Texten Adressat, Intention und Situation analysieren und interpretieren)

Texte reflektieren und bewerten: durch das Erkennen von Strategien der Beeinflussung politische Mündigkeit erlangen; die Fähigkeit der Perspektivenübernahme und der kritischen Betrachtung von Perspektiven fördern

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere der experimentellen Literatur, der Literatur der Zwischenkriegszeit und des Exils, im historischen und kulturellen Kontext erfassen; deutschsprachige, insbesondere österreichische Literatur vom 2. Weltkrieg bis zur Gegenwart anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Wechselwirkungen literarischer und filmischer Erzählweisen deuten; unterschiedliche Wirkungen verbaler, visueller, akustischer Ausdrucksmöglichkeiten erfassen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Wandel erkennen (SR); literarische Sprache, ihre Formen, ihren Wandel, ihre Besonderheiten und Verbindungen zur Alltagssprache beachten

Rezeption und Interpretation: verstehen, auf welche Weise Texten Bedeutung zugeschrieben wird: über unterschiedliche Ansätze der Textinterpretation verfügen; grammatisch-stilistische Erscheinungen und semantische Beziehungen beschreiben können (SR)

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: über Entscheidungskompetenz verfügen; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen

Medienkulturkompetenz: Mediensprachen als semiotische Systeme verstehen

8. Semester

Mündliche Kompetenz

Sprechsituationen und Sprechanlässe: Kommunikationsorganisation wahrnehmen – mit besonderer Berücksichtigung von Präsentationsformen

Kommunikatives Verhalten: Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können: Mediengerechtes Verhalten einschätzen und einnehmen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen in Hinblick auf Textsorten optimieren

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen

Schreibprozess: Qualität eigener und fremder Texte beurteilen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden

Textkompetenz

Texte reflektieren und bewerten: moralische, ethische Fragen differenziert erfassen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: interkulturelle Bezüge (Exil, ethnische Minderheiten, Migration) kennenlernen; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)

Werkpoetik: Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren

Rezeption und Interpretation: Phänomene des Sprachwandels in der Gegenwartssprache reflektieren (SR)

Mediale Bildung

Medienkulturkompetenz: künstlerische Ausdrucksformen in allen Medien rezipieren, vergleichen und zueinander in Beziehung setzen

LEBENDE FREMDSPRACHE (Erste, Zweite)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für die erste lebende Fremdsprache und für die zweite lebende Fremdsprache sechsjährig und vierjährig.

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Handlungsorientierte Fremdsprachenkompetenz

Ziel des Fremdsprachenunterrichts der Oberstufe ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, in der jeweiligen Fremdsprache adäquate kommunikative Anforderungen des gesellschaftlichen Lebens zu erfüllen und sich in den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben in einer breiten Palette von privaten, beruflichen/schulischen und öffentlichen Situationen sprachlich und kulturell angemessen zu verhalten.

Darüber hinaus kommt dem Fremdsprachenunterricht die Aufgabe zu, einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Sachkompetenz, Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, methodische Kompetenz ua.) zu leisten. Sozialen Kompetenzen in multikulturellen Umgebungen ist dabei besonderes Augenmerk zu widmen.

Interkulturelle Kompetenz

Durch interkulturelle Themenstellungen ist die Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für die Sprachenvielfalt Europas und der Welt zu verstärken, Aufgeschlossenheit gegenüber Nachbarsprachen – bzw. gegenüber Sprachen von autochthonen Minderheiten und Arbeitsmigrantinnen und -migranten des eigenen Landes – zu fördern und insgesamt das Verständnis für andere Kulturen und Lebensweisen zu vertiefen. Die vorurteilsfreie Beleuchtung kultureller Stereotypen und Klischees, die bewusste Wahrnehmung von Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten sowie die kritische Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen bzw. mit österreichischen Gegebenheiten sind dabei anzustreben.

Wenn sich im Klassenverband Schülerinnen und Schüler befinden, denen Fremdsprachen als Muttersprachen bzw. als Zweitsprachen innerhalb der Familie dienen, sind deren besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht sowohl individuell zu berücksichtigen als auch in der Klassengemeinschaft zu nutzen.

Kompetenz zum lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernen

Der Fremdsprachenunterricht hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern ein breites Spektrum an Sprachlernstrategien für den weiteren selbstständigen Spracherwerb im Sinne des lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernens zu erschließen. Möglichkeiten zur Selbstevaluation sind dabei besonders zu berücksichtigen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Im Fremdsprachenunterricht ist der europäischen Dimension sowie den zunehmenden Mobilitätsanforderungen an die Bürgerinnen und Bürger der europäischen Gemeinschaft Rechnung zu tragen; die positiven Auswirkungen von Fremdsprachenkenntnissen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandorte sind dabei deutlich zu machen. Im Hinblick auf eine transnational orientierte Berufs- bzw. Studierfähigkeit sind mündliche und schriftliche Fremdsprachenkompetenz in ausgewogener Relation zu fördern und auf die Befähigung zur gezielten Nutzung fremdsprachlicher Informationsquellen auszurichten.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Bei der Entwicklung der allgemeinen Sprachkompetenz als Grundlage von Denk-, Ausdrucks-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit kommt dem Fremdsprachenunterricht im Fächerkanon insgesamt eine tragende Rolle zu.

Mensch und Gesellschaft

Durch die Auswahl geeigneter fremdsprachlicher Themenstellungen ist die Weltoffenheit der Schülerinnen und Schüler sowie ihr Verständnis für gesellschaftliche Zusammenhänge zu fördern. Konfliktfähigkeit, Problemlösungskompetenz und Friedenserziehung sind auch im Fremdsprachenunterricht als zentrale Lehr- und Lernziele zu betrachten. Zudem ist im Fremdsprachenunterricht eine Sprachregelung zu vermitteln und zu pflegen, die der Gleichberechtigung der sozialen Geschlechter entspricht.

Natur und Technik

Auch im Fremdsprachenunterricht sind gelegentlich fachsprachliche Texte zu bearbeiten, die eine kritische Auseinandersetzung mit human-, sozial-, naturwissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftsbezogenen Entwicklungen ermöglichen.

Kreativität und Gestaltung

In Fortsetzung zur Unterstufe ist im Fremdsprachenunterricht der Oberstufe methodisch und inhaltlich die Möglichkeit zu kreativen Aktivitäten in der Fremdsprache anzubieten (zB Theater, Spiel, Simulationen, Schreiben als kreative Ausdrucksform).

Gesundheit und Bewegung

Kommunikative Anlässe über eine der Gesundheit zuträglichen Lebensführung sind auch im Fremdsprachenunterricht zu nutzen bzw. herzustellen.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lernziel

Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß, stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind.

Gleiche Gewichtung der Fertigkeitsbereiche

Die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben sind mit gleicher Gewichtung, regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Auf Praxisrelevanz sowie steigende Authentizität der Sprachmittel und Sprachsituationen ist dabei zu achten.

Berücksichtigung der Lernersprache

Im Fremdsprachenunterricht ist auf allen Lernstufen zu berücksichtigen, dass sich Schülerinnen und Schüler der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern. Daraus folgt, dass Fehler ein natürliches Phänomen beim Erlernen einer Sprache sind. Lernersprachliche Abweichungen von der Zielsprache sind dabei niveaubezogen und aufgabenspezifisch zu behandeln, wobei das Augenmerk immer auf dem Gelingen der Kommunikation liegt.

Zielsprache als Unterrichtssprache

Als Unterrichtssprache ist so viel Zielsprache wie möglich, so wenig Deutsch wie nötig einzusetzen. Die Techniken mündlicher und schriftlicher Übertragung und Übersetzung in die Muttersprache sind auf niedrigeren Lernniveaus nur als punktuelle lernstrategische Zwischenschritte, zB zur Vertiefung von Textverständnis und Grammatikvermittlung, anzuwenden. Auf fortgeschritteneren Lernniveaus hingegen sind die Schülerinnen und Schüler mit Aktivitäten und Strategien der Sprachmittlung (zB übertragen, zusammenfassen, übersetzen) als Arbeitstechniken grundsätzlich vertraut zu machen.

Mehrsprachigkeit und Sprachenvergleich

Der reflektierende Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- oder Muttersprache, mit Volksgruppen- und Nachbarsprachen oder mit anderen Fremdsprachen) ist im Unterricht zu fördern. Durch vergleichende Beobachtungen ist die Motivation zum Spracherwerb zu steigern, die allgemeine Sprachlernkompetenz zu erhöhen und ein vertieftes Sprachverständnis sowie das Reflektieren über Sprache und Mehrsprachigkeit zu ermöglichen. Dies kann auch durch fächerübergreifende Aktivitäten geschehen.

Beim Erwerb einer zweiten oder weiteren Fremdsprache ist das Zurückgreifen auf bereits vorhandene Fremdsprachenkompetenzen und Kenntnisse in einer eventuell vorhandenen (in der Familie erworbenen) Erstsprache als besonderer lernstrategischer Vorteil bewusst zu machen und konsequent zu nutzen (Tertiärspracheneffekt).

Vielfalt von Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien

Eine breite Streuung an schülerzentrierten, prozess- und produktorientierten Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien ist sowohl dem Fremdsprachenerwerb als auch der Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Schlüsselkompetenzen) dienlich und somit generell anzustreben. Dabei sind verschiedenste Arbeitstechniken einzusetzen (zB Stationenbetrieb, offenes Lernen, Präsentationen mit Hilfe von Medien und anderen Hilfsmitteln, Projektarbeit, Lese- und Lerntagebücher, Portfolios).

Bei der Wahl der Lehrmethoden und Arbeitsformen sind verschiedene Wahrnehmungs- und Verarbeitungskanäle zu nutzen und entsprechend vielfältige Angebote an Lernstrategien in den Unterricht zu integrieren, um unterschiedliche Voraussetzungen betreffend Lerntypen, Lernstil, Lerntempo, soziale Fertigkeiten, Stärken und Schwächen bestmöglich zu berücksichtigen.

Schülerinnen und Schüler sollen angeregt werden, ihre sprachlichen Mittel durch außerschulische Beschäftigung mit fremdsprachigen Materialien (zB Filme, Lektüre auch literarischer Werke, Onlinematerialien, ...) auch eigenständig zu erweitern.

Vertrautheit mit Lehr- und Lernmaterialien

Im Umgang mit Lehr- und Lernmaterialien, Nachschlagewerken und Hilfsmitteln, in Print- und in digitaler Form sind die Schülerinnen und Schüler zum effizienten Umgang und zu Eigenständigkeit hinzuführen.

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind auch im Fremdsprachenunterricht vielseitig zu nutzen (zB bei der Bearbeitung von Lehrinhalten, zur Schulung von Arbeitstechniken und im Rahmen der Führung von Portfolios).

Für die Aktualität und angemessene Authentizität der Lehr- und Lernmaterialien ist laufend zu sorgen. Außerdem ist auf den Einsatz von authentischem Textmaterial zu achten.

Einbindung authentischer Begegnungen

Im Fremdsprachenunterricht wird höchstmögliche Authentizität auch durch direkte persönliche Begegnungen mit Personen erreicht, deren Muttersprache die gelehrte Fremdsprache ist (dies kann erfolgen: zB durch den Einsatz von Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten im Unterricht, Schulveranstaltungen wie Austauschprogramme, Intensivsprachwochen sowie andere Formen von Auslandsaufenthalten und Auslandskontakten).

Fächerübergreifende Aktivitäten

Grundlegende Charakteristika von Sprache und Kommunikation sollen in fächerübergreifender Kooperation mit anderen Fremdsprachen sowie mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch genutzt werden.

Darüber hinaus sind – wo möglich – fächerübergreifende Kooperationen mit allen Unterrichtsgegenständen zu nutzen (landeskundliche, inter- und transkulturelle, soziologische, geschichtliche Aspekte, Sprachvergleich, …). Zum Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprachen in nicht-sprachenspezifischen Fächern siehe Paragraph 16, des Schulunterrichtsgesetzes.

Länder und Kulturen

Durch Einblicke in Gesellschaft, Zivilisation, Politik, Medien, Wirtschaft, Kultur und Kunst der betreffenden Sprachräume soll ein grundlegendes inter- und transkulturelles Verständnis geschaffen werden.

Sprachbezogene kommunikative Kompetenzen

Linguistische Kompetenzen

Lautwahrnehmung, Aussprache und Intonation sind in dem Maße zu schulen, wie sie für das vorgesehene Kompetenzniveau notwendig sind. Eine Annäherung der Aussprache an die Standardaussprache ist anzustreben.

Wortschatz, grammatische Strukturen und Idiomatik sind in allen Fertigkeitsbereichen situationsorientiert, unter funktionalem Aspekt, im Kontext und systematisch zu erweitern. Komplexität und Vielfalt der sprachlichen Mittel zur Bewältigung kommunikativer Aufgaben sind im Laufe der Oberstufe stetig zu intensivieren. Die entsprechenden Strukturen sind begleitend dazu in zyklischer Progression zu erarbeiten. Dabei ist insgesamt zu beachten, dass das rezeptive Sprachvermögen der Schülerinnen und Schüler das produktive Sprachvermögen übertrifft.

Bei fortschreitendem Lernzuwachs auf höheren Lernstufen ist – über das Lehr- und Lernziel der erfolgreichen Kommunikation hinaus – dem Prinzip der Sprachrichtigkeit zunehmende Bedeutung beizumessen.

Pragmatische Kompetenzen

Die Befähigung, fremdsprachliche Mittel zu bestimmten kommunikativen Zwecken einsetzen zu können, ist Kernaufgabe des Fremdsprachenunterrichts; damit ist den Sprachfunktionen eine zentrale Rolle einzuräumen (zB Absicht, Fähigkeit, Möglichkeit, Notwendigkeit, Wunsch, Vermutung, Zustimmung, Ablehnung, Begründung, Bedingung ausdrücken; Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren oder Rederecht behalten bzw. abgeben).

Bei der Anwendung fremdsprachlicher Mittel ist im Laufe des Lernzuwachses zunehmend auf Kohärenz, Kohäsion, Flüssigkeit, Klarheit und Angemessenheit des Ausdrucks zu achten.

Begleitend zu den sprachlichen Mitteln ist ein Bewusstsein für grundlegende Formen der non-verbalen Kommunikation zu schaffen (zB kulturelle Konventionen bezüglich Gestik, Mimik, Körpersprache).

Soziolinguistische Kompetenzen

Mit fortschreitendem Lernzuwachs sind zunehmend Registerunterschiede zwischen neutralen, formellen, informellen, freundschaftlichen und vertraulichen Sprachformen zu beachten, die dazu beitragen, dass sich die Schülerinnen und Schüler sprachlich sozial angemessen verhalten; den Höflichkeitskonventionen kommt dabei besondere Bedeutung zu.

Nationale Sprachvarietäten sind exemplarisch zu integrieren. Bei speziell gegebenen Interessensschwerpunkten sind auch regionale, soziale, berufsspezifische und nicht-muttersprachliche Sprachvarianten zu berücksichtigen. Handelt es sich bei der gelehrten Fremdsprache um eine internationale Verkehrssprache (Lingua franca), ist auch der Kontakt mit nicht-muttersprachlichen Aussprachevarianten zu ermöglichen.

Vielfältige Kommunikationssituationen

Um größtmögliche fremdsprachliche Kompetenz für private, berufliche und studienbezogene Kommunikationssituationen zu erreichen, sind die fremdsprachlichen Mittel in eine möglichst breite Streuung von privaten und öffentlichen situativen Kontexten einzubetten (zB häuslicher Bereich, Familie, Restauration, öffentliche Räume, Bildungseinrichtungen, Verkehrsmittel, Geschäfte, Behörden, Unternehmen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Kultur, Sport).

Vielfältige Themenbereiche

Zur Erlangung eines möglichst umfassenden lexikalischen Repertoires (Handlungsfähigkeit/ Kommunikationsfähigkeit) sind verschiedenste Themenbereiche zu bearbeiten, wobei sowohl das Thema als auch der Komplexitätsgrad, mit dem es behandelt wird, dem sprachlichen Niveau der Schülerinnen und Schüler entsprechen soll (mögliche Themenbereiche sind zB Ich und mein Umfeld; Arbeit und Freizeit; Erziehung; Rolle der Medien; Lebensplanung; Einstellungen und Werte; Zusammenleben; aktuelle soziale, wirtschaftliche, technische und politische Entwicklungen; kulturelle und interkulturelle Aspekte; Umwelt; Kunst in ihren Ausdrucksformen Literatur, Musik, bildende Künste). Spezielle thematische Schwerpunkte sind jeweils im Einklang mit individuellen Interessenslagen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie mit aktuellen Ereignissen zu setzen.

Die verschiedenen Themenbereiche sind durch möglichst vielfältige Quellen zu erschließen, wobei bei der thematischen Auswahl fremdsprachiger Texte auch literarischen Werken ein angemessener Stellenwert einzuräumen ist.

Leistungsfeststellung

Für den Zeitrahmen von Schularbeiten findet der Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten bis zur vorletzten Schulstufe die Vorlage und Bearbeitung der Aufgabenbereiche (rezeptive Kompetenzen „Lese- und Hörverstehen“ sowie produktive Kompetenzen „Sprachverwendung im Kontext und Schreiben“) in der genannten Reihenfolge und in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt erfolgen können, in der vorletzten und letzten Schulstufe zu erfolgen haben. In den Fremdsprachen mit standardisierter Reifeprüfung ist die Verwendung von Hilfsmitteln nicht zulässig. In Fremdsprachen ohne standardisierter Reifeprüfung ist die Verwendung eines Wörterbuches zulässig, der Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzniveaus A1 – B2 des Europäischen Referenzrahmens (GER)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1 – B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr.R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Skalen sowie den Kann-Beschreibungen zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen.

Zielniveaus in den einzelnen Sprachen

Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der zwölften Schulstufe:

- in der ersten lebenden Fremdsprache in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B2

- in der zweiten lebenden Fremdsprache sechsjährig in den Fertigkeitsbereichen Hören, Schreiben, an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen das Niveau B1 und in Lesen das Niveau B2

- in der zweiten lebenden Fremdsprache vierjährig in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B1

Linguistische Kompetenzen

Bei den linguistischen Kompetenzen ist zu beachten, dass

- die Schülerinnen und Schüler auf dem Zielniveau B1 ein hinreichend breites Spektrum an sprachlichen Mitteln, die eher vorhersehbare Situationen beschreiben, korrekt erkennen und anwenden können.

- die Schülerinnen und Schüler auf dem Zielniveau B2 in Texten zu einem breiten Spektrum an konkreten und abstrakten Themen auch komplexe grammatische, lexikalische und argumentative Strukturen erkennen und präzise anwenden können.

Teilkompetenzen und Lernsemester

Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen.

Werden verschiedenen Lernsemestern die gleichen Teilkompetenzen zugeordnet, so sind diese im höheren Semester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten sowie der sprachlichen und sprachbezogenen kommunikativen Kompetenzen entsprechend zu vertiefen und zu festigen.

Erste lebende Fremdsprache

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen können, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen (auch Filme und literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können
  • Strichaufzählung
    für Ansichten, Pläne oder Handlungen Begründungen oder Erklärungen geben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  • Strichaufzählung
    eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Hören

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, auch literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können*
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung, auch in Form einer Präsentation, zu vertrauten Themen (auch Filme und literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinander gereiht werden*
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu einer Reihe verschiedener vertrauter Themen verfassen können
  • Strichaufzählung
    in persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) Neuigkeiten übermitteln, die eigene Meinung dazu vertreten und Gedanken auch zu kulturellen Themen (zB Musik, Filme, literarische Texte) ausdrücken können

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Hören

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    in Filmen und Radiosendungen zu Themen von persönlichem Interesse einen großen Teil verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    längere, auch literarische Texte über vertraute Themen nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten zusammentragen können
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung mit einiger Sicherheit an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen können
  • Strichaufzählung
    Gedanken zu eher abstrakten, auch kulturellen Themen ausdrücken und sich darüber austauschen können (zB zu Filmen, literarischen Texten, Musik)
  • Strichaufzählung
    über eigene Erfahrungen berichten und dabei die eigenen Gefühle und Reaktionen beschreiben und sich darüber austauschen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    Erfahrungsberichte verfassen können, in denen Gefühle und Reaktionen in einem einfachen zusammenhängenden Text beschrieben werden
  • Strichaufzählung
    Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Hören

  • Strichaufzählung
    längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen können, sofern die Thematik einigermaßen vertraut und der Rede- oder Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist
  • Strichaufzählung
    die meisten Filme und Fernsehreportagen verstehen können, sofern Standardsprache gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    längere Texte, auch Berichte und Artikel, zu aktuellen Fragen sowie literarische Texte selbstständig lesen und verstehen können
  • Strichaufzählung
    lange und komplexe Texte rasch durchsuchen und wichtige Einzelinformationen auffinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können
  • Strichaufzählung
    eine Argumentation, auch in Form einer Präsentation, gut genug ausführen können, um die meiste Zeit ohne Schwierigkeiten verstanden zu werden

Schreiben

  • Strichaufzählung
    mit einer gewissen Sicherheit größere Mengen von Sachinformationen über vertraute Routineangelegenheiten und über weniger routinemäßige Dinge zusammenfassen, darüber berichten und dazu Stellung nehmen können
  • Strichaufzählung
    Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können*

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können, wenn Standardsprache gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Texten, auch literarischen, zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können
  • Strichaufzählung
    Texte zu aktuellen Fragen verstehen können, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in vertrauten Situationen aktiv an informellen Diskussionen beteiligen können, indem man Stellung nimmt, einen Standpunkt darlegt, verschiedene Vorschläge beurteilt, Hypothesen aufstellt und auf Hypothesen reagiert
  • Strichaufzählung
    zu einer großen Bandbreite von unterrichtsbezogenen Themen klare und detaillierte Beschreibungen und Darstellungen geben, Ideen ausführen und durch untergeordnete Punkte und relevante Beispiele abstützen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    klare, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen verfassen können
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Texte schreiben können, in denen Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt angegeben und die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutert werden

8. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Hören

  • Strichaufzählung
    im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache verstehen können, wenn es um vertraute oder auch um weniger vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; nur extreme Hintergrundgeräusche, unangemessene Diskursstrukturen oder starke Idiomatik können das Verständnis beeinträchtigen

Lesen

  • Strichaufzählung
    ein breites Spektrum an Texten (auch literarischen) auch zu weniger vertrauten Themen verstehen und die Hauptaussagen sowie spezifische Informationen und implizite Bedeutungen erfassen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    flüssig, korrekt und wirkungsvoll über ein breites Spektrum allgemeiner Themen sprechen und dabei Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen können
  • Strichaufzählung
    Gedanken und Meinungen präzise ausdrücken, überzeugend argumentieren und auf komplexe Argumentationen anderer reagieren können
  • Strichaufzählung
    ein breites Themenspektrum systematisch darlegen und dabei entscheidende Punkte in angemessener Weise hervorheben und stützende Einzelheiten anführen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Texte schreiben können, in denen etwas systematisch erörtert wird, wobei entscheidende Punkte angemessen hervorgehoben und stützende Details angeführt werden; verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen können
  • Strichaufzählung
    klare detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an Themen verfassen, darin den Zusammenhang zwischen verschiedenen Ideen deutlich machen und die für das betreffende Genre geltenden Konventionen beachten können

8. Semester

Hören

  • Strichaufzählung
    im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache verstehen können, wenn es um vertraute oder auch um weniger vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; nur extreme Hintergrundgeräusche, unangemessene Diskursstrukturen oder starke Idiomatik können das Verständnis beeinträchtigen*

Lesen

  • Strichaufzählung
    ein breites Spektrum an Texten auch zu weniger vertrauten Themen verstehen und die Hauptaussagen sowie spezifische Informationen und implizite Bedeutungen erfassen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    flüssig, korrekt und wirkungsvoll über ein breites Spektrum allgemeiner Themen sprechen und dabei Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen können*
  • Strichaufzählung
    ein breites Themenspektrum systematisch darlegen und dabei entscheidende Punkte in angemessener Weise hervorheben und stützende Einzelheiten anführen können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Texte schreiben können, in denen etwas systematisch erörtert wird, wobei entscheidende Punkte angemessen hervorgehoben und stützende Details angeführt werden; verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen können*
  • Strichaufzählung
    klare detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an Themen verfassen können, darin den Zusammenhang zwischen verschiedenen Ideen deutlich machen und die für das betreffende Genre geltenden Konventionen beachten können*

Zweite lebende Fremdsprache sechsjährig

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen, auch memorierten Wendungen und Sätzen
  • Strichaufzählung
    gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten beschreiben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze, unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können
  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird*

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel, über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze, unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können*
  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können*

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet

Lesen

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte auch literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können*
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können*
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  • Strichaufzählung
    eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, auch in Radiosendungen und Filmen, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, auch literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen und wichtige Informationen auffinden können*
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen (auch Filme und literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinander gereiht werden
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können*
  • Strichaufzählung
    eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können*
  • Strichaufzählung
    detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Hören

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und mit vertrautem Akzent gesprochen wird
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können*

Lesen

  • Strichaufzählung
    längere Texte, auch Berichte und Artikel zu aktuellen Fragen sowie altersadäquate literarische Texte selbstständig lesen und verstehen können
  • Strichaufzählung
    lange und komplexe Texte rasch durchsuchen und wichtige Einzelinformationen auffinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen und Informationen austauschen können*
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinander gereiht werden*
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können*
  • Strichaufzählung
    für Ansichten, Pläne oder Handlungen Begründungen oder Erklärungen geben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte Texte zu einer Reihe vertrauter Themen verfassen können und darin detaillierte Beschreibungen geben
  • Strichaufzählung
    Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen, einigermaßen präzise ein Problem erklären sowie die eigene Meinung dazu ausdrücken können

8. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Hören

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    in Filmen und Radiosendungen zu Themen von persönlichem Interesse einen großen Teil verstehen können, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexeren Texten zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können
  • Strichaufzählung
    Texte zu aktuellen Fragen, in denen Schreibende eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten, lesen und verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung mit einiger Sicherheit an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen können
  • Strichaufzählung
    ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können
  • Strichaufzählung
    Gedanken zu eher abstrakten kulturellen Themen ausdrücken und sich darüber austauschen können (zB zu Filmen, literarischen Texten, Musik)
  • Strichaufzählung
    über eigene Erfahrungen berichten und dabei die eigenen Gefühle und Reaktionen beschreiben können
  • Strichaufzählung
    für Ansichten, Pläne und Handlungen Begründungen oder Erklärungen geben können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    Erfahrungsberichte schreiben können, in denen auch Gefühle und Reaktionen in einem einfachen zusammenhängenden Text vorkommen können
  • Strichaufzählung
    mit einer gewissen Sicherheit größere Mengen von Sachinformationen über vertraute Routineangelegenheiten und über weniger routinemäßige Dinge zusammenfassen, darüber berichten und dazu Stellung nehmen können
  • Strichaufzählung
    Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen, einigermaßen präzise ein Problem erklären sowie die eigene Meinung dazu ausdrücken können*

8. Semester

Hören

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird*

Lesen

  • Strichaufzählung
    Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexeren Texten zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können*
  • Strichaufzählung
    Texte zu aktuellen Fragen, in denen Schreibende eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten, lesen und verstehen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können*
  • Strichaufzählung
    eine Argumentation gut genug ausführen können, um die meiste Zeit ohne Schwierigkeiten verstanden zu werden

Schreiben

  • Strichaufzählung
    mit einer gewissen Sicherheit größere Mengen von Sachinformationen über vertraute Routineangelegenheiten und über weniger routinemäßige Dinge zusammenfassen, darüber berichten und dazu Stellung nehmen können*
  • Strichaufzählung
    Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären sowie die eigene Meinung dazu ausdrücken können*

Zweite lebende Fremdsprache vierjährig

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Hören

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter und ganz einfache Sätze, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, verstehen können, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können
  • Strichaufzählung
    Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen
  • Strichaufzählung
    einfache Fragen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt
  • Strichaufzählung
    einfache Wendungen und Sätze gebrauchen können, um Leute, die man kennt, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo man wohnt

Schreiben

  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können
  • Strichaufzählung
    ganz einfache persönliche Briefe, Notizen und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben und sich darin auch für etwas bedanken oder sich entschuldigen können

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Hören

  • Strichaufzählung
    die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte mit einem frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können
  • Strichaufzählung
    Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)*
  • Strichaufzählung
    in einfachen kurzen Texten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen
  • Strichaufzählung
    über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können*
  • Strichaufzählung
    ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten schreiben können

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird
  • Strichaufzählung
    aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht*
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen*
  • Strichaufzählung
    gegenwärtige und vergangene Aktivitäten beschreiben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können
  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Durchsagen und Mitteilungen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze unkomplizierte, zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können*
  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können*

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Hören

  • Strichaufzählung
    die Hauptpunkte verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können*
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können*
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  • Strichaufzählung
    eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

8. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, auch in Radiosendungen und Filmen, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen (auch Filme, literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  • Strichaufzählung
    detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

8. Semester

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet*
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können*

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können*
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen und Informationen austauschen können*
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden*
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können*
  • Strichaufzählung
    detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können*

LATEIN

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Der Lateinunterricht öffnet den Zugang zur europäischen Sprachenlandschaft:

  • Strichaufzählung
    er führt über den Spracherwerb zum Übersetzen und Interpretieren von Originaltexten
  • Strichaufzählung
    er erleichtert durch modellhafte Sprachbetrachtung und Sprachreflexion das Erlernen von Fremdsprachen und vertieft das Verständnis für die Muttersprache
  • Strichaufzählung
    er gibt Einblick in wissenschaftliche Fachsprachen
  • Strichaufzählung
    er steigert somit die aktive und passive Sprachkompetenz.

Latein eröffnet durch intensive Auseinandersetzung mit Schlüsseltexten Europas vielfältige Zugänge zur europäischen Geisteswelt:

  • Strichaufzählung
    Latein schlägt Brücken von der antik-heidnischen Kultur über das christlich geprägte Mittelalter, über Humanismus und Aufklärung bis in die Gegenwart
  • Strichaufzählung
    Latein bietet einen Einblick in die Grundlagen und die Entwicklung der europäischen Literatur- und Kunstgeschichte
  • Strichaufzählung
    Latein vermittelt beispielhaft die Rezeption und Wirkungsgeschichte von Ideen, Motiven und Stoffen europäischen Bewusstseins
  • Strichaufzählung
    Latein fördert somit das historische Denken und die „kulturelle Erinnerung“.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Latein führt durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen aus verschiedenen historischen Epochen zur Fähigkeit, in lebenslangen Lernprozessen Wertbegriffe und gesellschaftlich-politische Konventionen zu analysieren. Durch die intensive Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Kunst werden Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Sinne einer umfassenden Bildung gefördert.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Erfassen von komplexen Sprachstrukturen und Textsequenzen; kritische Auseinandersetzung mit Textinhalten; Steigerung der persönlichen Ausdrucksfähigkeit in der Präsentation

Mensch und Gesellschaft

Bewusstmachen der Verantwortung für die eigene Person, die Gesellschaft und die Umwelt; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten und Normen der Gesellschaft in ihrer Zeitgebundenheit; flexibler Umgang mit den Herausforderungen im sozialen Kontext

Natur und Technik

Förderung des analytischen und systemhaften Denkens; Schaffung eines Fundus der Fachterminologie; Sensibilisierung für ethische Problemstellungen im Zusammenhang mit Mensch, Natur und Umwelt

Kreativität und Gestaltung

Erweiterung der sprachlichen Kreativität des Einzelnen; Anregung zum kreativ-produktiven Umgang mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen

Gesundheit und Bewegung

Kontrastive Betrachtung von Körperlichkeit, Gesundheitsbewusstsein und Lebensstil

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die grundlegenden Kompetenzen des Fachs Latein manifestieren sich im Übersetzen von lateinischen Originaltexten und im Lösen von Arbeitsaufgaben.

Differenzierung zwischen vier- und sechsjährigem Latein

Die fachlichen Anforderungsprofile von vier- und sechsjährigem Latein unterscheiden sich durch folgende Kriterien:

  • Strichaufzählung
    Umfang, Vielfalt und Komplexität der Aufgabenstellung
  • Strichaufzählung
    Umfang des Übersetzungstextes
  • Strichaufzählung
    Anzahl und Art der sprachlichen und sachlichen Anmerkungen bei den Aufgabenstellungen
  • Strichaufzählung
    Länge und Vielfalt der Vergleichstexte bzw. Vielfalt der Vergleichsmedien
  • Strichaufzählung
    Ausmaß der für die Bearbeitung der Aufgabenstellung erforderlichen Selbstständigkeit und Reflexionsfähigkeit

Unterrichten in Modulen

Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Einheiten (Modulen) zusammen. Diese sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten unterschiedlicher Gattung und unterschiedlicher Autoren basieren. Bei der Auswahl der Texte ist eine breite Streuung von der Antike bis in die Neuzeit anzustreben. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte etc. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen.

Alle Module sind zu behandeln. Ihre Reihenfolge ist innerhalb eines Semesters frei wählbar, soweit dies möglich ist. Eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul relevanten erarbeiteten Inhalte ist erforderlich. Vernetzungen mit anderen Unterrichtsfächern über sprachliche und inhaltliche Phänomene sind anzustreben.

Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung

Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Als Propädeutik für wissenschaftliches Arbeiten, Studium und lebensbegleitendes Lernen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt werden, sich selbstständig Informationen zu beschaffen und eigenständig und projektorientiert zu arbeiten.

Die Auswahl und der Schwierigkeitsgrad der Texte haben sich an Alter und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler zu orientieren.

Auf Grund des breiten Themenspektrums der klassischen Texte bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden.

Die Schülerinnen und Schüler sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten.

Schülerinnen und Schüler sind dazu anzuhalten, bei der Präsentation modulimmanenter Inhalte auf eine entsprechende rhetorische Ausgestaltung und die Anwendung adäquater Techniken zu achten.

Die Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge und Studienreisen ist anzustreben.

Leistungsfeststellungen

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern ist bei Schularbeiten ab der Lektürephase zu gestatten.

Um festzustellen, ob die Schülerinnen und Schüler über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, müssen Schwierigkeitsgrad und Umfang der zu übersetzenden bzw. zu bearbeitenden Texte in Korrelation zu der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit gesetzt werden.

Bildungs- und Lehraufgabe: Kompetenzmodell

Die beiden für den Unterrichtsgegenstand Latein relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Übersetzungskompetenzen und Interpretationskompetenzen.

Es ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen entwickeln und parallel zur zunehmenden Komplexität der Texte ausbauen.

Übersetzungskompetenzen

  • Strichaufzählung
    den Grundwortschatz themenspezifisch erweitern und vertiefen
  • Strichaufzählung
    zunehmende Sicherheit bei der effizienten Benutzung des Wörterbuchs gewinnen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der Morphologie und Syntax festigen
  • Strichaufzählung
    den Ausgangstext semantisch richtig in die Zielsprache übertragen
  • Strichaufzählung
    bei der Formulierung der Übersetzung die Normen der Zielsprache, vor allem in den Bereichen Wortstellung, Textkohärenz und Idiomatik einhalten

Interpretationskompetenzen

  • Strichaufzählung
    Wortebene: Sammeln und Auflisten
  • Strichaufzählung
    Satzebene: Gliedern und Strukturieren
  • Strichaufzählung
    mit zunehmender Kompetenz auf der Textebene: Zusammenfassen und Paraphrasieren, Gegenüberstellen und Vergleichen, Kommentieren und Stellung nehmen, kreatives Auseinandersetzen und Gestalten

Lehrstoff (Latein vierjährig): 5. Klasse (1. und 2. Semester)

  • Strichaufzählung
    Vertrautheit gewinnen mit den Grundzügen des spezifischen Ordnungssystems der lateinischen Morphologie und der lateinischen Syntax
  • Strichaufzählung
    durch unterschiedliche Lerntechniken und Sprachvergleich einen Basiswortschatz aufbauen unter Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern
  • Strichaufzählung
    Einblick gewinnen in die antike Kultur und ihr Fortwirken bis in die Gegenwart
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der lateinischen Morphologie (Verb: Indikativ aktiv und passiv, Infinitive; Nomen: Kasus und Kongruenz, Adjektiva und Adverbia samt Steigerung, häufige Pronomina, Präpositionen) und der lateinischen Syntax (einfache Satzgefüge) sowie des Basiswortschatzes unter Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern erwerben und erweitern
  • Strichaufzählung
    Einblick gewinnen in Aspekte der Wortbildungslehre (Präfixe und Suffixe)
  • Strichaufzählung
    sich auseinandersetzen mit der antiken Kultur und ihrem Fortwirken bis in die Gegenwart

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der lateinischen Morphologie (zB Verb: Partizipia; Konjunktiv aktiv und passiv, nd-Formen) und Syntax (zB satzwertige Konstruktionen, konjunktivische Haupt- und Gliedsätze) und der Wortbildungslehre erweitern und vertiefen
  • Strichaufzählung
    den Basiswortschatz ausbauen und festigen und den Umgang mit dem Wörterbuch erlernen
  • Strichaufzählung
    vertiefte Einsichten in die antike Kultur und ihr Fortwirken gewinnen

4. Semester – Kompetenzmodul 4

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der lateinischen Morphologie (zB Verb: Partizipia; Konjunktiv aktiv und passiv, nd-Formen) und Syntax (zB satzwertige Konstruktionen, konjunktivische Haupt- und Gliedsätze) und der Wortbildungslehre erweitern und vertiefen
  • Strichaufzählung
    ab dem Beginn der Lektürephase die Kenntnisse der Morphologie und Syntax nach den Erfordernissen der Textsorte vertiefen und erweitern
  • Strichaufzählung
    die effiziente Benutzung des Wörterbuchs trainieren

Schlüsseltexte aus der europäischen Geistes- und Kulturgeschichte

  • Strichaufzählung
    anhand von einfachen Beschreibungen nichteuropäischer Lebensformen eigene Standpunkte reflektieren und Toleranz für das Anders-Denken und Anders-Sein entwickeln
  • Strichaufzählung
    Verständnis gewinnen für den Einfluss der Romanisierung auf die Regionen Europas unter Berücksichtigung der Austria Latina
  • Strichaufzählung
    anhand von einfachen Texten aus Bibel und Hagiographischen Texten das Christentum als prägende Kraft Europas kennen lernen

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Heiteres und Hintergründiges

  • Strichaufzählung
    am Beispiel der kleinen Form wie Epigramm, Anekdote und Fabel erleben, wie gesellschaftliche und politische Missstände und menschliche Schwächen in humoristischer Weise thematisiert und kommentiert werden

Politik und Rhetorik

  • Strichaufzählung
    durch die Lektüre von historischen und philosophischen Texten Grundkenntnisse über mögliche Staats- und Gesellschaftsformen und ihre Entwicklung kennen lernen
  • Strichaufzählung
    die Mittel der Rhetorik als Instrument politischer und gesellschaftlicher Prozesse verstehen lernen

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Der Mensch in seinem Alltag

  • Strichaufzählung
    anhand von verschiedenen Texten und Textsorten mit dem Alltagsleben in unterschiedlichen sozialen Gefügen und Epochen vertraut werden und durch Vergleich mit der eigenen Lebenssituation ein erweitertes Kulturverständnis gewinnen

Liebe, Lust und Leidenschaft

  • Strichaufzählung
    durch die Auseinandersetzung mit der dichterischen Darstellung von persönlichen Empfindungen und zwischenmenschlichen Beziehungen die Bedeutung von Liebe und Partnerschaft für die eigene Lebenswelt reflektieren

8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester

Formen der Lebensbewältigung

  • Strichaufzählung
    sich anhand von Texten philosophischen und religiösen Inhalts mit Grundfragen der menschlichen Existenz beschäftigen
  • Strichaufzählung
    Lösungsmodelle, wie sie die antike Philosophie und religiöse Denkmodelle bieten, als Anregung für die eigene Lebensbewältigung und Sinnfindung nutzen lernen

Mythos und Rezeption

  • Strichaufzählung
    wirkungsmächtige Beispiele des antiken Mythos kennen lernen und sein Fortleben in verschiedenen Bereichen der Kunst und Literatur anhand von Beispielen nachvollziehen

8. Semester

Fachsprachen und Fachtexte

  • Strichaufzählung
    fachsprachliche Termini aus Bereichen wie Medizin, Mathematik, Naturwissenschaften und Recht mit Hilfe des bisher erworbenen Wortschatzes und der Wortbildungslehre erschließen
  • Strichaufzählung
    anhand der Lektüre von Sachtexten wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse von der Antike bis zur Neuzeit nachvollziehen und Latein als zentrale und prägende Sprache der Wissenschaft kennen lernen

Lehrstoff (Latein sechsjährig): 5. Klasse (1. und 2. Semester)

Gestalten und Persönlichkeiten aus Mythologie und Geschichte

  • Strichaufzählung
    anhand von einfachen Texten verschiedene Gestalten aus Mythologie und Geschichte, welche die europäische Geistes- und Kulturgeschichte geprägt haben, kennen lernen

Austria Latina

  • Strichaufzählung
    die Spuren der Romanisierung und Christianisierung in den Gebieten des heutigen Österreich und seiner Nachbarn kennen lernen
  • Strichaufzählung
    ausgehend von schriftlichen und archäologischen Zeugnissen im lokalen und regionalen Umfeld eine Vorstellung von den vielfältigen prägenden Einflüssen auf das heutige Österreich gewinnen

Begegnung und Umgang mit dem Fremden

  • Strichaufzählung
    durch die Auseinandersetzung mit literarischen Zugängen zu fremden Lebens- und Denkformen (zB Ethnographie, Reisebericht, …) eigene Standpunkte gewinnen und dabei lernen, das Anders-Denken und Anders-Sein zu reflektieren und zu respektieren

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Der Mythos und seine Wirkung

  • Strichaufzählung
    den antiken Mythos in seiner bildhaften Darstellung menschlichen Daseins und seinem Versuch einer Welterklärung begreifen und seine vielfältige Wirkung in allen Bereichen der Kunst bis hin zum persönlichen Umfeld verstehen

Eros und Amor

  • Strichaufzählung
    mit dem facettenreichen Phänomen Liebe in unterschiedlicher literarischer Darstellung vertraut werden und dabei auch erleben, wie ein lyrisches Ich seine Empfindungen ausdrückt
  • Strichaufzählung
    sich in der Auseinandersetzung mit Leid und Leidenschaft großer Liebender über die Bedeutung von Liebe und Partnerschaft für das eigene Leben bewusst werden

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Rhetorik, Propaganda, Manipulation

  • Strichaufzählung
    grundlegende Formen und Elemente rhetorischer Darstellung kennen lernen, die sprachlichen Instrumente und Effekte auch praktisch umsetzen und dabei anhand literarischer Beispiele erkennen, welche Risken einseitige Propaganda in sich birgt

Witz, Spott, Ironie

  • Strichaufzählung
    Humor als gesellschaftliches und literarisches Phänomen erleben, das zeitgebundenen Konventionen unterliegt und in Formen wie Komödie, Epigramm, Satire und Anekdote lebendig wird
  • Strichaufzählung
    in kreativ-kritischer Auseinandersetzung die Grenze zwischen Lachen und Lächerlichkeit ausloten

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Politik und Gesellschaft

  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für die Entwicklung unterschiedlicher Staats- und Gesellschaftsordnungen verstehen
  • Strichaufzählung
    Mechanismen der Politik und die aktive und passive Rolle der Einzelnen zwischen Freiheit und Verantwortung in der Gemeinschaft verstehen
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche Defizite als Ursache von Auseinandersetzungen bzw. utopischen Lösungsansätzen kennen lernen

Herkunft, Idee und Bedeutung Europas

  • Strichaufzählung
    die Entwicklung Europas zu einem Kulturraum kennen lernen
  • Strichaufzählung
    ausgehend vom Mythos anhand von Schlüsseltexten der europäischen Geschichte Einsicht in politische und gesellschaftliche Strukturen gewinnen und das Verständnis für die europäische Identität stärken

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Der Mensch in seinem Alltag

  • Strichaufzählung
    anhand von Texten aus verschiedenen Epochen Bereiche des Alltagslebens wie Familie und Erziehung, Wohnen und Architektur, Massenunterhaltung, Sklaverei, Ernährung und Gesundheit usw. kennen lernen und durch Vergleich mit der eigenen Lebenssituation ein erweitertes Kulturverständnis gewinnen

Fachsprachen und Fachtexte

  • Strichaufzählung
    fachsprachliche Termini aus Bereichen wie Medizin, Naturwissenschaften, Mathematik und Recht mit Hilfe des bisher erworbenen Wortschatzes und der Wortbildungslehre erschließen
  • Strichaufzählung
    anhand der Lektüre von Sachtexten wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse von der Antike bis zur Neuzeit nachvollziehen und Latein als zentrale und prägende Sprache der Wissenschaft kennen lernen

8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester

Suche nach Sinn und Glück

  • Strichaufzählung
    sich kritisch mit philosophischen und poetischen Texten zu Grundfragen der menschlichen Existenz auseinandersetzen und dabei Lösungsmodelle als Anregung für die eigene Lebensbewältigung und Sinnfindung nutzen lernen

„Religion“

  • Strichaufzählung
    Grundzüge der Entwicklung der antik-heidnischen Religionen und des Christentums nachvollziehen und deren bis in die Gegenwart reichende Kultur und Politik prägende Wirkung erkennen
  • Strichaufzählung
    im Sinn der Erziehung zu Toleranz sowohl die Auseinandersetzungen zwischen den Religionen (antike Religionen – Christentum – Judentum – Islam) als auch ihr Zusammenwirken verstehen

8. Semester

Rezeption in Sprache und Literatur

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Entwicklung und das Weiterleben der lateinischen Sprache erwerben und diese aktiv im Sprachvergleich (romanische und slawische Sprachen, Deutsch, Englisch) anwenden
  • Strichaufzählung
    ausgehend von Originaltexten Einblick gewinnen, wie sehr Gattungen und Motive der lateinischen Literatur die westliche Kultur bis in die Gegenwart beeinflussen

GRIECHISCH

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Der Griechischunterricht

  • Strichaufzählung
    eröffnet durch intensive, exemplarische und diachrone Auseinandersetzung mit sprachlichen Phänomenen und Textinhalten vielfältige Zugangsmöglichkeiten zu zentralen Bereichen von Wissenschaft, Politik und Kultur
  • Strichaufzählung
    verhilft den Schülerinnen und Schülern zu denkerischer Tiefe und Orientierung in einer immer komplexeren und schnelllebigen Welt und sensibilisiert und befähigt zur Teilnahme am intellektuellen Dialog
  • Strichaufzählung
    ermöglicht authentische Begegnungen mit Texten, die Europas Kultur geprägt haben und sie bis heute bestimmen
  • Strichaufzählung
    bietet einen Einblick in die Grundlagen und Entwicklung der europäischen Literatur- und Kunstgeschichte
  • Strichaufzählung
    befähigt die Schülerinnen und Schüler, archetypische Mythen und Paradigmen kennen zu lernen, sie zu rezipieren und in kritischer Auseinandersetzung mit ihnen Eigenständigkeit zu gewinnen
  • Strichaufzählung
    vermittelt Einsicht in wissenschaftliche Fachsprachen, in die Bildungsprinzipien wissenschaftlicher Fachterminologien sowie in den europäischen Kulturwortschatz
  • Strichaufzählung
    macht eine kontinuierliche Sprachentwicklung von fast drei Jahrtausenden nachvollziehbar und öffnet den Zugang zur byzantinischen Geisteswelt, die den osteuropäischen und vorderasiatischen Raum nachhaltig beeinflusst hat.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Griechisch führt durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen zur Fähigkeit, in lebenslangen Lernprozessen Wertbegriffe und gesellschaftlich-politische Konventionen zu analysieren.

Durch die intensive Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Kunst wird Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Sinne einer umfassenden Bildung gefördert.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Erfassen von komplexen Sprachstrukturen und Ausdrucksmöglichkeiten; kritische Auseinandersetzung mit Textinhalten; das dialogische Prinzip als Mittel der Kommunikation

Mensch und Gesellschaft

Einsicht in die Genese von gesellschaftlichen und politischen Ordnungssystemen und deren Bedeutung für das Individuum; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten und Normen der Gesellschaft in ihrer Zeitgebundenheit

Natur und Technik

Förderung des analytischen und systemhaften Denkens; Schaffung eines Fundus der Fachterminologie; Sensibilisierung für naturwissenschaftliche Problemstellungen

Kreativität und Gestaltung

Erweiterung der sprachlichen Kreativität des Einzelnen; Anregung zum kreativ-produktiven Umgang mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen

Gesundheit und Bewegung

Bewusstmachen der politisch-gesellschaftlich-religiösen Bedeutung von Sport und des agonalen Gedankens in der Antike und ihrer Wirkung bis in die Gegenwart

Die grundlegenden Kompetenzen des Fachs Latein manifestieren sich im Übersetzen von lateinischen Originaltexten und im Lösen von Arbeitsaufgaben.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die grundlegenden Kompetenzen des Unterrichtsgegenstandes Griechisch manifestieren sich im Übersetzen von griechischen Originaltexten und im Lösen von Arbeitsaufgaben.

Unterrichten in Modulen

Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Einheiten (Modulen) zusammen. Diese sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten unterschiedlicher Gattung und unterschiedlicher Autoren basieren. Bei der Auswahl der Texte ist eine breite Streuung von der Antike bis in die Neuzeit anzustreben. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte etc. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen.

Alle Module sind zu behandeln. Ihre Reihenfolge ist innerhalb eines Semesters frei wählbar, sofern dies möglich ist. Eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul (die Einheit) relevanten erarbeiteten Inhalte ist erforderlich. Vernetzungen mit anderen Unterrichtsfächern über sprachliche und inhaltliche Phänomene sind anzustreben.

Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung

Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Als Propädeutik für wissenschaftliches Arbeiten, Studium und lebensbegleitendes Lernen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt werden, sich selbstständig Informationen zu beschaffen und eigenständig und projektorientiert zu arbeiten.

Die Auswahl und der Schwierigkeitsgrad der Texte haben sich an Alter und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler zu orientieren.

Auf Grund des breiten Themenspektrums der klassischen Texte bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden.

Die Schülerinnen und Schüler sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten.

Schülerinnen und Schüler sind dazu anzuhalten, bei der Präsentation modulimmanenter Inhalte auf eine entsprechende rhetorische Ausgestaltung und die Anwendung adäquater Techniken zu achten.

Die Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge und Studienreisen ist anzustreben.

Schriftliche Leistungsfeststellungen

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern ist bei Schularbeiten ab der Lektürephase zu gestatten.

Um festzustellen, ob die Schülerinnen und Schüler über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, müssen Schwierigkeitsgrad und Umfang der zu übersetzenden bzw. zu bearbeitenden Texte in Korrelation zu der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit gesetzt werden.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzmodell

Die beiden für den Unterrichtsgegenstand Griechisch relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Übersetzungskompetenzen und Interpretationskompetenzen.

Es ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen entwickeln und parallel zur zunehmenden Komplexität der Texte ausbauen.

