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Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen Anl. 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 88/1985 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 219/2016

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

10.08.2016

Außerkrafttretensdatum

31.08.2016

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche
70/09 Minderheiten-Schulrecht

Beachte

klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 19)

Text

Anlage A

LEHRPLAN DER ALLGEMEINBILDENDEN HÖHEREN SCHULE

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

1. Funktion und Gliederung des Lehrplans

Der vorliegende Lehrplan stellt einerseits die für die Einheitlichkeit und Durchlässigkeit des Schulwesens notwendigen Vorgaben dar und eröffnet andererseits Freiräume, die der Konkretisierung am Standort vorbehalten sind. Der Lehrplan dient als Grundlage für

  • Strichaufzählung
    die Konkretisierung des Erziehungsauftrags der Schule,
  • Strichaufzählung
    die Planung und Steuerung des Unterrichts in inhaltlicher und in methodischer Hinsicht,
  • Strichaufzählung
    die Gestaltung des Erweiterungsbereichs und für schulautonome Lehrplanbestimmungen,
  • Strichaufzählung
    die Planungen der schulpartnerschaftlichen Gremien,
  • Strichaufzählung
    das standortbezogene Bildungsangebot,
  • Strichaufzählung
    die Berücksichtigung der individuellen Interessen und persönlichen Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler.

Der Lehrplan gliedert sich in das Allgemeine Bildungsziel, die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze, den Teil Schul- und Unterrichtsplanung, die Stundentafeln und die Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Das Allgemeine Bildungsziel definiert gemeinsam mit den Allgemeinen Didaktischen Grundsätzen und dem Teil Schul- und Unterrichtsplanung Verbindlichkeiten, Verantwortlichkeiten und Freiräume bei der Umsetzung des Lehrplans.

Die Stundentafeln nennen Unterrichtsgegenstände und geben das Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände an, definieren die Freiräume für schulautonome Maßnahmen und sind maßgebend für den zeitlichen Umfang des Kernbereiches (in seiner jeweiligen Bedeutung; siehe dazu Ziffer 2, des Dritten Teiles).

In den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände wird die “Bildungs- und Lehraufgabe” festgelegt, welche sich in der Unterstufe sowohl auf den Kern- als auch auf den Erweiterungsbereich bezieht. Außerdem werden Bezüge zum Allgemeinen Bildungsziel und insbesondere Beiträge zu den Bildungsbereichen angeführt. Im Abschnitt “Didaktische Grundsätze” werden Anleitungen zur Gestaltung des Unterrichts gegeben und im Abschnitt “Lehrstoff” werden die zu erreichenden Ziele bzw. Inhalte (in der Unterstufe für den Kernbereich) festgelegt.

2. Gesetzlicher Auftrag

Die allgemein bildende höhere Schule hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und sie zugleich zur Hochschulreife zu führen (Paragraph 34, des Schulorganisationsgesetzes).

Die allgemein bildende höhere Schule hat im Sinne des Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes an der Heranbildung der jungen Menschen mitzuwirken, nämlich beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten. Dabei ist die Bereitschaft zum selbstständigen Denken und zur kritischen Reflexion besonders zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrem Entwicklungsprozess zu einer sozial orientierten und positiven Lebensgestaltung zu unterstützen.

3. Leitvorstellungen

Der Bildungs- und Erziehungsprozess erfolgt vor dem Hintergrund rascher gesellschaftlicher Veränderungen insbesondere in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Technik, Umwelt und Recht. Der europäische Integrationsprozess ist im Gange, die Internationalisierung der Wirtschaft schreitet voran, zunehmend stellen sich Fragen der interkulturellen Begegnung und Herausforderungen im Bereich Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter. In diesem Zusammenhang kommt der Auseinandersetzung mit der regionalen, österreichischen und europäischen Identität unter dem Aspekt der Weltoffenheit besondere Bedeutung zu. Akzeptanz, Respekt und gegenseitige Achtung sind wichtige Erziehungsziele insbesondere im Rahmen des interkulturellen Lernens und des Umgangs der Geschlechter miteinander. Wenn Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen – zB unterschiedlichen Muttersprachen – gemeinsam unterrichtet werden, ist neben der sicheren Verwendung der Unterrichtssprache der Begegnung der Kulturen im Alltagsleben besonderes Augenmerk zu widmen. Schulen sind im Zuge von “Gender Mainstreaming” und Gleichstellung der Geschlechter angehalten sich mit der Relevanz der Kategorie Geschlecht auf allen Ebenen des Lehrens und Lernens auseinanderzusetzen.

Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbstbestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern.

Die Schülerinnen und Schüler sollen eigene weltanschauliche Konzepte entwerfen und ihre eigenen Lebenspläne und eigenen Vorstellungen von beruflichen Möglichkeiten entwickeln. Die Schülerinnen und Schüler sind sowohl zum selbstständigen Handeln als auch zur Teilnahme am sozialen Geschehen anzuhalten. Im überschaubaren Rahmen der Schulgemeinschaft sollen Schülerinnen und Schüler Fähigkeiten erwerben, die später in Ausbildung und Beruf dringend gebraucht werden, etwa für die Bewältigung kommunikativer und kooperativer Aufgaben.

Den Fragen und dem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft hat der Unterricht mit einer auf ausreichende Information und Wissen aufbauenden Auseinandersetzung mit ethischen und moralischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens zu begegnen. Die jungen Menschen sind bei der Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu fördern und in der Herausforderung, in ihrem Dasein einen Sinn zu finden, zu stützen.

Die Würde jedes Menschen, seine Freiheit und Integrität, die Gleichheit aller Menschen sowie die Solidarität mit den Schwachen und am Rande Stehenden sind wichtige Werte und Erziehungsziele der Schule.

Innovative Technologien der Information und Kommunikation sowie die Massenmedien dringen immer stärker in alle Lebensbereiche vor. Besonders Multimedia und Telekommunikation sind zu Bestimmungsfaktoren für die sich fortentwickelnde Informationsgesellschaft geworden. Im Rahmen des Unterrichts ist diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen und das didaktische Potenzial der Informationstechnologien bei gleichzeitiger kritischer rationaler Auseinandersetzung mit deren Wirkungsmechanismen in Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar zu machen.

Den Schülerinnen und Schülern sind relevante Erfahrungsräume zu eröffnen und geeignete Methoden für eine gezielte Auswahl aus computergestützten Informations- und Wissensquellen zur Verfügung zu stellen.

Der Unterricht hat sich entsprechend Paragraph 17, des Schulunterrichtsgesetzes sowohl an wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch an den Erfahrungen und Möglichkeiten, die die Schülerinnen und Schüler aus ihrer Lebenswelt mitbringen, zu orientieren.

Im Sinne der gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände hat der Unterricht die fachspezifischen Aspekte der einzelnen Unterrichtsgegenstände und damit vernetzt fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte zu berücksichtigen. Dies entspricht der Vernetzung und gegenseitigen Ergänzung der einzelnen Disziplinen und soll den Schülerinnen und Schülern bei der Bewältigung von Herausforderungen des täglichen Lebens helfen.

4. Aufgabenbereiche der Schule Wissensvermittlung

Zur Vermittlung fundierten Wissens als zentraler Aufgabe der Schule sollen die Schülerinnen und Schüler im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zur selbstständigen, aktiven Aneignung, aber auch zu einer kritisch-prüfenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Wissen befähigt und ermutigt werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, in altersadäquater Form Problemstellungen zu definieren, zu bearbeiten und ihren Erfolg dabei zu kontrollieren.

Kompetenzen

Eine so erworbene Sachkompetenz bedarf allerdings der Erweiterung und Ergänzung durch Selbst- und Sozialkompetenz. Die Entwicklung der eigenen Begabungen und Möglichkeiten, aber auch das Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bereitschaft, sich selbst in neuen Situationen immer wieder kennen zu lernen und zu erproben, ist ebenso Ziel und Aufgabe des Lernens in der Schule wie die Fähigkeit und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, mit anderen zu kooperieren, Initiative zu entwickeln und an der Gestaltung des sozialen Lebens innerhalb und außerhalb der Schule mitzuwirken (“dynamische Fähigkeiten”).

Die Förderung solcher dynamischer Fähigkeiten soll die Schülerinnen und Schüler auf Situationen vorbereiten, zu deren Bewältigung abrufbares Wissen und erworbene Erfahrungen allein nicht ausreichen, sondern in denen Lösungswege aktuell entwickelt werden müssen.

Es ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler lernen, mit Sachthemen, mit sich selbst und mit anderen auf eine für alle Beteiligten konstruktive Weise umzugehen. Sie sollen Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln.

Religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension

Die Schülerinnen und Schüler stehen vor den Fragen nach Sinn und Ziel und ihrem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft. Bei der Suche nach Orientierung bieten Religionen und Weltanschauungen ihre Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Auseinandersetzung an. In den Unterrichtsgegenständen ist auf philosophische und religiöse Erklärungs- und Begründungsversuche über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Welt einzugehen. Junge Menschen sollen Angebote zum Erwerb von Urteils- und Entscheidungskompetenz erhalten, um ihr Leben sinnerfüllt zu gestalten. Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen sollen die Schülerinnen und Schüler zu einem eigenständigen und sozial verantwortlichen Leben ermutigen. Die Achtung vor Menschen, die dabei unterschiedliche Wege gehen, soll gefördert werden. Diese Zielsetzungen bilden die Grundlage für eine fächerübergreifende und vernetzte Zusammenarbeit und vervollständigen damit die Beiträge der Unterrichtsgegenstände und Bildungsbereiche zur umfassenden Bildung der jungen Menschen.

5. Bildungsbereiche

Bildung ist mehr als die Summe des Wissens, das in den einzelnen Unterrichtsgegenständen erworben werden kann. Im Folgenden werden daher weitere Ziele der Allgemeinbildung in fünf Bildungsbereichen näher erläutert. Sie sind als Benennung wichtiger Segmente im Bildungsprozess zu verstehen und bilden ebenso wie die religiösethisch-philosophische Bildungsdimension eine Grundlage für die fächerverbindende und fächerübergreifende Zusammenarbeit. Die Bildungsbereiche bieten gemeinsam mit den Zielen in den Abschnitten “Aufgabenbereiche der Schule” und “Leitvorstellungen” den Bezugsrahmen für die Einordnung jener Beiträge, die die einzelnen Unterrichtsgegenstände für den gesamten schulischen Bildungsprozess zu leisten haben.

In den Bildungsbereichen sind auch jene Zielsetzungen enthalten, die von folgenden Unterrichtsprinzipien vertreten werden:

Gesundheitserziehung, Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung, Interkulturelles Lernen, Sexualerziehung, Lese- und Sprecherziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Wirtschaftserziehung, Erziehung zur Anwendung neuer Technologien, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt.

Bildungsbereich Sprache und Kommunikation

Ausdrucks-, Denk-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit sind in hohem Maße von der Sprachkompetenz abhängig. In jedem Unterrichtsgegenstand sind die Schülerinnen und Schüler mit und über Sprache – zB auch in Form von Bildsprache – zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen, sozialen und kreativen Kapazitäten zu nutzen und zu erweitern. Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sozialisationsbedingungen ermöglicht die Einsicht, dass Weltsicht und Denkstrukturen in besonderer Weise sprachlich und kulturell geprägt sind.

Wenn die Begegnung mit anderen Kulturen und Generationen sowie die sprachliche und kulturelle Vielfalt in unserer eigenen Gesellschaft als bereichernd erfahren wird, ist auch ein Grundstein für Offenheit und gegenseitige Achtung gelegt.

Ein kritischer Umgang mit und eine konstruktive Nutzung von Medien sind zu fördern.

Bildungsbereich Mensch und Gesellschaft

Das Verständnis für gesellschaftliche (insbesondere politische, wirtschaftliche, rechtliche, soziale, ökologische, kulturelle) Zusammenhänge ist eine wichtige Voraussetzung für ein befriedigendes Leben und für eine konstruktive Mitarbeit an gesellschaftlichen Aufgaben.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit sich selbst und mit anderen anzuleiten, insbesondere in den Bereichen Geschlecht, Sexualität und Partnerschaft. Sie sollen lernen, Ursachen und Auswirkungen von Rollenbildern, die den Geschlechtern zugeordnet werden, zu erkennen und kritisch zu prüfen.

Die Verflochtenheit des Einzelnen in vielfältige Formen von Gemeinschaft ist bewusst zu machen; Wertschätzung sich selbst und anderen gegenüber sowie Achtung vor den unterschiedlichen menschlichen Wegen der Sinnfindung sind zu fördern.

Es ist bewusst zu machen, dass gesellschaftliche Phänomene historisch bedingt und von Menschen geschaffen sind und dass es möglich und sinnvoll ist, auf gesellschaftliche Entwicklungen konstruktiv Einfluss zu nehmen. Aufgaben und Arbeitsweisen von gesellschaftlichen Institutionen und Interessengruppen sind zu vermitteln und mögliche Lösungen für Interessenskonflikte zu erarbeiten und abzuwägen.

Der Unterricht hat aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichteten Demokratie beizutragen. Urteils- und Kritikfähigkeit sowie Entscheidungs- und Handlungskompetenzen sind zu fördern, sie sind für die Stabilität pluralistischer und demokratischer Gesellschaften entscheidend. Den Schülerinnen und Schülern ist in einer zunehmend internationalen Gesellschaft jene Weltoffenheit zu vermitteln, die vom Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung getragen ist. Dabei sind Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Umweltbewusstsein handlungsleitende Werte.

Die Vorbereitung auf das private und öffentliche Leben (insbesondere die Arbeits- und Berufswelt) hat sich an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sozialem Zusammenhalt, einer für beide Geschlechter gleichen Partizipation und ökologischer Nachhaltigkeit zu orientieren. Dabei sind auch Risiken und Chancen der neuen Technologien zu berücksichtigen.

Die Auseinandersetzung mit religiösen und philosophischen Erklärungs- und Begründungsversuchen über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Existenz der Welt ist eine wichtige Aufgabe der Schule.

Bildungsbereich Natur und Technik

Die Natur als Grundlage des menschlichen Lebens tritt in vielfältiger, auch technisch veränderter Gestalt in Erscheinung. Die Kenntnisse über die Wirkungszusammenhänge der Natur sind als Voraussetzung für einen bewussten Umgang und die Nutzung mit Hilfe der modernen Technik darzustellen.

Verständnis für Phänomene, Fragen und Problemstellungen aus den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaft und Technik bilden die Grundlage für die Orientierung in der modernen, von Technologien geprägten Gesellschaft.

Der Unterricht hat daher grundlegendes Wissen, Entscheidungsfähigkeit und Handlungskompetenz zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, sich mit Wertvorstellungen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit Natur und Technik sowie Mensch und Umwelt auseinander zu setzen. Als für die Analyse und Lösung von Problemen wesentliche Voraussetzungen sind Formalisierung, Modellbildung, Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögen zu vermitteln.

Bildungsbereich Kreativität und Gestaltung

Gedanken und Gefühle verbal und nonverbal zum Ausdruck zu bringen, ist eine wesentliche Lebensform der Menschen. Den Schülerinnen und Schülern ist Gelegenheit zu geben, selbst Gestaltungserfahrungen zu machen und über Sinne führende Zugänge mit kognitiven Erkenntnissen zu verbinden. Dabei eröffnet sich für sie die Chance, individuelle Fähigkeiten zu entdecken und zu nutzen und sich mit den Ausdrucksformen ihrer Mitmenschen auseinander zu setzen. Daraus sollen sich Impulse für das Denken in Alternativen, für die Relativierung eigener Standpunkte, für die Entwicklung eines kritischen Kunstverständnisses und für die Anerkennung von Vielfalt als kultureller Qualität ergeben. Die kreativ-gestaltende Arbeit soll im Spannungsfeld von Selbstverwirklichung und sozialer Verantwortung als individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend erlebt werden.

Bildungsbereich Gesundheit und Bewegung

Über das Bewusstmachen der Verantwortung für den eigenen Körper ist körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind zu unterstützen, einen gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensstil zu entwickeln. Im Sinne eines ganzheitlichen Gesundheitsbegriffs ist ein Beitrag zur gesundheits- und bewegungsfördernden Lebensgestaltung zu leisten.

Im Vordergrund stehen dabei die Förderung von motorischen und sensorischen Fähigkeiten, wobei den Schülerinnen und Schülern Kompetenz für eine bewegungsorientierte Gestaltung ihrer Freizeit auch im Hinblick auf einen späteren Ausgleich zur beruflichen Beanspruchung zu vermitteln ist. Durch die Auseinandersetzung mit Gesundheitsthemen wie Ernährung, Sexualität, Suchtprävention, Stress ist sowohl das körperliche als auch das psychosoziale Wohlbefinden zu fördern.

Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, sich am Straßenverkehr sicher und unfallverhütend zu beteiligen, technische Haushaltseinrichtungen risikobewusst zu nutzen und gefährliche Stoffe verantwortungsbewusst einzusetzen und zu entsorgen.

ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan gibt Ziele vor. Im Sinne ihrer eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit haben die Lehrerinnen und Lehrer

  • Strichaufzählung
    die Auswahl der Unterrichtsinhalte und Unterrichtsverfahren zur Erreichung dieser Ziele vorzunehmen,
  • Strichaufzählung
    im Unterricht Lernsituationen zu gestalten und Lernprozesse einzuleiten und zu unterstützen,
  • Strichaufzählung
    vielfältige Zugänge zum Wissen zu eröffnen und auch selbst Informationen anzubieten,
  • Strichaufzählung
    Gelegenheiten zu schaffen, Können zu entwickeln und anzuwenden sowie Erfahrungen und Eindrücke zu gewinnen.

Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:

1. Anknüpfen an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler

Der Unterricht hat an die Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und an die Vorstellungswelt der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Kontinuierliche Kontakte mit vorgelagerten und weiterführenden Schulen sind zweckmäßig.

2. Interkulturelles Lernen

Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen kennen zu lernen. Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen und das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen. Durch die identitätsbildende Wirkung des Erfahrens von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Kulturen, insbesondere in ihren alltäglichen Ausdrucksformen (Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte, Liedgut usw.), sind die Schülerinnen und Schüler zu Akzeptanz, Respekt und gegenseitiger Achtung zu führen.

Die Auseinandersetzung mit dem Kulturgut der in Österreich lebenden Volksgruppen ist in allen Bundesländern wichtig, wobei sich jedoch bundeslandspezifische Schwerpunktsetzungen ergeben werden.

Unterschiedliche Ausgangsbedingungen sind zu berücksichtigen. Eine allenfalls vorhandene Zwei- oder Mehrsprachigkeit soll positiv besetzt und die Schülerinnen und Schüler sollen ermuntert werden, Kenntnisse in der Muttersprache im Unterricht sinnvoll einzubringen.

3. Integration

Unter Beachtung des Prinzips der sozialen Integration ist gemäß Paragraph 34, des Schulorganisationsgesetzes Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in die Unterstufe einer allgemein bildenden höheren Schule aufgenommen wurden, eine der Aufgabe der Sonderschule entsprechende Bildung zu vermitteln, wobei entsprechend den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsziele der allgemeinbildenden höheren Schule anzustreben sind.

Sofern für diese Schülergruppe ein der Behinderung entsprechender Lehrplan der Sonderschule zur Anwendung kommt, gelten die hier angeführten Allgemeinen Didaktischen Grundsätze sinngemäß in Ergänzung der didaktischen Grundsätze des Lehrplanes der Sonderschule.

4. Förderung durch Differenzierung und Individualisierung

Die Schülerinnen und Schüler haben vielfältige und unterschiedliche Fähigkeiten, die je nach deren Entwicklungsstand sowie nach Themenstellung und Herangehensweise im Unterricht in unterschiedlicher Weise zum Ausdruck kommen. Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern.

Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende mögliche Aufgabenstellungen bzw. pädagogisch-didaktische Konsequenzen:

  • Strichaufzählung
    Erstellung von differenzierten Lernangeboten, die individuelle Zugänge und auch immer wieder neue Einstiege und Anreize bieten,
  • Strichaufzählung
    Eingehen auf die individuell notwendige Arbeitszeit, auf unterschiedliche Lerntypen, Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und kulturelles Umfeld,
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung des unterschiedlichen Betreuungsbedarfs,
  • Strichaufzählung
    Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist,
  • Strichaufzählung
    Entwicklung von Rückmeldeverfahren, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich ihr individuelles Leistungspotenzial optimal entfalten,
  • Strichaufzählung
    Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation.

Die methodisch-didaktische Gestaltung soll die Berücksichtigung der jeweils aktuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler gestatten. Unterrichtsformen, durch die sich Differenzierung und Individualisierung verwirklichen lassen, reichen von Einzelarbeit über Partnerarbeit bis zu den zahlreichen Möglichkeiten der Gruppenarbeit. Dazu gehören auch Phasen des offenen Lernens und Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler.

5. Förderunterricht

Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des Paragraph 19, Absatz 4, des Schulunterrichtsgesetzes (“Frühwarnsystem”) dar, welche der Zielsetzung folgt, Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die beim Übertritt in die allgemein bildende höhere Schule oder in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar.

Der Förderunterricht konzentriert sich auf die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes der betreffenden Klasse durchgenommenen Lehrstoffs. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts im betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Ein Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden in allen Pflichtgegenständen angeboten werden.

Der Förderunterricht kann in allen Schulstufen als Klassen-, Mehrklassen- oder Mehranstaltenkurs geführt werden und ist einem bestimmten Pflichtgegenstand zuzuordnen. Er kann in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert durchgeführt werden. Für Förderunterricht dürfen in jeder Klasse pro Schuljahr insgesamt 72 Unterrichtsstunden und für jede Schülerin und jeden Schüler 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden.

6. Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung

Auch durch bloße Übernahme von Erfahrungen anderer können das Wissen, Können und Erleben erweitert werden. Im Unterricht ist durch das Schaffen einer entsprechenden Lernatmosphäre – nicht zuletzt auf Grund der wachsenden Bedeutung dynamischer Fähigkeiten – die selbsttätige und selbstständige Form des Lernens besonders zu fördern. Dafür bieten sich auch projektartige und offene Lernformen an.

Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter entsprechend zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Schülerinnen und Schülern anregen und fördern.

Den Schülerinnen und Schülern ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden.

Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden.

Schülerinnen und Schüler sind in zunehmendem Ausmaß zu befähigen, adäquate Recherchestrategien anzuwenden und Schulbibliotheken, öffentliche Bibliotheken sowie andere Informationssysteme real und virtuell zur selbstständigen Erarbeitung von Themen in allen Gegenständen zu nutzen.

An der Oberstufe ist insbesondere in den Wahlpflichtgegenständen die Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch differenzierte und individuelle Unterrichtsformen sowie durch den Einsatz von Medien aller Art, durch Lehrausgänge und Exkursionen zu steigern.

Das Festlegen von Themen, Arbeits- und Sozialformen soll unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler, aber auch unter Bedachtnahme regionaler oder schulautonomer Schwerpunkte erfolgen.

Im Sinne praxisnaher und aktueller Bildungsziele soll die Möglichkeit der Einbindung außerschulischer Fachleute beachtet werden. In Hinblick auf die Reifeprüfung ist der Optimierung von Präsentationstechniken unter Einbeziehung moderner Technologien, aber auch unter Beachtung persönlichkeitsfördernder Maßnahmen entsprechende Bedeutung beizumessen. Dazu gehören projektorientierte Arbeitsformen in Kleingruppen sowie individualisierte Arbeits- und Lernprozesse. Bei der Informationserstellung ist der Einsatz des Computers, insbesondere die Anwendung des Internet zu fördern. Der in den Wahlpflichtgegenständen anzustrebenden Methodenvielfalt entsprechend sind in die Leistungsbeurteilung neben der fachlichen Kompetenz unter anderem Präsentationskompetenz und Teamfähigkeit einzubeziehen.

7. Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt

Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu.

Dies gilt in besonderem Maße für die Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schule. Hier sind in allen Gegenständen Informationsmanagement sowie Lern- und Unterrichtsorganisation mit Mitteln der Informationstechnologie zu praktizieren. Dabei sind in kommunikativen und kooperativen Arbeitsformen Informationsquellen zu erschließen und unterschiedliche Informationsformen zu bearbeiten, Inhalte zu systematisieren und zu strukturieren und Arbeitsergebnisse zusammenzustellen und multimedial zu präsentieren. Die Ergebnisse und deren Interpretation sind stets kritisch zu hinterfragen und Auswirkungen auf den Einzelnen und die Gesellschaft zu reflektieren.

Die Erstellung eigenständiger Arbeiten mit Mitteln der Informationstechnologie ist anzuregen. Dazu zählen: Recherche und Verarbeitung von Informationen mit einer Textverarbeitung oder einem Präsentationsprogramm, Erstellung von Kalkulationsmodellen, Durchführung und Auswertung von Befragungen und Experimenten, Gestaltung von Medien, dokumentierte Kommunikation und Kooperation auch in einer Fremdsprache, Dokumentation und Präsentation von Projektarbeiten, Modellierung und Simulation, Fachbereichsarbeiten.

8. Bewusste Koedukation und Geschlechtssensible Pädagogik

Koedukation beschränkt sich nicht auf gleichzeitiges Unterrichten von Schülerinnen und Schülern. Vielmehr ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Bildern und Vorurteilen zu führen. Es ist wesentlich, die Lerninhalte und Unterrichtsmethoden so auszuwählen, dass sie beide Geschlechter gleichermaßen ansprechen und den Unterricht so zu gestalten, dass er sozialisationsbedingt unterschiedlichen Vorerfahrungen entgegenzusteuern in der Lage ist. Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen, eigene Erwartungshaltungen und Umgangsformen gegenüber Mädchen und Burschen zu reflektieren, sowie sich ein Grundwissen über geschlechtsspezifische Sozialisationsprozesse im Jugendalter anzueignen.

Unterricht in geschlechtshomogenen Gruppen kann zu einer Erweiterung des Verhaltens- und Interessensspektrums von Mädchen und Burschen beitragen. Daher kann es im Zusammenhang mit speziellen Themen oder Situationen sinnvoll sein, unter Beachtung der im Paragraph 8 a, des Schulorganisationsgesetzes sowie der auf Grund dieser Bestimmung ergangenen Verordnung festgelegten Voraussetzungen den Unterricht nach Geschlechtern getrennt durchzuführen.

9. Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen; Leistungsbeurteilung

Für die Sicherstellung des Unterrichtsertrages sind im Unterricht ausreichende und gezielte Wiederholungen und Übungen vorzusehen, sodass eine außerschulische Lernunterstützung nicht nötig ist. Zur Festigung des Gelernten ist beizutragen, indem Zusammenhänge zwischen neu Gelerntem und bereits Bekanntem hergestellt werden und indem – soweit möglich – Neues in bekannte Systeme und Strukturen eingeordnet wird.

Hausübungen sollen durch besondere Intentionen, wie zB Sammeln von Materialien und Informationen, Erkundungen, zusätzliche Übung und Festigung die Unterrichtsarbeit ergänzen. Dabei ist auf die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler zu achten (siehe auch Paragraph 17, Absatz 2, des Schulunterrichtsgesetzes).

An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig und soll auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund stehen. Klar definierte und bekannt gemachte Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung sein und Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.

Für die Bestimmung des Wesentlichen für die Leistungsbeurteilung sind bei den Lehrstoffangaben jedes Faches auch die jeweiligen Beiträge zu den Bildungsbereichen, zu den Aufgabenbereichen der Schule und zu den Leitvorstellungen zu beachten.

Im Rahmen der Bestimmungen über die Leistungsbeurteilung (Leistungsbeurteilungsverordnung) sind auch Methodenkompetenz und Teamkompetenz in die Leistungsbeurteilung so weit einzubeziehen, wie sie für den Unterrichtserfolg im jeweiligen Unterrichtsgegenstand relevant sind.

Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können.

Besonders in der Oberstufe sind produktorientierte Arbeitsformen mit schriftlicher oder dokumentierender Komponente, wie zB Portfolio-Präsentationen oder (Projekt)Arbeiten unter Verwendung des Computers für die Entwicklung von Selbstkompetenz und Selbsteinschätzung geeignet. Besonderes Augenmerk ist dabei auf Präsentationskompetenz und die Einbeziehung moderner Technologien zu legen.

DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Für die Qualität des Unterrichts ist wesentlich, dass standortspezifische Faktoren wie die regionalen Bedingungen und Bedürfnisse, spezielle Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern oder besondere Formen der Ausstattung konstruktiv in die Unterrichtsarbeit eingebracht werden. Die Konkretisierung und Realisierung der Vorgaben des Lehrplans hat gemäß Paragraph 17, des Schulunterrichtsgesetzes nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen standortbezogen zu erfolgen.

Planungsvorgänge beziehen sich insbesondere auf:

  • Strichaufzählung
    Konkretisierung der Kernbereiche (5. bis 8. Schulstufe) durch die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer,
  • Strichaufzählung
    Gestaltung der Erweiterungsbereiche (5. bis 8. Schulstufe) durch die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer,
  • Strichaufzählung
    fächerverbindende und fächerübergreifende Maßnahmen,
  • Strichaufzählung
    Abstimmung der Leistungsfeststellungen auf die Unterrichtsarbeit durch die Lehrerin bzw- den Lehrer als Grundlage für die Beurteilung der Schülerleistungen,
  • Strichaufzählung
    Ergänzung des Unterrichts durch Schulveranstaltungen,
  • Strichaufzählung
    Gestaltung des Angebots an Wahlpflichtgegenständen, Freigegenständen und unverbindlichen Übungen,
  • Strichaufzählung
    schulautonome Lehrplanbestimmungen.

Aspekte des Lehrens und Lernens wie Unterrichtsgestaltung, Erziehungsstil und individuelle Förderung sowie Rückmeldungen über das Unterrichts- und Schulgeschehen sind wichtige Bereiche von Qualität in der Schule. Schulqualität umfasst weiters Elemente wie Schulklima, Schulmanagement, Außenbeziehungen und Professionalität sowie Personalentwicklung. Die Entwicklung von Schulqualität wird auch durch geeignete Maßnahmen der Selbstevaluation gefördert.

1. Unterrichtsplanung der Lehrerinnen und Lehrer

Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Unterrichts- und Erziehungsarbeit in verantwortungsbewusster und eigenständiger Weise auf der Grundlage des Lehrplans und schulautonomer Lehrplanbestimmungen zu planen. Auf die Rechte der Schülerinnen und Schüler auf Beteiligung bei der Gestaltung des Unterrichts ist Bedacht zu nehmen (siehe Paragraph 17 und Paragraph 57 a, des Schulunterrichtsgesetzes).

Die Vorgaben im Abschnitt “Kernbereich” der Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände (5. bis 8. Schulstufe) sind verbindlich. Ebenso sind jedenfalls das Allgemeine Bildungsziel und die Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände umzusetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, wie viel Zeit für den Kernbereich (5. bis 8. Schulstufe) zur Verfügung steht. Die Festlegung insbesondere der konkreten Inhalte und Beispiele erfolgt durch die jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer. Diese haben außerdem festzulegen, welche Teilziele im Erweiterungsbereich (5. bis 8. Schulstufe) behandelt werden und wie die beiden Bereiche zusammenwirken.

Die standortbezogene Gestaltung der Erweiterungsbereiche (5. bis 8. Schulstufe) bietet im Sinne der anzustrebenden gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände die Möglichkeit, sowohl mit jenen Lehrerinnen und Lehrern, die denselben Unterrichtsgegenstand unterrichten, als auch mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände in den jeweiligen Klassen Planungen und Abstimmungen durchzuführen. Auf diese Weise kann ein koordiniertes pädagogisches Vorgehen erwirkt werden.

Die Vorgaben (Lehrziele, Themenbereiche usw.) im Abschnitt “Lehrstoff” der einzelnen Unterrichtsgegenstände der Oberstufe sind verbindlich umzusetzen; dies gilt auch für den Fall schulautonomer Stundenreduktionen. Die zeitliche Gewichtung und die konkrete Umsetzung der Vorgaben obliegen alleine den Lehrerinnen und Lehrern und ermöglichen somit eine flexible Anwendung.

Die Unterrichtsplanung umfasst die zeitliche Verteilung sowie die Gewichtung der Ziele und Inhalte. Sie bezieht sich auch auf die Methoden, die zur Bearbeitung der Inhalte und zur Erreichung der Ziele angewendet werden sowie auf die Lehrmittel und Medien, die eingesetzt werden. Die Planung erfolgt in mehreren Schritten, als Jahresplanung sowie als ergänzende mittel- und kurzfristige Planung während des Schuljahres.

2. Kern- und Erweiterungsbereich

Kern- und Erweiterungsbereich (5. bis 8. Schulstufe)

Der Lehrplan unterscheidet in den Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen zwischen einem Kern- und einem Erweiterungsbereich. Für den Kernbereich sind zwei Drittel der in der subsidiären Stundentafel (siehe Ziffer 2, im Vierten Teil – Stundentafeln) angegebenen Wochenstundenanzahlen vorzusehen. Neben dieser zeitlichen Begrenzung ist der Kernbereich auch inhaltlich definiert.

Das Allgemeine Bildungsziel und die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgaben und die didaktischen Grundsätze der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen gelten für Kern- und Erweiterungsbereich. Der Abschnitt “Lehrstoff” legt zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit den verbindlichen Kernbereich fest. Die Umsetzung der knapp und abstrakt formulierten Kernanliegen ist verbindliche Aufgabe der jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer. Die zeitliche Gewichtung sowie die konkrete Umsetzung obliegen den jeweiligen Lehrerinnen und Lehrern.

Der Erweiterungsbereich ist standortbezogen durch die jeweilige Lehrerin bzw. den jeweiligen Lehrer allein oder fachübergreifend im Team zu planen, allenfalls nach Maßgabe schulautonomer Lehrplanbestimmungen.

Bei der Gestaltung des Erweiterungsbereiches sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

regionale und lokale Gegebenheiten; Bedürfnisse, Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler; Lernfortschritte der Klasse (Bedarf an Vertiefung, Übung usw.); individuelle Schwerpunkte der Lehrerinnen und Lehrer; materielle und personelle Ressourcen; schulautonome Lehrplanbestimmungen.

Kern- und Erweiterungsbereich sind sowohl inhaltlich als auch organisatorisch miteinander vernetzt. Lernformen, Unterrichtsphasen, Schulveranstaltungen usw. sind nicht von vornherein dem einen oder dem anderen Bereich zugeordnet. Die Zuordnung hat sich vielmehr an den Lernzielen zu orientieren. Sowohl Leistungsfeststellung als auch Leistungsbeurteilung beziehen sich auf beide Bereiche.

Kernbereich (ab der 9. Schulstufe)

Der Begriff des Kernbereichs an der Oberstufe unterscheidet sich deutlich von jenem an der Unterstufe. Während an der Unterstufe der Kernbereich auf der Ebene der Fachlehrpläne angesiedelt ist, ist der Begriff Kernbereich an der Oberstufe als die Summe der Pflichtgegenstände (Mindestangaben im zeitlichen Bereich) zu verstehen. Die Differenz zwischen dem auf die jeweilige Schulform bezogenen Kernbereich der Pflichtgegenstände und der Gesamtwochenstundenzahl ergibt den gestaltbaren autonomen Bereich.

3. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Der Lehrplan eröffnet besonders gekennzeichnete Freiräume, für deren Nutzung schulautonome Lehrplanbestimmungen erforderlich sind. Auszugehen ist von den spezifischen Bedarfs- und Problemsituationen in einzelnen Klassen oder an der gesamten Schule. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auch auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtetes Gesamtkonzept. Dies ist in einer sachlich fundierten Auseinandersetzung, in die grundsätzlich alle am Schulleben Beteiligten einzubeziehen sind, unter Berücksichtigung der räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Standortbedingungen sicherzustellen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände eingeführt werden, die in diesem Lehrplan nicht enthalten sind, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben Lehrstoffumschreibungen auch Bildungs- und Lehraufgaben und didaktische Grundsätze enthalten.

Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand im Vergleich zur subsidiären Stundentafel erhöht, sind jedenfalls die Lehrstoffe und gegebenenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die Didaktischen Grundsätze entsprechend zu ergänzen.

Bei der Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist auf Folgendes zu achten:

  • Strichaufzählung
    Abstimmung der inhaltlichen Angebote und der angestrebten Kompetenzen mit den Aufgaben des allgemein bildenden Schulwesens und insbesondere mit dem Bildungsziel der allgemein bildenden höheren Schule
  • Strichaufzählung
    Sicherstellung eines breit gefächerten Bildungsangebots, das die Vielfalt der Begabungen und Interessen berücksichtigt
  • Strichaufzählung
    Vermeidung einer frühzeitigen Spezialisierung oder einer einengenden Ausrichtung auf bestimmte Schul- und Berufslaufbahnen
  • Strichaufzählung
    Erhaltung der Berechtigungen und Übertrittsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Vermeidung der Vorwegnahme von Bildungsinhalten anderer Schularten in wesentlichen Bereichen
  • Strichaufzählung
    Einhaltung der Verfahrensbestimmungen (siehe Paragraph 64, des Schulunterrichtsgesetzes).

Für die Unterstufe (5. bis 8. Schulstufe) gelten weiters folgende Bestimmungen:

Im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen können in der 5. bis 8. Schulstufe zB folgende, aber auch andere Schwerpunkte gesetzt werden:

  • Strichaufzählung
    Fremdsprachenschwerpunkt
  • Strichaufzählung
    künstlerisch-kreativer Schwerpunkt
  • Strichaufzählung
    naturkundlich-technischer Schwerpunkt
  • Strichaufzählung
    ökologischer Schwerpunkt
  • Strichaufzählung
    Informatikschwerpunkt
  • Strichaufzählung
    gesellschafts- und wirtschaftskundlicher Schwerpunkt
  • Strichaufzählung
    interkultureller Schwerpunkt
  • Strichaufzählung
    bewegungsorientierter Schwerpunkt
  • Strichaufzählung
    Schwerpunkt zur Gesundheit und Ernährung.

Wenn Unterrichtsgegenstände mit fächerübergreifendem Charakter geschaffen werden, kann es – um Stoffwiederholungen zu vermeiden – erforderlich sein, Teile aus den Kernbereichen bestehender Unterrichtsgegenstände in diese Unterrichtsgegenstände zu verlagern. In den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind diese Verlagerungen auszuweisen.

Wenn durch schulautonome Lehrplanbestimmungen die Stundenanzahl eines Pflichtgegenstandes bzw. einer verbindlichen Übung reduziert wird, geht dies zu Lasten des Zeitbudgets für den Erweiterungsbereich. Eine Verlagerung von Teilen des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände oder in eine andere Schulstufe desselben Unterrichtsgegenstandes ist möglich, im Falle einer zeitlichen Reduktion von mehr als einem Drittel verpflichtend.

In der Oberstufe (ab der 9. Schulstufe) umfasst das über den jeweiligen Kernbereich hinausgehende Wochenstundenkontingent einen

  • Strichaufzählung
    schülerautonomen Bereich (Wahlpflichtgegenstände) und einen
  • Strichaufzählung
    schulautonomen Bereich (für zusätzliche schulspezifische und regionale Schwerpunktsetzung mit mindestens 8 Wochenstunden, beziehungsweise für die Ausweitung des Kernbereiches).

Im Bereich der Wahlpflichtgegenstände (schülerautonomer Bereich) können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen über die in der subsidiären Stundentafel (Vierter Teil) vorgesehenen Wahlpflichtgegenstände hinaus zusätzliche Wahlpflichtgegenstände (einschließlich Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktische Grundsätze) festgelegt werden bzw. kann das Stundenausmaß der Wahlpflichtgegenstände gegenüber dem in der subsidiären Stundentafel vorgesehenen Stundenausmaß erhöht bzw. vermindert werden. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Wahl von Wahlpflichtgegenständen beginnend mit der 6. Klasse nur für zwei oder drei Schulstufen (6. und 7. Klasse, 6. und 8. Klasse oder 6. bis 8. Klasse) zulässig ist.

Im schulautonomen Bereich können neben einer Erweiterung des Kernbereiches folgende, die jeweilige Form ergänzende Schwerpunkte (zusätzliche Schwerpunkte im Ausmaß von jeweils mindestens acht Wochenstunden) gesetzt werden:

  • Strichaufzählung
    Fremdsprachen
  • Strichaufzählung
    Mathematik, Naturwissenschaften
  • Strichaufzählung
    humanistischer Schwerpunkt
  • Strichaufzählung
    Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Strichaufzählung
    Ökologie
  • Strichaufzählung
    Wirtschaft
  • Strichaufzählung
    Musisch-kreativer Schwerpunkt
  • Strichaufzählung
    Sport.

Im Zusammenhang mit einer Schwerpunktsetzung haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls nachvollziehbar festzulegen, welche Lehrstoffbereiche dieser schulautonomen Lehrpläne über die im Sechsten Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) festgelegten Inhalte hinausgehen.

4. Leistungsfeststellung

Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten zu Beginn jedes Unterrichtsjahres in geeigneter Weise bekannt zu geben.

In jenen Unterrichtsgegenständen, für welche im Sechsten Teil Schularbeiten vorgesehen sind und keine näheren Festlegungen über Zahl und Dauer getroffen werden, beträgt der Zeitrahmen für deren Durchführung pro Schuljahr:

  • Strichaufzählung
    In der 1. bis 4. Klasse insgesamt vier bis fünf Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten vier bis sechs. Im ersten Lernjahr einer Fremdsprache stehen für drei bis vier Schularbeiten drei bis vier Unterrichtseinheiten zur Verfügung.
  • Strichaufzählung
    In der 5. und 6. Klasse in allen Sprachen insgesamt drei bis sechs Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten zwei bis vier, in der 7. Klasse in allen Sprachen insgesamt drei bis sieben Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten zwei bis vier; in der 5. bis 7. Klasse in Mathematik insgesamt vier bis acht Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten drei bis fünf.
  • Strichaufzählung
    In der 7. Klasse in Darstellender Geometrie insgesamt vier bis sechs Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten zwei bis drei; in Physik bzw. Biologie und Umweltkunde insgesamt je drei bis vier Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten zwei bis drei.
  • Strichaufzählung
    In der 5. und 6. Klasse in allen Gegenständen mindestens eine und höchstens zwei Unterrichtseinheiten je Schularbeit und die Anzahl der Schularbeiten mindestens eine je Semester.
  • Strichaufzählung
    In der 7. Klasse in allen Gegenständen mindestens eine Unterrichtseinheit, in allen Sprachen höchstens drei Unterrichtseinheiten sowie in den übrigen Gegenständen höchstens zwei Unterrichtseinheiten je Schularbeit und die Anzahl der Schularbeiten mindestens eine je Semester; mindestens eine zweistündige Schularbeit.
  • Strichaufzählung
    In der 8. Klasse insgesamt fünf bis sieben Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten zwei bis drei, davon mindestens eine je Semester und eine mindestens dreistündige Schularbeit.

Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer.

5. Fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht

Die Tradition des Fachunterrichts trägt der Notwendigkeit zu systematischer Spezialisierung Rechnung. Gleichzeitig sind der Schule aber Aufgaben gestellt, die sich nicht einem einzigen Unterrichtsgegenstand zuordnen lassen, sondern nur im Zusammenwirken mehrerer Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht. Dabei erfolgt eine Bündelung von allgemeinen und fachspezifischen Zielen unter einem speziellen Blickwinkel, wodurch es den Schülerinnen und Schülern eher ermöglicht wird, sich Wissen in größeren Zusammenhängen (siehe den Ersten Teil “Allgemeines Bildungsziel”) selbstständig anzueignen. Anregungen bzw. Aufträge für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ergeben sich sowohl aus den Allgemeinen Bestimmungen als auch aus den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Im fächerverbindenden Unterricht haben Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen ihres Fachunterrichts mögliche, die Fächergrenzen überschreitende Sinnzusammenhänge herzustellen. Die Organisation des nach Fächern getrennten Unterrichts bleibt hier bestehen.

Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema oder Vorhaben im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben im integrativen Zusammenwirken – zB im Sinne des Projektunterrichts – ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten. Dies bedingt eine aufgabenbezogene besondere Organisation des Fachunterrichts und des Stundenplans. Die Organisation kann über längere Zeiträume sowie klassen- und schulstufenübergreifend erfolgen.

6. Gestaltung der Nahtstellen

Der pädagogischen Gestaltung von Schulein- und Schulaustrittsphasen kommt besondere Bedeutung zu. Erste Erfahrungen beeinflussen die Entstehung von Einstellungen oft sehr nachhaltig, in Abschluss- und Austrittsphasen ist eine Vorbereitung auf zukünftige Arbeits- und Organisationsformen erforderlich.

Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern zusammen zu arbeiten (Paragraph 2 und Paragraph 62, des Schulunterrichtsgesetzes).

Um die Kontinuität des Lernens zu wahren, ist in der 5. Schulstufe auf die Lehrplananforderungen und die gebräuchlichen Lernformen der Volksschule Bezug zu nehmen. Die Lernanforderungen, die an die Schülerinnen und Schüler gestellt werden, müssen den Übergang von der bisherigen Schulart berücksichtigen und dürfen nicht zu rasch gesteigert werden. Informationsfeststellungen sollen zunächst vor allem der gezielten individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts dienen, die Leistungsfeststellung soll erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode beginnen.

Vor dem Übertritt in eine weiterführende Schule bzw. zur Erlangung der Universitätsreife sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten.

7. Öffnung der Schule

Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die Gemeinde. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden Lernchancen zu nutzen.

Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als Unterrichts- bzw. Lernorte.

Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule einzubeziehen, die ihre Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können.

8. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen

Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden.

Aufgaben des Betreuungsteils:

Allgemein:

  • Strichaufzählung
    Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
  • Strichaufzählung
    Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
  • Strichaufzählung
    sprachliche Förderung
  • Strichaufzählung
    Leseförderung
  • Strichaufzählung
    Förderung des Gesundheitsbewusstseins

Freizeit:

  • Strichaufzählung
    Erholung
  • Strichaufzählung
    individueller Freiraum
  • Strichaufzählung
    Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
  • Strichaufzählung
    Förderung der Kreativität
  • Strichaufzählung
    Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung

Lernzeiten:

  • Strichaufzählung
    Förderung der Lernmotivation
  • Strichaufzählung
    Festigung des Unterrichtsertrages
  • Strichaufzählung
    Unterstützung des schulischen Erfolgs
  • Strichaufzählung
    Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation

Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten: Pädagogisches Konzept und Planung:

Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potentiale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.

Kommunikation und Austausch:

Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.

Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.

Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.

Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.

Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.

Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden.

Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.

Lernzeiten:

Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.

Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.

Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht:

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

Gegenstandsbezogene Lernzeit:

Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.

Individuelle Lernzeit:

Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.

Schulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:

Lernzeiten

Wochenstunde(n)

Gegenstandsbezogene Lernzeit

1

2

3

4

Individuelle Lernzeit

8

6

4

2

Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.

Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.

Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.

Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.

Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.

Freizeit:

Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben.

Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen.

An ganztägigen Schulformen hat die Angebotspalette insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Physische Fitness durch ausreichende Bewegung, um Bewegungsmangel auszugleichen und die motorische Entwicklung zu unterstützen; insbesondere an jenen Tagen, an denen im Stundenplan kein Unterricht in „Bewegung und Sport“ vorgesehen ist, sind die Angebote im Bereich der Freizeit nach Möglichkeit so zu setzen, dass eine Bewegungseinheit angeboten wird. Dafür sind geeignete und zur Verfügung stehende Außen- und Innenbereiche einzubeziehen.
  • Strichaufzählung
    Schulische Kulturarbeit zur Entfaltung von Kreativität und sozialen Kompetenzen: Theater, Instrumentalmusik, Chor, Tanz, Spielpädagogik, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, kreatives Gestalten, Werken, Malen, Zeichnen usw.
  • Strichaufzählung
    Soziales Lernen: Entwicklung von Kontaktfähigkeit, Toleranz, Konfliktmanagement, Interreligiosität usw. als Beiträge zu Inklusion, Friedenserziehung, Gewaltprävention, politischer Bildung uä. Peer-Mediation kann in das Angebot integriert werden.
  • Strichaufzählung
    Lesen: Die Kulturtechnik „Lesen“ ist durch eine positive Lesekultur und Leseatmosphäre, ein altersadäquates Literaturangebot und Bibliotheksnutzung zu fördern.
  • Strichaufzählung
    Persönlichkeitsbildung: Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Stärkung des Selbstkonzepts, eigene Stärken und Schwächen erkennen, Umgang mit Gefühlen usw.
  • Strichaufzählung
    Geschlechterbewusste Pädagogik: Unterschiedliche Rollen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft einbeziehen und reflektieren; Stereotypen begegnen und mit entsprechenden Angeboten entgegenwirken.
  • Strichaufzählung
    Freizeitverhalten: Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten führen (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien und Social Media, Lesen).
  • Strichaufzählung
    Erholung: Für die Schülerinnen und Schüler sind Freiräume (in den Außen- und Innenbereichen) und Erholungsphasen zur selbstständigen Ausgestaltung vorzusehen.

VIERTER TEIL

STUNDENTAFELN
(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

1. Unterstufe

Unterstufe des Gymnasiums

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden 1)

Summe Unterstufe2)

Lehrverpflich-tungsgruppe3)

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

 

 

 

 

15-21

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

 

 

 

 

12–18

(römisch eins)

Latein/ Zweite lebende Fremdsprache

 

 

 

 

7–11

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

 

 

 

 

5-10

(römisch III)

Geographie und Wirtschaftskunde

 

 

 

 

7-12

(römisch III)

Mathematik .

 

 

 

 

13-18

(römisch II)

Biologie und Umweltkunde

 

 

 

 

7-12

III

Chemie

 

 

 

 

2-4

(römisch III)

Physik

 

 

 

 

5-9

(römisch III)

Musikerziehung

 

 

 

 

6-11

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

 

 

 

 

7-12

(römisch IV a)

Technisches Werken 4)

 

 

-

-

3-6

IV

Textiles Werken 4)

 

 

Bewegung und Sport

 

 

 

 

13-19

(römisch IV a)

Verbindliche Übungen Berufsorientierung

-

0-1

0-1

1-2

1-4 5)

römisch III 6)

sonstige

0-1

0-1

0-1

0-1

0-4

 

Gesamtwochenstundenzahl

26-30

29-32

29-33

29-33

120

 

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie in Ziffer 2,, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.

Förderunterricht:

Wie in Ziffer 2.

__________________________

1) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.

2) In höchstens fünf Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:

1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kernbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und

2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

3) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musischkreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
4) Als alternativer Pflichtgegenstand.
5) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
6) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übung:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden1)

Summe Unterstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

4

4

4

3

15

(römisch eins)

Latein/Zweite lebende Fremdsprache

 

 

4

3

7

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

 

2

2

2

6

(römisch III)

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

(römisch III)

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch II)

Biologie und Umweltkunde

2

2

1

2

7

III

Chemie

 

 

 

2

2

(römisch III)

Physik

 

1

2

2

5

(römisch III)

Musikerziehung

2

2

2

1

7

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

2

2

2

2

8

(römisch IV a)

Technisches Werken 2)

2

2

-

-

4

IV

Textiles Werken 2)

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

(römisch IV a)

Verbindliche Übungen

Berufsorientierung

 

 

x 3)

x 3)

x 3)

römisch III 4)

Gesamtwochenstundenzahl

28

30

31

31

120

 

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Klassen und Wochenstunden

Summe Wochenstunden

Lehrverpflich-tungsgruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes

 

 

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegen-stand

siehe Pflichtgegenstände

 

2-8

 

Allgemeine Interessen-und Begabungsförderung

 

 

Einstufung: siehe Fußnote 3 in Ziffer eins,

Spezielle Interessen-und Begabungsförderung

 

2-8 5)

 

Berufsorientierung

 

2-8 5)

 

Chor

 

2-8 5)

 

Darstellendes Spiel

 

2-8 5)

 

Einführung in die Informatik

 

2-8 5)

 

Ernährung und Haushalt

 

2-8 5)

 

Instrumentalunterricht

 

2-8 5)

 

Kurzschrift

 

2-8 5)

 

Maschinschreiben

 

2-8 5)

 

Schach

 

2-8 5)

 

Spielmusik

 

2-8 5)

 

Technisches Werken bzw. Textiles Werken

 

2-8 5)

 

Verkehrserziehung

 

2-8 5)

 

Freigegenstand Fremdsprachen

 

 

siehe Fußnote 3) in Ziffer eins,

Englisch

 

6-12

 

Französisch

 

6-12

 

Italienisch

 

6-12

 

Russisch

 

6-12

 

Spanisch

 

6-12

 

Tschechisch

 

6-12

 

Slowenisch

 

6-12

 

Bosnisch/Kroatisch/ Serbisch

 

6-12

 

Ungarisch

 

6-12

 

Kroatisch

 

6-12

 

Slowakisch

 

6–12

 

Polnisch

 

6–12

 

Freigegenstand Geometrisches Zeichnen

 

3-6

siehe Fußnote 3 in Ziffer eins,

Muttersprachlicher Unterricht

 

8-21

siehe Fußnote 3 in Ziffer eins,

Förderunterricht:

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt “Förderunterricht” im zweiten Teil.

__________________________

  1. Ziffer eins
    Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.
  2. Ziffer 2
    Als alternativer Pflichtgegenstand.
  3. Ziffer 3
    In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
  4. Ziffer 4
    Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
  5. Ziffer 5
    Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.

Unterstufe des Realgymnasiums

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände 1) 2)

Klassen und Wochenstunden 3)

Summe Unterstufe 4)

Lehrverpflich-tungsgruppe 5)

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

 

 

 

 

15-21

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

 

 

 

 

12-18

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

 

 

 

 

5-10

(römisch III)

Geographie und Wirtschaftskunde

 

 

 

 

7-12

(römisch III)

Mathematik .

 

 

 

 

14-20

(römisch II)

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

 

2-5

(römisch III)

Biologie und Umweltkunde

 

 

 

 

7-12

III

Chemie

 

 

 

 

2-4

(römisch III)

Physik

 

 

 

 

5-9

(römisch III)

Musikerziehung

 

 

 

 

6-11

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

 

 

 

 

7-12

(römisch IV a)

Technisches Werken 6)

 

 

 

 

 

 

Textiles Werken 6)

 

 

 

 

6-12

IV

Bewegung und Sport

 

 

 

 

13-19

(römisch IV a)

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

Berufsorientierung

-

0-1

0-1

1-2

1-4 7)

römisch III 8)

sonstige

0-1

0-1

0-1

0-1

0-4

 

Gesamtwochenstundenzahl

26-30

29-32

28-32

30-34

120

 

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie in Ziffer 2,, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.

Förderunterricht:

Wie in Ziffer 2.

________________________

1) Wenn bei Einführung des Pflichtgegenstandes “Zweite lebende Fremdsprache” mindestens sechs Wochenstunden über zwei Jahre vorgesehen werden, ist der Pflichtgegenstand “Lebende Fremdsprache” als “Erste lebende Fremdsprache” zu bezeichnen.

2) Die Verbindung der Pflichtgegenstände “Mathematik” und “Geometrisches Zeichnen” ist zulässig, wobei als Summe der Wochenstunden 15 nicht unterschritten werden darf.

3) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.

4) In höchstens fünf Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:

1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kernbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und

2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

5) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
6) Als alternativer Pflichtgegenstand.
7) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

8) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übung:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden1)

Summe Unterstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

 

2

2

2

6

(römisch III)

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

(römisch III)

Mathematik

4

4

4

3

15

(römisch II)

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

 

2

(römisch III)

Biologie und Umweltkunde

2

2

2

2

8

III

Chemie

 

 

 

2

2

(römisch III)

Physik

 

1

2

2

5

(römisch III)

Musikerziehung

2

2

2

1

7

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

2

2

2

2

8

(römisch IV a)

Technisches Werken 2)

Textiles Werken 2)

2

2

2

2

8

IV

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

(römisch IV a)

Verbindliche Übungen

Berufsorientierung

 

 

x 3)

x 3)

x 3)

römisch III 4)

Gesamtwochenstundenzahl

28

30

30

32

120

 

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Klassen und Wochenstunden

Summe Wochenstunden

Lehrverpflich-tungsgruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes

 

 

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegen-stand

siehe Pflichtgegenstände

 

2-8

 

Allgemeine Interessen-und Begabungsförderung

 

 

Einstufung: siehe Fußnote 5 in Ziffer eins,

Spezielle Interessen-und Begabungsförderung

 

2-8 5)

 

Berufsorientierung

 

2-8 5)

 

Chor

 

2-8 5)

 

Darstellendes Spiel

 

2-8 5)

 

Einführung in die Informatik

 

2-8 5)

 

Ernährung und Haushalt

 

2-8 5)

 

Kurzschrift

 

2-8 5)

 

Maschinschreiben

 

2-8 5)

 

Schach

 

2-8 5)

 

Spielmusik

 

2-8 5)

 

Technisches Werken bzw. Textiles Werken

 

2-8 5)

 

Verkehrserziehung

 

2-8 5)

 

Freigegenstand Fremdsprachen

 

 

siehe Fußnote 5 in Ziffer eins,

Englisch

 

6-12

 

Französisch

 

6-12

 

Italienisch

 

6-12

 

Russisch

 

6-12

 

Spanisch

 

6-12

 

Tschechisch

 

6-12

 

Slowenisch

 

6-12

 

Bosnisch/Kroatisch/ Serbisch

 

6-12

 

Ungarisch

 

6-12

 

Kroatisch

 

6-12

 

Slowakisch

 

6–12

 

Polnisch

 

6–12

 

Muttersprachlicher Unterricht

 

8-21

siehe Fußnote 5 in Ziffer eins,

Förderunterricht:

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt “Förderunterricht” im zweiten Teil.

_________________________

  1. Ziffer eins
    Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.
  2. Ziffer 2
    Als alternativer Pflichtgegenstand.
  3. Ziffer 3
    In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
  4. Ziffer 4
    Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
  5. Ziffer 5
    Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.

Unterstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden1)

Summe Unterstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

 

 

 

 

15-21

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

 

 

 

 

12-18

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

 

 

 

 

5-10

(römisch III)

Geographie und Wirtschaftskunde

 

 

 

 

7-12

(römisch III)

Mathematik

 

 

 

 

13-18

(römisch II)

Biologie und Umweltkunde

 

 

 

 

7-12

III

Chemie

 

 

 

 

3-6

(römisch III)

Physik

 

 

 

 

5-9

(römisch III)

Musikerziehung

 

 

 

 

7-12

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

 

 

 

 

7-12

(römisch IV a)

Technisches Werken 4)

 

 

 

 

7-14

IV

Textiles Werken 4)

 

 

 

Bewegung und Sport

 

 

 

 

13-19

(römisch IV a)

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

Berufsorientierung

-

0-1

0-1

1-2

1-4 5)

römisch III 6)

sonstige

0-1

0-1

0-1

0-1

0-4

 

Gesamtwochenstundenzahl

26-30

29-32

29-33

29-33

120

 

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie in Ziffer 2,, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.

Förderunterricht:

Wie in Ziffer 2.

_____________________

  1. Ziffer eins
    Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.

2) In höchstens fünf Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:

1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kernbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und

2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

3) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musischkreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
  1. Ziffer 4
    Als alternativer Pflichtgegenstand.
  2. Ziffer 5
    Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
  3. Ziffer 6
    Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übung:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden 1)

Summe Unterstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins)

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

 

2

2

2

6

(römisch III)

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

3

2

8

(römisch III)

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch II)

Biologie und Umweltkunde

2

2

1

2

7

III

Chemie

 

 

2

2

4

(römisch III)

Physik

 

1

2

2

5

(römisch III)

Musikerziehung

2

2

2

1

7

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

2

2

2

2

8

(römisch IV a)

Technisches Werken 2)

Textiles Werken 2)

2

2

2

3

9

IV

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

(römisch IV a)

Verbindliche Übungen

Berufsorientierung

 

 

x 3)

x 3)

x 3)

römisch III 4)

Gesamtwochenstundenzahl

28

30

31

31

120

 

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Klassen und Wochenstunden

Summe Wochenstunden

Lehrverpflich-tungsgruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes

 

 

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegen-stand

siehe Pflichtgegenstände

 

2-8

 

Allgemeine Interessen-und Begabungsförderung

 

 

Einstufung: siehe Fußnote 3 in Ziffer eins,

Spezielle Interessen- und Begabungsförderung

 

2-8 5)

 

Berufsorientierung

 

2-8 5)

 

Chor

 

2-8 5)

 

Darstellendes Spiel

 

2-8 5)

 

Einführung in die Informatik

 

2-8 5)

 

Ernährung und Haushalt

 

2-8 5)

 

Instrumentalunterricht

 

2-8 5)

 

Kurzschrift

 

2-8 5)

 

Maschinschreiben

 

2-8 5)

 

Schach

 

2-8 5)

 

Spielmusik

 

2-8 5)

 

Technisches Werken bzw. Textiles Werken

 

2-8 5)

 

Verkehrserziehung

 

2-8 5)

 

Freigegenstand Fremdsprachen

 

 

siehe Fußnote 3 in Ziffer eins,

Englisch

 

6-12

 

Französisch

 

6-12

 

Italienisch

 

6-12

 

Russisch

 

6-12

 

Spanisch

 

6-12

 

Tschechisch

 

6-12

 

Slowenisch

 

6-12

 

Bosnisch/Kroatisch/Serbisch

 

6-12

 

Ungarisch

 

6-12

 

Kroatisch

 

6-12

 

Slowakisch

 

6–12

 

Polnisch

 

6-12

 

Freigegenstand Geometrisches Zeichnen

 

3-6

siehe Fußnote 3 in Ziffer eins,

Muttersprachlicher Unterricht

 

8-21

siehe Fußnote 3 in Ziffer eins,

Förderunterricht:

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt “Förderunterricht” im zweiten Teil.

__________________________

  1. Ziffer eins
    Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.
  2. Ziffer 2
    Als alternativer Pflichtgegenstand.
  3. Ziffer 3
    In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
  4. Ziffer 4
    Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
  5. Ziffer 5
    Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuellen Anlässen reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.

2. OBERSTUFE

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

Oberstufe des Gymnasiums

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe *)

Lehrverpflichtungs-gruppe1)

Religion

8

(römisch III)

Deutsch

mindestens 11 2)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 11 2)

(römisch eins)

Latein

mindestens 10 2)

(römisch eins)

Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache

mindestens 10 2)

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

mindestens 6

III

Geographie und Wirtschaftskunde

mindestens 6

(römisch III)

Mathematik

mindestens 11 2)

(römisch II)

Biologie und Umweltkunde

mindestens 6

III

Chemie

mindestens 4

(römisch III)

Physik

mindestens 5

(römisch III)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

III

Informatik

mindestens 2

II

Musikerziehung

mindestens 3

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

mindestens 3

(römisch IV a)

alternativ Musikerziehung oder Bildnerische Erziehung

mindestens 4

(römisch IV a)

Bewegung und Sport

mindestens 8 2)

(römisch IV a)

Summe der Pflichtgegenstände- Kernbereich

112

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

schulautonom 3)

höchstens 14

 

Summe autonomer Bereich

18

 

Gesamtwochenstundenzahl

130

 

______________________________________

*) In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:

1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und

2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

1) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen:
Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
2) Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
3) Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden1)

Summe Oberstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Latein

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache *)

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

1

2

2

2

7

III

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

(römisch III)

Mathematik

3

3

3

3

12

(römisch II)

Biologie und Umweltkunde

2

2

-

2

6

III

Chemie

-

-

2

2

4

(römisch III)

Physik

-

3

2

2

7

(römisch III)

Psychologie und Philosophie

-

-

2

2

4

III

Informatik

2

-

-

-

2

II

Musikerziehung

2

1

2 1)

2 1)

3

+4

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

2

1

3

(römisch IV a)

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

(römisch IV a)

Summe der Pflichtgegenstände

31

29

31

33

124

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände 2)

 

6

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 130

_______________

*) Typenbildender Pflichtgegenstand.

1) Alternative Pflichtgegenstände.

2) Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände”.

Oberstufe des Realgymnasiums

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe Oberstufe *)

Lehrverpflichtungs-gruppe 1)

Religion

8

(römisch III)

Deutsch

mindestens 11 5)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 11 5)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein

mindestens 10 5)

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

mindestens 6

III

Geographie und Wirtschaftskunde

mindestens 6

(römisch III)

Mathematik

mindestens 13 5)

(römisch II)

Biologie und Umweltkunde

mindestens 7

römisch III 2)

Chemie

mindestens 5

(römisch III)

Physik

mindestens 7

(römisch III) 3)

Darstellende Geometrie 4)

 

(römisch II)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

III

Informatik

mindestens 2

II

Musikerziehung

mindestens 3

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

mindestens 3

(römisch IV a)

alternativ Musikerziehung oder Bildnerische Erziehung

mindestens 4

(römisch IV a)

Bewegung und Sport

mindestens 8 5)

(römisch IV a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

108

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

schulautonom 6)

höchstens 18

 

Summe autonomer Bereich

22

 

Gesamtwochenstundenzahl

130

 

___________________

*) In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:

1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und

2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

1) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
2) Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch römisch II.
3) Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (römisch II).
4) In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden.
5) Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
6) Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden1)

Summe Oberstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein1)

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

1

2

2

2

7

(römisch III)

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

(römisch III)

Mathematik *)

4

4

3

3

14

(römisch II)

Biologie und Umweltkunde *)

2

3

-/2

2

7/9

römisch III 4)

Chemie *)

-

-

3

2/3

5/6

(römisch III)

Physik *)

2

3

2

2/3

9/10

(römisch III) 5)

Darstellende Geometrie *)

-

-

2/-

2/-

4/-

II

Psychologie und Philosophie

-

-

2

2

4

III

Informatik

2

-

-

-

2

II

Musikerziehung

2

1

2 2)

2 2)

3

+4

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

2

1

3

(römisch IV a)

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

(römisch IV a)

Summe der Pflichtgegenstände

31

28

31

32

122

römisch III 4)

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände 2)

 

8

8

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

130

 

_________________________

  1. *
    Typenbildende Pflichtgegenstände.
  2. Ziffer eins
    Zweite lebende Fremdsprache/Latein mit Beginn in der 5. Klasse oder das ab der 3. Klasse (gymnasiale Unterstufe) unterrichtete Latein.
  3. Ziffer 2
    Alternative Pflichtgegenstände.
  4. Ziffer 3
    Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände”.
  5. Ziffer 4
    In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch römisch II.
  6. Ziffer 5
    In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch II).

Oberstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe *)

Lehrverpflichtungs-gruppe 1)

Religion

8

(römisch III)

Deutsch

mindestens 11 2)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 11 2)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein

mindestens 10 2)

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

mindestens 6

III

Geographie und Wirtschaftskunde

mindestens 8

(römisch III)

Mathematik

mindestens 11 2)

(römisch II)

Biologie und Umweltkunde

mindestens 7

III

Chemie

mindestens 4

(römisch III)

Physik

mindestens 5

(römisch III)

Haushaltsökonomie und Ernährung (Theorie)

mindestens 4

III

Psychologie und Philosophie (einschließlich Praktikum)

mindestens 4

III

Informatik

mindestens 2

II

Musikerziehung

mindestens 3

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

mindestens 3

(römisch IV a)

alternativ Musikerziehung oder Bildnerische Erziehung

mindestens 4

(römisch IV a)

Bewegung und Sport

mindestens 8 2)

(römisch IV a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

109

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

schulautonom 3)

höchstens 17

 

Summe autonomer Bereich

21

 

Gesamtwochenstundenzahl

130

 

*) In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:

1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und

2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

1) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
2) Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
3) Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Oberstufe

Lehrverpflich-tungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

1

2

2

2

7

(römisch III)

Geographie und Wirtschaftskunde *)

2

1

3

3

9

(römisch III)

Mathematik

3

3

3

3

12

(römisch II)

Biologie und Umweltkunde *)

2

3

-

2

7

III

Chemie

-

-

2

2

4

(römisch III)

Physik

-

3

2

2

7

(römisch III)

Haushaltsökonomie und Ernährung (Theorie) *)

2

2

-

-

4

III

Psychologie und Philosophie (einschließlich Praktikum) *)

-

1

2

2

5

III

Informatik

2

-

-

-

2

II

Musikerziehung

2

1

2 1)

2 1)

3

+4

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

2

1

3

(römisch IV a)

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

(römisch IV a)

Summe der Pflichtgegenstände

30

30

29

31

120

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände 2)

 

10

10

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

130

 

_________________
*) Typenbildente Pflichtgegenstände
1) Alternative Pflichtgegenstände
2) Siehe den Unterabschnitt Wahlpflichtgegenstände

Oberstufe des Gymnasiums, Realgymnasiums und Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums

Wahlpflichtgegenstände 1)

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrverpflich-tungsgruppe 2)

6.Kl

7.Kl

8.Kl.

aa)

 

 

 

 

 

Lebende Fremdsprache 2)

2

2

2

6

(römisch eins)

Darstellende Geometrie 3)

-

2

2

4

(römisch II)

Informatik

2

2

2

6

II

Musikerziehung/ Bildnerische Erziehung 4)

-

2

2

4

(römisch IV a)

Ernährung und Haushalt (Praktikum) 5a)

(2)

(2)

(2)

4/2 5a)

Va

bb) Zur Vertiefung und Erweiterung vom Schüler besuchter Pflichtgegenstände:

Religion

(2)

(2)

(2)

4/2 6)

(römisch III)

Deutsch

(2)

(2)

(2)

4/2 6)

(römisch eins)

Fremdsprachen 7)

(2)

(2)

(2)

4/2 6)

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

(2)

(2)

(2)

4/2 6)

III

Geographie und Wirtschaftskunde

(2)

(2)

(2)

4/2 6)

(römisch III)

Mathematik

(2)

(2)

(2)

4/2 6)

(römisch II)

Biologie und Umweltkunde

(2)

(2)

(2)

4/2 6)

III

Chemie

-

(2)

(2)

4/2 6)

(römisch III)

Physik

(2)

(2)

(2)

4/2 6)

(römisch III)

Darstellende Geometrie

-

(2)

(2)

4/2 6)

(römisch II)

Psychologie und Philosophie

(2) 5)

(2)

(2)

4/2 6)

III

Musikerziehung

(2)

(2)

(2)

4/2 6)

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

(2)

(2)

(2)

4/2 6)

(römisch IV a)

______________________

  1. Ziffer eins
    In der 6. Klasse dürfen höchstens insgesamt 4 Wochenstunden aus Wahlpflichtgegenständen gewählt werden.
  2. Ziffer 2
    Eine vom Schüler nicht als Pflicht- oder Freigegenstand besuchte lebende Fremdsprache, die im Lehrplan vorgesehen ist.
  3. Ziffer 3
    Sofern nicht Pflichtgegenstand des Schülers.
  4. Ziffer 4
    Fortsetzung des vom Schüler nach der 6.Klasse nicht gewählten der beiden Pflichtgegenstände.
  5. Ziffer 5
    Am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium.
  6. Ziffer 5 a
    Eine zweiwöchige Blockung zu je vier Wochenstunden ist zulässig.
  7. Ziffer 6
    Ein in der 6. Klasse gewählter Wahlpflichtgegenstand ist in der 7. oder 8. Klasse fortzusetzen.
  8. Ziffer 7
    Latein, Griechisch, lebende Fremdsprachen, sofern vom Schüler als Pflichtgegenstand besucht.

b) FREIGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der Wochenstunden geändert werden und es dürfen in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände zur Ergänzung, Vertiefung oder Erweiterung von Pflichtgegenständen im Hinblick auf die besonderen Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.

Das Angebot soll insbesondere auf den naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und wissenschaftlich-arbeitsweltorientierten Bereich bezogen sein. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.

Die Durchführung kann auch klassen-, schulstufen- und schulübergreifend erfolgen. Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Freigegenstände

Summe Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Lebende Fremdsprache

mindestens 11

(römisch eins)

Latein

mindestens 10

(römisch eins)

Griechisch

mindestens 10

(römisch eins)

Darstellende Geometrie

mindestens 4

(römisch II)

Muttersprachlicher Unterricht

2-8

II

c) Unverbindliche Übungen

Wie Litera b, (Freigegenstände) mit folgender Ergänzung:

Der Ziffer 2, (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen) ist folgende Zeile anzufügen:

„Deutsch als Zweitsprache

2

2

2

-

II“

d) FÖRDERUNTERRICHT

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt “Förderunterricht” im Zweiten Teil.

FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT DES GYMNASIUMS, DES REALGYMNASIUMS UND DES WIRTSCHAFTSKUNDLICHEN REALGYMNASIUMS

a) KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

aa) PFLICHTGEGENSTAND KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

1. bis 4. Klasse:

Anmerkung, siehe Anlage 1 der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003,)

5. bis 8. Klasse:

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 75 aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.

bb) Wahlpflichtgegenstand Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 75 aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.

b) EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

aa) PFLICHTGEGENSTAND EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Unterstufe

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2002,.

Oberstufe

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 192 aus 2005,.

bb) WAHLPFLICHTGEGENSTAND EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Die schulstufenübergreifende Führung des Wahlpflichtfaches Religion ist zulässig.

Das Wahlpflichtfach evangelische Religion übernimmt die Bildungs- und Lernziele des Pflichtfaches evangelischer Religionsunterricht und dient dem Schüler zur Vertiefung, zu einem erweiterten Einblick in das Denken der evangelischen Theologie, zur Einführung in wissenschaftliches Arbeiten und bietet die Möglichkeit, erlerntes Wissen zu erproben.

Aus den folgenden Themenbereichen können die Schüler gemeinsam mit dem Lehrer Schwerpunkte für jeweils ein Unterrichtsjahr auswählen, wobei Bedacht darauf zu nehmen ist, daß bei einem zweijährigen Lehrgang im Wahlpflichtfach evangelische Religion eine weiterführende Themenauswahl getroffen werden soll. Die in der Schule üblichen Arbeits- und Lernformen sollen nach Möglichkeit zur Gänze ausgeschöpft werden.

Die unter den Buchstaben angeführten Themen können sowohl als Teilaspekte des Gesamtthemas wie auch als Einzelthemen bearbeitet werden.

Themenbereich 1: Der Begriff Religion

  1. Ziffer eins
    Religion als Teil der Anthropologie
    1. Litera a
      Der Mensch als religiöses Wesen
    2. Litera b
      Der Mensch als Mitglied in Religionsgemeinschaften
  2. Ziffer 2
    Religion als Teil der Gesellschaftstheorie
    1. Litera a
      Die Verbindung von Thron und Altar
    2. Litera b
      Religion als Bestandteil der Gesellschaftskritik (Theologie der Befreiung, Ansprüche von Minderheiten, Religion als Anspruch einer „perfekten” Gesellschaft)
  3. Ziffer 3
    Die Religionskritik des 19. Jahrhunderts und ihre Folgen
  4. Ziffer 4
    Religionsgemeinschaften und ihre Strukturen
  5. Ziffer 5
    Religiöse Formen der Jugendkultur
    1. Litera a
      Ersatzreligionen und ihre Heilszusagen
  6. Ziffer 6
    Religiöse Sondergemeinschaften und ihr Anspruch auf die ganzheitliche Struktur des Menschen
  7. Ziffer 7
    Christentum und Religion: Die Debatte um das religionslose Christentum
  8. Ziffer 8
    Die christlichen Konfessionen und christliche Kirchen
  9. Ziffer 9
    Die Ökumene unter den christlichen Kirchen, ihr Stand und die zukünftigen Entwicklungen
  10. Ziffer 10
    Die Ökumene unter den Abrahams-Religionen
  11. Ziffer 11
    Die Weltreligionen im Überblick
  12. Ziffer 12
    Feste und Feiern von Religionen

Themenbereich 2: Grundbegriffe der evangelischen Theologie

  1. Ziffer eins
    Die Rechtfertigungslehre
    1. Litera a
      Die Gerechtmachung des Gottlosen
    2. Litera b
      Die Freiheit eines Christen im anthropologischen und gesellschaftlichen Bereich
    3. Litera c
      Widerstandsrecht und Widerstandspflicht
    4. Litera d
      Normen, Werte und Moral als Begriffe der evangelischen Systematik
    5. Litera e
      Die verschiedenen Erklärungen der Menschenrechte
  2. Ziffer 2
    Der freie Wille
    1. Litera a
      Die theologische Definition des Begriffes des freien Willens
    2. Litera b
      Die philosophische Definition des Begriffes freier Wille
    3. Litera c
      Freier Wille und Demokratie
  3. Ziffer 3
    Christ und Staatsbürger
    1. Litera a
      Die Bedeutung der Parteien
    2. Litera b
      Die Verantwortung des Christen für seine Lebenswelt
  4. Ziffer 4
    Eschatologie
    1. Litera a
      Leiden, Sterben und Tod als religiöse Fragen
    2. Litera b
      Leiden, Sterben und Tod als gesellschaftliche Fragen
    3. Litera c
      Die Lehre von den letzten Dingen
    4. Litera d
      Weiterleben, Reinkarnation und Auferstehung
  5. Ziffer 5
    Kursorische Lektüre von wichtigen Stellen des Alten und Neuen Testamentes unter dem Stichwort:
    1. Litera a
      Prophetie
    2. Litera b
      Nachfolge
    3. Litera c
      Verantwortung des Christen für Schöpfung und Umwelt
  6. Ziffer 6
    Lektüre eines alt- oder neutestamentlichen Buches
  7. Ziffer 7
    Die Bibel und die Literatur
    1. Litera a
      Religiöse Literatur
    2. Litera b
      Literatur in Bezug auf die Bibel
    3. Litera c
      Christliche Trivialliteratur
  8. Ziffer 8
    Die Bibel und die Kunst
    1. Litera a
      Die religiöse Kunst
    2. Litera b
      Kunst als Ausdruck des religiösen Empfindens
    3. Litera c
      Bibel und Kunst im Dialog
  9. Ziffer 9
    Das Problem der theologischen Sprache
    1. Litera a
      Die Begriffe der biblischen Sprache
    2. Litera b
      Theologische Sprache und Alltagssprache
    3. Litera c
      Die Bedeutung der Sprache in den Medien
    4. Litera d
      Die religiöse Bildsprache bzw. die Präsentation der Kirche in den Medien

Themenbereich 3: Religiöse Erziehung

  1. Ziffer eins
    Der Begriff der Identität des Menschen
    1. Litera a
      Die religiöse Identität eines Menschen
    2. Litera b
      Identität als Ergebnis eigener Leistung?
    3. Litera c
      Identität als Geschenk
  2. Ziffer 2
    Religiöse Kindererziehung
    1. Litera a
      Analyse von religiöser Jugendliteratur
    2. Litera b
      Feste, Sitten und Bräuche als funktionale christliche Erziehungsmittel
    3. Litera c
      Ansprüche an die christliche Erziehung: Glaube – Befreiung oder Disziplinierung?
  3. Ziffer 3
    Christliche Erziehung als Dialog zwischen den Generationen
    1. Litera a
      Was gibt eine Generation der nächsten als christliche Lebensformen mit?
    2. Litera b
      Schlagworte christlicher Erziehung in verschiedenen kirchengeschichtlichen Epochen
  4. Ziffer 4
    Der Dialog zwischen christlicher Erziehung und gesellschaftlicher Erziehung
    1. Litera a
      Christliche Erziehung in Elternhaus und Kirche
    2. Litera b
      Christliche Erziehung in einer säkularen Schule
    3. Litera c
      Arbeit als geheimer Erzieher und das christliche Menschenbild

Themenbereich 4: Theologie und Philosophie

  1. Ziffer eins
    Das theologische Denken und seine Strukturen
    1. Litera a
      Gott, Götter, Götzen
    2. Litera b
      Jesus der Christus: König, Priester und Prophet: Erlöser
    3. Litera c
      Die Lehre vom Heiligen Geist: Gemeinschaft, Gemeinde
    4. Litera d
      Zuspruch und Hoffnung für den Menschen
  2. Ziffer 2
    Das jüdische Denken an Beispielen des Alten Testamentes
  3. Ziffer 3
    Das griechische Denken in Verbindung mit den Briefen des Apostels Paulus
    1. Litera a
      Scholastik, Reformation und Aufklärung
    2. Litera b
      Gegenwärtige Gesellschaftstheologien
  4. Ziffer 4
    Die Methoden der biblischen Auslegung in ihrer Geschichte
    1. Litera a
      Das 19. Jahrhundert
    2. Litera b
      Das 20. Jahrhundert
  5. Ziffer 5
    Der Dialog zwischen Theologie und Philosophie
    1. Litera a
      Die Theologie der Hoffung und das Prinzip Hoffnung
    2. Litera b
      Gesellschaftliche Protestbewegungen und die Theologie der Befreiung

Themenbereich 5: Religionen im Vergleich

  1. Ziffer eins
    Der Stand der Bibelwissenschaften und der biblischen Archäologie
  2. Ziffer 2
    Antike Kulturen und antike Religionen
    1. Litera a
      Der Zusammenhang von Land, Kultur und Religion
    2. Litera b
      Der Export von religiösen Vorstellungen in andere Länder
    3. Litera c
      Kampf der Götter als Kampf der Länder
    4. Litera d
      Der Unterschied zwischen Stadt- und Landreligion
    5. Litera e
      Götter und Göttinnen
  3. Ziffer 3
    Die Entwicklung der Bibelwissenschaften und ihr gegenwärtiger Stand
    1. Litera a
      Textüberlieferung
    2. Litera b
      Textkritik
    3. Litera c
      Formen der Auslegung
  4. Ziffer 4
    Biblische Schriften und ihre konkreten kulturellen und gesellschaftlichen Hintergründe
  5. Ziffer 5
    Die Entwicklungen der christlichen Lehre
    1. Litera a
      Die ökumenischen Konzilien
    2. Litera b
      Die orthodoxe Lehrentwicklung
    3. Litera c
      Die katholische Lehrentwicklung
  6. Ziffer 6
    Die Bekenntnisschriften der Evangelischen Kirche und ihre historische Entstehungszeit
    1. Litera a
      Die reformatorische und nachreformatorische Zeit
    2. Litera b
      Der Pietismus
    3. Litera c
      Das industrielle Zeitalter

Themenbereich 6: Christ und Welt

  1. Ziffer eins
    Der Zusammenhang von Kirche und Gesellschaft
    1. Litera a
      Kirche als Teil der Gesellschaft
    2. Litera b
      Kirche als Kritik an Gesellschaft
  2. Ziffer 2
    Die Wissenschaft als Gesprächspartner für Christentum und Kirche
    1. Litera a
      Der instrumentelle Charakter der Wissenschaft
    2. Litera b
      Der lebenserweiternde Aspekt der Wissenschaft
    3. Litera c
      Wissenschaft als verantwortete Utopie einer zukünftigen Welt
    4. Litera d
      Die Zusammenhänge von wissenschaftlicher und theologischer Erkenntnis
  3. Ziffer 3
    Die konziliaren Bewegungen der Kirche
    1. Litera a
      Die Mystiker des Mittelalters
    2. Litera b
      Die Missionsbewegungen der Kirche und deren heutige Gestalt
    3. Litera c
      Der konziliare Prozeß für Friede, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung
    4. Litera d
      Die Struktur der Kirche als „Gemeinde von unten”
  4. Ziffer 4
    Die Welt als Schöpfung Gottes
    1. Litera a
      Schöpfung, Umwelt und Ökologie
    2. Litera b
      Der Mensch als Teil der Natur
    3. Litera c
      Das Problem der Arbeit als Erhaltung oder Vernichtung der Schöpfung
    4. Litera d
      Das Problem der Universalität als Aufgabe der Nachfolge Christi

Themenbereich 7: Christentum im Nachbarschaftsbereich

  1. Ziffer eins
    Die Besonderheiten der lokalen Kirchengeschichte
  2. Ziffer 2
    Die Besonderheiten von Pfarrgemeinden, ihrer Ämter und ihrer Strukturen
  3. Ziffer 3
    Die Lebensformen der christlichen Gemeinden, ihre Gottesdienste und die Möglichkeiten einer Mitgestaltung für Schülergottesdienste
  4. Ziffer 4
    Besondere diakonische Aufgabenbereiche

cc) FREIGEGENSTAND MIT ENTSPRECHENDEN ANFORDERUNGEN FÜR BESONDERS BEGABTE UND INTERESSIERTE SFCHÜLER EVANGELISCHE RELIGION

5. bis 8. Klasse (je zwei Wochenstunden):

Der Freigegenstand evangelische Religion verfolgt dieselben Bildungsziele, Lehraufgaben und Erziehungsziele, die auch für den Pflichtgegenstand evangelische Religion vorliegen.

Lehr- und Lernstoff:

Der Lehr- und Lernstoff ist entsprechend den besonderen Begabungen der Schüler und entsprechend den lokalen Gegebenheiten so zu wählen, daß

  1. Litera a
    Themenbereiche bzw. ein Themenbereich des Pflichtgegenstandes und darüber hinaus
  2. Litera b
    Themenbereiche oder ein Themenbereich des Wahlpflichtgegenstandes ausgewählt werden muß oder daß
  3. Litera c
    nur ein Themenbereich aus einem der beiden Lehrplanbereiche ausgewählt und vertiefend behandelt wird.

Bei der Auswahl und Festlegung des Lehrganges im Rahmen des Freigegenstandes evangelische Religion ist den Interessen und Begabungen der Schüler genauso Rechnung zu tragen wie einer fächerübergreifenden Einbindung des Unterrichtsstoffes. Der Freigegenstand evangelische Religion ist den gleichen pädagogischen und didaktischen Grundsätzen verpflichtet wie der Pflichtgegenstand bzw. das Wahlpflichtfach.

c) ALTKATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Allgemeines und didaktische Grundsätze:

Der altkatholische Religionsunterricht wird maßgeblich als Gruppenunterricht gemäß den Bestimmungen des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung geführt.