Übersetzungskompetenzen

  • Strichaufzählung
    den Grundwortschatz themenspezifisch erweitern und vertiefen
  • Strichaufzählung
    zunehmende Sicherheit bei der effizienten Benutzung des Wörterbuchs gewinnen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der Morphologie und Syntax festigen
  • Strichaufzählung
    den Ausgangstext semantisch richtig in die Zielsprache übertragen
  • Strichaufzählung
    bei der Formulierung der Übersetzung die Normen der Zielsprache, vor allem in den Bereichen Wortstellung, Textkohärenz und Idiomatik einhalten

Interpretationskompetenzen

  • Strichaufzählung
    Wortebene: Sammeln und Auflisten
  • Strichaufzählung
    Satzebene: Gliedern und Strukturieren
  • Strichaufzählung
    mit zunehmender Kompetenz auf der Textebene: Zusammenfassen und Paraphrasieren, Gegenüberstellen und Vergleichen, Belegen und Nachweisen, Kommentieren und Stellung nehmen, Kreatives Auseinandersetzen und Gestalten

5. Klasse (1. und 2. Semester)

  • Strichaufzählung
    Vertrautheit gewinnen mit der griechischen Schrift und den Grundzügen der attischen Morphologie, Kasuslehre und Syntax
  • Strichaufzählung
    einen Basiswortschatz aufbauen unter Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern durch unterschiedliche Lerntechniken und Sprachvergleich
  • Strichaufzählung
    Einblick gewinnen in die antike griechische Kultur und ihr Fortwirken bis in die Gegenwart
  • Strichaufzählung
    die Kenntnisse der attischen Morphologie (Verb: Verba auf –ω, verba contracta, unregelmäßige Stammformen häufiger Verba, alle Formen außer Plusquamperfekt, Futur römisch II und Dual; Nomen: Deklination der Substantiva und Adjektiva und häufiger Pronomina; Adverbia, Steigerung), Kasuslehre und Syntax (einfache Satzgefüge und satzwertige Konstruktionen, Verwendung des Konjunktivs und Optativs in Haupt- und einfachen Gliedsätzen) sowie des Basiswortschatzes unter Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern erwerben
  • Strichaufzählung
    Einblick gewinnen in Aspekte der Wortbildungslehre (Präfixe, Suffixe etc.)
  • Strichaufzählung
    sich auseinandersetzen mit der antiken Kultur und ihrem Fortwirken bis in die Gegenwart

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der attischen Morphologie (Konjunktiv- und Optativformen, Stammformen häufiger unregelmäßiger Verba) und Syntax (Verwendung des Konjunktivs und Optativs in Haupt- und Giedsätzen) sowie der Wortbildungslehre erwerben und erweitern
  • Strichaufzählung
    den Basiswortschatz ausbauen und festigen und den Umgang mit dem Wörterbuch erlernen

4. Semester – Kompetenzmodul 4

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der attischen Morphologie (Verba auf –μi) und Syntax (komplexe Satzstrukturen) erwerben und erweitern und den Wortschatz erweitern
  • Strichaufzählung
    ab dem Beginn der Lektürephase die Kenntnisse der Morphologie und Syntax nach den Erfordernissen der Textsorte vertiefen und erweitern
  • Strichaufzählung
    die effiziente Benutzung des Wörterbuchs trainieren

Das Neue Testament als Basistext Europas

  • Strichaufzählung
    einen Überblick über den Aufbau und die verschiedenen Textsorten der biblischen Schriften gewinnen und dabei das Bibelgriechische in Grundzügen als einen entscheidenden Schritt hin zum Neugriechischen kennen lernen

Spott und Satire als Phänomene einer kritischen Gesellschaft

  • Strichaufzählung
    Verständnis dafür entwickeln, wie und warum traditionelle Götter- und Wertvorstellungen unter dem Einfluss philosophischer und gesellschaftlicher Entwicklungen kritisch hinterfragt und ins Lächerliche gezogen worden sind

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Sokrates als Typ und Archetyp des Philosophierens

  • Strichaufzählung
    die Gestalt des Sokrates und seine konsequente philosophische Haltung kennen lernen
  • Strichaufzählung
    sich mit Methoden und Inhalten seines Denkens auseinandersetzen und einen ersten Einblick in die prägende Wirkung seiner Denkstrategien gewinnen

Das griechische Denken als Fundament der Wissenschaften

  • Strichaufzählung
    das Denken der jonischen Naturphilosophen und ihre Modelle der Welterklärung als Ausgangspunkt westlicher Philosophie und Naturwissenschaft kennen lernen
  • Strichaufzählung
    sich exemplarisch mit grundsätzlichen philosophischen Fragen auseinandersetzen
  • Strichaufzählung
    fachsprachliche Termini aus Bereichen wie Medizin, Mathematik, Naturwissenschaften mit Hilfe des bisher erworbenen Wortschatzes und der Wortbildungslehre erschließen
  • Strichaufzählung
    anhand der Lektüre von Sachtexten wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse der griechischen Antike nachvollziehen und Griechisch als eine prägende Sprache der Naturwissenschaften kennen lernen

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Das griechische Epos als Prototyp europäischer Literatur

  • Strichaufzählung
    anhand der Lektüre vertraut werden mit den spezifischen Merkmalen der homerischen Kunstsprache, der Metrik, dem historischen Hintergrund der kretisch-mykenischen Kultur und der Tradition des epischen Gesangs
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über den Aufbau der homerischen Epen gewinnen und Verständnis für die enorme Bedeutung des Mythos im Hinblick auf die Ausbildung der griechischen Identität sowie seine Wirkung auf Literatur und Geistesgeschichte entwickeln

8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester

Das griechische Drama als Ursprung des europäischen Theaters

  • Strichaufzählung
    Bewusstsein für die religiösen Wurzeln der griechischen Komödie und Tragödie entwickeln
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Form und Aufbau des griechischen Dramas, die gesellschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen von Theateraufführungen und über griechische Theaterbauten aneignen
  • Strichaufzählung
    durch die Lektüre und durch die Begegnung mit den Werken der großen Dramatiker Zugang zu bestimmenden Motiven und Stoffen der Weltliteratur finden

Die griechische Historiographie als Grundlage europäischen Geschichtsdenkens

  • Strichaufzählung
    die Vorstufen und Voraussetzungen der Geschichtsschreibung und deren bedeutendste Vertreter kennen lernen
  • Strichaufzählung
    sich anhand ausgewählter Passagen mit unterschiedlichen Geschichtsauffassungen und mit der Problematik objektiver Darstellung auseinander setzen

8. Semester

Die griechische Lyrik als Impuls für die Darstellung subjektiven Empfindens

  • Strichaufzählung
    zu verschiedenen Formen griechischer Lyrik Zugang finden, deren Wirkung auf spätere Literaturen kennen lernen und sich mit einzelnen Gedichten kreativ auseinander setzen

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE / POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Gemäß Paragraph 6, Absatz 4, des Schulorganisationsgesetzes können mehrere Gegenstände zu einem einzigen Gegenstand zusammengefasst werden. Der Pflichtgegenstand Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung fasst die Gegenstände Geschichte und Sozialkunde (5. und 6. Klasse) und Geschichte und Politische Bildung (7. und 8. Klasse) zusammen. Ziel ist es, in allen Schulstufen historisches Denken sowie politisches Denken und Handeln zu vermitteln, um das angestrebte reflektierte und (selbst)reflexive Geschichts- und Politikbewusstsein zu erreichen.

Im Unterricht sind dazu Einsichten in die Grundstrukturen und den Wandel zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zu vermitteln.

Die Schülerinnen und Schüler sollen ein reflektiertes und (selbst)reflexives historisches und politisches Bewusstsein entwickeln, das von regionalen Bezügen bis zur weltumspannenden Dimension reicht. Dies soll auch die Basis für ein Verständnis gegenüber unterschiedlichen kulturellen Werten und eine wertschätzende Beziehung zu anderen gegenwärtigen Lebensformen bieten. Das Gewinnen einer differenzierten Betrachtungsweise durch Begegnungen mit dem räumlich, kulturell und zeitlich Anderen soll dazu einen Beitrag leisten. Der Überwindung von Vorurteilen, Rassismen und Stereotypen ist dabei besondere Beachtung zu schenken. Akzeptanz und gegenseitige Achtung fördern eine kritische Identitätsbildung.

Orientiert an der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sollen Schülerinnen und Schüler auch erkennen können, dass Geschlechterrollen und Geschlechterverhältnisse in Vergangenheit und Gegenwart unterschiedlich definiert waren und sind, demnach veränderbar und gestaltbar sind. Die Schülerinnen und Schüler sollen weiters befähigt werden, Sachverhalte und Probleme in ihrer Vielschichtigkeit, ihren Ursachen und Folgen zu erfassen und ein an den Menschenrechten orientiertes Politik- und Demokratieverständnis zu erarbeiten. Dies verlangt eine entsprechende Praxismöglichkeit im Lebens- und Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler.

Durch den Unterricht sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, soziale, kulturelle, wirtschaftliche und politische Handlungsweisen im Kontext der jeweiligen Zeit kritisch zu analysieren sowie die Ursachen, Unterschiede und Funktionen von Religionen und Ideologien zu erkennen und zu kritisieren.

Bei der Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Phänomenen in Vergangenheit und Gegenwart soll durch das Bewusstmachen der vielfältigen Ursachen und Verläufe sowie der verschiedenen Möglichkeiten ihrer Deutung eine multiperspektivische Betrachtungsweise gefördert werden.

Für die Bearbeitung der historischen, sozialkundlichen und politischen Gegenwartsfragen, die auch die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen sollen, sind unterschiedliche Zugänge (ua. Längs- und Querschnitte, Fallstudien, methodenorientierte Zugänge) zu wählen.

Der Unterricht soll Einblick in die Geschichte und Politik unterschiedlicher räumlicher Dimensionen sowie ihrer Vernetzungen geben. Dabei sind besonders Interkulturelles und Globales Lernen in den Unterricht miteinzubeziehen.

Der Unterricht soll Einsichten in die Pluralität von politischen Leitbildern vermitteln. Durch die Auseinandersetzung mit Feldern wie Autorität und Macht, privat und öffentlich, Gemeinwohl und Gerechtigkeit, Krieg und Frieden, Diktatur und Demokratie usw. soll ein wichtiger Beitrag zur Erziehung zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geleistet werden. Ideologiekritische Haltung und Toleranz, Verständnisbereitschaft und Friedenswille sind wichtige Voraussetzungen für politisches Handeln.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung soll über fundiertes Wissen zu einem reflektierten und (selbst)reflexiven historischen und politischen Bewusstsein führen. Das Verstehen historischer Entwicklungen und Handlungsweisen und die wertschätzende Auseinandersetzung mit dem Eigenen und dem Fremden sollen zum Abbau von Vorurteilen, zur Entwicklung von Toleranz und integrativem und verantwortungsvollem Handeln führen. Die Auseinandersetzung mit verschiedenen Weltanschauungen bietet den Schülerinnen und Schülern mögliche Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Wertorientierung an. Gesamteuropäisches Denken und Weltoffenheit stellen die Grundlage für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben in einem globalen und überregionalen Zusammenhang dar. Der Gegenstand Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung befähigt die Schülerinnen und Schüler nicht nur, gesellschaftliche und politische Situationen und Entwicklungen zu verstehen, sondern auch alle Möglichkeiten der Mitbestimmung im demokratischen Willensbildungsprozess verantwortungsbewusst zu nützen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

  • Strichaufzählung
    Anwenden von Sprache in verschiedenen Kommunikationssituationen
  • Strichaufzählung
    Förderung kritischer Sprach- und Medienreflexion durch Auseinandersetzung mit und Interpretation von historischen Quellen (Briefe, Tagebücher, Bilder, usw.), Darstellungen der Vergangenheit (Sachtexte, Spielfilme, Hypertext, Diagramme, Statistiken, Karten ua.) und Produkten der politischen Kultur (Zeitungsartikel, TV-Dokumentationen, Flugblätter, Online-Petitionen ua.)
  • Strichaufzählung
    Aufbau einer demokratischen Gesprächs- und Kommunikationskultur

Mensch und Gesellschaft

  • Strichaufzählung
    Stellenwert und Stellung von Frauen und Männern als Individuen und Sozialwesen im jeweiligen historischen und politischen Kontext
  • Strichaufzählung
    Kollektivismus versus Individualismus
  • Strichaufzählung
    Konzepte der Rechtfertigung von und der Auflehnung gegen Macht und Herrschaft
  • Strichaufzählung
    massenpsychologische Phänomene in jeweiligen Herrschaftsformen

Natur und Technik

  • Strichaufzählung
    natürliche Rahmenbedingungen und ihre Auswirkungen auf gesellschaftliche Strukturen und Vorgänge
  • Strichaufzählung
    Wechselwirkung zwischen Natur, Technik und Gesellschaft
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche Folgen von technischen Innovationen
  • Strichaufzählung
    Grenzen des naturwissenschaftlich-technischen Fortschritts
  • Strichaufzählung
    nachhaltige Auswirkungen von Eingriffen in die Natur

Kreativität und Gestaltung

  • Strichaufzählung
    simulative und handlungsorientierte Auseinandersetzung mit Themen der Geschichte und Politischen Bildung
  • Strichaufzählung
    kreative und vielfältige Formen der Präsentation
  • Strichaufzählung
    Auswirkung von Kunst und Kultur auf Politik und Gesellschaft
  • Strichaufzählung
    Beachtung von Kunst auch als Mittel der gesellschaftlichen Teilhabe und politischer Meinungsbildung

Gesundheit und Bewegung

  • Strichaufzählung
    soziale Auswirkungen von Ernährung, Hygiene und medizinischem Fortschritt
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche und politische Funktion und Instrumentalisierung des Sports in verschiedenen Kulturen

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die Themenbereiche sind durch exemplarische Fallstudien, Quer- oder Längsschnitte und Gegenwartsbezüge zu behandeln. Dabei gilt es, folgende didaktische Prinzipien zu berücksichtigen: Wissenschaftsorientierung, Subjektorientierung, Lebensweltbezug, Handlungsorientierung, Problemorientierung, Multiperspektivität und das Kontroversitätsprinzip.

Historisches und politisches Lernen soll dabei mehr sein als eine reproduktive Aneignung von Sach- und Fachwissen. Zur Erlangung eines reflektierten und (selbst)reflexiven Geschichts- und Politikbewusstseins steht die Vermittlung von historischen und politischen Kompetenzen im Mittelpunkt. Dazu gilt es, die Schülerinnen und Schüler im Lernprozess in allen Anforderungsbereichen (Reproduktion, Transfer, Reflexion) entlang eines differenzierten Operatorensystems zu fördern. Anhand der dabei gewählten inhaltlichen Fallbeispiele werden Wissen und Kompetenzen ineinander verschränkt erworben.

Dabei sind folgende fachspezifische Kompetenzbereiche zu berücksichtigen, wodurch eine Fortführung des Kompetenzerwerbs aus der Sekundarstufe römisch eins erreicht werden soll. Die dort grundgelegten historischen und politischen Kompetenzen werden in der Sekundarstufe römisch II auf ein höheres Niveau weiterentwickelt:

Historische Kompetenzen

Historische Fragekompetenz: Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind vorhandene Fragestellungen in Geschichtsdarstellungen aufzuzeigen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit zu erkennen und zu formulieren.

Historische Methodenkompetenz: Die Eigenständigkeit im kritischen Umgang mit historischen Quellen (Quellenkritik) zum Aufbau einer Darstellung der Vergangenheit (Re-Konstruktion) sowie ein kritisches Hinterfragen von historischen Darstellungen bzw. geschichtskulturellen Produkte (zB Dokumentationen über die Vergangenheit, Schul- und Fachbücher, Filme, Comics, Computerspiele) sind zu fördern (De-Konstruktion). Dazu sind fachspezifische Methoden zu vermitteln, um Analysen und Interpretationen vornehmen zu können.

Historische Sachkompetenz: Bei der Bearbeitung von Begriffen und den in ihnen ruhenden Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in historischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Im Unterricht dienen Begriffe und die in ihnen ruhenden Konzepte zur Erfassung von historischen Sachverhalten. Hiefür sind folgende Basiskonzepte zu beachten, die (a) das Zustandekommen von historischem und politischem Wissen reflektieren (Belegbarkeit, Konstruktivität, Kausalität, Perspektive und Auswahl), (b) Zeit als grundlegendes Konzept des historischen Denkens zwischen Kontinuität und Wandel beachten (Zeitverläufe, Zeiteinteilung, Zeitpunkte) sowie (c) Zusammenhänge des menschlichen Zusammenlebens fokussieren (Struktur, Macht, Kommunikation, Handlungsspielräume, Lebens-/Naturraum, Normen, Arbeit, Diversität und Verteilung).

Historische Orientierungskompetenz: Historisches Lernen soll zum besseren Verstehen von Gegenwartsphänomenen und von zukünftigen Herausforderungen beitragen. Da unterschiedliche Schlüsse aus der Geschichte gezogen werden können, ist im Unterricht auf die Pluralität in der Interpretation zu achten. Die sich daraus ergebenden Synergien mit der Politischen Bildung sind zu berücksichtigen.

Politische Kompetenzen

Politische Urteilskompetenz: Da das alltägliche Leben von politischen Entscheidungen und Kontroversen beeinflusst wird, soll Politische Bildung einerseits zu einer selbstständigen, begründeten und möglichst sach- und wertorientierten Beurteilung politischer Entscheidungen, Probleme und Kontroversen befähigen und es andererseits schrittweise ermöglichen, sich selbst (Teil-)Urteile zu bilden und zu formulieren.

Politische Handlungskompetenz: Der Unterricht soll die Bereitschaft und Fähigkeit zu politischem Handeln fördern. Dazu ist es erforderlich, eigene Positionen zu artikulieren, Positionen anderer zu verstehen und aufzugreifen sowie an der gemeinsamen Entwicklung von Lösungen mitzuwirken. Diese für politisches Handeln zentralen Fähigkeiten sind anhand konkreter Beispiele, etwa durch Simulationsspiele und im Rahmen der Einrichtungen der Schuldemokratie, zu vermitteln.

Politikbezogene Methodenkompetenz: Politische Bildung soll dazu befähigen, Grundlagen und Informationen zu reflektieren und Manifestationen des Politischen (zB Flugblätter, Zeitungsberichte, Plakate, TV-Berichte, Blogeinträge) zu entschlüsseln und zu hinterfragen, indem ein Repertoire von Methoden zur Analyse von Daten, Bildern und Texten vermittelt wird. Gleichzeitig sollen Verfahren und Methoden vermittelt werden, die dazu befähigen, sich mündlich, schriftlich, visuell und/oder in modernen Medien politisch zu artikulieren (zB Beteiligung an Diskussionen zu politischen Fragen, Schülerinnen- und Schülervertreterwahl)

Politische Sachkompetenz: Bei der Bearbeitung von Begriffen und den in ihnen ruhenden Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in politischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Begriffe und die ihnen innewohnenden Konzepte des Politischen dienen der Erfassung politischer Sachverhalte. Hiefür sind folgende Basiskonzepte zu beachten, die das Zustandekommen von politischem Wissen reflektieren (Belegbarkeit, Konstruktivität, Kausalität, Perspektive und Auswahl) sowie Zusammenhänge des menschlichen Zusammenlebens fokussieren (Struktur, Macht, Kommunikation, Handlungsspielräume, Lebens-/Naturraum, Normen, Arbeit, Diversität und Verteilung).

Die historischen und politischen Kompetenzen sind anhand konkreter Themen zu entwickeln. Es ist darauf zu achten, dass alle angeführten Kompetenzen in ausreichendem und ausgewogenem Maße im Unterricht berücksichtigt werden und im Mittelpunkt des Unterrichts stehen.

Bei der Bearbeitung der Themen sind die Relevanz für die zukünftige Lebenssituation, der regionale Aspekt, der exemplarische Charakter und fächerübergreifende Bezüge zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind auch die im allgemeinen Teil des Lehrplans angeführten Kompetenzen, wie zB Selbst- und Sozialkompetenz, anzubahnen. Zu diesem Zweck sind geeignete methodische Zugänge zu legen (u.a. unterschiedliche Sozialformen, Plan- und Rollenspiele, offene Lernformen, entdeckendes und projektorientiertes Lernen sowie Lehrausgänge in Museen, zu historischen Stätten und politischen Einrichtungen).

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Die historischen und politischen Kompetenzen sind als Ausgangspunkt der Unterrichtsplanung und –gestaltung heranzuziehen. Die Themenbereiche sind bezogen auf die zu erwerbenden Kompetenzen sorgfältig und begründet auszuwählen. Das Ziel des Unterrichts ist der Erwerb des historischen Denkens sowie des politischen Denkens und Handelns, was in der Regel durch ein Zusammenspiel der verschiedenen Teilkompetenzen erreichbar ist. Den Schülerinnen und Schülern muss es ermöglicht werden, durchgängig und ausgewogen mit verschiedenen Anforderungsbereichen (Reproduktion, Transfer und Reflexion) konfrontiert zu werden.

Im Unterricht gilt es, alle historischen und politischen Kompetenzen anzubahnen. Neben den für die 5. Klasse und den in den jeweiligen semestrierten Jahrgängen abzusichernden Teilkompetenzen (6. bis 8. Klasse), können zusätzliche individuelle Schwerpunktsetzungen (5. bis 8. Klasse) vorgenommen werden.

5. Klasse – (1. und 2. Semester)

Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz)

  • Strichaufzählung
    Schriftliche Quellen beschreiben, analysieren und interpretieren
  • Strichaufzählung
    Bildliche Quellen beschreiben, analysieren und interpretieren
  • Strichaufzählung
    Geschichtskulturelle Produkte als Orte des historischen Erzählens erkennen
  • Strichaufzählung
    Geschichtskarten lesen

Historische Sachkompetenz

  • Strichaufzählung
    Die Begriffe/Konzepte „Geschichte“ und „Vergangenheit“ sowie „Quelle“ und „Darstellung“ klären und hinsichtlich ihrer Verwendung differenzieren
  • Strichaufzählung
    Aussagen und Interpretationen über die Vergangenheit und Gegenwart anhand von Belegen aus Quellen und Darstellungen nachzuvollziehen (Belegbarkeit)

Historische Orientierungskompetenz

  • Strichaufzählung
    Orientierungsangebote in Darstellungen der Vergangenheit erkennen

Historische Fragekompetenz

  • Strichaufzählung
    Fragen, die in Darstellungen der Vergangenheit behandelt werden, herausarbeiten
  • Strichaufzählung
    Die unumgängliche Perspektivität und Intention von historischen Quellen feststellen

Themenbereiche

Von der griechisch-römischen Antike bis zum Ende des Mittelalters unter Berücksichtigung von Gegenwartsphänomenen

  • Strichaufzählung
    politische Organisation, gesellschaftliche Entwicklung, Wirtschaft und Kultur des mediterranen Raumes
  • Strichaufzählung
    Ausbreitung von Kultur, Religion und Herrschaftsgebieten in europäischen und außereuropäischen Machtzentren sowie damit verbundene Vernetzungen und Wechselwirkungen
  • Strichaufzählung
    Expansion und Migration und deren soziokulturelle Auswirkungen; Darstellung von unterschiedlichen Kulturen in geschichtskulturellen Produkten
  • Strichaufzählung
    die Entwicklung unterschiedlicher politischer und rechtlicher Strukturen im Spannungsfeld von Herrschaft und Lebenswelt, insbesondere der Geschlechterverhältnisse/-rollen

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz)

  • Strichaufzählung
    Quellen und Darstellungen hinsichtlich ihrer Charakteristika unterscheiden
  • Strichaufzählung
    Quellenbezüge in Darstellungen der Vergangenheit herausarbeiten
  • Strichaufzählung
    Geschichtskarten hinsichtlich ihrer Konstruktion hinterfragen

Historische Sachkompetenz

  • Strichaufzählung
    Fachliche Begriffe/ Konzepte des Historischen anhand von Lexika und Fachliteratur etc. klären und die dortigen Definitionen vergleichen sowie Unterschiede erkennen

Historische Orientierungskompetenz

  • Strichaufzählung
    Offene und pluralistische Diskussionen zur Nutzung der historischen Erkenntnisse für die Gegenwart und Zukunft führen

Politische Sachkompetenz

  • Strichaufzählung
    Fachliche Begriffe/ Konzepte des Politischen anhand von Lexika und Fachliteratur etc. klären und die dortigen Definitionen vergleichen sowie Unterschiede erkennen

Politische Urteilskompetenz

  • Strichaufzählung
    Eigene und fremde Urteile und Teilurteile auf ihre Begründung und Relevanz hin untersuchen
  • Strichaufzählung
    Eigene politische Urteile und Überzeugungen in ihrer Bedingtheit (Interessen, Standortgebundenheit) erkennen sowie die Bereitschaft aufbringen, diese zu modifizieren und/oder zurückzunehmen
  • Strichaufzählung
    Vernachlässigte Interessen in Urteilen erkennen und die damit verbundenen Konsequenzen abschätzen

Themenbereiche

Vom Beginn der Neuzeit bis zum ersten Weltkrieg unter Berücksichtigung von Gegenwartsphänomenen

  • Strichaufzählung
    die sozioökonomischen und geistig-kulturellen Umbrüche in der frühen Neuzeit in verschiedenen sozialen Schichten
  • Strichaufzählung
    die soziale, politische und wirtschaftliche Dynamik in und zwischen neuzeitlichen Herrschaftsgebieten
  • Strichaufzählung
    Herrschafts- und Staatsformen und ihre Auswirkungen auf Gesellschaft und Kultur
  • Strichaufzählung
    kolonialistische und imperialistische Expansionen mit ihren Auswirkungen auf Herrschende und Beherrschte; Darstellung von Kolonialismus in geschichtskulturellen Produkten

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz)

  • Strichaufzählung
    Fachspezifische Recherchefähigkeiten für die Erstellung einer eigenen Darstellung der Vergangenheit (historische Narration) entlang einer historischen Fragestellung entwickeln (zB Fachliteratur sichten, Nutzung von Internetarchiven)
  • Strichaufzählung
    Gattungsspezifik von Darstellungen der Vergangenheit (zB Spielfilm, Comic, Roman, Internetseite) erkennen
  • Strichaufzählung
    Die in Darstellungen der Vergangenheit verwendeten Quellenaussagen mit historischen Originalquellen vergleichen

Historische Sachkompetenz

  • Strichaufzählung
    Geschichte als Konstruktion der Vergangenheit wahrnehmen (Konstruktivität)

Historische Orientierungskompetenz

  • Strichaufzählung
    Erkenntnisse von eigenen Darstellungen der Vergangenheit sowie von Darstellungen der Vergangenheit, die andere angefertigt haben, zur individuellen Orientierung (hinsichtlich der Bewertung der Vergangenheit und möglicher Handlungsoptionen) in der Gegenwart und Zukunft nutzen

Politische Sachkompetenz

  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Verwendung von Begriffen/ Konzepten in Alltags- und (wissenschaftlicher) Fachsprache erkennen sowie deren Herkunft- und Bedeutungswandel beachten

Politische Handlungskompetenz

  • Strichaufzählung
    Eigene Meinungen, Werturteile und Interessen artikulieren und (öffentlich) vertreten
  • Strichaufzählung
    Bewusst über die eigene Teilnahme an politischen Entscheidungsprozessen (zB Wahlen, Demonstrationen, Volksabstimmungen) entscheiden
  • Strichaufzählung
    Entscheidungen erst nach Abwägen verschiedener Standpunkte treffen

Themenbereiche

Vom Beginn der Neuzeit bis zum ersten Weltkrieg unter Berücksichtigung von Gegenwartsphänomenen

  • Strichaufzählung
    die Ideen der Aufklärung, Menschenrechte und Revolutionen sowie deren Beitrag für die Entwicklung des modernen Verfassungsstaates mit seinen Partizipationsformen; Entwicklung der Frauenrechte
  • Strichaufzählung
    Politische und ideologische Strömungen des 19. Jahrhunderts in Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft und Politik und ihre Folgen
  • Strichaufzählung
    Instrumentalisierungen von Kultur und Ideologie in Politik und Gesellschaft über Geschichtsbilder und -mythen sowie historische Legitimationsversuche in Gegenwart und Vergangenheit

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Historische Fragekompetenz

  • Strichaufzählung
    Eigenständige Fragen zu Entwicklungen in der Vergangenheit formulieren

Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz)

  • Strichaufzählung
    Gattungsspezifik von historischen Quellen für ihre Interpretation berücksichtigen
  • Strichaufzählung
    Aus den Ergebnissen der Quellenarbeit und den Erkenntnissen aus Darstellungen eine selbständige historische Darstellung entlang einer historischen Fragestellung erstellen

Historische Sachkompetenz

  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Verwendung von Begriffen/ Konzepten in Alltags- und (wissenschaftlicher) Fachsprache erkennen sowie deren Herkunft- und Bedeutungswandel beachten

Politische Urteilskompetenz

  • Strichaufzählung
    Vorurteile, Vorausurteile von rational begründeten Urteilen unterscheiden
  • Strichaufzählung
    Bei politischen Kontroversen und Konflikten die Perspektiven und Interessen und zugrundeliegenden politischen Wert- und Grundhaltungen unterschiedlich Betroffener erkennen und nachvollziehen

Politikbezogene Methodenkompetenz

  • Strichaufzählung
    Erhebungen nachvollziehen, die im politischen Diskurs eingesetzt werden, und deren Daten analysieren (Art der Datenerhebung erkennen, dahinter liegende Fragestellungen nachvollziehen, Sachaussagen und bewertende Aussagen identifizieren)
  • Strichaufzählung
    Medial vermittelte Informationen kritisch hinterfragen (Einfluss der medialen Präsentationsformen reflektieren, unzulässige Vereinfachungen der möglichen Aussagen erkennen, unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten erörtern)

Themenbereiche

Politische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklungen vom 1. Weltkrieg bis zur Gegenwart

  • Strichaufzählung
    Nationale und internationale Politik zwischen 1918 und 1945, zB Friedensverträge, Krisen der Zwischenkriegszeit, Zweiter Weltkrieg
  • Strichaufzählung
    demokratische, autoritäre und totalitäre Staatensysteme und ihre Ideologien in Europa; Darstellung von Ideologien in geschichtskulturellen Produkten
  • Strichaufzählung
    nationalsozialistisches System und Holocaust; Erinnerungskulturen im Umgang mit dem Holocaust
  • Strichaufzählung
    das bipolare Weltsystem 1945-1990, sein Zusammenbruch und die Transformation des europäischen Systems

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz)

  • Strichaufzählung
    Darstellungen der Vergangenheit kritisch systematisch hinterfragen (de-konstruieren)
  • Strichaufzählung
    Aufbau von Darstellungen der Vergangenheit (zB inhaltliche Gewichtungen, Argumentationslinien, Erzähllogik) analysieren

Historische Sachkompetenz

  • Strichaufzählung
    Grundlegende erkenntnistheoretische Prinzipien des Historischen kennen und anwenden (verschiedene Perspektiven in historischen Quellen und Darstellungen identifizieren und hinterfragen/ Perspektivität; bewusste Auswahlentscheidungen hinsichtlich Themen, Quellen, Forschungsfragen, Zielgruppen usw. in historischen Darstellungen erkennen/ Selektivität; Geschichte als eine Betrachtung, die im Nachhinein geschieht, wahrnehmen und deren Auswirkung reflektieren/ Retroperspektivität)

Historische Orientierungskompetenz

  • Strichaufzählung
    Darstellungen der Vergangenheit hinsichtlich angebotener Orientierungsmuster für die Gegenwart und Zukunft befragen
  • Strichaufzählung
    Orientierungsangebote aus Darstellungen der Vergangenheit hinterfragen und mit alternativen Angeboten konfrontieren

Politische Handlungskompetenz

  • Strichaufzählung
    Demokratische Mittel zur Durchsetzung eigener Anliegen (zB Demonstrationen, Unterschriftenlisten, Flugblattaktionen, Petitionen) konzipieren und/ oder anwenden, insbesondere Formen schulischer und außerschulischer Mitbestimmung
  • Strichaufzählung
    Medien nutzen, um eigene politische Meinungen und Anliegen zu verbreiten (zB über Leserbriefe, Postings)
  • Strichaufzählung
    Differenzierte politische Diskussionen führen
  • Strichaufzählung
    Kontakte zu Institutionen und Personen der politischen Öffentlichkeit (Politikerinnen und Politiker, NGOs, usw.) aufnehmen sowie Angebote von politischen Organisationen nutzen können

Themenbereiche

Politische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklungen vom 1. Weltkrieg bis zur Gegenwart

  • Strichaufzählung
    soziale, ökologische, politische, wirtschaftliche, geschlechterbezogene und kulturelle Ungleichheiten und die Entwicklung von nachhaltigen Lösungsstrategien, zB Befreiungs- und Unabhängigkeitsbewegungen als Reaktion auf Kolonialismus und Imperialismus; Nord-Süd-Konflikt;, Entwicklungshilfepolitik; das österreichische Sozial- und Wirtschaftssystem im internationalen Vergleich; kritischer Vergleich von Geschichtsschulbuchdarstellungen zum gleichen Thema
  • Strichaufzählung
    Gesellschaftliche Veränderungen nach 1945 und ihre Auswirkungen auf den Alltag
  • Strichaufzählung
    politisches Alltagsverständnis – die verschiedenen Dimensionen und Ebenen von Politik, Formen und Grundwerte der Demokratie und der Menschenrechte, Frauen- und Gleichstellungspolitik, Motivationen und Möglichkeiten politischer Beteiligungs-, Entscheidungs- und Konfliktlösungsprozesse

8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester

Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz)

  • Strichaufzählung
    Erstellen verschiedener Darstellungen der Vergangenheit in verschiedenen medialen Formen (zB Sachtext, Plakat, Video) zur gleichen Materialgrundlage (Quellen und Darstellungen) erproben
  • Strichaufzählung
    Perspektivität, Intention und Bewertungen in Darstellungen der Vergangenheit feststellen sowie deren Entstehungskontext berücksichtigen

Historische Sachkompetenz

  • Strichaufzählung
    Fachliche Begriffe/ Konzepte des Historischen auf Fallbeispiele kritisch anwenden und adaptieren

Politische Sachkompetenz

  • Strichaufzählung
    Fachliche Begriffe/ Konzepte des Politischen auf Fallbeispiele kritisch anwenden und adaptieren
  • Strichaufzählung
    Grundprinzipien der sozialwissenschaftlichen Forschung beachten (zB Vollständigkeit der Datenerhebung, Eignung und Verlässlichkeit von Messverfahren, Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse)

Politikbezogene Methodenkompetenz

  • Strichaufzählung
    Selbstständig Informationen zu politischen Themen gewinnen, um damit ein eigenes mediales Produkt der politischen Artikulation zu erstellen
  • Strichaufzählung
    Medienspezifik bei der Erstellung von eigenen medialen Produkten der politischen Artikulation beachten (Plakate, Social Media, Demonstrationsbanner, etc.)

Politische Handlungskompetenz

  • Strichaufzählung
    Alleine oder mit anderen für gemeinsame und/oder für die Interessen anderer eintreten sowie eingegangene Kompromisse akzeptieren
  • Strichaufzählung
    Sich an politischen Prozessen verantwortungsbewusst beteiligen

Themenbereiche

Wesentliche Transformationsprozesse im 20. und 21. Jahrhundert und grundlegende Einsichten in das Politische

  • Strichaufzählung
    Österreich als Teil der europäischen und globalen Entwicklung im 20. und 21. Jahrhundert
  • Strichaufzählung
    das politische und rechtliche System Österreichs und der Europäischen Union sowie politische Systeme im internationalen Vergleich
  • Strichaufzählung
    europäische Integrationsbestrebungen und Globalisierungsprozesse – Chancen und Konfliktpotenziale
  • Strichaufzählung
    Rolle der (Neuen) Medien zwischen Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft; Geschichtsdarstellungen in Neuen Medien

8. Semester

Historische Fragekompetenz

  • Strichaufzählung
    Einfluss der Fragestellung auf die Darstellung erkennen

Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz)

  • Strichaufzählung
    Die Aussagen der Darstellung der Vergangenheit mit den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft (Fachtexte) vergleichen

Historische Orientierungskompetenz

  • Strichaufzählung
    Mögliche Gründe für vorgeschlagene Orientierungsangebote in Darstellungen der Vergangenheit herausarbeiten

Politische Urteilskompetenz

  • Strichaufzählung
    Vorliegende Urteile hinsichtlich ihres Entstehungskontextes auf ihre Kompatibilität mit Grund- und Freiheitsrechten (insbesondere Menschenrechte) überprüfen
  • Strichaufzählung
    Folgen von Entscheidungen und Urteilen abschätzen

Themenbereiche

Wesentliche Transformationsprozesse im 20. und 21. Jahrhundert und grundlegende Einsichten in das Politische

  • Strichaufzählung
    Akteure der internationalen Politik, zentrale Konfliktfelder und Formen von Sicherheitskonzepten und –strukturen
  • Strichaufzählung
    emanzipatorische, soziale Bewegungen und Gegenströmungen nach 1945 in Österreich, Europa und der Welt, zB Frauen-, Jugend- und Studentenbewegungen

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

siehe Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Im Mittelpunkt des Unterrichtsfaches Geographie und Wirtschaftskunde (GW) steht der Mensch. Der GW-Unterricht fokussiert entsprechend auf die Lebenswelten der Jugendlichen und lässt eine deutliche Aktualitäts- und Zukunftsorientierung erkennen. Es gilt, die Schülerinnen und Schüler in einer Zeit des Globalen Wandels entscheidungs- und handlungsfähig für die Zukunft zu machen. Große globale Herausforderungen sollen sichtbar gemacht und mögliche Handlungsoptionen entwickelt werden. Entsprechend sind die Analyse der Hintergründe und Folgewirkungen menschlichen Handelns in Gesellschaft, Umwelt(en) und Wirtschaft sowie politisch bildende Lehr- und Lernprozesse zentrale Anliegen des GW-Unterrichts. Die räumliche Komponente findet dabei besondere Berücksichtigung.

Aus der Perspektive der Kompetenzorientierung vermittelt der GW-Unterricht den kompetenten Umgang mit wesentlichen und komplexen Fachinhalten und Fachmethoden der Geographie und der Ökonomie, die dem letzten Stand der fachlichen und fachdidaktischen Erkenntnisse entsprechen, sich speziell aber an den bei Schüler/inne/n ausgeprägten Motivationen, Interessen und Bedürfnissen orientieren sollen. Die Existenz verschiedener interessengeleiteter Wirklichkeiten von der lokalen bis zur globalen Ebene aufzuzeigen, zu vergleichen, zu bewerten und kritisch zu hinterfragen, ist Ziel eines multiperspektivischen Zugangs zum Unterricht. Prozesse und Phänomene interdisziplinär, integrativ und in ihrer Dynamik und Wechselwirkung zu erfassen, fördert die Synthesekompetenz. Nur aus dem fundierten Verständnis räumlicher und ökonomischer Prozesse erwachsen schließlich die Möglichkeiten zu kompetenter Kommunikation sowie zu konstruktivem Handeln, aus Sicht des Lernens also zur Ausbildung der Kommunikations- und Handlungskompetenz. Dabei gilt der Grundsatz, die Schülerinnen und Schüler zu mündiger und aktiver gesellschaftlicher Partizipation im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung zu befähigen, zu ermutigen und auch anzuhalten. Die Phase der Reflexion bzw. die Entwicklung der Reflexionskompetenz runden den Prozess des Kompetenzaufbaus ab und bilden den Ausgangspunkt für weiterführendes unterrichtliches Handeln. Das Unterrichtsfach Geographie und Wirtschaft leistet damit einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung sowie der Entfaltung möglichst hoher Lebensqualität für alle Menschen.

Im Unterricht soll dazu die Aktivität der Lernenden im Vordergrund stehen. Daher sind Unterrichtsverfahren einzusetzen, die zu eigenständiger und kritischer Informationsverarbeitung führen. Dabei sind vielfältige, den jeweiligen Zielsetzungen angepasste Arbeitsformen zur Gewinnung sowie Verarbeitung und Darstellung geographischer und wirtschaftlicher Informationen zu nutzen. Methoden zur Aneignung neuen Wissens und Könnens sind zu entwickeln. Das selbständige Erkennen von Problemen und das Finden von Wegen zu ihrer Lösung sind zu üben. Modell- und Theoriebildung sind als Hilfe bei der Bewältigung der Informationsfülle zu nutzen. Daher kommt der Arbeit mit Geomedien, Fallstudien und projektartigen Unterrichtsverfahren bzw. fächerverbindenden Projekten und didaktischen Spielen in jeder Klasse besondere Bedeutung zu.

Aus den im Abschnitt „Lehrstoff“ formulierten kompetenzorientierten Lernzielen haben die Unterrichtenden gemeinsam mit ihren Schülerinnen und Schülern die Lerninhalte für Unterrichtssequenzen begründet abzuleiten. Dies gilt besonders für den Erwerb jener Qualifikationen, die den Schülerinnen und Schülern eine weitgehend selbstbestimmte Wahl aus den vielfältigen Bildungs- und Berufsangeboten in einer sich ständig verändernden Welt ermöglichen sollen (Berufsorientierung). Als entscheidungs- und handlungsleitende Kriterien sind dabei folgende zu beachten: situative Bezüge (Schülerinnen und Schüler, Klasse, Schulumfeld), aktuelle Bezüge, die exemplarische Bedeutung, die Transferfähigkeit sowie fächerübergreifende Aspekte. Kompetenzorientierte Aufgaben- und Problemstellungen im GW-Unterricht gehen dabei grundsätzlich über den Anforderungsbereich römisch eins (Reproduktion und Reorganisation) hinaus und beinhalten die Anforderungsbereiche römisch II (Anwendung und Transfer) sowie römisch III (Reflexion und Problemlösung). Aufgaben in diesen höheren Anforderungsbereichen sollen zur Unterstützung des Kompetenzerwerbs in möglichst vielen Phasen des GW-Unterrichts zur Anwendung kommen. Die Auswahl der Lerninhalte wird darüber hinaus durch die Einführung von Basiskonzepten unterstützt.

Basiskonzepte im GW-Unterricht

Im semestrierten Lehrplan Geographie und Wirtschaft werden handlungsorientierte Basiskonzepte eingeführt. Diese verweisen auf fundamentale fachliche Ideen und Konzepte, den fachlichen Kern der Bezugswissenschaften Geographie und Wirtschaft. Basiskonzepte orientieren die Lehrenden bei der Gestaltung und Strukturierung des Unterrichts sowie bei der Auswahl von Fallbeispielen, an Hand derer die kompetenzorientierten Lernziele des Lehrplans bearbeitet werden können. Dies unterstützt die Intention der Kompetenzorientierung, die reine Reproduktion von Faktenwissen hintanzuhalten und den Fokus auf Konzeptwissen und anwendungsbezogenes Wissen zu richten. Weiters sind das Methodenwissen und die Reflexion über das Wissen relevant. Basiskonzepte ergänzen in inhaltlicher und methodischer Sicht die Lernziele des Lehrplans, greifen dabei aber über den klassischen „Lehrstoff“ und den Kanon des traditionellen Schulbuchwissens hinaus.

Basiskonzepte bündeln fachliche Zugänge, die darauf abzielen, eine unübersichtliche komplexe Welt für Schülerinnen und Schüler lesbar und verhandelbar zu machen. Durch die Brille der Basiskonzepte betrachtet, lernen Schülerinnen und Schüler Sachverhalte in geographischer und ökonomischer Perspektive zu (de)konstruieren, zu strukturieren, zu problematisieren und hieraus reflektierte Handlungen zu entwickeln.

Folgende Basiskonzepte werden für den GW-Unterricht aus dem fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Diskurs abgeleitet.

Raumkonstruktion und Raumkonzepte

Zur Analyse natürlicher, sozialer und ökonomischer Phänomene ist auch im Unterricht auf mindestens drei unterschiedliche Raumkonzepte zurückzugreifen. Das klassische absolute Raumkonzept im Rahmen naturwissenschaftlicher Analyse und kartographischer Kommunikation beinhaltet zum einen die Verortung bestimmter Sachverhalte der physisch-materiellen Welt in einem „Raum als Container“ oder sieht „Raum als System von Lagebeziehungen und Reichweiten“ auf unterschiedlichen Maßstabsebenen. Weiters soll der Wahrnehmungsraum als Grundlage raumbezogener Images und Identitäten sowie als eine Bezugsgröße räumlicher Orientierung und handlungsleitender Entscheidungen Beachtung finden. Darüber hinaus gilt es, im GW-Unterricht das Konzept interessensgeleiteter Raumkonstruktionen als Grundlage von Reflexion, Partizipation und Kommunikation in gesellschaftlichen Aushandlungs- und Entscheidungsprozessen zu verstehen, zu diskutieren und anzuwenden.

Regionalisierung und Zonierung

Regionalisierungen bilden, ausgehend von subjektiven Vorgaben, die Strukturierung von Räumen unterschiedlicher Maßstäbe nach unterschiedlichen Überlegungen ab. Zonierungen beschreiben die interessengeleitete Abgrenzung von Raumeinheiten in Politik, Administration und zu wissenschaftlichen Zwecken, etwa im Bereich der Geoökologie oder der Raumplanung. Entsprechend sind Regionalisierungen und Zonierungen in Bezug auf ihre Zielsetzungen zu hinterfragen. Darüber hinaus können Methoden der Zonierung auf Basis von selbst entwickelten Indikatoren und Grenzwerten auch beispielhaft praktisch mittels geeigneter Techniken durchgeführt werden.

Diversität und Disparität

Verhältnisse unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure zueinander können Aspekte der Diversität aufweisen, etwa wenn im Rahmen der Arbeitsteilung ähnlich verantwortlichen und/oder qualifizierten Tätigkeiten nachgegangen wird, die aber mit unterschiedlichem Einkommen verbunden sind. Ferner kann es Verhältnisse der Ungleichheit geben, wenn beispielsweise Einkommen und Vermögen unterschiedlicher Individuen, Gruppen oder Regionen stark voneinander abweichen. Die Probleme rund um regionale und soziale Unterschiede werden dabei als zentrale Fragestellungen der Ökonomie begriffen. Fragen der Zugänglichkeit, der Erreichbarkeit sowie der territorialen Verfügbarkeit behandeln ebenfalls Dimensionen der Diversität und Disparität und stellen wesentliche geographische Anliegen dar. Schülerinnen und Schüler sollen Diversität als Ergebnis von sozialen, ökonomischen und politischen Prozessen begreifen. Es erscheint dabei wichtig, dass Lösungen für spezifische Konflikte, die Aspekte der Diversität oder Disparitäten aufweisen, nicht nach verallgemeinerbaren Regeln erzielbar sind. Die Analyse von Fallbeispielen soll deshalb verallgemeinernden und homogenisierenden Wahrnehmungen entgegenwirken und differenzierte Einschätzungen und Urteile befördern.

Maßstäblichkeit

Maßstäblichkeit kann sowohl als Grunddimension räumlicher als auch sozialer und ökonomischer Darstellung und Analyse betrachtet werden. In der räumlichen Dimension sind hier grundlegende metrische Dimensionen von der lokalen über die regionale zur globalen Ebene angesprochen. Der gewählte Maßstab beeinflusst dabei die Perspektive, auf unterschiedlichen Maßstabsebenen – etwa in den Dimensionen der Mikro- und Makroökonomie, aber auch in sozialen Kontexten – ergeben sich unterschiedliche Antworten auf ähnliche Problem- und Fragestellungen. Mikro- und makroanalytische Perspektiven sind im Unterricht immer in Bezug zu individuellen Handlungsoptionen der Schülerinnen und Schüler zu setzen.

Wahrnehmung und Darstellung

Das Basiskonzept Wahrnehmung und Darstellung beschäftigt sich neben der Frage, was Menschen als „real“ erkennen, auch damit, wie sie Bilder und Vorstellungen über die Welt entwickeln und darüber kommunizieren. Dies beinhaltet zum einen die Reflexion und Analyse alltagsweltlicher Wahrnehmung einschließlich der Orientierung im physischen Raum. Zum anderen impliziert es die Auseinandersetzung mit der wissenschaftlich strukturierten und technisch unterstützten Wahrnehmung (z. B. mit qualitativen und quantitativen Erhebungsmethoden, Fernerkundung, virtuelle Realitäten etc.) unter Bezugnahme auf spezifische inhaltliche Fokussierungen und blinde Flecken im Unterricht. Eingeschlossen ist in beiden Bereichen die kritische Analyse der jeweils produzierten und publizierten Darstellungen. Schülerinnen und Schüler sollen auch aktiv Methoden der sachadäquaten sowie der interessengeleiteten Kommunikation anwenden. Anhand zur Verfügung stehender Daten kann dies durch Mittel des Textes, der Kartographie und verwandter grafischer Darstellungstechniken realisiert werden.

Nachhaltigkeit und Lebensqualität

Das Basiskonzept Nachhaltigkeit ist als sehr eng mit dem der Lebensqualität verknüpft zu begreifen. Der im Sprachgebrauch zum Gummiwort mutierte Begriff der Nachhaltigkeit bedeutet im Sinne unseres Fachverständnisses weitaus mehr als nur „andauernd“ oder „langanhaltend wirksam“. Er sollte als eine Art Leitmotiv ökologischer Modernisierung gesehen werden: Für die Anforderungen modernen GW-Unterrichts bedeutet dies, Überlegungen anzustellen, wie das fragile Mensch-Umwelt-System in eine gewünschte Balance gebracht sowie die Aushandlung eines Ausgleichs hinsichtlich der tragenden Säulen der Nachhaltigkeit (Gesellschaft, Wirtschaft, Natur) unterstützt werden kann. Als „Lebensqualität“ wird in Studien zur Lebensqualitätsforschung die Entfaltungsmöglichkeit jedes Menschen und dessen Nachkommen gesehen, wobei die gleichwertige Sicherung der ökologischen, materiellen und sozialen Lebensgrundlagen in den Mittelpunkt gestellt wird. Die Leitgedanken der Nachhaltigkeit und der Solidarität erweisen sich als notwendige Voraussetzung für eine möglichst hohe Lebensqualität einzelner Menschen und der Gesellschaft. Das Ziel der UNESCO, über Bildung für Nachhaltige Entwicklung allen Menschen Bildungschancen zu eröffnen, die es ihnen ermöglichen, sich Wissen und Werte anzueignen sowie Verhaltensweisen und Lebensstile zu erlernen, die für eine lebenswerte Zukunft und eine positive Veränderung der Gesellschaft(en) erforderlich sind, sollte für gelingenden GW-Unterricht vorrangig sein.

Interessen, Konflikte und Macht

Die Analyse unterschiedlicher (Gruppen)Interessen, die Durchsetzung im Rahmen gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse sowie die Auseinandersetzung mit Konflikten, die dabei ausgetragen werden und in der Folge entstehen, ist eine wichtige geographische und ökonomische Fragestellung. Dies entspricht auch einem essentiellen Anliegen der Politischen Bildung. Das Basiskonzept Interessen, Konflikte und Macht lenkt die Aufmerksamkeit auf soziale, ökonomische und ökologische Abhängigkeiten, Konflikte und Krisen sowie auf die Strategien der Konflikt- und Krisenbewältigung. Dies betrifft die Frage der gesellschaftlichen Inklusion und Exklusion und der Beteiligung an Entscheidungsprozessen ebenso wie Fragen des Zugangs zu Ressourcen oder Verteilungsfragen. Schülerinnen und Schüler sollen sich über Gewinner/innen und Verlierer/innen von politischen Entscheidungsprozessen klar werden und sich selbst als Akteur/innen in Aushandlungsprozessen erleben können. Schließlich soll der Aufklärung über Manipulationen und Entfremdungsprozesse, die Schülerinnen und Schüler selbst betreffen, Raum gegeben werden.

Arbeit, Produktion und Konsum

Dieses Basiskonzept umfasst einmal eine Akteur/innenperspektive, die nachvollziehbar macht, dass Menschen, täglich als Konsument/inn/en oder über das Erwerbsleben ökonomisch tätig sind. Es beinhaltet weiters die gesellschaftliche Produktion von Bedürfnissen ebenso wie die Bedürfnisse der Produktion, mit denen sich die Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre auseinandersetzen. Die Beschäftigung mit Marketing, Unternehmensführung, Bilanzierung und Rechnungswesen, rechtlichen Grundlagen des betrieblichen Wirtschaftens sowie unternehmerischem Denken, wie Kosten/Nutzen-Überlegungen oder Opportunitätskosten, gibt Aufschlüsse über Logiken betriebswirtschaftlichen Denkens und Handelns, die für Schülerinnen und Schüler durchschaubar gemacht werden sollen.

Märkte, Regulierung und Deregulierung

Der Kern dieses Basiskonzepts fordert die Diskussion der Koordinierung von Wirtschaft in einem Spannungsfeld zwischen Markt, Staat und institutionellen Arrangements, zwischen spontaner Koordinierung und Macht bzw. bewusstem Eingreifen. Theorien, die Märkte als isoliert und frei von staatlicher und institutioneller Einbettung darstellen, sind kritisch zu hinterfragen. Märkte sind immer mit Marktmacht verbunden und dem Versuch diverser Akteur/innen staatliche Regulierung bzw. Deregulierung zu beeinflussen. Das auf viele Situationen übertragbare, entscheidende konzeptionelle Wissen für Schülerinnen und Schüler liegt im Verständnis des Spannungsfeldes zwischen Markt und (De-) Regulierung.

Wachstum und Krise

Warum wächst Wirtschaft? Muss und soll Sie wachsen? Ist wirtschaftliche Entwicklung unbedingt mit Wachstum gleichzusetzen? Warum kommt es zu Krisen? Ein Basiskonzept Wachstum und Krise fordert die Bereitschaft, Krisenmomente als ein zentrales Feld der Ökonomie zu sehen, aber auch eine Einschätzung der politisch-ideologischen Konfliktlinien, die dieses Feld durchziehen. Krisenanalyse ist die Vorbedingung aktueller Wirtschaftspolitik, und aus unterschiedlichen Theorien werden unterschiedliche und sehr oft gegensätzliche Politikvorschläge argumentiert. Der GW-Unterricht trägt in diesem Zusammenhang zu einem demokratischen Empowerment der Schülerinnen und Schüler bei. Ein grundsätzliches Verständnis rivalisierender Politikoptionen ermöglicht die Teilnahme an der gesellschaftlichen Debatte mit dem Ziel einer konstruktiven Weiterentwicklung des Ist-Zustandes.

Mensch- Umwelt Beziehungen

Eine der großen Herausforderung des Anthropozäns bzw. der Zukunft liegt darin, dass die Geschwindigkeit der Abläufe im Mensch-Umwelt-System ansteigt und die Ausmaße der Folgewirkungen mittlerweile globale Dimension erreicht haben. Mensch-Umwelt-Beziehungen sind dabei als jene Beziehungen und Effekte zu verstehen, die bei Menschen in ihrem alltäglichen Handeln eine zentrale Rolle spielen. Dies inkludiert sowohl Beziehungen zur physischen Umwelt wie auch zur sozialen und ökonomischen Umwelt. Im Unterricht ist die Entwicklung eines eigenen Handlungsrepertoires zu ermöglichen, wobei die vorhersehbaren Folgen dieser Handlungen unter Bezugnahme auf Konzepte der Nachhaltigkeit zu reflektieren sind.

Geoökosysteme

Geoökosysteme sind als selbstregulierende, in einem dynamischen Gleichgewicht funktionierende Wirkungsgefüge zwischen Biosystem, Geosystem und belebten Faktoren zu verstehen. Wesentliche Aspekte, die im Rahmen der Bearbeitung dieses Basiskonzepts vermittelt werden sollen, sind die Vulnerabilität dieser Systeme, etwa durch Eingriffe des wirtschaftenden Menschen, aber auch deren Widerstandsfähigkeit (Resilienz) und Anpassungsfähigkeit (Adaption). Schülerinnen und Schüler sollen naturräumliche Gegebenheiten und deren anthropogene Überformung deshalb unter der Perspektive von Chance und Risiko abwägen und einschätzen lernen.

Kontingenz

Individuelle und gesellschaftliche Probleme sind räumlich, (sozio-)ökonomisch und historisch eingebettet. Mögliche Strategien und Lösungsansätze verändern sich mit einer menschlichen Gesellschaft, in der der stetige Wandel die einzige Konstante ist. Verbunden mit der Unmöglichkeit kontrollierter Experimente lassen sich daher keine allgemein und zeitlos gültigen Gesetze aufstellen – absolute Wahrheitsansprüche bei der (Er)Klärung von Sachverhalten und Prozessen sind nicht haltbar. Durch die Berücksichtigung des Basiskonzepts der Kontingenz sollen Schülerinnen und Schüler lernen, monokausalen Erklärungsansätzen – in welchen Zusammenhängen sie auch immer auftreten mögen – zu misstrauen. Dies erfordert die Thematisierung der Mehrdeutigkeiten unterrichtsrelevanter Phänomene aus den Bereichen Gesellschaft, Politik, Ökonomie und Ökologie, aber auch den Blick auf vielfältige Lösungsansätze. Mehrperspektivität als Grundprinzip der Betrachtung im GW-Unterricht kann ein tauglicher Einstieg sein, um das Kontingenzprinzip wirksam werden zu lassen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Erwerb von Sprachkompetenz durch Auswertung von Texten, Bildern und grafischen Darstellungsformen (z. B. Geomedien, Karten, kartenverwandte Darstellungen); Einbeziehung aktueller Massenmedien und sozialer Medien; Kommunikation mittels fachspezifischer und überfachlicher Medien; Entwicklung einer Konflikt- und Diskussionskultur; Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit (z. B. Einsatz von Dokumenten in Originalsprachen)

Mensch und Gesellschaft

Erwerb von Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handelskompetenz in räumlichen und ökonomischen Fragen; Entwicklung eines wertschätzenden Zugangs zu Heterogenität und Diversität; Erkennen und Bewerten von Entwicklungen in der Arbeits- und Berufswelt (Berufsorientierung); Bewertung ökonomischer Fragestellungen unter ethischen Geschichtspunkten; Einsicht in ökonomische Zusammenhänge; Beitrag zu einer Bildung zur nachhaltigen Entwicklung

Natur und Technik

Erklärung des technisch vermittelten Verhältnisses von Menschen zu ihrer natürlichen, sozialen und ökonomischen Umwelt; Erkennen der Chancen und Risiken des Technologieeinsatzes; Beschreibung der Auswirkungen des globalen Wandels auf die natürliche Umwelt; verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt; kritische Auseinandersetzung mit Statistiken, wahrnehmen von Manipulationsmöglichkeiten; Auseinandersetzung mit einfachen Modellen.

Gesundheit und Bewegung

Verwendung von räumlichen Orientierungshilfen; Erkennen des Zusammenhangs zwischen Gesundheit, Lebensqualität und Umweltbedingungen; Erfassen der Bedeutung der Freizeitgesellschaft.

Kreativität und Gestaltung

Eigenständige und zielgruppenorientierte Gestaltung von Medien; Partizipation in räumlichen Planungsverfahren.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Die soziale, ökonomisch und ökologisch begrenzte Welt

Gliederungsprinzipien der Erde nach unterschiedlichen Sichtweisen reflektieren

  • Strichaufzählung
    Gliederungsmöglichkeiten der Erde nach naturräumlichen, kulturellen, politischen und ökonomischen Merkmalen analysieren
  • Strichaufzählung
    Interessensgebundenheit von Gliederungen vergleichen
  • Strichaufzählung
    Geographien durch Zonierungen/Gliederungen/Grenzziehungen machen und reflektieren

Geoökosysteme der Erde analysieren

  • Strichaufzählung
    Klimadaten in Diagramme umsetzen
  • Strichaufzählung
    Klimagliederungen der Erde vergleichen und hinterfragen
  • Strichaufzählung
    Wechselwirkungen von Klima, Relief, Boden, Wasser und Vegetation analysieren
  • Strichaufzählung
    Geoökosysteme und deren anthropogene Überformung erklären

Bevölkerung und Gesellschaft diskutieren

  • Strichaufzählung
    Die heutige und die mögliche zukünftige Verteilung der Weltbevölkerung darstellen
  • Strichaufzählung
    Dynamik der Weltbevölkerung analysieren
  • Strichaufzählung
    Ursachen und Auswirkungen der räumlichen und sozialen Mobilität in verschiedenen Gesellschaften diskutieren

Die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Menschen bewerten

  • Strichaufzählung
    Bedeutung von Markt und Marktversagen erläutern
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftliche Ungleichheiten auf der Erde darstellen
  • Strichaufzählung
    Ursachen wirtschaftlicher Ungleichheiten beurteilen (politisches Handeln, Ressourcen, weltwirtschaftliche Strukturen)
  • Strichaufzählung
    Die Produktion von Bedürfnissen hinsichtlich Konzepten der Nachhaltigkeit bewerten

Nutzungskonflikte an regionalen Beispielen reflektieren

  • Strichaufzählung
    Regionale Konflikte über die Verfügbarkeit von knappen Ressourcen (Boden, Wasser, Bodenschätze, usw.) und dahinter stehende politische Interessen erklären
  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Folgen von Naturereignissen aufgrund des sozialen und ökonomischen Gefüges beurteilen
  • Strichaufzählung
    Tragfähigkeit der Einen Welt zukunftsorientiert reflektieren

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Vielfalt und Einheit – Das neue Europa

Raumbegriff und Strukturierung Europas diskutieren

  • Strichaufzählung
    Gliederung Europas nach naturräumlichen, gesellschaftlichen und ökonomischen Merkmalen vergleichen
  • Strichaufzählung
    Heterogene räumliche und ökonomische Auswirkungen des Integrationsprozesses der Europäischen Union untersuchen
  • Strichaufzählung
    Europa-Konzepte kritisch reflektieren

Konvergenzen und Divergenzen europäischer Gesellschaften erörtern

  • Strichaufzählung
    Gesellschaftliche und politische Entwicklungen im europäischen Kontext erläutern und deren Bedeutung für das eigene Leben hinterfragen
  • Strichaufzählung
    Migrationen in und nach Europa erörtern
  • Strichaufzählung
    Chancen der europäischen Bildungs- und Arbeitsmärkte für die eigene Lebens- und Berufsplanung erkennen

Außerwert-und Inwertsetzung von Produktionsgebieten beurteilen

  • Strichaufzählung
    Abhängigkeit landwirtschaftlicher Nutzung vom Naturraumpotential untersuchen
  • Strichaufzählung
    Strukturen und Wandel landwirtschaftlicher und industrieller Produktionsbedingungen in Europa vergleichen
  • Strichaufzählung
    Eignung von Räumen für die Tourismusentwicklung sowie Folgen der Erschließung beurteilen

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Vielfalt und Einheit – Das neue Europa

Wettbewerbspolitik und Regionalpolitik bewerten

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen und Auswirkungen des europäischen Binnenmarktes erörtern
  • Strichaufzählung
    Räumliche Disparitäten theoretisch begründen und anhand ausgewählter Beispiele veranschaulichen
  • Strichaufzählung
    Träger, Instrumente, Funktionsweise und Ziele der Wettbewerbs- und Regionalpolitik erkennen und kritisch bewerten

Regionale Entwicklungspfade vergleichen

  • Strichaufzählung
    Anhand ausgewählter Beispiele die Veränderungen in Raum, Wirtschaft und Gesellschaft durch Beitritt und Mitgliedschaft in der Europäischen Union erörtern
  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung grenzüberschreitender Zusammenarbeit für die Raumentwicklung erfassen
  • Strichaufzählung
    (National)Staatlichkeit und Bildung neuer europäischer Regionen hinsichtlich ihrer Zukunftsfähigkeit reflektieren

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Österreich – Raum – Gesellschaft – Wirtschaft

Veränderungen der geopolitischen Lage Österreichs erläutern

  • Strichaufzählung
    Qualitäten österreichischer Grenzen seit dem 20. Jahrhundert in ihren diversen Auswirkungen erläutern
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten grenzüberschreitender Regionalentwicklung unter dem Einfluss der europäischen Integration darstellen

Gesamtwirtschaftliche Leistungen und Probleme sowie Wirtschafts-und Sozialpolitik erklären

  • Strichaufzählung
    Das Zustandekommen wirtschaftlicher Daten nachvollziehen und deren Aussagekraft beurteilen
  • Strichaufzählung
    Besonderheiten der österreichischen Wirtschafts- und Sozialpolitik darstellen
  • Strichaufzählung
    Gesamtwirtschaftliche Krisenmomente im Zusammenhang mit divergenten ökonomischen Theorien erklären
  • Strichaufzählung
    Wirtschafts- und Sozialpolitik und ihre Zielkonflikte als interessensbezogen diskutieren und unterschiedliche Positionen argumentieren

Wirtschaftsstandort Österreich beurteilen

  • Strichaufzählung
    Vor-und Nachteile des Wirtschaftsstandortes Österreich aus unterschiedlicher Sicht erarbeiten und mit anderen Staaten vergleichen
  • Strichaufzählung
    Entstehung regionaler Disparitäten analysieren
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen regionaler Disparitäten auf das Alltagsleben und die Wirtschaft erläutern
  • Strichaufzählung
    Außenwirtschaft Österreichs in Zusammenhang mit europäischen und globalen Entwicklungen erörtern
  • Strichaufzählung
    Lebensqualität in Österreich diskutieren
  • Strichaufzählung
    WIKU: Industrie und Dienstleistung als wesentliche Basis der Wertschöpfung beschreiben und ihre jetzigen bzw. zukünftigen vernetzten Problemfelder beurteilen

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Österreich – Raum – Gesellschaft – Wirtschaft

Naturräumliche Chancen und Risiken erörtern

  • Strichaufzählung
    Geoökologische Faktoren und Prozesse erklären
  • Strichaufzählung
    Naturräumliche Gegebenheiten als Chance der Regionalentwicklung erkennen
  • Strichaufzählung
    Naturräumliche sowie soziale Gegebenheiten und Prozesse als Ursachen ökologischer Probleme erörtern
  • Strichaufzählung
    Eigene Strategien für ökologisch nachhaltiges Handeln entwickeln

Demographische Entwicklung und gesellschaftspolitische Implikationen beurteilen

  • Strichaufzählung
    Entwicklung der österreichischen Bevölkerung darstellen
  • Strichaufzählung
    Mögliche soziale und ökonomische Folgen der Bevölkerungsentwicklung beurteilen
  • Strichaufzählung
    Herausforderungen multikultureller und alternder Bevölkerungen erörtern
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen gesellschaftlicher Inklusions- und Exklusionsprozesse auf die Lebenssituationen ausgewählter Bevölkerungsgruppen bewerten

Unternehmen und Berufsfelder analysieren

  • Strichaufzählung
    Produkt- und Geschäftsideen für ein eigenes Unternehmen erstellen
  • Strichaufzählung
    Schritte zu einer Unternehmensgründung beschreiben
  • Strichaufzählung
    Grundzüge der Buchhaltung (Einnahmen- Ausgabenrechnung) herausarbeiten
  • Strichaufzählung
    Eigene Möglichkeiten der Wahl von Bildungswegen und Beruf reflektieren
  • Strichaufzählung
    WIKU: Betriebliche Kennzahlen interpretieren
  • Strichaufzählung
    WIKU: Grundlagen betrieblichen Managements erfassen

8. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Lokal – regional – global: Vernetzungen – Wahrnehmungen – Konflikte

Chancen und Gefahren der Globalisierung erörtern

  • Strichaufzählung
    Den eigenen Standort bzw. die lokale Betroffenheit in Prozessen der Globalisierung in Bezug auf persönliche Chancen und Risiken analysieren
  • Strichaufzählung
    Globalen Wandel und seine ökonomischen, sozialen und ökologischen Ursachen und Wirkungen – auch hinsichtlich der eigenen Lebenssituation – erörtern
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen ökonomischer Globalisierung diskutieren
  • Strichaufzählung
    Strategien individuell, betrieblich und gesellschaftlich nachhaltigen Handelns entwickeln
  • Strichaufzählung
    WIKU: Positionierungsmöglichkeiten von Unternehmen und Regionen in der globalisierten Wirtschaft analysieren

Politische und ökonomische Systeme vergleichen

  • Strichaufzählung
    Ursachen und Auswirkungen sozialer und ökonomischer Disparitäten auf globaler Ebene beurteilen
  • Strichaufzählung
    Formen, Möglichkeiten und Risiken der Entwicklungszusammenarbeit diskutieren
  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Wirtschafts- und Regulierungsmodelle vergleichen
  • Strichaufzählung
    Machtverhältnisse in politischen und ökonomischen Systemen analysieren

Politische Gestaltung von Räumen untersuchen

  • Strichaufzählung
    Ziele, Gestaltungsspielräume und Auswirkungen der Raumordnung erklären
  • Strichaufzählung
    Konstruktionen von Räumen und raumbezogenen Identitäten untersuchen
  • Strichaufzählung
    Bereitschaft entwickeln, zumindest auf der kommunalpolitischen Ebene gestaltend mitzuwirken

8. Semester

Lokal –regional – global: Vernetzungen – Wahrnehmungen – Konflikte

Städte als Lebensräume und ökonomische Zentren untersuchen

  • Strichaufzählung
    Vielfalt der subjektiven Wirklichkeiten in Städten vergleichen
  • Strichaufzählung
    Soziale Differenzen in urbanen Räumen analysieren
  • Strichaufzählung
    Prozesse von Urbanität und Urbanisierung beschreiben
  • Strichaufzählung
    Bedeutung von Metropolen als Steuerungszentren der Wirtschaft beurteilen
  • Strichaufzählung
    Perspektiven und Beispiele für eine nachhaltige Urbanität entwickeln

WIKU: Geld und Währung analysieren

  • Strichaufzählung
    Entwicklungen in internationalen Kapitalströmen und Finanzmärkten analysieren
  • Strichaufzählung
    Anlageformen nach Risiko und Chance bewerten

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Der Mathematikunterricht soll beitragen, dass Schülerinnen und Schülern ihrer Verantwortung für lebensbegleitendes Lernen besser nachkommen können. Dies geschieht vor allem durch die Erziehung zu analytisch-folgerichtigem Denken und durch die Vermittlung von mathematischen Kompetenzen, die von grundlegender Bedeutung für das Fach und relevant für viele Lebensbereiche sind. Beim Erwerben dieser Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler die vielfältigen Aspekte der Mathematik und die Beiträge des Gegenstandes zu verschiedenen Bildungsbereichen erkennen.

Die mathematische Beschreibung von Strukturen und Prozessen der uns umgebenden Welt, die daraus resultierende vertiefte Einsicht in Zusammenhänge und das Lösen von Problemen durch mathematische Verfahren und Techniken sind zentrale Anliegen des Mathematikunterrichts.

Heranwachsende sollen mit dem für das Leben in der Gesellschaft notwendigen Wissen und den entsprechenden Fertigkeiten so ausgestattet werden, dass sie im Sinne von allgemeingebildeten (konstruktiven, engagierten und reflektierenden) Bürgerinnen und Bürgern Mathematik als sinnvolles und brauchbares Instrument ihrer unmittelbaren Lebenswelt erkennen bzw. einsetzen können. In diesem Sinne sollen sie durch den Mathematikunterricht zur Kommunikation mit Expertinnen und Experten und der Allgemeinheit befähigt werden.

Aspekte der Mathematik

Schöpferisch-kreativer Aspekt: In der Mathematik werden das Denken geschult, Strategien aufgebaut, die Phantasie angeregt und Kreativität gefördert.

Sprachlicher Aspekt: Mathematik entwickelt die Fähigkeit zum Argumentieren, Kritisieren und Urteilen und fördert die Fähigkeit, zugleich verständlich und präzise zu sprechen. Das mathematische Prinzip, dass Behauptungen begründet werden müssen, soll Vorbild für andere Fächer und gesellschaftliche Bereiche sein. Das Verwenden von mathematischen Symbolen bildet dabei eine Basis für exaktes Formulieren und Arbeiten.

Erkenntnistheoretischer Aspekt: Mathematik ist eine spezielle Form der Erfassung unserer Erfahrungswelt. Sie ist eine spezifische Art, die Erscheinungen der Welt wahrzunehmen und durch Abstraktion zu verstehen. Mathematisierung eines realen Phänomens kann die Alltagserfahrung wesentlich vertiefen.

Pragmatisch-anwendungsorientierter Aspekt: Mathematik ist ein nützliches Werkzeug und Methodenreservoir für viele Disziplinen und Voraussetzung für viele Studien und Berufsfelder.

Autonomer Aspekt: Mathematische Gegenstände und Sachverhalte bilden als geistige Schöpfungen eine deduktiv geordnete Welt eigener Art, in der Aussagen – von festgelegten Prämissen ausgehend – stringent abgeleitet werden können. Mathematik befähigt damit, dem eigenen Denken mehr zu vertrauen als fremden Meinungsmachern, und fördert so den demokratischen Prozess.

Kulturell-historischer Aspekt: Die maßgebliche Rolle mathematischer Erkenntnisse und Leistungen in der Entwicklung des europäischen Kultur- und Geisteslebens – insbesondere eng verknüpft mit der Naturwissenschaft – macht Mathematik zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Allgemeinbildung.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation: Mathematik ergänzt und erweitert die Umgangssprache vor allem durch ihre Fachbegriffe, Symbole und Darstellungen, sie präzisiert Aussagen und verdichtet sie. Neben der Muttersprache und den Fremdsprachen wird Mathematik so zu einer weiteren Art von Sprache.

Mensch und Gesellschaft: Der Unterricht soll aufzeigen, dass Mathematik in vielen Bereichen des Lebens (Finanzwirtschaft, Soziologie, Medizin, ...) eine wichtige Rolle spielt.

Natur und Technik: Viele Naturphänomene lassen sich mit Hilfe der Mathematik adäquat beschreiben und damit auch verstehen. Die Mathematik stellt eine Fülle von Methoden zur Verfügung, mit denen Probleme bearbeitbar werden.

Kreativität und Gestaltung: Mathematik besitzt neben der deduktiven auch eine induktive Seite. Vor allem das Experimentieren im Rahmen der Bearbeitung neuer Aufgaben und Probleme macht diese Seite sichtbar, bei der Kreativität und Einfallsreichtum gefördert werden.

Gesundheit und Bewegung: Einige Phänomene aus dem Gesundheitswesen und dem Sport können mathematisch beschrieben und dadurch besser verstanden werden.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Im Mathematikunterricht soll verständnisvolles Lernen als individueller, aktiver und konstruktiver Prozess im Vordergrund stehen. Die Schülerinnen und Schüler sollen durch eigene Tätigkeiten Einsichten gewinnen und so mathematische Begriffe und Methoden in ihr Wissenssystem einbauen.

Im Sinne der Methodenvielfalt ist bei jedem der folgenden Grundsätze eine Bandbreite der Umsetzung angegeben, innerhalb der eine konkrete Realisierung – angepasst an die jeweilige Unterrichtssituation – erfolgen soll. Wenn von minimaler und maximaler Realisierung die Rede ist, soll dies nicht im Sinne einer Wertung verstanden werden.

Lernen in anwendungsorientierten Kontexten: Anwendungsorientierte Kontexte verdeutlichen die Nützlichkeit der Mathematik in verschiedenen Lebensbereichen und motivieren so dazu, neues Wissen und neue Fähigkeiten zu erwerben. Vernetzungen der Inhalte durch geeigneten fächerübergreifenden Unterricht ist anzustreben. Die minimale Realisierung besteht in der Thematisierung mathematischer Anwendungen bei ausgewählten Inhalten, die maximale Realisierung in der ständigen Einbeziehung anwendungsorientierter Aufgaben- und Problemstellungen zusammen mit einer Reflexion des jeweiligen Modellbildungsprozesses hinsichtlich seiner Vorteile und seiner Grenzen.

Lernen in Phasen: Unter Beachtung der Vorkenntnisse sind Begriffe in der Regel in einer ersten Phase auf einer konkret-anschaulichen, intuitiven oder heuristischen Ebene zu behandeln, bei einfachen Anwendungen zu erproben und erst in einer späteren Phase zu vertiefen, ergänzen, verallgemeinern oder exaktifizieren. Die minimale Realisierung besteht in der Orientierung am Vorwissen der Schülerinnen und Schüler und der Einführung von Begriffen über intuitive und heuristische Ansätze mit exemplarischen Exaktifizierungen, die maximale Realisierung in einer weit reichenden Präzisierung mathematischer Begriffe, Sätze und Methoden.

Lernen im sozialen Umfeld: Der Einsatz passender Sozialformen ist auf die angestrebten Lernziele, die Eigenart der Inhalte und auf die jeweilige Lerngruppe abzustimmen. Ein konstruktives Klima zwischen Lehrenden und Lernenden und innerhalb dieser Gruppen ist hilfreich für jeden Lernprozess. Die minimale Realisierung besteht im situationsbezogenen Wechsel der Sozialformen im Unterricht, die maximale Realisierung im Vermitteln elementarer Techniken und Regeln für gute Team- und Projektarbeit sowie in der Kooperation mit außerschulischen Expertinnen und Experten.

Lernen unter vielfältigen Aspekten: Einzelne Inhalte und Probleme sind aus verschiedenen Blickwinkeln zu sehen und aus verschiedenen Richtungen zu beleuchten. Vielfältige Sichtweisen sichern eine große Flexibilität bei der Anwendung des Gelernten und Erkennen des Gelernten in neuen bzw. nicht vertrauten Zusammenhängen und Problemstellungen. Die minimale Realisierung besteht in der gelegentlichen Verdeutlichung verschiedener Sichtweisen bei der Behandlung neuer Inhalte, die maximale Realisierung im Herstellen von Querverbindungen und im konsequenten Herausarbeiten der Vor- und Nachteile verschiedener Zugänge. Damit wird ein vielschichtiges und ausgewogenes Bild der Mathematik gewonnen.

Lernen mit instruktionaler Unterstützung: Lernen ohne instruktionale Unterstützung ist in der Regel – insbesondere in Mathematik – wenig effektiv und führt leicht zur Überforderung. Lehrerinnen und Lehrer müssen Schülerinnen und Schüler anleiten und insbesondere bei Problemen gezielt unterstützen. Die minimale Realisierung besteht in der Bereitstellung von schüleradäquaten Lernumgebungen und Lernangeboten, die maximale Realisierung in Differenzierungsmaßnahmen, durch die individuelle Begabungen, Fähigkeiten, Neigungen, Bedürfnisse und Interessen gefördert werden.

Lernen mit medialer Unterstützung: Die Beschaffung, Verarbeitung und Bewertung von Informationen hat auch mit Büchern (zB dem Schulbuch), Zeitschriften und mit Hilfe elektronischer Medien zu erfolgen. Nutzen und Problematik mathematischer Inhalte und Lernhilfen im Internet sind hier zu thematisieren. Die minimale Realisierung besteht in der gelegentlichen Einbeziehung derartiger Medien, die maximale Realisierung im gezielten Erwerb von Kompetenzen, die von der Informationsbeschaffung bis zur eigenständigen Abfassung und Präsentation mathematischer Texte reichen.

Lernen mit technologischer Unterstützung: Technologische Hilfsmittel sollen in allen Kompetenzbereichen sinnvoll zum Einsatz kommen. Sie müssen zumindest über grundlegende Funktionen zur Darstellung von Funktionen, Kurven und anderen geometrischen Objekten, zum symbolischen Umformen von Termen und Lösen von Gleichungen und Gleichungssystemen, zur Ermittlung von Ableitungs- und Stammfunktionen, zur Integration sowie zur Unterstützung bei Methoden und Verfahren in der Stochastik verfügen. Sachgerechtes und sinnvolles Nutzen technologischer Hilfsmittel durch geplantes Vorgehen ist sicherzustellen. Die minimale Realisierung besteht im Einsatz entsprechender Hilfsmittel beim Lösen von Aufgaben und dem gelegentlichen Einsatz als didaktisches Werkzeug beim Erarbeiten neuer Inhalte. Die maximale Realisierung ist der sinnvolle Einsatz derartiger Technologien als Werkzeug beim Modellieren, Visualisieren und Experimentieren.

Sicherung des Unterrichtsertrages/(schriftliche) Leitungsfeststellungen

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Für den Zeitrahmen von Schularbeiten findet der Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten bis zur vorletzten Schulstufe zwei voneinander unabhängige Aufgabenbereiche bezüglich „Grundkompetenzen“ und „Vernetzung von Grundkompetenzen“ in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt vorgelegt und behandelt werden können, in der vorletzten und letzten Schulstufe vorzulegen und zu bearbeiten sind. Bei der Bearbeitung beider Aufgabenbereiche sind der Einsatz von herkömmlichen Schreibgeräten, Bleistiften, Lineal, Geo-Dreieck und Zirkel sowie die Verwendung von approbierten Formelsammlungen und elektronischen Hilfsmitteln zulässig.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Der Lehrplan geht von drei Wochenstunden in jedem Jahrgang aus. Bei höherer Dotierung ist vor allem eine vertiefte und aspektreichere Behandlung der Lerninhalte anzustreben. Die kursiv gesetzten Inhalte sind nur für Schulformen mit mehr als drei Wochenstunden obligatorisch.

Mathematische Kompetenzen

Mathematische Kompetenzen besitzen eine Inhaltsdimension (auf welche Inhalte sie sich beziehen, also womit etwas getan wird), eine Handlungsdimension (auf welche Art von Tätigkeit sie sich beziehen, also was getan wird) und eine Komplexitätsdimension (bezogen auf die Art und den Grad der Vernetzungen). Unter mathematischen Kompetenzen werden hier längerfristig verfügbare kognitive Fähigkeiten verstanden, die von Lernenden entwickelt werden sollen und sie befähigen, bestimmte Tätigkeiten in variablen Situationen auszuüben, sowie die Bereitschaft, diese Fähigkeiten und Fertigkeiten einzusetzen.

Inhaltsdimension: Mathematische Kompetenz erfordert Kenntnisse und Wissen aus den Bereichen Algebra und Geometrie, funktionale Abhängigkeiten, Analysis und Wahrscheinlichkeit und Statistik.

Handlungsdimension: Mathematische Kompetenz erfordert Fertigkeiten und Fähigkeiten bei folgenden Tätigkeiten:

  • Strichaufzählung
    Darstellend-modellierendes Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die mit der Übersetzung von Situationen, Zuständen und Prozessen aus der Alltagssprache in die Sprache der Mathematik zu tun haben. Auch der innermathematische Wechsel von Darstellungsformen gehört zu diesen Aktivitäten.
  • Strichaufzählung
    Formal-operatives Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die auf Kalkülen bzw. Algorithmen beruhen, also das Anwenden von Verfahren, Rechenmethoden oder Techniken.
  • Strichaufzählung
    Interpretierend-dokumentierendes Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die mit der Übersetzung mathematischer Darstellungen, Zusammenhänge und Sachverhalte in die Alltagssprache sowie der Deutung und Dokumentation von Ergebnissen zu tun haben.
  • Strichaufzählung
    Kritisch-argumentatives Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die mit Argumentieren, Hinterfragen, Ausloten von Grenzen und Begründen zu tun haben. Das Beweisen von Behauptungen oder heuristisch gewonnener Vermutungen ist ein Schwerpunkt dieses Tätigkeitsbereichs.

Komplexitätsdimension: Die zur Bewältigung mathematischer Aufgaben- und Problemstellungen notwendigen Anforderungen können stark differieren und gehen von Reproduktion über Vernetzungen hin zur Reflexion.

  • Strichaufzählung
    Einsetzen von Grundwissen und Grundfähigkeiten meint die Wiedergabe oder direkte Anwendung von grundlegenden Begriffen, Verfahren oder Darstellungen. In der Regel sind nur reproduktives mathematisches Wissen und Können oder die aus dem Kontext unmittelbar erkennbare direkte Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten erforderlich.
  • Strichaufzählung
    Herstellen von Verbindungen ist erforderlich, wenn der mathematische Sachverhalt vielschichtiger ist, sodass Begriffe, Sätze, Verfahren und Darstellungen aus einem oder verschiedenen mathematischen Gebieten oder unterschiedliche mathematische Tätigkeiten in geeigneter Weise miteinander verbunden werden müssen.
  • Strichaufzählung
    Problemlösen und Reflektieren: Problemlösen baut auf Eigentätigkeit und heuristischen Strategien in nicht vertrauten Situationen auf. Reflektieren meint das Nachdenken über Zusammenhänge, die sich aus dem dargelegten mathematischen Sachverhalt nicht von selbst ergeben. Reflexionswissen ist ein anhand entsprechender Nachdenkprozesse entwickeltes Wissen über Mathematik.

Aufbauender Charakter – Sicherung der Nachhaltigkeit

Da Mathematik aufbauend strukturiert ist, ist auf die Aktivierung des notwendigen Vorwissens, die Wiederholung und Sicherung der Nachhaltigkeit zu achten.

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Mengen, Zahlen und Rechengesetze

  • Strichaufzählung
    Grundlegende Begriffe über Aussagen und Mengen kennen
  • Strichaufzählung
    Über das Erweitern von Zahlenmengen anhand von natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen reflektieren können
  • Strichaufzählung
    Zahlen, Beträge von Zahlen und Intervalle auf einer Zahlengeraden darstellen können
  • Strichaufzählung
    Zahlen im dekadischen und in einem nichtdekadischen Zahlensystem darstellen können
  • Strichaufzählung
    Zehnerpotenzen zum Erfassen von sehr kleinen und sehr großen Zahlen in anwendungsorientierten Bereichen einsetzen können; Rechenregeln für Zehnerpotenzen kennen
  • Strichaufzählung
    Mit Näherungswerten sinnvoll umgehen können
  • Strichaufzählung
    Terme und Formeln aufstellen und interpretieren können; Umformungsschritte durch Rechengesetze begründen können
  • Strichaufzählung
    Mit Primzahlen und Teilern arbeiten können; Teilbarkeitsfragen untersuchen können

Gleichungen und Gleichungssysteme

  • Strichaufzählung
    Lineare und quadratische Gleichungen in einer Variablen lösen können; Lösungsfälle untersuchen können
  • Strichaufzählung
    Lineare Gleichungssysteme in zwei Variablen lösen und deren Lösungsfälle untersuchen und geometrisch interpretieren können
  • Strichaufzählung
    Die oben genannten Gleichungen und Gleichungssysteme auf inner- und außermathematische Probleme anwenden können

Funktionen

  • Strichaufzählung
    Abhängigkeiten, die durch reelle Funktionen in einer Variablen erfassbar sind, mittels Termen, Tabellen und Graphen beschreiben und über den Modellcharakter von Funktionen reflektieren können
  • Strichaufzählung
    Lineare Funktionen beschreiben und untersuchen können
  • Strichaufzählung
    Quadratische Funktionen der Form beschreiben und untersuchen können
  • Strichaufzählung
    Einige weitere nichtlineare Funktionen beschreiben und untersuchen können, zB f(x) = , f(x) = , abschnittweise definierte Funktionen
  • Strichaufzählung
    Formeln in Hinblick auf funktionale Aspekte untersuchen können; direkte und indirekte Proportionalitäten mit Hilfe von Funktionen beschreiben können
  • Strichaufzählung
    Mit Funktionen in anwendungsorientierten Bereichen arbeiten können; Funktionen als mathematische Modelle auffassen können

Trigonometrie

  • Strichaufzählung
    sin(), cos() und tan() definieren und am Einheitskreis darstellen können
  • Strichaufzählung
    Gleichungen der Form sin() = c und cos() = c nach lösen können
  • Strichaufzählung
    Berechnungen an rechtwinkeligen und allgemeinen Dreiecken, an Figuren und Körpern (auch mittels Sinus- und Cosinussatz) durchführen können
  • Strichaufzählung
    Polarkoordinaten verwenden können

Vektoren und analytische Geometrie in ²

  • Strichaufzählung
    Vektoren addieren, subtrahieren, mit reellen Zahlen multiplizieren und diese Rechenoperationen geometrisch veranschaulichen können
  • Strichaufzählung
    Einheitsvektoren und Normalvektoren ermitteln können
  • Strichaufzählung
    Mit dem Skalarprodukt arbeiten können; den Winkel zwischen zwei Vektoren ermitteln können
  • Strichaufzählung
    Geraden durch Parameterdarstellungen in ² und durch Gleichungen (Normalvektordarstellungen) in beschreiben, Geraden schneiden und die gegenseitige Lage von Geraden ermitteln können
  • Strichaufzählung
    Abstände ermitteln können (Punkt-Punkt, Punkt-Gerade)

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Sicherung der Nachhaltigkeit

  • Strichaufzählung
    Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren
  • Strichaufzählung
    Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen
  • Strichaufzählung
    Grundkompetenzen nachhaltig sichern

Potenzen, Wurzeln und Logarithmen; Ungleichungen

  • Strichaufzählung
    Potenzen (mit natürlichen, ganzen, rationalen bzw. reellen Exponenten), Wurzeln und Logarithmen definieren können; entsprechende Rechenregeln kennen und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Mit Ungleichungen in einer Variablen arbeiten und diese lösen können

Reelle Funktionen

  • Strichaufzählung
    Funktionen folgender Arten definieren und darstellen können; typische Formen ihrer Graphen skizzieren können; charakteristische Eigenschaften angeben und im Kontext deuten können
    • Strichaufzählung
      Potenzfunktionen:

                  

  • Strichaufzählung
    Polynomfunktionen:

                  

  • Strichaufzählung
    Exponentialfunktionen:

                  ;

  • Strichaufzählung
    Logarithmusfunktionen:

                  ;

  • Strichaufzählung
    Winkelfunktionen:

                  ; ; ;

  • Strichaufzählung
    Reelle Funktionen untersuchen können (Monotonie, lokale und globale Extremstellen, Symmetrie, Periodizität)
  • Strichaufzählung
    Verkettungen von Funktionen kennen; Umkehrfunktionen kennen
  • Strichaufzählung
    Die Veränderung des Graphen einer Funktion f beschreiben können, wenn man von f(x) zu c ∙ f(x), f(x) + c, f(x + c), bzw. f(c ∙ x) übergeht
  • Strichaufzählung
    Änderungen von Größen durch Änderungsmaße beschreiben können (absolute und relative Änderung, mittlere Änderungsrate, Änderungsfaktor)
  • Strichaufzählung
    Die oben genannten Typen reeller Funktionen, insbesondere Exponentialfunktionen, in außermathematischen Situationen anwenden können; Funktionen als Modelle auffassen, Modelle vergleichen und Grenzen von Modellbildungen reflektieren können
  • Strichaufzählung
    Reelle Funktionen in mehreren Variablen kennen; Funktionen in Formeln erkennen können; den allgemeinen Funktionsbegriff kennen (, wobei A und B beliebige Mengen sind)

Folgen

  • Strichaufzählung
    Zahlenfolgen als auf bzw. * definierte reelle Funktionen kennen (insbesondere arithmetische Folgen als lineare Funktionen und geometrische Folgen als Exponentialfunktionen); sie durch explizite und rekursive Bildungsgesetze darstellen und in außermathematischen Bereichen anwenden können
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften von Folgen kennen und untersuchen können (Monotonie, Beschränktheit, Grenzwert)

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Sicherung der Nachhaltigkeit

  • Strichaufzählung
    Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren
  • Strichaufzählung
    Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen
  • Strichaufzählung
    Grundkompetenzen nachhaltig sichern

Reihen

  • Strichaufzählung
    Summen endlicher arithmetischer und geometrischer Reihen berechnen können
  • Strichaufzählung
    Summen unendlicher Reihen definieren und für konvergente geometrische Reihen berechnen können

Vektoren und analytische Geometrie in ³; Vektoren in n

  • Strichaufzählung
    Die aus der zweidimensionalen analytischen Geometrie bekannten Begriffe und Methoden auf den dreidimensionalen Fall übertragen können (insbesondere Geraden durch Parameterdarstellungen beschreiben können)
  • Strichaufzählung
    Normalvektoren ermitteln können; Ebenen durch Parameterdarstellungen bzw. Gleichungen (Normalvektordarstellungen) beschreiben können
  • Strichaufzählung
    Lineare Gleichungssysteme in drei Variablen lösen können
  • Strichaufzählung
    Vektoren in n und deren Rechenoperationen kennen, in Anwendungskontexten interpretieren und verständig einsetzen können

Beschreibende Statistik; Wahrscheinlichkeit

  • Strichaufzählung
    Darstellungen und Kennzahlen der beschreibenden Statistik kennen und damit arbeiten können
  • Strichaufzählung
    Die Begriffe Zufallsversuch, Ereignis und Wahrscheinlichkeit kennen; Methoden zur Ermittlung von Wahrscheinlichkeiten kennen: Bestimmung eines relativen Anteils, Ermittlung einer relativen Häufigkeit durch eine Versuchsserie, Angabe des subjektiven Vertrauens; wissen, dass diese Methoden nur näherungsweise bzw. unsichere Ergebnisse liefern
  • Strichaufzählung
    Den Zusammenhang zwischen relativen Häufigkeiten und Wahrscheinlichkeiten kennen
  • Strichaufzählung
    Mit Wahrscheinlichkeiten rechnen können (Baumdiagramme; Additions- und Multiplikationsregel)
  • Strichaufzählung
    Bedingte Wahrscheinlichkeiten und (stochastische) Unabhängigkeit von Ereignissen kennen
  • Strichaufzählung
    Den Satz von Bayes kennen und anwenden können

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Sicherung der Nachhaltigkeit

  • Strichaufzählung
    Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren
  • Strichaufzählung
    Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen
  • Strichaufzählung
    Grundkompetenzen nachhaltig sichern

Grundlagen der Differentialrechnung anhand von Polynomfunktionen

  • Strichaufzählung
    Einfache Polynomgleichungen vom Grad ≤ 4 im Bereich der reellen Zahlen lösen können (sofern sie in der Differentialrechnung verwendet werden)
  • Strichaufzählung
    Den Differenzenquotienten (die mittlere Änderungsrate) und den Differentialquotienten (die lokale bzw. momentane Änderungsrate) definieren können
  • Strichaufzählung
    Den Differenzen- und Differentialquotienten als Sekanten- bzw. Tangentensteigung sowie in außermathematischen Bereichen deuten können
  • Strichaufzählung
    Den Begriff der Ableitungsfunktion kennen; höhere Ableitungen kennen
  • Strichaufzählung
    Ableitungsregeln für Potenz- und Polynomfunktionen kennen und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Monotonie- und Krümmungsbereiche, Extremstellen, Wendestellen und Sattelstellen (Terrassenstellen) mit Hilfe der Ableitung beschreiben können
  • Strichaufzählung
    Untersuchungen von Polynomfunktionen in inner- und außermathematischen Bereichen durchführen können; einfache Extremwertaufgaben lösen können (Ermittlung von Extremstellen in einem Intervall)

Kreise, Kugeln, Kegelschnittslinien und andere Kurven

  • Strichaufzählung
    Kreise, Kugeln und Kegelschnittslinien durch Gleichungen beschreiben können
  • Strichaufzählung
    Die gegenseitige Lage von Kreis und Gerade bestimmen und allenfalls vorhandene Schnittpunkte berechnen können; eine Gleichung der Tangente in einem Punkt eines Kreises ermitteln können
  • Strichaufzählung
    Die gegenseitige Lage von Kegelschnitt und Gerade bestimmen und allenfalls vorhandene Schnittpunkte berechnen können; eine Gleichung der Tangente in einem Punkt eines Kegelschnitts ermitteln können
  • Strichaufzählung
    Ebene Kurven (allenfalls auch Kurven im Raum) durch Parameterdarstellungen beschreiben können

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Sicherung der Nachhaltigkeit

  • Strichaufzählung
    Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren
  • Strichaufzählung
    Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen
  • Strichaufzählung
    Grundkompetenzen nachhaltig sichern

Erweiterungen und Exaktifizierungen der Differentialrechnung

  • Strichaufzählung
    Ableitungsregeln für Exponential- und Logarithmusfunktionen, Sinus- und Cosinusfunktion kennen
  • Strichaufzählung
    Weitere Ableitungsregeln (insbesondere die Kettenregel) kennen und für Funktionsuntersuchungen in verschiedenen Bereichen verwenden können
  • Strichaufzählung
    Weitere Anwendungen der Differentialrechnung, insbesondere aus Wirtschaft und Naturwissenschaft, durchführen können
  • Strichaufzählung
    Den Begriff Stetigkeit kennen und erläutern können
  • Strichaufzählung
    Den Begriff Differenzierbarkeit sowie den Zusammenhang zwischen Differenzierbarkeit und Stetigkeit kennen

Diskrete Wahrscheinlichkeitsverteilungen

  • Strichaufzählung
    Die Begriffe „diskrete Zufallsvariable“ und „diskrete Wahrscheinlichkeitsverteilung“ kennen
  • Strichaufzählung
    Den Zusammenhang zwischen relativen Häufigkeiten und Wahrscheinlichkeiten kennen
  • Strichaufzählung
    Erwartungswert, Varianz und Standardabweichung einer diskreten Zufallsvariablen (Wahrscheinlichkeitsverteilung) kennen und deuten können
  • Strichaufzählung
    Den Binomialkoeffizienten und seine wichtigsten Eigenschaften kennen
  • Strichaufzählung
    Mit diskreten Verteilungen (insbesondere mit der Binomialverteilung) in anwendungsorientierten Bereichen arbeiten können

Komplexe Zahlen

  • Strichaufzählung
    Die Zweckmäßigkeit der Erweiterung der reellen Zahlen erkennen
  • Strichaufzählung
    Komplexe Zahlen in der Form a + b∙i kennen; mit ihnen rechnen und sie zum Lösen von Gleichungen verwenden können
  • Strichaufzählung
    Den Fundamentalsatz der Algebra kennen
  • Strichaufzählung
    Komplexe Zahlen in Polarform kennen

8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester

Sicherung der Nachhaltigkeit

  • Strichaufzählung
    Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren
  • Strichaufzählung
    Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen
  • Strichaufzählung
    Grundkompetenzen nachhaltig sichern

Grundlagen der Integralrechnung

  • Strichaufzählung
    Das bestimmte Integral kennen und als Zahl „zwischen“ allen Ober- und Untersummen auffassen können sowie näherungsweise als Summe von Produkten auffassen und berechnen können:

  • Strichaufzählung
    Größen durch Integrale ausdrücken können, insbesondere als Verallgemeinerungen von Formeln mit Produkten (zB für Flächeninhalte oder zurückgelegte Wege)
  • Strichaufzählung
    Den Begriff Stammfunktion kennen und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Bestimmte Integrale mit Hilfe von Stammfunktionen unter Verwendung elementarer Integrationsregeln berechnen können

Anwendungen und Exaktifizierungen der Integralrechnung

  • Strichaufzählung
    Das bestimmte Integral in verschiedenen Kontexten deuten und entsprechende Sachverhalte durch Integrale beschreiben können (insbesondere Flächeninhalte, Volumina, Weglängen, Geschwindigkeiten, Arbeit und Energie; allenfalls weitere physikalische Deutungen)
  • Strichaufzählung
    Die Hauptsätze (bzw. den Hauptsatz) der Differential- und Integralrechnung kennen; den Zusammenhang zwischen Differenzieren und Integrieren erläutern können
  • Strichaufzählung
    Das unbestimmte Integral kennen

Stetige Wahrscheinlichkeitsverteilungen; beurteilende Statistik

  • Strichaufzählung
    Die Begriffe „stetige Zufallsvariable“ und „stetige Verteilung“ kennen
  • Strichaufzählung
    Die Normalverteilung zur Approximation der Binomialverteilung einsetzen können
  • Strichaufzählung
    Die Normalverteilung in anwendungsorientierten Bereichen verwenden können
  • Strichaufzählung
    Konfidenzintervalle ermitteln und interpretieren können
  • Strichaufzählung
    Einfache statistische Hypothesentests durchführen und deren Ergebnisse interpretieren können

Differenzen- und Differentialgleichungen; Grundlagen der Systemdynamik

  • Strichaufzählung
    Diskrete Veränderungen von Größen durch Differenzengleichungen beschreiben und diese im Kontext deuten können
  • Strichaufzählung
    Kontinuierliche Veränderungen von Größen durch Differentialgleichungen beschreiben und diese im Kontext deuten können
  • Strichaufzählung
    Einfache Differentialgleichungen lösen können
  • Strichaufzählung
    Einfache dynamische Systeme mit Hilfe von Diagrammen oder Differenzengleichungen beschreiben und untersuchen können

8. Semester

Sicherung der Nachhaltigkeit

  • Strichaufzählung
    Wiederholen, Vertiefen von Fähigkeiten und Vernetzen von Inhalten, um einen umfassenden Überblick über die Zusammenhänge unterschiedlicher mathematischer Gebiete zu gewinnen

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Der Biologieunterricht ist für unsere Gesellschaft in vielen Bereichen von Bedeutung. Naturwissenschaftlicher Erkenntnisgewinn bewirkt Fortschritte auf unterschiedlichen Gebieten, beispielsweise in der Medizin, in der Bio- und Gentechnologie, in den Neurowissenschaften, in der Ökologie und bei Fragen zur Nachhaltigkeit. Andererseits birgt die naturwissenschaftliche Entwicklung auch Risiken und Gefahren, die erkannt, bedacht und bewertet werden müssen. Dazu sind biologische Kenntnisse nötig, diese sind somit ein wesentlicher Bestandteil der Allgemeinbildung.

Ziel des Fachs Biologie und Umweltkunde ist es, naturwissenschaftliche Phänomene erfahrbar zu machen, sowie Erkenntnisse biologischer Forschung gewinnen, verstehen und kommunizieren zu können, und sich mit deren Grenzen auseinandersetzen zu können.

Der Unterricht führt zu naturwissenschaftlichem Verständnis auf Grundlage der Evolution und zu gesundheitsbewusstem, ethischem und umweltverträglichem Handeln. Er fördert die Fähigkeit zur aktiven Teilhabe an gesellschaftlichen Entwicklungen und Diskursen.

Beitrag zu den Bildungsbereichen

Der Beitrag zu den untenstehenden Bildungsbereichen der Schule steht im Zusammenhang mit Lerninhalten und den Basiskonzepten, dem Kompetenzmodell und den Unterrichtsprinzipien.

Sprache und Kommunikation

Förderung der Lese- und Schreibkompetenz sowie der mündlichen Ausdrucksfähigkeit in verschiedenen Unterrichtssituationen; Einführung in die Fachsprache; Einbeziehung von deutsch- und fremdsprachiger Fachliteratur.

Mensch und Gesellschaft

Der Mensch als biologisches und soziales Wesen; der Mensch als beeinflussender Faktor von Ökosystemen; Wirtschaft und Nachhaltigkeit (Verbraucher- und Verbraucherinnen-Bildung); Wechselwirkung zwischen Ökologie, Ökonomie, regionaler und überregionaler Politik und sozialer Entwicklung; Anwendung biologischer Erkenntnisse auf gesellschaftliche Fragestellungen.

Natur und Technik

Phänomen Leben; Vernetzung belebter Systeme, Auswirkung menschlicher Aktivitäten auf Ökosysteme; Artenkenntnis und Artenschutz; Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung; Bioethik; Energie als Erhaltungsgröße; naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen.

Gesundheit und Bewegung

Zusammenhang zwischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit; biologische Voraussetzungen für Bewegung; Gesundheit und Krankheit als biologisches und soziales Phänomen; Sexualpädagogik; Gesundheitserziehung.

Kreativität und Gestaltung

Entwicklung von Forschungsdesigns; Modellbildung; Wissenskommunikation durch Einsatz unterschiedlicher Medien; Medienerziehung.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Das Kompetenzmodell Naturwissenschaften als Leitlinie für den Unterricht im Fach Biologie und Umweltkunde

Das Kompetenzmodell Naturwissenschaften gibt als Handlungsdimension die Charakteristika naturwissenschaftlicher Forschungsarbeit vor. Dabei wird von drei Kompetenzbereichen ausgegangen:

  • Strichaufzählung
    Aneignen von Fachwissen
  • Strichaufzählung
    selbstständiger Erkenntnisgewinn mittels Beobachtung und Experiment
  • Strichaufzählung
    Anwendung des Wissens und der Erkenntnisse, im gesellschaftlichen Diskurs Standpunkte begründen und im Alltag reflektiert handeln

Im Rahmen des Faches Biologie und Umweltkunde werden diese Kompetenzbereiche wie folgt beschrieben:

Fachwissen aneignen und kommunizieren

  1. W1:
    Biologische Vorgänge und Phänomene beschreiben und benennen.
  2. W2:
    Aus unterschiedlichen Medien und Quellen fachspezifische Informationen entnehmen.
  3. W3:
    Vorgänge und Phänomene in verschiedenen Formen (Grafik, Tabelle, Bild, Diagramm, …) darstellen, erläutern und adressatengerecht kommunizieren.
  4. W4:
    Vorgänge und Phänomene mittels Fachwissen unter Heranziehung von Gesetzmäßigkeiten (Modelle, Regeln, Gesetze, Funktionszusammenhänge) erklären.
  5. W5:
    Biologische Vorgänge und Phänomene im Kontext ihres evolutionären Zusammenhangs erläutern.

Erkenntnisse gewinnen

  1. E1:
    Biologische Vorgänge und Phänomene beobachten, messen und beschreiben.
  2. E2:
    Biologische Vorgänge und Phänomene hinsichtlich evolutionsbiologischer Kriterien analysieren und Beziehungen herausarbeiten.
  3. E3:
    Zu biologischen Vorgängen und Phänomenen Fragen stellen und Hypothesen formulieren.
  4. E4:
    Untersuchungen oder Experimente zu naturwissenschaftlichen Fragestellungen planen, durchführen und protokollieren.
  5. E5:
    Daten und Ergebnisse von Untersuchungen analysieren (zB ordnen, vergleichen, Abhängigkeiten feststellen) und interpretieren.

Standpunkte begründen und reflektiert handeln

  1. S1:
    Fachlich korrekt und folgerichtig argumentieren und naturwissenschaftliche von nicht-naturwissenschaftlichen Argumentationen unterscheiden.
  2. S2:
    Sachverhalte und Probleme unter Einbeziehung kontroverser Gesichtspunkte reflektiert erörtern und begründet bewerten.
  3. S3:
    Bedeutung, Chancen und Risiken der Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse für das Individuum und für die Gesellschaft erkennen, um verantwortungsbewusst zu handeln.
  4. S4:
    Menschliche Erlebens- und Verhaltensmuster aus evolutionsbiologischer Sicht reflektieren.
  5. S5:
    Handlungsempfehlungen erstellen und gestalten (zB Naturschutzstrategien, Gesundheitskonzepte, Ernährungspläne, …).

Um den Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Unterrichts biologische Bildung als Teil naturwissenschaftlicher Grundbildung (Scientific Literacy) zu ermöglichen, ist der Unterricht im Fach Biologie und Umweltkunde so zu gestalten, dass Kompetenzen aus allen drei oben genannten Bereichen auf Basis der Lerninhalte jedes Semesters erworben und gefördert werden.

Basiskonzepte zur Unterstützung kompetenzorientierten Lernens

Basiskonzepte helfen grundlegende Muster in der Biologie zu erkennen. Sie leiten sich von den elementaren Konzepten der Biologie ab und unterstützen Lernende und Lehrende, die schwer überschaubaren und permanent wachsenden Themenbereiche der biologischen Disziplinen zu ordnen und zu verknüpfen. Sieben themenverbindende übergeordnete Bereiche sind im Folgenden formuliert, aus denen eine Vielzahl verschiedener Phänomene miteinander in Beziehung gesetzt werden können. Sie helfen den Lernenden Inhalte zu vernetzen, die Themenfülle sinnvoll zu ordnen und sich anzueignen. Die Lehrplaninhalte werden daher anhand dieser Konzepte erarbeitet und laufend damit verknüpft.

Das erreichte biologische Grundverständnis ermöglicht die Beurteilung biologischer Erkenntnisse zB im Umweltbereich unter Berücksichtigung des Naturschutzes und der nachhaltigen Entwicklung, im biotechnologischen Bereich oder in der Medizin unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer und ethischer Aspekte. Die Auseinandersetzung mit den Wechselwirkungen innerhalb bzw. zwischen Biosystemen fördert das systemische Denken und wirkt rein linearem Denken entgegen. Dies erlaubt die Teilhabe an gesellschaftlichen Diskursen.

Prinzipiell kann jeder Inhalt aus dem Blickwinkel jedes Basiskonzeptes betrachtet werden. Die Anwendung der Basiskonzepte auf die Lehrplaninhalte obliegt der Lehrperson, je nachdem anhand welcher Konzepte ein bestimmter Inhalt erarbeitet wird.