Es ist erstrebenswert, mit einer höchstmöglichen Organisationsform den größtmöglichen Bildungs- und Lehrertrag zu erzielen.

Die im allgemeinen gültigen didaktischen Grundsätze sind auch für den Religionsunterricht anzuwenden, soweit dessen Eigenart es zuläßt.

Unterstufe

Allgemeines Bildungsziel:

Der Religionsunterricht hat an die christlichsittliche und soziale Bildung anzuschließen, die nach dem Lehrplan für den Religionsunterricht in der Grundschule erzielt wurde. Der weitere Ausbau soll in Verbindung mit Bildern aus dem Ablauf kirchlichen Geschehens aus der Vergangenheit bis zur Gegenwart so vorgesehen werden, daß eine lebensnahe Bildung erzielt wird. Bei der Vermittlung von Bildungsgrundlagen und Kenntnissen ist darauf Bedacht zu nehmen, daß die Schüler einerseits für die Teilnahme am Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen sowie aller Lehranstalten gleichen oder ähnlichen Ranges vorzubereiten sind; anderseits soll das Ziel der Unterstufe auch in einem Bildungsganzen gesehen werden, das bei einer anderweitig einsetzenden Berufsausbildung oder bei einer Berufsergreifung als abgeschlossene religionsunterrichtliche Bildung gelten kann. Damit sollen die Schüler zugleich befähigt werden, in einer objektiven Geistes- und Gesinnungshaltung verantwortungsbewußt vor Gott und den Menschen als Glieder ihrer Kirche und der menschlichen Gesellschaft wie deren Ordnung zu leben und zu handeln.

In Verbindung mit dem Lehrstoff ist jeweils eine entsprechende Auswahl von Gebeten und Liedern zu bieten.

Bildungs- und Lehraufgaben, einschließlich Lehrstoff:

1. Klasse:

Der Schüler ist so weit in die Bibelkunde einzuführen, als dies zum Verständnis der Bibel und ihrer einzelnen Teile erforderlich ist.

Im Zusammenhang mit der Entstehung der wichtigsten Schriften des Alten Testamentes und mit der alttestamentlichen Umwelt ist die Geschichte des israelitisch-jüdischen Volkes so weit zu behandeln, daß der Schüler eine entsprechende Grundlage zum Erfassen des Neuen Testamentes erhält.

2. Klasse:

Unter Heranziehung der neutestamentlichen Zeitgeschichte ist dem Schüler Jesus Christus, sein Leben und seine Wirksamkeit nach der Darstellung der Evangelien nahezubringen. Darauf aufbauend ist der Schüler mit der Geschichte der Urgemeinden in Jerusalem und Antiochia und damit mit der Persönlichkeit des Paulus sowie mit den Fragen des Juden- und Heidenchristentums bekannt zu machen.

3. Klasse:

Im Unterricht sind Bilder aus der Kirchengeschichte zu bieten, soweit sie in das Verständnis der heutigen christlichen Situation hineinführen: Die Kirche bis 313. – Östliches und westliches Christentum bis zur Trennung. – Die Entwicklung des Papsttums. – Kirchlicher Verfall und Reformversuche (Reformation. – Die Anglikanische Kirche. – Die Kirchenversammlung zu Trient). – Die kirchlichen Verhältnisse im 18. und 19. Jahrhundert. – Die Entstehung der altkatholischen Bewegung.

4. Klasse:

Die altkatholische Kirche: Von der gegenwärtig kirchlichen Situation ausgehend ist die Lehre und Verfassung der altkatholischen Kirche, ihr Verhältnis zur anglikanischen Kirchengemeinschaft und zu den Ostkirchen und ihre Stellung in der Ökumene zu behandeln.

Oberstufe

Allgemeines Bildungsziel:

Der Religionsunterricht baut auf den Bildungs- und Lernerfolg, der bis zur 8. Schulstufe erzielt wurde, auf und soll einen Einblick in das religiöse Leben der Christenheit gewähren. Dabei sind die kulturgeschichtlichen Voraussetzungen zu beachten. Es soll außerdem eine Vertiefung des Verständnisses für die Lehre der Kirche erzielt werden. Auf Grund der dahin gehend angestrebten Bildung und der zu erzielenden Kenntnisse sollen die jungen Menschen in Fragen des religiösen Lebens zu einem selbständigen Urteil, zu einer duldsamen und aufgeschlossenen Haltung befähigt werden, die von einer gesicherten Einfügung in das Leben der Kirche, der menschlichen Gesellschaft und ihrer Ordnung ausgeht.

Bildungs- und Lehraufgaben, einschließlich Lehrstoff:

5. Klasse:

Überblick über die religionsgeschichtliche Situation zur Zeitenwende. Jesus, sein Leben und sein Wirken, die Anfänge des Christentums. Die Entwicklung des Gemeindelebens. Die Persönlichkeit des Apostels Paulus; sein Leben und sein Wirken. Das nachpaulinische Zeitalter und die Zeit der Verfolgung bis zum „Mailänder Edikt”.

6. Klasse:

Die Entwicklung der abendländischen Kirche vom Konzil zu Nicäa bis zur Kirchenversammlung von Konstanz unter der besonderen Beobachtung der Voraussetzungen für die Kirchenspaltung des 11. Jahrhunderts und für die Entstehung der Kirche von England.

7. Klasse:

Die Reformatoren und die Kirchen der Reformation. Die Gegenreformation. Die kirchliche Entwicklung bis zur Gegenwart. Äußerer Anlaß zu der Entstehung altkatholischer Bistümer. Der Altkatholizismus als Reform im altkirchlichen Sinn. Die Utrechter Union. Die altkatholische Kirche in Österreich. Die Kirchengemeinschaft mit den anglikanischen Kirchen und die Beziehungen zu den Kirchen der Ökumene.

8. Klasse:

Lektüre und Besprechung ausgewählter Kapitel aus der Bibel. Die Auswahl hat vor allem solche Stellen zu berücksichtigen, die für den Glauben und die Lebensführung besondere Bedeutung haben.

Nachstehende Themen sind dabei vorgesehen:

  1. Ziffer eins
    Gott und seine Offenbarung,
  2. Ziffer 2
    die Heilsmittel der Kirche,
  3. Ziffer 3
    die Erlösung,
  4. Ziffer 4
    die Liebe als Grundlage der christlichen Sittlichkeit, mit Berücksichtigung der Situation im Alten und Neuen Testament,
  5. Ziffer 5
    die Bergpredigt als Fundament christlicher Sittlichkeit.

d) ISRAELITISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Lehrziel:

Der israelitische Religionsunterricht an allen Lehranstalten, in allen Klassen, bei allen Altersstufen hat die Aufgabe, die jüdische Jugend religiössittlich zu erziehen, sie zur Teilnahme am religiösen Leben zu befähigen, von der Erhabenheit unseres Glaubens zu überzeugen, sie in ihrer Selbstachtung zu bestärken, schon im Hinblick auf die Größe unserer mehrtausendjährigen Geschichte, auf den unüberbietbaren Opfermut und Opferwillen des jüdischen Volkes, dessen Mentalität sich auch in unseren Tagen beim Werden des alt-neuen ISRAEL dokumentierte.

Zur Erreichung dieses Lehrzieles dienen an der Unterstufe:

Ziffer eins Der Unterricht in biblischer und nachbiblischer Geschichte, die Einführung in die Literatur des Judentums der Vorzeit und der Gegenwart. Religions- und Sittenlehre in der Darstellung von G. Wolf.

Ziffer 2 Der Unterricht im Hebräischen soll in das Verständnis der Bibel und des Gebetbuches einführen, zur Teilnahme am öffentlichen Gemeindegottesdienst befähigen sowie die Voraussetzungen zur Erlernung des Hebräischen als Umgangssprache schaffen.

Ziffer 3 Der Unterricht in der Religionslehre, der sowohl in systematischer Form als auch im Anschluß an den Unterricht in der Geschichte und im Hebräischen erteilt wird, soll die Grundgedanken des Judentums, den Gottesbegriff, die Lehren von der sittlichen Bestimmung des Menschen und seiner Pflichten entwickeln sowie die Jugend mit dem Werden des Staates ISRAEL vertraut machen.

Lehrstoffverteilung:

Die nachstehende Lehrstoffverteilung hat in vollem Ausmaße nur an jenen Lehranstalten Geltung, an denen der israelitische Religionsunterricht klassenweise erteilt wird. In Abteilungen, die wegen Schülermangels zwei oder mehrere Klassengruppen umfassen, hat der Religionslehrer auf Grund der ihm von seiner Religionsbehörde erteilten Instruktion eine der Zusammensetzung der Schüler entsprechende Auswahl zu treffen.

1. Klasse:

  1. Litera a
    Aus dem Lehrbuch der Biblischen Geschichte „Josua” bis „Sauls Tod”. Geographie des Landes Israel.
  2. Litera b
    Bibellektüre: Zweites Buch Mosis, Kapitel 20, 22, 23. Drittes Buch Mosis, Kapitel 19.
  3. Litera c
    Hebräisch: Im Jugendgottesdienstbuch „Maariw und Mincha für Sabbat”; Lesen und Übersetzen an Hand der beigefügten deutschen Übersetzung. Erläuterung des durchgenommenen Stoffes mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen: Echad Elohenu, L‘cha adonaj, W`soss Hathora, J‘hallelu, Hodu, Haschiwenu, Waj‘chulu, Magen Awoth, Keduscha, W`schomru; ferner Hawdalah, Schehechejanu.
  4. Litera d
    Sprechübungen aus dem durchgenommenen Lehrstoff. Synagogale Melodien. Die Personalsuffixe, Geschlecht und Zahl des Hauptwortes.

2. Klasse:

  1. Litera a
    Wiederholung des Lehrstoffes der ersten Klasse.
  2. Litera b
    Aus dem Lehrbuch der Biblischen Geschichte: von „David” bis zum „Untergang des Reiches Juda” (586 v.).
    Bibellektüre: Psalmen 1, 3, 90 bis 93 (Auswahl), Sprüche Salomos (Auswahl), Jeremia 7, 17, Klagelieder (Auswahl), Jesaia 1, 11.
  3. Litera c
    Hebräisch: Schalosch R`galim (die drei Wallfahrtsfeste): Maariw und Mussaf-Tefilla aus dem Gebetbuch an Hand der deutschen Übersetzung, mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen:
    Waj`daber Mosche, Adonaj-Adonaj, Hallel, besonders die ersten zwei Psalmen Halleluja und B`zess Jisrael. Der Priestersegen.
  4. Litera d
    Sprachliches: Hinweis auf das Perfektum futurum und Waw conversivum. Sprechübungen aus dem durchgenommenen Lehrstoff. Synagogengesang.

3. Klasse:

  1. Litera a
    Erzählungen aus der Biblischen Geschichte. Vom „Babylonischen Exil” bis zur „Zweiten Tempelzerstörung”.
  2. Litera b
    Bibellektüre: Aus „Hiob”, „Ezechiel” 18, 37, Psalmen 137, 113 bis 118 (Auswahl).
  3. Litera c
    Hebräisch: Rosch Haschanah: Maariw und Mussar aus dem Gebetbuch, mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen: Tikeu, Sachrenu, M`loch, B`sefer-Chajim, Awinu Malkenu (übersetzen : die ersten fünf und die „Katwenu”). Synagogengesang.
  4. Litera d
    Sprachliches: Wiederholung des bisher durchgenommenen Lehrstoffes und Hinweis auf die Niphal-Form. Sprechübungen.

4. Klasse:

  1. Litera a
    Wiederholung des bisher durchgenommenen Lehrstoffes. Erzählungen aus der jüdischen Geschichte vom Jahre 70 unserer Zeit bis zur Gegenwart. Der Jüdische Kalender.
  2. Litera b
    Bibellektüre: Aus dem Pentateuch, H. B. M., Kapitel 19, Vers 3 bis 6, Kapitel 20, Vers 1 bis 3, 7, 8, 12 bis 17. Ferner Lesestoff: Auswahl aus „Sprüche der Väter”.
  3. Litera c
    Hebräisch: Jom Kippur: Kol-Nidre, Mussaph, Neila im Zusammenhang mit besonderer Betonung folgender Stellen: Watiten lanu, Mechal, Aschamnu, einige „Al-Chet”, Awinu Malkenu (Chassmenu). Synagogengesang.
  4. Litera d
    Sprachliches: Wiederholung des durchgenommenen Lehrstoffes und Sprechübungen im Rahmen desselben.

5. Klasse:

Pentateuch . Fünftes Buch Mosis: Ermahnung zur Anhänglichkeit an Gott (Kap. 4, römisch fünf. 1 — 8); die zehn Gebote (Kap. 5, römisch fünf. 6—18); Gottes ist der Sieg (Kap. 9, römisch fünf. 4—5); das Wesen der Gottesverehrung und ihre Bestätigung gegenüber allen Menschen, besonders den Fremden und Schwachen (Kap. 10, römisch fünf. 12—22); die Zehentpflicht (Kap. 14, römisch fünf. 22, 23); soziale Gesetze (Kap. 15, römisch fünf. 1 — 18); die Wallfahrtsgesetze (Kap. 16, römisch fünf. 1—20); Fortsetzung der sozialen Gesetze (Kap. 24, römisch fünf. 10—22); Dankbarkeit gegen Gott und die Möglichkeit der Erfüllung seiner Gebote (Kap. 30, römisch fünf. 1 — 14).

Gebetbuch . Aus den Gebeten für das Neujahrsfest und den Versöhnungstag; Uwechen ten Pachdecho, elohenu welauhe awaussenu melauch, mechal owinu malkenu, olenu.

Geschichte : Esra und Nehemia. Zeit- und Lebensbilder aus der Geschichte des Judentums mit besonderer Berücksichtigung der vaterländischen Geschichte.

Zusammenfassung der Glaubens- und Pflichtenlehre des Judentums. Israelkunde (Geographie).

Hebräische Grammatik und die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen.

6. Klasse:

Bibel im Urtext: Psalmen, Kap. 3, 6, 19, 23, 33, 90, 91, 92, 93.

Geschichte : Zusammenfassung der Biblischen Geschichte von der Zerstörung des ersten bis zum Untergang des zweiten Tempels. Herzl.

Israelkunde (Geographie).

Hebräische Grammatik und die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen.

7. Klasse:

Bibel im Urtext:

Ergänzung und Vertiefung der bereits durchgenommenen Pentateuchstellen (2. Buch Mosis, Kap. 22, Vers 2—30; Kap. 23, Vers 1 — 17).

Geschichte :

Bis auf die Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung der Geschichte der Juden in Österreich; Bibelkunde.

Israel – Kunde (Geographie).

Hebräische Grammatik und die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen.

8. Klasse:

Bibel im Urtext:

Ziffer 3 Buch Mosis, Kap. 19, Vers 1—4, 9—18, 30-37; Kap. 26, Vers 3—13.

Ziffer 5 Buch Mosis, Kap. 30, Vers 11—20.

Geschichte :

Zusammenfassung der Lehren des Judentums.

Der heutige Staat Israel.

Israel – Kunde (Geographie).

Hebräische Grammatik und die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen. Neuhebräische Literatur.

e) ISLAMISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der jeweils geltenden Fassung.

f) RELIGIONSUNTERRICHT DER NEUAPOSTOLISCHEN KIRCHE

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.

g) RELIGIONSUNTERRICHT DER KIRCHE JESU CHRISTI DER HEILIGEN DER LETZTEN TAGE

Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) ORIENTALISCH-ORTHODOXER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.

i) GRIECHISCH-ORIENTALISCHER (ORTHODOXER) RELIGIONSUNTERRICHT

Unterstufe

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 243 aus 2010, in der jeweils geltenden Fassung.

Oberstufe

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.

j) BUDDHISTISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

k) FREIKIRCHLICHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der jeweils geltenden Fassung.

l) ALEVITISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014, in der jeweils geltenden Fassung.

SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. UNTERSTUFE
DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations- und Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache zu fördern.

Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden,

  • Strichaufzählung
    mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen;
  • Strichaufzählung
    Sachinformationen aufzunehmen, zu bearbeiten und zu vermitteln und sich mit Sachthemen auseinander zu setzen;
  • Strichaufzählung
    Ausdrucksformen von Texten und Medien und deren Wirkung zu verstehen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen. Der mündliche und schriftliche Sprachgebrauch soll frei von groben Verstößen gegen die Sprach- und Schreibrichtigkeit sein.

Der Deutschunterricht muss mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft gesehen werden. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können.

Der Deutschunterricht muss Schülerinnen und Schüler, für die Deutsch Zweit-(Dritt- oder Viert-)Sprache ist, im Anschluss an die Lern- und Lebenserfahrungen ihrer sprachlichen und kulturellen Sozialisation so fördern, dass damit eine grundlegende Voraussetzung für deren schulische und gesellschaftliche Integration geschaffen wird.

Die zuerst erworbene Sprache ist in hohem Maß Grundlage für den Erwerb einer Zweitsprache. Daher soll die Muttersprache beim Zweitspracherwerb nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Den Schülerinnen und Schülern sollen im Deutschunterricht Werte und Lebenshaltungen mit Hilfe von Texten vermittelt werden. Dabei soll die inhaltliche Auseinandersetzung mit Religion, Weltanschauung und Tradition die Basis für ein sinnerfülltes, eigenverantwortliches Leben schaffen und zur Achtung anderer Kulturen und Lebensweisen führen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Der Deutschunterricht soll beitragen, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen und kreativen Möglichkeiten zu nutzen und zu erweitern. Der kritische Umgang mit und die konstruktive Nutzung von Medien ist eine wichtige Aufgabe. Die sprachliche und kulturelle Vielfalt in der Gesellschaft soll als bereichernd erfahren werden.

Mensch und Gesellschaft:

Der Deutschunterricht soll Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen weiterentwickeln. Er soll die Auseinandersetzung mit Werten im Hinblick auf ein ethisch vertretbares Menschen- und Weltbild fördern.

Natur und Technik:

Der Deutschunterricht soll durch zunehmend präzise Verwendung von Sprache dazu beitragen, Phänomene und Zusammenhänge zu benennen und zu beschreiben.

Kreativität und Gestaltung:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Gestaltungserfahrungen mit Sprache machen und sinnliche Zugänge mit kognitiven Erkenntniswegen verbinden.

Gesundheit und Bewegung:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Sprech- und Atemtechnik üben.

Didaktische Grundsätze:

Die vielfältigen Aufgaben von Sprache (Sprache als Grundlage von Beziehungen, als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen, als Gestaltungsmittel) legen für den Deutschunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit einbeziehen. Sprach- und Schreibnormen sollen in allen Verwendungszusammenhängen angemessen berücksichtigt und behandelt werden.

Die Lehrerinnen und Lehrer haben auf die Qualität der sprachlichen Äußerungen zu achten. Der individuelle Lernfortschritt und das Bemühen um die Optimierung von Arbeitsergebnissen sind zu beachten.

Sprechen verlangt von den Schülerinnen und Schülern, sich in zunehmendem Maß auf die jeweilige Sprechsituation einzustellen und dabei auch unterschiedliche Leistungen von Standardsprache und Herkunftssprachen zu erfahren. In geeigneten Gesprächs- (Partner-, Kleingruppen-, Klassengespräch ...) und Redeformen (spontanes, vorbereitetes und textgebundenes Sprechen) sollen die Schülerinnen und Schüler die Wirkungsweise verschiedener verbaler und nonverbaler Ausdrucksmittel erleben.

Hilfen zum verständlichen Sprechen sollen angeboten werden. Auf individuelle Sprechhemmungen ist Bedacht zu nehmen, auf die Stärkung des Selbstwertgefühls der Schülerinnen und Schüler ist zu achten.

Einfache Methoden der Beobachtung und Aufzeichnung sollen helfen das Gesprächsverhalten zu beschreiben und damit bewusst zu machen.

Gelegenheiten zum Sprechhandeln, auch in realen Situationen, sind so oft wie möglich zu nützen.

Schreiben im Deutschunterricht muss zu wachsender Sicherheit und zur Bereitschaft führen, unterschiedliche Schreibformen zu gebrauchen. Das betrifft

  • Strichaufzählung
    das handlungsbezogene Schreiben, das je nach der Situation stärker auf das Thema, die Schreibabsicht oder die Erwartungen der Leserinnen und Leser ausgerichtet sein kann,
  • Strichaufzählung
    das Schreiben als Hilfsmittel zum Lernen,
  • Strichaufzählung
    das Schreiben als Ausdruck des eigenen Wahrnehmens, Fühlens und Denkens,
  • Strichaufzählung
    das spielerische und das schöpferische Schreiben.

Das Verfassen von Texten ist als mehrschichtiger Prozess zu sehen, der vom Schreibvorhaben bis zum fertigen Text reicht. Je nach der Schreibentwicklung und den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sind geeignete Methoden und technische Hilfsmittel (zB Computer) gezielt einzusetzen, um diesen Schreibprozess zu unterstützen. Durch die regelmäßige Beschäftigung mit eigenen und fremden schriftlichen Arbeiten sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, Texte einzuschätzen, zu beurteilen und zu optimieren. Texte von Schülerinnen und Schülern sollen in geeigneter Weise zugänglich gemacht oder veröffentlicht werden.

Die beim Verfassen von Texten auftretenden Mängel in der Beherrschung der Sprach- und Schreibrichtigkeit müssen zu individuellen, bei Bedarf zu gemeinsamen Schwerpunkten der Unterrichtsarbeit werden.

Das Lesen und Verstehen von Texten, die schriftlich oder durch andere Medien vermittelt werden, soll einen Schwerpunkt des Deutschunterrichts bilden. Bei der Auswahl sind der Leistungsstand, insbesondere die Lesefertigkeit und -fähigkeit, und die Interessen und Konsumgewohnheiten der Schülerinnen und Schüler zu bedenken. Individualisierung und Differenzierung beim Angebot der Texte sind daher notwendig.

Altersgemäße mediale und lokale kulturelle Angebote sind einzubeziehen.

Durch regelmäßige, methodisch abwechslungsreiche Beschäftigung mit Texten verschiedener Art sollen die Schülerinnen und Schüler zu gründlichem Textverständnis und zu positiver Einstellung zum Lesen gelangen.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibunterricht sind grundsätzlich in die Handlungszusammenhänge des Deutschunterrichts einzubinden. Die Auseinandersetzung mit Sprach- und Schreibnormen soll nicht Selbstzweck sein und auch nicht auf vordergründiges Begriffswissen abzielen.

Ausgangspunkte sollen vor allem Texte und komplexe Situationen sein, bisweilen ist es aber auch zielführend, einzelne Teilbereiche der Grammatik oder Rechtschreibung zunächst isoliert zu betrachten. Über beide Zugänge sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in Bau und Funktion der Sprache gewinnen: Durch die Beschäftigung mit Text-, Satz- und Wortgrammatik sowie mit Lautung und Schreibung sollen die Schülerinnen und Schüler ihr Sprachwissen erweitern.

Grammatische Inhalte und Begriffe müssen in dem Maß vermittelt werden, wie es ein altersgemäßes Nachdenken und Sprechen über Sprache erfordert. Sprach- und Schreibnormen werden als gesellschaftlich bedeutende Faktoren der Sprachbeherrschung betrachtet, ihre Veränderbarkeit soll aufgezeigt werden. Spielerische und entdeckende Verfahren sollen als ein wesentlicher Zugang zur Auseinandersetzung mit Sprache eingesetzt werden.

Grammatisches und orthographisches Wissen soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, bewusst mit Sprache umzugehen, über Sprache zu reden und eigene Texte selbstständig zu überarbeiten. Dazu ist es zweckmäßig, Hilfsmittel in Buchform und elektronischer Form, zB österreichische Wörterbücher, heranzuziehen.

Die Beschäftigung mit Sprach- und Schreibnormen soll nach Gesichtspunkten der inneren Differenzierung erfolgen, die den individuellen Besonderheiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler weitgehend Rechnung zu tragen hat. Besondere Maßnahmen zur Differenzierung sind vor allem notwendig, wenn der Deutschunterricht Zweitsprache-Unterricht ist.

Differenzierung und Individualisierung erfolgt durch den methodischen Zugang, nach Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung, nach dem Arbeitstempo der Schülerinnen und Schüler sowie nach dem Anspruchsniveau, das mit der jeweiligen Aufgabenstellung verbunden ist.

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des dritten Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist zu ermöglichen.

Besondere didaktische Grundsätze, wenn Deutsch Zweitsprache ist:

Diese Grundsätze gelten als Leitlinien für den regulären Deutschunterricht sowie für den Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Muttersprache als Deutsch.

Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Muttersprache ist immer ein Missverhältnis zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen. Als Zugang zu kommunikativen Realsituationen sowie als Möglichkeit einer kontinuierlichen Reflexion und behutsamen Fehlerkorrektur kommt der Hereinnahme von ungesteuertem Spracherwerb in den Unterricht große Bedeutung zu.

Im Unterricht sind die rezeptiven Fertigkeiten (Hörverstehen und Leseverstehen) vor den entsprechenden produktiven Fertigkeiten (Sprechen und Schreiben) zu vermitteln, dh. das Hörverstehen vor dem Sprechen und das Leseverstehen vor dem Schreiben.

Hörverstehen

Das Hörverstehen stellt im Zweitsprachenunterricht eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Kommunikation dar.

Hörübungen sollen das Verstehen anbahnen und schulen: das Globalverständnis (die allgemeine Sinnerfassung) und das Detailverständnis (das Erfassen bestimmter Einzelheiten). Hören soll dabei kein passiver Vorgang sein, sondern eingebunden werden in kommunikative Situationen, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, verbal oder nonverbal zu reagieren.

Die Entwicklung des rezeptiven Wortschatzes soll vor allem durch sinnerfassendes Hören (und Lesen) erfolgen.

Hörverstehensübungen müssen auch für die Laut- und Ausspracheschulung eingesetzt werden. Übungen dieser Art sollen ihr Textmaterial größeren Sinnzusammenhängen entnehmen.

Sprechen

Die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit (einschließlich der richtigen Aussprache und Intonation) soll einen Schwerpunkt im Unterricht von Deutsch als Zweitsprache bilden.

Der Spracherwerb ist dabei als Prozess zu verstehen, in dessen Verlauf die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen und bestimmte Sprachnormen einzuhalten.

Aussprache und Intonation sollen der deutschen Standardsprache möglichst nahe kommen. Neben der Lautsicherheit ist ein in Rhythmus, Melodieführung und Sprechtempo möglichst natürlicher Sprechton anzustreben. Auf den engen Zusammenhang mit dem Hörverstehen ist zu achten.

Lesen und Leseverstehen

Beim Zweitspracherwerb kommen dem Lesen folgende Aufgaben zu:

  • Strichaufzählung
    Das laute Lesen soll die Entsprechung von Schriftsymbolen und den dazu gehörigen Lauten automatisieren, Aussprache, Intonation und Sprachrhythmus sowie die Lesefertigkeit festigen.
  • Strichaufzählung
    Das stille Lesen soll der Sinnerfassung von Texten (mit unbekannten Elementen) und der Wortschatzerweiterung dienen.

Das selbstständige Lesen als Mittel zum eigenständigen Spracherwerb ist besonders zu fördern.

Schreiben

Das Schreiben hat im Unterricht Deutsch als Zweitsprache zunächst nur lernunterstützende Funktion. Es ist erst allmählich zu einer eigenständigen Fertigkeit zu entwickeln und muss zu wachsender Sicherheit führen und die Bereitschaft wecken, unterschiedliche Schreibformen reproduktiv und produktiv zu gebrauchen.

Rechtschreiben

Von Anfang an sollte danach getrachtet werden, dass der Prozess des Schreibens aktiv vollzogen wird, dh. er sollte vom Sensorischen zum Kognitiven und zum Motorischen führen (Hinschauen/Hören/Merken/Aufschreiben).

Spezifische Schwierigkeiten beim Erwerb der deutschen Rechtschreibung ergeben sich vor allem aus Unterschieden zu den Muttersprachen der Schüler und Schülerinnen, besonders bei:

  • Strichaufzählung
    Laut-Buchstaben-Entsprechungen,
  • Strichaufzählung
    Abgrenzung von Wörtern,
  • Strichaufzählung
    Wortzusammensetzungen,
  • Strichaufzählung
    Groß- und Kleinschreibung,
  • Strichaufzählung
    Satzzeichen.

Kontrastive Vergleiche (Muttersprache und Deutsch) können Problembereiche deutlich machen und Fehlschreibungen verhindern.

Auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und auf Schwierigkeiten, die sich aus den Unterschieden zu ihrer jeweiligen Muttersprache ergeben, ist durch geeignete Individualisierungsmaßnahmen einzugehen.

Für die Arbeit mit österreichischen und zweisprachigen Wörterbüchern sollen Nachschlagetechniken erlernt werden.

Grundkenntnisse aus der Sprachbetrachtung unterstützen das Verständnis für die Rechtschreibung und sollen daher im Rechtschreibunterricht angewendet werden.

Sprachbetrachtung

Grundsätzlich ist zwischen Erkennungsgrammatik für den muttersprachlichen Unterricht und Erzeugungsgrammatik für den Zweit- und/oder Fremdsprachunterricht zu unterscheiden:

Erlernt man eine Sprache als Zweitsprache, bedient man sich der Erzeugungsgrammatik, die das bestehende Regelsystem einer Sprache als gegeben annimmt. Dafür bieten Satzmuster oder nach kommunikativem Bedarf erworbene Teile der Formenlehre rasch die Möglichkeit, mit relativ einfachen Strukturen sprachrichtig zu kommunizieren.

Erst nach Erarbeitung, Reflexion und Einsicht in die Funktion grammatischer Phänomene können diese im Bedarfsfall auch benannt werden. Dabei ist zu bedenken, dass viele Funktionen grammatischer Phänomene des Deutschen in den verschiedenen Muttersprachen der betroffenen Schülerinnen und Schüler oft keine direkte Entsprechung haben (zB die Funktion des Artikels).

Bei der Einschätzung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist zu berücksichtigen, dass diese nur einen kleinen Ausschnitt ihrer tatsächlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt in der für sie fremden Sprache wiedergeben können. Schularbeiten sind so zu erstellen, dass sie dem individuellen Sprachstand der Schülerinnen und Schüler entsprechen. Die Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern ist zu ermöglichen.

Lehrstoff: Kernbereich: 1. Klasse:

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Einfache Mittel kennen lernen und anwenden um Gespräche partner- und situationsgerecht zu führen. Vertraute Gesprächsformen anwenden und neue kennen lernen. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Eigene Absichten und Absichten anderer wahrnehmen und mit eigenen Worten ausdrücken. Anliegen mündlich und schriftlich vorbringen; dafür einfache sprachliche Mittel sichern.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Personen befragen; Auskünfte einholen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem Wesentliches wiedergeben.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich und schriftlich Stellung nehmen lernen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben.

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

2. Klasse:

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Die schon bekannten Mittel der Gesprächsführung ausbauen und erweitern. Gesprächsformen mit zunehmender Sicherheit anwenden. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Verschiedene Absichten beschreiben und vergleichen lernen. Anliegen mündlich und schriftlich vorbringen; weitere sprachliche Mittel kennen lernen und erproben.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Personen zu verschiedenen Themenbereichen befragen; Fragen vorbereiten und zielführend stellen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und Notizen anlegen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem anhand von Notizen ordnen und mündlich oder schriftlich wiedergeben.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich und schriftlich Stellung nehmen. Eigene Überlegungen äußern und begründen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben.

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

3. Klasse:

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Den Gesprächsverlauf bewusst wahrnehmen und zunehmend eigenständig auf Partner/innen und Situationen eingehen. In verschiedenen Gesprächsformen den Gesprächsverlauf beobachten und beschreiben um ihn beeinflussen zu können. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch einander widersprechende Absichten beschreiben; Stellung beziehen. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; formale und mediale Möglichkeiten nützen.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen; entsprechende sprachliche und technische Mittel kennen lernen und erproben. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und gezielt Merkhilfen einsetzen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem mündlich und schriftlich auch unter Verwendung von Merk- und Veranschaulichungshilfen wiedergeben.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten (auch aus Texten) und Äußerungen Argumente sammeln, ordnen und zu einfachen mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben).

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

4. Klasse:

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Eigenes Gesprächsverhalten in seiner Wirkung abschätzen und situations- und partnergerecht einsetzen können. Sich in verschiedenen Gesprächsformen – versuchsweise auch leitend – angemessen verhalten. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch versteckte Absichten erkennen und zuordnen; entsprechend reagieren. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; auch mit Anforderungen im öffentlichen und institutionellen Bereich vertraut werden.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen (auch in Form von Interviews); entsprechende sprachliche und technische Mittel einsetzen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem – auch größeren Umfangs – Informationen entnehmen und gezielt Merkhilfen einsetzen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem wirkungsvoll und anschaulich mündlich und schriftlich präsentieren und erklären.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten und Äußerungen (auch aus Texten) Argumente sammeln, ordnen und zu ausführlicheren mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen. Standpunkte anderer in zunehmendem Maß berücksichtigen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben).

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

1. bis 4. Klasse:

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

(bezieht sich auf die jeweils genannten Aufgabenbereiche):

Sprachliche Erscheinungsformen betrachten und anwenden

Wissen über Sprache erwerben und anwenden, wie es für einen möglichst fehlerfreien Sprachgebrauch notwendig ist. Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen, und zwar aus den Bereichen der Pragmatik, der Semantik und der Text-, Satz- und Wortgrammatik. Maßgebend für die Auswahl sind der Entwicklungsstand, die Leistungsfähigkeit und der sprachliche Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler.

Rechtschreiben

Den Gebrauchswortschatz entsprechend dem jeweiligen Thema stetig erweitern und orthographisch sichern. Die Regelhaftigkeit von Sprachformen und Schreibung in zunehmendem Maße erkennen und verstehen. Neben anderen Hilfen Wortbedeutungen und Wortbildung zum Erschließen der richtigen Schreibung nützen lernen. Individuelle Rechtschreibschwächen herausfinden und durch regelmäßige Übungen abbauen. Hilfsmittel (Wörterbücher, elektronische Programme ua.) benützen lernen und regelmäßig verwenden.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

LEBENDE FREMDSPRACHE (Erste, Zweite)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für Erste lebende Fremdsprache (1. bis 4. Lernjahr) und Zweite lebende Fremdsprache (1. bis 2. Lernjahr).

Kommunikative Fremdsprachenkompetenz

Ziel des Fremdsprachunterrichts ist die Entwicklung der kommunikativen Kompetenz in den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend Sprechen und Schreiben. Sie soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, Alltags- und Unterrichtsituationen in altersgemäßer und dem Lernniveau entsprechender Form situationsadäquat zu bewältigen.

Sozialkompetenz und interkulturelle Kompetenz

Der Fremdsprachenunterricht hat einen Beitrag zur Entwicklung sozial angemessenen Kommunikationsverhaltens der Schülerinnen und Schüler – sei es in der Muttersprache oder in einer Fremdsprache – zu leisten.

Der Prozess des Fremdsprachenerwerbs bietet auch zahlreiche Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit interkulturellen Themen. Das bewusste Aufgreifen solcher Fragestellungen soll zu einer verstärkten Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede führen und ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen und Lebensweisen vertiefen. Dabei ist die Reflexion über eigene Erfahrungen und österreichische Gegebenheiten einzubeziehen.

Erwerb von Lernstrategien

Der Fremdsprachenunterricht hat darüber hinaus die Aufgabe, fachliche Grundlagen, Lernstrategien und Lerntechniken für den weiteren selbstständigen Spracherwerb, insbesondere im Hinblick auf lebensbegleitendes und autonomes Lernen, zu vermitteln und zu trainieren.

Allgemeine Fachziele sind

  • Strichaufzählung
    das Verstehen von gesprochener Sprache bei Standardaussprache und durchschnittlicher Sprechgeschwindigkeit
  • Strichaufzählung
    das selbstständige Erschließen und Erfassen schriftlicher fremdsprachlicher Texte verschiedener Art mit Hilfe angemessener Lesestrategien
  • Strichaufzählung
    der produktive mündliche Einsatz der erworbenen Redemittel in adressatenadäquater Form in für die Schülerinnen und Schüler relevanten Gesprächssituationen
  • Strichaufzählung
    die produktive schriftliche Anwendung der erworbenen Sprachmittel in adressatenadäquater und mediengerechter, d.h. der jeweiligen Textsorte entsprechender, Form
  • Strichaufzählung
    eine zielorientierte, d.h. auf den Fremdsprachenunterricht abgestimmte, Einbeziehung der neuen Informationstechnologien (zB Textverarbeitung, Internet, E-Mail).

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Bei der Vermittlung der Fremdsprache ist wertorientiertes Denken und Handeln im politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und weltanschaulichen Umfeld zu fördern.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation:

Der Fremdsprachenunterricht soll in seiner Gesamtheit zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches beitragen.

Mensch und Gesellschaft:

Fremdsprache ist Ausdruck von Kultur- und Lebensformen. Der Erwerb einer Fremdsprache dient ua. dem Kennen lernen von Fremdem, der bewussten Auseinandersetzung mit kultureller Verschiedenheit und diesbezüglichen Wahrnehmungen und Wertungen. Sofern es sich bei der Fremdsprache um eine Volksgruppensprache handelt, soll deren besondere Beachtung zum gleichberechtigten und friedlichen Zusammenleben beitragen.

Natur und Technik:

Fremdsprachenkenntnisse erleichtern den Zugang zur internationalisierten Präsentation von Fachinformationen. Deshalb sind auch im Fremdsprachenunterricht gelegentlich gezielt ausgewählte und dem Lernniveau entsprechende fachsprachliche Texte zu bearbeiten.

Kreativität und Gestaltung:

Der Fremdsprachenunterricht soll zu kreativen Aktivitäten, wie zB zu Rollenspielen, fremdsprachlichen Theateraufführungen und kreativem Schreiben, anregen.

Gesundheit und Bewegung:

Kommunikative Anlässe über gesunde Lebensführung und den harmonischen Umgang mit dem gesellschaftlichen Umfeld bzw. der natürlichen Umwelt sind auch im Fremdsprachenunterricht zu nutzen bzw. herzustellen. Die Auseinandersetzung mit landestypischen Sportarten und gegebenenfalls auch deren Ausübung können hierbei einen wertvollen Beitrag leisten.

Didaktische Grundsätze:

Kommunikative Kompetenz als übergeordnetes Lernziel

Als übergeordnetes Lernziel in allen Fertigkeitsbereichen ist stets die Fähigkeit zur erfolgreichen Kommunikation – die nicht mit fehlerfreier Kommunikation zu verwechseln ist – anzustreben. Somit sind die jeweiligen kommunikativen Anliegen beim Üben von Teilfertigkeiten in den Vordergrund zu stellen.

Ausgewogenheit der Fertigkeitsbereiche

Die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend Sprechen und Schreiben sind in annähernd gleichem Ausmaß regelmäßig und möglichst integrativ zu erarbeiten und zu üben. Im Anfangsunterricht allerdings sind die Teilfertigkeiten des Hörverstehens und der mündlichen Kommunikation durch regelmäßige Hörübungen sowie durch ein möglichst häufiges Angebot an Sprechanlässen verstärkt zu fördern.

Kontextualisierung von Wortschatz und Grammatik

Der Vermittlung von Wortschatz und Grammatik in vielfältig kontextualisierter und vernetzter Form ist größtes Gewicht beizumessen, zB ist Vokabular, wo immer möglich, in Kollokationen, Redewendungen und Phrasen mit impliziter Grammatik einzubetten.

Der funktionale Aspekt der Grammatik hat Vorrang gegenüber dem formalen Aspekt. Generell sind die situative Einführung und ein induktives Erschließen grammatischer Sachverhalte aus kommunikativen Zusammenhängen und Textbeispielen anzustreben. Grammatische Teilsysteme dürfen sich keineswegs verselbstständigen und wegen ihrer leichteren Überprüfbarkeit indirekt zum eigentlichen Lernziel des Fremdsprachenunterrichts werden. Wo es sinnvoll ist, sind grammatische Strukturen besser ohne Regelformulierung als lexikalische Einheiten zu vermitteln.

Annäherung an die Zielsprache unter Berücksichtigung der Lernersprache

Die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler, neue sprachliche Strukturen in den Bereichen Lexik und Grammatik anzuwenden und dabei Verstöße gegen zielsprachliche Normen zu riskieren, ist im Sinne des übergeordneten Zieles der kommunikativen Kompetenz von zentraler Bedeutung und bei der Evaluation der Schülerleistungen dementsprechend einzubeziehen.

Im Fremdsprachenunterricht ist weiters auf allen Lernstufen zu berücksichtigen, dass sich Schülerinnen und Schüler der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern und dass Fehler ein selbstverständliches Merkmal des Sprachenlernens sind. Dies ist in Übungsphasen und bei der Fehlerkorrektur zu berücksichtigen.

Dennoch ist insgesamt und in sinnvollem Maße eine möglichst hohe Qualität und zielsprachliche Richtigkeit der fremdsprachlichen Äußerungen anzustreben; lernersprachliche Abweichungen von der Zielsprache sind dabei stets niveaubezogen und aufgabenspezifisch zu behandeln.

Differenzierung der Arbeitsformen

Unterschiedliche Voraussetzungen bei den Schülerinnen und Schülern (Lerntypen, Lerntempo, Neigungen und Interessen, soziale Fertigkeiten, Stärken und Schwächen) sowie unterschiedliche Stundendotationen müssen durch verschiedene methodische Zugänge, Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung bzw. durch entsprechend individualisierte Formen der Arbeitsaufträge und der fachlichen Förderung Berücksichtigung finden. Hierbei sind vielfältige Arbeitsformen wie zB offenes Lernen, eigenverantwortliches Lernen, Portfolios, Lerntagebücher, Kurzpräsentationen einzusetzen.

Durch Schaffung und Erhaltung eines positiven Lernklimas sollen Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft unterstützt, gefordert und gefördert werden. Ein solches Lernklima soll durch Stärkung des Selbstwertgefühls und Fokussierung auf vorhandene Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler erreicht werden.

Einbeziehung des individuellen Lernfortschritts

Bei der Einschätzung und Bewertung von Schülerleistungen sind der individuelle Lernfortschritt und das Bemühen um die Optimierung von Arbeitsergebnissen mit zu beachten. Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sind nur eines der Bewertungskriterien und sind für die Gesamtleistung nicht alleine ausschlaggebend. Weitere Gütekriterien wie Verständlichkeit der Äußerungen, soziolinguistisch und pragmatisch angemessene Situationsbewältigung sowie Differenziertheit der verwendeten sprachlichen Mittel sind mit von Bedeutung.

Vorrang der Zielsprache

Im Unterricht ist so viel Fremdsprache wie möglich zu verwenden. Die Techniken der Übertragung und Übersetzung sind lediglich punktuell als Verständnis- und Lernhilfe einzusetzen; als spezielle Lern- und Lehrziele bleiben sie dem Fremdsprachenunterricht der Oberstufe vorbehalten.

Reflektierender Sprachenvergleich

Ein bewusster und reflektierter Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- bzw. Muttersprache) ist zu fördern. Komparative und kontrastive Methoden sind vor allem dort angebracht, wo sie zu einem verbesserten sprachlichen Bewusstsein der Fremdsprache gegenüber führen und den Lernerfolg wesentlich verstärken.

Falls sich Schülerinnen und Schüler im Klassenverband befinden, denen die betreffende Fremdsprache als Muttersprache bzw. als Zweitsprache im Familienverband dient, sind deren besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht zu nutzen. Dadurch erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, mit verschiedenen Varianten der Standardsprache umgehen zu lernen und direkte Informationen über kulturelle Hintergründe zu beziehen. Die Förderung einer positiven Einstellung zu individueller Mehrsprachigkeit und Sprachenvielfalt ist auf mannigfache Weise anzustreben.

Zusätzliche lebende Fremdsprachen

Im Falle des standortbezogenen Angebots von ganzjährig, aber auch kürzer, kursmäßig oder geblockt, geführten Nachbarsprachen oder anderen lebenden Fremdsprachen ist eine inhaltliche Orientierung an den Zielstellungen des ersten und zweiten Lernjahres der zweiten lebenden Fremdsprache vorzunehmen.

Umgang mit Lehrmaterialien und Lernhilfen

Die Schülerinnen und Schüler sind möglichst früh in den eigenständigen Umgang mit Lehr- bzw. Lern- und Übungsmaterialien sowie mit Wörterbüchern (in Print- und Online-Version) einzuführen.

Das rezeptive Beherrschen der internationalen Lautschrift ist als Hilfsmittel bezüglich der Aussprache und Intonation nach Möglichkeit anzustreben. Damit wird das selbstständige Erarbeiten von unbekanntem Wortmaterial gefördert.

Ganzheitlich-kreatives Lernen

Der Einsatz von spielerischen und musischen Elementen bzw. ganzheitlich-kreativen Methoden ist auch im Fremdsprachenunterricht notwendig, um möglichst förderliche Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Multisensorisches Lernen vermag die Aufnahmebereitschaft, Erinnerungsleistung und Motivation zu aktivieren und bringt daher vielschichtigen lernpsychologischen Gewinn.

Vielfältige Kommunikationssituationen und Themenbereiche

Die Schülerinnen und Schüler sind durch die Einbindung der sprachlichen Mittel in vielfältige situative Kontexte mit verschiedenen Themenbereichen vertraut zu machen (wie Familie und Freunde, Wohnen und Umgebung, Essen und Trinken, Kleidung, Körper und Gesundheit, Jahres- und Tagesablauf, Feste und Feiern, Kindheit und Erwachsenwerden, Schule und Arbeitswelt, Hobbys und Interessen, Umgang mit Geld, Erlebnisse und Fantasiewelt, Gedanken, Empfindungen, Gefühle, Einstellungen und Werte, Umwelt und Gesellschaft, Kultur, Medien, Literatur). Dies entspricht den „vertrauten Themenbereichen“ in den Kompetenzbeschreibungen des GER.

Einbettung von Landes- und Kulturkunde

Landes- und kulturkundliche Informationen sind mit den Themen und kommunikativen Situationen des Fremdsprachenunterrichts zu verbinden, handlungsorientiert zu vermitteln und bewusstseinsbildend zu nutzen.

Förderung authentischer Begegnungen

Direkte persönliche Begegnungen (zB Einsatz von „native speakers” und anderen Personen, mit denen die Kommunikation in der Zielsprache erfolgt, Schüleraustausch, Intensivsprachwochen) sowie die Nutzung von audiovisuellen Medien und neuen Technologien wie E-Mail und Internet sind im Sinne möglichst großer Authentizität zu empfehlen.

Fächerübergreifende Aktivitäten

Das Erleben der Fremdsprache als authentisches Kommunikationsmittel in fächerübergreifenden Aktivitäten ist anzustreben.

Leistungsfeststellung

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung” des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist – nach Maßgabe der Aufgabenstellung – zu ermöglichen.

Lehrstoff: Kernbereich: Kompetenzniveaus des Europäischen Referenzrahmens (GER)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler von der 5. bis zur 8. Schulstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2 und teilweise B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedsstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER und umfassen die Kann-Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend Sprechen und Schreiben.

Für den gesamten Fremdsprachenunterricht steht Fertigkeitsorientierung im Vordergrund. Verläuft der Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler durch förderliche Begleitumstände besonders günstig, sind die erworbenen Kompetenzen zu festigen und zu vertiefen. Auch eine Erweiterung auf mit Bedacht ausgewählte einzelne Fertigkeiten des jeweils nächst höheren Kompetenzniveaus – jedoch maximal Teile aus B1 – ist möglich.

Raster zu den Fertigkeitsbereichen Kompetenzniveau A1

Hören: Die Schülerinnen und Schüler können vertraute Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, ihre Familie oder auf konkrete Dinge um sie herum beziehen, vorausgesetzt es wird langsam und deutlich gesprochen.

Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, z. B. auf Schildern, Plakaten oder in Katalogen.

An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können sich auf einfache Art verständigen, wenn ihre Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und ihnen dabei hilft zu formulieren, was sie zu sagen versuchen. Sie können einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt.

Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können einfache Wendungen und Sätze gebrauchen, um Leute, die sie kennen, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo sie wohnen.

Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können eine kurze einfache Postkarte schreiben, z. B. Feriengrüße. Sie können auf Formularen, z. B. in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen.

Kompetenzniveau A2

Hören: Die Schülerinnen und Schüler können einzelne Sätze und die gebräuchlichsten Wörter verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht (z. B. sehr einfache Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Sie verstehen das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen.

Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können ganz kurze, einfache Texte lesen. Sie können in einfachen Alltagstexten (z. B. Anzeigen, Prospekten, Speisekarten oder Fahrplänen) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden. Sie können kurze, einfache persönliche Briefe verstehen.

An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um vertraute Themen und Tätigkeiten geht. Sie können ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst ein Gespräch in Gang zu halten.

Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können mit einer Reihe von Sätzen und mit einfachen Mitteln z. B. ihre Familie, andere Leute, ihre Wohnsituation, ihre Ausbildung und ihre gegenwärtige (oder letzte berufliche) Tätigkeit als Schülerinnen und Schüler beschreiben.

Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können kurze, einfache Notizen und Mitteilungen schreiben. Sie können einen ganz einfachen persönlichen Brief schreiben, z. B. um sich für etwas zu bedanken.

Kompetenzniveau B1

Hören: Die Schülerinnen und Schüler können die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Sie können vielen Radio- oder Fernsehsendungen über aktuelle Ereignisse und über Themen aus ihrem (Berufs- und) Interessengebiet die Hauptinformationen entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird.

Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache vorkommt. Sie können private Briefe verstehen, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird.

An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Sie können ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die ihnen vertraut sind, die sie persönlich interessieren oder die sich auf Themen des Alltags wie Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen, aktuelle Ereignisse beziehen.

Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse oder ihre Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben. Sie können kurz ihre Meinungen und Pläne erklären und begründen. Sie können eine Geschichte erzählen oder die Handlung eines Buches oder Films wiedergeben und ihre Reaktionen beschreiben.

Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können über Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, einfache zusammenhängende Texte schreiben. Sie können persönliche Briefe schreiben und darin von Erfahrungen und Eindrücken berichten.

Kompetenzniveaus und Lernjahre

Die folgende Zuordnung von Kompetenzniveaus und Lernjahren gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Niveaus sind dabei stets vorauszusetzen.

Wird verschiedenen Lernjahren das gleiche Kompetenzniveau zugeordnet, so sind die Fertigkeiten dieses Niveaus im höheren Lernjahr durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten entsprechend zu vertiefen und zu festigen.

Erste lebende Fremdsprache

1. bis 4. Lernjahr

Nach dem 1. Lernjahr (1. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache

Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A1

Nach dem 2. Lernjahr (2. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache

An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängendes Sprechen: A1

Hören, Lesen, Schreiben: A2

Nach dem 3. und 4. Lernjahr (4. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache

An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängendes Sprechen: A2

Hören: A2 und aus B1 „Die Schülerinnen und Schüler können die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht.“

Lesen: A2 und aus B1 „Die Schülerinnen und Schüler können Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache vorkommt.“

Schreiben: A2 und aus B1 „Die Schülerinnen und Schüler können über Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, einfache zusammenhängende Texte schreiben.“

Zweite lebende Fremdsprache

1. bis 2. Lernjahr

Nach dem 1. Lernjahr der zweiten lebenden Fremdsprache

Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A1

Nach dem 2. Lernjahr der zweiten lebenden Fremdsprache

An Gesprächen teilnehmen: A1

Hören, Lesen, Zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

LATEIN (am Gymnasium)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Lateinunterricht soll zwei Aufgabenschwerpunkte integrieren:

  • Strichaufzählung
    Vermittlung von Inhalten, die Europa auf der Grundlage der griechisch-römischen Kultur und Geisteswelt geprägt haben. Die Auseinandersetzung mit ihnen soll ein rezeptiv-reflektorischer, identitätsstiftender Prozess sein.
  • Strichaufzählung
    Spracherwerb und sprachbezogene Aspekte: Sachgemäßes Umgehen mit (Original-) Texten, ihre Übersetzung in gutes (zu den verschiedenen Textsorten passendes) Deutsch und ihre Interpretation (dem jeweiligen Kenntnisstand der Schülerinnen und Schüler entsprechend) sollen produktiven Charakter haben.

Dabei sollen das allgemeine Sprachverständnis und die individuelle Sprachkompetenz in der Muttersprache gefördert und positive Auswirkungen beim Erlernen weiterer Fremdsprachen erzielt werden.

Schließlich soll durch die Reflexion über sprachliche Phänomene die Entwicklung des logischen und abstrakten Denkens positiv beeinflusst werden.

Die Vermittlung eines Grund- und Kulturwortschatzes, eines wesentlichen Grammatikwissens und eines kulturkundlichen Hintergrundwissens, das den Kenntnisstand und das Interesse der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, soll zu einer tragfähigen Basis sprachlich-inhaltlicher Natur als Grundlage für die Originallektüre führen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Die Eigenart der Fremdsprache Latein ermöglicht Fremd-, Kontrast- und Selbsterfahrung durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen, durch Erschließen und, Analzse und Evaluation von antiken Normen, Wertbegriffen und Antworten auf grundlegende gesellschaftliche, politische und weltanschauliche Fragen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Erweiterung und Festigung der aktiven und passiven Sprachkompetenz. Besondere Förderung des Sprachbewusstseins in der Muttersprache, vor allem durch die kontrastive Wirkung des Übersetzens. Erkennen, wie stark Latein den modernen europäischen Sprachen und ihrer Konvergenz in Struktur, Wortschatz, Idiomatik und Begriffen zugrunde liegt, und wie es dadurch die europäische Gedankenwelt geprägt hat und prägend fortlebt.

Mensch und Gesellschaft:

Ermöglichen von Fremd-, Kontrast- und Selbsterfahrung in der Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen durch Analyse von tradierten Wertbegriffen und Normen unserer Gesellschaft.

Natur und Technik:

Kennenlernen der grundlegenden Modelle der Auseinandersetzung mit erkenntnistheoretischen und ethischen Fragen im Kontext rationaler Welterklärung. Beiträge zur fachsprachlichen Begrifflichkeit:

Erklärung der Entstehung (unter Einbeziehung des Griechischen) und die präzise Anwendung von Fachtermini. Verstehen von Neologismen. Schulung des abstrakten Denkens und der Kombinationsfähigkeit.

Kreativität und Gestaltung:

Begegnung mit den Prototypen in Literatur und Kunst mit ihrer ungebrochenen Rezeption und Inspirationswirkung sowie Anregung zur eigenen Kreativität in verschiedenen Bereichen von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten.

Gesundheit und Bewegung:

Kennenlernen der antiken Wurzeln des Sports; Sprachelemente und Termini der Medizin und Biologie.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff soll ökonomisch und effizient dargeboten werden. Dabei soll das jeweilige Lernziel einerseits durch Aneignung eines auf den Beginn der Originallektüre ausgerichteten Grundwortschatzes, andererseits durch das Erfassen und Beherrschen der häufigsten Grammatikstrukturen eines lateinischen Textes erreicht werden.

Es sind sollen möglichst Originaltexte herangezogen werden bzw. solche, die diesen nahe kommen. Auf die altersadäquate und den individuellen Lernfortschritt berücksichtigende Vermittlung ist zu achten. Das sichere Erkennen von Formen sowie das schnelle Erfassen einfacher Satzstrukturen soll unter Einbeziehung verschiedener Methoden und Techniken entsprechend geübt werden, wie

  • Strichaufzählung
    Textrekonstruktionen,
  • Strichaufzählung
    Einsetzübungen, (in zusammenhängenden Texten)
  • Strichaufzählung
    Zuordnen von zusammengehörigen Formen,
  • Strichaufzählung
    einfache lateinische Fragen und Antworten zu einem Text.

Der Einsatz verschiedener Lernformenmethoden (offenes, soziales, selbsttätiges Lernen) und Unterrichtsmethoden soll zu einer Steigerung des Unterrichtsertrages führen. Die Motivation soll durch Hinweise auf Fremdwörter, Redewendungen und Lehnübersetzungen aus dem Lateinischen, die den Schülerinnen und Schülern bekannt sind und ihrer Interessenslage entsprechen, erhöht werden.

Dazu soll auch ein Unterricht beitragen, der andere Fächer integriert, historische und aktuelle Bezüge herstellt und – auch in ganzheitlich-kreativer Form – kulturelle und künstlerische Aspekte nahe bringt.

Selbstevaluation im Lateinunterricht (eigene Fehler erkennen, sie analysieren und vermeiden lernen) ist auf Grund der stark ausgeprägten grammatikalischen Struktur der lateinischen Sprache leicht zu erreichen und soll ebenfalls motivationsfördernd wirken.

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des dritten Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist zulässig ermöglichen.

Lehrstoff: Kernbereich:

3. Klasse

4. Klasse

Grammatische Formen und ihre Verwendung in den Sprachfunktionen

Anrede: Kontakt herstellen, beenden

Imperativ: salve, salvete, vale, valete (und vergleichbare Imperative)

 

Vokativ: alle Dekl.

 

Sachbezug: darstellende Funktion

 

Einfacher Satz

 

Kasus und Kongruenz:

 

Nomina

 

Adjektiva
Adverb
Steigerung der Adjektiva
Steigerung des Adverbs
häufige Pronomina
Pronomina (Vertiefung)
Numeralia (häufigste Kardinalia und Ordinalia)

 

Präpositionen (alle beim Abl., häufigste beim Akk.)

 

Verb:

 

Indikativ (Aktiv und Passiv)
Deponentia

 

Konjunktiv (aktiv und passiv; im Hauptsatz)
Infinitiv

 

Partizip

 

Komplexer Satz

 

Verb:

 

Indikativ (im Nebensatz)

Konjunktiv (im Nebensatz)

Infinitiv

 

Partizip

Gerundium/Gerundivum

Steuerung des Verhaltens: regulative Funktion

 

Konjunktiv in Befehlen, Wünschen und Aufforderung

 

Gerundivum

 

Abhängige Wunschsätze: ut/ne

Fragesätze: direkt

Fragesätze: indirekt

Ausrufe: expressive Funktion

Ausrufsatz (quam ... ! quantus ... !)

irreale Wunschsätze

Sprachreflexion und kontrastiver Sprachvergleich: metalinguistische Funktion

Sprachreflexion: Latein – Deutsch

 

kontrastiver Sprachvergleich

 

  1. Litera a
    sprachliche Kategorien
    Wortstellung, Artikel
  1. Litera b
    Wortschatz
  1. Litera c
    Fortleben in den jeweils unterrichteten Sprachen (Englisch, romanische Sprachen)

Poetische Funktion

 

Sprichwörter

Aufzeigen rhetorischer und metrischer Erscheinungen anhand von einfachen Originalzitaten

Fertigkeiten

Rezeptive Fertigkeiten:

  • Strichaufzählung
    Erfassen des Wesentlichen (Globalverstehen);
  • Strichaufzählung
    Erfassen von schon bekannten Einzelheiten (Detailverstehen).

Produktive Fertigkeiten:

  • Strichaufzählung
    Entwicklung der Fähigkeit, alle Textsorten in gutes, angemessenes Deutsch zu übersetzen;
  • Strichaufzählung
    Fähigkeit, einen Text sachkundig – je nach Alter und Interessenslage – zu interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Fähigkeit zur Reflexion über sprachliche Phänomene durch den bewussten Umgang mit einem Text.

Themen

  • Strichaufzählung
    Antike Mythologie: Götter, Heroen, Menschen,
  • Strichaufzählung
    Römische Kultur, Kunst und Alltagsleben,
  • Strichaufzählung
    Der römische Staat und seine wichtigsten Gremien,
  • Strichaufzählung
    Griechisch-römische Geschichte: bedeutende Persönlichkeiten aus Philosophie, Staatswesen und Kunst,
  • Strichaufzählung
    Basissprache Latein und ihr Fortleben: Romanische Sprachen, Englisch, Deutsch,
  • Strichaufzählung
    Rezeption: Prototypen der europäischen Literatur,
  • Strichaufzählung
    Austria Romana: Inschriften (vor allem lokal-regionale).

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung beschäftigt sich mit Vergangenheit, Gegenwart und Zukunftsperspektiven. Er leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Orientierung der Schülerinnen und Schüler in Zeit und Raum, zur Identitätsfindung in einer pluralistisch verfassten Gesellschaft sowie zur Entwicklung selbständigen Denkens und Handelns. Kontroverse Interessen in Geschichte und Politik sind im Unterricht ebenso kontrovers darzustellen. Lehrkräfte haben darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler eine kritisch-abwägende Distanz aufrecht erhalten können. Der Vermittlung von historischen und politischen Kompetenzen ist besondere Beachtung zu schenken. Das Kennenlernen verschiedener Modelle menschlichen Zusammenlebens in Vergangenheit und Gegenwart soll zu Verständnis der eigenen Situation und Toleranz gegenüber dem Anderen führen.

Grundbereiche und Dimensionen:

Der Unterricht soll sich mit folgenden Grundbereichen der Geschichte, Sozialkunde und Politischen Bildung beschäftigen: Macht und Herrschaft, Gesellschaft und Individuum, Wirtschaft, Kultur und Religion. Im besonderen Maße ist hierbei von der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Im Bereich des historischen Lernens stellen ua. Neue Kulturgeschichte/Geschlechtergeschichte, Umweltgeschichte oder Globalgeschichte gleichberechtigte Zugänge dar. Im Bereich des politischen Lernens sind Themen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler (Schuldemokratie, Medien, Konsum, Migrationserfahrungen, Lebenswegentscheidungen etc.) aufzugreifen.

Themenwahl:

Für die Bearbeitung der historischen, sozialkundlichen und politischen Gegenwartsfragen, die auch die Interessen der Schüler und Schülerinnen berücksichtigen sollen, sind chronologische Zugänge (ua. Längs- und Querschnitte) oder Formen exemplarischen Lernens zu wählen.

Global – kontinental – national – regional – lokal

Der Unterricht soll Einblick in die Geschichte und Politik unterschiedlicher räumlicher Dimensionen sowie ihrer Vernetzungen geben, um die Herausbildung einer reflektierten und (selbst) reflexiven Identität zu ermöglichen. Dabei sind besonders Interkulturelles und Globales Lernen in den Unterricht mit ein zu beziehen.

Gegenwartsbezug

Der Unterricht soll Einsichten in die Pluralität von politischen Leitbildern vermitteln. Durch die Auseinandersetzung mit Feldern wie Autorität und Macht, privat und öffentlich, Gemeinwohl und Gerechtigkeit, Krieg – Frieden, Diktatur und Demokratie etc. soll ein wichtiger Beitrag zur Erziehung zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geleistet werden. Ideologiekritische Haltung und Toleranz, Verständnisbereitschaft und Friedenswille sind wichtige Voraussetzungen für politisches Handeln.

Historische und politische Einsichten

Verstehen historischer und politischer Handlungsweisen im Kontext der jeweiligen Zeit und Aufbau eines reflektierten und (selbst) reflexiven historischen und politischen Bewusstseins.

Gewinnen einer differenzierten Betrachtungsweise durch Begegnungen mit dem räumlich, kulturell und zeitlich Anderen.

Erklären gegenwärtiger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, politischer und kultureller Phänomene, zB aus der historischen Entwicklung.

Bewusstmachen der vielfältigen Ursachen historischer und politischer Ereignisse und Verläufe sowie der verschiedenen Möglichkeiten ihrer Deutung.

Schulung multiperspektivischer Betrachtungsweise als Bestandteil eines kritischen historischen und politischen Bewusstseins.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Das Verstehen historischer und politischer Entwicklungen, Situationen und Handlungsweisen soll zur Kenntnis, Verteidigung und Weiterentwicklung der den Grund- und Menschenrechten zugrunde liegenden Werte führen. Die Auseinandersetzung mit Religionen, Weltanschauungen und ethischen Normen verstärkt die Fähigkeit zu differenzierter Einschätzung von gesellschaftlichen und kulturellen Phänomenen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Arbeit mit Texten und Bildern (Quellen und Darstellungen der Vergangenheit bzw. der Gegenwart in unterschiedlichen Medien), Interpretation und Bewertung; Begriffsbildung und Anwendung; Sammeln und Anwenden von Argumenten im Diskurs.

Natur und Technik:

Historische und politische Beispiele zu naturwissenschaftlichen und technischen Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlichen Folgen und technischer Innovation; Arbeit mit Statistiken; Interpretation von Diagrammen; kritische Bewertung des naturwissenschaftlich-technischen Fortschritts unter Berücksichtigung des ökologischen Wandels.

Kreativität und Gestaltung:

Reflexion der Bedeutung von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten als Ausdruck von Kreativität und Zeitgeist; Wahrnehmung und Gestaltung künstlerischer und kultureller Produkte als Medien der Kommunikation in ihrer historischen und/oder gesellschaftlichen Bedingtheit.

Gesundheit und Bewegung:

Bewegungskultur in historischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen; Auswirkung des Ernährungs- und Hygienestandards; gesellschaftliche und politische Funktion des Sports in verschiedenen Kulturen.

Mensch und Gesellschaft:

Die Ziele und Aufgaben des Unterrichts tragen in ihrer Gesamtheit zu diesem Bildungsbereich bei.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung ist so zu gestalten, dass es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, historische und politische Kompetenzen zu erwerben.

Dabei sind folgende Kompetenzbereiche zu berücksichtigen:

Historische Kompetenzen

Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind vorhandene Fragestellungen in Geschichtsdarstellungen auf zu zeigen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit zu erkennen und zu formulieren (Historische Fragekompetenz).

Die Eigenständigkeit im Umgang mit historischen Quellen zum Aufbau einer Vorstellung über die Vergangenheit (Re-Konstruktion), sowie ein kritischer Umgang mit historischen Darstellungen (zB Ausstellungen, Spielfilme mit historischen Inhalten, Schul- und Fachbücher) sind zu fördern (Dekonstruktion). Dazu sind Methoden zu vermitteln, um Analysen und Interpretationen vornehmen zu können (Historische Methodenkompetenz).

Bei der Bearbeitung von Begriffen und Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in historischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Im Unterricht dienen Begriffe und Konzepte zur Erfassung von historischen Sachverhalten. Der altersgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung dieser Begriffe und Konzepte ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Neben allgemeinen Begriffen und Konzepten (zB Religion, Wirtschaft, Herrschaft) sowie jenen mit historischem Charakter (zB Polis, Ritter) dienen Prinzipien dem Aufbau von qualitätsvollen Darstellungen über die Vergangenheit (Multiperspektivität, Objektivität/Intersubjektivität, Perspektive, Standpunkt, Gegenwartsgebundenheit usw.) (Historische Sachkompetenz).

Historisches Lernen soll zum besseren Verstehen von Gegenwartsphänomenen und von zukünftigen Herausforderungen beitragen. Da unterschiedliche Schlüsse aus der Geschichte gezogen werden können, ist im Unterricht auf die Pluralität in der Interpretation zu achten. Die sich daraus ergebenden Synergien mit der Politischen Bildung sind zu berücksichtigen (Historische Orientierungskompetenz).

Politische Kompetenzen

Da das alltägliche Leben von politischen Entscheidungen und Kontroversen beeinflusst wird, soll Politische Bildung einerseits zu einer selbstständigen, begründeten und möglichst sach- und wertorientierten Beurteilung politischer Entscheidungen, Probleme und Kontroversen befähigen und es andererseits schrittweise ermöglichen, sich selbst (Teil-)Urteile zu bilden und zu formulieren (Politische Urteilskompetenz).

Der Unterricht soll die Bereitschaft und Fähigkeit zu politischem Handeln fördern. Dazu ist es erforderlich, eigene Positionen zu artikulieren, Positionen anderer zu verstehen und aufzugreifen, sowie an der gemeinsamen Entwicklung von Lösungen mitzuwirken. Diese für politisches Handeln zentralen Fähigkeiten sind anhand konkreter Beispiele, etwa durch Simulationsspiele und im Rahmen der Einrichtungen der Schuldemokratie zu vermitteln (Politische Handlungskompetenz).

Politische Bildung soll dazu befähigen, Grundlagen und Informationen zu reflektieren und Manifestationen des Politischen zu entschlüsseln, indem ein Repertoire von Methoden zur Analyse von Daten, Bildern und Texten vermittelt wird. Gleichzeitig sollen Verfahren und Methoden vermittelt werden, die dazu befähigen, sich mündlich, schriftlich, visuell und/oder in modernen Medien politisch zu artikulieren (zB Beteiligung an Diskussionen zu politischen Fragen, Schülerinnen- und Schülervertreterwahl) (Politikbezogene Methodenkompetenz).

Bei der Bearbeitung von Begriffen und Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in politischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Begriffe und die ihnen innewohnenden Konzepte des Politischen (wie zB Geschlecht, Schicht, Macht, Knappheit) dienen der Erfassung politischer Sachverhalte. Prinzipien wie etwa Kontroversität, Intersubjektivität und Vollständigkeit sind in der Unterrichtsgestaltung zu beachten. Der altersgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung dieser Begriffe und Konzepte ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken (Politische Sachkompetenz).

Die historischen und politischen Kompetenzen sind anhand konkreter Themen zu entwickeln. Es ist darauf zu achten, dass alle angeführten Kompetenzen in ausreichendem Maße im Unterricht berücksichtigt werden.

Bei der Bearbeitung der Themen sind die Relevanz für die zukünftige Lebenssituation, der regionale Aspekt, der exemplarische Charakter und fächerübergreifende Bezüge zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind auch die im allgemeinen Teil des Lehrplans angeführten Kompetenzen, wie zB Selbst- und Sozialkompetenz, anzubahnen. Zu diesem Zweck sind geeignete methodische Zugänge zu legen (ua. unterschiedliche Sozialformen, Plan- und Rollenspiele, Offene Lernformen, bilingualer Unterricht, entdeckendes und projektorientiertes Lernen, Lehrausgänge in Museen, zu historischen Stätten und politischen Einrichtungen).

Die beschriebenen Kompetenzen sind als Ausgangspunkt der Unterrichtsplanung und –gestaltung heranzuziehen. Die Themenbereiche sind bezogen auf die zu erwerbenden Kompetenzen sorgfältig und begründet auszuwählen.

Lehrstoff: Kernbereich:

Menschliches Handeln vollzieht sich unter bestimmten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Rahmenbedingungen und verändert diese ständig bzw. kann sie verändern. Die Analyse der einzelnen Faktoren und das Erkennen von deren Wechselwirkungen sind ein wesentliches Anliegen des Unterrichts. An konkreten historischen Sachverhalten soll beispielhaft gezeigt werden, welche Probleme die Menschen in verschiedenen Epochen und Räumen zu bewältigen hatten und haben, und auf welche Weise sie diese gelöst haben bzw. lösen.

Im Unterricht sollen Gegenwartsbezüge im Bereich der Geschichtskultur und des Politischen hergestellt und über Orientierungsangebote reflektiert werden. Geschichtskulturelle Produkte sollen dekonstruiert (Spielfilme, Comics, Texte und Rekonstruktionszeichnungen in Schülerbüchern, etc.) und anhand von geeigneten Beispielen in unterschiedlichen historischen Zeitabschnitten soll der Unterschied zwischen Vergangenheit und Geschichte herausgearbeitet werden.

2. Klasse:

Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte des Zeitraumes vom ersten Auftreten der Menschen bis zum Ende des Mittelalters.

Folgende Themenbereiche sind dabei zu behandeln:

  • Strichaufzählung
    Die Auseinandersetzung des Menschen mit der Natur und ihre Auswirkungen auf die Organisation des menschlichen Zusammenlebens.
  • Strichaufzählung
    Das Leben der Menschen in verschiedenen Gemeinschaften und Lebenswelten/-räumen unter Berücksichtigung des Alltags sowie der Generationen- und der Geschlechterverhältnisse (Nomadentum, Bauern und Dorf, ritterliches Leben und höfische Kultur).
  • Strichaufzählung
    Arbeitswelt, Entwicklung der Arbeitsteilung und Formen des Wirtschaftens (Naturalwirtschaft, Tauschwirtschaft, Sklavenwirtschaft, mittelalterliche Grundherrschaft, Entstehung des Marktes, Technikgeschichte).
  • Strichaufzählung
    Entwicklung verschiedener politischer Herrschaftsformen unter besonderer Berücksichtigung von verschiedenen Modellen politischer Mitbestimmung (athenische Demokratie, römische Republik, städtische Autonomie, Ständeversammlung im Mittelalter).
  • Strichaufzählung
    Soziale und militärische Konflikte, ihre Ursachen und Lösungsversuche an ausgewählten Beispielen.
  • Strichaufzählung
    Charakteristika früher Hochkulturen und der griechischen und römischen Antike – Bezüge zu außereuropäischen Kulturen.
  • Strichaufzählung
    Die Entwicklung von Weltbildern unter Einbeziehung von magischen, mythischen und religiösen Vorstellungen.
  • Strichaufzählung
    Grenzen und Räume – Besiedlung und Integration des österreichischen Raumes bis zur Entwicklung einer politischen Einheit unter den Babenbergern und Habsburgern.
  • Strichaufzählung
    Kunst und Kultur als Ausdrucksform einer Epoche.

3. Klasse:

Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte vom Beginn der Neuzeit bis zum Ende des Ersten Weltkrieges.

Folgende Themenbereiche sind zu behandeln:

  • Strichaufzählung
    Neue Perspektiven am Beginn der Neuzeit – ein neues Welt- und Menschenbild (Humanismus und Renaissance).
  • Strichaufzählung
    Begegnung, Austausch und Konfrontation – Europa und die Welt von den Entdeckungen bis zur europäischen Expansion im Zeitalter des Imperialismus; unter Beachtung außereuropäischer Perspektiven.
  • Strichaufzählung
    Reform und Revolution als Antwort auf Defizite in Kirche und Staat – von der Reformation über die Reformen Maria Theresias und Josefs römisch II. bis zur Französischen Revolution.
  • Strichaufzählung
    Wirtschaft und Gesellschaft – verschiedene Formen des Wirtschaftens und deren Auswirkungen auf die Arbeitswelt, Stellung der Geschlechter, Freizeit und Familie.
  • Strichaufzählung
    Entwicklung des modernen Staates – Absolutismus, Verfassungsstaat und früher Parlamentarismus.
  • Strichaufzählung
    Macht und Hegemonie: Die napoleonische Zeit und das europäische Ordnungssystem am Wiener Kongress.
  • Strichaufzählung
    Menschen- und Kinderrechte und ihre Durchsetzung gestern und heute.
  • Strichaufzählung
    Kultur und Gesellschaft als Globalgeschichte, zB Afrika, Südamerika und Asien.
  • Strichaufzählung
    Herausbildung verschiedener politischer Ordnungskonzeptionen; Liberalismus, Nationalismus, Sozialismus.
  • Strichaufzählung
    Die Habsburgermonarchie als multikulturelle Gesellschaft und supranationales Gebilde.
  • Strichaufzählung
    Staaten und Völker im Krieg – Kriegsursachen und Friedensbemühungen in der Neuzeit bis zum Ersten Weltkrieg; Entstehung und Grundzüge des humanitären Völkerrechtes.
  • Strichaufzählung
    Kunst und Kultur als Ausdruck des Lebensgefühls einer Epoche unter Berücksichtigung der Alltagskultur.

4. Klasse:

Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte vom Ende des Ersten Weltkrieges bis zur Gegenwart.

Folgende Themenbereiche sind zu behandeln:

  • Strichaufzählung
    Wirtschaft und Gesellschaft im 20. und 21. Jahrhundert – Veränderungen in Arbeitswelt und Freizeit, Wirtschaftskrisen.
  • Strichaufzählung
    Selbstverständnis der Geschlechter (Analyse von unterschiedlichen Zugängen zu Weiblichkeit und Männlichkeit) und Generationen (Familie im Wandel).
  • Strichaufzählung
    Entstehung und Bedingungen diktatorischer Systeme, Methoden totalitärer Herrschaft: Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus; Bezüge zu modernen Formen des politischen Extremismus. Der Nationalsozialismus als Beispiel eines totalitären Systems – Ideologie, Propaganda, Mobilisierung der Jugend, Verfolgung, organisierter Massenmord, Widerstand.
  • Strichaufzählung
    Entwicklung und Krise der Demokratie in Österreich – Verfassung, Parteien, Wehrverbände, autoritäres System, Bürgerkrieg, NS-Zeit.
  • Strichaufzählung
    Erinnerungskulturen und deren Wandel; Erinnerungen an jüdisches Leben vor und nach dem Holocaust.
  • Strichaufzählung
    Der Zweite Weltkrieg und die internationale Politik nach 1945 – Kalter Krieg, Blockbildung und Entspannung, das Ende der bipolaren Welt, die UNO; Die USA und die Sowjetunion – ein Vergleich verschiedener politischer und gesellschaftlicher Systeme.
  • Strichaufzählung
    Die Auflösung der Kolonialreiche und neue Hegemonien; Globalisierung als kultureller, wirtschaftlicher, politischer Wandel (Migration, Konsumverhalten, Nichtregierungsorganisationen).
  • Strichaufzählung
    Österreich – die Zweite Republik: politisches System, außenpolitische Orientierung, Wirtschafts- und Sozialpolitik im Wandel; Neue Soziale Bewegungen (Umweltbewegung, Frauenbewegung).
  • Strichaufzählung
    Europa und die EU; politische Mitbestimmung und Mitverantwortung Österreichs in der EU.
  • Strichaufzählung
    Medien und deren Auswirkung auf das Politische; Manifestationen des Politischen (mediale Berichterstattung, politische Inszenierungen, Wahlwerbung).
  • Strichaufzählung
    Demokratie und Möglichkeiten ihrer Weiterentwicklung (Formen der Mitbestimmung, e-Democracy); Zukunftschancen im Spannungsfeld zwischen persönlichen und gesellschaftlichen Anliegen.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im Dritten Teil).

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Mittelpunkt von Geographie und Wirtschaftskunde steht der Mensch. Seine Aktivitäten und Entscheidungen in allen Lebensbereichen haben immer auch raumstrukturelle Grundlagen und Auswirkungen. Diese räumlichen Aspekte menschlichen Handelns sind Gegenstand des Unterrichts. Besonders thematisiert werden solche Vernetzungen am Beispiel der Wirtschaft, deren allgemeine Grundlagen zu erarbeiten sind. Es bieten sich vielfältige Ansätze fächerverbindenden Arbeitens an. Neben der bewussten Wahrnehmung wird die Beschreibung sowie die Erklärung von Sachverhalten, Zusammenhängen und Entwicklungen des menschlichen Handelns angestrebt. Geographie und Wirtschaftskunde soll Schülerinnen und Schülern helfen, im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich verantwortungsbewusst und tolerant zu handeln.

Im Geographie-und-Wirtschaftskunde-Unterricht der 1. bis 4. Klasse wird angestrebt:

  • Strichaufzählung
    Aufbau von Orientierungs- und Bezugssystemen mit Hilfe fachbezogener Arbeitsmittel und Arbeitstechniken, um Wissen selbstständig erwerben, einordnen und umsetzen zu können.
  • Strichaufzählung
    Bewusstes Wahrnehmen der räumlichen Strukturiertheit der Umwelt.
  • Strichaufzählung
    Einsichten in Vorgänge der Raumentwicklung gewinnen, um Fragen der Raumnutzung und Raumordnung unter Beachtung von Ökonomie und Ökologie zu verstehen.
  • Strichaufzählung
    Einblick in unterschiedliche Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme gewinnen, um sich mit aktuellen und zukünftigen politischen Fragen auseinander zu setzen sowie demokratisch und tolerant handeln zu können.
  • Strichaufzählung
    Die raumdifferenzierende Betrachtungsweise in anderen Bereichen anwenden sowie Kenntnisse und Einsichten aus anderen Unterrichtsgegenständen heranziehen können.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt; Toleranz gegenüber dem Anderen bzw. gegenüber Minderheiten; Bewertung ökonomischer Fragestellungen unter ethischen und religiösen Gesichtspunkten.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Erwerb von Sprachkompetenz durch Auswertung von Texten, Bildern und grafischen Darstellungsformen; Einbeziehung aktueller Massenmedien; Entwicklung einer Diskussionskultur.

Mensch und Gesellschaft:

Erwerb von Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenz; Entwicklung von Toleranz gegenüber dem Anderen bzw. gegenüber Minderheiten; Erkennen und Bewerten von Gegebenheiten und Entwicklungen in der Arbeits- und Berufswelt; Bewertung ökonomischer Fragestellungen unter ethischen Gesichtspunkten; Einsicht in ökonomische Zusammenhänge; Aufbau eines Wertesystems zur verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebensraums.

Natur und Technik:

Erklärung der Entstehung von Naturvorgängen und ihrer Wirkung auf Mensch und Umwelt; Beschreibung der Auswirkungen klimatischer Veränderungen auf die Lebenswelt; verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt; kritische Auseinandersetzung mit Statistiken, Wahrnehmen von Manipulationsmöglichkeiten; Auseinandersetzung mit einfachen Modellen.

Kreativität und Gestaltung:

Kreative Darstellung von Sachverhalten; Entwicklung der Bereitschaft zur Mitwirkung an der Gestaltung der Umwelt.

Gesundheit und Bewegung:

Verwendung einschlägiger Orientierungshilfen; Erkennen des Zusammenhangs zwischen Gesundheit und Umweltbedingungen; Erfassen der zunehmenden Bedeutung der Freizeitgesellschaft; Erkennen der kulturellen Differenzierung von Ernährungsgewohnheiten.

Didaktische Grundsätze:

In der 1. und 2. Klasse soll der Erwerb elementarer Begriffe, Fertigkeiten und Einsichten anhand einfacher Sachverhalte angestrebt werden. Dabei soll den Schülerinnen und Schülern die Vielfalt menschlichen Lebens und Wirtschaftens auf der Erde bewusst werden.

In der 3. und 4. Klasse soll die Erweiterung und Vertiefung dieser Qualifikationen erfolgen. Es sollen grundlegende Kenntnisse und Einsichten über Österreich und Europa sowie Verständnis für weltweite Fragestellungen angebahnt werden.

Geographische und wirtschaftskundliche Inhalte sollen im Unterricht nicht nebeneinander stehend getrennt, sondern in starkem Maße miteinander verflochten in vergleichender Darstellung aller Kontinente unter möglichst häufiger Berücksichtigung Österreichs behandelt werden.

Der Lehrplan sieht für jede Klasse mehrere Themenkreise vor. Diese werden durch Zielstellungen näher bestimmt. Ihre Reihenfolge im Lehrplan ist eine Grundlage für die Unterrichtsplanung, deren Festlegung den Lehrerinnen und Lehrern obliegt.

Der Lehrstoff der 1. bis 4. Klasse ist nach thematischen Schwerpunkten gegliedert. Im Unterricht sind drei leitende Fragenbereiche immer wieder aufzugreifen:

Österreich wird in jeder Schulstufe behandelt, wobei das Hauptgewicht in der 3. Klasse liegt. Neben einem soliden topographischen Orientierungswissen ist eine Übersicht der demographischen, sozialen, politischen und ökonomischen Strukturen und Entwicklungstendenzen zu vermitteln sowie die Stellung des Landes innerhalb Europas herauszuarbeiten.

Die Leitfrage Zentrum/Peripherie stellt den Problemkreis regionaler Disparitäten in den Mittelpunkt, wobei von lebensweltlich unmittelbar erfahrbaren Beispielen auszugehen ist. Kleinregionale, nationale, europäische und globale Fragestellungen sind zu berücksichtigen.

Das Wechselspiel zwischen Produktion und Konsum bzw. Angebot und Nachfrage sowie ihr Zusammenwirken für die Preisbildung, betriebswirtschaftliche und nationalökonomische Prozesse stehen im Zentrum des Fragenbereichs Markt und Wirtschaftskreisläufe.

Die regionale Zuordnung der einzelnen Beispiele sowie die zusammenfassende Darstellung auf jeder Schulstufe hat gemeinsam mit topographischen Übungen den Aufbau eines erdumspannenden topographischen Grundgerüsts zu sichern, das immer wieder herangezogen und weiter verdichtet werden muss. Topographische Begriffe sollen aber nie um ihrer selbst willen gelernt, sondern immer mit bestimmten Sachverhalten bzw. Fragestellungen verbunden werden.

Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde muss sich regelmäßig der erreichbaren realen Umwelt zuwenden. In Lehrausgängen, Wanderungen, Betriebserkundungen und ähnlichem sollen die Schülerinnen und Schüler unmittelbar an der Wirklichkeit räumliche und wirtschaftliche Situationen erleben. Viele Lerninhalte sind einer unmittelbaren Begegnung jedoch nicht zugänglich. Deshalb ist Geographie und Wirtschaftskunde auf die Verwendung unterschiedlicher Medien angewiesen. Sie ermöglichen die wiederholte Auseinandersetzung mit Lerninhalten und dienen der Objektivierung und Zuordnung der Einzelbeobachtung. Die Verwendung elektronischer Medien soll zur arbeitsorientierten Unterrichtsgestaltung wesentliche Impulse beisteuern. Besonders zu fördern sind Unterrichtsprojekte, da sie eine ganzheitliche Auseinandersetzung mit komplexen Fragestellungen ermöglichen. Offene Lernformen sollen eine Individualisierung und Autonomisierung des Lernprozesses gewährleisten.