Basiskonzepte der Biologie

Struktur und Funktion

Das Erfassen, Ordnen und Wiedererkennen von Strukturen ist die Grundlage für das Verständnis und die Erklärung biologischer Funktionen auf allen Systemebenen und im Verlauf ihrer Entwicklung.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

  • Strichaufzählung
    Prinzip der Oberflächenvergrößerung
  • Strichaufzählung
    Schlüssel-Schloss-Prinzip
  • Strichaufzählung
    Gegenstromprinzip
  • Strichaufzählung
    Gegenspielerprinzip

Reproduktion

Lebewesen sind fähig zur Reproduktion. Diese beruht auf der Weitergabe von Erbinformationen und führt zur Vielfalt innerhalb von Organismen und somit zu einer evolutiven Anpassung an eine dynamische Umwelt.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Prozesse:

  • Strichaufzählung
    Identische Replikation der Erbinformation
  • Strichaufzählung
    Mutation und Rekombination
  • Strichaufzählung
    Wachstum auf Basis von Zellteilungsvorgängen (Mitose)
  • Strichaufzählung
    Bildung von Gameten (Meiose)
  • Strichaufzählung
    Sexuelle Fortpflanzung und ungeschlechtliche Vermehrung
  • Strichaufzählung
    Generationenfolge und Evolution in Populationen

Kompartimentierung

Dieses Basiskonzept verdeutlicht das Bausteinprinzip von Organismen und Ökosystemen.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

  • Strichaufzählung
    Zellorganellen, Zellen, Geweben und Organe als abgegrenzte Reaktionsräume innerhalb eines Organismus (Prinzip der Arbeitsteilung)
  • Strichaufzählung
    Kompartimentierung auf der Ebene von Populationen (Arbeitsteilung bei sozial organisierten Arten) und Ökosystemen

Steuerung und Regelung

Lebende Systeme halten bestimmte Zustände durch Regulation aufrecht und reagieren auf Veränderungen. Regelung führt dazu, dass trotz wechselnder Umwelt- und Lebensbedingungen die inneren Zustände eines Lebewesens in einem funktionsgerechten Rahmen (Sollwert) bleiben. Steuerung beschreibt die Möglichkeit eines Organismus, unabhängig von Sollwerten bestimmte Kenngrößen aktiv zu verändern. In der Regel dienen Steuerungen der Anpassung an veränderte Bedingungen.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

  • Strichaufzählung
    Hormonelle Regulation
  • Strichaufzählung
    Rückkoppelungsmechanismen
  • Strichaufzählung
    Funktion des Nervensystems
  • Strichaufzählung
    Steuerung von Entwicklungsprozessen durch Veränderung der Genaktivierung
  • Strichaufzählung
    Beziehungen zwischen Organismen und Lebensgemeinschaften

Stoff- und Energieumwandlung

Lebewesen sind offene Systeme und gebunden an Stoff- und Energieumwandlung. Die laufende Energieabgabe wird durch ständige Energiezufuhr im Sinne eines Fließgleichgewichts ausgeglichen.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

  • Strichaufzählung
    Assimilation
  • Strichaufzählung
    Dissimilation
  • Strichaufzählung
    Ernährung, Verdauung und Ausscheidung
  • Strichaufzählung
    Stofferhaltung und Stoffumwandlung sowie Energiefluss
  • Strichaufzählung
    Stoffkreisläufe in einem Ökosystem

Information und Kommunikation

Lebewesen – und auch ihre Zellen und Gewebe – haben die Fähigkeit Informationen aufzunehmen, weiterzuleiten, zu speichern, zu bearbeiten und an andere Organismen weiterzugeben. Kommunikation ist der wechselseitige Informationsaustausch. Dies setzt eine gemeinsame Sprache oder spezifische Reize voraus, die vom Empfänger aufgenommen und entschlüsselt werden können.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Prozesse:

  • Strichaufzählung
    Erregungsleitung
  • Strichaufzählung
    Aufnahme von Informationen aus der Umwelt über Sinneszellen und Sinnesorgane
  • Strichaufzählung
    Kommunikation auf zellulärer und molekularer Ebene (zB Immunsystem und Hormonsystem)
  • Strichaufzählung
    genetische und epigenetische Information

Variabilität, Verwandtschaft, Geschichte und Evolution

Die Variabilität bei Lebewesen hat ihre Ursache in der Mutation von Erbanlagen und deren Neukombination im Zusammenhang mit der sexuellen Fortpflanzung. Das Basiskonzept thematisiert, dass Angepasstheit nur durch Variabilität möglich ist und durch Selektion bewirkt wird. Ähnlichkeit von Lebewesen einerseits und Vielfalt andererseits sind das Ergebnis stammesgeschichtlicher Entwicklungsprozesse. Der evolutionäre Wandel findet nicht nur auf der Ebene von Organismen statt, sondern auch bei Molekülen, Zellen, Geweben und Organen. Evolution ist ein Prozess, der auf der Ebene von Populationen stattfindet. Die Kenntnis der Evolutionsmechanismen ermöglicht das Verständnis des Zusammenhangs zwischen Variabilität und evolutiven Anpassungsprozessen.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

  • Strichaufzählung
    Vielfalt der Organismen
  • Strichaufzählung
    Veränderlichkeit durch Evolution
  • Strichaufzählung
    Evolutionsprozesse, die zur heutigen beobachtbaren Vielfalt der Lebewesen und zur Entwicklung des Menschen geführt haben
  • Strichaufzählung
    Verwandtschaft des Menschen mit den übrigen Lebewesen

Schularbeiten

Der Zeitrahmen für Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse des Realgymnasiums und Oberstufenrealgymnasiums mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teils zu entnehmen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)

Lerninhalte

  • Strichaufzählung
    Die Zelle als Grundbaustein der Organismen; Zusammenhänge zwischen Lebensvorgängen und Zellstrukturen
  • Strichaufzählung
    Die Mitose und ihre Bedeutung für Wachstum, Zelldifferenzierung und Entstehung vielzelliger Organismen
  • Strichaufzählung
    Unterschiede zwischen Pro-und Eukaryoten; Bedeutung von Mikroorganismen und Pilzen für ökologische Kreisläufe
  • Strichaufzählung
    Biotechnische Verfahren bei der Nahrungsmittelproduktion
  • Strichaufzählung
    Bau, Fortpflanzung und Lebensweise pflanzlicher Organismen
  • Strichaufzählung
    Stoffwechselvorgänge: Assimilation (Fotosynthese und heterotrophe Assimilation) und Dissimilation (Gärung und Zellatmung)
  • Strichaufzählung
    Ökologie und Nachhaltigkeit: (Welt-)Ernährung, verschiedene Formen der Landwirtschaft
  • Strichaufzählung
    Bau und Funktion der Organsysteme des Stoffwechsels (Verdauung, Atmung, Kreislauf, Ausscheidung) und deren Ausbildung in unterschiedlichen Organisationsebenen und Lebensräumen
  • Strichaufzählung
    Gesunde und ausgewogene Ernährung

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Lerninhalte

  • Strichaufzählung
    Information und Kommunikation im Nervensystem (Reizaufnahme, Erregungsleitung, Verarbeitung, Einfluss von Drogen)
  • Strichaufzählung
    Information und Kommunikation im Hormonsystem
  • Strichaufzählung
    Bedeutung der Meiose für die geschlechtliche Fortpflanzung
  • Strichaufzählung
    Sexualität als biologisches, soziales und ethisches Phänomen
  • Strichaufzählung
    Embryonalentwicklung beim Menschen und mögliche Fortpflanzungsmanipulationen
  • Strichaufzählung
    Vernetzte Systeme: Ökologie, Ökonomie und Nachhaltigkeit

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Lerninhalte 

  • Strichaufzählung
    Ökosysteme (Stoff- und Energiekreisläufe, Umweltfaktoren, Sukzession, Konvergenzerscheinungen)
  • Strichaufzählung
    Umweltprobleme (zB Klimawandel) und Lösungsmöglichkeiten im Rahmen nachhaltiger Entwicklung
  • Strichaufzählung
    Funktionsweise des Immunsystems und Auswirkungen von Störungen (zB Allergien, AIDS)
  • Strichaufzählung
    Verhaltensbiologie
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Struktur der Erde, geodynamische Formungskräfte

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

(falls Biologie und Umweltkunde in der 7. Klasse unterrichtet wird)

Lerninhalte

  • Strichaufzählung
    Parasitismus und Symbiose
  • Strichaufzählung
    Krankheitserreger (Bakterien, Viren, Pilze, Einzeller, Vielzeller)
  • Strichaufzählung
    Ausgewählte Beispiele für Infektionskrankheiten, Hygienemaßnahmen und Prophylaxe
  • Strichaufzählung
    Zivilisationserkrankungen (zB Herz-Kreislauferkrankungen, Stresserkrankungen, Krebs)
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, Rolle der Mikroorganismen für die Gesundheit des Menschen

6. Semester – Kompetenzmodul 6

(falls Biologie und Umweltkunde in der 7. Klasse unterrichtet wird)

Lerninhalte

  • Strichaufzählung
    Bewegungssysteme bei Pflanzen und Tieren
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktion von Skelett und Muskulatur
  • Strichaufzählung
    Entstehung und Ordnung biologischer Vielfalt
  • Strichaufzählung
    Systematik und Taxonomie
  • Strichaufzählung
    Charakteristika nachhaltiger Entwicklung (an Hand eines ausgewählten regionalen und/oder globalen Beispiels)

8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester

Lerninhalte

  • Strichaufzählung
    Zytologische und molekulare Grundlagen der Vererbung
  • Strichaufzählung
    Biochemische Vorgänge bei der Proteinsynthese (Transkription, Translation, Regulation der Genaktivität, Epigenetik)
  • Strichaufzählung
    Vererbungsregeln und Humangenetik
  • Strichaufzählung
    Evolutionsmechanismen; chemische und biologische Evolution, Evolutionstheorien

8. Semester

Lerninhalte

  • Strichaufzählung
    Biotechnologische Verfahren, deren Anwendung und mögliche Auswirkungen; Wissenschafts- und Bioethik
  • Strichaufzählung
    Entwicklungsgeschichte des Menschen
  • Strichaufzählung
    Evolution als Basis für die Vielfalt der Organismen und für den Wandel von Ökosystemen, Organen und zellulären Strukturen

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe (7. und 8. Klasse):

Chemische Grundbildung soll mit dem für die Chemie charakteristischen „Zwiedenken“, das im submikroskopischen Bereich Erklärungen für Vorgänge im makroskopischen sucht und findet, vertraut machen. Stoffeigenschaften und Stoffartumwandlungen können auf relativ wenige auch philosophische Deutungssysteme und Grundvorstellungen zurückgeführt werden. Als Grundlage von Eingriffen in materielle Prozesse soll das Kennenlernen dieser Denkweise zum Verstehen des heutigen Weltbildes und der Entwicklung unserer Kultur beitragen.

Der Chemieunterricht in der Oberstufe erweitert und vertieft die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten aus der Unterstufe. Er bereitet auf wissenschaftliches Denken und Arbeiten vor, indem unterschiedliche Zugänge zu den verschiedenen Dimensionen des Erforschenswerten eröffnet werden.

Im Verbund mit Biologie, Mathematik und Physik soll Chemieunterricht auf exemplarische Weise den Weg der Erkenntnisfindung über Entwicklung und Anwendung von Deutungssystemen, also über Modelldenken, Systemdenken, Planen und Auswerten von Experimenten zu Stoffartumwandlungen zeigen. Die abwechselnde und bedarfsgerechte Anwendung von induktiv orientiertem Hypothesen-Bilden und deduktiv orientiertem Hypothesen-Prüfen hilft dabei. Dadurch schafft der Chemieunterricht die Basis für lebensgestaltende Lernstrategien und fördert über die Schule hinaus die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung beim Erwerb von Wissen und Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Problemlösekompetenz und Kommunikationsfähigkeit mit Expertinnen und Experten.

Ziel ist der Einblick in die Vielgestaltigkeit und Omnipräsenz chemischer Prozesse: Dies soll nicht nur eine berufliche Orientierung erleichtern, sondern stoffliche Veränderungen als materielle und energetische Grundlage des Lebens und der Zivilisation erkennbar machen und auch Verständnis für die europäische und globale Bedeutung der chemischen Industrie schaffen.

Die Ausbildung von Verantwortungsbewusstsein und Kritikfähigkeit gegenüber Ge- und Missbrauch wissenschaftlicher Erkenntnisse sollen die Teilhabe an wesentlichen gesellschaftlichen Entscheidungen ermöglichen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Erweiterung und sicherer Einsatz der chemischen Fachsprache als zusätzliche Form der Kommunikation innerhalb und außerhalb des fachwissenschaftlichen Bereiches; Beschreibung, Protokollierung und Präsentation chemischer Sachverhalte

Mensch und Gesellschaft

Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit materiellen und energetischen Ressourcen über Grenzen hinweg; Berücksichtigung ethischer Maßstäbe in der gesellschaftsrelevanten Umsetzung chemischer Erkenntnisse

Natur und Technik

Grundlegende Kenntnisse über Funktion und Vernetzung natürlicher und anthropogener Stoffkreisläufe; vertieftes Verständnis für die Beziehung von Struktur und Eigenschaften von Stoffen und deren gezielte Veränderungen; Einblick in technische und naturwissenschaftliche Studien- und Berufsfelder

Gesundheit und Bewegung

Grundlagen für den gesundheitsfördernden und -bewussten Umgang mit Stoffen der Alltagswelt; vertieftes Kritikbewusstsein gegenüber der Ambivalenz von Drogen und Pharmazeutika

Kreativität und Gestaltung

Ästhetik bei ausgewählten chemischen Reaktionen; kreative Problemlösestrategien und Modellentwicklung; Bereicherung emotionaler Erfahrungen

Didaktische Grundsätze (7. und 8. Klasse): Basiskonzepte

Die Auswahl der Inhalte und Methoden ist so vorzunehmen, dass die Entwicklung und Anwendung folgender Basiskonzepte verwirklichbar ist:

Stoff-Teilchen-Konzept: Die erfahrbaren Phänomene der stofflichen Welt und deren Deutung auf der Teilchenebene werden konsequent unterschieden

Struktur-Eigenschafts-Konzept: Art, Anordnung und Wechselwirkung der Teilchen bestimmen die Eigenschaften eines Stoffes

Donator-Akzeptor-Konzept: Säure-Base-, Redox- und Komplexbildungsreaktionen lassen sich als Protonenübertragungen, Elektronenübertragungen bzw. Elektronenpaarverschiebungen beschreiben

Energiekonzept: Alle chemischen Reaktionen sind mit einem Energieumsatz verbunden

Größenkonzept: Stoff- und Energieumsätze können quantitativ beschrieben werden

Gleichgewichtskonzept: Reversible chemische Reaktionen können zu einem dynamischen Gleichgewichtszustand führen

Im Sinne anzustrebender Methodenvielfalt sind folgende Leitlinien zu berücksichtigen:

Empirisch arbeiten und erfahrungsgeleitet lernen

Planung, Durchführung, Dokumentation und Deutung von Experimenten und sicherer Umgang mit den Stoffen stellen einen wesentlichen und unverzichtbaren Bestandteil des Chemieunterrichts dar. Die minimale Realisierung wird durch gemeinsames Beobachten und Auswerten von Demonstrations- und Schülerexperimenten erreicht. Eine optimale Erfüllung dieser Leitlinie ist die selbstständige experimentelle Problembearbeitung.

Situiert und an Hand authentischer Probleme lernen

Ausgangspunkt für Lernen müssen realistische und relevante Probleme sein, die dazu motivieren neues Wissen und neue Fähigkeiten zu erwerben. Dabei wird auf Vorkenntnisse und Grundwissen der Schülerinnen und Schüler aufgebaut. Maximal realisiert wird dieser Anspruch, wenn Schülerinnen und Schüler in eine authentische Situation versetzt werden, die konkretes fachübergreifendes und fächerverbindendes Arbeiten erfordert. Eine minimale Realisierung kann durch eine Anknüpfung an aktuelle Probleme, authentische Fälle oder persönliche Erfahrungen gewährleistet werden.

In vielfältigen Kontexten lernen

Um zu verhindern, dass ursprüngliche und neu erworbene Kenntnisse auf eine bestimmte Situation fixiert bleiben, sollen dieselben Inhalte in mehreren verschiedenen Zusammenhängen gelernt und bearbeitet werden. Die Realisierung kann vom Verweisen auf unterschiedliche Anwendungssituationen bis hin zur tatsächlichen Anwendung des Gelernten in einer konkreten Situation reichen.

Unter multiplen Perspektiven lernen

Einzelne Inhalte und Probleme müssen aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und behandelt werden. Lehrausgänge und Exkursionen unterstützen dies. Die minimale Realisierung besteht in der Verdeutlichung unterschiedlicher Sichtweisen bei der Darbietung neuer Inhalte, die maximale im konkreten Erleben.

In einem sozialen Umfeld lernen

Gemeinsames Lernen und Arbeiten wie auch Kooperation von Schülerinnen und Schülern mit Expertinnen und Experten im Rahmen situierter Problemstellungen hat Bestandteil möglichst vieler Lernphasen zu sein. Maximal realisieren lässt sich diese Leitlinie durch gemeinsames Lernen und Arbeiten in einer Expertengemeinschaft, für die minimale Realisierung werden Gruppenarbeiten vorgeschlagen.

Mit instruktionaler Unterstützung lernen

Lernen ohne jegliche Instruktion ist in der Regel ineffektiv und führt leicht zu Überforderung. Die Lernumgebung (der Unterricht) ist so zu gestalten, dass neben vielfältigen Möglichkeiten eines Lernens in komplexen Situationen auch das zur Bearbeitung von Problemen (Aufgaben, Projekten usw.) erforderliche Wissen bereitgestellt und erworben wird.

Mit medialer Unterstützung lernen

Die Beschaffung, Bewertung und Verarbeitung von Informationen müssen auch mit Hilfe zeitgemäßer Medien erfolgen. Die Verwendung von chemiespezifischer Software dient der Optimierung altersgemäßer Lernprozesse. Ergebnisse eigenständiger Arbeit sind in Form einer sachgerechten und ansprechenden Darstellung von den Schülerinnen und Schülern zu präsentieren.

Kompetenzmodell

Das Kompetenzmodell für Chemie ist als dreidimensionales Modell konstruiert, das Inhaltsdimension, Handlungsdimension und Anforderungsdimension vorsieht.

Die Inhaltsdimension findet sich in den einzelnen Semestern.

Die Handlungsdimension umfasst die Bereiche Wissen organisieren, Erkenntnisse gewinnen und Konsequenzen ziehen. Deskriptoren in den einzelnen Bereichen beschreiben, wie Schülerinnen und Schüler mit den Inhalten umgehen können sollen.

Wissen organisieren: Recherchieren, Darstellen, Kommunizieren

Unterschiedliche, relevante Quellen ausfindig machen und daraus fachspezifische Informationen entnehmen

Daten sowie Vorgänge und Phänomene in Natur und Technik in verschiedenen Formen (Text, Grafik, Tabelle, Bild, Diagramm, Modell, …) unter Verwendung der chemischen Fachsprache adressatengerecht darstellen und erläutern

Fachlich und fachsprachlich korrekt und folgerichtig argumentieren

Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten aus anderen Disziplinen heranziehen, um chemisches Wissen zu organisieren

Die Bedeutung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und Modelle für die Entwicklung von Zivilisation und Kultur darstellen, erläutern und diskutieren

Die Bedeutung chemischer Vorgänge und Phänomene darstellen, erläutern und diskutieren

Erkenntnisse gewinnen: Fragen, Untersuchen, Interpretieren

Zu chemischen Fragen, Vermutungen und Problemstellungen eine passende Untersuchung (Beobachtung, Messung, Experiment, …) durchführen und protokollieren

Daten und Ergebnisse von Untersuchungen analysieren

Zu chemischen Fragen, Vermutungen und Problemstellungen eine passende Untersuchung (Beobachtung, Messung, Experiment, …) planen

Naturwissenschaftliche Modelle verwenden, um Daten und Ergebnisse von Untersuchungen sowie Vorgänge und Zusammenhänge zu erklären

Zu Vorgängen und Phänomenen in Natur und Technik Fragen stellen, Vermutungen aufstellen und Problemstellungen definieren, die mit Hilfe naturwissenschaftlicher Kenntnisse und Untersuchungen bearbeitet bzw. überprüft werden können

Auf der Basis von Daten und Untersuchungsergebnissen sowie deren Interpretation Hypothesen über Vorgänge und Zusammenhänge aufstellen

Untersuchungsergebnisse im Hinblick auf eine konkrete Frage, Vermutung oder Problemstellung kritisch betrachten

Konsequenzen ziehen: Bewerten, Entscheiden, Handeln

Fachlich begründete Bewertungskriterien wiedergeben

Chemische Fragestellungen und Argumentationen erkennen

Konkurrierende Interpretationsmöglichkeiten gegeneinander abwägen und auf dieser Basis Entscheidungen treffen

Daten, Fakten und Ergebnisse aus verschiedenen Quellen sowie Schlussfolgerungen kritisch hinterfragen und Gründe für deren Annahme oder Verwerfung angeben

Einen Problemlöseprozess oder ein Modell kritisch reflektieren und gegebenenfalls Alternativen entwickeln

Bedeutung, Chancen und Risiken der Anwendungen von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen für sich persönlich und für die Gesellschaft einschätzen

Entscheidungen in gesellschaftlich relevanten Fragen aus naturwissenschaftlicher Sicht begründen und bewerten

Die Anforderungsdimension umfasst Niveau 1, auf dem Schülerinnen und Schüler angeleitet durch eine Aufgabe geführt werden, und Niveau 2, auf dem sie weitgehend selbstständig arbeiten.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Kursiv gesetzte Teile gelten als verbindliche Zusätze für alle realgymnasialen Schulformen.

Semesterübergreifende Kompetenzen

Chemisches Wissen und der kompetente Umgang damit sind ihrem Wesen nach aufbauend, dh. grundlegendes Wissen und Basiskompetenzen, die in einem Semester erworben wurden, müssen in darauf folgenden Semestern angewendet und erweitert werden. Die in vorangegangenen Semestern erworbenen Basiskonzepte sowie die chemische Fach- und Formelsprache müssen auf Aufgabenstellungen aus allen chemierelevanten Bereichen angewendet werden können.

Kompetenzerwerb erfolgt nicht punktuell, sondern erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Daher ist die Handlungsdimension des Kompetenzmodells in jedem Semester zu berücksichtigen. Die Konkretisierung an Hand einzelner Deskriptoren in Verknüpfung mit den Fachinhalten obliegt der Lehrkraft.

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Modellbildung

Die erfahrbaren Phänomene der stofflichen Welt und deren Deutung auf der Teilchenebene konsequent unterscheiden (Stoff-Teilchen-Konzept).

An Hand der Modelle vom Aufbau der Atome Einsicht in das Wesen und die Entwicklung chemiespezifischer Modellvorstellungen gewinnen und diese darstellen.

Mit Hilfe des wellenmechanischen Atommodells die Aufbauprinzipien des Periodensystems der Elemente erläutern.

Die Modelle der chemischen Bindung (inkl. delokalisierter Elektronensysteme) und der Wechselwirkungen zwischen Teilchen beschreiben und vergleichen.

Strukturen

Eigenschaften von Stoffen durch Art, Anordnung und Wechselwirkung der Teilchen erklären (Struktur-Eigenschafts-Konzept).

Durch Kombination von Hypothesenbildung und experimenteller Überprüfung an Hand von Stoffen mit kovalenten Bindungen Zusammenhänge zwischen Strukturen und Eigenschaften der Stoffe herstellen.

Kenntnis der Modellvorstellungen über Molekülgeometrien und Hybridisierung anwenden.

Substanz und Energie

Stoff- und Energieumsätze bei chemischen Reaktionen quantitativ beschreiben (Energiekonzept, Größenkonzept).

Die Beziehungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen an Hand der Energiebilanz chemischer Reaktionen (inkl. katalytischer Vorgänge) erläutern.

An einfachen Beispielen aus der Stöchiometrie die Möglichkeiten quantitativer Betrachtungsweisen von Stoff- und Energieumsätzen aufzeigen.

Die Verwendung von fossilen Rohstoffen als Energieträger beurteilen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Gleichgewicht

Die Gleichgewichtsdynamik chemischer Reaktionen darstellen, ihre Beeinflussung erläutern und damit die Steuerung von Reaktionen erklären (Gleichgewichtskonzept).

Das Massenwirkungsgesetz auch auf Lösungsgleichgewichte und Komplexbildungsgleichgewichte anwenden.

Übertragung

Säure-Base-, Redox- und Komplexbildungsreaktionen als Übertragungs- bzw. Verschiebungsprozesse beschreiben (Donator-Akzeptor-Konzept)

Donator-Akzeptor-Wechselwirkungen als grundlegendes Prinzip chemischer Reaktionen am Beispiel von Protolysegleichgewichten und Redoxreaktionen erläutern

Kenntnisse über Redoxreaktionen auf Aufgabenstellungen zu elektrochemischen Vorgängen anwenden

Zusätzlich im Realgymnasium mit vertiefendem Unterricht in Biologie, Chemie und Physik: Gleichgewichtsreaktionen und elektrochemische Prozesse quantitativ beschreiben

Umgang mit Materie

Die Umwandlung von Naturprodukten und die Synthese von wichtigen anorganisch-chemischen Grundprodukten sowie ihre Verwendung beschreiben.

Potentielle Risiken am Beispiel ausgewählter Stoffe benennen.

Funktion und Vernetzung natürlicher und anthropogener Stoffkreisläufe erklären.

Den Umgang mit materiellen und energetischen Ressourcen bewerten und dabei regionale und europäische Besonderheiten berücksichtigen.

Entstehung und Wirkung von Schadstoffen beschreiben.

Chemische Vorgänge im Haushalt in Abhängigkeit von den beteiligten Substanzen erklären.

Gewinnung und Verwendung von Metallen und keramischen Stoffen sowie Wiederverwertung von Metallen darstellen.

Ausgewählte chemische Analysenmethoden durchführen und die Ergebnisse interpretieren.

8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester

Struktur und Reaktion

Zusammenhänge von Strukturen und Eigenschaften am Beispiel von Kohlenstoffverbindungen inklusive funktioneller Gruppen und Arten der Isomerie beschreiben.

Donator-Akzeptor-Wechselwirkungen als grundlegendes Prinzip zur Erklärung von Reaktionen organischer Moleküle anwenden.

Zusätzlich im Realgymnasium mit vertiefendem Unterricht in Biologie, Chemie und Physik: Mechanismen von Reaktionen in der organischen Chemie beschreiben.

Substanz und Energie

Herstellung und Verwendung wichtiger organisch-chemischer Grundprodukte darstellen.

Ausgewählte Stoffwechselprozesse skizzieren.

Gewinnung, Verwendung und Wiederverwertung von makromolekularen Stoffen darstellen.

Zusätzlich im Realgymnasium mit vertiefendem Unterricht in Biologie, Chemie und Physik: Nachwachsende Rohstoffe angeben und mit fossilen Rohstoffen vergleichen.

8. Semester

Chemische Grundlagen des Lebens

Erläutern, wie alle Lebensvorgänge auf stofflichen und energetischen Veränderungen beruhen und die Menschen von ihrer stofflichen Umwelt abhängig sind.

Die Wichtigkeit einer gesundheitsbewussten Lebensführung an Beispielen aus der Lebensmittelchemie diskutieren.

Durch kritisch reflektierenden Einsatz von differenzierten Stoffkenntnissen zu Ernährungsempfehlungen Stellung beziehen.

Gesundheitsfördernden und bewussten Umgang mit Stoffen der Alltagswelt am Beispiel von Genussmitteln und Drogen diskutieren.

Zusätzlich im Realgymnasium mit vertiefendem Unterricht in Biologie, Chemie und Physik:

  • Strichaufzählung
    Struktur und Funktion biologischer Membranen beschreiben
  • Strichaufzählung
    Aspekte der Pharmakologie und Toxikologie an ausgewählten Beispielen darstellen

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Der Physikunterricht hat zum allgemeinen Bildungsauftrag der Schule, insbesondere der Befähigung zum selbstständigen Wissenserwerb, dem verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt und der verantwortlichen, rationalen Mitwirkung an gesellschaftlichen Entscheidungen fachspezifisch beizutragen und damit in besonderer Weise den Erwerb naturwissenschaftlicher Kompetenzen zu fördern.

Die Schülerinnen und Schüler sollen eine rationale Weltsicht erwerben, aktiv die spezifischen Arbeitsweisen der Physik und ihre Bedeutung als Grundlagenwissenschaft erkennen und damit beurteilen lernen, welche Beiträge zu persönlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen die Physik liefern kann. Weiters sollen sie die Bedeutung physikalischer Phänomene und Konzepte im Alltag, in der Umwelt sowie für die Welterkenntnis erfassen und diese für ihre Lebensgestaltung nutzen. Zudem sollen die Schülerinnen und Schüler Einblicke in die Vorläufigkeit von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und das Wesen der Naturwissenschaften erhalten. Sie sollen den Beitrag der Physik zur Lösung individueller, lokaler und globaler Probleme sowie die Physik als schöpferische Leistung der Menschheit und damit als Kulturgut erkennen. Der Physikunterricht leistet einen wichtigen Beitrag zur Berufsorientierung und der persönlichen Berufswahl.

Ziel des Physikunterrichts ist, dass Schülerinnen und Schüler über eine naturwissenschaftliche Grundbildung verfügen, um in naturwissenschaftlichen Fragen kompetent handeln zu können. Deshalb sollen im Physikunterricht die Lernergebnisse, also die von Schülerinnen und Schülern erworbenen fachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die ihnen aktiv zur Verfügung stehen, in den Vordergrund rücken und nicht das Abarbeiten von Themenkatalogen durch die Lehrperson.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Ein Grundvokabular physikalischer Fachbegriffe erwerben; gezielt zwischen Alltagssprache und Fachsprache differenzieren und übersetzen können; Einsicht in die Notwendigkeit und Wirksamkeit symbolischer Beschreibungen gewinnen; physikalische Sachverhalte beschreiben, protokollieren, argumentieren und präsentieren können; Darstellungen von Naturwissenschaften in Medien (Zeitungen, Filme, Internet, etc.) kritisch bewerten können.

Mensch und Gesellschaft

Physik als Grundlagenwissenschaft (Welterkenntnis) und als angewandte Wissenschaft (Weltgestaltung) verstehen; Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen übernehmen; ethische Maßstäbe in der gesellschaftsrelevanten Umsetzung physikalischer Erkenntnisse beachten; rationale Kritikfähigkeit bei gesellschaftlichen Problemen (zB Klimawandel, Energie, Mobilität) entwickeln; Berufswahl.

Natur und Technik

Einsichten in die Ursachen von Naturerscheinungen und daraus abgeleiteten, zugehörigen physikalischen Gesetzmäßigkeiten gewinnen; Kausalitätsdenken und Erkennen der Grenzen der Vorhersagbarkeit auf Grund von praktisch oder prinzipiell unvollständigen Systeminformationen entwickeln; Naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen erwerben; Physik als Grundlage der Technik verstehen.

Gesundheit und Bewegung

Grundlagen für gesundheitsförderndes Verhalten verstehen; Sicherheitsbewusstsein in Haushalt und Verkehr entwickeln, Chancen und Gefahren im Umgang mit Elektrizität, Lasern, ionisierender Strahlung, etc. erkennen.

Kreativität und Gestaltung

Naturwissenschaftliche Forschung als kreativen Prozess verstehen; Gestaltung physikalischer und technischer Anwendungen; Kreativität bei Problemlösungsprozessen und Modellbildung.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Physikalische Grundbildung besteht aus drei wesentlichen Bereichen. Kompetenzorientierter Physikunterricht ist dabei so zu gestalten, dass Kompetenzen aus allen drei folgenden Bereichen auf Basis der Lerninhalte jedes Semester erworben und gefördert werden. Die in vorangegangenen Semestern erworbenen Kompetenzen aller drei Bereiche werden im Sinne einer nachhaltigen Kompetenzentwicklung in folgenden Semestern vertieft und erweitert.

W: Fachwissen

In diesem Bereich erwerben Schülerinnen und Schüler physikalisches Fachwissen und wenden dieses Fachwissen in verschiedenen Kontexten an. Schülerinnen und Schüler zeigen Kompetenzen dadurch dass sie

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Phänomene in Natur, Alltag und Technik beschreiben und benennen,
  • Strichaufzählung
    mit Informationen aus fachlichen Medien und Quellen umgehen,
  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Phänomene in Natur, Alltag und Technik in verschiedenen Formen (Bild, Grafik, Tabelle, Diagramm, formale Zusammenhänge, Modelle, ...) darstellen, erläutern und adressatengerecht kommunizieren,
  • Strichaufzählung
    Fachwissen in unterschiedlichen Kontexten anwenden.

E: Experimentieren und Erkenntnisgewinnung

In diesem Bereich erwerben Schülerinnen und Schüler Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit physikalischen Arbeitsweisen. Schülerinnen und Schülern zeigen Kompetenzen dadurch dass sie

  • Strichaufzählung
    zu Vorgängen und Phänomenen in Natur, Alltag und Technik naturwissenschaftliche Fragen formulieren und Hypothesen aufstellen,
  • Strichaufzählung
    zu Fragestellungen eine passende Untersuchung oder ein Experiment planen, durchführen und protokollieren,
  • Strichaufzählung
    im Rahmen naturwissenschaftlicher Untersuchungen oder Experimente Daten aufnehmen und analysieren (ordnen, vergleichen, messen, Abhängigkeiten feststellen, Zuverlässigkeit einschätzen),
  • Strichaufzählung
    Daten durch mathematische und physikalische Modelle abbilden und interpretieren.

S: Standpunkte begründen und aus naturwissenschaftlicher Sicht bewerten

In diesem Bereich erwerben Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit, naturwissenschaftlich begründet zu argumentieren und am gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen. Schülerinnen und Schülern zeigen Kompetenzen dadurch dass sie

  • Strichaufzählung
    Bedeutung, Chancen und Risiken der Anwendungen von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen auf persönlicher, regionaler und globaler Ebene erkennen, um verantwortungsbewusst handeln zu können,
  • Strichaufzählung
    Naturwissenschaftliche von nicht-naturwissenschaftlichen Argumentationen und Fragestellungen unterscheiden,
  • Strichaufzählung
    Informationen aus unterschiedlich verlässlichen Quellen aus naturwissenschaftlicher Sicht und aus anderen Blickwinkeln (zB ökonomisch, ökologisch, ethisch) reflektieren,
  • Strichaufzählung
    Entscheidungskriterien für das eigene Handeln entwickeln und aus naturwissenschaftlicher Sicht überprüfen.

Die Anforderungsniveaus (Komplexität) der Kompetenzen der drei Bereiche sind in zwei Stufen eingeteilt:

  • Strichaufzählung
    Reproduktions- und Transferleistungen
  • Strichaufzählung
    Reflexion und Problemlösung

Darüber hinaus gelten folgende didaktische Grundsätze:

Physikunterricht ist so zu gestalten, dass er die Alltagserfahrungen und Vorstellungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Er ist weiters an den Interessen und Vorerfahrungen der Jugendlichen durch die Verwendung von Lebensweltbezügen und Alltagskontexten, auch Fächer übergreifend, zu orientieren. Eine zu frühe Abstraktion ist zu vermeiden, das Erlangen konzeptuellen Verständnisses soll im Vordergrund stehen.

Im Physikunterricht sind moderne Medien und Technologien einzusetzen (insbesondere elektronische Messwerterfassung, interaktive Simulationen, Datenauswertung und -analyse und Modellbildung) sowie außerschulische Lernorte einzubeziehen.

Schularbeiten

Der Zeitrahmen für Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse des Realgymnasiums und Oberstufenrealgymnasiums mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teils zu entnehmen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

an Schulen mit mehr als sieben Wochenstunden Physikunterricht in der Oberstufe

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Größenordnungen im Mikro-und Makrokosmos; Stellung im Universum

Mechanik I: Relativität von Ruhe und Bewegung, Bewegungsänderung durch Kräfte, Newton’sche Bewegungsgleichung, geradlinige und kreisförmige Bewegung, Gravitation

Thermodynamik: Energie, Energieerhaltung, Teilchenmodell, Entropie, thermodynamische Hauptsätze, nachhaltiger Umgang mit Energie

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Mechanik II: Impulserhaltung; Rotation und Drehimpulserhaltung

Schwingungen und mechanische Wellen: Erzeugung, Reflexion und Brechung, Beugung und Interferenz, Resonanz, stehende Wellen

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Grundlagen der Elektrizitätslehre: Wirkungen des elektrischen Stroms, einfacher Stromkreis, Stromstärke, Spannung, elektrischer Widerstand

Elektrische Energie: Elektrische Energie und Leistung, Energiebereitstellung durch Batterien, Photovoltaik usw.

Felder: Grundphänomene statischer elektrischer und magnetischer Felder, Feldbegriff, Ladungen als Ursache elektrischer Felder, Ströme als Ursache magnetischer Felder

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Elektrodynamik: Motorprinzip und Induktion

Energie: Grundlagen der konventionellen und alternativen Energiebereitstellung; Energieübertragung; Sicherheit im Umgang mit elektrischer Energie

Elektromagnetische Wellen: Erzeugung und Eigenschaften am Beispiel des Lichts und anderer Arten elektromagnetischer Strahlung, Wellenoptik, sichtbarer und nicht sichtbarer Teil des elektromagnetischen Spektrums

Strahlungshaushalt der Erde

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Atomphysik: Licht als Überträger von Energie, Spektren, Absorption und Emission, Modell der Atomhülle

Quantenphysik: Besonderheiten der Quantenwelt, Doppelspaltexperiment, Heisenberg’sche Unschärferelation, statistische Deutung

Einblicke in die Theorieentwicklung und das Weltbild der modernen Physik

8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester

Kernphysik: Aufbau und Stabilität der Kerne, natürliche Radioaktivität, ionisierende Strahlung, Kernfusion und -spaltung; medizinische und technische Anwendungen

Relativitätstheorie: Konzepte der speziellen Relativitätstheorie, Grundidee der allgemeinen Relativitätstheorie

Teilchenphysik: Entwicklung des Teilchenkonzepts, Standardmodell, Anfänge des Universums

8. Semester

Aktuelle Forschung: Einblicke in aktuelle physikalische Forschung

Vertiefung und Wiederholung von Lerninhalten aus vorangegangenen Semestern

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

an Schulen mit bis zu sieben Wochenstunden Physikunterricht in der Oberstufe

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Größenordnungen im Mikro-und Makrokosmos; Stellung im Universum

Mechanik: Relativität von Ruhe und Bewegung, Bewegungsänderung durch Kräfte, Newton’sche Bewegungsgleichung, geradlinige und kreisförmige Bewegung, Impulserhaltung

Energieerhaltung und Grundlagen der Thermodynamik

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Schwingungen und mechanische Wellen: Erzeugung und Eigenschaften

Grundlagen der Elektrizitätslehre: Wirkungen des elektrischen Stroms, einfacher Stromkreis, Stromstärke, Spannung, elektrischer Widerstand, elektrische Energie

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Grundphänomene elektromagnetischer Felder und der Elektrodynamik: Motorprinzip und Induktion

Energie: Grundlagen der konventionellen und alternativen Energiebereitstellung; Energieübertragung; Sicherheit im Umgang mit elektrischer Energie

Elektromagnetische Wellen: Erzeugung und Eigenschaften am Beispiel des Lichts und anderer Arten elektromagnetischer Strahlung, Spektrum

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Strahlungshaushalt der Erde

Atomphysik: Licht als Überträger von Energie, Spektren, Absorption und Emission, Modell der Atomhülle

Quantenphysik: Besonderheiten der Quantenwelt

Einblicke in die Theorieentwicklung und das Weltbild der modernen Physik

8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester

Kernphysik: Aufbau und Stabilität der Kerne, natürliche Radioaktivität, ionisierende Strahlung, medizinische und technische Anwendungen

Relativitätstheorie: Grundideen der speziellen Relativitätstheorie

Teilchenphysik: Entwicklung des Teilchenkonzepts, Anfänge des Universums

8. Semester

Aktuelle Forschung: Einblicke in aktuelle physikalische Forschung

Vertiefung und Wiederholung von Lerninhalten aus vorangegangenen Semestern

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe (7. und 8. Klasse):

Die Bedeutung der Darstellenden Geometrie in der allgemein bildenden höheren Schule beruht auf folgenden wesentlichen Aspekten:

  • Strichaufzählung
    die Grundsätze der Geometrie sind die Basis für zeitlose, unveränderliche und in vielen Gebieten anwendbare Denkstrukturen und haben daher den Charakter einer Schlüsselqualifikation
  • Strichaufzählung
    die Geometrie als Mittel zur eindeutigen Beschreibung von Raumsituationen ist das adäquate Instrument zur Analyse und Lösung räumlicher Probleme
  • Strichaufzählung
    das händische Konstruieren einerseits und die Verwendung zeitgemäßer 3D-CAD-Software andererseits fördern die Orientierung im Raum und das Erkennen bzw. die Kenntnis geometrischer Zusammenhänge
  • Strichaufzählung
    die Darstellende Geometrie bildet eine Brücke zwischen realen Objekten der Umwelt und idealisierten räumlichen Modellen und ermöglicht die Übertragung von der Realität in die räumliche Vorstellung
  • Strichaufzählung
    das Arbeiten mit abstrahierten und virtuellen geometrischen Objekten fördert im hohen Maße das räumliche Vorstellungsvermögen

Kompetenzorientierter Unterricht aus Darstellender Geometrie zielt auf den Erwerb nachhaltig verfügbarer geometrischer Fähigkeiten und Fertigkeiten der Lernenden ab. Die Schülerinnen und Schüler sollen dadurch in der Lage sein, selbstständig vertraute und neue Aufgabenstellungen in verschiedenartigen Situationen erfolgreich bearbeiten beziehungsweise lösen zu können. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler unter anderem folgende Ziele und Fähigkeiten erreichen:

  • Strichaufzählung
    die Weiterentwicklung der Raumvorstellung und die Förderung des Raumdenkens
  • Strichaufzählung
    die Strukturierung des konstruktiven Raumdenkens
  • Strichaufzählung
    die Befähigung zum Bearbeiten und Lösen räumlicher Aufgaben mit adäquaten geometrischen Verfahren sowie zum Erstellen geeigneter Dokumentationen unter Verwendung der geometrischen Fachsprache
  • Strichaufzählung
    das Lesen und Herstellen von Rissen räumlicher Objekte
  • Strichaufzählung
    die Entwicklung und Vertiefung der algorithmischen Denkfähigkeit durch die Beschäftigung mit raumgeometrischen Problemen
  • Strichaufzählung
    die Befähigung zum selbstständigen Bearbeiten und Lösen neuer geometrischer Aufgabenstellungen in verschiedenartigen Situationen
  • Strichaufzählung
    das Vermögen, Handskizzen, klassisch konstruktive Methoden sowie 3D-CAD-Software sinnvoll einzusetzen
  • Strichaufzählung
    das Anwenden geometrischer Grundkenntnisse auf naturwissenschaftliche und technische Problemstellungen
  • Strichaufzählung
    das Erkennen von Querverbindungen zur Mathematik, zur Informatik, zu den Natur-wissenschaften, zur Technik und zur bildenden Kunst

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Erfassen und Verstehen geometrischer Formulierungen und Argumentationen; verbale Beschreibung geometrischer Objekte und räumlicher Vorgänge; schlüssige Begründung geometrischer Vorgangsweisen und Dokumentation geometrischer Überlegungen unter präziser Sprachverwendung; Einsetzen geometrischer Erkenntnisse als Mittel der interkulturellen Verständigung; Verwenden geometrischer Abbildungen als sprachunabhängiges Kommunikationsmittel

Mensch und Gesellschaft

Vorbereitung auf die Berufswelt und weiterführende Ausbildung; Förderung der Teamfähigkeit; adäquater Einsatz zeitgemäßer Medien; Präsentation eigener Arbeiten

Natur und Technik

Raumvorstellungs- und Intelligenztraining; Erfassen, Analysieren und Modellieren von Objekten der Umwelt und der Technik; Lösen raumgeometrischer Probleme aus dem naturwissenschaftlichen und technischen Bereich; Orientierung in virtuellen 3D-Welten

Gesundheit und Bewegung

Förderung räumlicher Orientierungsfähigkeit; Übungen zur kinetischen Raumvorstellung; Förderung der Feinmotorik; Aktivierung verschiedener Gehirnareale

Kreativität und Gestaltung

Kreatives und individuelles Entwerfen von Objekten aus Technik, Architektur, Design, Kunst sowie deren Präsentation mit unterschiedlichen Medien; Erarbeiten von kreativen Lösungsstrategien für raumgeometrische Aufgabenstellungen

Didaktische Grundsätze (7. und 8. Klasse):

Für die Planung und Durchführung des kompetenzorientierten Unterrichts aus Darstellender Geometrie empfiehlt sich unter anderem die Beachtung folgender Grundsätze:

  • Strichaufzählung
    Ausgehend von bekannten räumlichen Objekten aus der Vorstellungswelt der Schülerinnen und Schüler werden geometrische Grundbegriffe erarbeitet. Das ermöglicht den Schritt von der unmittelbaren Objektbetrachtung zur selbstständigen Raumvorstellung.
  • Strichaufzählung
    Dreidimensionale Objekte werden hinsichtlich ihrer Formen, Strukturen und geometrischen Gesetzmäßigkeiten analysiert und durch die zur Festlegung notwendigen Parameter beschrieben. Dies bildet die Grundlage für die konstruktive Erfassung und die 3D-Modellierung von Raumobjekten.
  • Strichaufzählung
    Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten – nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell – erarbeitet werden. Durch die Beschäftigung mit raumgeometrischen Aufgaben wird die algorithmische Denk- und Problemlösefähigkeit gefördert. Zur Stützung der Raumanschauung werden axonometrische Risse und Handskizzen verwendet.
  • Strichaufzählung
    Freihandzeichnungen begleiten den gesamten Unterricht. Dabei wird auf das Einhalten der Proportionen und der geometrischen Abbildungsregeln geachtet. Das computerunterstützte Modellieren von Raumobjekten wird durch die Anfertigung geometrisch richtiger Handskizzen unterstützt.
  • Strichaufzählung
    Die Auswahl der Aufgaben hat so zu erfolgen, dass für ihre Bearbeitung eine ausgewogene Aufteilung zwischen klassisch-konstruktiven und computerunterstützten Methoden erforderlich ist. Strukturiertes Dokumentieren der wesentlichen Arbeitsschritte unterstützt bei beiden Methoden die Nachvollziehbarkeit.
  • Strichaufzählung
    Die erworbenen geometrischen Fähigkeiten und Fertigkeiten sind in den nachfolgenden Semestern zu strukturieren und zu festigen. Neu erworbene Kompetenzen sind stets in Kontext zu bereits früher erworbenen zu stellen.
  • Strichaufzählung
    Aus den Naturwissenschaften und der Mathematik vertraute Begriffe werden auch im Unterricht der Darstellenden Geometrie verwendet. Mit Hilfe von Problemstellungen aus Technik, Architektur, Design und Kunst, die den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler entsprechen, wird geometrisches Wissen und Können entwickelt und gefestigt.

Kompetenzmodell für Darstellende Geometrie

Die Auseinandersetzung mit der Darstellenden Geometrie fördert neben den fachlichen auch allgemeine Kompetenzen (zB Sozialkompetenzen). Die fachlichen Kompetenzen in der Darstellenden Geometrie beziehen sich auf geometrische Handlungen, geometrische Inhalte und Komplexität der erforderlichen kognitiven Prozesse. Sie werden im Kompetenzmodell für Darstellende Geometrie beschrieben. Eine geometrische Kompetenz weist darin drei Dimensionen auf, und zwar eine Handlungs-, eine Inhalts- und eine Komplexitätsdimension.

  • Strichaufzählung
    Die Handlungsdimension weist die unterschiedlichen Tätigkeiten aus, die im Geometrieunterricht entwickelt und gefördert werden.
  • Strichaufzählung
    Die Inhaltsdimension spiegelt strukturiert die wesentlichen Inhalte aus Darstellender Geometrie wider.
  • Strichaufzählung
    Die Komplexitätsdimension beschreibt die zur Lösung geometrischer Aufgaben- und Problemstellungen notwendigen Anforderungen hinsichtlich der Vernetzung von Grund- und Reflexionswissen.

Die drei Dimensionen geometrischer Kompetenzen werden im Folgenden konkretisiert.

Bereiche der Handlungsdimension

Analysieren, Modellbilden und Planen (H1):

  • Strichaufzählung
    Analysieren meint das Erkennen der räumlichen Gesamtsituation und der geometrischen Zusammenhänge, sowie das Zerlegen von Raumobjekten in Teilobjekte, das Erfassen von Relationen und Transformationen.
  • Strichaufzählung
    Modellbilden meint das Übertragen der aus der Analyse gewonnenen Erkenntnisse in eine idealisierte, vereinfachte, abstrahierte Repräsentationsform.
  • Strichaufzählung
    Planen meint das Auffinden und Auswählen von Strategien, die zur konkreten Erzeugung eines Modells bzw. der Lösung einer geometrischen Aufgabe führen.

Operieren (H2):

  • Strichaufzählung
    Operieren meint – nach erfolgter Analyse, Modellbildung und Planung – die korrekte, sinnvolle und effiziente Durchführung von Konstruktionsabläufen mit geeigneten Medien und Visualisierungsformen (zB Handskizze, Konstruktionszeichnung, reale und virtuelle Modelle, CAD-Konstruktion). Operieren schließt die verständige und zweckmäßige Verwendung von 3D-CAD-Software mit ein.

Interpretieren (H3):

  • Strichaufzählung
    Interpretieren meint das Erfassen und mentale Erzeugen dreidimensionaler Modelle aus unterschiedlichen Darstellungsformen.

Argumentieren und Begründen (H4):

  • Strichaufzählung
    Argumentieren meint das Anführen von geometrischen Überlegungen, die für oder gegen eine bestimmte Sichtweise/Entscheidung sprechen. Argumentieren erfordert eine korrekte und adäquate Verwendung der geometrischen Fachsprache.
  • Strichaufzählung
    Begründen meint die Angabe einer plausiblen Argumentation bzw. Argumentationskette, die zu bestimmten Schlussfolgerungen oder Entscheidungen führt.

Bereiche der Inhaltsdimension

Geometrische Objekte und deren Eigenschaften (I1):

  • Strichaufzählung
    Koordinatensysteme, lineare Grundelemente, Kurven, Flächen, Volumsmodelle, differentialgeometrische Eigenschaften

Relationen zwischen Objekten (I2):

  • Strichaufzählung
    Schnitte, Boolesche Operationen, Maßrelationen

Transformationen (I3):

  • Strichaufzählung
    Schiebung, Drehung, Spiegelung, Skalierung

Abbildungen und Risse (I4):

  • Strichaufzählung
    Projektion und Riss, Parallelrisse, Schatten in Parallelrissen, Zentralrisse

Bereiche der Komplexitätsdimension

Einsetzen von Grundkenntnissen und -fertigkeiten (K1):

  • Strichaufzählung
    Einsetzen von Grundkenntnissen und -fertigkeiten meint die Wiedergabe oder direkte Anwendung von grundlegenden geometrischen Begriffen, Objekten und Verfahren. In der Regel sind reproduktives geometrisches Wissen und Können oder die aus dem Kontext unmittelbar erkennbare direkte Anwendung von Kenntnissen bzw. Fertigkeiten erforderlich.

Herstellen von Verbindungen (K2):

  • Strichaufzählung
    Das Herstellen von Verbindungen ist erforderlich, wenn der geometrische Sachverhalt vielschichtiger ist, so dass eine Kombination von mehreren Inhalts- und Handlungsbereichen zur Bearbeitung notwendig ist.

Reflektieren, Einsetzen von Reflexionswissen (K3):

  • Strichaufzählung
    Reflektieren meint das Nachdenken über geometrische Zusammenhänge, die aus dem dargelegten Sachverhalt nicht unmittelbar ablesbar sind.
  • Strichaufzählung
    Reflexionswissen ist ein durch entsprechende Nachdenkprozesse und daraus folgende Schlüsse entwickeltes Wissen.

Eine fachspezifische Kompetenz wird in diesem Modell durch ein Tripel bestehend aus einem Handlungsbereich, einem Inhaltsbereich und einem Komplexitätsbereich beschrieben (zB H1, I3, K2).

Sicherung des Unterrichtsertrages/Schularbeiten

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt Leistungsfeststellung des Dritten Teiles zu entnehmen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Im Folgenden wird für jedes Semester der Lehrstoff gestützt auf die Bereiche der Inhaltsdimension des Kompetenzmodells angegeben. Die geometrischen Inhalte werden ausdifferenziert und mit Handlungsbereichen sowie Komplexitätsbereichen zu Kompetenzen verknüpft. Aus Gründen der Lesbarkeit wird dabei auf die durchgehende Ausweisung der Komplexitätsdimension verzichtet. In den Unterpunkten orientiert sich die Reihenfolge zunächst an den Inhaltsbereichen. In diesen wird nach der Reihenfolge der Handlungsbereiche Analysieren, Modellbilden und Planen, Operieren, Interpretieren sowie Argumentieren und Begründen weiter verfeinert.