Lehrstoff: Kernbereich: 1. und 2. Klasse:

Darstellung menschlichen Lebens und Wirtschaftens; Aufzeigen von Gleichartigkeiten und Unterschieden. Grundlegende Einsicht, dass Gesellschaft und Wirtschaft räumlich strukturiert sind.

Beispiele aus Österreich und Europa sollen in der 1. und 2. Klasse vertreten sein, jeder außereuropäische Erdteil wenigstens einmal in einer der beiden Klassen.

1. Klasse: Ein Blick auf die Erde:

Erwerben grundlegender Informationen über die Erde mit Globus, Karten, Atlas und Bildern.

Wie Menschen in unterschiedlichen Gebieten der Erde leben und wirtschaften:

Erkennen, dass sich Menschen in ihren Lebens- und Konsumgewohnheiten auf regionale und kulturelle Voraussetzungen einstellen und dass die Lebensweise einem Wandel unterliegt.

Erkennen, wie einfache Wirtschaftsformen von Natur- und Gesellschaftsbedingungen beeinflusst werden, und erfassen, dass Menschen unterschiedliche, sich verändernde Techniken und Produktionsweisen anwenden.

Erkennen, wie Menschen mit Naturgefahren umgehen.

Wie Menschen Rohstoffe und Energie gewinnen und nutzen:

Erkennen, wie Rohstoffe und Nutzenergie gewonnen und zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern gebracht werden.

Einsehen, dass Rohstoffe und Energieträger auf der Erde ungleichmäßig verteilt und begrenzt vorhanden sind und dass ihre Nutzung oft die Umwelt belastet.

Ein erster Überblick:

Regionale bzw. zonale Einordnung der im Unterricht durchgenommenen Beispiele.

Erkennen der Grundstrukturen einfacher Wirtschaftsformen: von der agrarisch dominierten Selbstversorgerwirtschaft zu arbeitsteiligen Systemen.

Erfassen, dass es auf der Erde eine Regelhaftigkeit in der Anordnung klimatischer Erscheinungen gibt.

2. Klasse: Leben in Ballungsräumen:

Das Leben in Ballungsräumen und peripheren Räumen vergleichen.

Erfassen von Merkmalen, Aufgaben und Umweltproblemen in Ballungsräumen. Erkennen der Vernetzung zwischen Kernstadt und Umland.

Erwerben grundlegender Informationen über Städte mit Hilfe kartographischer Darstellungen.

Gütererzeugung in gewerblichen und industriellen Betrieben:

Erkennen, dass unterschiedliche Gründe die Standortwahl für einen Betrieb beeinflussen.

Erkennen, wie Güter in Betrieben verschiedener Art und Größe in unterschiedlichen Organisationsformen erzeugt werden.

Erfassen der Auswirkungen von Betrieben und Produktionsprozessen auf die Umwelt.

Verstehen, dass verschiedene Tätigkeiten in der Wirtschaft unterschiedliche Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzen.

Der Dienstleistungsbereich:

Erkennen der Vielfalt des Dienstleistungsbereichs sowie Verständnis für seine zunehmende Bedeutung im Wirtschaftsleben.

Erfassen der wirtschaftlichen Bedeutung von Freizeit und Tourismus.

Erwerben grundlegender Informationen und Fertigkeiten für die richtige Wahl von Verkehrsmitteln.

Erfassen, wie Regionen durch Verkehrseinrichtungen unterschiedlich erschlossen und belastet werden.

Die Erde als Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen – eine Zusammenschau:

Zusammenfassende Einordnung der bisher behandelten Beispiele in Staaten, Landschaftsgürtel und Wirtschaftszonen der Erde.

Erkennen, dass die Verteilung der Bevölkerung auf der Erde ungleichmäßig ist und dass es Gunst- und Ungunsträume gibt.

3. und 4. Klasse:

Vertiefende Kenntnisse und Einsichten über menschliches Leben und Wirtschaften in Österreich, Europa und auf der Erde. Darstellung in Einzelbildern und Übersichten. Besondere Berücksichtigung von natürlicher und gestalteter Umwelt, Wirtschaft, Arbeitswelt und Berufsfindung. Aufbau der Bereitschaft, sich aktuellen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fragen zuzuwenden. Weiterentwicklung topographischer Kenntnisse und methodischer Zugänge zu deren Erwerb. Behandlung eines Fallbeispiels in Projektform.

3. Klasse: Lebensraum Österreich:

Anhand von unterschiedlichen Karten, Luft- und Satellitenbildern die Eigenart österreichischer Landschaften erfassen.

Einige Ursachen und Folgen der Bevölkerungsverteilung und -entwicklung erfassen.

Gestaltung des Lebensraums durch die Menschen:

Die Lebenssituation in zentralen und peripheren Gebieten vergleichend erfassen.

Vergleichen unterschiedlicher Standortpotenziale zentraler und peripherer Gebiete an den Beispielen Verkehr, Infrastruktur, Versorgung und Umweltqualität.

Erfassen der Zusammenhänge von Wirtschaftsweise und Landnutzung.

Die Notwendigkeit der Raumordnung begreifen.

Einblicke in die Arbeitswelt:

Die Bedeutung der Berufswahl für die Lebensgestaltung erkennen und erste Wege der Berufsfindung nutzen.

Den stetigen Wandel der Arbeitswelt erkennen und daraus die Einsicht in die Notwendigkeit der ständigen Weiterbildung und Mobilität gewinnen.

Erkennen, dass in der Wirtschaft unterschiedliche Interessen aufeinander treffen und dass die Methoden des Interessenausgleichs einem Wandel unterworfen sind.

Erfassen subjektiver und gesamtwirtschaftlicher Probleme der Arbeitslosigkeit sowie nationaler und europäischer Lösungsansätze.

Wirtschaften im privaten Haushalt:

Erkennen der Notwendigkeit, im privaten Haushalt Ausgaben den finanziellen Möglichkeiten entsprechend zu planen.

Erfassen von Möglichkeiten für die Wahrung von Verbraucherinteressen in der Marktwirtschaft.

Erarbeiten der Vorteile und Herausforderungen einer gemeinsamen europäischen Währung für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Volkswirtschaftliche Zusammenhänge: Österreich – Europa:

Erfassen grundlegender Zusammenhänge der Marktprozesse.

Erkennen der Aussagekraft wichtiger Kennzahlen zum Vergleich von Volkswirtschaften.

An aktuellen Beispielen erkennen, wie die öffentliche Hand die Wirtschaft beeinflusst und durch strukturpolitische Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union Regionalförderung betreibt.

Erkennen der weltweiten Verflechtung der österreichischen Wirtschaft und ihrer Stellung in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.

4. Klasse: Gemeinsames Europa – vielfältiges Europa:

Die Vielfalt Europas – Landschaft, Kultur, Bevölkerung und Wirtschaft – erfassen.

Informationen über ausgewählte Regionen und Staaten gezielt sammeln und strukturiert auswerten.

Erkennen, dass manche Gegenwarts- und Zukunftsprobleme nur überregional zu lösen sind, um damit die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit gesamteuropäischen Fragen zu fördern.

Zentren und Peripherien in der Weltwirtschaft:

Die Bedeutung ausgewählter Staaten und Regionen für Weltpolitik und Weltwirtschaft erkennen.

Entwicklungsunterschiede zwischen Regionen wahrnehmen und Erklärungsansätze für deren Ursachen untersuchen.

Bereitschaft anbahnen, Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu bewerten und zu unterstützen.

Leben in einer vielfältigen Welt:

Erfassen der kulturellen, sozialen und politischen Differenzierung in unterschiedlichen Regionen der Erde.

Bereitschaft anbahnen, sich mit “dem Anderen” vorurteilsfrei auseinander zu setzen.

Leben in der “Einen Welt” – Globalisierung:

Zunehmende Verflechtungen und Abhängigkeiten in der Weltwirtschaft und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft erkennen.

Die Bedeutung der “neuen Mächtigen”, wie multinationaler Unternehmen, internationaler Organisationen und anderer “global players”, erfassen.

Die Verantwortung der Menschen für die “Eine Erde” erkennen.

Die Bedeutung weiterer Wege der Berufsfindung, der Aus- und Weiterbildung unter dem Aspekt weltwirtschaftlicher und technologischer Veränderungen erfassen.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    in den verschiedenen Bereichen des Mathematikunterrichts Handlungen und Begriffe nach Möglichkeit mit vielfältigen Vorstellungen verbinden und somit Mathematik als beziehungsreichen Tätigkeitsbereich erleben;
  • Strichaufzählung
    mathematisches Können und Wissen aus verschiedenen Bereichen ihrer Erlebnis- und Wissenswelt nutzen sowie durch Verwenden von Informationsquellen weiter entwickeln. Das Bilden mathematischer Modelle und das Erkennen ihrer Grenzen soll zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Aussagen führen, die mittels mathematischer Methoden entstanden sind;
  • Strichaufzählung
    durch Reflektieren mathematischen Handelns und Wissens Einblicke in Zusammenhänge gewinnen und Begriffe bilden;
  • Strichaufzählung
    in Verfolgung entsprechender Lernziele produktives geistiges Arbeiten, Argumentieren und exaktes Arbeiten, kritisches Denken, Darstellen und Interpretieren als mathematische Grundtätigkeiten durchführen, wobei sie dazu hingeführt werden sollen, Lernprozesse selbstständig zu gestalten;
  • Strichaufzählung
    durch das Benutzen entsprechender Arbeitstechniken, Lernstrategien und heuristischer Methoden Lösungswege und -schritte bei Aufgaben und Problemstellungen planen und in der Durchführung erproben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Technologien (zB Computer) einsetzen können.

Unterrichtsziele und Unterrichtsinhalte:

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Erwerb und Nutzung grundlegender Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten Einsichten in die Gebiete Arithmetik, elementare Algebra und Geometrie gewinnen.

  • Strichaufzählung
    Arithmetik: Mit rationalen Zahlen rechnen, Rechenergebnisse abschätzen, elektronische Hilfsmittel benutzen können, Gesetzmäßigkeiten des Rechnens kennen und anwenden können.
  • Strichaufzählung
    Elementare Algebra: Variablen als Mittel zum Beschreiben von Sachverhalten, insbesondere von Gesetzmäßigkeiten und funktionalen Beziehungen, und zum Lösen von Problemen verwenden können; algebraische Ausdrücke und Formeln bzw. Gleichungen umformen können.
  • Strichaufzählung
    Geometrie: Mit grundlegenden geometrischen Objekten und mit Beziehungen zwischen diesen Objekten vertraut werden, zeichnerische Darstellungen von ebenen und räumlichen Gebilden anfertigen können, räumliches Vorstellungsvermögen entwickeln und Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen durchführen können, geeignete Sachverhalte geometrisch darstellen und umgekehrt solche Darstellungen deuten können.

Folgende mathematische Grundtätigkeiten sind zu entwickeln:

  • Strichaufzählung
    Produktives geistiges Arbeiten, insbesondere: Kombinieren vertrauter Methoden; Analysieren von Problemen, Begründungen, Darstellungen, mathematischen Objekten; Anwenden bekannter Verfahren, auch in teilweise neuartigen Situationen; Abstrahieren und Konkretisieren; Verallgemeinern und Spezialisieren.
  • Strichaufzählung
    Argumentieren und exaktes Arbeiten, insbesondere: präzises Beschreiben von Sachverhalten, Eigenschaften und Begriffen (Definieren); Arbeiten unter bewusster Verwendung von Regeln;
    Begründen (Beweisen); Arbeiten mit logischen Schlussweisen;
    Rechtfertigen von Entscheidungen (etwa der Wahl eines Lösungsweges oder einer Darstellungsform).
  • Strichaufzählung
    Kritisches Denken, insbesondere: Überprüfen von Vermutungen;
    Überprüfen von Ergebnissen; Erkennen von Unzulänglichkeiten mathematischer Modelle; Erkennen von Mängeln in Darstellungen oder Begründungen; Überlegen von Bedeutungen mathematischer Methoden und Denkweisen; Überlegen der Bedeutung des Mathematikunterrichts für die eigene Person.
  • Strichaufzählung
    Darstellen und Interpretieren, insbesondere: verbales, formales oder graphisches Darstellen von Sachverhalten;
    geometrisch-zeichnerisches Darstellen von Objekten; Finden und Interpretieren graphischer Darstellungen; Erstellen und Interpretieren von mathematischen Modellen außermathematischer Sachverhalte.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Der Mathematikunterricht soll folgende miteinander vielfältig verknüpfte Grunderfahrungen ermöglichen:

  • Strichaufzählung
    Erscheinungen der Welt um uns in fachbezogener Art wahrzunehmen und zu verstehen,
  • Strichaufzählung
    Problemlösefähigkeiten zu erwerben, die über die Mathematik hinausgehen.

Diese Grunderfahrungen sollen zur Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein den Mitmenschen und der Umwelt gegenüber führen und zur Erkenntnis beitragen, dass Phänomene und Bereiche existieren, die unabhängig von der augenblicklichen Befindlichkeit des Menschen sind (rationale Distanz).

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Natur und Technik:

Die Ziele und Aufgaben tragen in ihrer Gesamtheit zu diesem Bildungsbereich bei.

Sprache und Kommunikation:

Beschreiben von Objekten und Prozessen; Präzision der Sprachverwendung; Gebrauch und Bedeutung von Definitionen, Vorgänge des Klassifizierens; Umsetzen von Texten in mathematische Handlungen; Konzentrieren von Sachverhalten in mathematische Formeln; Auflösen von Formeln in sprachliche Formulierungen; Vermitteln und Verwenden einer Fachsprache mit spezifischen grammatikalischen Strukturen.

Mensch und Gesellschaft:

Untersuchen von Situationen und Problemen mit Hilfe rationalen Denkens; Erkennen der Stärken und Grenzen der mathematischen Denkweise; Aufarbeiten gesellschaftlicher Themen mit mathematischen Methoden (zB Statistik); kritischer Umgang mit empirischem Datenmaterial; planmäßiges, sorgfältiges und konzentriertes Arbeiten.

Kreativität und Gestaltung:

Entwickeln verschiedener Lösungswege zu mathematischen Fragestellungen; Nutzen heuristischer Strategien.

Gesundheit und Bewegung:

Berechnungen, Statistiken und Auswertungen im Gesundheits- und Ernährungsbereich (Energieverbrauch, Nährwerttabellen, Belastungskurven).

Didaktische Grundsätze: Jahresplanung:

Aufbauend auf die Grundschule ist der weitere Bildungserwerb unter besonderer Berücksichtigung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu planen und durchzuführen. Unter Berücksichtigung der Schulplanung sind in der Jahresplanung die Ziele und Inhalte sowohl von Kern- als auch Erweiterungsbereich zeitlich anzuordnen und zu gewichten (siehe auch Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

In der Jahresplanung ist ein Freiraum für Bedürfnisse von Schülergruppen vorzusehen, in dem Interessensschwerpunkte der Schülerinnen und Schüler Berücksichtigung finden, insbesondere wenn regionale, schulische oder berufsvorbereitende Erfordernisse dies nahe legen.

Wesentliche Orientierungsmerkmale für die Jahresplanung sind die Abgrenzung von Kern- und Erweiterungsbereich sowie die für das Ende der 4. Klasse angestrebten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler.

Systematisches und situationsbezogenes Lernen, verständnisvolles Lernen:

Ein konstruktives Verhältnis der Schülerinnen und Schüler zur Mathematik soll gefördert werden. Verständnisvolles Lernen ist ein individueller, aktiver und konstruktiver Prozess. Die Schülerinnen und Schüler sind nicht Konsumierende eines fix vorgegebenen Wissens, sondern Produzierende ihres Wissens, mit Betonung auf aktives Erarbeiten, Erforschen, Darstellen, Reflektieren. Mathematische Begriffe und Verfahren werden durch die eigenen Aktivitäten von den Schülerinnen und Schülern in ihr Wissenssystem eingebaut. Im Unterricht ist eine Balance zwischen systematischem Lernen und situationsbezogenem Lernen im praktischen Umgang mit lebensweltlichen Fragestellungen herzustellen.

Unterrichtsformen:

Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit und projektorientierter Unterricht sollen die bestimmenden Unterrichtsformen des Mathematikunterrichts sein. Schriftliche Darstellungen von Lösungswegen sollen erst dann angeboten werden, wenn sich die Schülerinnen und Schüler mit einer Aufgabe – zumindest teilweise – auseinander gesetzt haben. Auch bei leistungsstärkeren Schülerinnen und Schülern ist handlungsorientiert vorzugehen. Keinesfalls darf der Unterricht auf das Erlernen von Verfahren und Fertigkeiten beschränkt werden.

Motivierung der Schülerinnen und Schüler:

Mit Hilfe von Problemstellungen aus Themenkreisen, die den Erfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler entsprechen, sollen mathematisches Wissen und Können entwickelt und gefestigt werden. Dabei soll die Nützlichkeit der Mathematik in verschiedenen Lebens- und Wissensbereichen erfahren werden. Wünschenswert für diese Phase ist eine Mitverantwortung durch die Schülerinnen und Schüler. Hilfen oder Informationen sollen dann erfolgen, wenn sie verlangt oder benötigt werden. Selbstständiges Entdecken und Erfolgserlebnisse sind ein wesentlicher Beitrag zur Motivation.

Unterrichten in Phasen, Vernetzung, Querverbindungen:

Unter Beachtung der Vorkenntnisse sollen Inhalte in einer ersten Phase nur um einige Gesichtspunkte erweitert, bei einfachen Anwendungen erprobt und erst in einer späteren Phase vertieft und ergänzt werden. Vernetzungen der Inhalte durch geeignete Unterrichtssequenzen und Aufgabenstellungen sind anzustreben.

Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sowie zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler sind herzustellen.

Sicherung des Unterrichtsertrages:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Gedankengänge, die zum Erwerb mathematischen Wissens geführt haben, wiederholen und dabei lernen, erworbenes Wissen zu rekonstruieren, eigenständig darzustellen und auch zu begründen.

Üben soll nicht nur auf die Festigung von Fertigkeiten beschränkt bleiben, sondern den Schülerinnen und Schülern sollen auch planmäßig Arbeitsaufträge zur Schulung der mathematischen Grundtätigkeiten erteilt werden.

Für die Nachsteuerung des Lernprozesses ist die Beobachtung des Lernfortschrittes notwendig, ohne dass damit ein Notendruck verbunden sein darf.

Individualisierung und Differenzierung (siehe auch Abschnitt “Förderung durch Differenzierung und Individualisierung” im zweiten Teil):

Durch Differenzierungsmaßnahmen sollen die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren individuellen Begabungen, Fähigkeiten, Neigungen, Bedürfnissen und Interessen bestmöglich gefördert werden.

Zur Bewältigung von mathematischen Alltagsproblemen sollen thematische Schwerpunkte gesetzt werden. Zu solchen Schwerpunktthemen sollen vielfältige mathematische Zugänge und didaktische Einstiegsmöglichkeiten geboten werden.

Die Differenzierung und Individualisierung erfolgt unter Berücksichtigung des Arbeitstempos der Schülerinnen und Schüler, durch den methodischen Zugang, nach Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung sowie nach dem Anspruchsniveau, das mit der jeweiligen Aufgabenstellung verbunden ist.

Lesen mathematischer Texte, Fachsprache:

Ab der 1. Klasse ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Schülerinnen und Schüler sich mit Mathematik auch in Textform auseinander setzen (zB selbstständiges Erarbeiten aus Musterbeispielen und Erklärungstexten).

Mathematische Inhalte können etwa durch Üben von Beschreibungen, Erklärungen und Kurzaufsätzen oder Erstellen von Zusammenfassungen unterschiedlich dargestellt werden. Elementare Begriffe, Symbole und Darstellungsformen können zur Beschreibung mathematischer und außermathematischer Sachverhalte sinnvoll verwendet werden. Mit wachsender Geläufigkeit im Umgang mit mathematischer Sprache und Symbolik kann diese Verwendung auch zur Klärung von Begriffen und zur Klärung von logischen Zusammenhängen dienen.

Der Nutzen von Nachschlagewerken soll erkannt und der Gebrauch von Formelsammlungen, Tabellen und ähnlichem gelernt werden.

Aufgabenstellungen:

Sowohl der Prozess der Problemlösung als auch das Produkt haben eigenständige Bedeutung. Aufgaben sollen nach Möglichkeit so gestellt sein, dass ein Scheitern an einer Teilaufgabe die weitere Bearbeitung nicht völlig unmöglich macht. Aufgaben, die sich auf elementare Tätigkeiten beziehen, und solche mit aufeinander aufbauenden Lösungsschritten sind möglich und wünschenswert.

Aufgabenstellungen sind so zu wählen, dass sie in verständlicher Sprache und übersichtlicher Form abgefasst sind, die thematische Verankerung altersadäquat ist und dass ohne Zeitdruck gearbeitet werden kann. Unterschiedliche korrekte Interpretationen sind zu akzeptieren.

Arbeiten mit dem Taschenrechner und dem Computer:

Grundsätzlich sind schon ab der 1. Klasse Einsatzmöglichkeiten zur planmäßigen Nutzung von elektronischen Hilfen beim Bearbeiten von Fragestellungen der Mathematik und als informationstechnische Hilfe (in Form von elektronischen Lexika, Statistiken, Fahrplänen, Datenbanken, ...) gegeben.

Die Möglichkeiten elektronischer Systeme bei der Unterstützung schülerzentrierter, experimenteller Lernformen sind zu nutzen.

Das kritische Vergleichen von Eingaben und Ausgaben bei verschiedenen Programmen und Geräten bezüglich der Problemstellung kann zum Entwickeln eines problem- und softwareadäquaten Analysierens, Formulierens und Auswertens beitragen.

Historische Betrachtungen:

Den Schülerinnen und Schülern ist an geeigneten Themen Einblick in die Entwicklung mathematischer Begriffe und Methoden zu geben. Sie sollen einige Persönlichkeiten der Mathematikgeschichte kennen lernen. Die Mathematik soll als dynamische Wissenschaft dargestellt und ihre Bedeutung bei der Entwicklung der abendländischen Kultur gezeigt werden. Die Bedeutung der Mathematik in der Gegenwart soll in den Unterricht einfließen.

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des dritten Teils zu entnehmen.

Lehrstoff: Kernbereich:

Die Schülerinnen und Schüler sollen praxisorientierte Aufgaben unter dem Aspekt der Modellbildung möglichst oft rechnerisch, geometrisch und graphisch darstellen, lösen und kritisch betrachten können. Dabei sollen sie von ihrer unmittelbaren Erlebniswelt ausgehen und ihre Erfahrungen auch in fächerübergreifende Vorhaben einbringen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen ebenso grundlegendes mathematisches Wissen und Können erwerben und abstraktes Denken und formale Fähigkeiten entwickeln. Sie sollen im präzisen Arbeiten und Argumentieren ausgebildet werden und mit mathematischen Darstellungsformen vertraut werden.

Sie sollen elektronische Hilfen und (auch selbst erstellte) Formelsammlungen in steigendem Ausmaß ab der 1. Klasse verwenden und wiederholt Gelegenheit haben, ihr Vorstellungsvermögen auch computerunterstützt zu schulen.

Um den Schülerinnen und Schülern einen kontinuierlichen Aufbau ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten zu ermöglichen, sind Stoffangaben der unteren Klassen in den oberen Klassen mit zu berücksichtigen.

Die Abfolge der Stoffangaben ist nicht als Hinweis auf die Reihenfolge für die unterrichtliche Planung zu betrachten.

1. Klasse:

  1. eins Punkt eins
    Arbeiten mit Zahlen und Maßen
    • Strichaufzählung
      Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit natürlichen Zahlen vertiefen, dabei auch große natürliche Zahlen verwenden und mehrstellige Multiplikationen und Divisionen durchführen können,
    • Strichaufzählung
      Rechnen mit Maßen und Umwandlungen zur Bearbeitung von Sachaufgaben und geometrischen Berechnungen,
    • Strichaufzählung
      anhand von Teilern und Vielfachen Einblicke in Zusammenhänge zwischen natürlichen Zahlen gewinnen;
    • Strichaufzählung
      Vorstellungen mit positiven rationalen Zahlen verbinden,
    • Strichaufzählung
      mit der Darstellung in Dezimal- und Bruchschreibweise vertraut sein,
    • Strichaufzählung
      einfache Ungleichungen zum Einschranken benutzen;
    • Strichaufzählung
      mit den positiven rationalen Zahlen Rechnungen mit leicht abschätzbaren Ergebnissen durchführen und zur Lösung von Problemen in Sachsituationen vielfältig anwenden können,
    • Strichaufzählung
      Rechnen mit Brüchen, nur in einfachen Fällen, die anschaulich deutbar sind,
    • Strichaufzählung
      grundlegende Sicherheit im Kopfrechnen gewinnen,
    • Strichaufzählung
      elektronische Rechenhilfsmittel einsetzen können,
    • Strichaufzählung
      Kenntnisse über Umkehroperationen erweitern,
    • Strichaufzählung
      die Regeln über die Reihenfolge von Rechenoperationen, einschließlich der Klammerregeln, anwenden können.
  2. eins Punkt 2
    Arbeiten mit Variablen
    • Strichaufzählung
      mit Variablen allgemeine Sachverhalte beschreiben können, zB gleichartige Rechenabläufe, die sich nur durch unterschiedliche Zahlen unterscheiden, oder allgemeine Beziehungen zwischen Größen,
    • Strichaufzählung
      insbesondere Formeln bzw. Gleichungen aufstellen,
    • Strichaufzählung
      Lösungen zu einfachen linearen Gleichungen finden können,
    • Strichaufzählung
      Formeln anwenden und interpretieren können.
  3. eins Punkt 3
    Arbeiten mit Figuren und Körpern
    • Strichaufzählung
      ausgehend von Objekten der Umwelt durch Idealisierung und Abstraktion geometrische Figuren und Körper sowie ihre Eigenschaften erkennen und beschreiben können,
    • Strichaufzählung
      aufbauend auf die Grundschule Kenntnisse über grundlegende geometrische Begriffe gewinnen,
    • Strichaufzählung
      Skizzen von Rechtecken, Kreisen, Kreisteilen, Quadern und ihren Netzen anfertigen können,
    • Strichaufzählung
      Zeichengeräte zum Konstruieren von Rechtecken, Kreisen und Schrägrissen gebrauchen können,
    • Strichaufzählung
      Maßstabszeichnungen anfertigen und Längen daraus ermitteln können;
    • Strichaufzählung
      Umfangs- und Flächenberechnungen an Rechtecken (und einfachen daraus zusammengesetzten Figuren),
    • Strichaufzählung
      sowie Volums- und Oberflächenberechnungen an Quadern (und einfachen daraus zusammengesetzten Körpern) durchführen können,
    • Strichaufzählung
      Formeln für diese Umfangs-, Flächen- und Volumsberechnungen aufstellen können;
    • Strichaufzählung
      Winkel im Umfeld finden und skizzieren,
    • Strichaufzählung
      Gradeinteilung von Winkeln kennen,
    • Strichaufzählung
      Winkel mit dem Winkelmesser (Geodreieck) zeichnen können;
    • Strichaufzählung
      einfache symmetrische Figuren erkennen und herstellen können.
  4. eins Punkt 4
    Arbeiten mit Modellen, Statistik
    • Strichaufzählung
      direkte Proportionalitäten erkennen (zB Warenmenge – Geld, Zeit – Weg),
    • Strichaufzählung
      entsprechende Fragestellungen finden und Berechnungen durchführen können,
    • Strichaufzählung
      Modelle mit realen Gegebenheiten vergleichen,
    • Strichaufzählung
      grundlegende Überlegungen zur Sinnhaftigkeit von Modellen für die Praxis anstellen,
    • Strichaufzählung
      Tabellen und graphische Darstellungen zum Erfassen von Datenmengen verwenden können.

2. Klasse

  1. 2 Punkt eins
    Arbeiten mit Zahlen und Maßen
    • Strichaufzählung
      Festigen und Vertiefen der Fähigkeiten beim Arbeiten mit positiven rationalen Zahlen, um vielfältige und komplexere Probleme in Sachsituationen bearbeiten zu können,
    • Strichaufzählung
      Rechnen mit Brüchen (mit kleinen Zählern und Nennern), damit die Rechenregeln im Hinblick auf die Algebra sicher beherrscht werden,
    • Strichaufzählung
      diese Rechenregeln für das Bruchrechnen begründen können,
    • Strichaufzählung
      Bruchdarstellung in Dezimaldarstellung überführen und umgekehrt,
    • Strichaufzählung
      wichtige Teilbarkeitsregeln kennen und anwenden können;
    • Strichaufzählung
      Rechnen mit Prozenten in vielfältigen Zusammenhängen;
    • Strichaufzählung
      Maße verwenden und Umwandlungen durchführen können in dem Ausmaß, wie es die Bearbeitung von Sachaufgaben und geometrischen Aufgaben erfordert und es dem Vorstellungsvermögen der Schülerinnen und Schüler entspricht.
  2. 2 Punkt 2
    Arbeiten mit Variablen
    • Strichaufzählung
      mit Variablen allgemeine Sachverhalte beschreiben,
    • Strichaufzählung
      Gleichungen und Formeln aufstellen, insbesondere auch in Sachsituationen,
    • Strichaufzählung
      unter Verwendung von Umkehroperationen einfache lineare Gleichungen mit einer Unbekannten lösen und Formeln umformen,
    • Strichaufzählung
      Formeln interpretieren.
  3. 2 Punkt 3
    Arbeiten mit Figuren und Körpern
    • Strichaufzählung
      Dreiecke, Vierecke und regelmäßige Vielecke untersuchen, wesentliche Eigenschaften feststellen,
    • Strichaufzählung
      die Figuren skizzieren und konstruieren können,
    • Strichaufzählung
      Erkennen, ob Angaben mehrdeutig sind, oder überhaupt nicht in Konstruktionen umgesetzt werden können,
    • Strichaufzählung
      kongruente Figuren herstellen können, die Kongruenz begründen können;
    • Strichaufzählung
      Eigenschaften von Strecken- und Winkelsymmetralen kennen,
    • Strichaufzählung
      und für Konstruktion anwenden können;
    • Strichaufzählung
      Flächeninhalte von Figuren berechnen können, die sich durch Zerlegen oder Ergänzen auf Rechtecke zurückführen lassen,
    • Strichaufzählung
      Volumina von Prismen berechnen, möglichst in Anwendungsaufgaben.
  4. 2 Punkt 4
    Arbeiten mit Modellen, Statistik
    • Strichaufzählung
      charakteristische Kennzeichen von indirekten und direkten Proportionalitäten an Beispielen angeben können,
    • Strichaufzählung
      einfache Fragestellungen dazu formulieren, sie graphisch darstellen und lösen können,
    • Strichaufzählung
      Fragen zu sinnvollen Anwendungsbereichen für solche Proportionalitäten stellen;
    • Strichaufzählung
      relative Häufigkeiten ermitteln können,
    • Strichaufzählung
      entsprechende graphische Darstellungen lesen, anfertigen und kritisch betrachten können,
    • Strichaufzählung
      Manipulationsmöglichkeiten erkennen.

3. Klasse

  1. 3 Punkt eins
    Arbeiten mit Zahlen und Maßen
    • Strichaufzählung
      rationale Zahlen in verschiedenen Formen deuten können,
    • Strichaufzählung
      als Zustände gegenüber einem Nullpunkt,
    • Strichaufzählung
      als Punkte auf einer Zahlengeraden,
    • Strichaufzählung
      Erkennen und Beschreiben von Kleiner-Größer-Beziehungen;
    • Strichaufzählung
      rationale Zahlen für Darstellungen in Koordinatensystemen verwenden können;
    • Strichaufzählung
      die Regeln für das Rechnen mit rationalen Zahlen wissen und bei Rechenbeispielen (mit einfachen Zahlen) mit Sicherheit anwenden können;
    • Strichaufzählung
      Verketten der vier Grundrechnungsarten und derart entstehende Terme auch mit elektronischen Rechenhilfsmitteln berechnen können,
    • Strichaufzählung
      Sicherheit im Kopfrechnen gewinnen;
    • Strichaufzählung
      Potenzschreibweise kennen und anwenden können,
    • Strichaufzählung
      Zahlen, vor allem in Sachsituationen, unter Verwendung von Zehnerpotenzen darstellen können.
  2. 3 Punkt 2
    Arbeiten mit Variablen
    • Strichaufzählung
      Formeln (bzw. Terme) umformen und durch Rechenregeln begründen können,
    • Strichaufzählung
      mit einfachen Potenzen arbeiten können,
    • Strichaufzählung
      Formeln in Sachsituationen und in der Geometrie aufstellen können,
    • Strichaufzählung
      Aufgaben aus Anwendungsbereichen und aus der Geometrie durch Umformungen von Formeln oder Termen lösen können,
    • Strichaufzählung
      dabei auch Aufgaben variieren und graphische Darstellungen nutzen können,
    • Strichaufzählung
      Lösen von linearen Gleichungen mit einer Unbekannten.
  3. 3 Punkt 3
    Arbeiten mit Figuren und Körpern
    • Strichaufzählung
      Vergrößern und Verkleinern von Figuren,
    • Strichaufzählung
      ähnliche Figuren erkennen und beschreiben;
    • Strichaufzählung
      Formeln für Flächeninhalte von Dreiecken und Vierecken begründen und damit Flächeninhalte berechnen können,
    • Strichaufzählung
      Umkehraufgaben lösen können,
    • Strichaufzählung
      Gegenstände, die die Gestalt eines Prismas oder einer Pyramide haben, zeichnerisch darstellen können,
    • Strichaufzählung
      Oberfläche, Rauminhalt und Gewicht von Gegenständen, die die Gestalt eines Prismas oder einer Pyramide haben, berechnen können;
    • Strichaufzählung
      den Lehrsatz des Pythagoras für Berechnungen in ebenen Figuren nutzen können.
  4. 3 Punkt 4
    Arbeiten mit Modellen, Statistik
    • Strichaufzählung
      lineare Wachstums- und Abnahmeprozesse mit verschiedenen Annahmen unter Zuhilfenahme von elektronischen Rechenhilfsmitteln untersuchen können (zB Zinssätze),
    • Strichaufzählung
      funktionale Abhängigkeiten erkennen, formelmäßig und graphisch darstellen;
    • Strichaufzählung
      Untersuchen und Darstellen von Datenmengen.

4. Klasse

  1. 4 Punkt eins
    Arbeiten mit Zahlen und Maßen
    • Strichaufzählung
      durch zusammenfassendes Betrachten das Zahlenverständnis vertiefen,
    • Strichaufzählung
      anhand einfacher Beispiele erkennen, dass es Rechensituationen gibt, die nicht mit Hilfe der rationalen Zahlen lösbar sind,
    • Strichaufzählung
      Näherungswerte oder Schranken für irrationale Zahlen angeben können, auch unter Verwendung elektronischer Hilfsmittel,
    • Strichaufzählung
      bei Anwendungen Überlegungen zur sinnvollen Genauigkeit anstellen.
  2. 4 Punkt 2
    Arbeiten mit Variablen
    • Strichaufzählung
      Sicherheit beim Arbeiten mit Variablen, Termen, Formeln und Gleichungen steigern,
    • Strichaufzählung
      Arbeiten mit einfachen Bruchtermen,
    • Strichaufzählung
      lineare Gleichungen mit zwei Variablen graphisch darstellen und Lösungen angeben können,
    • Strichaufzählung
      Verfahren zum Lösen von linearen Gleichungssystemen (zwei Gleichungen mit zwei Variablen) nutzen können,
    • Strichaufzählung
      durch das Arbeiten mit funktionalen Abhängigkeiten einen intuitiven Funktionsbegriff erarbeiten.
  3. 4 Punkt 3
    Arbeiten mit Figuren und Körpern
    • Strichaufzählung
      den Lehrsatz des Pythagoras für Berechnungen in ebenen Figuren und in Körpern nutzen können,
    • Strichaufzählung
      eine Begründung des Lehrsatzes des Pythagoras verstehen,
    • Strichaufzählung
      Berechnungsmöglichkeiten mit Variablen darstellen können;
    • Strichaufzählung
      Schranken für Umfang und Inhalt des Kreises angeben können,
    • Strichaufzählung
      Formeln für die Berechnung von Umfang und Flächeninhalt des Kreises wissen und anwenden können,
    • Strichaufzählung
      Formeln für die Länge eines Kreisbogens und für die Flächeninhalte von Kreisteilen herleiten und anwenden können;
    • Strichaufzählung
      Formeln für die Berechnung der Oberfläche und des Volumens von Drehzylindern und Drehkegeln sowie für die Kugel erarbeiten und nutzen können.
  4. 4 Punkt 4
    Arbeiten mit Modellen, Statistik
    • Strichaufzählung
      Wachstums- und Abnahmeprozesse mit verschiedenen Annahmen unter Zuhilfenahme von elektronischen Rechenhilfsmitteln untersuchen können,
    • Strichaufzählung
      funktionale Abhängigkeiten untersuchen und darstellen;
    • Strichaufzählung
      Untersuchen und Darstellen von Datenmengen unter Verwendung statistischer Kennzahlen (zB Mittelwert, Median, Quartil, relative Häufigkeit, Streudiagramm).

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

GEOMETRISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

  • Strichaufzählung
    Richtige Handhabung und Wartung fachspezifischer Werkzeuge, jeweils in Abstimmung mit der Aufgabenstellung;
  • Strichaufzählung
    Informationsgewinn durch geeignete Ausfertigung graphischer Arbeiten;
  • Strichaufzählung
    Erkennen von Strukturen und Eigenschaften geometrischer Objekte;
  • Strichaufzählung
    Erkennen geometrischer Grundfiguren in größeren Zusammenhängen;
  • Strichaufzählung
    Entwickeln von Objekten durch Transformieren und Modellieren;
  • Strichaufzählung
    Anwenden geometrischer Grundkenntnisse auf naturwissenschaftliche und technische Problemstellungen;
  • Strichaufzählung
    Erkennen und Verwenden der Geometrie als Sprache; Einsetzen von Handskizzen als Hilfsmittel bei der Entwurfsarbeit, aber auch als selbstständige Darstellungsform;
  • Strichaufzählung
    Anwendung geeigneter Abbildungsverfahren;
  • Strichaufzählung
    Interpretation und Weiterentwicklung geometrischer Darstellungen;
  • Strichaufzählung
    Anwendung geeigneter Unterrichtssoftware (2D-Systeme, 3D-Systeme).

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Der Unterricht in Geometrischem Zeichnen verknüpft die Vorstellung von den Erscheinungen der Welt in uns und das Verständnis für Raum und Figur. Diese Grunderfahrungen tragen zur Erkenntnis bei, dass Phänomene existieren, die unabhängig von der augenblicklichen Befindlichkeit des Menschen sind. Die oder der Einzelne gewinnt Gestaltungsfreiheit und kann sein technisches Grundwissen in den Dienst der Gemeinschaft stellen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Sprache als Kommunikationsmittel für das Beschreiben und Erklären geometrischer Objekte und Vorgänge, die Zeichnung als Sprache der Technik, Präzision im sprachlichen Ausdruck; Zeichnungen als Mittel der interkulturellen Verständigung.

Mensch und Gesellschaft:

Vorbereitung auf die Berufswelt (zB zweckentsprechender Einsatz von Werkzeugen), die Vorteile von Gründlichkeit und Ordnung erkennen.

Natur und Technik:

Erfassen, Strukturieren, Modellieren geometrischer Objekte, Erfassen und Diskutieren von Bewegungsvorgängen und Transformationen im Raum, Raumvorstellungs- und Intelligenztraining.

Kreativität und Gestaltung:

Individuelles Gestalten von geometrischen Objekten und Modellen, kreatives Lösen von geometrischen Problemstellungen, einen angemessenen Anspruch an Sauberkeit und Genauigkeit graphischer Ausfertigung entwickeln; Endausfertigung von Zeichnungen nach ästhetischen Gesichtspunkten.

Gesundheit und Bewegung:

Entwicklung der Feinmotorik.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll auf die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sein; dh. der rezeptive Anteil ist auf die Vermittlung grundsätzlicher Überlegungen und einführende Unterrichtssequenzen zu beschränken.

Abgesehen von ausdrücklich streng gefassten Arbeitsaufträgen soll solchen Aufgaben, die die Kreativität und selbstständige Gestaltungskraft der Schülerinnen und Schüler anregen, der Vorzug gegeben werden.

Die Freihandskizze ist als ein unverzichtbares Hilfsmittel bei der Entwurfsarbeit, aber auch als selbstständige Darstellungsform einzusetzen.

Beim Einsatz von CAD-Systemen ist auf die Verfügbarkeit geeigneter Arbeitsmittel zur Einzel- oder Partnerarbeit hinzuwirken. Dabei ist auf die sachgerechte und intelligente Nutzung zu achten.

Die Konstruktion auf dem Zeichenblatt soll durch Modelle und andere Hilfsmittel, die der Entwicklung der Raumanschauung dienen bzw. die geometrischen Hintergründe deutlich machen, begleitet werden.

Bei der Behandlung von Raumobjekten sollen Aussagen über geometrische Inhalte und Beziehungen vorwiegend aus der jeweiligen Raumsituation entwickelt werden.

Bei der Abbildung von Raumobjekten soll stets exakt zwischen einer Betrachtung der Raumsituation und einer Beschreibung des Bildes unterschieden werden.

Es ist größter Wert auf Genauigkeit und Sauberkeit zu legen. Der graphischen Gestaltung der Arbeiten kommt – abgestimmt auf die jeweils verwendete Ausfertigungstechnik – besondere Bedeutung zu.

Auf Anwendung der Fachsprache ist zu achten.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu einer geeigneten Form der Dokumentation der Unterrichtsarbeit anzuhalten.

Lehrstoff: Kernbereich: 3. Klasse: Ebene Geometrie:

Kennenlernen und Anwenden von geometrischen Grundelementen und Grundstrukturen.

Eigenständiges Gestalten von Ornamenten und Mustern. Spielerisches Experimentieren.

Anwendung von 2D-Systemen.

Axonometrische Darstellungen ebenflächig begrenzter geometrischer Körper:

Kartesisches Koordinatensystem.

Spezielle axonometrische Darstellungen; Sichtbarkeitsüberlegungen.

Ebene Schnitte, einfache Verschneidungen.

Einführung in ein geeignetes 3D-System.

Modellierungsvorgänge; Beispiele aus Alltag, Architektur, Technik.

Erkennen räumlicher Zusammenhänge.

Hauptrisse:

Grund-, Auf- und Kreuzriss: Herstellen und rekonstruierendes Lesen solcher Risse.

4. Klasse: Mehrbilderverfahren:

Seitenrisse als Darstellungsmittel und Konstruktionshilfe: wahre Länge; wahre Gestalt.