Folgende zentrale Ideen sind bei der Erarbeitung des Lehrstoffs in allen Semestern relevant:

  • Strichaufzählung
    Einsetzen der Raumvorstellung bei der Bearbeitung von raumgeometrischen Aufgabenstellungen
  • Strichaufzählung
    Entwickeln, Vertiefen und Strukturieren des konstruktiven Raumdenkens durch die Beschäftigung mit geometrischen Fragestellungen
  • Strichaufzählung
    Lesen und Herstellen von Rissen räumlicher Objekte
  • Strichaufzählung
    Anfertigen von geometrisch richtigen Freihandskizzen
  • Strichaufzählung
    Auswählen der geeigneten Werkzeuge (klassisch-konstruktiv oder computergestützt) und geeigneter Darstellungsformen (Freihandskizzen, Parallelrisse und Zentralrisse)
  • Strichaufzählung
    Übersetzen von realen Situationen in geometrische Modelle
  • Strichaufzählung
    Ermitteln der räumlichen Verhältnisse aus unterschiedlichen Darstellungen
  • Strichaufzählung
    Entwickeln der algorithmischen Denkfähigkeit durch die Beschäftigung mit raumgeometrischen Problemen
  • Strichaufzählung
    Planen von Lösungsstrategien und Sequenzieren des gewählten Lösungswegs
  • Strichaufzählung
    Kommunizieren über geometrische Sachverhalte unter Verwendung der adäquaten Fachsprache

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Geometrische Objekte und deren Eigenschaften

Arbeiten mit linearen Grundelementen (Punkt, Gerade, Ebene, Polygon) und Koordinatensystemen (zB kartesische Welt- und Benutzerkoordinatensysteme):

  • Strichaufzählung
    Kennen und Erkennen obiger geometrischer Objekte und ihrer Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit Koordinatensystemen (zB Koordinatenwege, Wechsel zwischen Koordinatensystemen)
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Positionierungen von Koordinatensystemen und geometrischen Objekten zueinander

Arbeiten mit Volumsmodellen von Grundkörpern (zB Prismen, Pyramiden, Kugeln, Kegel, Zylinder, Extrusionskörper, Drehkörper) und besonderen Polyedern (zB Platonische Polyeder):

  • Strichaufzählung
    Kennen und Erkennen von Grundkörpern und besonderen Polyedern sowie deren Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Unterscheiden von Flächen- und Volumsmodellen
  • Strichaufzählung
    Erzeugen von geometrischen Grundkörpern und Polyedern als Volumsmodelle mit 3D-CAD-Software
  • Strichaufzählung
    Analysieren von Objekten der realen Umwelt, Erkennen von Grundkörpern und Polyedern sowie Erfassen ihrer geometrischen Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Erfassen und Erzeugen eines mentalen dreidimensionalen Modells eines aus Grundkörpern zusammengesetzten Objekts aus unterschiedlichen Darstellungsformen
  • Strichaufzählung
    Anführen von Argumenten, die für oder gegen die Verwendung von geeigneten geometrischen Grundkörpern und Polyedern sprechen

Relationen zwischen Objekten

Bearbeiten von einfachen Lageaufgaben in anschaulichen Parallelrissen und deren Anwendung (zB Schnitte linearer Grundelemente, Würfelschnitte, einfache Durchdringungen ebenflächig begrenzter Objekte):

  • Strichaufzählung
    Erfassen und Analysieren der Relationen zwischen geometrischen Objekten
  • Strichaufzählung
    Durchführen von Schnitten
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Schnitte

Arbeiten mit Booleschen Operationen (Vereinigung, Durchschnitt und Differenz):

  • Strichaufzählung
    Kennen der Booleschen Operationen und ihrer Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Durchführen von Booleschen Operationen

Modellieren von Objekten aus Grundkörpern durch Boolesche Operationen mit 3D-CAD-Software:

  • Strichaufzählung
    Erfassen und Erzeugen mentaler dreidimensionaler Modelle obiger Objekte aus unterschiedlichen Darstellungsformen im Hinblick auf Relationen
  • Strichaufzählung
    Modellbilden zur Planung von Strategien für die konkrete Erzeugung obiger Objekte
  • Strichaufzählung
    Durchführen von Booleschen Operationen beim Modellieren mit 3D-CAD-Software
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Boolescher Operationen

Transformationen

Arbeiten mit Kongruenztransformationen (Schiebung, Drehung, Spiegelung) und Skalierung:

  • Strichaufzählung
    Kennen und Analysieren der obigen Transformationen und ihrer Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Durchführen obiger Transformationen

Modellieren von Objekten aus Grundköpern durch Kongruenztransformationen und Skalierung mit 3D-CAD-Software:

  • Strichaufzählung
    Erfassen und Erzeugen mentaler dreidimensionaler Modelle aus unterschiedlichen Darstellungsformen im Hinblick auf obige Transformationen
  • Strichaufzählung
    Modellbilden zur Planung von Strategien für die konkrete Durchführung obiger Transformationen
  • Strichaufzählung
    Anwenden von Raumtransformationen zur Erzeugung obiger Objekte
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Transformationen beim Modellieren von geometrischen Objekten aus Grundkörpern

Abbildungen und Risse

Verstehen von Projektionen (Parallel- und Zentralprojektion) als Abbildungen und der Ergebnisse von Projektionen:

  • Strichaufzählung
    Kennen und Erkennen von Projektionen und Rissen und ihrer grundlegenden Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Erfassen der geometrischen Bedeutung von Kontur und Umriss

Arbeiten mit zugeordneten Hauptrissen (Grund-, Auf-, Kreuzriss) und axonometrischen Rissen:

  • Strichaufzählung
    Kennen und Erkennen obiger Risse und ihrer grundlegenden Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Herstellen von geometrisch richtigen Freihandskizzen, zugeordneten Hauptrissen und axonometrischen Rissen von linearen Grundelementen und (zusammengesetzten) Grundkörpern unter Berücksichtigung der Sichtbarkeit
  • Strichaufzählung
    Erfassen und Erzeugung mentaler dreidimensionaler Modelle von zusammengesetzten Grundkörpern aus zugeordneten Hauptrissen und axonometrischen Rissen
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Risse

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Geometrische Objekte und deren Eigenschaften

Arbeiten mit elementaren Kurven (zB Kreise, Ellipsen, Schraublinien) und Freiformkurven (zB Bézierkurven) sowie mit ihren Parameterdarstellungen und Tangenten:

  • Strichaufzählung
    Kennen und Erkennen obiger Kurven und ihrer Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Kennen und Ermitteln von Parameterdarstellungen und Tangenten obiger Kurven
  • Strichaufzählung
    Erzeugen von Kurven mit geeigneten Medien (zB Handskizze, Konstruktionszeichnung, CAD-Konstruktion)
  • Strichaufzählung
    Erfassen und Erzeugen eines mentalen dreidimensionalen Modells von Kurven aus unterschiedlichen Darstellungsformen
  • Strichaufzählung
    Anführen von Argumenten, die für oder gegen die Verwendung bestimmter Kurven sprechen

Arbeiten mit Volumsmodellen, die durch Rotation und Extrusion erzeugt werden (zB Drehkörper, allgemeine Pyramiden, Prismen, Zylinder und Kegel):

  • Strichaufzählung
    Kennen und Erkennen obiger geometrischer Objekte und ihrer Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Analysieren von Objekten der realen Umwelt im Hinblick auf mögliche Erzeugungen durch Rotation und Extrusion
  • Strichaufzählung
    Erzeugen obiger Volumsmodelle mit 3D-CAD-Software
  • Strichaufzählung
    Erfassen und Erzeugen mentaler dreidimensionaler Modelle obiger Volumskörper aus unterschiedlichen Darstellungsformen
  • Strichaufzählung
    Anführen von Argumenten, die für oder gegen die Verwendung von Rotation und Extrusion zur Erzeugung von bestimmten Volumsmodellen sprechen

Relationen zwischen Objekten und Transformationen

Bearbeiten von komplexen Lageaufgaben in anschaulichen Parallelrissen und deren Anwendung (zB Durchdringungen ebenflächig begrenzter Objekte):

  • Strichaufzählung
    Analysieren geometrischer Objekte im Hinblick auf ihre gegenseitige Lage
  • Strichaufzählung
    Planen von Strategien für die Bearbeitung von Lageaufgaben
  • Strichaufzählung
    Durchführen von Lageaufgaben (zB Schnitten) in anschaulichen Parallelrissen
  • Strichaufzählung
    Erfassen von Lagerelationen zwischen geometrischen Objekten aus unterschiedlichen Darstellungsformen
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen von geometrischen Vorgangsweisen bei der Bearbeitung von Lageaufgaben in anschaulichen Parallelrissen

Bearbeiten von einfachen Lageaufgaben und Maßaufgaben (Bestimmung von Streckenlängen und Winkelmaßen) in zugeordneten Normalrissen:

  • Strichaufzählung
    Analysieren geometrischer Objekte im Hinblick auf ihre Lage- und Maßrelationen
  • Strichaufzählung
    Planen von Strategien für die Bearbeitung von Lage- und Maßaufgaben
  • Strichaufzählung
    Durchführen von einfachen Lageaufgaben in zugeordneten Normalrissen
  • Strichaufzählung
    Erfassen von Lage- und Maßrelationen aus unterschiedlichen Darstellungsformen
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen von geometrischen Vorgangsweisen bei der Bearbeitung von Lage- und Maßaufgaben

Generieren von Volumsmodellen von Rotations- und Extrusionsobjekten (zB Drehkörper, allgemeine Pyramiden, Prismen, Zylinder und Kegel) und Anwendung von Relationen und Transformationen zur Erzeugung komplexerer Volumsmodelle:

  • Strichaufzählung
    Analysieren von Relationen und Transformationen, die zur Erzeugung von Volumsmodellen obiger geometrischer Objekte verwendet werden können
  • Strichaufzählung
    Modellbilden zur Planung von Strategien für die konkrete Erzeugung von Volumsmodellen obiger geometrischer Objekte durch geeignete Relationen und Transformationen
  • Strichaufzählung
    Durchführen geeigneter Relationen und Transformationen zur Erzeugung von Volumsmodellen komplexer geometrischer Objekte
  • Strichaufzählung
    Erfassen von Relationen und Transformationen zur Erzeugung mentaler komplexer geometrischer Modelle
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen des Einsatzes geeigneter Relationen und Transformationen bei der Erzeugung von Volumsmodellen komplexer geometrischer Objekte

Abbildungen und Risse

Anwenden von grundlegenden Konstruktionsprinzipien zur Darstellung von Schatten bei Parallelbeleuchtung in anschaulichen Parallelrissen:

  • Strichaufzählung
    Kennen der grundlegenden Begriffe und Eigenschaften der Parallelbeleuchtung im Hinblick auf Schattenkonstruktionen
  • Strichaufzählung
    Durchführen von Schattenkonstruktionen
  • Strichaufzählung
    Herstellen von geometrisch richtigen Freihandskizzen und Parallelrissen im Zusammenhang mit Schattenkonstruktionen
  • Strichaufzählung
    Erfassen der Raumsituation aus Parallelrissen von Objekten und deren Schatten
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Konstruktionsprinzipien zur Durchführung von Schattenkonstruktionen
  • Strichaufzählung
    Angeben von Argumenten, die für oder gegen bestimmte Interpretationen der Schattendarstellung sprechen

Strukturieren und Festigen der für die Kompetenzbereiche dieses Semesters notwendigen, bereits erworbenen geometrischen Fähigkeiten und Fertigkeiten

8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester

Geometrische Objekte und deren Eigenschaften

Arbeiten mit Rotations- und Extrusionsflächen (zB Drehflächen, allgemeine Pyramiden-, Prismen-, Zylinder- und Kegelflächen), Schieb- und Regelflächen (anhand ausgewählter Beispiele) und Freiformflächen:

  • Strichaufzählung
    Kennen und Erkennen der oben angeführten Flächen und ihrer Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Analysieren von Objekten der realen Umwelt, Erkennen obiger Flächen und Erfassen ihrer geometrischen Eigenschaften
  • Strichaufzählung
    Erzeugen von Flächenmodellen mit 3D-CAD-Software
  • Strichaufzählung
    Erfassen und Erzeugen mentaler dreidimensionaler Modelle von Flächen aus unterschiedlichen Darstellungsformen
  • Strichaufzählung
    Anführen von Argumenten, die für oder gegen die Verwendung von Flächen- und Volumsmodellen sprechen

Erfassen der differentialgeometrischen Begriffe Tangentialebene, Flächennormale und Umriss von Flächen:

  • Strichaufzählung
    Kennen der oben angeführten Begriffe und deren Bedeutung
  • Strichaufzählung
    Ermitteln von Tangentialebenen und Flächennormalen von Drehflächen
  • Strichaufzählung
    Erkennen von Umrissen von Flächen in unterschiedlichen Darstellungsformen

Relationen zwischen Objekten und Transformationen

Ermitteln ebener Kugelschnitte sowie punkt- und tangentenweises Bestimmen der Schnittkurven von Flächen:

  • Strichaufzählung
    Analysieren der Relationen zwischen Flächen
  • Strichaufzählung
    Modellbilden zur Planung von Strategien für die Ermittlung der Schnittkurven von Flächen
  • Strichaufzählung
    Durchführen ebener Kugelschnitte
  • Strichaufzählung
    Ermitteln von Schnittkurven von Flächen (punkt- und tangentenweise)
  • Strichaufzählung
    Erfassen von Relationen und Transformationen, die bei der Erzeugung mentaler Modelle von Kugel- und Flächenstücken erforderlich sind
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen von geometrischen Vorgangsweisen bei der Bearbeitung obiger Schnittaufgaben

Arbeiten mit Flächen- und Volumsmodellen anhand von Beispielen aus Technik, Architektur, Design, Kunst usw. mit 3D-CAD-Software:

  • Strichaufzählung
    Analysieren der Relationen zwischen komplexeren geometrischen Objekten
  • Strichaufzählung
    Planen von Strategien für die konkrete Erzeugung obiger geometrischer Objekte durch geeignete Relationen und Transformationen
  • Strichaufzählung
    Durchführen von Schnitt- und Vereinigungsaufgaben und geeigneten Transformationen zur Erzeugung obiger Objekte
  • Strichaufzählung
    Erfassen von Relationen und Transformationen, die zur Erzeugung mentaler dreidimensionaler Modelle obiger Objekte erforderlich sind
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen von geometrischen Vorgangsweisen bei der Erzeugung und Bearbeitung obiger Objekte im Hinblick auf Relationen und Transformationen

Abbildungen und Risse

Herstellen von Normalrissen von Kreisen:

  • Strichaufzählung
    Kennen der grundlegenden Eigenschaften der Normalrisse von Kreisen
  • Strichaufzählung
    Konstruieren der Normalrisse von Kreisen

Herstellen von Zentralrissen im Durchschnittverfahren:

  • Strichaufzählung
    Kennen der charakteristischen Begriffe und Eigenschaften von Zentralrissen
  • Strichaufzählung
    Konstruieren von Zentralrissen einfacher geometrischer Objekte im Durchschnittverfahren
  • Strichaufzählung
    Erfassen der Raumsituation aus Zentralrissen (zB aus Fotografien)
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Ansichten (zB Lage von Aug- und Hauptpunkt)

Strukturieren und Festigen der für die Kompetenzbereiche dieses Semesters notwendigen, bereits erworbenen geometrischen Fähigkeiten und Fertigkeiten

8. Semester

Geometrische Objekte und deren Eigenschaften, Relationen zwischen Objekten, Transformationen, Abbildungen und Risse

Bearbeiten raumgeometrischer Problemstellungen mit Bezug zur Technik, Architektur, Design, Kunst usw.:

  • Strichaufzählung
    Analysieren der raumgeometrischen Problemstellungen im Hinblick auf geometrische Objekte, Relationen und Transformationen
  • Strichaufzählung
    Planen von Strategien für die Bearbeitung raumgeometrischer Problemstellungen
  • Strichaufzählung
    Auswählen der geeigneten Darstellungsform und Positionierung der geometrischen Objekte bei der Bearbeitung raumgeometrischer Problemstellungen
  • Strichaufzählung
    Erzeugen der Lösung raumgeometrischer Problemstellungen mit Hilfe geeigneter geometrischer Objekte, Relationen und Transformationen
  • Strichaufzählung
    Erfassen raumgeometrischer Problemstellungen aus unterschiedlichen Darstellungsformen
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und Begründen des Einsatzes geeigneter geometrischer Objekte, Relationen und Transformationen sowie der Wahl geeigneter Darstellungsformen bei der Bearbeitung raumgeometrischer Problemstellungen

Strukturieren und Vertiefen von bereits erworbenen geometrischen Fähigkeiten und Fertigkeiten, um eine nachhaltige Sicherung geometrischer Kompetenzen zu gewährleisten

HAUSHALTSÖKONOMIE UND ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (5. und 6. Klasse):

Haushaltsökonomie und Ernährung versteht sich als multidisziplinärer Unterrichtsgegenstand, deshalb bieten sich fächerübergreifende Aufgabenstellungen zur Förderung der Vernetzungskompetenz an. Die erfassten Themenbereiche sollen Eigenerfahrung mit Alltagsbezug und Gesellschaftsrelevanz verknüpfen. Welt- und Kulturverständnis stellt ein vorrangiges Ziel dar.

Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, den (zB medialen) Ausführungen von Expertinnen und Experten zu folgen und diese zu hinterfragen. Aufgrund der Inhalte (Fachkompetenz) und Methoden werden Kompetenzen gefördert, die von Nutzen sind um berufliche Perspektiven zu entwickeln bzw. zu erweitern.

Ausgehend von der zentralen Bedeutung des Haushaltes, wobei jener in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu verstehen ist, sollen Schülerinnen und Schüler zu bedarfsorientiertem, eigenverantwortlichem und effizientem Management motiviert werden. Ziel ist, Lebens- und Ernährungsgewohnheiten zu reflektieren, um gesundheitsförderndes und umweltbewusstes Handeln im Sinne von Prävention und Nachhaltigkeit zu bewirken.

Die Vermittlung von Grundlagen des Konsumentenrechts, von Markt- und Werbestrategien sowie von Produktkennzeichnung soll die Entwicklung von Schülerinnen und Schülern zu mündigen Konsumentinnen und Konsumenten unterstützen.

Der Einsatz moderner Informationstechnologien zielt auf Kommunikations-, Präsentations- und Medienkompetenz. Die Förderung der Selbstkompetenz erfolgt durch Analyse und Reflexion eigener Lebens-, Ernährungs- und Konsumgewohnheiten im Unterricht und führt damit zu verbessertem Gesundheits- und Finanzmanagement.

Die Sensibilisierung für gesellschaftliche und wirtschaftliche Probleme, Verständnis für die Schwierigkeiten der Welternährung und Entwicklung von Problemlösungsstrategien soll Schülerinnen und Schüler von ihrer Eigenerfahrung zu globalem Denken führen und ihre Sozialkompetenz steigern.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Durch die reflexive Auseinandersetzung mit den eigenen unmittelbaren Lebensbereichen der Schülerinnen und Schüler sowie durch Anschaulichkeit, Praxisorientierung und vielfältigen Medieneinsatz wird der sprachliche Umgang mit Alltagserfahrungen ermöglicht und dadurch die Kommunikationskompetenz gefördert. Die Auseinandersetzung mit gesundheitsrelevanten, ökonomischen und ökologischen Themen soll es Schülerinnen und Schülern ermöglichen Aussagen von Expertinnen und Experten zu hinterfragen, zu diskutieren und zu bewerten.

Mensch und Gesellschaft

Haushaltsökonomie und Ernährung soll Schülerinnen und Schüler zu reflektierter Kenntnis der eigenen Lebens- und Konsumgewohnheiten führen sowie das Verständnis für die verschiedenen Formen des sozialen Zusammenlebens im Dienste der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit fördern. Weitere Themen sind diesem Bildungsbereich zuzurechnen: Wirtschaftsbereich des Privathaushalt im Konnex mit volkswirtschaftlichen Zusammenhängen; Bestand und Wandel von familiären Strukturen und Herausforderungen im Bereich geschlechtergerechte Arbeitsteilung, auch im internationalen Vergleich; Reflexion des Zusammenlebens im privaten Haushalt als Grundlage sozialer Beziehungen; Übernahme von Verantwortung als Konsumentinnen und Konsumenten; Erfahren kultureller und interkultureller Differenzierung von Lebens- und Ernährungsweisen sowie Traditionen, Tabus und Präferenzen; Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen und Geschlechterstereotypen.

Natur und Technik

Die Verantwortlichkeit des Menschen für seine Lebensumwelten und Möglichkeiten diese aktiv zu gestalten findet in vielerlei Inhalten eine Entsprechung: Erkennen von Zusammenhängen zwischen Ökonomie und Ökologie; Reflexion und Bewertung von eigenem umweltrelevanten Handeln; Einsatz innovativer Haushaltstechnik; multimediale Dokumentationen und Präsentationen mit besonderer Berücksichtigung von Informationstechnologien

Gesundheit und Bewegung

Der gesundheitsbezogene Bereich ist in Haushaltsökonomie und Ernährung als wichtiger Schwerpunkt evident. Die Gesundheitskompetenz steht im Mittelpunkt: Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit; Ernährung des gesunden Menschen und zielgruppenorientierte Ernährung; praktische Anwendung von ernährungsphysiologischen Kenntnissen; Einsichten in die Bereiche Hygiene und Mikrobiologie; Unfallverhütung und Erste Hilfe; Reflexion von Arbeitsabläufen und ergonomische Gestaltung von Arbeitsplatz, Wohnbereich und Lebensumgebung; Bedeutung des Wohnens für Gesundheit und Leistungsfähigkeit; kritische Auseinandersetzung mit die Gesundheit beeinträchtigenden Körpernormen und Stereotypen (zB Schönheitsideale)

Kreativität und Gestaltung

Die kreativ-gestaltenden Möglichkeiten in Haushaltsökonomie und Ernährung fördern Selbstverwirklichung und soziale Verantwortung und wirken individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend. Schöpferische Bereiche sind insbesondere: Wohn- und Arbeitsraumgestaltung; Menügestaltung, Nahrungszubereitung, Esskultur; sensorische Experimente; ästhetische und kulinarische Produktgestaltung und Vermarktungskonzepte; Förderung kreativer Problemlösungsstrategien

Didaktische Grundsätze (5. und 6. Klasse):

Ein moderner, kompetenz- und handlungsorientierter Unterricht soll die Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler fördern. Im Mittelpunkt des Unterrichtsgeschehens muss die Sach-, Sozial-, Entscheidungs- und Handlungskompetenz der Lernenden stehen, um sich im Alltag orientieren zu können. Der Paradigmenwechsel vom inhalts- und gegenstandszentrierten (Inputsteuerung) zum kompetenzbasierten Unterricht (Outputorientierung) ist zu vollziehen.

Der Unterricht soll auf naturwissenschaftlichen, kultur- und sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen aufbauen und sich an den Prinzipien der salutogenetischen Gesundheitsförderung, der Nachhaltigkeit und der aktiven Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Gesellschaft orientieren und so Entscheidungsgrundlagen für einen gesundheits- umwelt- und sozialverträglichen Lebensstil bieten. Die Organisation des Lernprozesses hat in den Bereichen Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz zu erfolgen.

Die kompetenzorientiert formulierte Bildungs- und Lehraufgabe stellt verbindliche Lehr- und Lernziele in Verschränkung mit dem Lehrstoff dar. Anknüpfend an den Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sind die Inhalte altersadäquat zu vermitteln. Die Individualität der Lernenden ist bei der Unterrichtsplanung und –gestaltung zu berücksichtigen. Hierbei bieten sich insbesondere Methoden an, welche die Selbsttätigkeit, Eigenverantwortung und Teamfähigkeit unterstützen, wie beispielsweise exemplarische Fallstudien, Rollen- und Planspiele, Projekte, Internetrecherchen, Präsentationen und offene Lernformen. Bei der Anwendung der jeweiligen Methode ist auf Anschaulichkeit, Praxisorientierung und Aktualität zu achten. Fächerübergreifender Unterricht fördert vernetztes Denken und Transferleistungen bei Schülerinnen und Schülern.

Die Einbeziehung außerschulischer Expertinnen und Experten sowie die Durchführung von Exkursionen und Lehrausgängen eröffnen neue Perspektiven, stellen unmittelbare Zusammenhänge her und wirken durch ihren Realitätsbezug motivationsfördernd.

Vielfältiger Medieneinsatz hat die Kommunikationsfähigkeit, den Aktualitätsbezug und die interaktive Auseinandersetzung zu fördern. Durch die Beschäftigung mit ernährungs-und haushaltswissenschaftlichen Quellen ist strukturiertes, logisches und vernetztes Denken und Arbeiten zu stärken.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand der Wissenschaft verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiter entwickeln.

Kompetenzmodell für Haushaltsökonomie und Ernährung

Das Kompetenzmodell für Haushaltökonomie und Ernährung sieht fünf übergeordnete semesterübergreifende Kompetenzbereiche vor, die die Bildungsziele des Faches Haushaltsökonomie und Ernährung abbilden, diese sind nicht kompensierbar. In den einzelnen Semestern werden diese Kompetenzbereiche durch Teilkompetenzen genau beschrieben, die eine Verknüpfung von Handlung und Inhalt darstellen.

Übergeordnete semesterübergreifende Kompetenzbereiche

  • Strichaufzählung
    Bewusstsein über das eigene Konsumverhalten entwickeln, konsumspezifische Informationen beschaffen und nach Qualitätskriterien bewerten
  • Strichaufzählung
    Ressourcen verantwortungsbewusst managen
  • Strichaufzählung
    Das Konzept des Consumer Citizenship erkennen, reflektieren und in Entscheidungen einbinden
  • Strichaufzählung
    Das eigene Essverhalten erkennen, reflektieren und bewerten sowie Zusammenhänge zwischen Ernährungsgewohnheiten, Kulturen, Gesundheit und Wohlbefinden verstehen
  • Strichaufzählung
    Sich vollwertig und nachhaltig ernähren

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)

Bewusstsein über das eigene Konsumverhalten entwickeln, konsumspezifische Informationen beschaffen und nach Qualitätskriterien bewerten

  • Strichaufzählung
    die volkswirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Bedeutung des Haushalts erklären, Zusammenhänge zwischen Konsumgewohnheiten und Gesundheit erkennen und bewerten sowie soziokulturelle Einflüsse auf die eigenen Konsumgewohnheiten erkennen und reflektieren
  • Strichaufzählung
    konsumrelevante Informationen für den Einkauf beschaffen und nach differenzierten Gesichtspunkten bewerten sowie Sicherheitshinweise erkennen und beachten
  • Strichaufzählung
    Marketingmaßnahmen von Produktinformationen unterscheiden und Vertriebswege beschreiben
  • Strichaufzählung
    Qualitätskriterien für Nachhaltigkeit und Gesundheit von Produkten und Dienstleistungen nennen und beurteilen sowie Reboundeffekte anhand ausgewählter Produktgruppen ableiten

Ressourcen verantwortungsbewusst managen

  • Strichaufzählung
    den privaten Haushalt als reproduktives und sozio-ökonomisches System verstehen und einen Zusammenhang zwischen Konsum und Ressourcenverbrauch herstellen
  • Strichaufzählung
    die Vielfalt der Ressourcen (Zeit, Geld, Güter, Umwelt, Arbeitskraft) für Privathaushalte beschreiben und die wechselseitigen Einflüsse auf Gesellschaft und Wirtschaft erkennen und an Beispielen nachvollziehen
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von organisatorischen und ergonomischen sowie hygienischen und gesundheitlichen Aspekten von Arbeitsabläufen erläutern und Arbeitsvorgänge des privaten Haushalts planen und organisieren
  • Strichaufzählung
    Strategien zum kurz-, mittel- und langfristigen Finanzmanagement im Privathaushalt skizzieren
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit einer aktiven Teilnahme am Markt erkennen und einen Zusammenhang zwischen Konsum und Ressourcenverbrauch herstellen

Das Konzept des Consumer Citizenship erkennen, reflektieren und in Entscheidungen einbinden

  • Strichaufzählung
    sich am Markt orientieren und als mündige Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und ethischer Grundsätze verantwortungsbewusst positionieren können
  • Strichaufzählung
    wichtige gesetzliche Regelungen des Konsumentenrechts kennen, an ausgewählten Beispielen anwenden und argumentieren können
  • Strichaufzählung
    umweltrelevante Faktoren und ihre regionalen und globalen Auswirkungen erkennen und einen nachhaltigen dh. ökonomisch-, ökologisch-, sozial- und gesundheitsverträglichen Lebensstil entwickeln
  • Strichaufzählung
    die rechtliche, wirtschaftliche und soziale Bedeutung des Wohnens erkennen und bewerten

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Das eigene Essverhalten erkennen, reflektieren und bewerten sowie Zusammenhänge zwischen Ernährungsgewohnheiten, Kulturen, Gesundheit und Wohlbefinden verstehen

  • Strichaufzählung
    Essgewohnheiten in Bezug auf Tradition, Kultur und Religion nennen
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen Ernährungsgewohnheiten und Gesundheit beschreiben sowie verantwortliches Handeln bezüglich sozialem, psychischem und körperlichem Wohlbefinden diskutieren
  • Strichaufzählung
    den eigenen Energie- und Nährstoffbedarf berechnen
  • Strichaufzählung
    soziokulturelle und sensorische Einflüsse auf die eigenen Ernährungsgewohnheiten wahrnehmen und beschreiben

Sich vollwertig und nachhaltig ernähren

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Ernährung erklären und fachwissenschaftlich begründete Zusammenhänge zwischen Ernährung und Gesundheit aufzeigen
  • Strichaufzählung
    energieliefernde Inhaltsstoffe der Nahrung beschreiben sowie Ernährungsempfehlungen kennen und kritisch beurteilen
  • Strichaufzählung
    energieliefernde Lebensmittel und ihre Eigenschaften benennen sowie ihren Einfluss auf Zubereitung, Konservierung, Lagerung und Hygiene übertragen

Bewusstsein über das eigene Konsumverhalten entwickeln, konsumspezifische Informationen beschaffen und nach Qualitätskriterien bewerten

  • Strichaufzählung
    Ernährungsprotokolle, Ernährungserhebungen, Fallstudien und ernährungswissenschaftliche Quellen auswerten
  • Strichaufzählung
    nachhaltige und gesundheitsfördernde Kriterien von Produkten und Ernährungsformen erläutern
  • Strichaufzählung
    Bewusstsein für Qualität schaffen und bewerten

Ressourcen verantwortungsbewusst managen

  • Strichaufzählung
    bei der Auswahl von Lebensmitteln und Speisen auf Regionalität und Saisonalität sowie auf Verarbeitung und Wertigkeit achten

Das Konzept des Consumer Citizenship erkennen, reflektieren und in Entscheidungen einbinden

  • Strichaufzählung
    gesetzliche Grundlagen der Lebensmittelkennzeichnung nennen
  • Strichaufzählung
    Qualitätskriterien von Lebensmitteln kennen und Ernährungs- und Konsumentscheidungen qualitätsorientiert treffen

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Das eigene Essverhalten erkennen, reflektieren und bewerten sowie Zusammenhänge zwischen Ernährungsgewohnheiten, Kulturen, Gesundheit und Wohlbefinden verstehen

  • Strichaufzählung
    Ernährungstrends und Esstraditionen unterschiedlicher Kulturen kennen und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Ernährungssituationen in unterschiedlichen Bedeutungszusammenhängen gestalten und alternative Ernährungsformen einbeziehen
  • Strichaufzählung
    gesundheitsbezogene Informationen unterschiedlicher Quellen bewerten

Sich vollwertig und nachhaltig ernähren

  • Strichaufzählung
    energiearme Inhaltsstoffe der Nahrung erläutern
  • Strichaufzählung
    die Produktion, Verarbeitung und Wertigkeit ausgewählter energiearmer Lebensmittel beschreiben, ihre Eigenschaften benennen und ihren Einfluss auf Zubereitung, Konservierung, Lagerung und Hygiene übertragen
  • Strichaufzählung
    eine nachhaltige Lebensmittelauswahl argumentieren
  • Strichaufzählung
    fachwissenschaftlich begründete Zusammenhänge zwischen Ernährung und Stoffwechsel sowie Ernährung und ernährungsmitbedingten Krankheiten aufzeigen

Bewusstsein über das eigene Konsumverhalten entwickeln, konsumspezifische Informationen beschaffen und Qualitätskriterien bewerten

  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen Konsumgewohnheiten und Gesundheit herstellen und bei Bedarf eine zielgruppenorientierte Ernährung ableiten
  • Strichaufzählung
    Auswirkung der Nahrungszubereitung auf die verschiedenen Aspekte der Lebensmittelqualität erklären

Ressourcen verantwortungsbewusst managen

  • Strichaufzählung
    optimale Einkaufsplanung und geeignetes Vorratsmanagement an Hand von adäquater Lagerung und Konservierungsmethoden entwickeln
  • Strichaufzählung
    globale Zusammenhänge der Welternährung und Wasser als knappes Gut erkennen und deren Bedeutung für den eigenen Konsum reflektieren

Das Konzept des Consumer Citizenship erkennen, reflektieren und in Entscheidungen einbinden

  • Strichaufzählung
    zum Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit laut WHO Stellung nehmen
  • Strichaufzählung
    einen nachhaltigen dh. einen ökonomisch-, ökologisch-, sozial- und gesundheitsverträglichen Lebensstil erkennen und reflektieren

PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

für Gymnasium und Realgymnasium

Bildungs- und Lehraufgabe (7. und 8. Klasse):

Der Unterricht in Psychologie und Philosophie soll eine fundierte Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Lebens ermöglichen und Orientierungshilfen bieten.

Im Psychologieunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in das Erleben und Verhalten des Menschen gewinnen sowie Impulse zur Selbstreflexion und zu einem besseren Verständnis des Mitmenschen erhalten. Die Schülerinnen und Schüler sollen therapeutische Hilfen und Einrichtungen kennen lernen, es ist aber nicht Aufgabe des Psychologieunterrichts, therapeutische Hilfestellungen zu geben.

Der Philosophieunterricht soll den Schülerinnen und Schülern in exemplarischer Form Einblick in die wesentlichen Strömungen der abendländischen Philosophie geben. Die Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis, der Wahrheitsfrage, den Werten, mit der Sinnfrage sowie der Legitimation von gesellschaftlichen Ordnungen soll die Schülerinnen und Schüler auffordern, sich auf das Philosophieren als Prozess einzulassen.

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    werden in ihrer Entwicklung zu selbstständigen, dialog- und konfliktfähigen Menschen begleitet und gefördert,
  • Strichaufzählung
    erkennen die Notwendigkeit von Kooperation, sozialer Sensibilität und Verantwortung als Grundlage für die Demokratie,
  • Strichaufzählung
    eignen sich Wissen und Kompetenzen an, die dem Abbau von Stereotypen und der Förderung von Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit dienlich sind
  • Strichaufzählung
    gelangen durch argumentative Erörterung vergangener und gegenwärtiger Erklärungsmodelle zu Einsichten in Möglichkeiten und Grenzen des Denkens und Handelns,
  • Strichaufzählung
    lernen aus der Vielfalt von Inhalten relevante Informationen selektieren,
  • Strichaufzählung
    werden zum wissenschaftlichen Arbeiten angeleitet und zu einer reflektierten Auseinandersetzung mit den vielfältigen wissenschaftlichen und pseudowissenschaftlichen Theorien und Spekulationen angeregt.

Erworbene Kompetenzen in Psychologie und Philosophie sind im Sinne einer ganzheitlichen Bildung auch außerhalb des schulischen Kontexts von nachhaltiger Bedeutung.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Alle Teilbereiche der Psychologie und Philosophie tragen dazu bei, sprachliche und kommunikative Prozesse zu fördern: persönliche und soziale Prozesse benennen; Emotionen und Motivationen differenziert ausdrücken; Gesprächsformen üben, Gesprächsfähigkeit vertiefen und konstruktives Feedback geben; Bedeutung nonverbaler Kommunikation erfassen und verstehen; begriffliche Genauigkeit anwenden und argumentative Begründungen erarbeiten; Grenzen des Aussagbaren und Beschreibbaren erkennen; verständiges Lesen durch Textarbeit fördern und Texte vergangener Epochen mit gegenwärtigen Vorstellungen vergleichen.

Mensch und Gesellschaft

Die in Psychologie und Philosophie erworbenen Kompetenzen führen die Schülerinnen und Schüler zur reflektierten Kenntnis der eigenen Person und der Mitmenschen; sie fördern das Verständnis für die sozialen Formen des Zusammenlebens und deren Wandel. Dabei ist auch auf Ursachen und Erscheinungsformen von sozialen Ungleichheitsstrukturen (zB bezogen auf Geschlecht, soziale und ethnische Herkunft) Bezug zu nehmen. Die Schülerinnen und Schüler werden zu einer kritischen Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten verschiedener Medien angeregt und lernen, Daten zu selektieren und zu interpretieren. Durch weltweite Kommunikation und Kooperation werden interkulturelles Denken und Handeln ermöglicht.

Lehrerinnen und Lehrer haben zur Förderung einer toleranten Grundhaltung auch im Sinne eines interkulturellen Verständnisses beizutragen. Dazu gehören das Entwickeln persönlicher Einstellungen, Urteilsvermögen, Kritikfähigkeit, Zivilcourage, respektvoller Umgang mit anders Denkenden und die Bereitschaft zu verantwortungsvollem Handeln.

Natur und Technik

Die Schülerinnen und Schüler lernen die Methoden der wissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung und deren Grenzen reflektieren. Sie werden auf das Problem der Verantwortung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hingewiesen. Sie setzen sich mit den gesellschaftlichen und geschichtlichen Zusammenhängen wissenschaftlicher Erkenntnisse auseinander, insbesondere mit naturwissenschaftlich-technischem Fortschritt und den daraus resultierenden moralischen Problemen.

Kreativität und Gestaltung

Neben der theoretischen Analyse kreativer Prozesse erweitern die Schülerinnen und Schüler durch die Kenntnis alternativer Standpunkte und Lösungswege ihre Spontaneität und Flexibilität.

Gesundheit und Bewegung

Die Schülerinnen und Schüler lernen psychohygienische Prinzipien kennen und setzen sich kritisch mit Normalität und Gesundheit auseinander.

Didaktische Grundsätze (7. und 8. Klasse):

Kompetenzorientierung bedeutet eine Verknüpfung von Wissenserwerb und Anwendung von Wissen. Sie erweitert die Zeitperspektive, betont den langfristig angestrebten Zuwachs an Kenntnissen und Fertigkeiten, weg von kleinschrittigen Lernzielen, hin zu mehr Nachhaltigkeit. Daraus ergeben sich folgende methodische Konsequenzen.

Exemplarisches Lernen

Kompetenzen werden primär an exemplarischen Inhalten erworben. Da der Kompetenzerwerb eine aktive und intensive Auseinandersetzung mit Materialien und Themengebieten erfordert, ist das didaktische Prinzip des „exemplarischen Lernens“ von entscheidender Bedeutung. Damit ist erstens ein Unterrichten mit Beispielen gemeint, und zweitens die bewusste Beschränkung auf Sachverhalte, die beispielhaften Charakter aufweisen und als „Fundamente des PUP-Unterrichts“ gelten können. Die Fundamente des PUP-Unterrichts sind unter „Kompetenzen und Inhalte“ aufgelistet.

Orientierung am Exemplarischen berücksichtigt auch die verschiedenen Verarbeitungstiefen beziehungsweise Kompetenzniveaus:

  • Strichaufzählung
    grundlegendes Wissen reproduzieren
  • Strichaufzählung
    Wissen verknüpfen und transferieren
  • Strichaufzählung
    das Gelernte reflektieren und mit Wissen kreativ umgehen

Kompetenzorientierung als Mitte zwischen Instruktion und Handlungsorientierung

Bei der Organisation der Lernprozesse ist eine Balance zwischen Instruktion und Handlungsorientierung anzustreben. Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler in ihrer Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung durch offene, selbst organisierte Lernformen unter Einbeziehung verschiedener Medien und Informationstechnologien zu stärken. Geeignete Umsetzungsmöglichkeiten sind beispielsweise selbstständiges Strukturieren von Arbeitsphasen, Recherche, Planung und Durchführung von Experimenten sowie Interviews und deren Auswertung. Dies trägt zur Stärkung von Kompetenzen wie Teamarbeit und Präsentationstechnik bei. Weiters ist die umfassende Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler durch Formen des sokratischen Gesprächs, durch das Üben des logisch richtigen Argumentierens (zB durch das Schreiben philosophischer Essays) und durch das Training des aktiven Zuhörens zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind zur selbstständigen exemplarischen Lektüre von Originaltexten zu ermutigen. Zur Festigung von Lernprozessen eignen sich das Verfassen von Exzerpten und Protokollen, das Führen eines psychologischen oder philosophischen Tagebuchs und Reflexionsphasen mit Rückmeldungen zur Gruppensituation.

Zur Förderung des kreativen Potenzials sind Rollenspiele, Fantasiereisen, Gedankenexperimente, Zeichnungen und andere künstlerische Darstellungen, meditative Betrachtungen von Kunstwerken, Arbeiten mit audiovisuellen Impulsen und den Informationstechnologien einzusetzen.

Erfahrungsorientierung

Je nach Möglichkeit ist ein Bezug zur Lebenswelt durch Einladen von Fachleuten oder durch Besuche außerschulischer Institutionen herzustellen.

Bei der Bearbeitung der Themen ist auf eine altersgemäße Darstellung und die Relevanz für die Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler zu achten. Dabei ist an persönliche Erfahrungen und an die Vorkenntnisse aus anderen Unterrichtsgegenständen anzuknüpfen. Der Beitrag österreichischer Forscherinnen und Forscher zur Psychologie und Philosophie ist in den Unterricht einzubeziehen. Generell ist auf ein ausgewogenes Verhältnis der Kompetenzniveaus von Reproduktion, Transfer und Reflexion in den einzelnen Themenbereichen zu achten.

Betonung der Vernetzung

Ein nachhaltiger Erwerb von Kompetenzen zeigt sich in der Vernetzung von Inhalten. PUP fördert in dreifacher Hinsicht die Vernetzungskompetenz:

  • Strichaufzählung
    Psychologie + Philosophie: Hier ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, zB Wahrnehmung mit erkenntnistheoretischen Fragestellungen zu verknüpfen etc.
  • Strichaufzählung
    fächerübergreifend (interdisziplinär): Das Fach ist aufgrund der vielfältigen Inhalte und Methoden an sich interdisziplinär.
  • Strichaufzählung
    kompetenzübergreifend: Der PUP-Unterricht offeriert in besonderer Weise Möglichkeiten, Handeln, Erleben und theoretische Analyse zu verbinden (zB Thematisierung des Menschenbildes, Thematisierung von Selbstwertgefühl, Identität, Einfluss von Rollenbildern und Geschlechternormen, Lernreflexion, Umgang mit Konflikten). So ergibt sich eine Vernetzung von lebensweltlicher Erfahrung und theoretischer Begründung.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Semesterübergreifende Kompetenzen

Der PUP-Unterricht kann entscheidend dazu beitragen, die Persönlichkeitsentfaltung der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, auf ihre individuellen Fähigkeiten Bezug zu nehmen, sie zu lebenslangem Lernen zu motivieren (personale Kompetenz), ihnen Wissen und Können zu vermitteln (Sachkompetenz) sowie die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern (soziale Kompetenz). Semesterübergreifende Kompetenzen für Psychologie und Philosophie sind:

  • Strichaufzählung
    Begriffe verstehen und differenziert verwenden
  • Strichaufzählung
    Wissen aus verschiedenen Fachgebieten vergleichen
  • Strichaufzählung
    Texte, Grafiken und Diagramme fachspezifisch analysieren und interpretieren
  • Strichaufzählung
    geeignete Fragestellungen formulieren
  • Strichaufzählung
    eigene Stärken und Schwächen erkennen und einschätzen
  • Strichaufzählung
    die Beschäftigung mit Inhalten aus Psychologie und Philosophie als persönliche Orientierungshilfe erkennen

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Aspekte der wissenschaftlichen Psychologie

  • Strichaufzählung
    Zentrale Begriffe (Psychologie, Experiment, Objektivität …) beschreiben
  • Strichaufzählung
    Unterschiede zwischen Alltagspsychologie und wissenschaftlicher Psychologie erörtern
  • Strichaufzählung
    Methoden der Psychologie darlegen und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Beziehungen zwischen psychologischen Erkenntnissen und Lebenspraxis herstellen

Phänomene der Wahrnehmung und Wahrnehmungsprozesse

  • Strichaufzählung
    Wahrnehmung als aktiven und zweckvollen Prozess beschreiben
  • Strichaufzählung
    Fehler in der Wahrnehmung erkennen und sich bewusst machen
  • Strichaufzählung
    Selektive Prozesse der Wahrnehmung erfassen und analysieren
  • Strichaufzählung
    Wahrnehmungsbeeinflussungen erörtern

Kognitive Prozesse und Lernen

  • Strichaufzählung
    Modelle zum Gedächtnis und Lernen wiedergeben
  • Strichaufzählung
    Eigenes Lernen mit theoretischen Erkenntnissen vergleichen und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Aktuelle Erkenntnisse zum Denken erklären

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Soziale Phänomene und Kommunikation

  • Strichaufzählung
    Soziale Phänomene beschreiben und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Formen von Aggression und Gewalt erkennen und analysieren
  • Strichaufzählung
    Kommunikationsprozesse darstellen und differenziert beurteilen

Fragen der Entwicklung und Erziehung

  • Strichaufzählung
    Phänomene der psychischen Entwicklung wiedergeben
  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung verschiedener Einflüsse auf die Entwicklung erkennen und reflektieren

Aspekte der Persönlichkeit

  • Strichaufzählung
    Menschliches Erleben und Verhalten aus Sicht der Persönlichkeitspsychologie beschreiben
  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung von Emotionen erfassen
  • Strichaufzählung
    Seelische Gesundheit und deren Beeinträchtigung diskutieren

8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester

Grundlagen der Philosophie

  • Strichaufzählung
    Charakteristika der Philosophie und philosophische Grundbegriffe beschreiben
  • Strichaufzählung
    Philosophische Fragestellungen beurteilen
  • Strichaufzählung
    Methoden des Philosophierens darlegen und anwenden

Aspekte der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie

  • Strichaufzählung
    Zugänge zur Wirklichkeit und ihre Interpretationsmöglichkeiten analysieren und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Erkenntnis- und wissenschaftstheoretische Fragestellungen bearbeiten

Anthropologische Entwürfe

  • Strichaufzählung
    Anthropologische Konzepte unterscheiden und interpretieren
  • Strichaufzählung
    Wissen aus verschiedenen Fachgebieten für eine reflektierte Auseinandersetzung heranziehen

8. Semester

Grundfragen der Ethik

  • Strichaufzählung
    Ethische Grundpositionen erklären und kritisch hinterfragen
  • Strichaufzählung
    Differenzen in ethischen Konzepten herausarbeiten
  • Strichaufzählung
    Werthaltungen in privaten, politischen und ökologischen Fragen entwickeln und begründen

PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium (einschließlich Praktikum)

Bildungs- und Lehraufgabe (6. bis 8. Klasse):

Der Unterricht in Psychologie und Philosophie soll eine fundierte Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Lebens ermöglichen und Orientierungshilfen bieten.

Im Psychologieunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in das Erleben und Verhalten des Menschen gewinnen sowie Impulse zur Selbstreflexion und zu einem besseren Verständnis des Mitmenschen erhalten. Die Schülerinnen und Schüler sollen therapeutische Hilfen und Einrichtungen kennen lernen, es ist aber nicht Aufgabe des Psychologieunterrichts, therapeutische Hilfestellungen zu geben.

Der Philosophieunterricht soll den Schülerinnen und Schülern in exemplarischer Form Einblick in die wesentlichen Strömungen der abendländischen Philosophie geben. Die Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis, der Wahrheitsfrage, den Werten, mit der Sinnfrage sowie der Legitimation von gesellschaftlichen Ordnungen soll die Schülerinnen und Schüler auffordern, sich auf das Philosophieren als Prozess einzulassen.

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    werden in ihrer Entwicklung zu selbstständigen, dialog- und konfliktfähigen Menschen begleitet und gefördert,
  • Strichaufzählung
    erkennen die Notwendigkeit von Kooperation, sozialer Sensibilität und Verantwortung als Grundlage für die Demokratie,
  • Strichaufzählung
    gelangen durch argumentative Erörterung vergangener und gegenwärtiger Erklärungsmodelle zu Einsichten in Möglichkeiten und Grenzen des Denkens und Handelns,
  • Strichaufzählung
    lernen aus der Vielfalt von Inhalten relevante Informationen selektieren,
  • Strichaufzählung
    werden zum wissenschaftlichen Arbeiten angeleitet und zu einer reflektierten Auseinandersetzung mit den vielfältigen wissenschaftlichen und pseudowissenschaftlichen Theorien und Spekulationen angeregt.

Erworbene Kompetenzen in Psychologie und Philosophie sind im Sinne einer ganzheitlichen Bildung auch außerhalb des schulischen Kontexts von nachhaltiger Bedeutung.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Alle Teilbereiche der Psychologie und Philosophie tragen dazu bei, sprachliche und kommunikative Prozesse zu fördern: persönliche und soziale Prozesse benennen; Emotionen und Motivationen differenziert ausdrücken; Gesprächsformen üben, Gesprächsfähigkeit vertiefen und konstruktives Feedback geben; Bedeutung nonverbaler Kommunikation erfassen und verstehen; begriffliche Genauigkeit anwenden und argumentative Begründungen erarbeiten; Grenzen des Aussagbaren und Beschreibbaren erkennen; verständiges Lesen durch Textarbeit fördern und Texte vergangener Epochen mit gegenwärtigen Vorstellungen vergleichen.

Mensch und Gesellschaft

Die in Psychologie und Philosophie erworbenen Kompetenzen führen die Schülerinnen und Schüler zur reflektierten Kenntnis der eigenen Person und der Mitmenschen; sie fördern das Verständnis für die sozialen Formen des Zusammenlebens und deren Wandel. Die Schülerinnen und Schüler werden zu einer kritischen Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten verschiedener Medien angeregt und lernen, Daten zu selektieren und zu interpretieren. Durch weltweite Kommunikation und Kooperation werden interkulturelles Denken und Handeln ermöglicht.

Lehrerinnen und Lehrer haben zur Förderung einer toleranten Grundhaltung auch im Sinne eines interkulturellen Verständnisses beizutragen. Dazu gehören das Entwickeln persönlicher Einstellungen, Urteilsvermögen, Kritikfähigkeit, Zivilcourage, respektvoller Umgang mit anders Denkenden und die Bereitschaft zu verantwortungsvollem Handeln.

Natur und Technik

Die Schülerinnen und Schüler lernen die Methoden der wissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung und deren Grenzen reflektieren. Sie werden auf das Problem der Verantwortung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hingewiesen. Sie setzen sich mit den gesellschaftlichen und geschichtlichen Zusammenhängen wissenschaftlicher Erkenntnisse auseinander, insbesondere mit naturwissenschaftlich-technischem Fortschritt und den daraus resultierenden moralischen Problemen.

Kreativität und Gestaltung

Neben der theoretischen Analyse kreativer Prozesse erweitern die Schülerinnen und Schüler durch die Kenntnis alternativer Standpunkte und Lösungswege ihre Spontaneität und Flexibilität.

Gesundheit und Bewegung

Die Schülerinnen und Schüler lernen psychohygienische Prinzipien kennen und setzen sich kritisch mit Normalität und Gesundheit auseinander.

Didaktische Grundsätze (6. bis 8. Klasse):

Kompetenzorientierung bedeutet eine Verknüpfung von Wissenserwerb und Anwendung von Wissen. Sie erweitert die Zeitperspektive, betont den langfristig angestrebten Zuwachs an Kenntnissen und Fertigkeiten, weg von kleinschrittigen Lernzielen, hin zu mehr Nachhaltigkeit. Daraus ergeben sich folgende methodische Konsequenzen.

Exemplarisches Lernen

Kompetenzen werden primär an exemplarischen Inhalten erworben. Da der Kompetenzerwerb eine aktive und intensive Auseinandersetzung mit Materialien und Themengebieten erfordert, ist das didaktische Prinzip des „exemplarischen Lernens“ von entscheidender Bedeutung. Damit ist erstens ein Unterrichten mit Beispielen gemeint, und zweitens die bewusste Beschränkung auf Sachverhalte, die beispielhaften Charakter aufweisen und als „Fundamente des PUP-Unterrichts“ gelten können. Die Fundamente des PUP-Unterrichts sind unter „Kompetenzen und Inhalte“ aufgelistet.

Orientierung am Exemplarischen berücksichtigt auch die verschiedenen Verarbeitungstiefen bzw. Kompetenzniveaus:

- grundlegendes Wissen reproduzieren

- Wissen verknüpfen und transferieren

- das Gelernte reflektieren und mit Wissen kreativ umgehen

Kompetenzorientierung als Mitte zwischen Instruktion und Handlungsorientierung

Bei der Organisation der Lernprozesse ist eine Balance zwischen Instruktion und Handlungsorientierung anzustreben. Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler in ihrer Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung durch offene, selbst organisierte Lernformen unter Einbeziehung verschiedener Medien und Informationstechnologien zu stärken. Geeignete Umsetzungsmöglichkeiten sind beispielsweise selbstständiges Strukturieren von Arbeitsphasen, Recherche, Planung und Durchführung von Experimenten sowie Interviews und deren Auswertung. Dies trägt zur Stärkung von Kompetenzen wie Teamarbeit und Präsentationstechnik bei. Weiters ist die umfassende Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler durch Formen des sokratischen Gesprächs, durch das Üben des logisch richtigen Argumentierens (zB. durch das Schreiben philosophischer Essays) und durch das Training des aktiven Zuhörens zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind zur selbstständigen exemplarischen Lektüre von Originaltexten zu ermutigen. Zur Festigung von Lernprozessen eignen sich das Verfassen von Exzerpten und Protokollen, das Führen eines psychologischen oder philosophischen Tagebuchs und Reflexionsphasen mit Rückmeldungen zur Gruppensituation.

Zur Förderung des kreativen Potenzials sind Rollenspiele, Fantasiereisen, Gedankenexperimente, Zeichnungen und andere künstlerische Darstellungen, meditative Betrachtungen von Kunstwerken, Arbeiten mit audiovisuellen Impulsen und den Informationstechnologien einzusetzen.

Erfahrungsorientierung

Je nach Möglichkeit ist ein Bezug zur Lebenswelt durch Einladen von Fachleuten oder durch Besuche außerschulischer Institutionen herzustellen.

Bei der Bearbeitung der Themen ist auf eine altersgemäße Darstellung und die Relevanz für die Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler zu achten. Dabei ist an persönliche Erfahrungen und an die Vorkenntnisse aus anderen Unterrichtsgegenständen anzuknüpfen. Der Beitrag österreichischer Forscherinnen und Forscher zur Psychologie und Philosophie ist in den Unterricht einzubeziehen. Generell ist auf ein ausgewogenes Verhältnis der Kompetenzniveaus von Reproduktion, Transfer und Reflexion in den einzelnen Themenbereichen zu achten.

Betonung der Vernetzung

Ein nachhaltiger Erwerb von Kompetenzen zeigt sich in der Vernetzung von Inhalten. PUP fördert in dreifacher Hinsicht die Vernetzungskompetenz:

  • Strichaufzählung
    Psychologie + Philosophie: Hier ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, zB Wahrnehmung mit erkenntnistheoretischen Fragestellungen zu verknüpfen etc.
  • Strichaufzählung
    fächerübergreifend (interdisziplinär): Das Fach ist aufgrund der vielfältigen Inhalte und Methoden an sich interdisziplinär.
  • Strichaufzählung
    kompetenzübergreifend: Der PUP-Unterricht offeriert in besonderer Weise Möglichkeiten, Handeln, Erleben und theoretische Analyse zu verbinden (zB Thematisierung des Menschenbildes, Thematisierung von Selbstwertgefühl, Identität, Lernreflexion, Umgang mit Konflikten). So ergibt sich eine Vernetzung von lebensweltlicher Erfahrung und theoretischer Begründung.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Semesterübergreifende Kompetenzen

Der PUP-Unterricht kann entscheidend dazu beitragen, die Persönlichkeitsentfaltung der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, auf ihre individuellen Fähigkeiten Bezug zu nehmen, sie zu lebenslangem Lernen zu motivieren (personale Kompetenz), ihnen Wissen und Können zu vermitteln (Sachkompetenz) sowie die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern (soziale Kompetenz). Semesterübergreifende Kompetenzen für Psychologie und Philosophie sind:

  • Strichaufzählung
    Begriffe verstehen und differenziert verwenden
  • Strichaufzählung
    Wissen aus verschiedenen Fachgebieten vergleichen
  • Strichaufzählung
    Texte, Grafiken und Diagramme fachspezifisch analysieren und interpretieren
  • Strichaufzählung
    geeignete Fragestellungen formulieren
  • Strichaufzählung
    eigene Stärken und Schwächen erkennen und einschätzen
  • Strichaufzählung
    die Beschäftigung mit Inhalten aus Psychologie und Philosophie als persönliche Orientierungshilfe erkennen

Praktika

Im Psychologieunterricht des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums sind die entwicklungspsychologischen, pädagogischen, sozial- und betriebspsychologischen Kompetenzen besonders zu vertiefen. Durch die Praktika werden ein intensiver Bezug zur Lebenswirklichkeit (Arbeit, Beruf, Wirtschaft) hergestellt und Orientierungshilfen zur Lebensgestaltung und Berufswahl geboten. Die Praktika stehen in Zusammenhang mit den Kompetenzbereichen des Pflichtgegenstandes Psychologie und Philosophie.

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Aspekte der wissenschaftlichen Psychologie

  • Strichaufzählung
    Zentrale Begriffe (Psychologie, Experiment, Objektivität …) beschreiben
  • Strichaufzählung
    Unterschiede zwischen Alltagspsychologie und wissenschaftlicher Psychologie erörtern
  • Strichaufzählung
    Methoden der Psychologie darlegen und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Beziehungen zwischen psychologischen Erkenntnissen und Lebenspraxis herstellen

Wichtige Aspekte der Psychologie in Bezug auf das Praktikum

  • Strichaufzählung
    Bereiche der angewandten Psychologie aufzählen
  • Strichaufzählung
    Die Organisation von Betrieben erklären
  • Strichaufzählung
    Anforderungsprofile in den Sozialberufen benennen und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Praktische Erfahrungen schriftlich fixieren

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Fragen der Entwicklung und Erziehung

  • Strichaufzählung
    Phänomene der psychischen Entwicklung wiedergeben
  • Strichaufzählung
    Theorien zur Entwicklung vergleichen und kritisch beleuchten
  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung verschiedener Einflüsse auf die Entwicklung erkennen und reflektieren

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Phänomene der Wahrnehmung und Wahrnehmungsprozesse

  • Strichaufzählung
    Wahrnehmung als aktiven und zweckvollen Prozess beschreiben
  • Strichaufzählung
    Fehler in der Wahrnehmung erkennen und sich bewusst machen
  • Strichaufzählung
    Selektive Prozesse der Wahrnehmung erfassen und analysieren
  • Strichaufzählung
    Wahrnehmungsbeeinflussungen erörtern

Kognitive Prozesse und Lernen

  • Strichaufzählung
    Modelle zum Gedächtnis und Lernen wiedergeben
  • Strichaufzählung
    Eigenes Lernen mit theoretischen Erkenntnissen vergleichen und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Aktuelle Erkenntnisse zum Denken erklären

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Soziale Phänomene und Kommunikation

  • Strichaufzählung
    Soziale Phänomene beschreiben und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Formen von Aggression und Gewalt erkennen und analysieren
  • Strichaufzählung
    Kommunikationsprozesse darstellen und differenziert beurteilen

Aspekte der Persönlichkeit

  • Strichaufzählung
    Menschliches Erleben und Verhalten aus Sicht der Persönlichkeitspsychologie beschreiben
  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung von Emotionen erfassen
  • Strichaufzählung
    Seelische Gesundheit und deren Beeinträchtigung diskutieren

8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester

Grundlagen der Philosophie

  • Strichaufzählung
    Charakteristika der Philosophie und philosophische Grundbegriffe beschreiben
  • Strichaufzählung
    Philosophische Fragestellungen beurteilen
  • Strichaufzählung
    Methoden des Philosophierens darlegen und anwenden

Aspekte der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie

  • Strichaufzählung
    Zugänge zur Wirklichkeit und ihre Interpretationsmöglichkeiten analysieren und reflektieren
  • Strichaufzählung
    Erkenntnis- und wissenschaftstheoretische Fragestellungen bearbeiten

Anthropologische Entwürfe

  • Strichaufzählung
    Anthropologische Konzepte unterscheiden und interpretieren
  • Strichaufzählung
    Wissen aus verschiedenen Fachgebieten für eine reflektierte Auseinandersetzung heranziehen

8. Semester

Grundfragen der Ethik

  • Strichaufzählung
    Ethische Grundpositionen erklären und kritisch hinterfragen
  • Strichaufzählung
    Differenzen in ethischen Konzepten herausarbeiten
  • Strichaufzählung
    Werthaltungen in privaten, politischen und ökologischen Fragen entwickeln und begründen

INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe (5. Klasse):

Bildungsziele und Bildungsinhalte sind immer ein Spiegelbild des gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Umfeldes. Gegenwärtig bildet die Informatik den Wesenskern des digitalen Zeitalters und damit auch das Fundament moderner Informations- und Kommunikationstechnologien.

Ihre Inhalte sind daher allgemeinbildend und dienen sowohl einem fundierten Weltverständnis als auch der fachlichen Basis für zukünftige Berufsbilder. Der Informatik kommt als Wissenschaft und als schulisches Fachgebiet eine Schlüsselrolle zu, da sie die automatische Datenverarbeitung und digitale Informationsrepräsentation zum Gegenstand hat und diese mit Hilfe von Informatiksystemen nutzbar macht.

Das Fach Informatik eröffnet allen Schülerinnen und Schülern einen gleichberechtigten Zugang zu informatischen Denk- und Arbeitsweisen als Voraussetzung für den produktiven Umgang mit digitalen Informations- und Kommunikations-technologien.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Konstruktiver Informatikunterricht ist auch Sprachunterricht. Der Mensch-Maschine-Kommunikation liegt im Gegensatz zu natürlichen Sprachen eine abstrakte formale Sprache zugrunde.

Informatiksysteme tragen wesentlich zu Veränderungen der Kommunikationskultur bei. Unterschiedliche digitale Repräsentationsformen von Information ergänzen die traditionelle Verständigung und erfordern neue technologische und methodische Kompetenzen.

Die vielfältigen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation ermöglichen einen Austausch über Grenzen hinweg und erleichtern die virtuelle Begegnung mit anderen Kulturen. Die davon ausgehende Motivation, Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben, wird durch die Verfügbarkeit aktueller und authentischer fremdsprachlicher Informationen und das Fachvokabular verstärkt.

Mensch und Gesellschaft

Arbeitswelt und privates Umfeld der Menschen verändern sich durch den Einfluss der Informationstechnologien permanent. Durch die Beschäftigung mit diesen Technologien lernen Schülerinnen und Schüler deren Auswirkungen, Möglichkeiten, Grenzen und Gefahren kennen.

Die Schülerinnen und Schüler erkennen das Potenzial ihrer eigenen Fähigkeiten als denkende, handelnde, fühlende und sich entwickelnde Menschen im Unterschied zu einer lernenden Maschine. Dies erfordert einen verantwortungsvollen Umgang mit Informationstechnologien.

Natur und Technik

Durch Modellbildung, Formalisierung und Abstraktion leistet die Informatik einen wesentlichen Beitrag zur Auseinandersetzung mit Natur und Technik und führt zu einer besseren Entscheidungs- und Handlungskompetenz.

Kreativität und Gestaltung

Der Umgang mit Informationstechnologie gibt den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, selbst kreativ tätig zu sein und Gestaltungserfahrungen zu machen.

Gesundheit und Bewegung

Die Verantwortung für den eigenen Körper erfordert als Ausgleich zur Arbeit am Computer gezielte Bewegung. Den Schülerinnen und Schülern soll die Bedeutung eines ergonomisch gestalteten Arbeitsplatzes bewusst werden.

Der Einsatz von Informationstechnologien zur Erfassung und Analyse von Daten im Sport- und Gesundheitsbereich bietet die Möglichkeit zur kritischen Reflexion.

Didaktische Grundsätze (5. Klasse):

Der Lehrplan bietet den Lehrerinnen und Lehrern Freiräume für die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsgestaltung, in der eine ausgewogene Abdeckung aller Kompetenzbereiche anzustreben ist. Dabei sind die Themen und Inhalte so auszuwählen und zu organisieren, dass sie die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und daran anknüpfen. Die Themen sind dabei so auszuwählen, dass sie vielfältige Bezüge zur Lebens- und Begriffswelt der Jugendlichen herstellen. Im Informatikunterricht besondere fachdidaktische Überlegungen anzustellen um Defizite aus den vorangehenden Schulstufen auszugleichen und individuelle Stärken einzubinden und zu fördern.

Die Unterrichtsplanung hat sich an für Schülerinnen und Schüler transparenten Lehrzielen zu orientieren. Variierende Arbeitsformen wie Einzelarbeit, Gruppenarbeit und Teamarbeit geben Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, Neues zu erforschen und bereits Gelerntes in verschiedenen kommunikativen und inhaltlichen Kontexten anzuwenden. Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung sind zu fördern und Möglichkeiten zur persönlichen Lernzielkontrolle anzubieten.

Gemeinschaftliches Problemlösen in einem projektorientierten Unterricht soll gefördert werden. Dabei ist kooperativen Entscheidungsstrukturen entsprechender Platz einzuräumen. Methodische Überlegungen sollen sich an den spezifischen Anforderungen von Einstieg, Entwicklung und Abschluss von Unterrichtsphasen orientieren. Explorative, systematische und exemplarische Vorgehensweisen sollen zur Vertiefung von Wissen und Erweiterung von Kompetenzen in der Informatik führen.

Schülerinnen und Schülern ist Gelegenheit zu geben, durch Transfer und Analogiebildung den Lernertrag zu sichern. Der Informatikunterricht soll beispielhaft für den sinnvollen Einsatz verfügbarer Technologien sein. Dem Erwerb einer wissenschaftlichen Arbeits- und Dokumentationsweise ist die Erstellung eines Portfolios dienlich.

Der Erwerb informatischer Kompetenzen erfordert passende Formen der Wissensdarstellung und -verarbeitung. Grundlegende Strukturen und Prozesse in Gesellschaft, Natur und Technik werden aus Sicht der Informatik veranschaulicht. Dazu sind Methoden der Visualisierung und der Abstraktion zu verwenden. Die zyklische Vorgangsweise des Sammelns, Auswählens, Strukturierens, Abstrahierens, Auswertens und Interpretierens von Daten ist beim Problemlösen zu berücksichtigen.

Zur Motivation und zur Sicherung des Unterrichtsertrags sind den Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Informatikunterrichts vielfältige Möglichkeiten anzubieten, ihr Wissen zu präsentieren, sich der Kritik anderer zu stellen und ihre Arbeit zu argumentieren.

Die Gestaltung eines angenehmen und erfolgreichen Lernklimas beruht auf Vertrauen, auf der Förderung der individuellen Stärken und des kreativen Potenzials. Auf die unterschiedlichen Interessen sowohl der Schülerinnen als auch der Schüler ist durch Auswahl entsprechender Inhalte und Aufgabenstellungen einzugehen.

Exkursionen und Einladungen von Expertinnen und Experten zu Vorträgen und zur Diskussion sollen den Erfahrungshorizont erweitern.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Informatische Bildung ist das Ergebnis von Lernprozessen, in denen fachliche Grundlagen verdeutlicht und Anwendungskompetenzen durch planvolle Arbeitsweisen systematisch erworben werden. Sie befähigt Schülerinnen und Schüler, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Dimension digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien zu erfassen. Aufgabe des Informatikunterrichts ist es, die Schülerinnen und Schüler zum Erwerb informatischer und informationstechnischer Kompetenzen hinzuführen, um sie zu befähigen, diese zur Lösung verschiedener Problemstellungen einzusetzen.

Durch die Analyse realer Probleme vor allem aus ihrer Erfahrungswelt sollen sie Strukturen und Zusammenhänge erkennen und die Notwendigkeit von Abstraktion und Reduktion bei der Modellbildung von einfachen realen Systemen erfahren und diese Modelle auf empirische Daten anwenden lernen. Sie sollen kooperative und kommunikative Arbeitsweisen unter Einsatz von Kommunikationstechnologien anwenden lernen. In allen Bildungsbereichen stehen dabei Erweiterung und Festigung von Sach-, Selbst-und Sozialkompetenz im Mittelpunkt.

Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, dass die Informatik einer wissenschaftlichen Systematik unterliegt und Interesse und Wertschätzung verdient. Der Informatikunterricht fasst die vorhandenen Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern in der Informatik durch Beschäftigung mit Entwurf, Gestaltung und Anwendung von Informationssystemen zusammen und baut sie aus. Bei der kritischen Auseinandersetzung mit den dabei ablaufenden Prozessen und deren Ergebnissen sollen die Schülerinnen und Schüler ihr kognitives, emotionales und kreatives Potenzial nützen. Dies soll die Jugendlichen bei der Entwicklung und Festigung einer persönlichen Werthaltung und Weltsicht unterstützen und einen tieferen Einblick in die gesellschaftlichen Zusammenhänge und Auswirkungen moderner Informationstechnologie ermöglichen.

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Informatik, Mensch und Gesellschaft

  • Strichaufzählung
    Die Bedeutung von Informatik in der Gesellschaft beschreiben, die Auswirkungen auf die Einzelnen und die Gesellschaft einschätzen und Vor- und Nachteile an konkreten Beispielen abwägen können
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen und rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit Datensicherheit, Datenschutz und Urheberrecht kennen und anwenden können
  • Strichaufzählung
    Die Entwicklung der Informatik beschreiben und bewerten können
  • Strichaufzählung
    Informatikberufe und Einsatzmöglichkeiten der Informatik in verschiedenen Berufsfeldern benennen und einschätzen können

Informatiksysteme

  • Strichaufzählung
    Den Aufbau von digitalen Endgeräten beschreiben und erklären können
  • Strichaufzählung
    Die Funktionsweise von Informatiksystemen erklären können
  • Strichaufzählung
    Grundlagen von Betriebssystemen erklären, eine graphische Oberfläche und Dienstprogramme bedienen können
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Vernetzung von Computern beschreiben und lokale und globale Computernetzwerke nutzen können

Angewandte Informatik

  • Strichaufzählung
    Standardsoftware zur Kommunikation und Dokumentation sowie zur Erstellung, Publikation und multimedialen Präsentation eigener Arbeiten einsetzen können
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware für Kalkulationen und zum Visualisieren anwenden können
  • Strichaufzählung
    Informationsquellen erschließen, Inhalte systematisieren, strukturieren, bewerten, verarbeiten und unterschiedliche Informationsdarstellungen verwenden können
  • Strichaufzählung
    Digitale Systeme zum Informationsaustausch, zur Unterstützung der Unterrichtsorganisation und zum Lernen auch in kommunikativen und kooperativen Formen verwenden können

Praktische Informatik

  • Strichaufzählung
    Begriffe und Konzepte der Informatik verstehen und Methoden und Arbeitsweisen anwenden können
  • Strichaufzählung
    Algorithmen erklären, entwerfen, darstellen und in einer Programmiersprache implementieren können
  • Strichaufzählung
    Grundprinzipien von Automaten, Algorithmen, Datenstrukturen und Programmen erklären können
  • Strichaufzählung
    Datenbanken benutzen und einfache Datenmodelle entwerfen können

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Musik ist ein wesentlicher Bestandteil menschlicher Existenz und Teil der kulturellen Allgemeinbildung. Musikalische Bildung ist in der Wechselwirkung von Musikpraxis und Musikrezeption begründet. Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokalpraxis“ und „Instrumental- und Bewegungspraxis“. Musikrezeption umfasst die Kompetenzbereiche „Hören und Erfassen“ und „Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“.

Wesentliche Ziele des Musikunterrichts sind der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption. Diese geschehen anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Bezugsrahmens des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Klasse. Mögliche Inhalte sind im thematischen Bezugsrahmen exemplarisch angeführt.

Im Zentrum des Musikunterrichts steht der schrittweise und kontinuierlich aufbauende Erwerb musikalischer Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse. Theoretisches Wissen ist nicht Selbstzweck, sondern wird aus Musikpraxis und Musikrezeption entwickelt. Kompetenzorientierung bietet Schülerinnen und Schülern die Chance, ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse im Umgang mit Musik in neuen Kontexten anzuwenden und unbekannte Aufgabenstellungen durch bereits Erlerntes und Erlebtes zu lösen. Kompetenzen werden im Unterricht erworben und trainiert, um in Anwendungssituationen Transferleistungen zu ermöglichen. Dabei sind fächerverbindende, interdisziplinäre und interkulturelle Aspekte zu berücksichtigen.

Der Musikunterricht soll zu einem selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik auf der Basis von Kompetenzen befähigen. Dabei ist auf Ausgewogenheit zwischen Tradition und aktuellem musikalischen Geschehen zu achten. Der Musikunterricht soll eine aufgeschlossene Haltung gegenüber allen musikalischen Äußerungen fördern und den musikalischen Erfahrungshorizont erweitern. Musik soll den Schülerinnen und Schülern als vielschichtiges kulturelles Kommunikationsmittel zugänglich werden.

Die Auseinandersetzung mit möglichst vielfältigen musikalischen Bereichen, Epochen, Ausdrucks- und Erscheinungsformen in Musikpraxis und Musikrezeption ist Grundlage des Musikunterrichts.

Der Kompetenzerwerb in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption soll die musikalisch-ästhetische Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler verbessern. Daraus soll die Fähigkeit zur kritischen Reflexion des Musikangebots, der verschiedenen Funktionen von Musik sowie der Medien als kultureller Faktor erwachsen.

Das künstlerische Potenzial und der intellektuelle Reifungsprozess sowie die damit verbundene Identitätsfindung der Schülerinnen und Schüler sollen gefördert werden und lebensbegleitende Beschäftigung mit Musik ermöglichen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zum Verständnis soziokultureller Gegebenheiten des Musiklebens die Wechselwirkungen von Individuum, Kultur und Gesellschaft erfassen.

Die Förderung dynamischer Kompetenzen – soziale, personale, kommunikative Kompetenz sowie Methodenkompetenz – ist Aufgabe aller Bereiche des Musikunterrichts.

Beiträge zu den Aufgabenbereichen der Schule

Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiterzuentwickeln und zu vertiefen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Musik ist eine besondere Form von Sprache und Kommunikation, auch in nonverbaler Form. Sie verbindet über Sprachgrenzen hinweg und erleichtert das Verstehen anderer Kulturen. Sprach- und Textgestaltung mit musikalischen Mitteln erweitern die Möglichkeiten der Kommunikation und verbessern deren Qualität. Das Zusammenwirken von Musik und Sprache führt zu erhöhten emotionalen Empfindungen. Musikunterricht fördert den physiologisch richtigen, sprachkompetenten und künstlerischen Umgang mit der eigenen Stimme.

Mensch und Gesellschaft

Der Musikunterricht soll das Erkennen der vielfältigen Funktionen von Musik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Jugendkultur, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist.

Natur und Technik

Akustische Phänomene, Klang und Funktionsweise von Instrumenten sowie neue Medien sind wichtige Schnittstellen zwischen Natur, Technik und Kunst.

Gesundheit und Bewegung

Die Schülerinnen und Schüler sollen Musik als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung mit Musik trägt zu einer Steigerung kognitiver Fähigkeiten bei und fördert die psychische Gesundheit. Die Anwendung stimmtechnischer Grundlagen sowie bewusstes Hörverhalten tragen zu einer gesunden Lebensführung bei. Die Vernetzung von Klang, Raum und Zeit in Tanz und Bewegung fördert die Körperkoordination und erweitert den Bewegungsbereich um eine künstlerische Dimension.

Kreativität und Gestaltung

Reproduktion, Produktion und Improvisation in der Musikpraxis fördern die Entwicklung von Fantasie und Kreativität sowie die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Handeln. Die dabei gewonnenen Erfahrungen aus individueller Leistung und musikalischen Gruppenprozessen sollen den Prozess musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die beiden Kompetenzbereiche Musikpraxis und Musikrezeption bilden die zentralen Handlungsfelder des Musikunterrichts. Sie beinhalten Vokalpraxis, Instrumental- und Bewegungspraxis sowie Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen.

Kontinuierlicher Kompetenzerwerb erfordert aufbauenden Musikunterricht. Ausgehend von den unterschiedlichen Voraussetzungen in einer Klasse werden durch regelmäßiges praktisches Üben und Wiederholen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler stufenweise erworben, erweitert und vertieft. Dies erfordert einen methodisch sinnvollen progressiven Aufbau. Schülerinnen und Schüler wissen über ihren Lernfortschritt Bescheid und können Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen.

Musikkundliche Kenntnisse stellen ein Ergebnis der Unterrichtsarbeit in den Handlungsfeldern Musikpraxis und Musikrezeption dar. Bereiche wie Musikgeschichte, Instrumentenkunde etc. sind nicht explizit als Inhalte ausgewiesen, sondern in den Kompetenzen enthalten.

In der Unterrichtsplanung erhält die Beschäftigung mit exemplarischen Themen und Werken gegenüber Systematik und Chronologie den Vorzug.

Das unmittelbare Erlebnis von Musikaufführungen erweitert den musikalischen Erfahrungshorizont. Begegnungen mit Künstlerinnen und Künstlern im schulischen und regionalen Umfeld sind anzustreben.

Schulische und außerschulische Projekte sowie Veranstaltungen sollen die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen, Gemeinschaftserlebnisse fördern und über den schulischen Rahmen hinaus öffentlichkeitswirksam sein.

Die Zusammenarbeit mit regionalen Kulturinstitutionen soll angestrebt werden. Die Begegnung mit Ausdrucksformen anderer Kulturen führt zu Respekt und kritischem Verständnis.

Neue Technologien sollen adäquat eingesetzt und zur Unterstützung individueller Lernprozesse genutzt werden.

Kompetenzmodell

Das zentrale Handlungsfeld des Musikunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. Es umfasst die Bereiche Musikpraxis und Musikrezeption. Musikkunde wird in direkter Verbindung mit Musikpraxis und Musikrezeption vermittelt.

Der musikalische Kompetenzerwerb beinhaltet die Förderung dynamischer Kompetenzen, die in ständiger Wechselwirkung mit Musikpraxis und Musikrezeption stehen.

Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokalpraxis“ und „Instrumental- und Bewegungspraxis“. Musikrezeption umfasst die Kompetenzbereiche „Hören und Erfassen“ und „Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“.

Vokalpraxis, Instrumental- und Bewegungspraxis

Kontinuierlich aufbauende musikalische Übeprozesse sind Voraussetzung für den Erwerb musikalischer Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse. Dabei sind der richtige Umgang mit Stimme und Instrumenten zu trainieren und ein Bewegungsrepertoire aufzubauen. Sicherheit und Präzision sind notwendige Grundbedingungen des Musizierens. Künstlerischer Ausdruck ist auf allen Ebenen realisierbar.

Hören und Erfassen

Kontinuierliche Schulung bewussten Hörens bildet eine wichtige Voraussetzung für ein differenziertes Erfassen von Musik. Ausgehend von einer kritischen Auseinandersetzung mit Vertrautem sollen Lust und Neugierde auf Neues und Unbekanntes geweckt werden.

Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen

Die Beschäftigung mit einem weit gefassten Musikrepertoire ermöglicht grundlegende Einblicke in musikalische Zusammenhänge, erweitert den musikalischen Erfahrungshorizont und fördert die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit Musik.

Fachspezifische dynamische Kompetenzen

Der Musikunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:

  1. Litera a
    Soziale Kompetenzen:
  2. Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse in der Gruppe miteinander planen und durchführen
  3. Strichaufzählung
    gemeinsam Regeln entwickeln und sich an Vereinbarungen halten
  4. Strichaufzählung
    mit Konflikten in der Gruppe konstruktiv umgehen
  5. Strichaufzählung
    sich in unterschiedlichen Situationen einfühlend und verantwortungsvoll verhalten
  6. Strichaufzählung
    einander zuhören
  7. Strichaufzählung
    unbekannter und ungewohnter Musik offen begegnen
  8. Strichaufzählung
    dem Musikgeschmack anderer Akzeptanz und Respekt entgegen bringen
  9. Litera b
    Personale Kompetenzen:
  10. Strichaufzählung
    eigene Stärken/Erfolge einschätzen und daraus Selbstvertrauen schöpfen
  11. Strichaufzählung
    Misserfolge analysieren, eigene Schwächen erkennen und an deren Verbesserung arbeiten
  12. Strichaufzählung
    Eigeninitiative entwickeln
  13. Strichaufzählung
    sich ausdauernd und konzentriert mit Musik beschäftigen
  14. Strichaufzählung
    sich präsentieren
  15. Strichaufzählung
    Musik als emotionales Ausdrucksmittel erleben und sich dazu äußern
  16. Litera c
    Kommunikative Kompetenzen:
  17. Strichaufzählung
    Musik als nonverbales Verständigungsmittel erkennen und einsetzen
  18. Strichaufzählung
    gemeinsames Musizieren als kommunikativen Prozess erkennen
  19. Strichaufzählung
    eigene Ideen entwickeln und auf Ideen anderer eingehen
  20. Litera d
    Methodenkompetenzen:
  21. Strichaufzählung
    Lern-, Arbeits- und Übetechniken anwenden
  22. Strichaufzählung
    Informationen einholen, bewerten und in unterschiedliche Arbeitsprozesse einbringen
  23. Strichaufzählung
    aktuelle Technologien und Medien für sich nutzen

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Die hier angeführten Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Schulstufe zu verbinden. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb der Kompetenzen.

Semesterübergreifende Kompetenzen

Musikpraxis

  1. Litera a
    Vokalpraxis:
  2. Strichaufzählung
    die Stimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst einsetzen
  3. Strichaufzählung
    harmonische Grundstrukturen, Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik in verschiedenen Notationsformen erfassen und umsetzen
  4. Strichaufzählung
    im Klassenverband ein- und mehrstimmig a cappella und mit Begleitung singen sowie zum Singen anleiten
  5. Strichaufzählung
    ein Vokalrepertoire unterschiedlicher Stile, Epochen und Kulturen ausdrucksvoll und stilgerecht interpretieren
  6. Strichaufzählung
    melodische und rhythmische Motive erfinden, notieren und bearbeiten und auf elementarer Ebene improvisieren
  7. Litera b
    Instrumental- und Bewegungspraxis:
  8. Strichaufzählung
    mit schulischem Instrumentarium harmonische Grundstrukturen, Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik in verschiedenen Notationsformen erfassen und umsetzen
  9. Strichaufzählung
    melodische und rhythmische Motive erfinden, notieren und bearbeiten und auf elementarer Ebene improvisieren
  10. Strichaufzählung
    Musizieren und Bewegen anleiten
  11. Strichaufzählung
    Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten
  12. Strichaufzählung
    Tänze aus verschiedenen Stilen, Epochen und Kulturen ausführen

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Thematischer Bezugsrahmen

Das Populäre in der Musik

Musikpraxis aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik“

siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Musikrezeption aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik“

  1. Litera a
    Hören und erfassen
  2. Strichaufzählung
    formale Abläufe hören und verbalisieren
  3. Strichaufzählung
    melodisch-harmonische Abläufe hören und verbalisieren
  4. Strichaufzählung
    den Klang von Instrumenten, Ensembles und Stimmtypen in verschiedenen Epochen und Kulturen erkennen und deren Funktion erklären
  5. Litera b
    Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
  6. Strichaufzählung
    stilistische Merkmale erkennen und zuordnen
  7. Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen
  8. Strichaufzählung
    sich über die Rolle von Musik als Wirtschaftsfaktor äußern

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Populäre Werke aus allen Epochen
  • Strichaufzählung
    Merkmale populärer Musik
  • Strichaufzählung
    Stars und Virtuosen gestern und heute
  • Strichaufzählung
    Musik und Technik
  • Strichaufzählung
    Musiksoftware
  • Strichaufzählung
    Songwriting
  • Strichaufzählung
    Urheberrecht

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Thematischer Bezugsrahmen

Funktion und Wirkung von Musik

Musikpraxis aus dem Bereich „Funktion und Wirkung von Musik“

siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Musikrezeption aus dem Bereich „Funktion und Wirkung von Musik“

  1. Litera a
    Hören und erfassen:
  2. Strichaufzählung
    formale Abläufe hören und verbalisieren
  3. Strichaufzählung
    melodisch-harmonische Abläufe hören und verbalisieren
  4. Strichaufzählung
    den Klang von Instrumenten, Ensembles und Stimmtypen in verschiedenen Epochen und Kulturen erkennen und deren Funktion erklären
  5. Litera b
    Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
  6. Strichaufzählung
    sich über die Rolle von Musik als Wirtschaftsfaktor äußern
  7. Strichaufzählung
    musikrelevante Berufsfelder beschreiben
  8. Strichaufzählung
    stilistische Merkmale erkennen und zuordnen
  9. Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen
  10. Strichaufzählung
    die Funktion und Wirkung von Musik in politischen und soziokulturellen Zusammenhängen erfassen und erklären

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Musik in der Werbung
  • Strichaufzählung
    Filmmusik
  • Strichaufzählung
    Musik und Festkultur
  • Strichaufzählung
    Gebrauchsmusik
  • Strichaufzählung
    Berufsfelder

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Thematischer Bezugsrahmen

Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik

Musikpraxis aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“

siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Musikrezeption aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“

  1. Litera a
    Hören und erfassen:
  2. Strichaufzählung
    formale Abläufe hören und verbalisieren
  3. Strichaufzählung
    melodisch-harmonische Abläufe hören und verbalisieren
  4. Strichaufzählung
    den Klang von Instrumenten, Ensembles und Stimmtypen in verschiedenen Epochen und Kulturen erkennen und deren Funktion erklären
  5. Strichaufzählung
    Unterschiede zwischen Interpretationen erkennen und verbalisieren
  6. Litera b
    Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
  7. Strichaufzählung
    die Funktion und Wirkung von Musik in kulturellen Zusammenhängen erfassen und erklären
  8. Strichaufzählung
    stilistische Merkmale erkennen und zuordnen
  9. Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen
  10. Strichaufzählung
    die Bedeutung Österreichs im historischen und aktuellen Musikleben erläutern

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    regionales Musikleben
  • Strichaufzählung
    Interpretinnen und Interpreten und Interpretationen
  • Strichaufzählung
    Volksmusik
  • Strichaufzählung
    „Nationale Schulen“
  • Strichaufzählung
    außereuropäische Musikkulturen
  • Strichaufzählung
    internationale Musiktrends
  • Strichaufzählung
    World-Music
  • Strichaufzählung
    Festivals

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Thematischer Bezugsrahmen

Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik

Musikpraxis mit Schwerpunkt auf „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“

siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Musikrezeption mit Schwerpunkt auf „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“

  1. Litera a
    Hören und erfassen:
  2. Strichaufzählung
    formale Abläufe hörend und in Verbindung mit dem Notentext analysieren und in der Fachsprache verbalisieren
  3. Strichaufzählung
    melodisch-harmonische Abläufe hörend und in Verbindung mit dem Notentext analysieren und in der Fachsprache verbalisieren
  4. Strichaufzählung
    Unterschiede zwischen Interpretationen erkennen und verbalisieren
  5. Strichaufzählung
    Stimmtypen in verschiedenen Epochen und Kulturen unterscheiden
  6. Litera b
    Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
  7. Strichaufzählung
    die Beziehung von Text und Musik beschreiben und interpretieren
  8. Strichaufzählung
    stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
  9. Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen
  10. Strichaufzählung
    Querverbindungen zu anderen Fachgebieten und künstlerischen Ausdrucksformen herstellen

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Formen des Musiktheaters
  • Strichaufzählung
    konzertante Vokalformen
  • Strichaufzählung
    Textvertonungen
  • Strichaufzählung
    Wort-Ton-Verhältnis
  • Strichaufzählung
    Volks- und Kunstlied

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Thematischer Bezugsrahmen

Unterschiedlichen Erscheinungsformen von Instrumentalmusik

Musikpraxis mit Schwerpunkt auf „Unterschiedlichen Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“

siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Musikrezeption mit Schwerpunkt auf „Unterschiedlichen Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“

  1. Litera a
    Hören und erfassen:
  2. Strichaufzählung
    formale Abläufe hörend und in Verbindung mit dem Notentext analysieren und in der Fachsprache verbalisieren
  3. Strichaufzählung
    melodisch-harmonische Abläufe hörend und in Verbindung mit dem Notentext analysieren und in der Fachsprache verbalisieren
  4. Strichaufzählung
    Unterschiede zwischen Interpretationen erkennen und verbalisieren
  5. Strichaufzählung
    Ensembles in verschiedenen Epochen und Kulturen unterscheiden
  6. Litera b
    Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
  7. Strichaufzählung
    stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
  8. Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen
  9. Strichaufzählung
    die Funktion und Wirkung von Musik in politischen und soziokulturellen Zusammenhängen erfassen und erklären
  10. Strichaufzählung
    absolute und programmatische Zugänge zu Musik unterscheiden und beschreiben

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Absolute Musik
  • Strichaufzählung
    Musik mit programmatischen Zugängen
  • Strichaufzählung
    Kompositionstechniken
  • Strichaufzählung
    Klangkörper im Wandel der Zeit

8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester

Thematischer Bezugsrahmen

Musik und Gesellschaft

Musikpraxis mit Schwerpunkt auf „Musik und Gesellschaft“

siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Musikrezeption mit Schwerpunkt auf „Musik und Gesellschaft“

  1. Litera a
    Hören und erfassen:
  2. Strichaufzählung
    formale Abläufe hörend und in Verbindung mit dem Notentext analysieren und in der Fachsprache verbalisieren
  3. Strichaufzählung
    melodisch-harmonische Abläufe hörend und in Verbindung mit dem Notentext analysieren und in der Fachsprache verbalisieren
  4. Strichaufzählung
    Unterschiede zwischen Interpretationen erkennen und verbalisieren
  5. Strichaufzählung
    Ensembles in verschiedenen Epochen und Kulturen unterscheiden
  6. Litera b
    Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
  7. Strichaufzählung
    stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
  8. Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen
  9. Strichaufzählung
    Musik in soziokulturelle Zusammenhänge stellen und bewerten
  10. Strichaufzählung
    Querverbindungen zu Politik, Religion, Philosophie und anderen Kunstgattungen herstellen

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Musik und andere Kunstformen
  • Strichaufzählung
    Musik und Politik
  • Strichaufzählung
    Musik und Religion
  • Strichaufzählung
    Musikbusiness
  • Strichaufzählung
    Original und Bearbeitung
  • Strichaufzählung
    Die Stellung von Musikerinnen und Musikern in der Gesellschaft

8. Semester

Thematischer Bezugsrahmen

Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte

Musikpraxis mit Schwerpunkt auf „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“:

siehe semesterübergreifende Kompetenzen

Musikrezeption mit Schwerpunkt auf „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“

  1. Litera a
    Hören und erfassen:
  2. Strichaufzählung
    Vernetzung themenrelevanter Kompetenzen der vorangegangenen Semester
  3. Litera b
    Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
  4. Strichaufzählung
    Vernetzung themenrelevanter Kompetenzen der vorangegangenen Semester

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten der Oberstufe
  • Strichaufzählung
    Themenzentrierte Querschnitte
  • Strichaufzählung
    Musikalische Eigenproduktion
  • Strichaufzählung
    Musikalische Klischees

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung erschließt Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt.

Die Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung (Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign) sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene.

Die für die Unterstufe formulierte Bildungsaufgabe dient als Grundlage für die Arbeit in der Oberstufe. Darüber hinaus soll der Unterricht in Bildnerischer Erziehung

  • Strichaufzählung
    die in der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen sowie die sinnliche Erlebnisfähigkeit, die schöpferischen Kräfte und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit und das Interesse fördern, sowohl über Werke der bildenden und angewandten Kunst, der visuellen Medien und der Umweltgestaltung als auch über die eigene bildnerische Arbeit zu reflektieren und zu kommunizieren
  • Strichaufzählung
    in der vertiefenden und reflektierenden Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst und in der produktiven, gestalterischen Tätigkeit Wahrnehmungsbezogenes mit Begrifflich-Logischem verbinden und anschauliches Denken entwickeln
  • Strichaufzählung
    vielfältige Methoden und Strategien für Problemlösungen erschließen und dazu befähigen, innovativ zu denken und zu handeln
  • Strichaufzählung
    durch die strukturierte Beschäftigung mit der eigenen Persönlichkeit einen wesentlichen Beitrag zur Identitätsfindung leisten und durch die Entwicklung und Pflege der individuellen schöpferischen Ressourcen – in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses – kreative und emotionale Intelligenz ausbilden
  • Strichaufzählung
    das kritische Bewusstsein in Bezug auf Klischees und Rollenbilder schärfen
  • Strichaufzählung
    neben der fachspezifischen Sach- und Methodenkompetenz auch zur Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz beitragen (Selbsterfahrung, Zielstrebigkeit, Engagement, Selbstorganisation, Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit, Reflexionsbereitschaft, Kritik- und Konfliktfähigkeit, Fähigkeit und Bereitschaft zu Initiative und Kooperation und zur Übernahme von sozialer Verantwortung) und zu emanzipatorischem, solidarischem und verantwortungsbewusstem Handeln führen
  • Strichaufzählung
    in verschiedenen Lebensbereichen den Gestaltungswillen und die Freude an bewusster Gestaltung fördern sowie das geistige und emotionale Potential von Kunst erschließen
  • Strichaufzählung
    über die strukturierte Dokumentation der eigenen Arbeit einen vertieften Bezug zur persönlichen Leistung ermöglichen und die Bereitschaft zur Reflexion entwickeln
  • Strichaufzählung
    in der Nutzung des fachtypisch interdisziplinären Potentials allgemeine Transferleistungen ermöglichen, wissenschaftliches Denken und Arbeiten vorbereiten und damit einen wesentlichen Beitrag für die Studierfähigkeit sowie zur Berufsvorbereitung leisten
  • Strichaufzählung
    Kunst als Nahtstelle von unterschiedlichen Lebens- und Erfahrungswelten, wie die der Wahrnehmung, der Phantasie, der Kultur, Religion sowie die der Politik, der Wirtschaft und der Technik erschließen und Grundlagen für Werthaltungen und Wertschätzung schaffen
  • Strichaufzählung
    differenzierte Kenntnisse und Fertigkeiten in Kommunikationsfähigkeit und Medienkompetenz entwickeln
  • Strichaufzählung
    das jeweilige kulturelle Umfeld in größere gesellschaftliche Zusammenhänge stellen und dazu befähigen, am zeitgenössischen Kulturgeschehen bewusst teilzunehmen

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Analysieren und Beurteilen der ästhetischen Strukturen von Schrift- und Bildsprache; Erweitern des Fachvokabulars; Entwickeln und Anwenden rhetorischer und textgestaltender Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens

Mensch und Gesellschaft

Erkennen von Funktion und Bedeutung der Kunst und der visuellen Medien im gesellschaftspolitischen Kontext; Wechselbeziehungen zwischen ästhetischen Erscheinungsformen und gesellschaftlichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb Europas kennen; Aufspüren gesellschaftlicher Normen und Klischees in visuellen Darstellungen; Auseinandersetzen mit der Thematisierung geschlechtsspezifischer Rollenbilder in Alltag, Kunst und Medien; Entwickeln von Verantwortungsbewusstsein bei der Mitgestaltung der Umwelt

Natur und Technik

Erforschen der sichtbaren Umwelt durch gestaltendes Abbilden; Erkennen des Einflusses von Technik und Technologien auf die Entstehung und Entwicklung ästhetischer Phänomene; Erkennen von Wechselbeziehungen zwischen künstlerischen Gestaltungsstrukturen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten; Entwickeln von Kompetenzen im Umgang mit apparativen Medien im Dienste von Kommunikation, Produktion, Dokumentation und Präsentation

Kreativität und Gestaltung

Transferieren von kreativer Kompetenz aus dem Lernfeld Kunst in alle Bildungsbereiche; Bildnerisches Denken und Gestalten als verfügbare Methode zu kreativem Handeln gebrauchen können; Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Vorgangsweisen, paradoxen Zugängen, divergierendem Denken, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen; konstruktives und kreatives Umgehen mit „Fehlern“; Entwickeln von praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Materialien

Gesundheit und Bewegung

Ausbilden der sinnlichen Fähigkeiten zur qualitätsvollen Kommunikation mit der Umwelt; Entwickeln der emotionalen Bildung durch bewussten Umgang mit Gefühlen und persönlichen Stärken und Schwächen; Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Ausdrucksformen des menschlichen Körpers in Kunst und Kultur; Erkennen ergonomischer Aspekte in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch schöpferische Tätigkeit und durch Kunstverständnis

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

  • Strichaufzählung
    Die für die Unterstufe formulierten Grundsätze behalten auch für die Oberstufe ihre Gültigkeit. Der Unterricht muss auf den in der Unterstufe erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen aufbauen
  • Strichaufzählung
    Durch eine Vielfalt an Inhalten, Methoden, Materialien und Techniken ist den unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen
  • Strichaufzählung
    Die Unterrichtsgestaltung hat zwischen Strukturierung und Offenheit einen Rahmen für komplexe Lernsituationen zu schaffen und vielfältige Lernchancen zu ermöglichen. Dazu gehört auch das Nutzen des Bildungspotentials, das in der konstruktiven Wechselbeziehung zwischen praktischer Arbeit und Reflexion wirksam wird
  • Strichaufzählung
    Die Möglichkeit, die bildnerische Arbeit in einen größeren Sinn- und Produktionszusammenhang zu stellen, ist im Rahmen von Projekten zu wechselnden Themenkreisen zu nutzen
  • Strichaufzählung
    Formen des fächerverbindenden Unterrichts sind in allen Schulstufen anzustreben, um über fachspezifische Zugänge Einsichten in gemeinsame Problemfelder zu gewinnen
  • Strichaufzählung
    Die Lerninhalte sind im Hinblick auf persönliche Interessens- und Lebensbereiche in zunehmendem Maße von den Schülerinnen und Schülern mitzubestimmen und eigenverantwortlich zu bearbeiten. Bei der Auswahl haben die Lehrerinnen und Lehrer Entscheidungshilfen anzubieten und bei der Umsetzung der Aufgabenstellung thematisch, technisch, gestalterisch und arbeitsorganisatorisch zu beraten
  • Strichaufzählung
    Erscheinungsformen und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur und der visuellen Medien sind exemplarisch in thematisch-funktionellen Zusammenhängen unter Beachtung der chronologischen Zuordnung und der zeitbedingten Besonderheiten zu erschließen. Diese Methode baut ein vernetztes Wissen auf, entwickelt Verständnis und fördert Fähigkeiten, die für Transferleistungen und die Bewältigung komplexer Inhalte notwendig sind
  • Strichaufzählung
    Durch geeignete Rahmenbedingungen ist im Bereich der Reflexion das selbstorganisierte Erarbeiten von Lerninhalten durch die Schülerinnen und Schüler zunehmend zu fördern
  • Strichaufzählung
    Sowohl die qualitative Erarbeitung der praktischen Lernziele und deren notwendige reflektorische Einbettung als auch der Anspruch auf lebensbegleitende Pflege der persönlichen kreativen Ressourcen stellen besondere Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse. Die Doppelstunde als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens ist eine Voraussetzung dafür
  • Strichaufzählung
    Da in der Erarbeitung der Fachinhalte der Bildnerischen Erziehung eine sinnlich-anschauliche Form der Auseinandersetzung von besonderer Bedeutung ist, sind Einsatz und Ergiebigkeit der Lehrmittel von besonderer Wichtigkeit. Bei der Wahl der Bildmedien ist auf Effizienz und optimale Qualität zu achten
  • Strichaufzählung
    Nach Möglichkeit ist die direkte Begegnung mit Kunst im Original anzustreben

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzmodell

Die drei für den Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Bildnerische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in den aufsteigenden Klassen kontinuierlich vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen.

5. Klasse (1. und 2. Semester) Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    die an der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsaufgaben aus unterschiedlichen bildnerischen Bereichen bearbeiten
  • Strichaufzählung
    Sachzeichnungen, Raumdarstellungen, Studien und Skizzen zu konkreten Gestaltungsaufgaben herstellen
  • Strichaufzählung
    das Repertoire eigener Bildvorstellungen und Darstellungsmöglichkeiten erweitern

Reflexion

  • Strichaufzählung
    die eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und bewerten
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben
  • Strichaufzählung
    mit Phänomenen der visuellen Massenmedien bewusst und verantwortungsvoll umgehen
  • Strichaufzählung
    Einsichten gewinnen in Strukturen der sinnlich erfahrbaren Welt als Voraussetzung für Bildverstehen, Bildgebrauch und Kommunikation
  • Strichaufzählung
    Bewusstsein für gesellschaftliche Funktionen bildlicher Darstellungen entwickeln
  • Strichaufzählung
    Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst kennen

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    eigene Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse kommunizieren
  • Strichaufzählung
    persönliche Leistungen und Entwicklungen dokumentieren

Exemplarische Inhalte

Bildnerische Mittel, Bildordnung, Gestaltungsprozesse (Skizze, Studie, Plan), Farbverwendung

Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, Bereiche der Bildenden Kunst und Architektur, vergleichende Werkbetrachtungen, Bildgattungen, Epochenraster, Original und Reproduktion, gesellschaftliche Bildproduktionen (Fernsehen, Film, Internet), Urheberrecht, Massenmedien, Werbung, Manipulation,

Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    Gestalterische Strategien zu Identitätskonstruktionen erwerben
  • Strichaufzählung
    durch unterschiedliche Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben die Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit im Visuellen und Haptischen erweitern
  • Strichaufzählung
    das Vorstellungsvermögen steigern und eine persönliche Bildsprache entwickeln

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Reflexivität und Diskursfähigkeit im Umgang mit Bildmedien zeigen
  • Strichaufzählung
    die eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und unter Verwendung von Fachvokabular kommunizieren
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben
  • Strichaufzählung
    exemplarisch Aufgabenfelder und Erscheinungsformen der bildenden und angewandten Kunst kennen
  • Strichaufzählung
    Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst in Grundzügen kennen

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Präsentation und Dokumentation als Möglichkeiten der Kommunikation nutzen
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen
  • Strichaufzählung
    persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren

Exemplarische Inhalte

Grafik, Malerei, Plastik, performative Techniken (Bewegung im Raum, Tableau vivant), visuelle Medien (inszenierte Fotografie, Videoclip)

Fachvokabular, Werkbetrachtungen, Epochenraster, Original und Reproduktion, gesellschaftliche Bildproduktionen (Fernsehen, Film, Internet), Urheberrecht, Manipulation

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign

4. Semester – Kompetenzmodul 4 Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    Informationen zielgruppengerecht, medien-, methoden- und themenadäquat visualisieren
  • Strichaufzählung
    Denk- und Gestaltungsprozesse visualisieren
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsmittel zielgruppengerecht einsetzen und Medienauftritte planen

Reflexion

  • Strichaufzählung
    visuelle Botschaften dechiffrieren, differenzieren und bewerten
  • Strichaufzählung
    bildnerische Mittel in ihrer Wirkung erkennen, als Träger von Inhalt und Aussage interpretieren und im Hinblick auf ihre lokalen und zeitbedingten Besonderheiten erläutern
  • Strichaufzählung
    die Wirkung der bildnerischen Mittel im Hinblick auf den Realitätsgehalt medial vermittelter Botschaften erkennen

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Bilder und Medien zur Kommunikation auswählen, ordnen und verwenden
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen
  • Strichaufzählung
    persönliche Leistungen und Entwicklungen dokumentieren

Exemplarische Inhalte

Schriftgestaltung, Grafikdesign, Kreativitätstechniken (Scribble, Brainstorming, Mindmap)

Schriftzeichen, Layout, Informationsdesign, Zeichen und Geste, Mode/Design, Text/Bild-Relation, Filmische Codes, Werbung, Corporate Design, Fachvokabular

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    experimentelle und künstlerische Zugangsweisen der Bildgestaltung erproben
  • Strichaufzählung
    in der Auseinandersetzung mit der Natur und mit Objekten aus der Lebensumwelt Sachverhalte beobachten und daraus Anregungen für die eigene Gestaltung gewinnen
  • Strichaufzählung
    durch die Beschäftigung mit Themen und Techniken der bildenden und angewandten Kunst sowie jener der visuellen Medien eigene Ideen für die bildnerische Praxis finden
  • Strichaufzählung
    eine persönliche Bildsprache zu Gestaltungsaufgaben entwickeln
  • Strichaufzählung
    einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Kunst als Teil der Entwicklung kultureller Identität wahrnehmen
  • Strichaufzählung
    sich eigenständig mit bildender und angewandter Kunst sowie den visuellen Medien auseinandersetzen
  • Strichaufzählung
    über Methoden für den selbstständigen Wissenserwerb verfügen
  • Strichaufzählung
    fachliche Informationen bewerten und zielgerichtet einsetzen
  • Strichaufzählung
    in der Auseinandersetzung mit dem aktuellen Kunstgeschehen die gegenwärtige Kunstentwicklung kennen lernen und mit der eigenen Erfahrung in Beziehung bringen
  • Strichaufzählung
    verschiedene Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung, wie Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur kennen

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Bildersammlungen erweitern und strukturieren
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenführen
  • Strichaufzählung
    persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren

Exemplarische Inhalte

Studien vor dem Objekt, Interpretation und Dokumentation von Realität, Natur- und Architekturstudien, Analysen, Skizzen, Experimente, Fotografie, Verfremdung

Bildentwicklungen in historischen Längsschnitten, Methoden der Bildanalyse (vergleichende Bildbetrachtung, Strukturanalyse, Bildgespräch), Recherchemethoden, Ausstellungsbesuche, Methoden wissenschaftlicher Forschung, Fachvokabular

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken, visuelles Material für wissenschaftliches Arbeiten aufbereiten

6. Semester – Kompetenzmodul 6 Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    Raum und Räumlichkeit in die Bildnerische Gestaltung einbeziehen
  • Strichaufzählung
    sich mit dem eigenen Lebensraum im Bereich Architektur und Design gestaltend auseinandersetzen
  • Strichaufzählung
    Räume als Orte künstlerischer Gestaltung und Intervention nutzen
  • Strichaufzählung
    technische, bauliche und räumliche Gegebenheiten von Architektur und Designobjekten erschließen und darstellen
  • Strichaufzählung
    Abbildungs- und Darstellungsverfahren als Hilfe für Einsichten in formale Zusammenhänge erkennen und als Möglichkeiten zur anschaulichen Vermittlung von sachlichen Gegebenheiten nutzen

Reflexion

  • Strichaufzählung
    ästhetische Phänomene im Kontext von Raum und Räumlichkeit erforschen
  • Strichaufzählung
    Strukturen von gebauter Umwelt, Design und künstlerischen Interventionen analysieren
  • Strichaufzählung
    wissenschaftliches Forschen vorbereiten und erproben
  • Strichaufzählung
    Einsichten in alltagsästhetische Phänomene insbesondere im Bereich Architektur und Design gewinnen
  • Strichaufzählung
    ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren, vergleichen und interpretieren

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Einzel- oder Gruppenarbeit mediengerecht organisieren, dokumentieren und vermitteln
  • Strichaufzählung
    die Auseinandersetzung mit technischen, baulichen und räumlichen Gegebenheiten von Architektur und Designobjekten dokumentieren
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Formen der Präsentation der Arbeit für sich und in der Gruppe durchführen können
  • Strichaufzählung
    Analysen und Interpretationen anschaulich und sprachlich kompetent darbieten

Exemplarische Inhalte

Abbildungs- und Darstellungsverfahren, Architektur- oder Designobjekte und -modelle, Kunst im öffentlichen Raum, Webdesign (Homepage, Animationen, Video), Design Research

Raumdesign-, Raumwahrnehmungs- und Raumnutzungskonzepte, Kunst im öffentlichen Raum, Methoden wissenschaftlicher Forschung

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken

8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsprozesse selbst organisieren und umsetzen
  • Strichaufzählung
    einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen
  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse planen und durchführen
  • Strichaufzählung
    Material, Verfahren, experimentelle Vorgangsweisen und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Querverbindungen zwischen bildnerischer Praxis und Theorie herstellen
  • Strichaufzählung
    Aspekte des künstlerischen Denkens und Handelns an Beispielen traditioneller und gegenwärtiger Kunst nachvollziehen
  • Strichaufzählung
    künstlerische Positionen reflektieren und mit der eigenen Arbeit in Verbindung bringen
  • Strichaufzählung
    Funktion und Bedeutung von Kunst und Bildmedien im gesellschaftlichen Kontext aufzeigen
  • Strichaufzählung
    eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenführen
  • Strichaufzählung
    persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren
  • Strichaufzählung
    ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten

Exemplarische Inhalte

Gattungen und Techniken der bildenden Kunst, Design und Alltagsästhetik, Medien, experimentelle und konzeptionelle Projekte, künstlerische Forschung

Kunst im Zusammenhang mit Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit (Propaganda, Kunstpolitik, Werbung, Kunstmarkt, erweiterter Kunstbegriff)

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken

8. Semester Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsprozesse selbstorganisiert umsetzen
  • Strichaufzählung
    einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt setzen
  • Strichaufzählung
    Dokumentationen (Mappe, Portfolio, Projekte) der Oberstufe gestaltend abschließen

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen
  • Strichaufzählung
    Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie herstellen
  • Strichaufzählung
    das erworbene Wissen über Kunst, Medien und gestaltete Umwelt strukturieren und in größere Zusammenhänge stellen

Dokumentation und Präsentation

Ergebnisse der eigenen praktisch-theoretischen Auseinandersetzung anschaulich darstellen

Exemplarische Inhalte

Gestaltung von Dokumentationen und Präsentationen

Eigene bildnerische Arbeit, Bildersammlungen, Themenbereiche

Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Präsentationstechniken

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

b) Wahlpflichtgegenstände

aa) zusätzlich als alternative Pflichtgegenstände in der Oberstufe

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist es, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen. Bei den im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätzen kommt den folgenden Bereichen eine besondere Bedeutung zu:

Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lernziel

Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind.

Gewichtung der Fertigkeitsbereiche

In den ersten beiden Lernjahren sind die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben gemäß der Teilkompetenzen regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Im letzten Lernjahr liegt der Schwerpunkt auf den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen und insbesondere auf Sprechen. Der Fertigkeitsbereich Schreiben ist in dem Maße zu vermitteln, wie er für eine schriftliche Basisverständigung nötig ist.