Werkzeichnungen; Bemaßung; Maßstab.

Perspektive:

Grundeigenschaften und ihre Anwendung auf einfache Darstellungen.

Ellipse:

Anschauliche Erzeugung; Eigenschaften; Anwendungen.

Krumme Flächen:

Beispiele, Darstellungsskizzen; Betrachtung und Darstellung: Drehzylinder, Drehkegel, Kugel.

Modellierungsvorgänge; Annäherung im Rahmen geeigneter 3D-Systeme.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Biologie und Umweltkunde hat von der 1. bis zur 4. Klasse die Beschäftigung mit den Themenbereichen Mensch und Gesundheit, Tiere und Pflanzen sowie Ökologie und Umwelt zum Schwerpunkt. In allen vier Klassen dienen diese drei Bereiche zur Strukturierung der Unterrichtsinhalte.

Der Unterricht ist so zu konzipieren, dass die folgenden Ziele realisiert werden können:

  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sollen zentrale biologische Erkenntnisse gewinnen, Prinzipien, Zusammenhänge, Kreisläufe und Abhängigkeiten sehen lernen und Verständnis für biologische bzw. naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen erwerben.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sollen Verständnis für den eigenen Körper erwerben, das sie zu einem verantwortungsvollen Umgang mit sich selbst befähigt (Akzeptanz des eigenen Körpers, der eigenen Sexualität; Gesundheitsförderung).
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sollen die Abhängigkeit der Menschen von Natur und Umwelt begreifen und Wissen, Fähigkeiten/Fertigkeiten erwerben, die sie für einen umweltbewussten, nachhaltigen Umgang mit unseren Lebensgrundlagen motivieren und befähigen (ökologische Handlungskompetenz).
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sollen ein biologisches “Grundverständnis” erwerben, welches sie bei ihrer zukünftigen Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungen unterstützen kann. Werte und Normen, Fragen der Verantwortung bei der Anwendung naturwissenschaftlicher bzw. biologischer Erkenntnisse sollen thematisiert werden.
  • Strichaufzählung
    Die Schülerinnen und Schüler sollen positive Emotionen für Natur und Umwelt entwickeln.
  • Strichaufzählung
    Personale und soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Kooperation, Konflikt- und Teamfähigkeit, emotionale Intelligenz sollen erworben bzw. gefördert werden.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Weckung der Achtung vor Natur und Leben sowie des Bewusstseins der Verantwortung für die Folgen von Eingriffen in Ökosysteme. Grenzen der Machbarkeit wissenschaftlichen Experimentierens und wirtschaftlicher Nutzung.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Mensch und Gesellschaft:

Mensch als biologisches und soziales Wesen, Sexualität/Partnerschaft/Familie, Gesundheit/Krankheit als biologisches und soziales Phänomen; Arbeitswelt, Friedenserziehung; Verhältnis Mensch – Natur, Ökologie – Ökonomie, Energie, Nachhaltigkeit; Anwendung biologischer Erkenntnisse.

Natur und Technik:

Phänomen Leben, Mensch als Lebewesen, Vernetzung belebter Systeme, Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf Natur, Umwelt und Gesundheit, Naturwissenschaften und Ethik, naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsstrategien.

Sprache und Kommunikation:

Förderung der Sprachkompetenz im Bereich der Alltags- und Fachsprache.

Kreativität und Gestaltung:

Förderung der Kreativität durch Umgang mit Lebewesen und Naturobjekten, Einsatz von kreativitätsfördernden Methoden.

Gesundheit und Bewegung:

Körperliche Voraussetzung für Leistungsfähigkeit, Wohlbefinden/Gesundheit, Umwelt und Sport.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Erarbeitung aller Themen ist stets die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, sowohl bei der Auswahl der Inhalte und Methoden als auch durch Anwendung des Wissens auf den eigenen Bezugsrahmen. Gesellschaftsrelevante Aspekte sind möglichst häufig zu berücksichtigen, um der Bedeutung biologischer Erkenntnisse für die Gesellschaft gerecht zu werden und die Schülerinnen und Schüler auf die zukünftige Beteiligung und Verantwortung am gesellschaftlichen Leben vorzubereiten.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu selbstständigem Arbeiten und zur Problemlösefähigkeit unter Anwendung folgender Arbeitstechniken anzuregen: Beobachten, Vergleichen, Ordnen; Arbeiten mit geeigneten Hilfsmitteln (zB Lupe, Mikroskop, Computer, Fachliteratur); Suchen, Verarbeiten und Darstellen von Information; Identifizieren und Lösen von Problemen; Durchführen einfacher Experimente und Messverfahren.

Fächerübergreifendes und projektorientiertes Arbeiten ist zu fördern. Naturbegegnung ist anzustreben (zB durch Exkursionen, Arbeiten im Freiland, pflegenden Umgang mit Tieren und Pflanzen). Lern- und Sozialformen wie etwa Gruppenarbeit, soziales Lernen, offenes Lernen sollen die soziale wie personale/emotionale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern.

Zu den drei Themenbereichen ist festzuhalten:

“Mensch und Gesundheit” wird in jeder Schulstufe anhand ausgewählter Themenstellungen bearbeitet, die Fragen zu Gesundheit und Lebensstil sowie soziale und ethische Aspekte beinhalten. Am Ende der 4. Klasse sollen die Schülerinnen und Schüler einen altersgemäßen Überblick über Bau und Funktionen des menschlichen Körpers besitzen. Neben der Förderung des Verständnisses für den eigenen Körper sowie eines umfassenden Gesundheitsbewusstseins soll eine an den Schülerinnen und Schülern orientierte Sexualerziehung zum Tragen kommen.

Bei der Beschäftigung mit dem Themenbereich “Tiere und Pflanzen” ist heimischen Arten bzw. jenen Arten, die typisch für die jeweils zu bearbeitenden Ökosysteme sind (siehe “Ökologie und Umwelt”), der Vorzug zu geben. Weiters sind auch solche zu berücksichtigen, die besondere Bedeutung für den Menschen haben. Die Schülerinnen und Schüler sollen einen Einblick in die Vielfalt der Organismen erhalten und deren wesentliche Charakteristika kennen lernen. Durch den Hinweis auf verwandtschaftliche Beziehungen zwischen den Lebewesen sollen die Schülerinnen und Schüler Verständnis für die Einordnung der Organismen in ein System entwickeln.

Beim Themenkreis “Ökologie und Umwelt” sind das Kennenlernen von Organismen und ihr Zusammenwirken, Einsicht in die Zusammenhänge zwischen belebter und unbelebter Natur sowie Umweltprobleme und Schutzmaßnahmen im Mittelpunkt. Ziel ist eine solide Basis für umweltfreundliches Handeln und Verhalten, die sich aus Umweltwissen, Umweltbewusstsein und ökologischer Handlungskompetenz zusammensetzt. Naturbegegnungen sind vorzusehen. Auch sollen konkrete Aktivitäten im Sinne der Ökologisierung der Schule gefördert werden.

Lehrstoff: Kernbereich: 1. Klasse:

Mensch und Gesundheit:

Aufbauend auf den in der Volksschule erworbenen Kenntnissen ist ein Überblick über Bau und Funktion des menschlichen Körpers, insbesondere der Organsysteme, zu geben. Gleichzeitig ist eine Vertiefung des Verständnisses für den eigenen Körper anhand der Schwerpunkte Bewegung und Sexualität anzustreben.

Bewegung: Grundlagen der Bewegung, daran beteiligte Organe, Bewegung – Gesundheit – Wohlbefinden.

Sexualität: Unter Einbeziehung der Interessen der Schülerinnen und Schüler sind folgende Themen zu behandeln: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane, Menstruation, Empfängnis, Schwangerschaft und Geburt, körperliche, psychische Entwicklung und Befindlichkeit in der Pubertät, Aufklärung über sexuellen Missbrauch/Prophylaxe.

Tiere und Pflanzen:

An Beispielen ausgewählter einheimischer Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten, wodurch eine Basis für altersgemäßes Verständnis verwandtschaftlicher Beziehungen gelegt werden soll.

Die Schwerpunkte bilden Wirbeltiere und Blütenpflanzen. Bei der Auswahl sollen jene Organismen im Vordergrund stehen, die für das Ökosystem Wald von Bedeutung sind oder den Erlebnisbereich der Schülerin oder des Schülers bilden. Weiters sind die Haustiere zu berücksichtigen.

Ökologie und Umwelt:

Anhand von Vertretern der Wirbeltiere und/oder des Ökosystems Wald sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische) zu erarbeiten.

Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sollen thematisiert und hinterfragt werden. Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge sind zu bearbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.

2. Klasse:

Mensch und Gesundheit:

Anhand der Bereiche Mikroorganismen und Ökosystem Wald sind die positiven und negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit in physischer und psychischer Hinsicht zu behandeln.

Tiere und Pflanzen:

An Beispielen ausgewählter einheimischer Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten.

Die Schwerpunkte bilden Wirbellose und weitere ausgewählte Blütenpflanzen, Sporenpflanzen, Pilze und Mikroorganismen. Bei der Auswahl stehen vor allem jene Organismen im Vordergrund, die für die Ökosysteme Wald und heimisches Gewässer von Bedeutung sind. Weiters ist die Zelle als Grundbaustein aller Lebewesen zu behandeln.

Ökologie und Umwelt:

Anhand der Ökosysteme Wald und heimisches Gewässer sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische, Produzent – Konsument – Destruent) zu erarbeiten und zu vertiefen.

Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Ökosysteme Wald und heimisches Gewässer zu analysieren und zu hinterfragen. Umweltprobleme, deren Ursache und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.

3. Klasse:

Mensch und Gesundheit:

Anhand der zu besprechenden Ökosysteme sind die positiven und negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu behandeln.

Tiere und Pflanzen:

An Beispielen ausgewählter Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten.

Die Schwerpunkte bilden diejenigen Organismen, die für die menschliche Ernährung eine besondere Rolle spielen (Nutztiere, Nutzpflanzen). Auf die Bedeutung der Pflanzen für die Existenz des Lebens auf der Erde ist einzugehen.

Weiters ist die Entwicklungsgeschichte der Erde und des Lebens, einschließlich des Menschen, zu behandeln.

Ökologie und Umwelt:

Anhand des Ökosystems Boden und eines landwirtschaftlich genutzten Ökosystems (zB Acker, Wiese) sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische, Produzent – Konsument – Destruent, Stoffkreisläufe) zu erarbeiten und zu vertiefen. Grundlegende geologische Kenntnisse sollen dem Verständnis des Bodens und des Zusammenwirkens von belebter und unbelebter Natur dienen.

Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Ökosystem Boden zu analysieren und zu hinterfragen. Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.

4. Klasse

Mensch und Gesundheit:

Die Kenntnisse über Bau und Funktion des menschlichen Körpers (einschließlich der Themenfelder Gesundheit und Krankheit, Psychosomatik und Immunsystem) sind zu erweitern und zu vervollständigen.

Sexualität: Unter Einbeziehung der Interessen der Schülerinnen und Schüler sind folgende Themen zu behandeln: Sexualität als biologisches, psychologisches und soziales Phänomen, Empfängnisregelung, Schwangerschaft, Geburt; AIDS-Prophylaxe.

Tiere und Pflanzen:

An Beispielen ausgewählter Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten.

Die Schwerpunkte bilden diejenigen Organismen, die für den Themenbereich Stadtökologie und das gewählte Ökosystem einer anderen Region von Bedeutung sind.

Weiters sind Grundlagen der Vererbung zu erarbeiten und deren Anwendungsmöglichleiten (zB Gentechnik) auch im Hinblick auf gesellschaftliche und ethische Fragen zu behandeln und zu diskutieren.

Ökologie und Umwelt:

Anhand von Stadtökologie und einem Ökosystem einer anderen Region (zB Meer, Regenwald) sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische, Produzent – Konsument – Destruent, Stoffkreisläufe) zu vertiefen.

Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen zu analysieren und zu hinterfragen. Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

CHEMIE am Gymnasium und Realgymnasium

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Chemieunterricht dient einerseits dazu, die Schülerinnen und Schüler mit dem Wissen und den Grundfähigkeiten zur Bewältigung stofflicher Alltags-, Freizeit-, Lebens- und Berufsphänomene auszustatten und hat andererseits die Aufgabe, die gesellschaftliche Erziehung im Bereich von Natur und Materie vorzunehmen.

Die Aufgabe des Chemieunterrichts ist es daher, die Schülerinnen und Schüler, ausgehend von deren Erfahrungsbereich und unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, zu einem chemisch-naturwissenschaftlichen Denken hinzuführen. Dies geschieht durch:

  • Strichaufzählung
    bewusstes Beobachten chemischer Vorgänge;
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen chemischer Prinzipien und Arbeitstechniken auch anhand selbst durchgeführter Experimente;
  • Strichaufzählung
    Schulung des einfachen Modelldenkens unter Einbeziehung vorhandener Schülervorstellungen;
  • Strichaufzählung
    Erfassung der Zusammenhänge zwischen Mikrokosmos und alltäglichem Erfahrungsbereich;
  • Strichaufzählung
    Verstehen der Bedeutung der Chemie für alle Lebensformen und Lebensvorgänge.

Der Chemieunterricht hat weiters die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von Chemie und Technik altersgemäß einzuschätzen sowie auf die Berufs- und Arbeitswelt vorzubereiten. Dies geschieht durch:

  • Strichaufzählung
    Hinführen zu einem Verständnis für Stoffkreisläufe, für die Wechselbeziehung Ökonomie – Ökologie und damit zu umweltbewusstem Handeln sowie zu Energie- und Rohstoffsparen;
  • Strichaufzählung
    Kritische Auseinandersetzung mit den Gefahren der Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse sowie mit technikfeindlichen und unwissenschaftlichen Vorurteilen.

Ferner soll der Chemieunterricht im Sinne der Persönlichkeitsentwicklung das Bewusstsein für Eigenverantwortung fördern und zu mündigem Freizeit- und Konsumverhalten führen. Dies geschieht durch:

  • Strichaufzählung
    Erziehung zu Team-, Kommunikations- und Solidarfähigkeit sowie Erziehung zu Genauigkeit, Sorgfalt und Verantwortung;
  • Strichaufzählung
    Förderung der Gesundheitserziehung, des Zivilschutzgedankens sowie des sicherheitsbewussten Handelns.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Die Grundlagen legen zur Beurteilung von Gefahren für die Umwelt und von Umweltschutzmaßnahmen, um eine menschenwürdige Zukunft zu ermöglichen. Entscheidungskompetenz in dieser Richtung entsteht erst durch ein unverzichtbares chemisches Grundwissen. Auch die ethisch-moralische Diskussion solcher Zukunftsfragen hat dieses Grundwissen als Basis.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Natur und Technik:

Durchgängige Gültigkeit materieller Aufbauprinzipien für sämtliche Bereiche der Natur; technische Errungenschaften der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Widerspiegelung innerer Aufbauprinzipien in äußeren Eigenschaften.

Sprache und Kommunikation:

Unterschied zwischen Alltags- und Fachsprache bzw. Symbolsprache, präziser Sprachgebrauch und Argumentationsverhalten bei Planung, Beobachtung, Beschreibung und Protokollierung chemischer Vorgänge.

Mensch und Gesellschaft:

Bedeutung der Naturwissenschaften für den Lauf der Geschichte und die gesellschaftlichen Bedingungen, Verknüpfung der Begriffe Wirtschaft – Technik – Wertung – Verantwortung – Ethik.

Kreativität und Gestaltung:

Ästhetische und emotionale Bezüge zur stofflichen Um- und Mitwelt.

Gesundheit und Bewegung:

Umgang mit Gefahr- und Altstoffen, Ernährungs- und Gesundheitserziehung, Aufklärung über Drogen und Doping, Bedeutung der Hygiene, Bedeutung der Chemie für den medizinischen Fortschritt.

Didaktische Grundsätze:

Der Chemieunterricht soll überwiegend von der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Prinzipiell ist der induktive Weg zum Erkenntnisgewinn anzustreben. Dies bedeutet, dass vom Lehrerexperiment und vor allem auch vom Schülerexperiment auszugehen ist. Dabei ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Suchen, Forschen und Entdecken zu geben. Unter anderem sollen einfache Modellvorstellungen sowie das Periodensystem der Elemente für Erklärungen herangezogen werden. Bei der Formulierung von Gesetzen ist auf qualitative und Je-desto-Fassungen besonderer Wert zu legen.

Der Unterricht soll durch moderne Lern- und Sozialformen (zB Teamarbeit) auch das Lernen im sozialen und emotionalen Bereich fördern. Darüber hinaus hat eine Auseinandersetzung mit neuen Technologien, Unterrichtssoftware und elektronischen Informationssystemen zu erfolgen.

Bei der Unterrichtsgestaltung ist ein ausgewogenes Verhältnis von exemplarischer Vertiefung (zB durch Projektunterricht, Lehrausgänge und Exkursionen) und informierender Darbietung (womöglich unterstützt durch Experimente oder Formen des Medieneinsatzes) anzustreben.

Chemieunterricht ist Sicherheitserziehung im weitesten Sinne. Daher muss hier ganz besonders auf Gefahren, die von Stoffen und Reaktionen ausgehen, hingewiesen werden, ohne zu dramatisieren oder zu verniedlichen. Durch den vorschriftsmäßigen Gebrauch von Sicherheitsausstattung und -hilfen sind die Schülerinnen und Schüler beim Experimentieren auch aktiv an die Sicherheitsstandards zu gewöhnen. Die Entsorgung ist vor allem wegen der Vorbildfunktion demonstrativ sorgfältig durchzuführen.

Lehrstoff: Kernbereich: 4. Klasse: Einteilung und Eigenschaften der Stoffe:

Einsicht gewinnen in die verschiedenen Einteilungskriterien für die Materie.
Unterscheiden können zwischen Gemengen und Reinstoffen bzw. deren Eigenschaften.
Kennenlernen von Trennverfahren und deren Anwendung.

Aufbauprinzipien der Materie

Einsicht in ein altersgemäßes Teilchen- bzw. Atommodell.
Verstehen des Ordnungsprinzips der Elemente.
Kennenlernen der chemischen Symbol- und Formelsprache.
Erkennen der chemischen Bindung als Ursache für die Vielfalt der Stoffe.

Erwerb von Basiswissen über die Strukturen ausgewählter anorganischer und organischer Stoffe und einfachster Struktur-Wirkungs-Beziehungen.

Grundmuster chemischer Reaktionen:

Qualitative Erfassung des Zusammenhanges zwischen der stofflichen und energetischen Veränderung, die durch die Zerlegung und Neubildung von Bindungen bedingt wird.
Verstehen der Kopplung von Oxidation und Reduktion anhand einfacher Beispiele.
Alltagsbezogenes Erkennen der Bedeutung saurer und basischer Lösungen.
Einsicht gewinnen in wichtige Eigenschaften und Reaktionen von Säuren, Basen und Salzen.
Verständnis erlangen für typische Eigenschaften der wichtigsten funktionellen Gruppen.

Rohstoffquellen und ihre verantwortungsbewusste Nutzung:

Erkennen von Luft, Wasser und Boden als Rohstoffquelle einerseits und schützenswerte Lebensgrundlage andererseits.
Wissen um die Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung wichtiger anorganischer Rohstoffe.
Wissen um die Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung fossiler Rohstoffe.
Wissen um den Stellenwert von Altstoffen und deren Entsorgung oder Wiederverwertung.
Prinzipielles Verstehen von Umweltproblemen als Störung natürlicher Systeme.
Erkennen der Bedeutung chemischer Methoden bei der Minimierung von Schadstoffen.
Erwerb von chemischen Grundkenntnissen in praxisrelevanten Gebieten wie Kleidung, Wohnen, Energiequellen und Energieversorgung, Verkehr und neue Technologien.
Einsicht gewinnen in die wirtschaftliche Bedeutung der chemischen Industrie.

Biochemie und Gesundheitserziehung:

Einsicht gewinnen in die für die Lebensvorgänge wichtigsten Stoffklassen.
Erste Hinführung zur Entscheidungsfähigkeit betreffend Nahrungs- und Genussmittel, Medikamente und Drogen.
Verständnis erlangen für die Zusammensetzung und Anwendung hygienerelevanter Stoffe.
Altersgemäße Schulung der Einschätzung von Stoffen in Hinblick auf deren Gefährlichkeit und Erlernen des verantwortungsvollen und sicheren Umgangs mit (Haushalts-)Chemikalien.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

CHEMIE am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Chemieunterricht dient einerseits dazu, die Schülerinnen und Schüler mit dem Wissen und den Grundfähigkeiten zur Bewältigung stofflicher Alltags-, Freizeit-, Lebens- und Berufsphänomene auszustatten und hat andererseits die Aufgabe, die gesellschaftliche Erziehung im Bereich von Natur und Materie vorzunehmen.

Die Aufgabe des Chemieunterrichtes im wirtschaftskundlichen Realgymnasium ist es daher, die Schülerinnen und Schüler, ausgehend von deren Erfahrungsbereich und unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, zu einem naturwissenschaftlich fundierten ökonomischen und ökologischen Denken hinzuführen. Dies geschieht durch:

  • Strichaufzählung
    Anleitung zum bewussten Beobachten chemischer Vorgänge;
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen chemischer Prinzipien und Arbeitstechniken auch anhand selbst durchgeführter, möglichst alltags- und wirtschaftsbezogener Experimente;
  • Strichaufzählung
    Schulung des einfachen Modelldenkens unter Einbeziehung vorhandener Schülervorstellungen;
  • Strichaufzählung
    Erfassung der Zusammenhänge zwischen Mikrokosmos und alltäglichem Erfahrungsbereich;
  • Strichaufzählung
    Verstehen der Bedeutung der Chemie für alle Lebensformen und Lebensvorgänge.

Der Chemieunterricht hat weiters die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der Chemie in Haushalt, Wirtschaft, Alltag, Umwelt und Technik altersgemäß einzuschätzen sowie auf die Berufs- und Arbeitswelt vorzubereiten. Dies geschieht durch:

  • Strichaufzählung
    Hinführen zu einem Verständnis für Stoffkreisläufe, für die Wechselbeziehung Ökonomie – Ökologie und damit zu umweltbewusstem Handeln sowie zu Energie- und Rohstoffsparen;
  • Strichaufzählung
    kritische Auseinandersetzung mit den Gefahren der Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und ihrer Umsetzung bei Produktionsabläufen sowie mit technikfeindlichen und unwissenschaftlichen Vorurteilen;
  • Strichaufzählung
    Förderung des Verständnisses chemischer Zusammenhänge in den Bereichen Haushalt, Ernährung, Hygiene, Medizin, Pharmazie, Warenkunde und Fremdenverkehr.

Ferner soll der Chemieunterricht im Sinne der Persönlichkeitsentwicklung das Bewusstsein für Eigenverantwortung im beruflichen und privaten Bereich fördern und zu mündigem Freizeit- und Konsumentenverhalten führen. Dies geschieht durch:

  • Strichaufzählung
    Erziehung zu Team-, Kommunikations- und Solidarfähigkeit sowie Erziehung zu Genauigkeit, Sorgfalt und Verantwortung;
  • Strichaufzählung
    Förderung der Gesundheitserziehung, des Zivilschutzgedankens sowie des sicherheitsbewussten Handelns.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Die Grundlagen legen zur Beurteilung von Gefahren für die Umwelt und von Umweltschutzmaßnahmen, um eine menschenwürdige Zukunft zu ermöglichen. Entscheidungskompetenz in dieser Richtung entsteht erst durch ein unverzichtbares chemisches Grundwissen. Auch die ethisch-moralische Diskussion solcher Zukunftsfragen hat dieses Grundwissen als Basis.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Natur und Technik:

Durchgängige Gültigkeit materieller Aufbauprinzipien für sämtliche Bereiche der Natur, technische Errungenschaften der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Widerspiegelung innerer Aufbauprinzipien in äußeren Eigenschaften.

Sprache und Kommunikation:

Unterschied zwischen Alltags- und Fachsprache/Symbolsprache sowie präziser Sprachgebrauch und präzises Argumentationsverhalten bei Planung, Beobachtung, Beschreibung und Protokollierung chemischer Vorgänge.

Mensch und Gesellschaft:

Bedeutung der Naturwissenschaften für den Lauf der Geschichte und die gesellschaftlichen Bedingungen, Verknüpfung der Begriffe Wirtschaft – Technik – Wertung – Verantwortung – Ethik.

Kreativität und Gestaltung:

Ästhetische und emotionale Bezüge zur stofflichen Um- und Mitwelt.

Gesundheit und Bewegung:

Umgang mit Gefahr- und Altstoffen, Ernährungs- und Gesundheitserziehung, Aufklärung über Drogen und Doping, Bedeutung der Hygiene, Bedeutung der Chemie für den medizinischen Fortschritt.

Didaktische Grundsätze:

Der Chemieunterricht soll überwiegend von der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Prinzipiell ist der induktive Weg zum Erkenntnisgewinn anzustreben. Dies bedeutet, dass vom Lehrerexperiment und vor allem auch vom Schülerexperiment auszugehen ist. Dabei ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Suchen, Forschen und Entdecken zu geben. Unter anderem sollen einfache Modellvorstellungen sowie das Periodensystem der Elemente für Erklärungen herangezogen werden. Bei der Formulierung von Gesetzen ist auf qualitative und Je-desto-Fassungen besonderer Wert zu legen.

Der Unterricht soll auch durch moderne Lern- und Sozialformen (zB Teamarbeit) das Lernen im sozialen und emotionalen Bereich fördern. Darüber hinaus hat eine Auseinandersetzung mit neuen Technologien, Unterrichtssoftware und elektronischen Informationssystemen zu erfolgen.

Bei der Unterrichtsgestaltung ist ein ausgewogenes Verhältnis von exemplarischer Vertiefung (zB durch Projektunterricht, Lehrausgänge und Exkursionen) und informierender Darbietung (womöglich unterstützt durch Experimente oder Formen des Medieneinsatzes) anzustreben.

Chemieunterricht ist Sicherheitserziehung im weitesten Sinne. Daher muss hier ganz besonders auf Gefahren, die von Stoffen und Reaktionen ausgehen, hingewiesen werden, ohne zu dramatisieren oder zu verniedlichen. Durch den vorschriftsmäßigen Gebrauch von Sicherheitsausstattung und – Hilfen sind die Schülerinnen und Schüler beim Experimentieren auch aktiv an die Sicherheitsstandards zu gewöhnen. Die Entsorgung ist vor allem wegen der Vorbildfunktion demonstrativ sorgfältig durchzuführen.

Lehrstoff: Kernbereich: 3. Klasse: Einteilung und Eigenschaften der Stoffe:

Einsicht gewinnen in die verschiedenen Einteilungskriterien für die Materie.
Einsicht gewinnen in die Eigenschaften der Gemenge und Reinstoffe.
Kennenlernen der Möglichkeiten zur Trennung von Gemengen am Beispiel wirtschaftlich wichtiger Trenn- und Aufbereitungsverfahren.

Aufbauprinzipien der Materie:

Einsicht in ein altersgemäßes Teilchen- bzw. Atommodell.
Verstehen des Ordnungsprinzips der Elemente.
Kennenlernen der chemischen Symbol- und Formelsprache.
Erkennen der chemischen Bindung als Ursache für die Vielfalt der Stoffe.
Erwerb von Basiswissen über die Strukturen ausgewählter anorganischer und organischer Stoffe und einfachster Struktur – Wirkungsbeziehungen.

Grundmuster chemischer Reaktionen:

Qualitative Erfassung des Zusammenhanges zwischen der stofflichen und energetischen Veränderung, die durch die Zerlegung und Neubildung von Bindungen bedingt wird.
Verstehen der Kopplung von Oxidation und Reduktion anhand einfacher Beispiele aus den Bereichen Verbrennung, Stoffwechsel, Zersetzungen, Elektrolyse, Energiequellen und Korrosion.
Alltagsbezogenes Erkennen der Bedeutung saurer und basischer Lösungen.
Einsicht gewinnen in wichtige Eigenschaften und Reaktionen von Säuren, Basen und Salzen.
Erkennen der Bedeutung wirtschaftlich wichtiger Säuren, Basen und Salze sowie ihrer Gewinnung und Anwendung.

Anorganische Rohstoffquellen und ihre verantwortungsbewusste Nutzung:

Erkennen von Luft, Wasser und Boden als Rohstoffquelle einerseits und schützenswerte Lebensgrundlage andererseits.
Wissen um die Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung wichtiger anorganischer Rohstoffe.
Wissen um den Stellenwert von Altstoffen und deren Entsorgung oder Wiederverwertung.
Einsicht gewinnen in die wirtschaftliche Bedeutung der chemischen Industrie.
Prinzipielles Verstehen von Umweltproblemen als Störung natürlicher Systeme.
Erkennen der Bedeutung chemischer Methoden bei der Minimierung von Schadstoffen.
Erwerb von chemischen Grundkenntnissen in praxisrelevanten Gebieten wie Wohnen, Verkehr und neue Technologien.

4. Klasse: Grundmuster organischer Reaktionen:

Erfassen der Sonderstellung des Kohlenstoffs in der organischen Chemie und der daraus resultierenden Eigenschaften und Reaktionsweisen organischer Verbindungen.

Verständnis erlangen für typische Eigenschaften der wichtigsten funktionellen Gruppen.

Fossile Rohstoffquellen und ihre verantwortungsbewusste Nutzung:

Wissen um die Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung fossiler Rohstoffe.

Beurteilen der Unterschiede von fossilen und nachwachsenden Rohstoffen.

Verständnis erlangen für die Besonderheiten von Makromolekülen und den daraus resultierenden makroskopischen Eigenschaften und Anwendungsmöglichkeiten.

Erwerb von organisch-chemischen Grundkenntnissen in praxisrelevanten Gebieten wie Kleidung, Wohnen, Energieversorgung, Verkehr und neue Technologien.

Grundlagen der Ernährung:

Einsicht gewinnen in die für die Lebensvorgänge wichtigen Stoffklassen und Reaktionen.

Erkennen der besonderen Bedeutung organischer Sauerstoff- und Stickstoffverbindungen wie Alkohole, Carbonsäuren und Aminosäuren für Ernährung und Stoffwechsel.

Herausarbeitung der Unterschiede zwischen Kohlehydraten, Fetten und Proteinen sowie der Bedeutung von Mineralstoffen und Vitaminen.

Kennenlernen der Schritte für die Erzeugung und Verarbeitung von Lebensmitteln.

Beurteilung des Einsatzes von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln bzw. des biologischen Landbaus, sowie der Verwendung gentechnisch veränderter Rohstoffe unter Berücksichtigung des Welternährungsproblems.

Beurteilung der Problematik der Frischhaltung, Konservierung und Schönung von Lebensmitteln unter Berücksichtigung österreichischer Gesetze und der EU-Richtlinien.

Reinigung, Hygiene und Gesundheitserziehung:

Verstehen der Zusammensetzung und Wirkungsweise von Wasch-, Reinigungs- und Putzmitteln sowie Hinführen zu verantwortungsbewusster Anwendung.

Erziehung zu gesundheitsbewusstem Ernährungs- und Hygieneverhalten.

Kritische Beurteilung des Einsatzes von Körperpflegemitteln und Kosmetika.

Erste Hinführung zur Entscheidungsfähigkeit betreffend Genussmittel, Medikamente und Drogen.

Altersgemäße Schulung der Einschätzung von Stoffen in Hinblick auf deren Gefährlichkeit und Erlernen des verantwortungsvollen und sicheren Umgangs mit (Haushalts-)Chemikalien.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ausgehend von fachspezifischen Aspekten wird die enge Verflechtung der Physik mit anderen Naturwissenschaften bearbeitet: Der Unterrichtsgegenstand trägt zu allen Bildungsbereichen bei und soll sich keinesfalls nur auf die Darstellung physikalischer Inhalte beschränken.

Der Unterricht hat das Ziel, den Schülerinnen und Schülern das Modelldenken der Physik (Realwelt – Modell – Modelleigenschaften – Realwelt) zu vermitteln und physikalisches Wissen in größere Zusammenhänge zu stellen.

Dies geschieht durch:

  • Strichaufzählung
    bewusstes Beobachten physikalischer Vorgänge;
  • Strichaufzählung
    Verstehen und altersgemäßes Anwenden von typischen Denk- und Arbeitsweisen der Physik;
  • Strichaufzählung
    Erkennen von Gültigkeitsgrenzen physikalischer Gesetzmäßigkeiten in alltagsbezogenen Situationen;
  • Strichaufzählung
    eigenständige und handlungsorientierte Auseinandersetzung mit Problemen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit ausgehend von Schülerexperimenten;
  • Strichaufzählung
    Entwickeln von Erklärungsversuchen beziehungsweise Modellvorstellungen und deren Anwendungen bei physikalischen Vorgängen in Natur und Technik.

Außerdem hat der Physikunterricht den Schülerinnen und Schülern in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen die Vielschichtigkeit des Umweltbegriffes bewusst zu machen. Dadurch soll eine bessere Orientierung in der Umwelt und entsprechend verantwortungsbewusstes Handeln erreicht werden.

Dies geschieht durch:

  • Strichaufzählung
    Erkennen der kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung der Physik;
  • Strichaufzählung
    Erkennen von Gefahren, die durch die Anwendung naturwissenschaftlich-technischer Erkenntnisse verursacht werden, und Auseinandersetzung mit problemadäquaten Maßnahmen zur Minimierung (Unfallverhütung, Verkehrserziehung, Strahlenschutz, Zivilschutz, Friedenserziehung ...);
  • Strichaufzählung
    Einsicht gewinnen in die Bedeutung technischer Entwicklungen für Gesellschaft und Umwelt;
  • Strichaufzählung
    Einblicke gewinnen in die Berufs- und Arbeitswelt.

Auf Beiträge österreichischer Wissenschafterinnen und Wissenschafter, Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker sowie Erfinderinnen und Erfinder ist besonders einzugehen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

  • Strichaufzählung
    Darlegung eines Zusammenhanges zwischen Modellbildung und Weltanschauung.
  • Strichaufzählung
    Anwendung physikalischer Aussagen bei der Interpretation philosophischer und religiöser Erklärungsversuche über den Ursprung und die Entwicklung des Universums.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Natur und Technik:

Die Ziele und Aufgaben des Physikunterrichtes unterstützen alle wesentlichen Anliegen des Bildungsbereiches.

Mensch und Gesellschaft:

Einfluss von Physik und Technik auf gesellschaftliche, ökonomische und ökologische Entwicklungen; kritische Auseinandersetzung mit unwissenschaftlichen bzw. technikfeindlichen Meinungen; Einfluss moderner Technologien; Aufzeigen möglicher Gefahren bei der Umsetzung von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen in technische Anwendungen; Entwickeln persönlicher Wertvorstellungen und der Einsicht zur Mitverantwortung im Umgang mit der Umwelt.

Sprache und Kommunikation:

Anwendung einer altersadäquaten Fachsprache; präziser Sprachgebrauch bei Beobachtung, Beschreibung und Protokollierung physikalischer Vorgänge und Planung von Schülerexperimenten.

Gesundheit und Bewegung:

Biomechanische Grundlagen von Bewegungsvorgängen; Bedeutung der Physik im Verkehrswesen; Funktion und wesentliche physikalische Vorgänge beim Gebrauch von Sportgeräten; physikalische Vorgänge in Medizin und Medizintechnik.

Kreativität und Gestaltung:

Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten; Einfluss der Physik auf Ästhetik, Funktion und Design.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrplan ist aus einzelnen Modulen aufgebaut, deren Abfolge bzw. Gewichtung durch diverse Schwerpunktsetzungen variiert und beliebig kombiniert werden kann.

Der Physikunterricht soll zu übergeordneten Begriffen und allgemeinen Einsichten führen, die an Hand weiterer Beispiele auf konkrete Sachverhalte angewendet werden.

Ausgehend von konkreten Beobachtungen bzw. Alltagserfahrungen der Schülerinnen und Schüler sind unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten jeweils die zu Grunde liegenden physikalischen Inhalte zu erarbeiten.

Modellvorstellungen (zB das Teilchenmodell) und grundlegende Begriffe (zB Trägheit, Kraft oder Energie) sind an allen geeigneten Stellen zur Erklärung von Vorgängen in Natur und Technik heranzuziehen, um altersadäquat aufbereitet immer tiefergreifende Verständnisebenen zu erreichen.

Bei der Gewinnung von Gesetzen ist neben der Verallgemeinerung von Beobachtungen auf Grund von Experimenten gelegentlich auch die gedankliche Herleitung und anschließende experimentelle Überprüfung von Lösungsansätzen (Hypothesen) anzuwenden.

Bei der Formulierung von Gesetzen ist auf qualitative Je-desto-Fassungen besonderer Wert zu legen. Nur an geeigneten Beispielen ist die Leistungsfähigkeit mathematischer Methoden für die Physik zu zeigen. An geeigneten Inhalten ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Untersuchen, Entdecken bzw. Forschen zu geben. Dies bedingt den Einsatz von Schülerversuchen. Altersgemäße Denkwege und Deutungsversuche der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen.

Lehrstoff: Kernbereich: 2. Klasse: Die Physik bestimmt unser Leben:

Ausgehend vom Interesse und von Fragestellungen, die von den Schülerinnen und Schülern kommen, soll ein “motivierender Streifzug” durch unterschiedlichste Bereiche des belebten und unbelebten Naturgeschehens unternommen werden.

  • Strichaufzählung
    Die für die Physik typische Denkweise kennen lernen;
  • Strichaufzählung
    Unterschiede zwischen physikalischen und nicht-physikalischen Denkvorgängen erkennen.

Die Welt in der wir uns bewegen:

Ausgehend von unterschiedlichen Bewegungsabläufen im Alltag, im Sport, in der Natur bzw. in der Technik sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefer gehendes Verständnis der Bewegungsmöglichkeiten, der Bewegungsursachen und der Bewegungshemmungen von belebten und unbelebten Körpern ihrer täglichen Erfahrungswelt sowie des eigenen Körpers gewinnen. Weg und Geschwindigkeit; die gleichförmige und die gleichförmig beschleunigte Bewegung; Masse und Kraft; Masse und Trägheit; Gewichtskraft und Reibungskraft.

  • Strichaufzählung
    Bewegungsfördernde und bewegungshemmende Vorgänge verstehen und anwenden.

Alle Körper bestehen aus Teilchen:

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler immer intensiver mit dem Teilchenmodell und seinen Auswirkungen auf diverse Körpereigenschaften vertraut gemacht werden.

  • Strichaufzählung
    Teilchenmodell aller Körper und wichtige Auswirkungen akzeptieren und verstehen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Zusammenhänge zwischen dem Teilchenaufbau und grundlegenden Wärmephänomenen verstehen; Temperatur, Wärme, Wärmemenge und Wärmedehnung;
  • Strichaufzählung
    grundlegendes Wissen über Entstehung und Ausbreitung des Schalls erwerben und anwenden können; Druck, Frequenz, Tonhöhe, Lautstärke, Schallgeschwindigkeit;
  • Strichaufzählung
    Ursache des Schwimmens, Schwebens und Sinkens von Körpern im Wasser verstehen und anwenden können; Dichte von Stoffen, Gewichtsdruck in Flüssigkeiten und in Luft.

Der Traum vom Fliegen:

Ausgehend von Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sollen die wesentlichsten Vorgänge beim Fliegen nach dem Prinzip “leichter als Luft” und “schwerer als Luft” verständlich gemacht werden.

  • Strichaufzählung
    Bewegungsmöglichkeiten von Kleinstkörpern, etwa Staubkörnern, Sporen oder Regentropfen verstehen;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Vorgänge bei einer Ballonfahrt verstehen;
  • Strichaufzählung
    das “aktive” Fliegen von beispielsweise Vögeln, Schmetterlingen oder Flugzeugen auf Grund einfachster Modellvorstellungen verstehen.

3. Klasse: Unser Leben im “Wärmebad”:

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefergehendes Verständnis der thermischen Vorgänge in der unbelebten und belebten Welt gewinnen.

  • Strichaufzählung
    Die Alltagsbegriffe “Wärme” und “Kälte” als Bewegungsenergie der Aufbauteilchen der Körper sowie den Unterschied zwischen “Wärme” und “Temperatur” verstehen;
  • Strichaufzählung
    modellartig verschiedene Formen des Wärmetransportes und wichtige Folgerungen erklären können; Wärmeleitung, Wärmeströmung, Wärmestrahlung;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Wärmeenergie für Lebewesen in ihrer Umwelt erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Wärmeenergie im wirtschaftlichen und ökologischen Zusammenhang sehen;
  • Strichaufzählung
    Zustandsänderungen und dabei auftretende Energieumsetzungen mit Hilfe des Teilchenmodells erklären können;
  • Strichaufzählung
    Einsichten in globale und lokale Wettervorgänge und Klimaerscheinungen gewinnen (Jahreszeit, Wasserkreislauf auf der Erde, Meeresströmungen, Windsysteme).

Elektrische Phänomene sind allgegenwärtig:

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler immer intensiver mit grundlegenden elektrischen Vorgängen im technischen Alltag und in Naturvorgängen vertraut gemacht werden.

  • Strichaufzählung
    Auswirkungen der elektrisch geladenen Atombausteine auf makroskopische Vorgänge qualitativ verstehen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Spannungsquellen als Energieumformer und einfache Stromkreise verstehen; Gleichstrom und Wechselstrom, Stromstärke, Spannung, Widerstand, das Ohm`sche Gesetz;
  • Strichaufzählung
    elektrische Erscheinungen in Technik und Natur erklären können.

Elektrotechnik macht vieles möglich:

Ausgehend von Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler soll ein grundlegendes Verstehen von Aufbau und Wirkungsweise wichtiger elektrischer Geräte erreicht und die Wichtigkeit von Schutz- und Sparmaßnahmen erkannt werden.

  • Strichaufzählung
    Energieumformung, Arbeitsverrichtung und Wirkungsgrad wichtiger Elektrogeräte verstehen;
  • Strichaufzählung
    grundlegendes Sicherheitsbewusstsein im Umgang mit elektrischen Einrichtungen entwickeln (Arten von Sicherungen und Isolation);
  • Strichaufzählung
    Einsicht in die ökologische Bedeutung von Energiesparmaßnahmen gewinnen und ökologische Handlungskompetenz aufbauen.

4. Klasse: Elektrizität bestimmt unser Leben:

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefergehendes Verständnis von technischer Erzeugung und Konsum von Elektroenergie gewinnen.

  • Strichaufzählung
    Einsicht in den Zusammenhang zwischen elektrischer und magnetischer Energie gewinnen; Permanentmagnet und Elektromagnet; elektromagnetische Induktion;
  • Strichaufzählung
    grundlegendes Wissen über Herstellung, Transport und “Verbrauch” elektrischer Energie erwerben (Generator und Transformator);
  • Strichaufzählung
    Gefahren des elektrischen Stromflusses erkennen und sicherheitsbewusstes Handeln erreichen;
  • Strichaufzählung
    Einsichten in Funktionsprinzipien technischer Geräte aus dem Interessensbereich der Schülerinnen und Schüler gewinnen (Elektromotor).

Die Welt des Sichtbaren:

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler grundlegendes Verständnis über Entstehung und Ausbreitungsverhalten des Lichtes erwerben und anwenden können.

  • Strichaufzählung
    Die Voraussetzungen für die Sichtbarkeit von Körpern erkennen und die Folgeerscheinungen der geradlinigen Lichtausbreitung verstehen;
  • Strichaufzählung
    Funktionsprinzipien optischer Geräte und deren Grenzen bei der Bilderzeugung verstehen und Einblicke in die kulturhistorische Bedeutung gewinnen (ebener und gekrümmter Spiegel; Brechung und Totalreflexion, Fernrohr und Mikroskop);
  • Strichaufzählung
    grundlegendes Wissen über das Zustandekommen von Farben in der Natur erwerben.

Gekrümmte Wege auf der Erde und im Weltall:

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefergehendes Verständnis der Auswirkungen von Kräften auf das Bewegungsverhalten von Körpern gewinnen.

  • Strichaufzählung
    Eine Bewegung längs einer gekrümmten Bahn als Folge der Einwirkung einer Querkraft verstehen; Zentripetalkraft;
  • Strichaufzählung
    die Gewichtskraft als Gravitationskraft deuten können;
  • Strichaufzählung
    Bewegungen von Planeten und Satelliten grundlegend erklären können.

Das radioaktive Verhalten der Materie:

Ausgehend von Alltagsvorstellungen der Schülerinnen und Schüler soll ein grundlegendes Verständnis wichtiger Vorgänge in Atomkernen erzielt werden.

  • Strichaufzählung
    Einsichten in Veränderungen im Atomkern als Ursache der “Radioaktivität” gewinnen (Eigenschaften von Alpha-, Beta- und Gammastrahlen);
  • Strichaufzählung
    radioaktiven Zerfall als ständig auftretenden Vorgang erkennen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Vorgänge bei der Energieumsetzung in der Sonne, in Sternen und bei Kernreaktionen verstehen können (Kernfusion, Kernspaltung).

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Musikunterricht soll einen selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik unter Beachtung altersspezifischer Voraussetzungen auf der Basis von Handlungsorientiertheit, Aktualität, kultureller Tradition und Lebensnähe vermitteln. Dies soll in der aktiven Auseinandersetzung mit möglichst vielen musikalischen Bereichen, Epochen und Ausdrucksformen erfolgen. Dabei sollen ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit, Vorstellungskraft, Ausdrucksfähigkeit und Fantasie der Schülerinnen und Schüler eine Erweiterung und Differenzierung erfahren.

Ausgehend von den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler sind deren musikalische Fertigkeiten systematisch und aufbauend weiterzuentwickeln. Dabei soll im Laufe der vier Unterrichtsjahre ein Repertoire an Liedern, Tänzen und Hörbeispielen entwickelt und gefestigt werden. Durch die Beschäftigung mit Musik sollen Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Selbstdisziplin, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Toleranz gefördert werden.

Die Vernetzung von Musik und Lebenswelt und die gesellschaftliche Bedeutung von Musik sollen – auch mit Hilfe von fächerübergreifendem Unterricht – erkannt werden. Dazu gehört auch das Erfahren und das Wissen um die psychischen, physischen, sozialen, manipulierenden und therapeutischen Wirkungen von Musik und deren Nutzung.

Kritikfähigkeit und Bewertung musikalischen Geschehens und künstlerischer Leistungen sollen unter Anwendung fachkundiger Äußerung geschult werden. Musik soll als Faktor individueller Lebensgestaltung sowie als Möglichkeit für die eigene Berufswahl erkannt werden. In die Wechselwirkungen von Musik und Wirtschaft soll anhand regionaler und überregionaler Gegebenheiten Einsicht gewonnen werden.

Besonderer Wert ist auf die Bewusstmachung der musikalischen Identität Österreichs im historischen, regionalen und internationalen Kontext zu legen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

  • Strichaufzählung
    Musik als wesentlicher Bestandteil in Kult und Religion.
  • Strichaufzählung
    Religion und Weltanschauung als Impuls für kompositorisches Schaffen.
  • Strichaufzählung
    Musik als nonverbale, wertprägende Sprache, die auf Empfinden, Vitalität, Gemüt, Atmosphäre, Zusammengehörigkeitsgefühl, Gemeinschaftserlebnis wirkt.
  • Strichaufzählung
    Musik als Spiegel und Former des Lebensgefühls und des Zeitgeistes.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Verständigungsmöglichkeiten über die Sprache hinaus; Textgestaltung mit musikalischen Mitteln; künstlerischer und physiologischer Umgang mit der eigenen Stimme; fachkundige Äußerungen über Musik; multikulturelles Verständnis; Wirkung von Medien.

Mensch und Gesellschaft:

Musik als Spiegel der Gesellschaft, Jugendkultur; kritisches Konsumverhalten – sinnvolle Freizeitgestaltung; gesellschaftliches Verhalten und Erleben im Kulturbetrieb – Verständnis für künstlerische Lebenswelt; Musik als Wirtschaftsfaktor – Musikland Österreich – Berufswelt Musik; Entwicklung des Kulturverständnisses durch Toleranz und Kritikfähigkeit; kreativer Umgang mit neuen Medien; Erziehung zur Genauigkeit.

Natur und Technik:

Akustik und Instrumentenkunde; physiologische Grundlagen des Hörens und der Stimme; analytische und kreative Problemlösungsstrategien.

Gesundheit und Bewegung:

Künstlerische Komponente von Bewegung; Schulung der Motorik; Sich-Bewusstmachen von Raum-Zeit-Dynamik-Verbindungen; Vernetzung beider Gehirnhälften – musiktherapeutische Ansätze; Entwicklung von Wohlbefinden, Beruhigung – Stimulierung; Schärfung der Sinne – Wahrnehmungserweiterung; Bereitschaft zu Ausdauer, Konzentration und Selbstdisziplin; Beitrag zur positiven Lebensgestaltung.

Kreativität und Gestaltung:

Fertigkeiten der Reproduktion, Produktion und Improvisation durch Singen, Musizieren, Bewegen, Gestalten; Entwicklung der Fantasie, Spontaneität und Kreativität – individuell und in Gemeinschaft; nonverbale Kommunikation; emotionale Intelligenz – emotionale Befindlichkeit mit Musik.

Didaktische Grundsätze:

Die Lehrplanbereiche vokales Musizieren, instrumentales Musizieren, Bewegen, Gestalten, Hören und Grundwissen sind immer im Zusammenhang zu sehen und sollen dem jeweiligen Lernziel entsprechend vernetzt werden. Dabei sind fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte besonders zu berücksichtigen.

Grundlage für theoretisches Wissen soll das musikalische Handeln – auch mit improvisatorischen Mitteln – und der Zusammenhang mit dem musikalischen Werk sein. Die einzelnen Stufen: Kennenlernen – Erfahren und Erleben – Erlernen, Erarbeiten und Üben – Wissen und Anwenden (rezeptiv, reproduktiv, kreativ) sind zielorientiert einzusetzen. Ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler soll das Interesse für die vielfältigen Ausdrucksformen in der Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen vor allem praxisorientiert geweckt und weiterentwickelt werden. Dabei sind auch regionale musikalische Traditionen zu berücksichtigen.

Instrumente, Materialien, Medien und aktuelle Technologien sind mit einzubeziehen. Durch selbstständiges Lernen in verschiedensten Sozialformen soll das Interesse gefördert, der Lernerfolg gesichert und zu partnerschaftlichem und kommunikativem Verhalten beigetragen werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen den Lehrer bzw. die Lehrerin im Unterricht musikalisch tätig erleben.

Ein unerlässlicher Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen, Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule.

Projekte und Veranstaltungen können die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.

Lehrstoff: Kernbereich: 1. und 2. Klasse Vokales Musizieren:

Stimmbildung und Sprecherziehung in Gruppen und chorisch (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation); Repertoireerwerb auch unter Berücksichtigung der Hörerfahrung und der regionalen musikalischen Traditionen; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder und Sprechstücke im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; Gestaltung von Liedern aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit oder ohne Begleitung, auch in Verbindung mit Bewegung.

Instrumentales Musizieren:

Handhabung von Rhythmusinstrumenten und Stabspielen; Musizieren mit herkömmlichen, selbst gebauten, elektronischen und Körperinstrumenten; elementare Liedbegleitung; elementare Gruppenimprovisation.

Bewegen:

Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; Erarbeiten und Üben von Körperhaltung und Bewegungsabläufen; gebundene und freie Bewegungsformen auch unter Einbeziehung von Materialien und Instrumenten; Erfahren von Metrum, Takt, Rhythmus, Melodie sowie Form, Klang und Stil durch Bewegung; Gruppentänze, vorgegebene und selbsterarbeitete Tanzformen, Tanzlieder.

Gestalten:

Textliches, darstellendes und bildnerisches Gestalten zur Musik; kreatives Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen; Nutzung von Medien und neuen Technologien.

Hören:

Erfahren, Beschreiben und Bewerten der akustischen Umwelt; Entwicklung von emotionalen, aber auch kognitiven Bezügen zur Musik durch Hören ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen, Stilen, Funktionsbereichen und Kulturkreisen und beim vokalen und instrumentalen Musizieren.

Grundwissen:

Grundbegriffe der Musiklehre vor allem in Zusammenhang mit dem Klassenrepertoire: grafische und traditionelle Notation als Hör-, Musizier- und Singhilfe; Metrum, Takt, Rhythmus; Dynamik, Tempo, Phrasierung; Intervalle, Akkorde, Klangflächen; Dur, Moll, pentatonische Elemente; Motiv, Thema; zwei-, dreiteilige Liedform, Rondo, Variation; Kennenlernen musikalischer Gattungen; optisches und akustisches Erkennen der gebräuchlichsten Instrumente und deren Spielweisen; Aufbau eines musikalischen Fachvokabulars; Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern in Zusammenhang mit ausgewählten Musikbeispielen.

3. und 4. Klasse: Vokales Musizieren:

Stimmbildung unter Berücksichtigung der körperlichen und entwicklungspsychologischen Voraussetzungen; stilgerechter Einsatz der Stimme; Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Repertoires; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder unter Berücksichtigung der mutierenden Stimmen und im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; exemplarische Lieder zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen; Sprechstücke.

Instrumentales Musizieren:

Erweiterung der Musizierpraxis mit Körperinstrumenten, Rhythmusinstrumenten, Stabspielen und elektronischen Instrumenten; verstärkter Einsatz vorhandener Klasseninstrumente; Liedbegleitung in Verbindung mit musiktheoretischen Grundlagen; einfaches improvisatorisches Musizieren.

Bewegen:

Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; verschiedene Bewegungsformen und Tänze unter Berücksichtigung der aktuellen Musik; exemplarische Tänze zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen.

Gestalten:

Gestaltung von Musikstücken mit gegebenen oder selbst erfundenen rhythmischen und melodischen Motiven, Texten und Bewegungsabläufen; Einbeziehung aktueller Medien.

Hören:

Hören von Musik in Bezug auf Formen, Gattungen und Stile aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; kritische Auseinandersetzung mit den Wirkungen von Musik.

Grundwissen:

Anwenden, Festigen und Erweitern der Grundbegriffe der 1. und 2. Klasse; Ensembles und Besetzungen in verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; ausgewählte Beispiele vokaler und instrumentaler Gattungen aus verschiedenen Epochen unter Berücksichtigung des 20. Jahrhunderts: Oper, Oratorium, Musical, Suite, Suite, Konzert, symphonische Gattungen; aktuelle Strömungen der Popularmusik; Musik und Musikerbiografien im sozialen, wirtschaftlichen und politischen Umfeld; Orientierung im regionalen, überregionalen und internationalen Kulturleben; Erkennen von Musik als Wirtschaftsfaktor; Kennenlernen von Berufen im Musikbetrieb.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung stellt sich die Aufgabe, grundlegende Erfahrungen in visueller Kommunikation und Gestaltung zu vermitteln und Zugänge zu den Bereichen bildende Kunst, visuelle Medien, Umweltgestaltung und Alltagsästhetik zu erschließen.

Komplexe Lernsituationen, in denen sich Anschauung und Reflexion mit der eigenen bildnerischen Tätigkeit verbinden, sollen mit den für ästhetische Gestaltungsprozesse charakteristischen offenen Problemstellungen die Voraussetzungen für ein Lernen mit allen Sinnen und die Vernetzung sinnlicher und kognitiver Erkenntnisse schaffen. Auf dieser Grundlage sollen Wahrnehmungs-, Kommunikations- und Erlebnisfähigkeit gesteigert und Vorstellungskraft, Fantasie, individueller Ausdruck und Gestaltungsvermögen entwickelt werden.

Die eigene Gestaltungsarbeit soll Einsichten in die Zusammenhänge von Produkt und Prozess ermöglichen, technische und handwerkliche Grundlagen vermitteln und Offenheit, Experimentierfreudigkeit, Flexibilität und Beharrlichkeit als wichtige Voraussetzungen für kreatives Gestalten erlebbar machen.

Die Ergänzung und Relativierung der subjektiven Erfahrungen durch grundlegendes Sachwissen zielt auf Erweiterung der Wahrnehmungs-, Erkenntnis- und Handlungsqualitäten im visuellen Bereich. Neben der Entwicklung persönlicher Erlebnisfähigkeit und Freude an bildender Kunst sollen auch verstandesmäßige Zugänge eröffnet und das reflektorische und kritische Potenzial von Kunstwerken in altersgemäßer Form bewusst gemacht werden. In gleicher Weise soll eine sachliche Basis für die kreative und verantwortungsbewusste Nutzung der neuen Medien und das persönliche Engagement in Fragen der Umweltgestaltung gelegt werden.

Die Lernchancen des Faches reichen über fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten hinaus. Die mit der eigenständigen Gestaltungsarbeit verbundene Selbsterfahrung, die Förderung der Kreativität, der Handlungsbereitschaft und der Freude am eigenen Tun können ebenso wie die Wertschätzung ästhetischer Vielfalt und die Entwicklung kulturellen Bewusstseins und kultureller Toleranz wichtige Beiträge zur Persönlichkeitsbildung und zur Wahrnehmung sozialer Verantwortung leisten.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

  • Strichaufzählung
    Verknüpfung ästhetischer Anforderungen mit ethischen Grundeinstellungen und Weltanschauungen.
  • Strichaufzählung
    Einblicke in historische, ethische und ökonomische Bedingungsfelder künstlerischer Prozesse.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Verbinden sprachlicher und bildhafter Kommunikationsmittel; mediengerechte Gestaltung von Mitteilungen; Verbalisieren ästhetischer Erfahrungen.

Mensch und Gesellschaft:

Wechselbeziehung zwischen Kunst und gesellschaftlichen Entwicklungen, Kunst und Religion; Zusammenhang von Kunst und kultureller Identität; Einsichten in fremde Kulturen; Verantwortungsbewusstsein und Handlungskompetenz für die Mitgestaltung der Umwelt.

Natur und Technik:

Visuelle Aspekte von Naturphänomenen; Maß, Zahl und Struktur als Gestaltungsaspekt; Entwicklung des Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögens; Werkstoffe und Techniken sowie deren sachgerechter und verantwortungsbewusster Einsatz; Aspekte wechselseitiger Beziehung in der Entwicklung von Naturwissenschaft und bildender Kunst.

Kreativität und Gestaltung:

Erweiterung und Differenzierung der sinnlichen Wahrnehmungs- und Erkenntnisfähigkeit sowie des Darstellungvermögens; Lust an gestalterischer Tätigkeit; Entwicklung der ästhetischen und emotionalen Bildung; Entwicklung technischer und handwerklicher Fähigkeiten; Entwicklung kreativer Haltungen und Methoden sowie eines altersgemäßen ästhetischen Sachwissens; Begabungsförderung im Hinblick auf Berufe mit künstlerischem bzw. gestalterischem Anforderungsprofil.

Gesundheit und Bewegung:

Förderung von motorischen und sensorischen Fähigkeiten; der menschliche Körper als Ausdrucksmittel und künstlerisches Medium.

Didaktische Grundsätze:

Themen und Aufgabenstellungen müssen auf jeder Schulstufe die drei Bereiche bildende Kunst – visuelle Medien – Umweltgestaltung und Alltagsästhetik behandeln. Im Unterabschnitt Sachgebiete gibt der Lehrplan stichwortartig Hinweise auf eine mögliche Aufgliederung. Auswahl und Schwerpunktsetzung liegen in der Verantwortung der Lehrenden, müssen sich für den Kernbereich aber an den im Unterabschnitt Lehrstoff genannten Zielen orientieren. Durch entsprechende Themenwahl und Akzentuierung können auch mehrere der drei Bereiche gleichzeitig angesprochen werden (zB: Architektur als Kunstwerk, Propagandamedium und gestalteter Lebensraum).

Die vertiefende und mehrdimensionale Auseinandersetzung mit ausgewählten Themen- und Problemstellungen sowie Vernetzungs- und Transferleistungen sind wichtiger als die Behandlung einer möglichst großen Anzahl von Aufgaben.

Motivation der Schülerinnen und Schüler und deren Freude an eigenständiger bildnerischer Tätigkeit sollen zentrale Aspekte der Aufgabenstellungen sein.

Die Unterrichtssequenzen sollen praktische Gestaltungsaufgaben gleichwertig mit der Reflexion und mit einer altersgemäßen Vermittlung von Sachinformationen verbinden und die Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit ihren eigenen Arbeiten einschließen.

Um die Qualität von Gestaltungslösungen einsichtiger zu machen, soll die Anwendung von Techniken und der Einsatz bildnerischer Mittel nicht Selbstzweck sein, sondern mit thematischen und inhaltlichen Anliegen ursächlich verbunden werden.

Die einzelnen Unterrichtssequenzen und Projekte sollen insofern aufeinander bezogen sein, als sie aufbauende Lernschritte und Schwierigkeitsgrade in thematischer, gestalterischer und technischer Hinsicht berücksichtigen müssen.

Im Sinne der Anschaulichkeit muss grundsätzlich auf optimale Qualität der verwendeten Bildmedien geachtet werden. Die Begegnung mit dem Original ist auf jeden Fall anzustreben. Manche Einsichten können zudem nur im unmittelbaren Vergleich (zB: Doppelprojektion) gewonnen werden.

Der Anspruch, Lernchancen aus der Vernetzung von praktischer Arbeit und Reflexion zu entwickeln, stellt besondere Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse. Die wöchentliche Doppelstunde als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens zählt ebenso zu den Voraussetzungen wie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte (Galerien, Museen, Ateliers, Begehung von Architektur usw.), die eine Begegnung mit Originalwerken möglich macht.

Der Unterrichtsertrag ist in geeigneter Form zu sichern (Mitschrift, Dokumentationsmappe, Bildersammlung uä.).

Sachgebiete:

Bildende Kunst:

Malerei, Grafik, Schrift, Plastik/Objekt, Architektur, Foto, Film, Video, Computer, zeitgenössische künstlerische Medien und Ausdrucksformen (zB: Aktionskunst, Happening, Performance, Montage, Environment, Konzeptkunst, ...);

Bildfunktionen und Bildsujets, Bildauffassungen;

Bildordnung: Bildelemente und Struktur;

Farbe: Licht, Farbwahrnehmung, Funktion und Wirkung der Farbe, Maltechniken, Farbtheorien;

Kunst und Gesellschaft, Kunst und Politik, Kunst und Geschichte;

Kunstvermittlung: Museum, Galerie, Kunstmarkt, Medien.

Visuelle Medien:

Zeichnung als Informationsträger (zB: Skizze, Plan, ...);

Schrift, Typografie, Layout, Graphic Design;

Schrift und Bild: Plakat, Zeitung, Illustrierte, Comics, visuelle Aspekte der Werbung;

Sprache und Bild: Vortrag, Präsentation; Präsentationsmedien:

Wandtafel, Kunstmappen, Overheadprojektor, Diaprojektor, Kopiergerät;

Fotografie, Film, Video, Computer (Multimedia, CAD, Grafik, Animation und Simulation);

gesellschaftliche Bedeutung der Bildmedien;

Kunstwerke als Massenmedien.

Umweltgestaltung und Alltagsästhetik:

visuelle Aspekte der Architektur und des Design;
Stadtbilder, Stadtstrukturen, Idealstädte, Stadtutopien, Denkmalschutz, Kulturtourismus, Identität eines Ortes;
Raumgestaltung, Raumwirkung;
Ästhetisch geprägte Situationen und Prozesse: kulturelle, religiöse, politische und sportliche Veranstaltungen, Feste und Feiern, Zeremonien und Rituale, Spiele und Aktionen;
Selbstdarstellung: Körpersprache, Mode, Make-up.

Lehrstoff: Kernbereich: 1. und 2. Klasse:

Themen und Aufgabenstellungen zielen auf die Aneignung grundlegender Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse. Durch das eigenständige Lösen von Gestaltungsaufgaben sollen die Schülerinnen und Schüler visuelle Darstellungsformen für Sachverhalte, Ideen und Konzepte finden und ihren Gedanken, Gefühlen, Fantasien und Utopien mit bildnerischen Mitteln Ausdruck verleihen lernen. Durch die Reflexion der eigenen Gestaltungsleistungen und durch die Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst, mit visuellen Medien, mit Themen der Umweltgestaltung und Alltagsästhetik sollen erste Einblicke in Struktur und Funktion visueller Gestaltung gewonnen werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen erfahren, dass visuelle Wahrnehmung in vielen Fällen durch haptische, akustische und andere Sinneseindrücke unterstützt und wesentlich mitbestimmt wird.

1. Klasse:

Im spielerischen Umgang mit den bildnerischen Mitteln unterschiedliche Gestaltungsweisen und Techniken kennen und zur Visualisierung altersgemäßer Themenstellungen anwenden lernen; visuelle Wahrnehmungen sprachlich mitteilen können; erste Erfahrungen im Umgang mit neuen Bildmedien erwerben; Werke der bildenden Kunst kennen lernen – nach Möglichkeit im Zusammenhang mit der eigenen bildnerischen Tätigkeit; Situationen der Umweltgestaltung im persönlichen Umfeld wahrnehmen, eigene Ansprüche formulieren und visuell darstellen lernen.

2. Klasse:

Bildnerische Techniken und Gestaltungsweisen einer gestellten Aufgabe sinnvoll zuordnen können, experimentelle Verfahren als Impuls nutzen lernen; die Wahrnehmung von Bildern und Zeichen der alltäglichen Lebenswelt bewusst machen und erörtern können; die neuen Bildmedien im Rahmen von Gestaltungsaufgaben als Werkzeug kennen lernen; über Teilaspekte erste Einblicke in die komplexe Struktur von Kunstwerken erhalten und Erkenntnisse für eigene Gestaltungsleistungen nutzen lernen; Umweltgestaltung als Gemeinschaftsaufgabe erkennen und in der Bearbeitung altersgemäßer Gestaltungsaufgaben eigene Konzepte mit den Entwürfen anderer abstimmen und optimieren lernen.

3. und 4. Klasse:

Themen und Aufgabenstellungen zielen auf Vertiefung, Erweiterung und zunehmend selbstständige Anwendung der erworbenen Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse. In der engen Verbindung eigener Gestaltungserfahrungen mit der Reflexion und dem Erwerb spezifischen Sachwissens sollen die Schülerinnen und Schüler unkonventionelle Lösungswege kennen lernen, die Vielgestaltigkeit ästhetischer Ausdrucksmöglichkeiten erfahren, Vielfalt als Qualität erkennen und mit der Mehrdeutigkeit visueller Aussagen umgehen lernen. Dabei können Erfahrungen im Verbinden sprachlicher mit visuellen und anderen nonverbalen Kommunikationsweisen erworben werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen Informationsquellen und Einrichtungen der Kunstvermittlung kennen und selbstständig nutzen lernen.

3. Klasse:

Erweitertes Wissen über Form-Wirkungs-Zusammenhänge erwerben und selbst anwenden lernen; visuelle Phänomene strukturiert beschreiben und analysieren können; die kreativen Möglichkeiten der neuen Bildmedien erfahren und nutzen lernen; die Auseinandersetzung mit Kunstwerken durch Vernetzung unterschiedlicher Betrachtungsaspekte und durch Einbeziehung gesicherter Sachinformation intensivieren und Kriterien für die Werkanalyse entwickeln; ästhetisch bestimmte Aspekte des Alltagslebens erkennen und im persönlichen Bereich gestalten lernen.

4. Klasse:

Aufgabenstellungen zunehmend durch die eigenständige Wahl der Technik und der Gestaltungsmittel themengerecht bewältigen können; Grundgesetze visueller Kommunikation mit den damit verbundenen Möglichkeiten der Manipulation kennen und kritisch beurteilen lernen; die neuen Bildmedien in komplexe Gestaltungsaufgaben integrieren können; Wissen über kunsthistorische Zusammenhänge und ihre gesellschaftlichen Ursachen erwerben; Projekte der Umweltgestaltung durch Nutzung der ästhetischen Zugänge analysieren lernen und in eigenen Gestaltungsversuchen Alternativen entwickeln.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

TECHNISCHES WERKEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Durch die Auseinandersetzung mit den Sachbereichen “Gebaute Umwelt”, “Technik” und “Produktgestaltung/Design” sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, das Leben in einer hochtechnisierten Welt in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht zu bewältigen. Dazu soll Technisches Werken durch entdeckendes, problemlösendes und handelndes Lernen beitragen. Dabei sind neben der Schwerpunktsetzung auf technische Aspekte auch Elemente des textilen Bereiches zu beachten.

Entwicklung und Anwendung von Strategien zum Erkennen und Lösen von technischen und gestalterischen Problemen:

Einsichten gewinnen in Zusammenhänge von Ursache und Wirkung bei technischen Sachverhalten; Förderung von Kreativität und Innovationsfähigkeit durch systematisches und divergierendes Denken; eigenständige Durchführung von Problemlösungs- und Gestaltungsprozessen; ökonomisches Organisieren von Herstellungsprozessen.

Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten durch die Umsetzung kognitiver Lernprozesse in Produkte und Ergebnisse:

Fähigkeiten und Begabungen entwickeln zur Lebens- und Freizeitgestaltung; Sicherheitsbewusstsein aufbauen und werkgerechten Einsatz von Maschinen und Werkzeugen kennen lernen; genaue und materialgerechte Verarbeitung von Werkstoffen nach funktionalen und gestalterischen Kriterien; Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt als wichtigen Beitrag zur Berufsorientierung gewinnen.

Entwicklung von Kompetenzen durch Sammeln von Erfahrungen aus der praktischen Arbeit:

Steigerung der Sensibilität durch sinnliches Erleben beim Verarbeiten verschiedener Werkstoffe; Entwicklung von Zielstrebigkeit und Konsequenz beim Lösen gestellter Aufgaben; Entwicklung von kritischer Selbsteinschätzung, Frustrationstoleranz und Kritikfähigkeit als Grundlage für Entscheidungsfindungen; Erwerb von Urteilsvermögen und Qualitätsbewusstsein bei der Bewertung von Produkten.

Ermöglichen von sozialen Erfahrungen und Hinführen zu verantwortungsvollem Handeln für eine menschengerechte Umweltgestaltung:

Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit bei Planungs- und Herstellungsprozessen aufbauen; Mitgestaltung des gemeinschaftlichen Lebensraumes; Gesundheitsaspekte bei der Auswahl von Materialien und Technologien bei baubiologischen und ökologischen Überlegungen berücksichtigen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

  • Strichaufzählung
    Durch die Abschätzung der Technikfolgen entsteht moralische und ethische Kompetenz für die Auswirkungen menschlichen Tuns.
  • Strichaufzählung
    Verantwortungsbewusster Umgang mit den begrenzten Ressourcen der Erde.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Aneignung entsprechender Fachterminologie und Förderung der Kommunikationsfähigkeit bei der Analyse von Werkstücken.

Mensch und Gesellschaft:

Förderung der Teamfähigkeit, Berufsorientierung, Entwicklung von Kompetenz und Verantwortung für die Gestaltung des Lebensraums durch modellhaftes Lösen von gestalterischen und technischen Aufgaben, Förderung von Toleranz und gegenseitiger Achtung durch interkulturelle Werkbetrachtung.

Natur und Technik:

Förderung systematischen Denkens durch die Entwicklung von Problemlösungsstrategien, Umsetzung und Erprobung von theoretischen Lösungen in der Realität, Auseinandersetzung mit naturwissenschaftlichen Inhalten und Methoden, Nutzung zeitgemäßer Technologien.

Kreativität und Gestaltung:

Förderung von Kreativität und gestalterischen Fähigkeiten durch individuelle Ausdrucksmöglichkeiten und innovative Problemlösungen, Entwicklung des Darstellungsvermögens durch die systematische Auseinandersetzung mit Entwurf und Planung von Objekten.

Gesundheit und Bewegung:

Entwicklung von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein beim Einsatz von Werkzeugen, Werkstoffen und Technologien, Ausbau der Feinmotorik.

Didaktische Grundsätze:

Werken soll ein kreativer Prozess sein, in dem die Eigenständigkeit bei der Entwicklung von Problemlösungsstrategien gefördert wird.

Bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte ist auf den Motivationscharakter und auch auf den unmittelbaren Lebensraum der Schülerinnen und Schüler bedacht zu nehmen. Wichtigstes Ziel der Unterrichtsarbeit ist wegen seines starken Motivationscharakters das Herstellen eines konkreten Produkts.

Bei der Planung des Unterrichts ist sicherzustellen, dass alle Lehrplanbereiche ausreichend berücksichtigt werden, wobei auch Querverbindungen zwischen den verschiedenen Bereichen und zu anderen Unterrichtsgegenständen anzustreben sind. Schwerpunktsetzungen durch spezielle Neigungen und Fähigkeiten der Lehrkraft, situative Gegebenheiten und das Aufgreifen aktueller Anlässe sind möglich.

Die Planung soll die Anfertigung von altersgemäßen Entwürfen, Skizzen, Werkzeichnungen, gegebenenfalls auch die Herstellung von Modellen, die Auswahl der Materialien, die Planung von Fertigung und Prozessabläufen umfassen. Zur Unterstützung der Planung, Darstellung und Herstellung von Werkstücken sollen zeitgemäße Technologien und Medien eingesetzt werden.

Einsichten in Zusammenhänge können gelegentlich durch experimentierendes und prozesshaftes Erarbeiten geeigneter Lehrplaninhalte gewonnen werden, wobei in diesem Fall keine fertigen Endprodukte erzielt werden müssen. Ergebnisse von solchen Auseinandersetzungen sollen in geeigneter Form dargestellt oder präsentiert werden, um zur Festigung des Gelernten beizutragen.

Die kritische Reflexion von Lösungen und allfällige Korrekturen sind wichtige Bestandteile von Herstellungsprozessen und dienen zur Festigung des Gelernten.

Exkursionen und Lehrausgänge stellen wesentliche Ergänzungen des Unterrichts dar, offene Unterrichtsformen sind unverzichtbar.

Bei der Entwicklung von Werkstücken soll durch Material-, Form- und Farbauswahl Gestaltungsabsicht angestrebt werden und im Endprodukt erkennbar sein. Die geforderte Eigenständigkeit bei der Problemlösung schließt die Verwendung von fertigen Bausätzen und rezeptartigen Anleitungen weitgehend aus.

Bei der Herstellung der Werkstücke sollen die Schülerinnen und Schüler handwerkliche Grundfertigkeiten erlernen und anwenden können. In der 1. und 2. Klasse sollen die Grundbegriffe der Material- und Werkzeugkunde, in der 3. und 4. Klasse darüber hinaus spezielle Anwendungsmöglichkeiten erarbeitet werden.

Maschinen, Geräte und Materialien sind in den Werkräumen so zu verwenden bzw. aufzustellen, dass eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen ist. Individuelle Voraussetzungen und der Entwicklungsstand von einzelnen Schülerinnen und Schülern sind zu berücksichtigen.

Folgende Werkzeuge und Maschinen dürfen von Schülerinnen und Schülern in keinem Fall benützt werden: Kreissägen, Hobelmaschinen, Fräsmaschinen, Winkelschleifer.

Auf die Gefahren beim Arbeiten mit elektrischem Strom und auf Maßnahmen zur Unfallverhütung ist jedenfalls und eindringlich hinzuweisen. Werkstücke dürfen nur mit maximal 24 Volt Stromspannung betrieben werden.

Das praktische Arbeiten der Schülerinnen und Schüler als zentrales Anliegen der Werkerziehung und die komplexe Auseinandersetzung mit den Inhalten erfordern ein hohes Maß an Flexibilität bei der Unterrichtsplanung über größere Zeiträume.

Für den praxisorientierten Unterricht empfiehlt sich die Nutzung von geeigneten Sonderunterrichtsräumen mit entsprechender Ausstattung.

Lehrstoff: Kernbereich: Gebaute Umwelt:

Durch die Auseinandersetzung mit den Inhalten “Der Ort”, “Das Bauwerk”, “Das Wohnen” sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, an der Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensbereiches verantwortungsvoll mitzuwirken bzw. Fantasien und Denkmodelle für die Zukunft zu entwickeln.

Sie sollen elementare Grundlagen für die Gestaltung und Nutzung von Bauwerken kennen und anwenden lernen. Dabei sollen die Wechselwirkungen zwischen Mensch und Architektur erkannt, die daraus resultierenden Probleme analysiert und Lösungsmöglichkeiten entwickelt werden.

Neben dem Erleben gebauter Architektur können auch aus der Fertigung von Modellen Erkenntnisse gewonnen werden.

1. und 2. Klasse:

Der Ort:

Auseinandersetzung mit der Lage eines Bauwerks, seinem Außenraum, seiner unmittelbaren Umgebung und seinem größeren Umfeld durch Erkundung von realen Situationen und geeigneten Plandarstellungen.

Das Bauwerk:

Kennenlernen von Kategorien zur Unterscheidung nach:

  • Strichaufzählung
    Nutzung und Raumbedarf: Wohnbau, Industrie- und Bürobau, Sonderbau (Kirche, Schule, Krankenhaus, ...);
  • Strichaufzählung
    Gestaltung und Form;
  • Strichaufzählung
    Konstruktionen: Massivbauweise, Skelettbauweise;
  • Strichaufzählung
    Baumaterialien.

Das Wohnen:

Erleben und verbalisieren unterschiedlicher Raumeindrücke sowie individuelles und gemeinsames Entwickeln von Fantasien und Modellen.

3. und 4. Klasse:

Der Ort:

Erkennen und Erfassen von städtebaulichen, raumplanerischen und infrastrukturellen Zusammenhängen durch Auseinandersetzung mit konkreten Anlässen aus dem engeren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler.

Das Bauwerk:

Einsichten gewinnen in grundlegende Gestaltungsprinzipien und funktionale Anforderungen durch Erleben und Vergleichen von unterschiedlichen Gebäudetypen. Auseinandersetzung mit zukunftsorientierten Technologien im Bau- und Energiebereich.

Das Wohnen:

Entwickeln von Konzepten für das Wohnen von Menschen mit ähnlichen oder unterschiedlichen Bedürfnissen. Auseinandersetzung mit Ausstattung und Funktionalität von Wohnräumen.

Produktgestaltung – Design:

Bei der Auseinandersetzung mit den Inhalten “Gebrauchsgut” und “Werkzeug” sollen die Schülerinnen und Schüler Einsichten und Kompetenzen für die Herstellung und Nutzung von Produkten gewinnen.

Durch das Erarbeiten eines Anforderungskatalogs am Beginn jeder Aufgabe sollen sie Kriterien für die Beurteilung von Produkten entwickeln. Beim Erstellen einer Produktanalyse sollen Zusammenhänge zwischen Form, Funktion, Werkstoff, Ökologie und Ökonomie hergestellt werden und zu konsumkritischem Verhalten führen.

1. und 2. Klasse:

Werkzeug:

Herstellen einfacher Werkzeuge aus leicht zu bearbeitenden Materialien.

Gebrauchsgut:

Herstellen von einfachen, funktionstüchtigen Produkten für Alltag und Spiel. Erarbeiten und Herstellen von Gefäßen und Behältern aus leicht formbaren Werkstoffen.

3. und 4. Klasse:

Werkzeug:

Herstellen von anspruchsvolleren Werkzeugen aus Materialien mit höheren Anforderungen nach selbst angefertigten Werkzeichnungen.

Gebrauchsgut:

Anfertigen von Werkstücken mit höheren funktionalen und gestalterischen Ansprüchen für Freizeit, Sport bzw. soziale Bereiche. Planen, Gestalten und Herstellen von Gebrauchsgütern in Einzel- oder Serienfertigung.

Technik:

Durch die Auseinandersetzung mit Inhalten der Teilbereiche “Mechanik”, “Strömungs- und Elektrotechnik” sollen die Schülerinnen und Schüler systematische Denkprozesse bei der Problemerkennung, Analyse und Zielformulierung entwickeln. Sie sollen auch durch experimentelle Verfahren kreative Lösungsansätze suchen, Entscheidungen treffen und so zu einer Problemlösung finden können.

1. und 2. Klasse:

Mechanik:

Gewinnen von Einsichten in einfache mechanische Vorgänge an Maschinen durch Untersuchen, Bauen und Erproben; Herstellen von einfachen Fahrzeugen, eventuell mit Lenk- und Bremsvorrichtung.

Strömungstechnik:

Durch Fertigung von Flug- oder Schiffsmodellen, Wind- oder Wasserrädern sollen Einsichten in Grundprinzipien von Maschinen, die Luft- und Wasserströmungen nutzen, gewonnen werden.

Elektrotechnik:

Gewinnen von Einsichten in einfache elektrische Schaltungen oder Anlagen und Erarbeiten einfacher Schaltpläne; Anwendung verschiedener Arten von Stromquellen und Verbrauchern – vor allem auch in Verbindung mit Aufgaben aus anderen Lehrplanbereichen.

3. und 4. Klasse

Mechanik:

Gewinnen von Einsichten in verschiedene Antriebs-, Lenkungs- und Steuerungssysteme; Erkennen der Problematik von Energieeinsatz und Wirkungsgrad bei Fahrzeugen und Maschinen.

Strömungstechnik:

Erweitern und Vertiefen des Verständnisses für verschiedene Funktionsweisen aus dem Bereich der Hydro- und Aerodynamik. Einsatz verschiedener Antriebs- und Steuerungssysteme bei Schiffs- und Flugmodellen, Kraft- und Energiemaschinen – gegebenenfalls unter Einbeziehung der Elektrotechnik.

Elektrotechnik:

Lesen und Verstehen von elektrischen und einfachen elektronischen Schaltplänen. Erarbeiten der Funktionsweise von Bauteilen und Anwenden bei einfachen Grundschaltungen insbesondere zum Regeln und Steuern.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

TEXTILES WERKEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Textilunterricht soll die Tätigkeitsbereiche Kleiden, Wohnen, Gestalten, Arbeiten bzw. Produzieren und Konsumieren erschließen. Auf Grund der gesellschaftlichen Bedeutung dieser Bereiche trägt der Unterrichtsgegenstand Textiles Werken zu wichtigen Grundanliegen unserer Kultur bei.

Der Unterricht hat das Ziel, alle Schülerinnen und Schüler auf die Bewältigung der in diesen Bereichen auftretenden Alltagssituationen vorzubereiten und sie zu befähigen, diese selbstständig, kritisch und kreativ zu meistern. Dabei sind neben der Schwerpunktsetzung im textilen Bereich auch technische Aspekte zu beachten.

Die handlungsorientierte Methode des Faches soll die Vernetzung links- und rechtssphäriger Fähigkeiten, also intellektuellen Faktenwissens und vernetzt-konzeptuellen Denkens, ermöglichen. Auf Grund des lebenspraktischen Bezuges des Faches sollen Qualifikationen vermittelt werden, die es den Schülerinnen und Schüler ermöglichen, an der aktiven, kritischen und kreativen Gestaltung ihrer Umwelt teilzunehmen, Teamfähigkeit, Genauigkeit, Konzentration und Ausdauer zu schulen und dabei Wege zur Selbstverwirklichung zu finden. Dem Interesse der Schüler und Schülerinnen am Experimentieren mit textilen Materialien und Arbeitstechniken, an der spontanen Gestaltungsfreude, an der eigenen sowie an der Kleidung der Mitmenschen, am Verkleiden und am Spielen sollen entsprechende Freiräume zur Entfaltung schöpferischer Fähigkeiten gewährt werden.

Folgende Kompetenzen sollen vermittelt werden:

  • Strichaufzählung
    Fähigkeiten zur Informationsbeschaffung auf dem Textilsektor, zur Feststellung eigener Bedürfnisse, zur individuellen Auswahl von Textilien, zur nonverbalen Kommunikation und zum kritischen Konsumverhalten.
Das kann unter anderem erreicht werden durch:
  • Strichaufzählung
    Entwicklung emotionaler, imaginativer und manueller Fähigkeiten;
  • Strichaufzählung
    Entwicklung der Sensibilität für Farbe, Musterung, Kontrast, Material, Form, Proportion;
  • Strichaufzählung
    Entfaltung der subjektiven Kulturfähigkeit in den Bereichen Kleidung und Wohnen;
  • Strichaufzählung
    Aufbau eines Problembewusstseins für gesellschaftliche und psychologische Zwänge und für die Komplexität technisch-ökonomischer Zusammenhänge;
  • Strichaufzählung
    Erleben von eigenen Werthaltungen und Wertentscheidungen, Begründung von Werturteilen;
  • Strichaufzählung
    Fertigkeiten in den textilen Grundtechniken unter Berücksichtigung funktionaler, soziologischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte in den Bereichen Kleidung – Mode, Raumgestaltung – Wohnen, Produktgestaltung – Produktanalyse;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der Eigenschaften, Einsatzmöglichkeiten und Gestaltungskriterien textiler Materialien sowie Kenntnisse bezüglich textilen Kulturgutes der eigenen und anderer Kulturen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

  • Strichaufzählung
    Näherbringen von Symbolen;
  • Strichaufzählung
    Wertschätzung der Arbeit, Werthaltungen;
  • Strichaufzählung
    verantwortliches Handeln.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Möglichkeiten der nonverbalen Kommunikation vom “Be-Greifen” bis zur Auseinandersetzung mit Textilien als Medium visueller Botschaften; Entwickeln einer Fachsprache.

Mensch und Gesellschaft:

Textiles Kulturgut als materiale Basis für den Erziehungs- und Bildungsprozess; Komplexität wirtschaftlicher Zusammenhänge; Hinführung zur Arbeits- und Wirtschaftswelt; Beschäftigung mit neuen Technologien; Aufgeschlossenheit für historische und gegenwärtige Kulturen; Mode, Kult, Werbung.