Sprachbezogene kommunikative Kompetenzen

Die linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen sind in dem Maße zu schulen, wie sie für das vorgesehene Kompetenzniveau notwendig sind. Den Sprachfunktionen (zB Wunsch, Zustimmung, Ablehnung, Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren), dem jeweiligen Kompetenzniveau und Sprechanlass entsprechend, kommen dabei eine besondere Bedeutung zu.

Themenbereiche und Kommunikationssituationen

Die Themenbereiche und Kommunikationssituationen beziehen sich auf konkrete Bereiche des alltäglichen Lebens, den persönlichen Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie Gewohnheiten und Aktivitäten.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzniveaus A1 – A2 des Europäischen Referenzrahmens (GER)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1 und A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr.R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen – GER und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Skalen sowie den Kann-Beschreibungen zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen.

Zielniveau

Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 12. Schulstufe in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau A2.

Teilkompetenzen und Lernsemester

Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen.

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Hören

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter und kurze regelmäßig benutzte Redewendungen (zB Namen alltäglicher Gegenstände) verstehen können, vorausgesetzt, es wird sehr langsam und deutlich gesprochen

Lesen

  • Strichaufzählung
    einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz elementare Wendungen in einfachen Mitteilungen im Zusammenhang mit den üblichsten Alltagssituationen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    einfache Fragen zu Personen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt
  • Strichaufzählung
    in kurzen, eingeübten Sätzen sich selbst, seine Familie und Freunde beschreiben und sagen können, wo sie/er wohnt.

Schreiben

  • Strichaufzählung
    einfache, isolierte Wendungen und Sätze schreiben können

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Hören

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter und ganz einfache Sätze verstehen können, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen
  • Strichaufzählung
    kurze, ganz einfache Anweisungen und Erklärungen (zB Wegbeschreibungen) verstehen und ihnen folgen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen können, indem man bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen identifiziert und, wenn nötig, den Text mehrmals liest
  • Strichaufzählung
    kurze und einfache Mitteilungen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen
  • Strichaufzählung
    einfache Vorschläge machen und darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    über den (Schul-)Alltag in einfacher Form Auskunft geben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Mitteilungen schreiben können (zB Feriengrüße)
  • Strichaufzählung
    einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Hören

  • Strichaufzählung
    die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB ganz grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Schule, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können
  • Strichaufzählung
    Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen in Zusammenhang mit Fragen des Alltags, der Schule und der Freizeit geht
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen, auch memorierten, Wendungen und Sätzen
  • Strichaufzählung
    über gewohnheitsmäßige und geplante Aktivitäten erzählen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können
  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Notizen und elektronische Mitteilungen (zB SMS), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Hören

  • Strichaufzählung
    die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB ganz grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    Anweisungen, Fragen und Auskünfte in Alltagssituationen im Wesentlichen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen, sowie konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Schule, nähere Umgebung)*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, der Schule und der Freizeit geht*
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen*
  • Strichaufzählung
    über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können*
  • Strichaufzählung
    ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) schreiben können

8. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird
  • Strichaufzählung
    aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige und vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erklärungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben
  • Strichaufzählung
    mit einfachen Mitteln ein kurzes, begrenztes Gespräch beginnen, in Gang halten und beenden können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können
  • Strichaufzählung
    eine sehr kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können

8. Semester

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird *
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird *

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird *
  • Strichaufzählung
    aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können *

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige und vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können*
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    mit einfachen Mitteln ein kurzes, begrenztes Gespräch beginnen, in Gang halten und beenden können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können *
  • Strichaufzählung
    eine sehr kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können *

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Darstellende Geometrie am Realgymnasium

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze, Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles sowie die im Pflichtgegenstand Musikerziehung vorgesehenen didaktischen Grundsätze.

Kompetenzmodell

Es gilt das Kompetenzmodell des Pflichtgegenstandes Musikerziehung.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Es gelten Bildungs- und Lehraufgabe bzw. Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Musikerziehung.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Wie der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung erschließt auch das Wahlpflichtfach Bildnerische Erziehung Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt.

Die möglichen Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung (Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign) sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene.

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu ermöglichen.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

  • Strichaufzählung
    Durch eine Vielfalt an Inhalten, Methoden, Materialien und Techniken ist den unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen.
  • Strichaufzählung
    Die Unterrichtsgestaltung hat zwischen Strukturierung und Offenheit einen Rahmen für komplexe Lernsituationen zu schaffen und vielfältige Lernchancen zu ermöglichen. Dazu gehört auch das Nutzen des Bildungspotentials, das in der konstruktiven Wechselbeziehung zwischen praktischer Arbeit und Reflexion wirksam wird.
  • Strichaufzählung
    Die Inhalte sind im Hinblick auf persönliche Interessens- und Lebensbereiche in großem Maße von den Schülerinnen und Schülern mitzubestimmen und eigenverantwortlich zu bearbeiten. Bei der Auswahl haben die Lehrenden Entscheidungshilfen anzubieten und bei der Umsetzung der Aufgabenstellung thematisch, technisch, gestalterisch und arbeitsorganisatorisch zu beraten.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Bildnerische Erziehung setzen sich die drei relevanten Kompetenzbereiche aus Bildnerische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation zusammen.

INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe (6. bis 8. Klasse):

Das Wahlpflichtfach Informatik schließt an das Pflichtfach in der 5. Klasse an und soll die Schülerinnen und Schüler zu einer erweiterten und vertieften informatischen Bildung führen. Diese umfasst sowohl sachliche und fachsystematische als auch methodische und soziale Komponenten.

Unter Berücksichtigung der fachwissenschaftlichen Systematik soll der Unterricht zu einem zielorientierten, konstruktiven Problemlösen mit informatischen Werkzeugen und Methoden führen. Durch eine präzise, strukturierte und vollständige Beschreibung sowohl von Problemstellungen als auch von Abläufen, sowie durch die Modularisierung und Dekomposition komplexer Aufgaben soll die Informatik zur Schulung abstrakten Denkens beitragen. Schließlich soll das Wahlpflichtfach wesentlich zu einem vertieften technischen und soziokulturellen Verständnis unserer digital geprägten Welt führen und interessierte Schülerinnen und Schüler auf ein einschlägiges Studium vorbereiten.

Didaktische Grundsätze (6. bis 8. Klasse):

Die didaktischen Grundsätze für das Pflichtfach Informatik dienen auch im Wahlpflichtfach als Leitlinien. Die Hinführung zu modul- und projektartigen, vernetzten Arbeitsformen ist Grundlage für das Fach selbst und auch für fächerübergreifende Kooperationen. Ein Schwerpunkt des Informatikunterrichts soll in der formalen Modellierung von Sachverhalten und in der Problemlösung liegen, welche aus Analyse, Beschreibung in verschiedenen Darstellungsformen, algorithmischer Lösung, Implementation, Überprüfung und Interpretation sowohl vom informatischen als auch sachlichen Standpunkt bestehen. Die unterschiedliche Kenntnislage der Schülerinnen und Schüler erfordert in einzelnen Fachbereichen eine differenzierte und individualisierte Unterrichtsgestaltung. Die Auswahl der Themen soll zeitgemäß und gendersensibel sein und möglichst die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Kompetenzen

Das Kompetenzmodell für Informatik ist in der Inhaltsdimension in vier Bereiche, in der Handlungsdimension in drei Bereiche gegliedert. Die Kompetenzen wurden in den Schnittpunkten von Inhalts- und Handlungsbereich formuliert und auf die einzelnen Semester aufgeteilt. Der Unterricht im Wahlpflichtfach Informatik soll im Sinne eines konsistenten Kompetenzaufbaus in allen Bereichen zu einer Vertiefung und Erweiterung der Kompetenzen führen. Der Abstraktionsgrad und der Erwerb konzeptuellen Verständnisses sollen im Laufe der aufsteigenden Semester gesteigert werden.

Gliederung der Inhaltsdimension

  • Strichaufzählung
    Informatik, Mensch und Gesellschaft
  • Strichaufzählung
    Informatiksysteme
  • Strichaufzählung
    Angewandte Informatik
  • Strichaufzählung
    Praktische Informatik

Gliederung der Handlungsdimension

  • Strichaufzählung
    Wissen und Verstehen
  • Strichaufzählung
    Anwenden und Gestalten
  • Strichaufzählung
    Reflektieren und Bewerten

Die Anforderungen aus der Handlungsdimension können in Hinblick auf die mündliche Reifeprüfung den Aspekten Reproduktion, Transfer, Reflexion und Problemlösung zugeordnet werden.

Es obliegt den Lehrerinnen und Lehrern in Abstimmung mit den Schülerinnen und Schülern in bestimmten Bereichen Schwerpunkte zu setzen oder Bereiche exemplarisch zu behandeln.

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Informatiksysteme

Technische Grundlagen und Funktionsweisen

  • Strichaufzählung
    Komponenten von Informatiksystemen beschreiben und ihre Funktionsweise und ihr Zusammenwirken erklären können
  • Strichaufzählung
    Ein Computersystem samt Peripheriegeräten sachgerecht aufbauen und nutzen können

Betriebssysteme und Software

  • Strichaufzählung
    Die Kernaufgaben und Arbeitsweisen von Betriebssystemen beschreiben und erklären können
  • Strichaufzählung
    Kategorien von Software nennen und deren Anwendung beschreiben können
  • Strichaufzählung
    Ein Betriebssystem installieren, Systemkonfigurationen vornehmen und seine wichtigsten Funktionen nutzen können

Angewandte Informatik

Produktion digitaler Medien

  • Strichaufzählung
    Gängige Medienformate und ihre Eigenschaften beschreiben können.
  • Strichaufzählung
    Grundlegende Richtlinien, die bei der Produktion digitaler Medien von Bedeutung sind, erläutern können
  • Strichaufzählung
    Digitale Medien in Form von Text, Ton, Bildern und Filmen sachgerecht bearbeiten, produzieren und auch im Web publizieren können. Digitale Produkte (Artefakte) in Bezug auf inhaltliche Relevanz, Wirkung und Design einschätzen und bewerten können

Kommunikation und Kooperation

  • Strichaufzählung
    Wichtige Webanwendungen für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit benennen und ihre Grundlagen erklären können
  • Strichaufzählung
    Netzwerke mit geeigneten Webanwendungen zum Informationsaustausch, zur Diskussion und zur Zusammenarbeit sinnvoll und verantwortungsbewusst nutzen können

Praktische Informatik

Algorithmen, Datenstrukturen und Programmierung

  • Strichaufzählung
    Den Algorithmusbegriff erklären können
  • Strichaufzählung
    Grundlegende Aufgaben und Problemstellungen algorithmisch und formalsprachlich in geeigneten Datenstrukturen beschreiben können
  • Strichaufzählung
    Grundlegende Algorithmen entwerfen, diese formal darstellen, implementieren und testen können

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Informatiksysteme

Netzwerke

  • Strichaufzählung
    Netzwerke und ihre Protokolle beschreiben und ihre Funktions- und Wirkungsweise erklären können
  • Strichaufzählung
    Ein einfaches Computernetzwerk konzipieren, aufbauen, verwalten und nutzen können
  • Strichaufzählung
    Verschiedene Internetdienste nennen und ihre Einsatzmöglichkeiten und Funktionsweisen beschreiben und erklären können. Verschiedene Internetdienste nutzen können

Angewandte Informatik

Kalkulationsmodelle und Visualisierung

  • Strichaufzählung
    Den (informatischen) Funktionsbegriff erklären können
  • Strichaufzählung
    Kalkulationsmodelle zur Lösung von Problemen gestalten und implementieren können
  • Strichaufzählung
    Die Korrektheit von Kalkulationsmodellen und Berechnungsmethoden reflektieren und Alternativen prüfen können

Praktische Informatik

Algorithmen, Datenstrukturen und Programmierung

  • Strichaufzählung
    Aufgaben mit Mitteln der Informatik modellieren können
  • Strichaufzählung
    Komplexere Algorithmen entwerfen, diese formal darstellen, implementieren und testen können(Erweiterung, Vertiefung)

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Informatiksysteme

Technische Grundlagen und Funktionsweisen

  • Strichaufzählung
    Technische Grundlagen und Funktionsweisen von Informatiksystemen verstehen und erklären können (Erweiterung und Vertiefung)

Angewandte Informatik

Suche, Auswahl und Organisation von Information

  • Strichaufzählung
    Unter Verwendung passender Dienste und Angebote und Wahl geeigneter Suchmethoden Informationen und Medien gezielt suchen und auswählen können.
  • Strichaufzählung
    Informationen hinsichtlich ihrer Relevanz und Qualität einschätzen und bewerten können.
  • Strichaufzählung
    Adäquate Werkzeuge und Methoden der Daten- und Informationsorganisation beurteilen können.

Kalkulationsmodelle und Visualisierung

  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe strukturierter und tabellarisch erfasster Daten und Operationen benennen können sowie Datenbestände mit entsprechender Software auswerten und den Anforderungen entsprechend visualisieren können
  • Strichaufzählung
    Varianten von Visualisierungen bewerten können

Praktische Informatik

Algorithmen, Datenstrukturen und Programmierung

  • Strichaufzählung
    Aspekte der Prozeduralen, Funktionalen und Objektorientierten Programmierung nennen und an Beispielen erläutern können
  • Strichaufzählung
    Aufgaben mit Mitteln der Informatik modellieren können. Vielfältige Algorithmen entwerfen, diese formal darstellen, implementieren und testen können (Erweiterung, Vertiefung)

Datenmodelle und Datenbanksysteme

  • Strichaufzählung
    Den Begriff Datenbanken und andere in diesem Kontext wichtige Fachbegriffe beschreiben und an Beispielen erklären können
  • Strichaufzählung
    Datenbankmodelle, Tabellen und ihre Beziehungsmuster sowie weitere Datenbankobjekte erklären können
  • Strichaufzählung
    Daten strukturiert (in Tabellen) erfassen, abfragen, auswerten sowie Datenbanken modellieren und einfache automatisierte Datenbanklösungen entwickeln können
  • Strichaufzählung
    Datenmodelle hinsichtlich der Datentypen, Redundanz, Integrität und Relevanz bewerten können

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Informationstechnologie, Mensch und Gesellschaft

Verantwortung, Datenschutz und Datensicherheit

  • Strichaufzählung
    Für den Schutz und die Sicherheit von Informatiksystemen, mit denen man arbeitet, sorgen können

Geschichte der Informatik

  • Strichaufzählung
    Meilensteine in der Entwicklung der Computertechnik beschreiben und maßgebliche dahinterstehende Persönlichkeiten nennen können
  • Strichaufzählung
    Das geschichtliche Wissen in Beziehung zur aktuellen Situation setzen und daraus gegebenenfalls mögliche Zukunftsszenarien ableiten können

Berufliche Perspektiven

  • Strichaufzählung
    Berufsfelder benennen können, in denen die Anwendung der IT eine bedeutende Rolle spielt, und die Vielfalt an IT-Berufen kategorisieren können
  • Strichaufzählung
    Das eigene Wissen und die eigenen schulischen Erfahrungen im Zusammenhang mit IT für die eigene künftige Erwerbsbiographie nutzen können
  • Strichaufzählung
    Die wirtschaftliche Bedeutung der IT in den diversen Berufsfeldern einordnen und die Chancen von IT-Berufen abschätzen können

Informatiksysteme

Technische Grundlagen und Funktionsweisen

  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche digitale Endgeräte bzw. Informatiksysteme in Bezug auf ihre technischen Eigenschaften und ihre Leistungsfähigkeit bewerten können
  • Strichaufzählung
    Einfache Fehler diagnostizieren und beheben können

Netzwerke

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Netzwerksicherheit umsetzen können
  • Strichaufzählung
    Technische Aspekte von Netzwerken hinsichtlich der Verfügbarkeit und Qualität einschätzen können
  • Strichaufzählung
    Einsatzmöglichkeiten verschiedener Internetdienste bewerten können

Praktische Informatik

Konzepte der Informationsverarbeitung

  • Strichaufzählung
    Wesentliche informatische Konzepte und fundamentale Ideen der Informatik benennen und an Hand von Beispielen erklären können
  • Strichaufzählung
    Bei der Lösung konkreter Aufgaben Heuristiken, Grundprinzipien und Konzepte der Informatik anwenden und informatische Modelle gestalten können

Algorithmen, Datenstrukturen und Programmierung

  • Strichaufzählung
    Wesentliche Aspekte der Prozeduralen, Funktionalen und Objektorientierten Programmierung nennen und an Beispielen erläutern können
  • Strichaufzählung
    Vielfältige Aufgaben mit Mitteln der Informatik modellieren können
  • Strichaufzählung
    Vielfältige Algorithmen entwerfen, diese formal darstellen, implementieren und testen können

8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester

Informationstechnologie, Mensch und Gesellschaft

Bedeutung von Informatik in der Gesellschaft

  • Strichaufzählung
    Wissen über Informatiksysteme im digitalen privaten und schulischen Umfeld zielgerichtet anwenden und nutzen können
  • Strichaufzählung
    Den Einfluss von Informatiksystemen auf den Alltag, auf die Gesellschaft und Wirtschaft einschätzen und an konkreten Beispielen Vor- und Nachteile abwägen können

Verantwortung, Datenschutz und Datensicherheit

  • Strichaufzählung
    Persönliche Rechte und Pflichten in der Nutzung von Informatiksystemen beschreiben und wesentliche Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit erklären können
  • Strichaufzählung
    Beim Einsatz von Informatiksystemen das Wissen um Pflichten und Rechte in Bezug auf die eigene Person und ihre Arbeitsumgebung, auf persönliche und fremde Daten verantwortungsbewusst anwenden können

Geschichte der Informatik

  • Strichaufzählung
    Anhand der Entwicklung der IT zwischen kurzlebigen Hard- und Softwareprodukten und langlebigen Prinzipien unterscheiden können

Informatiksysteme

Technische Grundlagen und Funktionsweisen

  • Strichaufzählung
    Grundlegende technische Konzepte von Informatiksystemen verstehen

Betriebssysteme und Software

  • Strichaufzählung
    Sich in die Bedienung neuer Software selbstständig einarbeiten können
  • Strichaufzählung
    Software (inklusive Betriebssysteme) zur Bewältigung von Aufgaben bewerten und die Wahl für einen Lösungsweg begründen können

Mensch-Maschine-Schnittstelle

  • Strichaufzählung
    Die Benutzerfreundlichkeit von MMS einschätzen und die Bedeutung für die Anwender bewerten können

Angewandte Informatik

Kommunikation und Kooperation

  • Strichaufzählung
    Den situationsgerechten Einsatz von Kommunikations- und Kooperationssystemen bewerten können und ihre Bedeutung für mich und die Gesellschaft reflektieren können

Praktische Informatik

Konzepte der Informationsverarbeitung (Erweiterung, Vertiefung)

  • Strichaufzählung
    Wesentliche informatische Konzepte und fundamentale Ideen der Informatik benennen und an Hand von Beispielen erklären können
  • Strichaufzählung
    Bei der Lösung konkreter Aufgaben Heuristiken, Grundprinzipien und Konzepte der Informatik anwenden und informatische Modelle gestalten können
  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Lösungsansätze in Bezug auf zugrunde liegende Konzepte reflektieren und in konkreten Handlungssituationen bewerten können

Algorithmen, Datenstrukturen und Programmierung

  • Strichaufzählung
    Wesentliche Aspekte und Methoden der Softwareentwicklung und des Softwareprojektmanagements erklären können
  • Strichaufzählung
    Ein Softwareprojekt planen und durchführen können
  • Strichaufzählung
    Die Schritte der Softwareentwicklung reflektieren können
  • Strichaufzählung
    Die Angemessenheit der Entwicklungswerkzeuge grob einschätzen können
  • Strichaufzählung
    Die Effizienz von Algorithmen bewerten können
  • Strichaufzählung
    Gezielt nach Programmfehlern suchen und diese korrigieren können

Intelligente Systeme

  • Strichaufzählung
    Bereiche beschreiben können, in denen sich Informatiksysteme bzw. Computer intelligent verhalten
  • Strichaufzählung
    Den Unterschied zwischen menschlicher und maschineller Intelligenz erklären können, Merkmale menschlicher Intelligenz und künstlicher Intelligenz vergleichen und einschätzen können.
  • Strichaufzählung
    Intelligente Informatiksysteme anwenden können

8. Semester

Sicherung der Nachhaltigkeit

  • Strichaufzählung
    Wiederholen, Vertiefen von Fähigkeiten und Vernetzen von Inhalten, um einen umfassenden Überblick über die Zusammenhänge unterschiedlicher informatischer Gebiete zu gewinnen

ERNÄHRUNG UND HAUSHALT (Praktikum)

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflichtunterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung und Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Durch die Verflechtung von theoretischen Inhalten mit praktischen Tätigkeiten sollen sowohl kognitive als auch sensomotorische, emotionale und soziale Dimensionen des Lernens sowie dynamische Fähigkeiten angesprochen werden. Im Mittelpunkt steht die anwendungsorientierte Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse und Einsichten des Pflichtgegenstandes Haushaltsökonomie und Ernährung. Der praktische Unterricht bietet sich an, alle Kompetenzen (Fach-, Sozial-, Methoden- und Selbstkompetenz) zu trainieren.

Ziel ist ein sachgerechter, gesundheitsfördernder, Ressourcen schonender und nachhaltiger Umgang mit Betriebs-, Arbeits- und Lebensmitteln sowie eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, um den Arbeitsprozess reibungslos umsetzen zu können.

Eine entsprechende Esskultur soll erlebbar gemacht werden.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind anzuwenden.

Im Besonderen ist auf einen handlungsorientierten Unterricht zu achten, wobei auf Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Teamfähigkeit Wert zu legen ist.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu mündigem Konsumverhalten anzuregen.

Interkulturelles Lernen ist ihnen durch die Auseinandersetzung mit der eigenen kulturellen Identität und Einblicke in andere Kulturen zu ermöglichen.

Die Möglichkeiten der Informationstechnologie sind für Organisation, Kalkulation, Nährwertberechnung, Erstellung von Menüplänen sowie Internetrecherchen zu bestimmten Themen und Präsentationen einzusetzen. Die Organisation der Lernprozesse hat durch Lernen am Modell, durch „learning by doing“ und gegenseitigem Erfahrungsaustausch zu erfolgen.

Eine vierzehntägige vierstündige Blockung ist sinnvoll.

Übergeordnete semesterübergreifende Kompetenzen

  • Strichaufzählung
    die allgemeinen Grundregeln der Arbeitssicherheit, Ergonomie und Hygiene anwenden
  • Strichaufzählung
    Haushaltstechnik sachgerecht, rationell und Ressourcen schonend einsetzen
  • Strichaufzählung
    ernährungsphysiologische Aspekte praktisch anwenden
  • Strichaufzählung
    Kosten- und Nährwertberechnungen durchführen
  • Strichaufzählung
    Zubereitungs- und Garmethoden effizient umsetzen
  • Strichaufzählung
    Rezepte umsetzen
  • Strichaufzählung
    Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen kennen und beachten
  • Strichaufzählung
    eine entsprechende Tisch-und Esskultur kennen lernen und praktizieren

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

  • Strichaufzählung
    die Küchenausstattung fachgerecht einsetzen, die Grundlagen der Guten Hygienepraxis, Arbeitssicherheit und -organisation kennen und bei der Speisenproduktion anwenden
  • Strichaufzählung
    grundlegende Regeln der Ess- und Tischkultur kennen und anwenden
  • Strichaufzählung
    Qualitätskriterien von ausgewählten Lebensmittel nennen
  • Strichaufzählung
    Aufgaben wie Vorbereitungstechniken, Grundrezepturen, Garmethoden. Portionieren und Anrichten von Speisen unter Anleitung durchführen

4. Semester – Kompetenzmodul 4

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Grundrezepturen eigenständig umsetzen
  • Strichaufzählung
    saisonale und regionale Küche umsetzen
  • Strichaufzählung
    Qualitätskriterien von ausgewählten Lebensmittel nennen und Speisen an Hand von Kriterien beurteilen
  • Strichaufzählung
    Aufgaben selbsttätig sowie im Team durchführen

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Rezepturen der internationalen und themenbezogene Küche umsetzen
  • Strichaufzählung
    Convenience-Produkte bewerten und ernährungsphysiologisch aufwerten
  • Strichaufzählung
    Qualität von ausgewählten Lebensmittel und Speisen sensorisch beurteilen und an Hand von Kriterien vergleichen
  • Strichaufzählung
    Aufgaben selbstständig sowie im Team durchführen

6. Semester – Kompetenzmodul 6

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Rezepturen der internationalen und themenbezogene Küche umsetzen
  • Strichaufzählung
    Qualität von ausgewählten Lebensmitteln, Speisen und Getränken sensorisch beurteilen und an Hand von Kriterien vergleichen
  • Strichaufzählung
    an Hand von vorgegebenen Kriterien Menüpläne erstellen
  • Strichaufzählung
    Aufgaben selbstständig sowie im Team durchführen

bb) zur Vertiefung und Erweiterung des Bildungsinhaltes von Pflichtgegenständen

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichtes ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind in besonderem Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Deutsch im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe. Darüber hinaus:

  • Strichaufzählung
    Entwicklung spezieller Interessen auch in Hinblick auf die weitere Ausbildung und spätere Berufsziele
  • Strichaufzählung
    Entwicklung eines vertieften Verständnisses für wissenschaftliche Fragestellungen und Arbeitsweisen der Germanistik
  • Strichaufzählung
    kreative Bearbeitung verschiedener Bereiche des Deutschunterrichts

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen. Inhalte und Arbeitsweisen haben sich grundsätzlich am bisher erreichten Kompetenzniveau der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zu orientieren. Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, wobei folgenden Bereichen eine besondere Bedeutung zukommt.

Gewichtung der Fertigkeitsbereiche

Ziel des Unterrichts im Wahlpflichtgegenstand ist eine Erweiterung und Vertiefung der kommunikativen Situationen und Themenbereiche. Eine besondere Schwerpunktsetzung ist im Fertigkeitsbereich „Sprechen“ zu setzen, um die Erreichung des Zielniveaus des zu vertiefenden Pflichtgegenstandes (zweite lebende Fremdsprache vierjährig, zweite lebende Fremdsprache sechsjährig bzw. erste lebende Fremdsprache) nachhaltig sicher zu stellen.

Themenbereiche

Im Wahlpflichtgegenstand sollen gemäß der Interessen der Schülerinnen und Schüler inhaltliche Schwerpunktsetzungen erfolgen, wobei bei diesen sowohl beim Thema als auch beim Komplexitätsgrad, mit dem dieses bearbeitet wird, eine Erweiterung bzw. Vertiefung vorzusehen ist, die sich deutlich von der Bearbeitung im Pflichtgegenstand unterscheidet. Dafür ist eine inhaltliche Differenzierung zwischen den Themenbereichen des Pflichtgegenstandes und denen des Wahlpflichtgegenstandes vorzusehen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe mit einer inhaltlich-thematischen Schwerpunktsetzung gemäß den Interessen der Schülerinnen und Schüler.

Darüber hinaus:

  • Strichaufzählung
    Schwerpunktsetzung im Fertigkeitsbereich „Sprechen“
  • Strichaufzählung
    Erweiterung und Vertiefung der kommunikativen Situationen
  • Strichaufzählung
    Erweiterung und Vertiefung in der Bearbeitung der Themenbereiche des Pflichtgegenstandes

LATEIN (vier- und sechsjährig)

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Die im Pflichtgegenstand Latein vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Auf Projektorientierung ist zu achten.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Latein im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe.

Darüber hinaus:

  • Strichaufzählung
    Erweiterung und Vertiefung ausgewählter Teilaspekte der Pflichtmodule
  • Strichaufzählung
    Erweiterung und Vertiefung in der Bearbeitung der Themenbereiche des Pflichtgegenstandes, auch durch neue Themen und Werke zusätzlicher Autoren.

GRIECHISCH

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Auf Projektorientierung ist zu achten.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Griechisch im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe.

Darüber hinaus:

  • Strichaufzählung
    Erweiterung und Vertiefung ausgewählter Teilaspekte der Pflichtmodule
  • Strichaufzählung
    Erweiterung und Vertiefung in der Bearbeitung der Themenbereiche des Pflichtgegenstandes, auch durch neue Themen und Werke zusätzlicher Autoren.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE / POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden.

Die Auswahl der im Wahlpflichtfach zu erweiternden und vertiefenden Teilkompetenzen hat sich nach Möglichkeit an den jeweiligen Semestern im Lehrplan des Pflichtfaches Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung zu orientieren, obliegt jedoch der Lehrkraft in Abhängigkeit von den schulischen Möglichkeiten und den Interessen der Schülerinnen und Schüler.

Der Fokus liegt auf einem an Fallbeispielen orientierten Unterricht, der vertiefende theoretische und praktische Auseinandersetzung mit historischen Quellen und Darstellungen von Vergangenheit zum Erwerb historischen Denkens bzw. Politik in ihren unterschiedlichen Manifestationsmöglichkeiten zum Erwerb politischen Denkens und Handelns in den Mittelpunkt stellt. In der Regel geschieht dies durch ein Zusammenspiel von verschiedenen Teilkompetenzen. Dem eigenständigen historischen Erzählen (Aufbau von eigenen Darstellungen über die Vergangenheit) ist besonderes Gewicht beizumessen.

Der Wahlpflichtgegenstand umfasst die Teilbereiche Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung, die jeweils ausreichend zu berücksichtigen sind. Verschiedene gesellschaftliche Handlungsfelder sollten dabei in Vergangenheit und Gegenwart erfasst werden (u. a. Medien, Recht, Geschichtskultur).

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Die historischen und politischen Kompetenzen, welche im Pflichtgegenstand Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung genannt werden, sind im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe als Ausgangspunkt der Unterrichtsplanung und -gestaltung heranzuziehen.

Die Auswahl des Lehrstoffs hat entlang des Lehrstoffs des Pflichtgegenstandes (5. bis 8.Klasse) und unter Einbindung der Interessen der Schülerinnen und Schüler stattzufinden.

Die Themenbereiche sind bezogen auf die zu erwerbenden Kompetenzen sorgfältig und begründet auszuwählen. Aus den semestrierten Jahrgängen des Pflichtgegenstandes (6.-8. Klasse) sind entsprechend Teilkompetenzen zu bestimmen. Den Schülerinnen und Schülern muss es dabei ermöglicht werden, durchgängig und ausgewogen mit verschiedenen Anforderungsbereichen (Reproduktion, Transfer und Reflexion) konfrontiert zu werden.

Im Sinne der Erstellung der Themenbereiche für die Reifeprüfung sowie für die Leistungsbeurteilung ist eine ausführliche Unterrichtsplanung und Unterrichtsdokumentation unerlässlich.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten und fächerübergreifenden Unterricht.

Aus den im Lehrplan vorgesehenen Zielstellungen sind unter Berücksichtigung der Interessen der Schülerinnen und Schüler pro Schulstufe mindestens vier Themenbereiche auszuwählen, wobei eine Ausgewogenheit zwischen geographischen und wirtschaftskundlichen Inhalten anzustreben ist.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Vertiefen der im Pflichtgegenstand des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe durchgenommenen Themen
  • Strichaufzählung
    Erarbeiten eines aktuellen Fallbeispiels aus geographischer und/oder ökonomischer Perspektive
  • Strichaufzählung
    Aufbereiten von räumlichen / ökonomischen Daten an einem Länder- oder Regionalbeispiel und Darstellung für unterschiedliche Zielgruppen bzw. Zielsetzungen
  • Strichaufzählung
    Reflektieren von und Darstellung/Partizipation mit Geomedien
  • Strichaufzählung
    Problemlösen mit Hilfe von Ansätzen der physischen Geographie
  • Strichaufzählung
    Analysieren und bewerten von Freizeitwelten in Abhängigkeit zu lokalen und globalen Angebots- und Nachfragestrukturen und hinsichtlich ihrer sozialen und ökologischen Auswirkungen
  • Strichaufzählung
    Erörtern von Formen der Mobilität hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit
  • Strichaufzählung
    Analysieren eines Unternehmens und nach Möglichkeit erproben der betrieblichen Wirklichkeit anhand einer fiktiven Firma bzw. eines Planspiels oder einer Simulation
  • Strichaufzählung
    Beurteilen von Finanzmarktentwicklung und Finanzkrisen für die globale Wirtschaft und die persönliche Lebensplanung
  • Strichaufzählung
    Vertiefen der Berufsorientierung

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung und Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.

Der Schwerpunkt ist auf selbsttätiges und produktives Arbeiten zu legen. Mit zunehmender Erfahrung ist den Schülerinnen und Schülern vermehrt Gelegenheit zu bieten, durch die Notwendigkeit des kombinierten Einsatzes von bereits erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten den eigenen Kompetenzzuwachs zu erfahren.

Damit sollen günstige Ausgangsbedingungen für ein fachbezogenes Universitätsstudium geschaffen werden.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Das Kompetenzmodell für den Pflichtgegenstand Mathematik gilt auch für das Wahlpflichtfach. Besonderes Augenmerk ist auf die dort angegebenen Handlungsdimensionen zu legen.

Der Lehrstoff des Wahlpflichtfaches Mathematik ist in Verbindung mit dem Lehrstoff des Pflichtfaches im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe zu betrachten. Grundlegendes Wissen und Basiskompetenzen, die im Pflichtfach erworben wurden, müssen im Wahlpflichtfach angewendet und erweitert werden. Kompetenzerwerb erfolgt nicht punktuell, sondern erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Daher sind die drei Grunddimensionen des Kompetenzmodells (Inhaltsdimension, Handlungsdimension, Komplexitätsdimension) in jedem Semester zu berücksichtigen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen der ausgewählten Themen mit instruktionaler Anleitung selbsttätig Fragen stellen, die sich daraus ergebenden Probleme mit mathematischen Methoden analysieren und, soweit dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, lösen sowie die Ergebnisse der Arbeit mit zeitgemäßen Hilfsmitteln präsentieren können.

Neben den im Pflichtfach angegebenen Lehrinhalten, die in vertiefender Form behandelt werden können, sind im Zuge der Erweiterung folgende zusätzliche Bereiche möglich:

Klassische Probleme der Mathematik; geometrische Probleme; Kongruenzen und Teilbarkeit; zahlentheoretische Probleme; Kryptologie und Codierung; numerische Methoden; Programmierung mathematischer Verfahren; Approximations- und Interpolationsverfahren; Differenzengleichungen und Differentialgleichungen; spezielle Anwendungsprobleme aus Naturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und anderen Bereichen; Fraktale; Chaostheorie; algebraische Strukturen; Matrizen; Anwendungen komplexer Zahlen; analytische Behandlung von geometrischen Abbildungen; ebene Kurven und Raumkurven; Bogenlänge und Krümmung von Kurven; Darstellungen von Flächen; Differentialrechnung für Funktionen in zwei Variablen; Integralrechnung für Funktionen in zwei Variablen; lineare Optimierung; Graphentheorie; Netzpläne; Spieltheorie; Regression und Korrelation; Wahrscheinlichkeitsverteilungen; statistische Testverfahren; Schätzen von statistischen Parametern; sphärische Trigonometrie.

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Beitrag des Faches Biologie und Umweltkunde zur Bildung

Der Biologieunterricht ist für unsere Gesellschaft in vielen Bereichen von Bedeutung. Naturwissenschaftlicher Erkenntnisgewinn bewirkt Fortschritte auf unterschiedlichen Gebieten, beispielsweise in der Medizin, in der Bio- und Gentechnologie, in den Neurowissenschaften, in der Ökologie und bei Fragen zur Nachhaltigkeit. Andererseits birgt die naturwissenschaftliche Entwicklung auch Risiken und Gefahren, die erkannt, bedacht und bewertet werden müssen. Dazu sind biologische Kenntnisse nötig, diese sind somit ein wesentlicher Bestandteil der Allgemeinbildung.

Ziel des Fachs Biologie und Umweltkunde ist es, naturwissenschaftliche Phänomene erfahrbar zu machen, sowie Erkenntnisse biologischer Forschung gewinnen, verstehen und kommunizieren zu können, und sich mit deren Grenzen auseinandersetzen zu können.

Der Unterricht führt zu naturwissenschaftlichem Verständnis auf Grundlage der Evolution und zu gesundheitsbewusstem, ethischem und umweltverträglichem Handeln. Er fördert die Fähigkeit zur aktiven Teilhabe an gesellschaftlichen Entwicklungen und Diskursen.

Beitrag zu den Bildungsbereichen

Der Beitrag zu den untenstehenden Bildungsbereichen der Schule steht im Zusammenhang mit Lerninhalten und den Basiskonzepten, dem Kompetenzmodell und den Unterrichtsprinzipien.

Sprache und Kommunikation

Förderung der Lese- und Schreibkompetenz sowie der mündlichen Ausdrucksfähigkeit in verschiedenen Unterrichtssituationen; Einführung in die Fachsprache; Einbeziehung von deutsch- und fremdsprachiger Fachliteratur.

Mensch und Gesellschaft

Der Mensch als biologisches und soziales Wesen; der Mensch als beeinflussender Faktor von Ökosystemen; Wirtschaft und Nachhaltigkeit (Verbraucherinnen-Bildung und Verbraucher-Bildung); Wechselwirkung zwischen Ökologie, Ökonomie, regionaler und überregionaler Politik und sozialer Entwicklung; Anwendung biologischer Erkenntnisse auf gesellschaftliche Fragestellungen.

Natur und Technik

Phänomen Leben; Vernetzung belebter Systeme, Auswirkung menschlicher Aktivitäten auf Ökosysteme; Artenkenntnis und Artenschutz; Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung; Bioethik; Energie als Erhaltungsgröße; naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen.

Gesundheit und Bewegung

Zusammenhang zwischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit; biologische Voraussetzungen für Bewegung; Gesundheit und Krankheit als biologisches und soziales Phänomen; Sexualpädagogik; Gesundheitserziehung.

Kreativität und Gestaltung

Entwicklung von Forschungsdesigns; Modellbildung; Wissenskommunikation durch Einsatz unterschiedlicher Medien; Medienerziehung.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Das Kompetenzmodell Naturwissenschaften als Leitlinie für den Unterricht im Fach Biologie und Umweltkunde

Das Kompetenzmodell Naturwissenschaften gibt als Handlungsdimension die Charakteristika naturwissenschaftlicher Forschungsarbeit vor. Dabei wird von drei Kompetenzbereichen ausgegangen:

  • Strichaufzählung
    Aneignen von Fachwissen
  • Strichaufzählung
    selbstständiger Erkenntnisgewinn mittels Beobachtung und Experiment
  • Strichaufzählung
    Anwendung des Wissens und der Erkenntnisse, im gesellschaftlichen Diskurs Standpunkte begründen und im Alltag reflektiert handeln

Im Rahmen des Faches Biologie und Umweltkunde werden diese Kompetenzbereiche wie folgt beschrieben:

Fachwissen aneignen und kommunizieren

  1. W1:
    Biologische Vorgänge und Phänomene beschreiben und benennen.
  2. W2:
    Aus unterschiedlichen Medien und Quellen fachspezifische Informationen entnehmen.
  3. W3:
    Vorgänge und Phänomene in verschiedenen Formen (Grafik, Tabelle, Bild, Diagramm, …) darstellen, erläutern und adressatengerecht kommunizieren.
  4. W4:
    Vorgänge und Phänomene mittels Fachwissen unter Heranziehung von Gesetzmäßigkeiten (Modelle, Regeln, Gesetze, Funktionszusammenhänge) erklären.
  5. W5:
    Biologische Vorgänge und Phänomene im Kontext ihres evolutionären Zusammenhangs erläutern.

Erkenntnisse gewinnen

  1. E1:
    Biologische Vorgänge und Phänomene beobachten, messen und beschreiben.
  2. E2:
    Biologische Vorgänge und Phänomene hinsichtlich evolutionsbiologischer Kriterien analysieren und Beziehungen herausarbeiten
  3. E3:
    Zu biologischen Vorgängen und Phänomenen Fragen stellen und Hypothesen formulieren.
  4. E4:
    Untersuchungen oder Experimente zu naturwissenschaftlichen Fragestellungen planen, durchführen und protokollieren.
  5. E5:
    Daten und Ergebnisse von Untersuchungen analysieren (zB ordnen, vergleichen, Abhängigkeiten feststellen) und interpretieren.

Standpunkte begründen und reflektiert handeln

  1. S1:
    Fachlich korrekt und folgerichtig argumentieren und naturwissenschaftliche von nicht-naturwissenschaftlichen Argumentationen unterscheiden.
  2. S2:
    Sachverhalte und Probleme unter Einbeziehung kontroverser Gesichtspunkte reflektiert erörtern und begründet bewerten.
  3. S3:
    Bedeutung, Chancen und Risiken der Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse für das Individuum und für die Gesellschaft erkennen, um verantwortungsbewusst zu handeln.
  4. S4:
    Menschliche Erlebens- und Verhaltensmuster aus evolutionsbiologischer Sicht reflektieren.
  5. S5:
    Handlungsempfehlungen erstellen und gestalten (zB Naturschutzstrategien, Gesundheitskonzepte, Ernährungspläne,…).

Um den Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Unterrichts biologische Bildung als Teil naturwissenschaftlicher Grundbildung (Scientific Literacy) zu ermöglichen, wird der Unterricht im Fach Biologie und Umweltkunde so gestaltet, dass Kompetenzen aus allen drei oben genannten Bereichen auf Basis der Lerninhalte jedes Semesters erworben und gefördert werden.

Basiskonzepte zur Unterstützung kompetenzorientierten Lernens

Basiskonzepte helfen grundlegende Muster in der Biologie zu erkennen. Sie leiten sich von den elementaren Konzepten der Biologie ab und unterstützen Lernende und Lehrende, die schwer überschaubaren und permanent wachsenden Themenbereiche der biologischen Disziplinen zu ordnen und zu verknüpfen. Sechs themenverbindende übergeordnete Bereiche sind im Folgenden formuliert, aus denen eine Vielzahl verschiedener Phänomene miteinander in Beziehung gesetzt werden können. Sie helfen den Lernenden Inhalte zu vernetzen, die Themenfülle sinnvoll zu ordnen und sich anzueignen. Die Lehrplaninhalte werden daher anhand dieser Konzepte erarbeitet und laufend damit verknüpft.

Das erreichte biologische Grundverständnis ermöglicht die Beurteilung biologischer Erkenntnisse zB im Umweltbereich unter Berücksichtigung des Naturschutzes und der nachhaltigen Entwicklung, im biotechnologischen Bereich oder in der Medizin unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer und ethischer Aspekte. Die Auseinandersetzung mit den Wechselwirkungen innerhalb bzw. zwischen Biosystemen fördert das systemische Denken und wirkt rein linearem Denken entgegen. Dies erlaubt die Teilhabe an gesellschaftlichen Diskursen.

Prinzipiell kann jeder Inhalt aus dem Blickwinkel jedes Basiskonzeptes betrachtet werden. Die Anwendung der Basiskonzepte auf die Lehrplaninhalte obliegt der Lehrperson, je nachdem anhand welcher Konzepte ein bestimmter Inhalt erarbeitet wird.

Basiskonzepte der Biologie

Struktur und Funktion

Das Erfassen, Ordnen und Wiedererkennen von Strukturen ist die Grundlage für das Verständnis und die Erklärung biologischer Funktionen auf allen Systemebenen und im Verlauf ihrer Entwicklung.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

  • Strichaufzählung
    Prinzip der Oberflächenvergrößerung
  • Strichaufzählung
    Schlüssel-Schloss-Prinzip
  • Strichaufzählung
    Gegenstromprinzip
  • Strichaufzählung
    Gegenspielerprinzip

Reproduktion

Lebewesen sind fähig zur Reproduktion. Diese beruht auf der Weitergabe von Erbinformationen und führt zur Vielfalt innerhalb von Organismen und somit zu einer evolutiven Anpassung an eine dynamische Umwelt.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Prozesse:

  • Strichaufzählung
    Identische Replikation der Erbinformation
  • Strichaufzählung
    Mutation und Rekombination
  • Strichaufzählung
    Wachstum auf Basis von Zellteilungsvorgängen (Mitose)
  • Strichaufzählung
    Bildung von Gameten (Meiose)
  • Strichaufzählung
    Sexuelle Fortpflanzung und ungeschlechtliche Vermehrung
  • Strichaufzählung
    Generationenfolge und Evolution in Populationen

Kompartimentierung

Dieses Basiskonzept verdeutlicht das Bausteinprinzip von Organismen und Ökosystemen.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

  • Strichaufzählung
    Zellorganellen, Zellen, Geweben und Organe als abgegrenzte Reaktionsräume innerhalb eines Organismus (Prinzip der Arbeitsteilung).
  • Strichaufzählung
    Kompartimentierung auf der Ebene von Populationen (Arbeitsteilung bei sozial organisierten Arten) und Ökosystemen

Steuerung und Regelung

Lebende Systeme halten bestimmte Zustände durch Regulation aufrecht und reagieren auf Veränderungen. Regelung führt dazu, dass trotz wechselnder Umwelt- und Lebensbedingungen die inneren Zustände eines Lebewesens in einem funktionsgerechten Rahmen (Sollwert) bleiben. Steuerung beschreibt die Möglichkeit eines Organismus, unabhängig von Sollwerten bestimmte Kenngrößen aktiv zu verändern. In der Regel dienen Steuerungen der Anpassung an veränderte Bedingungen.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

  • Strichaufzählung
    Hormonelle Regulation
  • Strichaufzählung
    Rückkoppelungsmechanismen
  • Strichaufzählung
    Funktion des Nervensystems
  • Strichaufzählung
    Steuerung von Entwicklungsprozessen durch Veränderung der Genaktivierung
  • Strichaufzählung
    Beziehungen zwischen Organismen und Lebensgemeinschaften

Stoff- und Energieumwandlung

Lebewesen sind offene Systeme und gebunden an Stoff- und Energieumwandlung. Die laufende Energieabgabe wird durch ständige Energiezufuhr im Sinne eines Fließgleichgewichts ausgeglichen.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

  • Strichaufzählung
    Assimilation
  • Strichaufzählung
    Dissimilation
  • Strichaufzählung
    Ernährung, Verdauung und Ausscheidung
  • Strichaufzählung
    Stofferhaltung und Stoffumwandlung sowie Energiefluss
  • Strichaufzählung
    Stoffkreisläufe in einem Ökosystem

Information und Kommunikation

Lebewesen – und auch ihre Zellen und Gewebe – haben die Fähigkeit Informationen aufzunehmen, weiterzuleiten, zu speichern, zu bearbeiten und an andere Organismen weiterzugeben. Kommunikation ist der wechselseitige Informationsaustausch. Dies setzt eine gemeinsame Sprache oder spezifische Reize voraus, die vom Empfänger aufgenommen und entschlüsselt werden können.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Prozesse:

  • Strichaufzählung
    Erregungsleitung
  • Strichaufzählung
    Aufnahme von Informationen aus der Umwelt über Sinneszellen und Sinnesorgane
  • Strichaufzählung
    Kommunikation auf zellulärer und molekularer Ebene (zB Immunsystem und Hormonsystem)
  • Strichaufzählung
    genetische und epigenetische Information

Variabilität, Verwandtschaft, Geschichte und Evolution

Die Variabilität bei Lebewesen hat ihre Ursache in der Mutation von Erbanlagen und deren Neukombination im Zusammenhang mit der sexuellen Fortpflanzung. Das Basiskonzept thematisiert, dass Angepasstheit nur durch Variabilität möglich ist und durch Selektion bewirkt wird. Ähnlichkeit von Lebewesen einerseits und Vielfalt andererseits sind das Ergebnis stammesgeschichtlicher Entwicklungsprozesse. Der evolutionäre Wandel findet nicht nur auf der Ebene von Organismen statt, sondern auch bei Molekülen, Zellen, Geweben und Organen. Evolution ist ein Prozess, der auf der Ebene von Populationen stattfindet. Die Kenntnis der Evolutionsmechanismen ermöglicht das Verständnis des Zusammenhangs zwischen Variabilität und evolutiven Anpassungsprozessen.

Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:

  • Strichaufzählung
    Vielfalt der Organismen
  • Strichaufzählung
    Veränderlichkeit durch Evolution
  • Strichaufzählung
    Evolutionsprozesse, die zur heutigen beobachtbaren Vielfalt der Lebewesen und zur Entwicklung des Menschen geführt haben
  • Strichaufzählung
    Verwandtschaft des Menschen mit den übrigen Lebewesen

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Ausgehend vom Lehrplan des Pflichtgegenstandes Biologie und Umweltkunde des betreffenden Semesters werden Lerninhalte im Wahlpflichtfach vertieft, erweitert und entsprechend ihrer Zusammenhänge innerhalb der Basiskonzepte semesterübergreifend ergänzt. Nach Maßgabe der zeitlichen Möglichkeiten wird eine geeignete Auswahl getroffen.

Im Wahlpflichtfach können insbesondere Kompetenzen in den Bereichen „Erkenntnisse gewinnen“ sowie „Standpunkte begründen und reflektiert handeln“ gefördert werden. Beobachtungen und Experimente, Unterricht an außerschulischen Lernorten sowie Projekte – auch in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen – unterstützen die Kompetenzorientierung des Unterrichts im Wahlpflichtfach.

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung und Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.

Der Schwerpunkt ist auf das praktische Arbeiten zu legen. Neben der angeleiteten Durchführung von Untersuchungen, Experimenten und Synthesen ist mit zunehmender Erfahrung der Schülerinnen und Schüler vermehrt Gelegenheit zu bieten, durch die Notwendigkeit des kombinierten Einsatzes von bereits erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten den eigenen Kompetenzzuwachs zu erfahren. Arbeiten mit fremdsprachigen Unterlagen und weitgehend selbst organisiertes Planen, Durchführen und Auswerten von praktischen Arbeiten ist – auch im Hinblick auf eine eventuelle vorwissenschaftliche Arbeit – anzustreben („Forschungsprojekt“).

Damit sollen günstige Ausgangsbedingungen für ein fachbezogenes Universitätsstudium geschaffen werden.

Kompetenzmodell

Das Kompetenzmodell für den Pflichtgegenstand Chemie gilt auch für das Wahlpflichtfach. Besonderes Augenmerk wird auf die das praktische Arbeiten beschreibenden Deskriptoren der Handlungsdimension zu legen sein.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Semester- und fächerübergreifende Kompetenzen

Das Wahlpflichtfach Chemie kann nicht unabhängig vom Pflichtfach betrachtet werden. Grundlegendes Wissen und Basiskompetenzen, die im Pflichtfach erworben wurden, müssen im Wahlpflichtfach angewendet und erweitert werden. Kompetenzerwerb erfolgt nicht punktuell, sondern erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Daher sind die drei Bereiche der Handlungsdimension des Kompetenzmodells in jedem Semester zu berücksichtigen. Die Konkretisierung an Hand einzelner Deskriptoren in Verknüpfung mit den Fachinhalten obliegt der Lehrkraft.

7. Klasse – 5. Semester bis 8. Klasse – 8. Semester

Die Auswahl der im Wahlpflichtfach zu erweiternden und vertiefenden Kompetenzen hat sich an den jeweiligen Semestern im Lehrplan des Pflichtfaches Chemie zu orientieren, obliegt jedoch der Lehrkraft in Abhängigkeit von den schulischen Möglichkeiten und den Interessen der Schülerinnen und Schüler.

Darüber hinaus sollen Schülerinnen und Schüler im Wahlpflichtfach folgende Kompetenzen erwerben und ausbauen:

Bei allen praktischen Arbeiten mit Chemikalien und Geräten elaboriert und sicher – entsprechend den Sicherheitsrichtlinien – umgehen.

Die mit der Schule zur Verfügung stehenden experimentellen Methoden Daten generieren, dokumentieren, interpretieren und präsentieren.

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Physikunterrichts im Wahlpflichtfach ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung und Vertiefung ihrer bereits entwickelten naturwissenschaftlichen Kompetenzen zu ermöglichen.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden. Kompetenzen, die im Pflichtfach erworben wurden, sollen im Wahlpflichtfach angewendet und erweitert werden. Die drei wesentlichen Kompetenzbereiche (W: Fachwissen, E: Experimentieren und Erkenntnisgewinnung sowie S: Standpunkte begründen und aus naturwissenschaftlicher Sicht bewerten) sind in jedem Semester zu berücksichtigen.

Der Kompetenzerwerb im Wahlpflichtfach wird besonders durch projektartigen und handlungsorientierten Unterricht gefördert.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Der Lehrstoff im Wahlpflichtfach orientiert sich am Lehrstoff im Pflichtfach Physik des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe.

Die im Wahlpflichtgegenstand Physik behandelten Themen gehen dabei über den im Lehrstoff des Pflichtfaches Physik genannten Lehrstoff hinaus und erweitern ihn. Die Auswahl soll sich in besonderem Maß am Interesse der Schülerinnen und Schüler zu orientieren. Der Unterricht im Wahlpflichtfach Physik eignet sich gut für umfangreichere, besonders auch experimentelle Aspekte.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.

Ausgewählte geometrische Themen sind sowohl selbstständig als auch unter Anleitung zu bearbeiten. Zur Sicherung des Unterrichtsertrages können fallweise Hausübungen vorgesehen werden.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Darstellende Geometrie des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe.

Als zusätzliche Themenbereiche eignen sich unter anderen:

  • Strichaufzählung
    eine Erweiterung des Abbildungsbegriffes (zB in der Kartographie)
  • Strichaufzählung
    die Verwendung iterativer geometrischer Prozesse zur Erzeugung geometrischer Objekte mittels CAD-Paketen (zB Ornamente und Fraktale)
  • Strichaufzählung
    fortgeschrittenes Konstruieren und Modellieren mit CAD-Paketen (zB Vertiefungen bei den Kurven, Volumsmodellen und Flächen
  • Strichaufzählung
    der Einsatz von weiteren neuen digitalen Technologien (zB Augmented Reality, 3D-Druck, Laser-Scanner, Navigationsgeräte)
  • Strichaufzählung
    die Behandlung von neuen und vertiefenden Fragestellungen bei der Bearbeitung der Gebiete aus dem Pflichtgegenstand
  • Strichaufzählung
    die Vertiefung von fächerübergreifenden und anwendungsorientierten Aspekten der Geometrie (z. B. Kristallographie, Chemie, Geographie, Physik, Kinematik, Informatik)

PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflichtfaches ist es, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihren Interessen eine Erweiterung und Vertiefung ihres Bildungshorizonts zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden. Das praktische Arbeiten ist nach Möglichkeit durch Projektarbeit, Durchführung von Experimenten, Lehrausgänge, Kurzpraktika zum Kennenlernen psychologischer und philosophischer Berufsfelder einzubeziehen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Der Lehrstoff ist dem Lehrplan des Pflichtfaches des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe zu entnehmen.

Die für den Wahlpflichtgegenstand spezifischen (semesterübergreifenden) Vertiefungen/Ergänzungen sind schulautonom festzulegen. Die hier angeführten Themenbereiche sind als Orientierung zu verstehen und auf den konkreten Lebensweltbezug der Schülerinnen und Schüler abzustimmen: Modelle zu Entwicklungs- Sozialisations- und Lernprozessen, Aspekte der Friedens- und Konfliktforschung und Gewaltprävention, Erkenntnisse der Neuropsychologie, seelische Erkrankungen und Therapiemöglichkeiten, Methoden des Argumentierens und der Entscheidungsfindung, Themenbereiche der praktischen Philosophie, drängende Fragen der Gegenwart im globalen und digitalen Zeitalter.

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze, Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles sowie die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze.

Zusätzlich gilt: Der Fokus liegt auf themenzentriertem Unterricht, der vertiefende praktische und theoretische Auseinandersetzung mit Werken in den Mittelpunkt stellt.

Im Sinne der Erstellung der Themenbereiche für die Reifeprüfung sowie für die Leistungsbeurteilung ist eine ausführliche Unterrichtsplanung und Unterrichtsdokumentation unerlässlich.

Kompetenzmodell

Es gilt das Kompetenzmodell des Pflichtgegenstandes Musikerziehung.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Semesterübergreifender thematischer Bezugsrahmen

Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte

Musikpraxis mit Schwerpunkt auf „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“:

siehe semesterübergreifende Kompetenzen des Pflichtgegenstandes Musikerziehung

Musikrezeption mit Schwerpunkt auf „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“

  1. Litera a
    Hören und erfassen
  2. Strichaufzählung
    Vernetzung themenrelevanter Kompetenzen aus dem Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musikerziehung des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe
  3. Litera b
    Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
  4. Strichaufzählung
    Vernetzung themenrelevanter Kompetenzen aus dem Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musikerziehung des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten des Pflichtgegenstandes Musikerziehung
  • Strichaufzählung
    Themenzentrierte Querschnitte
  • Strichaufzählung
    Musikalische Eigenproduktion
  • Strichaufzählung
    Komponistinnen und Komponisten sowie Interpretinnen und Interpreten
  • Strichaufzählung
    Musikhistorische Schwerpunkte

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Wie der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung erschließt auch das Wahlpflichtfach Bildnerische Erziehung Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt.

Die Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung (Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign) sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene.

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu ermöglichen.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

  • Strichaufzählung
    Durch eine Vielfalt an Inhalten, Methoden, Materialien und Techniken ist den unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen.
  • Strichaufzählung
    Die Unterrichtsgestaltung hat zwischen Strukturierung und Offenheit einen Rahmen für komplexe Lernsituationen zu schaffen und vielfältige Lernchancen zu ermöglichen. Dazu gehört auch das Nutzen des Bildungspotentials, das in der konstruktiven Wechselbeziehung zwischen praktischer Arbeit und Reflexion wirksam wird.
  • Strichaufzählung
    Die Inhalte sind im Hinblick auf persönliche Interessens- und Lebensbereiche in großem Maße von den Schülerinnen und Schülern mitzubestimmen und eigenverantwortlich zu bearbeiten. Bei der Auswahl haben die Lehrenden Entscheidungshilfen anzubieten und bei der Umsetzung der Aufgabenstellung thematisch, technisch, gestalterisch und arbeitsorganisatorisch zu beraten.
  • Strichaufzählung
    Der Unterricht im Wahlpflichtgegenstand hat darüber hinaus den besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern Lern- und Arbeitsfelder zu erschließen, die zusätzliche Fachinhalte bieten und künstlerische Kompetenzen entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Schülerinnen und Schüler sind dazu anzuregen, eigene Schwerpunkte und Fragestellungen in den Unterricht einzubringen und sich damit auseinander zu setzen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Bildnerische Erziehung im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe. Darüber hinaus sind folgende Schwerpunktsetzungen aus den drei relevanten Kompetenzbereichen vorzunehmen:

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    Die Auseinandersetzung mit selbst gewählten Themen und Techniken aus unterschiedlichsten Fachbereichen erweitern und vertiefen
  • Strichaufzählung
    individuelle Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwickeln

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Fachliche Inhalte exemplarisch selbstständig erschließen
  • Strichaufzählung
    theoretische Inhalte in den Zusammenhang mit der individuellen bildnerischen Praxis setzen

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen
  • Strichaufzählung
    persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren

Exemplarische Inhalte

Österreichische und europäische Kunstwerke und Künstlerinnen- und Künstlerpersönlichkeiten aus Vergangenheit und Gegenwart, außereuropäische Kulturen, Kunst und Gesellschaft, Medien der Kunstvermittlung (Literatur, Kunsteinrichtungen, Kunstmarkt), Phänomene der Umweltgestaltung (Stadtentwicklung, Ortsbild, Denkmalpflege), Kunst als Selbsterfahrung und -darstellung, Berufsorientierung

B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
BERUFSORIENTIERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Berufsorientierung findet viele Ansatzpunkte in den anderen Unterrichtsgegenständen, verfolgt jedoch darüber hinausgehende, eigenständige Ziele.

Der Unterricht in Berufsorientierung strebt die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler an und soll zwei Hauptkomponenten integrieren: Ichstärke (Selbstkompetenz) und Wissen um die bzw. Auseinandersetzung mit der Berufswelt (Sach- und Methodenkompetenz). Sozialkompetenz gewinnt steigende Bedeutung in der Berufswelt: Sie soll sowohl Gegenstand der Untersuchung als auch der Einübung im Rahmen der Berufsorientierung sein.

Somit soll ein wesentlicher Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler geleistet werden. Die Entwicklung und Stärkung von Hoffnung, Wille, Entscheidungsfähigkeit, Zielstrebigkeit, Tüchtigkeit, Leistungsbereitschaft, Durchhaltevermögen und Beziehungsfähigkeit soll dabei im Mittelpunkt stehen.

Berufsorientierung bietet auch Gelegenheit, traditionelle Einstellungen und Vorurteile im Hinblick auf Berufs- und Bildungswege zu überprüfen, und zielt darauf ab, den Raum möglicher Berufs- und Bildungsentscheidungen, insbesondere für Schülerinnen, zu erweitern.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Schulung des präzisen Sprachgebrauches; Gewinnung von und kritische Auseinandersetzung mit bildungs- und berufsrelevanten Informationen.

Mensch und Gesellschaft:

Arbeits- und Berufswelt unter kulturellen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten kennen lernen.

Natur und Technik:

Auswirkung neuer Technologien in den verschiedenen Berufs- und Lebensbereichen.

Kreativität und Gestaltung:

Bedeutung von Kunst und Kreativität für Freizeit und Arbeitsleben.

Gesundheit und Bewegung:

Dimensionen der Gesundheit als Faktor in Arbeit und Beruf.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll die Tatsache berücksichtigen, dass Berufsorientierung prozesshaften Charakter hat. Er soll die Berufs- und Bildungswahl einleiten, begleiten und zur selbstständigen Berufs- und Bildungswahlentscheidung hinführen. Dabei ist auf berufsorientierende Inhalte anderer Unterrichtsgegenstände, auch früherer Schulstufen, Bezug zu nehmen.

Die Beiträge der Berufsorientierung zur Persönlichkeitsbildung bedingen eine besondere Art der Unterrichtsgestaltung: anschauliches, unmittelbares Erleben und Selbsttätigkeit sind dafür Voraussetzung.

Für die Umsetzung im Unterricht bieten sich an: Klassengespräche, Rollenspiele, Gruppenarbeit, selbstständige Einzelarbeit, personale Begegnungen, Realbegegnungen. Realbegegnungen bieten eine breite Palette von Möglichkeiten: Schul-, Betriebs- und Berufserkundungen, Berufspraktische Tage, Besuch von Berufsinformationsmessen usw. Sie erfordern eine fundierte Vor- und Nachbereitung mit den Schülerinnen und Schülern und intensive Kooperation zwischen den Schulen und Betrieben. Bei der Terminisierung ist auf den Gesamtablauf des Berufsorientierungsprozesses zu achten.

Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Entscheidungen der Bildungs- und Berufsplanung persönliche Entscheidungen sind und häufig im Kreis der Familie oder in Einzelberatungen stattfinden. Sie können daher im Unterricht nur vorbereitet werden. Die zielgerichtete Inanspruchnahme von außerschulischen Beratungseinrichtungen durch die Schülerinnen und Schüler ist zu fördern.

Lehrstoff: Kernbereich:

Im Folgenden werden die Lernziele der Berufsorientierung angeführt – sie sind jedenfalls zu gewährleisten. Die aufgezählten Themenbereiche zeigen einen Weg zur Umsetzung.

Die Berufsorientierung soll dazu führen, dass die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    die eigenen Wünsche, Interessen und Neigungen entdecken, erforschen und hinterfragen lernen sowie Begabungen und Fähigkeiten wahrnehmen können, um persönliche Erwartungen reflektieren und einschätzen zu lernen (3. und 4. Klasse):
    Erfahrungen mit Tätigkeiten, in denen Fähigkeiten angesprochen werden (kognitive, affektive, psychomotorische), Auseinandersetzung mit Berufsbiographien, kulturelle Thematisierung von Arbeit (Dichtung, Musik, Werkzeug, Kleidung, Sozialformen, ...) (3. und 4. Klasse);
    persönliche Lebens- und Berufsplanung kritisch reflektieren und überprüfen (Präkonzepte, eigenes Rollenverständnis, geschlechtsspezifische Sozialisation, ...) (3. Klasse);
    Selbstreflexion in Bezug auf Interessen, Neigungen, Fähigkeiten aus den verschiedenen Lebensbereichen (Freizeit, Schule, ...) und Verknüpfung mit der Berufswahl (3. Klasse);
    Veränderbarkeit des Berufswunsches, Berufswunschverlauf (3. und 4. Klasse);
    Anforderungsprofile für berufliche Tätigkeiten und Ausbildungen (3. und 4. Klasse);
    Berufswunsch und Realisierbarkeit im Wirkungsgefüge von zB Eltern, Freundinnen und Freunden, Wirtschaft und Gesellschaft (4. Klasse).
  • Strichaufzählung
    Arbeit in ihrer vielfältigen Bedeutung und Form als Elementarfaktor für die Menschen und ihren Lebensraum erkennen und ihr einen persönlichen Stellenwert zuordnen können (3. und 4. Klasse):
    Arbeit im unmittelbaren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler (3. und 4. Klasse);
    eigene und die Erfahrung anderer mit Arbeit (3. und 4. Klasse);
    Vergleich von Arbeit in verschiedenen Lebens- und Wirtschaftsräumen; Weltwirtschaft und globale Entwicklungen, volkswirtschaftliche Zusammenhänge (Lohn- und Preisentwicklung, Wirtschafts- und Sozialpolitik), europäische Entwicklungen (4. Klasse);
    die vielfältigen Formen von Arbeit, zB: unbezahlte Arbeit (Hausarbeit, Arbeit für Gemeinschaft und Familie, informeller Sektor) – Erwerbsarbeit, selbstbestimmte Arbeit – fremdbestimmte Arbeit (3. Klasse);
    Arbeit und Gesundheit, Arbeitsbedingungen und Gesundheitssicherung (4. Klasse).
  • Strichaufzählung
    durch Auseinandersetzung mit der Problematik der geschlechtsspezifischen Konzentration auf bestimmte Ausbildungswege und des nach Geschlechtern geteilten Arbeitsmarkts die daraus resultierenden Konsequenzen für die weitere Lebens- und Berufslaufbahn einschätzen lernen (3. und 4. Klasse):
    Stärkung des Selbstwertgefühls, insbesondere von Mädchen, hinsichtlich der Eignung für ein breites Ausbildungs- und Berufsspektrum (3. und 4. Klasse);
    Doppelbelastung von berufstätigen Frauen und Lösungsansätze (3. und 4. Klasse);
    Partnerschaft und Aufgabenteilung in Familie, Ehe und Lebensgemeinschaften (3. und 4. Klasse);
    Rollenverständnis (biologische Rolle, soziale Rolle, Berufsrolle) von Mädchen und Frauen, Knaben und Männern (3. und 4. Klasse);
    gesetzliche Grundlagen, zB Ehegesetz, Gleichbehandlungsgesetz usw. (3. Klasse);
    Bezahlung, Aufstiegsmöglichkeiten, Wiedereinstiegsproblematik, Teilzeitbeschäftigung, Weiterbildungschancen (4. Klasse).
  • Strichaufzählung
    Eltern, Funktion der Erziehungsberechtigten als wesentliche Entscheidungsträger einbeziehen (3. und 4. Klasse):
    Reflexion der eigenen Entscheidungsmöglichkeiten innerhalb der Familie (3. und 4. Klasse);
    Erschließung von Eltern, Verwandten, Freunden und Freundinnen als Quelle der Unterstützung (4. Klasse).
  • Strichaufzählung
    aktuelle Formen sowie die Veränderbarkeit von Arbeit und Berufen erkennen, Entwicklungen einschätzen lernen und eine persönliche Strategie für die eigene Berufs- und Lebensplanung aufbauen können (3. und 4. Klasse):
    Veränderungen und Weiterentwicklung von Arbeit und Berufen unter historischen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, ergonomischen und ökologischen Aspekten (3. Klasse);
    Auswirkungen neuer Technologien auf die verschiedenen Berufs- und Lebensbereiche im Zusammenhang mit Arbeit erforschen (3. Klasse);
    Arbeitslosigkeit als strukturelles Phänomen – mögliche persönliche Strategien und Fördermaßnahmen am Arbeitsmarkt (4. Klasse);
    Interessenvertretungen und Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts (4. Klasse);
    Basisqualifikationen als Ausgangspunkt für Spezialisierungen und Weiterbildungsmöglichkeiten (4. Klasse);
    steigende Bedeutung von sozialen Kompetenzen (Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Tragen von Verantwortung usw.) im Berufs- und Wirtschaftsleben (4. Klasse).
  • Strichaufzählung
    sich in den verschiedenen Berufsbereichen zurecht finden lernen, Charakteristika erkennen und nach eigenem Interesse vertiefte Einblicke in ausgewählte Berufe gewinnen (3. und 4. Klasse):
    Berufe nach bestimmten Kriterien Berufsfeldern zuordnen (3. und 4. Klasse);
    persönlich ausgewählte Berufe und Arbeitsbereiche erkunden, Erkenntnisse ableiten und mit persönlichen Einstellungen und Haltungen in Zusammenhang bringen (3. Klasse);
    die Arbeits- und Berufswelt erfahren, Realbegegnungen (3. und 4. Klasse);
    selbstständiges Einholen und kritisches Auseinandersetzen mit berufsrelevanten Informationen (3. und 4. Klasse).
  • Strichaufzählung
    Erwartungshaltungen und Beeinflussungen von außen wahrnehmen, ergründen und in ihrer Wirkung einschätzen lernen (3. und 4. Klasse):
    äußere Einflüsse auf die Entwicklung des Berufswunsches (3. Klasse);
    geschlechtsspezifische Vorurteile (Rollenbilder, geschlechtsspezifische Arbeitsteilung usw.) (3. Klasse);
    Lebens- und Berufsbiographien (3. Klasse);
    Statistiken und Datenmaterial zu beruflichen Positionen, Einkommenshöhen, Arbeitsplatz- und Ausbildungsangebot usw. (4. Klasse).
  • Strichaufzählung
    die vielfältigen Ausbildungswege in Österreich mit ihren besonderen Anforderungen und Bildungsabschlüssen charakterisieren können sowie über Eintritts- und Übertrittsprobleme Bescheid wissen, um einen für sie richtigen Ausbildungsweg zu finden und sich darauf vorbereiten zu können (3. Klasse/2. Semester und 4. Klasse/1. Semester):
    Angebotsprofile und Eingangsvoraussetzungen der weiterführenden Schulen bzw. Schulstufen sowie der Lehre, Inhalte und Abschlüsse (3. Klasse);
    Aufnahmeverfahren der Schulen und Betriebe, zB Tests, Bewerbungen (4. Klasse);
    Kombination von Theorie und Praxis in den Ausbildungswegen (4. Klasse);
    Schulabbruch und daraus resultierende Konsequenzen (4. Klasse);
    Bildungsabschlüsse und Berufschancen (3. Klasse);
    Umstiegsmöglichkeiten und Anrechenbarkeiten, Zugangsbedingungen in weitere aufbauende Ausbildungen (Kolleg, Fachhochschule, ...) exemplarisch kennenlernen (4. Klasse);
    Notwendigkeit und Angebote lebensbegleitender Weiterbildung (3. Klasse).
  • Strichaufzählung
    Beratungseinrichtungen, die Hilfe für die Planung der beruflichen Ausbildung anbieten, kennen lernen und das Angebot für sich nutzen können (4. Klasse):
    Schülerberatung, Schulpsychologie; Arbeitsmarktservice, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer; Projekte, Förderprogramme; sonstige Beratungs- und Informationsquellen.
  • Strichaufzählung
    schwierige berufliche Situationen für bestimmte Gruppen erkennen, Zusammenhänge und mögliche Gründe dafür überlegen, Veränderungsmöglichkeiten aufzeigen und diskutieren können (4. Klasse):
    Berufsbiographien (zB Ausländer/innen, Behinderte, ältere Arbeitnehmer/innen);
    gesetzliche Bestimmungen, zB Ausländerbeschäftigungsgesetz, Behinderteneinstellgesetz;
    Förderung des Integrationsgedankens.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

C. FREIGEGENSTÄNDE

1. Unterstufe
VERTIEFUNG BZW. ERGÄNZUNG EINES PFLICHTGEGENSTANDES

Siehe die Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.

ALLGEMEINE INTERESSEN- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ein Freigegenstand zur allgemeinen Interessen- und Begabungsförderung gibt Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit, ihre persönlichen Interessen und individuellen Begabungen zu entdecken und ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Kenntnisse in besonderer Weise zu entwickeln, zu entfalten, zu erweitern und zu vertiefen.

Die Aufgaben und Ziele orientieren sich in diesem Zusammenhang an Themen und Tätigkeiten, die sich aus dem Lebensalltag der Schülerinnen und Schüler, aus dem Unterricht in den Pflichtgegenständen sowie aus den Bildungsbereichen ergeben.

Wesentliches Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung besonders zu fördern. Bedacht ist darauf zu nehmen, dass die Schülerinnen und Schüler ihre kognitiven, affektiven und kreativen Fähigkeiten entfalten können. Wo es von der inhaltlichen Aufgabenstellung her angebracht ist, soll ganzheitliches, angewandtes und forschendes Lernen sowie selbstständiger Bildungserwerb ermöglicht werden.

Didaktische Grundsätze:

Die allgemeine Interessen- und Begabungsförderung ist durch ein besonders offenes Lehrstoffkonzept charakterisiert, das weit gehende Freiräume für die Auswahl einzelner Themenbereiche zulässt. Neben den Merkmalen der flexiblen Stoffauswahl und Stoffbegrenzung ist vor allem auch die besondere Rolle schülerorientierter Arbeitsformen hervorzuheben, die im Mittelpunkt der Unterrichtsarbeit stehen sollen und deren Ausbau ein eigenständiges Ziel darstellt.

Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll Initiative, Selbstständigkeit, Selbsttätigkeit und Selbstfindung der Schülerinnen und Schüler ebenso wie entsprechende kooperative und kommunikative Prozesse fördern. Bei der Wahl der Themen bzw. der Aufgabenstellungen und der Festlegung der weiteren Umstände (Stoffe, Arbeitsweisen, Organisationsformen, Zeit, Ort, ...) sollen die Schülerinnen und Schüler weitestgehend einbezogen werden.

Lehrstoff:

Im Folgenden werden die grundsätzlichen Zielstellungen der in Frage kommenden Unterrichtsgegenstände benannt. Die konkrete inhaltliche Ausprägung des Lehrstoffes hat an der Schule zu erfolgen.

Spezielle Interessen- und Begabungsförderung:

Anlass- und bedarfsorientiert sind – entsprechend den Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler – Schwerpunkte aus folgenden Zielstellungen zu wählen:

Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre grundlegenden kommunikativen und kreativen Fähigkeiten erproben und erweitern und dabei die vielfältigen Möglichkeiten der persönlichen Ausdrucksfähigkeit entdecken.

In Auseinandersetzung mit sozialen und politischen Fragestellungen sollen sie Verständnis für gesellschaftliche bzw. historische Zusammenhänge sowie verantwortungsbewusstes, tolerantes und demokratisches Verhalten entwickeln.

In Auseinandersetzung mit den Gesetzmäßigkeiten der Natur, mit technologischen Gestaltungsmöglichkeiten und Umweltfragen sollen sie ihre Handlungskompetenz erweitern und ihre Wertvorstellungen weiterentwickeln.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Methoden der Wahrnehmung und Reflexion ihrer persönlichen Befindlichkeit (seelisch, geistig und körperlich) entwickeln und lernen Wege zu finden, wie sie zu verbessern ist.

Berufsorientierung:

Vertiefende Inhalte aus dem Lehrplan der verbindlichen Übung “Berufsorientierung” mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.

Chor:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Freude am Singen, Verständnis für die Musik und die Liebe zu ihr entwickeln. In Verbindung mit dem im Pflichtgegenstand “Musikerziehung” gepflegten Liedgesang ist das einstimmige und das mehrstimmige Lied zu üben.

Darstellendes Spiel:

Die Darstellung ist ein kreativer Prozess, der alle Schülerinnen und Schüler zu erfassen hat. Die Kooperation erstreckt sich dabei auch auf die Vorbereitungsarbeiten, wie etwa Beschaffung und Herstellung von Requisiten, Bühnenbildern, Plakaten oder Einladungen.

Einführung in die Informatik:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Sicherheit in der Bedienung von Computern samt Peripheriegeräten, Geläufigkeit bei der Verwendung üblicher Anwendersoftware und grundlegende Kompetenzen im Umgang mit neuen Technologien insgesamt gewinnen und interessensorientierte Arbeiten mit neuen Technologien sowohl individuell als auch im Team durchführen können.

Ernährung und Haushalt:

Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Bewältigung von Aufgaben im privaten Haushalt befähigt werden, wobei der Haushalt in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu sehen ist.

Instrumentalunterricht:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Instrumentalspiel erlernen bzw. erwerben, wobei ihnen vielfältige Möglichkeiten des praktischen Musizierens in eigenständiger Betätigung im Solo- und Ensemblespiel eröffnet werden sollen.

Kurzschrift:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Diktate fehlerfrei und sauber aufnehmen und diese sicher lesen und wortgetreu in Langschrift wiedergeben können. Sie sollen Wendigkeit und Genauigkeit im Erfassen des gesprochenen Wortes erlangen.

Maschinschreiben:

Die Schülerinnen und Schüler sollen im Zehn-Finger-Blindschreiben (Grundstellung asdf-jklö) fehlerfreies und sauberes Schreiben ohne bestimmte Geschwindigkeit beherrschen.

Schach:

Durch das Erlernen des “königlichen Spieles” sollen die Schülerinnen und Schüler logisch-systematisches Denken unter Betonung sachgesetzlicher, ökonomischer und ästhetisch-kreativer Gesichtspunkte entwickeln.

Spielmusik:

Durch das gemeinsame Spielen auf Musikinstrumenten sollen die Schülerinnen und Schüler Freude am Musizieren und musikalisches Verständnis entwickeln und auf das Hören größerer Musikwerke vorbereitet sein. Bei der Wahl der Instrumente ist nach Möglichkeit auf die Eignung zum Zusammenspiel zu achten.

Technisches Werken bzw. Textiles Werken:

Jener Unterrichtsgegenstand, der von den Schülerinnen und Schülern im Zuge der Alternativstellung nicht gewählt wurde, kann hier im unverbindlichen Bereich angeboten werden. Die Inhalte entsprechen dem jeweiligen Pflichtgegenstand, mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.

Verkehrserziehung:

Die Schülerinnen und Schüler sollen eine kritische und verantwortungsbewusste Einstellung zum Straßenverkehr erwerben und zu bewusstem Wahrnehmen und überlegtem Handeln in Verkehrssituationen fähig sein.

FREMDSPRACHEN

Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch:

Siehe den Lehrplan des jeweiligen Pflichtgegenstandes “Lebende Fremdsprache” im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.

GEOMETRISCHES ZEICHNEN

(am Gymnasium und Wirtschaftskundlichen Realgymnasium)

Siehe den Lehrplan des Pflichtgegenstandes “Geometrisches Zeichnen” im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.

MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorrangiges Bildungsziel für Schülerinnen und Schüler aus zweisprachigen Lebenszusammenhängen ist die Erreichung eines hohen Grades der Zweisprachigkeit (Muttersprache und Deutsch). Da sie zwei Primärsprachen erlernen, ergeben sich grundsätzlich analoge Bildungs- und Lehraufgaben wie im Deutschunterricht. Es wird daher auf die betreffenden Stellen des Lehrplanes für Deutsch verwiesen, spezifische bzw. über den Deutschunterricht hinausgehende Aspekte werden explizit ausgeführt:

Der muttersprachliche Unterricht soll helfen,

  • Strichaufzählung
    über die Förderung einer positiven Einstellung zur Zweisprachigkeit die Identität zu stärken und den Integrationsprozess zu unterstützen,
  • Strichaufzählung
    über die Auseinandersetzung mit der Herkunft und der aktuellen Lebenswelt sowie der Aufarbeitung der bikulturellen/zweisprachigen Erfahrungen Brücken zwischen Kulturen und Generationen zu schlagen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Die Beiträge des muttersprachlichen Unterrichts sind analog jenen des Deutschunterrichts.

Mensch und Gesellschaft (zusätzlicher Beitrag):

Auseinandersetzung und Bewusstmachen von Gemeinsamem und Unterschiedlichem, von Eigenem und Fremdem und schließlich von Interferenzen zwischen den beteiligten Sprachen und Kulturen.

Didaktische Grundsätze:

Auf Grund der Gemeinsamkeiten der Didaktik des muttersprachlichen Unterrichts mit dem Deutschunterricht wird auf die entsprechenden Passagen im Lehrplan für Deutsch verwiesen. Darüber hinaus sind noch weitere Überlegungen zu berücksichtigen:

Sprach- und kulturübergreifendes, fächerübergreifendes Arbeiten, Lernen an und in (interkulturellen) Projekten soll gegenseitiges Verständnis und Toleranz fördern und entwickeln und somit integrative Prozesse unterstützen.

Zur Erreichung der Zweisprachigkeit ist die inhaltliche und methodische Verknüpfung bzw. Koordination mit dem Deutschunterricht notwendig und sinnvoll.

Für das Herausarbeiten von Gemeinsamem und Unterschiedlichem, von Berührungen und Kontakten (in Geschichte, Kultur, Literatur und Sprache) sind kontrastive Verfahren anzuwenden.

Der heterogenen Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler kann durch verschiedene Lernformen (selbsttätiges Lernen, Lernen im Tandem oder in Gruppen, Projektlernen, ...) begegnet werden.

Da die Beherrschung der Muttersprache die Basis für den Erwerb von Fremdsprachen darstellt, ist Koordination mit dem Fremdsprachenunterricht notwendig. Kontrastive Reflexionen über Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie Interferenzen zwischen dem Deutschen, der Muttersprache und der Fremdsprache sind geeignet, Verwechslungen hintanzuhalten und den Lernertrag zu sichern.

Inhaltliches Reproduzieren von verschiedenen Textsorten in der Muttersprache sowie in Deutsch (schriftlich wie mündlich) sind geeignet, für Interferenzen zu sensibilisieren und sie schließlich zu vermeiden.

Die Vermittlung eines grundlegenden philosophischen Rüstzeugs – Einführung in die Verwendung von Wörterbüchern, morphologischen Tabellen und Nachschlagewerken – bereits vom Beginn des muttersprachlichen Unterrichts an ist geeignet, die Selbstständigkeit und Sicherheit vor allem bei schriftlichen Arbeiten und beim (inhaltsbezogenen) Lesen zu fördern.

Lehrstoff:

Die Einstellung der Schülerinnen und Schüler zu ihrer Muttersprache sowie zum Deutschen ist auf Grund der jeweiligen Sozialisationsbedingungen unterschiedlich. Ähnlich verhält es sich bei den sprachlichen Voraussetzungen. Daher kann der Lehrstoff nur bedingt nach Klassen bzw. Schulstufen eingeteilt werden.

Über den Deutschunterricht hinausgehende Aufgabenbereiche sind:

  • Strichaufzählung
    Entwicklung und Festigung einer funktionalen schriftlichen wie mündlichen Zweisprachigkeit in verschiedensten Situationen, Anwendungsbereichen und funktionalen Stilen.
  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung für sprachliche Richtigkeit (bei der Aussprache, bei der Rechtschreibung, in der Grammatik, Syntax und Semantik, Lexik, in der Stilistik), insbesondere vor dem Hintergrund der Interferenzen zwischen der Muttersprache und dem Deutschen auf der Basis der Reflexion und Analyse über die eigene Sprachverwendung (der Muttersprache und des Deutschen).
  • Strichaufzählung
    Erweiterung der Begiffsbildung und des Fachwortschatzes mit dem Ziel einer ausgeglichenen sprachlichen Entwicklung.
  • Strichaufzählung
    Die Sprachbetrachtung soll zum Erkennen von Sprachstrukturen und zum Sprachvergleich (zB Ausdruck der Zeit, Handlungsverlauf, Rektion, Phraseologie) hinführen. Die Reflexion über Sprechakte und Redemittel, über Verwendungszusammenhänge (Sprachpragmatik), soll zu einer bewussten Sprachverwendung und gewählten Ausdrucksweise in der Muttersprache und im Deutschen führen und nachlässiges Sprachmischen verhindern helfen.
  • Strichaufzählung
    Kompetenz in der Muttersprache erfordert ein Grundwissen über die Literatur, Landes- und Kulturkunde des Herkunftslandes, zweisprachige Kompetenz setzt voraus, dass die beteiligten Sprachen und Kulturen von den Schülerinnen und Schülern zueinander in Beziehung gesetzt werden können.

Schriftliche Kommunikation:

  • Strichaufzählung
    Entwicklung der sprachlichen Darstellung eigener Erfahrungen, Gefühle, Meinungen, Verfassen von sachbezogenen Texten und Konfrontation der Ausdrucksformen mit dem Deutschen.
  • Strichaufzählung
    Sicherung der Rechtschreibung, Hintanhalten von Interferenzen mit dem Deutschen durch sprachliche Sensibilisierung.

Mündliche Kommunikation:

  • Strichaufzählung
    Erweiterung der Sprechfähigkeit und des Inventars des Sprachhandelns unter Bezugnahme auf eine Vielfalt von soziokommunikativen Situationen (situatives Sprachhandeln).
  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung für den Einsatz von sprachlichen Registern in der Muttersprache im Vergleich zum Deutschen.

Lesefertigkeit:

  • Strichaufzählung
    Lust am Lesen entwickeln, Vergleiche und Berührungspunkte mit der deutschsprachigen Literatur suchen.
  • Strichaufzählung
    Vergleich von muttersprachlichem Original und deutscher Übersetzung.

Sprachbetrachtung:

  • Strichaufzählung
    Nachdenken über Sprechen und Sprache (Muttersprache und Deutsch) zur Festigung des Sprachbewusstseins und Förderung der Sicherheit des Sprachgebrauchs.
  • Strichaufzählung
    Sich bewusst machen und versprachlichen, in welchen Sprachen sich die Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler widerspiegeln.
  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung für das Phänomen der Sprachmischung mit dem Ziel, Interferenzen leichter zu bewältigen.

2. Oberstufe

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.

Die im Umgang mit der ersten, gegebenenfalls auch mit einer zweiten lebenden Fremdsprache gewonnenen Erfahrungen und erworbenen Lernstrategien sind für die weitere Fremdsprache im Freigegenstand zu nutzen (Tertiärspracheneffekt).

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellungen zu ermöglichen.

Wird die Fremdsprache als Mehrklassenkurs geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.

Fertigkeitsbereiche, Teilkompetenzen und Lernsemester

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Freigegenstand erwerben sollen, folgen ebenfalls den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Skalen sowie den Kann-Beschreibungen zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen. Sie wurden geringfügig adaptiert, um sie an die Voraussetzungen der Schulrealität anzupassen.

Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 12. Schulstufe in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B1.

Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen.

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Hören

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter und ganz einfache Sätze, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, verstehen können, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können
  • Strichaufzählung
    Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen
  • Strichaufzählung
    einfache Fragen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt
  • Strichaufzählung
    einfache Wendungen und Sätze gebrauchen können, um Leute, die man kennt, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo man wohnt

Schreiben

  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können
  • Strichaufzählung
    ganz einfache persönliche Briefe, Notizen und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben und sich darin auch für etwas bedanken oder entschuldigen können

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Hören

  • Strichaufzählung
    die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte mit einem frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können
  • Strichaufzählung
    Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)*
  • Strichaufzählung
    in einfachen kurzen Texten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen
  • Strichaufzählung
    über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können*
  • Strichaufzählung
    ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten schreiben können

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird
  • Strichaufzählung
    aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht*
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen*
  • Strichaufzählung
    gegenwärtige und vergangene Aktivitäten beschreiben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können
  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird*
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Durchsagen und Mitteilungen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze unkomplizierte, zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können*
  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können*

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Hören

  • Strichaufzählung
    die Hauptpunkte verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können*
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können*
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  • Strichaufzählung
    eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

8. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, auch in Radiosendungen und Filmen, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen (auch Filme, literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  • Strichaufzählung
    detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

8. Semester

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet*
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können*

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können*
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen und Informationen austauschen können*
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden*
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können*
  • Strichaufzählung
    detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können*

LATEIN

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff (für alle Klassen):

Der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Latein ist sinngemäß anzuwenden.

In Mehrstufenkursen ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

GRIECHISCH

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff (für alle Klassen):

Der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Griechisch ist sinngemäß anzuwenden.

In Mehrstufenkursen ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

Wie für den Freigegenstand Latein.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff (für alle Klassen):

Der Lehrplan des entsprechenden Pflichtgegenstandes ist sinngemäß anzuwenden.

MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Vorrangiges Ziel des muttersprachlichen Unterrichts ist es, das Erreichen eines möglichst hohen Kompetenzniveaus in der Erstsprache der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler, die lebensweltlich zwei- oder mehrsprachig aufwachsen, erfahren Einblicke in Struktur, Funktion und Entwicklung ihrer Erstsprache und gewinnen die Fähigkeit, über das eigene Sprachprofil und die Vielfalt der Sprachen zu reflektieren. Ebenso kommt unter Einbeziehung von Tradition und Brauchtum der Beschäftigung mit der Landes- und Kulturkunde sowie der Literatur Bedeutung zu. Damit soll der muttersprachliche Unterricht neben dem Aufbau und der Weiterentwicklung von Sprachkompetenzen auch das positive Potential bewusst machen, das zwei- und mehrsprachigen Menschen innewohnt und die Identität und Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler stärken. Die Schülerinnen und Schüler lernen selbstbestimmt und zielbewusst sprachliche Qualifikationen auszubauen, ihre soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen in vielsprachigen Situationen einzusetzen und als Sprachmittler zu fungieren.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Deutsch.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die prinzipielle Gleichwertigkeit von Erstsprache und Deutsch ist die Voraussetzung für gelingende Zweisprachigkeit. Das Ziel des muttersprachlichen Unterrichts ist daher der Aufbau der auch im Pflichtgegenstand Deutsch angestrebten Kompetenzen im mündlichen und schriftlichen Bereich, um die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern und ihr sprachliches Selbstbewusstsein zu stärken.

Neben den didaktischen Grundsätzen des Pflichtgegenstandes Deutsch sind im muttersprachlichen Unterricht folgende Grundsätze zu beachten:

Aufgrund der heterogenen Lerngruppe im muttersprachlichen Unterricht ist auf die unterschiedlichen Sprach(lern)erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch geeignete Individualisierungsmaßnahmen einzugehen. Das tatsächliche Erreichen des jeweiligen Kompetenzniveaus wird individuell unterschiedlich sein. Es ist abhängig vom vorausgegangenen individuellen Entwicklungsprozess in der Erstsprache bzw. von der schulischen und außerschulischen Sprachaneignung.

Um den Spracherwerb und damit das sprachliche Selbstbewusstsein der Schülerinnen und Schüler zu fördern, ist besonderes Augenmerk auf die Vermittlung von aktiven Sprachlernstrategien zu legen. Dazu gehört unter anderem der kompetente Umgang mit Medien.

Die Schülerinnen und Schüler bewegen sich in einer Welt sprachlicher Vielfalt und brauchen Orientierungswissen und Reflexionsfähigkeit über Sprachen. Sprachreflexion dient dem Erkennen von sprachlichen Strukturen in der Erstsprache und ihrem Vergleich mit anderen Sprachen.

Der Erarbeitung sozialer und kultureller Bezüge von Sprachen kommt im muttersprachlichen Unterricht eine besondere Bedeutung zu. Dabei sind Kenntnisse über das Herkunftsland, über Prozesse wie Migration und Sozialisation im neuen kulturellen Umfeld sowie soziokulturelle und psychosoziale Konfliktfelder zu berücksichtigen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen können, dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden

Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden

Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; Textsorten aus dem privaten und öffentlichen Leben verfassen

Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten; Zeit einteilen
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein der Kommunikationssituation entsprechendes Format wählen und angemessene Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben und Grammatik: eigene Rechtsschreib- und Grammatikschwächen erkennen und abbauen;

Wortschatz: aufbauen und anwenden

Textkompetenz

Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen auffinden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen

Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren

Werkpoetik: Kennzeichen ästhetischer Texte kennenlernen; Merkmale von Textarten und Genres feststellen und als Mittel der Textintention verstehen; Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen

Rezeption und Interpretation: den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren; Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen; relevante Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen; Fertigkeiten des Informationslesens in den digitalen Medien anwenden können: Querlesen, Parallellesen, Hypertextlesen

Medienkulturkompetenz: unterschiedliche Medienproduktionsformen (Buch und andere Printmedien, Film, Fernsehen, Video, Rundfunk, digitale Medien) kennen und in ihrer Funktion und Wirkung unterscheiden

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: Gesprächen folgen; öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisch kommentieren

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses erkennen und beschreiben; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren

Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Redeumgebung erkennen; die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmerinnen und Gesprächsteilnehmern und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem öffentlichen und privaten Leben verfassen

Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Wege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben und Grammatik: eigene Rechtsschreib- und Grammatikschwächen erkennen und abbauen;

Wortschatz: aufbauen und anwenden

Textkompetenz

Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen; Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen

Texte reflektieren und bewerten: Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung in Grundzügen kennen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel verstehen

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive erkennen; sprachliche Verfahren in ästhetischen Texten aufzeigen; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben

Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Kontexte als Basis für Interpretationsversuche nutzen; Besonderheiten literarischer Sprache erkennen; sprachliche Besonderheiten ästhetischer Texte im Unterschied zu nicht-literarischen Texten analysieren können

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: neue Medienformate rezeptiv und produktiv nützen; Informationen aus komplexen Datenmengen sichten, beurteilen und auswählen

Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben; sprachliche und mediale Kommunikationsmittel verantwortungsbewusst einsetzen

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: Gesprächen folgen und situationsangepasst kommunizieren

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen unvorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses bewusst einnehmen; sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen

Kommunikatives Verhalten: sich mit innerer und äußerer Mehrsprachigkeit auseinandersetzen; Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen, unterschiedliche Gesprächssituationen erfassen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem privaten und öffentlichen Leben verfassen

Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Interaktionswege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben und Grammatik: eigene Rechtsschreib- und Grammatikschwächen erkennen und abbauen;

Wortschatz: aufbauen und anwenden

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: sprachliche Besonderheiten nicht-literarischer Texte im Unterschied zu ästhetischen Texten erfassen und nachvollziehbar beschreiben können; Intention erkennen

Texte reflektieren und bewerten: sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und einer kritischen Betrachtung unterziehen; eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung: Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen

Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Textanalyse in kultureller und sprachlicher Hinsicht als Basis für Interpretationen nutzen können; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen strukturieren; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen

Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen; nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen; Mittel der Rhetorik erkennen und einsetzen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem beruflichen Leben verfassen

Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio) übernehmen

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben und Grammatik: eigene Rechtsschreib- und Grammatikschwächen erkennen und abbauen;

Wortschatz: aufbauen und anwenden

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen; Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben, ihre Funktion erkennen und analysieren

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen und biographischen Kontext erfassen; Literatur in den jeweiligen Sprachen anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen

Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse erproben; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen erfassen

Medienkulturkompetenz: Organisationsstrukturen und wechselseitige Durchdringung unterschiedlicher Medienproduktionsformen erfassen; Interessen und Absichten hinter (multi-) medialen Texten und Produkten analysieren und bewerten sowie manipulative Zielsetzungen erkennen

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Mündliche Kompetenz

Sprechsituationen und Sprechanlässe: Präsentationstechniken – allein und im Team zielorientiert einsetzen; frei vortragen

Kommunikatives Verhalten: Redeumgebung nützen; Kontextbezogenheit erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen; Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem literarisch-kulturellen Leben verfassen, zB Textinterpretation

Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio) übernehmen

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben und Grammatik: eigene Rechtsschreib- und Grammatikschwächen erkennen und abbauen; Einblicke in den Wandel der Sprach- und Schreibnormen gewinnen;

Wortschatz: aufbauen und anwenden

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen

Texte reflektieren und bewerten: den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen; nichtlineare und lineare Darstellung von Informationen unterscheiden und bewerten

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen, biographischen und psychologischen Kontext erfassen; Literatur in den jeweiligen Sprachen anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; interkulturelle Bezüge kennenlernen; Beispiele künstlerischer Filme kennen (auch Literaturverfilmungen); Merkmale ästhetischer Sprache erkennen

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Literatur als Abbild der gesellschaftlichen Entwicklung erkennen; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen; Sprache, Sprachreflexion und Erzählen als Thema der Literatur verstehen

Rezeption und Interpretation: Ansätze der Textanalyse anwenden; Interpretationen auf Basis von Textbeschreibung, Kontexten und Sekundärliteratur vornehmen; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben; sprachliche Varietäten erkennen

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: Medien zur Kommunikation nützen und als Basis transkultureller Kontakte fördern

Medienkulturkompetenz: gesellschaftliche Auswirkungen der Medien erkennen und ihre lebensgestaltenden Funktionen reflektieren

8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester

Mündliche Kompetenz

Sprechsituationen und Sprechanlässe: verschiedene sprachliche Register (Dialekte, Jargon, …) einschließlich der Standardsprache beherrschen

Kommunikatives Verhalten: Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Textsorten aus dem beruflichen, wissenschaftlichen und literarisch-kulturellen Leben verfassen

Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen beachten

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachverwendung und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren; Qualität eigener und fremder Texte beurteilen
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben und Grammatik: eigene Rechtsschreib- und Grammatikschwächen erkennen und abbauen; Einblicke in den Wandel der Sprach- und Schreibnormen gewinnen;

Wortschatz: aufbauen und anwenden

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Interpretationen entwickeln (besonders in nichtlinearen Texten Adressat, Intention und Situation analysieren und interpretieren)

Texte reflektieren und bewerten: durch das Erkennen von Strategien der Beeinflussung politische Mündigkeit erlangen; die Fähigkeit der Perspektivenübernahme und der kritischen Betrachtung von Perspektiven fördern

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen und kulturellen Kontext erfassen; (Gegenwarts-)Literatur in den jeweiligen Sprachen anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen

Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Wechselwirkungen literarischer und filmischer Erzählweisen deuten; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen; literarische Sprache, ihre Formen, ihren Wandel, ihre Besonderheiten und Verbindungen zur Alltagssprache beachten

Rezeption und Interpretation: verstehen, auf welche Weise Texten Bedeutung zugeschrieben wird: über unterschiedliche Ansätze der Textinterpretation verfügen; grammatisch-stilistische Erscheinungen und semantische Beziehungen beschreiben können

Mediale Bildung

Mediennutzungskompetenz: über Entscheidungskompetenz verfügen; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen

Medienkulturkompetenz: Mediensprachen als semiotische Systeme verstehen

8. Semester

Mündliche Kompetenz

Sprechsituationen und Sprechanlässe: Kommunikationsorganisation wahrnehmen – mit besonderer Berücksichtigung von Präsentationsformen

Kommunikatives Verhalten: Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können: Mediengerechtes Verhalten einschätzen und einnehmen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen in Hinblick auf Textsorten optimieren

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen

Schreibprozess: Qualität eigener und fremder Texte beurteilen

Rechtschreiben und Grammatik: bei orthografischen und grammatikalischen Problemen zielführende Lösungen finden;

Wortschatz: aufbauen und anwenden

Textkompetenz

Texte reflektieren und bewerten: moralische, ethische Fragen differenziert erfassen

Literarische Bildung

Texte und Kontexte: interkulturelle Bezüge (Exil, ethnische Minderheiten, Migration) kennenlernen; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen

Werkpoetik: Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren

Rezeption und Interpretation: Phänomene des Sprachwandels in der Gegenwartssprache reflektieren

Mediale Bildung

Medienkulturkompetenz: künstlerische Ausdrucksformen in allen Medien rezipieren, vergleichen und zueinander in Beziehung setzen

D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

1. Unterstufe
VERTIEFUNG BZW. ERGÄNZUNG EINES PFLICHTGEGENSTANDES

Siehe die Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.

ALLGEMEINE INTERESSEN- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG

Siehe Abschnitt C (Freigegenstände).

MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT

Siehe Abschnitt C (Freigegenstände).

2. Oberstufe

Siehe Abschnitt C (Freigegenstände) mit folgender Ergänzung:

DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 7. Klasse):

Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache Deutsch ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Fächern und für eine Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionskompetenz, die eine erfüllte und verantwortungsvolle Teilnahme am schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache hat die Aufgabe, die Deutschkompetenz der Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch zu vertiefen. Er ist damit in erster Linie als ein unterstützendes Sprachtraining in Deutsch zu verstehen, das die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt, die für ihr schulisches Fortkommen und die persönliche Entwicklung notwendigen sprachlichen Kompetenzen in der Unterrichtssprache zu erwerben und zu festigen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Siehe Pflichtgegenstand Deutsch

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Siehe Pflichtgegenstand Deutsch

Didaktische Grundsätze (5. bis 7. Klasse):

Ziel des Deutsch-als-Zweitsprache-Unterrichts ist der unterstützende Aufbau der im Pflichtgegenstand Deutsch angestrebten Kompetenzen im mündlichen und schriftlichen Bereich. Der Deutsch-als-Zweitsprache-Unterricht orientiert sich daher an den didaktischen Grundsätzen des Deutschunterrichts. Der Schwerpunkt liegt auf jenen sprachlichen Kompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, die sprachlichen Anforderungen in allen Unterrichtsfächern zu bewältigen und die ihnen einen kompetenten Umgang mit der deutschen Sprache in- und außerhalb der Schule ermöglichen.

Neben den didaktischen Grundsätzen des Pflichtgegenstandes Deutsch sind im Unterricht für Deutsch als Zweitsprache folgende Grundsätze zu beachten:

Der Grundsatz des Deutschunterrichts „Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft“ hat im Deutsch-als-Zweitsprache-Unterricht besondere Bedeutung. Die Schülerinnen und Schüler bewegen sich in einer Welt sprachlicher Vielfalt und brauchen Orientierungswissen und Reflexionsfähigkeit über Sprachen. Daher sind unterschiedliche Vorkenntnisse und Sprachlernerfahrungen der Schülerinnen und Schüler in den Deutsch-als-Zweitsprache-Unterricht mit einzubeziehen. Die sprachliche Heterogenität in der Lerngruppe bedeutet, dass durch Individualisierungsmaßnahmen auf unterschiedliche Lernvoraussetzungen reagiert werden muss. Schwierigkeiten im Deutscherwerb sind vor dem Hintergrund der jeweiligen Erstsprachen zu sehen.

Ausgangspunkt für die Förderung im Rahmen von Deutsch als Zweitsprache ist der Einsatz von pädagogischer Diagnostik.

Besonderes Augenmerk ist auf die Vermittlung von aktiven Sprachlernstrategien, insbesondere Lesestrategien, zu legen. Dazu gehört auch die Reflexion über den eigenen Sprachlernprozess und der kompetente Umgang mit Medien.

Bei der Einschätzung der Leistungsfähigkeit ist zu berücksichtigen, dass Sprachaneignungsprozesse durch ein Missverhältnis zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit gekennzeichnet sind und die Schülerinnen und Schüler womöglich nur einen Teil ihrer tatsächlichen Erlebnis- und Erfahrungswelt in der Zweitsprache mitteilen können.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Textkompetenz als rezeptiver und produktiver Fertigkeit. Der Förderung der normativen Sprachrichtigkeit kommt besondere Bedeutung zu.

Besonderes Augenmerk ist auf die Förderung der normativen Sprachrichtigkeit zu legen. Grammatikwissen unterstützt die Textkompetenz und fördert die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen sowie die Analyse sprachlicher Erscheinungen in verschiedenen Sprachen.

Fehler sind ein wichtiges Element im Sprachlernprozess und erfordern eine lernerzentrierte Reflexion und behutsame Korrektur.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester)

Die Schülerinnen und Schüler trainieren und vertiefen ihre Kompetenzen in den Bereichen „Mündliche Kompetenz“, „Schriftliche Kompetenz“ und „Textkompetenz“:

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen können, dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden

Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden

Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen, journalistischen Leben verfassen, insbesondere Zusammenfassung, Leserbrief, Erörterung

Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Wege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten; Zeit einteilen
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein der Kommunikationssituation entsprechendes Format wählen und angemessene Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen

Textkompetenz

Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen auffinden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen

Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Die Schülerinnen und Schüler trainieren und vertiefen ihre Kompetenzen in den Bereichen „Mündliche Kompetenz“, „Schriftliche Kompetenz“ und „Textkompetenz“.

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: Gesprächen folgen; öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisch kommentieren

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses erkennen und beschreiben; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren

Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Redeumgebung erkennen; die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmerinnen und Gesprächsteilnehmern und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem öffentlichen und journalistischen Leben verfassen, insbesondere Zusammenfassung, Erörterung, Kommentar

Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Wege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen

Textkompetenz

Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen; Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen

Texte reflektieren und bewerten: die Beziehung von Sprache und außersprachlicher Wirklichkeit als Problem erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Die Schülerinnen und Schüler trainieren und vertiefen ihre Kompetenzen in den Bereichen „Mündliche Kompetenz“, „Schriftliche Kompetenz“ und „Textkompetenz“.

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: Gesprächen folgen und in sie situationsangepasst eingreifen

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen unvorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses bewusst einnehmen; sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen

Kommunikatives Verhalten: sich mit innerer und äußerer Mehrsprachigkeit auseinandersetzen; Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen, symmetrische und asymmetrische Gesprächssituationen erfassen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen Leben verfassen, insbesondere offener Brief, Empfehlung

Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Interaktionswege der digitalen Medien

Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: sprachliche Besonderheiten nicht-literarischer Texte im Unterschied zu ästhetischen Texten erfassen und nachvollziehbar beschreiben können; Intention sowie sach- und medienspezifische, sprachliche, visuelle und auditive Mittel und deren Wirkung erkennen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen

Texte reflektieren und bewerten: sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); subjektive Bedingungen der Textrezeption reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und empathisch aufnehmen und einer kritischen Betrachtung unterziehen; eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Die Schülerinnen und Schüler trainieren und vertiefen ihre Kompetenzen in den Bereichen „Mündliche Kompetenz“, „Schriftliche Kompetenz“ und „Textkompetenz“.

Mündliche Kompetenz

Hörverständnis: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören

Sprechsituationen und Sprechanlässe: in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen; nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen; Mittel der Rhetorik erkennen und einsetzen

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem beruflichen und wissenschaftlichen Leben verfassen, insbesondere Meinungsrede, Textanalyse

Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; zu sprachkritischen Diskursen (zB feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache) Stellung nehmen

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen; Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben und ihre Funktion erkennen; phonologische, lexikalische, semantische, syntaktische, rhetorische, stilistische Analysen durchführen

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Die Schülerinnen und Schüler trainieren und vertiefen ihre Kompetenzen in den Bereichen „Mündliche Kompetenz“, „Schriftliche Kompetenz“ und „Textkompetenz“.

Mündliche Kompetenz

Sprechsituationen und Sprechanlässe: Präsentationstechniken – allein und im Team zielorientiert einsetzen; frei vortragen

Kommunikatives Verhalten: Redeumgebung nützen; Kontextbezogenheit erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen; Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können

Schriftliche Kompetenz

Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem literarisch-kulturellen Leben verfassen, insbesondere Textinterpretation

Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen

Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen: Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen

Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen

Textkompetenz

Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen

Texte reflektieren und bewerten: den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen; nichtlineare und lineare Darstellung von Informationen unterscheiden und bewerten

E. FÖRDERUNTERRICHT

1. Unterstufe

Siehe zweiter Teil Abschnitt “Förderunterricht

2. Oberstufe

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes der betreffenden Klasse durchgenommenen Lehrstoffes für Schüler, die beim Übertritt in die allgemeinbildende höhere Schule oder in der Anfangsstufe (bzw. in der Unterstufe) des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen. Dabei ist vorauszusetzen, daß es sich um an sich geeignete und leistungswillige Schüler handelt, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes im betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Im RIS seit

27.04.2017

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2018

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40192783

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/88/ANL1/NOR40192783

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