Natur und Technik:

Berücksichtigung von technischen, ökonomischen und ökologischen Voraussetzungen; Auswahl der Materialien, Recycling.

Kreativität und Gestaltung:

Ausformung des Geschmacks, des persönlichen Stils und Erkennen eigener Interessen; emotionale Bildung; Sicherheit bei ästhetischen Entscheidungen, Wahl unkonventioneller Formen, Farben, Materialien und Techniken; Einzigartigkeit des eigenen Produkts.

Gesundheit und Bewegung:

Sinnvolle und richtige Wahl der Materialien und Formen von Bekleidung; Schulung der Motorik.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll auf den in der Grundschule erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten aufbauen.

Lernen soll weitgehend in Handlungsprozessen stattfinden, in Kombination mit kulturhistorischer Entwicklung, Interpretation oder Reflexion.

Die Verflechtung von praktischer Arbeit und intellektueller Bildung soll sowohl die sensomotorische als auch die kognitive und emotionale Dimension des Lernens ansprechen und zu umfassenden Lernerfahrungen führen.

Mehrere Ziele und Lehrplaninhalte können an einem Werkstück erarbeitet werden; dafür bildet die Zusammenfassung des Lehrstoffes der 1. und 2. Klasse bzw. der 3. und 4. Klasse die Voraussetzung.

Sowohl moderne Wahrnehmungs- und Gestalttheorien als auch Kreativitäts- und Kommunikationstheorien sollen die Grundlagen der Aufgabenstellungen bilden.

Die schülerzentrierten Aufgabenstellungen sollen unterschiedliche Aktionsformen wie planendes Entwickeln, problemlösendes, entdeckendes, experimentierendes und spielerisches Lernen ermöglichen.

Dabei soll die Steigerung der differenzierten Wahrnehmungsfähigkeit, des kreativen Ausdrucksvermögens und der Kritikfähigkeit als Priorität gesehen werden.

Fähigkeiten zum selbstständigen Planen, rationellen Arbeiten und kritischen Konsumverhalten sollen entwickelt werden.

Textiles Werken soll auch einen Beitrag zur sinnvollen Gestaltung der Freizeit leisten. Den Schülerinnen und Schülern sollen Kenntnisse vermittelt werden, die sie dazu motivieren, Textiltechniken zum Selbsttun, zum kreativen Tätigsein und zur Kultivierung eigener Möglichkeiten bei der Gestaltung ihrer Kleidung und ihrer engeren Umwelt zu gebrauchen.

Die Beschäftigung mit Textilien, das Betrachten von textilen Schöpfungen aus Vergangenheit und Gegenwart, der Umgang mit textilen Materialien und den dafür notwendigen Geräten soll elementare Einblicke in die Wirtschafts-, Sozial- und Kulturgeschichte gewähren.

Durch die Auseinandersetzung mit textilen Materialien und Techniken sollen problemlösendes Denken, flexibles Verhalten, Toleranz und Teamfähigkeit sowie manuelle Geschicklichkeit und Ausdauer gefördert werden.

Für den praxisorientierten Unterricht empfiehlt sich die Nutzung von geeigneten Spezialunterrichtsräumen mit entsprechender Ausstattung.

Lehrstoff: Kernbereich: Faser – Faden – Textile Flächen/Textiltechnologie:

Erwerb von grundlegenden Kenntnissen über die Herstellung und Gewinnung textiler Rohstoffe, textile Verfahrens-, Fertigungs- und Produktionstechniken, manuelle und maschinelle Techniken, Eigenschaften und Pflege der Fasern; Gewinnen von Einsichten in ökonomische und ökologische Zusammenhänge.

Erwerb von Kenntnissen zur Analyse, Auswahl und Beurteilung von Textilien; Einkaufsquellen und ihre Beurteilung hinsichtlich Qualität, Auswahl und Preis; Entwicklung eines kritischen Konsumverhaltens.

1. und 2. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Gewinnung der Fasern und ihre Verarbeitung;
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen und Erprobung fadenbildender oder fadenverstärkender Verfahren;
  • Strichaufzählung
    praktisches Anwenden flächenbildender Verfahren mit Fasern und Fäden;
  • Strichaufzählung
    Eigenschaften der Fasern, Pflege und Pflegekennzeichen im Hinblick auf die sachgerechte Auswahl von Textilien erarbeiten.

3. und 4. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Anwenden von fadenbildenden, fadenverstärkenden oder flächenbildenden Verfahren;
  • Strichaufzählung
    Planen und Erproben der Einzel- und Serienfertigung;
  • Strichaufzählung
    Einsatzmöglichkeiten neuer technologischer Hilfsmittel kennen lernen;
  • Strichaufzählung
    textile Prüfverfahren anwenden;
  • Strichaufzählung
    Textilveredelung praktisch erfahren.

Design/Gestaltungstechniken:

Erarbeitung von Gestaltungsgrundlagen des Designs wie Farbe, Form, Struktur, Musterung, Rhythmus, Harmonie, Kontrast und Proportion zur Entwicklung der Wahrnehmungs- und Gestaltungsfähigkeit. Umsetzen eigener Entwürfe unter Berücksichtigung elementarer Gestaltungskriterien für das Design. Experimentelles und sachkundiges Umgehen mit Materialien und Arbeitstechniken. Reflexion im Hinblick auf Funktion, Gestaltung und Technik von Produkten.

1. und 2. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Kennenlernen, Umsetzen und praktisches Anwenden von flächenverbindenden oder flächengestaltenden Verfahren;
  • Strichaufzählung
    einfache Schnitte entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Grundformen und ihre Abwandlungen kennen lernen.

3. und 4. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Praktisches Anwenden von flächengestaltenden oder flächenverbindenden Verfahren;
  • Strichaufzählung
    Schnitte aus Vorlagen gewinnen und einfache Abänderungen konstruieren;
  • Strichaufzählung
    Reflexion der Planungs- und Durchführungsarbeiten sowie der Erscheinungsform und Funktionalität des Produkts.

Kultur/Textilgeschichte: 1. bis 4. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Kennenlernen textiler Verfahren und Sachkultur im Kontext der Kulturtechniken der Menschheitsgeschichte;
  • Strichaufzählung
    Betrachten und Analysieren textiler Kunst- und Gebrauchsgegenstände aus der Vergangenheit;
  • Strichaufzählung
    Erschließung der multikulturellen Welt durch Kulturvergleiche;
  • Strichaufzählung
    Erkennen ästhetischer Normen und ihrer Wandelbarkeit.

Kleidung/Mode/Bekleidungsphysiologie:

Erkennen der Funktion der Kleidung; psychologische und soziologische Aspekte von Kleidung und Mode; Bedeutung der Kleidung in den jeweiligen Gesellschaftsformen; Thematisierung des Spannungsfeldes Individualität und Gruppenzugehörigkeit. Kennenlernen der Grundregeln der Bekleidungsphysiologie. Erarbeitung von Modemerkmalen: Änderungen in Farbe, Design und Schnitt als Mittel zur Aktualisierung sich rasch wandelnder Modekonzeptionen. Sich Erscheinungsformen und den Wandel der Mode, ästhetische Normen und ihre Wandelbarkeit, Zielgruppen der Werbung und Klischeevorstellungen bewusst machen.

1. und 2. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Funktionen der Kleidung erwerben;
  • Strichaufzählung
    sich mit den Möglichkeiten individueller Gestaltung und Aktualisierung von Kleidungsstücken unter Berücksichtigung funktionaler und ästhetisch-gestalterischer Gesichtspunkte auseinander setzen;
  • Strichaufzählung
    Herstellung oder Veränderung von Kleidung und Accessoires unter Anwendung textiler Techniken.

3. und 4. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Erkennen von Unterschieden selbst gefertigter und industriell hergestellter Produkte im Hinblick auf Qualität, Originalität und Kosten;
  • Strichaufzählung
    Einblicke gewinnen in die Phänomene der Mode;
  • Strichaufzählung
    Analyse und Bewertung von Material, Schnitt und Ausführung hinsichtlich des Verwendungszweckes, der Gesundheit und des Wohlbefindens;
  • Strichaufzählung
    Planung und Herstellung oder Veränderung von Kleidung und Accessoires unter Anwendung textiler Techniken mit erhöhten Anforderungen.

Wohnen/Raumgestaltung:

Erkunden der Nutzung verschiedener Räume, Einrichtungsgegenstände und textiler Elemente der Innenraumgestaltung. Schärfung der Wahrnehmung durch Beobachten und Vergleichen; Gestaltungsmittel im Raum wie zB Licht, Form, Farbe, Muster. Erkennen funktionaler und ästhetischer Aspekte von Räumen sowie individueller Bedürfnisse als Prämisse für die persönliche Gestaltung und das subjektive Wohlbefinden. Kennenlernen von Raumfunktionen und Raumgestaltung in verschiedenen Epochen und Kulturen.

1. bis 4. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Erwerben von Einsichten über das Wohnen als Grundbedürfnis der Menschen;
  • Strichaufzählung
    Erwerben elementarer Kenntnisse über Räume, Raumfunktionen und Darstellung von Räumen (Grundriss, Maße, Maßstab, Plansymbole);
  • Strichaufzählung
    Gewinnen von Beurteilungskompetenz bezüglich Einrichtungsgegenständen und Textilien des Innenraums durch selbstständiges Lösen von Gestaltungsaufgaben.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen: durch vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung; verantwortungsbewusstes Bewegungshandeln; handlungsleitendes und wertbezogenes Wissen; Wahrnehmungsfähigkeit für den eigenen Körper und das eigene Bewegungsverhalten; Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein; Umgang mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben; Teamfähigkeit; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles Verständnis.

Im Mittelpunkt stehen:

  • Strichaufzählung
    Förderung der Entwicklung durch ausreichende und vielfältige motorische Aktivität.
  • Strichaufzählung
    Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens und das Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen und deren Einbeziehung in den persönlichen Lebensstil.
  • Strichaufzählung
    Entfaltung von Freude an der Bewegung. Entwicklung von Bewegungskönnen, Leistungsvermögen und der Fähigkeit zum Spielen und Gestalten.
  • Strichaufzählung
    Aufbau einer bewegungsorientierten, gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensführung sowie einer lebenslangen Bewegungsbereitschaft.
Die Ziele sind:
  • Strichaufzählung
    Ausbildung und Weiterentwicklung der konditionellen und koordinativen Grundlagen des Bewegungshandelns, Verbesserung der individuellen Leistungsfähigkeit.
  • Strichaufzählung
    Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens und das Schaffen von Möglichkeiten zum Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen und deren Einbeziehung in den persönlichen Lebensstil.
  • Strichaufzählung
    Vielfältige Körper- und Bewegungserfahrungen in unterschiedlichen Situationen und Räumen, besonders auch in erlebnishaften und naturnahen Bewegungstätigkeiten.
  • Strichaufzählung
    Befähigung zum Bewegungshandeln sowohl in Kooperation als auch in Konkurrenz und Befähigung zum Umgehen mit Konflikten.
  • Strichaufzählung
    Kritisch-konstruktive Auseinandersetzung (Handeln und Wissen) mit Phänomenen der Bewegungskultur, besonders mit solchen der jeweiligen Trendsportarten, sowie mit Normen und Werten des Sports.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Vielfältige Bewegungserfahrungen sollen den Aufbau der eigenen Persönlichkeit und neben dem individuellen Engagement auch das Übernehmen von Verantwortung im Team und Anstreben bedeutender Ziele in der Gemeinschaft widerspiegeln. Ein sinnerfülltes Leben soll kennen gelernt werden sowie Werte und Normen im Bereich Sport, die zu ethischem Handeln führen. Im Wettkampfsport sollen die Wertekonflikte zwischen Erfolg und Fairness sowie Konkurrenz und Solidarität sportpädagogisch gestaltet werden. Vor dem Hintergrund des medial dargebotenen Hochleistungssports sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, dass sportmoralisches Handeln vom unaufgebbaren Wert der Personen- und Menschenwürde gefordert wird.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Die Besonderheiten der “Sportsprache” (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Sport und Spiel; Körpersprache als nonverbale Kommunikation.

Mensch und Gesellschaft:

Durch gezielte Strukturierung und Intervention können Prozesse zur Kooperation und Teamfähigkeit in Gang gesetzt, sozial bzw. motorisch Schwache integriert, das Selbstwertgefühl Einzelner gehoben und Schülerinnen und Schüler an Grenzsituationen herangeführt werden. Der Unterrichtsgegenstand kann sehr gut dazu beitragen, Problemlösungsverhalten und Konfliktlösungsstrategien zu vermitteln.

Natur und Technik:

Unterschiedlichste Körper- und Bewegungserfahrungen können die Grundlagen von biologischen und physikalischen Bedingungen auch in verschiedenen Elementen (Wasser, Luft) deutlich machen. Natursportarten können Zusammenhänge zwischen Ökologie und Sport aufzeigen.

Gesundheit und Bewegung:

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport hat eine tragende Rolle bei der Gestaltung der Schule als gesundheits- und bewegungsfördernder Lebensraum.

Kreativität und Gestaltung:

Zu den wesentlichen Anliegen des Unterrichtsgegenstands Bewegung und Sport zählen sowohl für Mädchen als auch für Knaben traditionelle und zeitgenössische Formen der Bewegung und ihre Entwicklung in Tanz, Gymnastik und Bewegungstheater. Freie Gestaltung von Bewegungen und Bewegungserfindung.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe ist in jeder der vier Schulstufen unter Setzen von alters- und entwicklungsgemäßen Schwerpunkten zu erfüllen. Diese Schwerpunkte sind den Teilbereichen des Lehrstoffes (Bewegungshandlungen) gleichmäßig zuzuordnen und auch unter Beachtung geschlechtsspezifischer Anliegen festzulegen. Werden im Erweiterungsbereich Inhalte vorgesehen, die nicht an den Kernbereich anschließen, so sind entsprechend der Vorerfahrung der Schülerinnen und Schüler ausreichende Grundlagen zu schaffen.

Bei der Wahl der Lehrwege sowie bei der Festlegung der Anforderungen ist das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau durch Einholen von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand zu berücksichtigen. Leistungskontrollen können einen Lern- und Übungsanreiz für die Schülerinnen und Schüler darstellen und auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung und – durchführung herangezogen werden.

Die Vermittlung der motorischen Grundlagen hat in jedem Fall unter Berücksichtung gesundheitsorientierter und motorisch fördernder Gesichtspunkte zu erfolgen. Dazu gehören vielfältige Bewegungsangebote unter Bedachtnahme auf die individuelle gesundheitliche und physiologische Reizsetzung, wobei auf die unteren und oberen Grenzen der Wirksamkeit Bedacht zu nehmen ist.

Die Lernbereitschaft kann durch Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen und Schüler und entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln gesteigert werden. Eine weitere mögliche Motivation zum Sporttreiben sind die Vorbereitung und Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen und Wettkämpfen (Schulvorführungen und – wettkämpfe, Vereins- und Verbandswettkämpfe) sowie das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖGA, ÖJSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein, ...).

Auf eine sinnvolle Verteilung (zB Vielfalt, Ergänzung, Kontrast) der Lehrinhalte über die vier Schulstufen hinweg ist zu achten. Dabei sollen die Inhalte des Unterrichts nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern auch von den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen und Schulwettkämpfen, sowie von einer Kooperation mit außerschulischen Partnern. Für wesentliche Inhalte (zB das Erlernen und Verbessern des Schwimmkönnens) ist auch die Abwicklung des Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen, um so den Unterrichtsertrag zu sichern.

Theoriegeleitete Inhalte (Zusammenhänge, Begründungen, Sinninhalte) sind ausgehend vom Bewegungshandeln (Erleben und Erfahren) zu vermitteln und möglichst in fächerübergreifenden Lehr- und Lernverfahren zu vertiefen.

Eine angestrebte Leistungssteigerung hat sich an von Schülerinnen und Schülern eigen- und mitbestimmten, aber auch an fremdbestimmten Leistungsmaßstäben zu orientieren; die individuellen Voraussetzungen sind dabei zu beachten und kognitive Grundlagen zur Leistungsverbesserung zu vermitteln.

Auf Schulveranstaltungen mit bewegungserziehlichen Inhalten sind die Schülerinnen und Schüler im Unterricht ausreichend vorzubereiten.

Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler sollen Risiko und Gefahren bei der Sportausübung einschätzen lernen und selbst und für andere Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung beim Sporttreiben (auch über die Schule hinaus) treffen können.

Lehrstoff: Kernbereich:

1. und 2. Klasse:

3. und 4. Klasse:

Grundlagen zum Bewegungshandeln:

 

Vielfältige motorische Aktivitäten.

Erweitern der vielfältigen motorischen Aktivitäten

Grundlegendes Verbessern der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer (vorwiegend im aeroben Bereich), Beweglichkeit.

Weiterer Ausbau der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit; Kraft (auch Verwendung angemessener Geräte und allenfalls Einsatz von Fitnessgeräten), Ausdauer (sowohl im aeroben Bereich als auch im anaeroben Bereich), Beweglichkeit.

Stabilisieren der koordinativen Fähigkeiten: Gleichgewicht, Raumwahrnehmung und Orientierung, Rhythmusfähigkeit, Reaktionsfähigkeit und kinästhetische Differenzierungsfähigkei

Verbessern der koordinativen Fähigkeiten; Bewusstmachen des eigenen Bewegungsverhaltens hinsichtlich Bewegungsqualität und Bewegungsökonomie.

Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung und Aufbau von sportartspezifischen Grundstrukturen.

Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung; Sportartspezifische Grundstrukturen verfeinern und daraus komplexe Bewegungsfertigkeiten entwickeln.

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:

Vielfältiges Bewegen und Spielen im Wasser; Schwimmen können in einer Schwimmlage. Einfache Sprünge.

Schnell und ausdauernd in einer Lage auch in Wettkampfform schwimmen; Allenfalls Kennenlernen einer weiteren Lage. Sprünge.

Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen, üben und zu kurzen Bewegungsfolgen verbinden.

Anspruchsvollere Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen und üben; Bewegungsverbindungen erarbeiten und nach räumlich-zeitlichen sowie ästhetischen Kriterien gestalten.

Leichte Kunststücke allein und in der Kleingruppe (er)finden, erproben, üben und einander präsentieren.

Kunststücke allein, in der Gruppe und im Klassenverband (er)finden, erproben, üben und gemeinsam präsentieren.

Schnell, ausdauernd und über Hindernisse laufen. Weit, hoch und über Hindernisse springen. In die Weite und auf Ziele werfen, schleudern und stoßen.

 

Erlernen, Üben und Anwenden von leichtathletischen (Grund)Formen.

Verbessern und vielfältiges Anwenden von leichtathletischen (Grund)Formen.

Entwicklung von sportspielübergreifenden Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Entwicklung der Sportspielfähigkeit (allein, miteinander und gegeneinander) unter technikrelevanten Aspekten. Spielorganisation übernehmen.

Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedensten Sportarten und Sportspielen durchführen.

Leisten und Wettkämpfen unter den Aspekten Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage; Leistungsgrenzen erfahren und respektieren, aber auch durch eigenständiges Lernen und Üben verschieben.

Angemessener Aufbau kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung.

Spielerische Bewegungshandlungen:

Entwickeln von Spielfähigkeit und vielseitigem Spielkönnen durch spontanes und kreatives Spiel in verschiedenen Situationen mit Gegenständen, mit Geräten und ohne Geräte, durch kooperative Spiele, Spiele ohne Verlierer und durch regelgebundene Spiele

Weiterentwicklung der Spielfähigkeit unter verstärkt technikrelevanten Aspekten.

Entwickeln von Regelbewusstsein als Fähigkeit, Spielvereinbarungen und Spielregeln anzuerkennen, situativ abzuändern und neu zu gestalte

Zunehmend genaue Regelauslegung. Spielleitungen übernehmen.

Taktische Maßnahmen setzen können.

Taktische Einzelentscheidungen treffen bzw. gruppen- und mannschaftstaktische Maßnahmen umsetzen können.

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:

Aufbau von Körperwahrnehmung; Entwicklung von Sensibilität für verschiedene Sinne und von ästhetischer Erfahrung in Ausdruck und Bewegung.

Entwicklung eines differenzierten Bewegungsgefühls und von Verständnis für Bewegungsqualität.

Entwickeln der Fähigkeit, Erlebnisse, Stimmungen und Gefühle in Bewegung zum Ausdruck zu bringen.

Eigenständiges und kreatives Variieren, Kombinieren und Erfinden von Bewegungen mit und ohne Materialien.

Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz.

Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz.

Gymnastische Grundformen ohne Geräte und mit Geräten und deren räumlich-zeitliche Gestaltung als Einzel- und Gruppenarbeit.

Erweiterung der gymnastischen Grundformen ohne Geräte und mit Geräten; Koordination von Raum, Zeit und Dynamik erfahren; als Einzel- und Gruppengestaltung umsetzen.

Einfache akrobatische und gauklerische Fertigkeiten.

Akrobatische und gauklerische Fertigkeiten.

Gesundheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen:

Bedeutung der Bewegung für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden erfassen.

Einfluss der Körperfunktionen und Bewegungswirkungen auf das physische, psychische und soziale Wohlbefinden (zB Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit, aktive Erholung und ausgleichende Bewegung) verstehen.

Bewusstes und eigenverantwortliches Umgehen mit dem Körper.

Körpergefühl entwickeln und Körperwahrnehmung verbessern; Reaktionen des Körpers erfahren.

Erfahren, Ausgleichen und Vermeiden allfälliger muskulärer Dysbalancen und ebenso motorischer Defizite in den Bereichen Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Haltung

Fachspezifische Informationen über Körperstatik (zB Wirbelsäule) und Körperfunktionen (zB Muskelfunktion, Ermüdung, Pulsfrequenz usw.) beschaffen.

Erlernen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituationen und bei Unfällen.

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:

Entdecken und Erschließen von einfachen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zB Schnee, Wasser, Eis) und Situationen.

Entdecken und Erschließen von komplexen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zB Schnee, Wasser, Eis) und Situationen.

Erfahrungen mit rollenden und gleitenden Geräten (zB Fahrrad, Rollbrett, Inline-Skater, Eislaufschuhe, Ski) gewinnen.

Erweiterung der Erfahrung mit rollenden und gleitenden Geräten (zB auch mit Einrad, Snowboard).

Gemeinsam handeln und dabei an Sicherheit gewinnen.

Maßnahmen zur Sicherheit ergreifen. Selbst und in der Gruppe Gefahren erkennen.

Altersgemäße fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

2. OBERSTUFE

a) Pflichtgegenstände

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern.

Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    befähigt werden, mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, sich zwischen sprachlichen Normen und Abweichungen zu orientieren und sich der Sprache als Erkenntnismittel zu bedienen
  • Strichaufzählung
    Einblicke in Struktur, Funktion und Geschichte der deutschen Sprache gewinnen sowie Sprachreflexion, Sprachkritik und ein Bewusstsein von der Vielfalt der Sprachen entwickeln
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, Informationen alleine oder in Teamarbeit zu finden, aufzunehmen, zu verarbeiten und zu vermitteln
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, Ausdrucksformen von Texten, Medien, Medientexten und deren Wirkung zu verstehen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, schriftlich und mündlich sowie in Form medialer Präsentation Texte zu produzieren, die den sprachlichen Standards und den situativen Anforderungen entsprechen
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über die deutschsprachige Literatur im Kontext der Weltliteratur erhalten
  • Strichaufzählung
    befähigt werden, literarisch-ästhetische Botschaften kognitiv zu verstehen und emotional aufzunehmen.

Der Deutschunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Er hat Methoden und Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Textkompetenz und Medienkompetenz fördern die selbstständige aktive und kritische Aneignung des Wissens. Mündliche Kompetenz fördert die Sicherung einer differenzierten Dialog- und Kooperationsfähigkeit sowie Sozialkompetenz. Mittels ästhetischer Texte werden Orientierungswissen und Rezeptionsfähigkeiten ausgebildet, die zur Selbstfindung beitragen. Literatur ist ein wesentliches Medium des kollektiven Gedächtnisses, in dem elementare gesellschaftskonstituierende Ideen wie die der Humanität verankert sind.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Der Deutschunterricht trägt im Umgang mit Sprache als Medium, als Untersuchungsgegenstand und als ästhetisches Gestaltungsmittel zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.

Mensch und Gesellschaft:

Der Deutschunterricht trägt mittels Ausbildung von Kommunikationskompetenz zur Friedenserziehung und zu den Grundwerten einer pluralistischen und den Menschenrechten verpflichteten demokratischen Gesellschaft bei. Der Umgang mit ästhetischen Texten schafft Annäherungsmöglichkeiten an das Fremde in der eigenen Gesellschaft und an andere Kulturen. Er bietet Wege, sich mit Sinnfragen der eigenen Existenz auseinander zu setzen. Die Identifizierung des eigenen Sprechens und damit die Reflexion der eigenen Rolle und Identität schaffen auch Platz für die Akzeptanz und das Verstehen anderen Sprechens und sind tragende Elemente für den Umgang mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit. Durch Vermittlung fachlicher Inhalte und Methoden sowie durch den Bezug zur Lebenswelt leistet der Deutschunterricht einen wesentlichen Beitrag zum Erwerb von Grundfertigkeiten für Studium und Beruf.

Natur und Technik:

Sprache und Literatur können selbst als Techniken zur Beherrschung der Natur und Regelung gesellschaftlicher Beziehungen verstanden werden. Zugleich sind sie Medien der Reflexion über die Rolle des Individuums und der Gesellschaft zwischen Naturzustand und technischer Zivilisation. Medienkompetenz fördert die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Auswirkungen technischer Kommunikationsmittel.

Kreativität und Gestaltung:

Durch kreativen Umgang mit Sprache, kreative und produktive Schreibaufgaben, szenische Gestaltung und Eigenproduktion ästhetischer Texte trägt der Deutschunterricht zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.

Gesundheit und Bewegung:

Sprachliche und mediale Bildung eröffnen eine bewusstere Wahrnehmung der Diskurse um die gesundheitlichen Auswirkungen von Freizeitgesellschaft, Gesundheitsindustrie, Spitzen- und Breitensport sowie die bewusstere Wahrnehmung von gesundheitlichen Interessen im privaten und beruflichen Leben.

Didaktische Grundsätze:

Die vielfältigen Aufgaben von Sprache legen für den Deutschunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einbeziehen. Die folgenden sechs Bereiche sind in vielfältiger Weise miteinander zu verflechten.

Mündliche Kompetenz ist eine grundlegende Voraussetzung und ein Ziel jeder Bildung. Über Gesprächserziehung ist die Entwicklung der Persönlichkeit und die Sprachhandlungskompetenz im privaten und im öffentlichen Bereich zu fördern. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, Schülerinnen und Schüler in die unterschiedlichen Bedingungen und Prozesse mündlicher Kommunikation Einblick gewinnen und situations-, personen- und sachgerecht agieren sowie die Möglichkeiten verschiedener Gesprächs- und Redeformen ausloten zu lassen. Dabei sind neben der Mündlichkeit in der persönlichen Kommunikation auch deren mediale Vermittlungsformen zu berücksichtigen.

Schriftliche Kompetenz ist ein wesentlicher Faktor für die Persönlichkeitsbildung und Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten, berufliche Tätigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie umfasst die Beschäftigung mit Schreiben für sich, Schreiben als Instrument des Lernens und mit Schreiben für andere. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Schreibprozesse der Schülerinnen und Schüler zu begleiten. Schreibmotivation und Freude am Schreiben sind zu fördern. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Verantwortung für ihren eigenen Schreibprozess in allen seinen Phasen zu übernehmen – vom Schreibvorhaben bis zum endredigierten Text. Die Auswahl der Textsorten hat sich weitgehend an der außerschulischen Wirklichkeit, darunter auch an literarischen Vorbildern zu orientieren. Vor allem hat der Schreibunterricht textsortenübergreifend Schreibhaltungen auszubilden. Rechtschreibsicherheit ist anzustreben. Individuelle Rechtschreibschwächen sind durch regelmäßige Übungen abzubauen. Einblicke in den Wandel der Schreibnormen sind zu geben. Wörterbücher und andere Hilfsmittel – auch in elektronischer Form – sind in allen Schreibsituationen zu verwenden, auch bei Schularbeiten und anderen Formen der schriftlichen Leistungsfeststellung. Ihr Einsatz bei Diktaten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellung abzuwägen.

An Textkompetenz werden unter den Bedingungen multimedialer Kommunikation höhere und differenziertere Anforderungen gestellt. Texte sind heute selbst zunehmend multimediale Produkte, die eine synästhetische Rezeption erfordern. Textrezeption bzw. Lesen wird verstanden als Interaktion zwischen den Sinnangeboten des Textes und dem Weltwissen und Textwissen der Leserinnen und Leser. Dabei ist eine aktive Auseinandersetzung mit Texten – sowohl emotional als auch argumentativ – zu ermöglichen. Der kognitiv-analysierende Zugang zu Texten soll die Einsicht in die textkonstituierenden Mittel und in die Entstehungsbedingungen von Texten ermöglichen und so die Funktion der Sprache und anderer semiotischer Systeme als Vermittlerin von Wirklichkeiten offen legen. Auf dieser Basis soll die Vielfalt der Deutungsmöglichkeiten von Texten erkannt und genützt werden. Die Ausbildung dieser Fähigkeiten ist für alle Arten von Texten anzustreben, wobei künstlerisch-literarischen Texten eine besondere Bedeutung zukommt.

Literarische Bildung hat den Schülerinnen und Schülern möglichst vielfältige rezeptive, analytische, produktive und kreative Zugänge zu ästhetischen Texten aller Medienformate und unterschiedlicher Kulturen zu bieten. Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Freude am Lesen geführt werden und dabei lernen, mit Texten emotional, kognitiv und produktiv-handelnd umzugehen, eine eigenständige Interpretation und ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu entwickeln und unterschiedliche Rezeptionshaltungen zu reflektieren. Die Analyse von Besonderheiten ästhetischer Texte und ihrer Entstehungsbedingungen sowie die Einordnung von Texten in den kulturellen und historischen Kontext sind anzustreben. Auszuwählen sind Texte, die repräsentativ für ihre Epoche sind, Bezüge zur Gegenwart aufweisen und das Interesse der Schülerinnen und Schüler erwecken. Die Komplexität der Texte und die Intensität ihrer Auslotung sind der pädagogischen Situation anzupassen. Der Schwerpunkt ist auf die Begegnung mit deutschsprachiger unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Literatur zu legen.

Mediale Bildung im Deutschunterricht umfasst die Beschäftigung mit allen Arten von Medien, vor allem unter dem Gesichtspunkt der sprachlichen Bildung. Dabei ist sowohl die zentrale Bedeutung der audiovisuellen Medien für die Unterhaltung, Information und die Identitätsfindung von Jugendlichen zu berücksichtigen wie auch die zunehmende Bedeutung der Neuen Medien für alle gesellschaftlichen Bereiche und auch die neue Rolle der Printmedien im medialen Gesamtkontext zu beleuchten. Der Deutschunterricht hat Mediennutzungskompetenz zu vermitteln, dh. die Fähigkeit, sich der Medien zielgerichtet und funktional zu bedienen, wie auch Medienkulturkompetenz, also die Fähigkeit, sich in einer von Medientechnologie stark geprägten Kultur zu orientieren.

Sprachreflexion ist das Nachdenken über den Bau, die Funktionsweise und die Verwendungsbedingungen von Sprache in synchroner und diachroner Hinsicht. Sie ist einerseits als ein integrales Prinzip aller Bereiche des Deutschunterrichts zu behandeln, andererseits als ein eigenes Arbeitsfeld. Grammatikwissen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Textgrammatik, Pragmatik usw.) ist ein eigenes Bildungsziel, soll den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz sowie die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen fördern und zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen befähigen. Auszugehen ist von Themen aus der Realität der Schülerinnen und Schüler. Situationen der Sprachaufmerksamkeit sind zu nützen, um mit Wissen über Sprache eigene und andere sprachliche Handlungen besser verstehen und einordnen zu können und mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit umgehen zu können. In weiterer Folge sind öffentliche Diskussionen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache, Normenkritik, Sprachwandel, politische Kritik in Form der Sprachkritik) in die Unterrichtsarbeit aufzunehmen. Sprachreflexion ist aber auch als Basis für Textinterpretation zu verstehen und als solche Bestandteil literarischer Bildung.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Schülerinnen und Schüler damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des Dritten Teiles zu entnehmen.

Lehrstoff: Mündliche Kompetenz 5. und 6. Klasse:

Hörverständnis

  • Strichaufzählung
    Gesprächen folgen und in sie situationsangepasst eingreifen
  • Strichaufzählung
    Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden

Sprechsituationen und Sprechanlässe

  • Strichaufzählung
    in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet und unvorbereitet sprechen
  • Strichaufzählung
    auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten
  • Strichaufzählung
    Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten
  • Strichaufzählung
    Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden
  • Strichaufzählung
    Präsentationsformen anwenden
  • Strichaufzählung
    Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesse wahrnehmen

Kommunikatives Verhalten

Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten:

  • Strichaufzählung
    Anlass und Intention bewusst machen; Redeumgebung erkennen
  • Strichaufzählung
    Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen
  • Strichaufzählung
    symmetrische und asymmetrische Gesprächssituationen erfassen
  • Strichaufzählung
    die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmern und Gesprächsteilnehmerinnen und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten

7. und 8. Klasse:

Hörverständnis

  • Strichaufzählung
    medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen, das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören, Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können

Sprechsituationen und Sprechanlässe

  • Strichaufzählung
    in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen
  • Strichaufzählung
    verschiedene sprachliche Register einschließlich der – österreichischen – Standardsprache beherrschen
  • Strichaufzählung
    nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen
  • Strichaufzählung
    Mittel der Rhetorik nutzen
  • Strichaufzählung
    frei vortragen
  • Strichaufzählung
    Präsentationstechniken allein und im Team zielorientiert einsetzen
  • Strichaufzählung
    Kommunikationsorganisation wahrnehmen

Kommunikatives Verhalten

Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können:

  • Strichaufzählung
    Kontextbezogenheit erkennen
  • Strichaufzählung
    Redeumgebung nützen
  • Strichaufzählung
    mediengerechtes Verhalten einnehmen

Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen

Schriftliche Kompetenz 5. und 6. Klasse:

Schreibhaltungen und Textsorten

  • Strichaufzählung
    Textsorten aus dem privaten, öffentlichen, journalistischen Leben verfassen
  • Strichaufzählung
    verschiedene Schreibhaltungen entwickeln
  • Strichaufzählung
    Schreiben für sich
    • Strichaufzählung
      durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln
    • Strichaufzählung
      Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen
    • Strichaufzählung
      Lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Interaktionswege der Neuen Medien
  • Strichaufzählung
    Schreiben für andere
    • Strichaufzählung
      Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten
    • Strichaufzählung
      Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen
    • Strichaufzählung
      verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten
    • Strichaufzählung
      Zeit einteilen
  • Strichaufzählung
    Formulieren
    • Strichaufzählung
      ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten
    • Strichaufzählung
      eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen
  • Strichaufzählung
    Rechtschreiben
    • Strichaufzählung
      eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen

7. und 8. Klasse:

Schreibhaltungen und Textsorten

  • Strichaufzählung
    Textsorten aus dem beruflichen, wissenschaftlichen und literarisch-kulturellen Leben verfassen
  • Strichaufzählung
    Schreibhaltungen weiterentwickeln
  • Strichaufzählung
    Schreiben für sich
    • Strichaufzählung
      poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten
    • Strichaufzählung
      Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung
    • Strichaufzählung
      eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren
    • Strichaufzählung
      Verantwortung für den eigenen Lernprozess übernehmen
  • Strichaufzählung
    Schreiben für andere
    • Strichaufzählung
      Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen

Schreibprozess

  • Strichaufzählung
    Planen
    • Strichaufzählung
      Gedanken strukturieren
  • Strichaufzählung
    Formulieren
    • Strichaufzählung
      Sprachverwendung und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren
  • Strichaufzählung
    Überarbeiten
    • Strichaufzählung
      eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen
    • Strichaufzählung
      Qualität eigener und fremder Texte einschätzen und beurteilen
  • Strichaufzählung
    Rechtschreiben
    • Strichaufzählung
      bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden
    • Strichaufzählung
      Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen

Textkompetenz 5. und 6. Klasse:

  • Strichaufzählung
    eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen
  • Strichaufzählung
    Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen auffinden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen
  • Strichaufzählung
    Textinhalt erfassen, Textsinn verstehen, den Text reflektieren und bewerten
  • Strichaufzählung
    verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen
  • Strichaufzählung
    äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen
  • Strichaufzählung
    Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden
  • Strichaufzählung
    wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden, Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen
  • Strichaufzählung
    den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen
  • Strichaufzählung
    verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen (zB Textvergleich)
  • Strichaufzählung
    Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen
  • Strichaufzählung
    Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen
  • Strichaufzählung
    Intention sowie sach- und medienspezifische, sprachliche, visuelle und auditive Mittel und deren Wirkung erkennen
  • Strichaufzählung
    subjektive Bedingungen der Textrezeption reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und empathisch aufnehmen und einer kritischen Betrachtung unterziehen

7. und 8. Klasse:

  • Strichaufzählung
    den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen
  • Strichaufzählung
    Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben und ihre Funktion erkennen; Phonologische, lexikalische, semantische, syntaktische, rhetorische, stilistische Analysen durchführen
  • Strichaufzählung
    Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen
  • Strichaufzählung
    Interpretationen entwickeln
  • Strichaufzählung
    durch das Erkennen von Strategien der Beeinflussung politische Mündigkeit erlangen
  • Strichaufzählung
    den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit der Perspektivenübernahme und der kritischen Betrachtung von Perspektiven fördern; moralische, ethische Fragen differenziert erfassen

Literarische Bildung 5. und 6. Klasse:

Texte und Kontexte

  • Strichaufzählung
    persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren und begründen
  • Strichaufzählung
    ästhetische Texte im historischen und kulturellen Kontext erfassen:
    • Strichaufzählung
      literarische Zeugnisse unterschiedlicher Kulturen aus der Antike und dem Mittelalter kennen und Bezüge zur Gegenwart herstellen; Beispiele deutschsprachiger Literatur von Beginn der Neuzeit bis zur Französischen Revolution kennen und sie in den Kontext europäischer Literatur stellen

Werkpoetik

  • Strichaufzählung
    Kennzeichen ästhetischer Texte kennen
  • Strichaufzählung
    Merkmale von Textarten und Genres feststellen und als Mittel der Textintention verstehen
  • Strichaufzählung
    Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen; Erzählerin bzw. Erzähler und lyrisches Ich in ihrer Funktion erfassen
  • Strichaufzählung
    Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen
  • Strichaufzählung
    sprachliche Verfahren in ästhetischen Texten aufzeigen, filmsprachliche Mittel erfassen

Rezeption und Interpretation

  • Strichaufzählung
    den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren
  • Strichaufzählung
    Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben
  • Strichaufzählung
    Interpretationsversuche auf Basis von Textbeschreibung und Kontexten anstellen
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Ansätze der Textanalyse erproben

7. und 8. Klasse:

Texte und Kontexte

  • Strichaufzählung
    ästhetische Texte im historischen, kulturellen, biografischen, psychologischen und philosophischen Kontext erfassen
  • Strichaufzählung
    deutschsprachige, insbesondere österreichische Literatur vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen
  • Strichaufzählung
    multikulturelle Bezüge (Vielvölkerstaat, Exil, ethnische Minderheiten, Migration usw.) kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Beispiele künstlerischer Filme kennen
  • Strichaufzählung
    das Spannungsfeld von Leserinnen und Lesern, Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Markt, Gesellschaft und Politik erschließen

Werkpoetik

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Wirkungen verbaler, visueller, akustischer Ausdrucksmöglichkeiten erfassen
  • Strichaufzählung
    Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen
  • Strichaufzählung
    Themen, Stoffe, Motiven, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen
  • Strichaufzählung
    Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren
  • Strichaufzählung
    Sprache, Sprachreflexion und Erzählen als Thema der Literatur verstehen
  • Strichaufzählung
    Wechselwirkungen literarischer und filmischer Erzählweisen aufzeigen, Filmsemiotik wahrnehmen

Rezeption und Interpretation

  • Strichaufzählung
    sich im aktuellen und historischen Textuniversum zurechtfinden
  • Strichaufzählung
    Rezeptionsverhalten als Identifikation, Projektion und Distanzierung erkennen
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Ansätze der Textanalyse erproben
  • Strichaufzählung
    Interpretationen auf Basis von Textbeschreibung, Kontexten und Sekundärliteratur vornehmen
  • Strichaufzählung
    verstehen, auf welche Weise Texten Bedeutung zugeschrieben wird
  • Strichaufzählung
    zu einem eigenen begründeten Urteil kommen

Mediale Bildung 5. bis 8. Klasse:

Mediennutzungskompetenz entwickeln

  • Strichaufzählung
    Wissen aus Medien erfassen: Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen
  • Strichaufzählung
    Daten aus komplexen konventionell oder elektronisch gespeicherten Datenmengen selektieren, analysieren, strukturieren, interpretieren und online oder offline präsentieren
  • Strichaufzählung
    Fertigkeiten des Informationslesens in den Neuen Medien anwenden: Querlesen, Parallellesen, Wahrscheinlichkeitslesen, Hypertextlesen, multimediales Lesen usw.
  • Strichaufzählung
    über Orientierungskompetenz, Strategiekompetenz und Entscheidungskompetenz verfügen
  • Strichaufzählung
    die Neuen Medienformate rezeptiv und produktiv nützen
  • Strichaufzählung
    Medien zur Kommunikation nützen und als Basis multikultureller Kontakte fördern

Medienkulturkompetenzen entwickeln

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Medienproduktionsformen (Buch und andere Printmedien, Film, Fernsehen, Video, Rundfunk, Neue Medien) kennen sowie ihre Organisationsstrukturen und wechselseitige Durchdringung erfassen
  • Strichaufzählung
    historische Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche Auswirkungen der Medien erkennen und ihre lebensgestaltenden Funktionen reflektieren
  • Strichaufzählung
    Interessen und Absichten hinter (multi-)medialen Texten und Produkten analysieren und bewerten sowie manipulative Zielsetzungen erkennen
  • Strichaufzählung
    Mediensprachen als semiotische Systeme verstehen
  • Strichaufzählung
    sprachliche und mediale Kommunikationsmittel verantwortungsbewusst einsetzen
  • Strichaufzählung
    künstlerische Ausdrucksformen in allen Medien (Buch und andere Printmedien, Theater, Film, Fernsehen, Video, Rundfunk, Neue Medien) rezipieren, vergleichen und zueinander in Beziehung setzen

Sprachreflexion 5. bis 8. Klasse:

Sprachliche und grammatische Phänomene

  • Strichaufzählung
    grammatische Phänomene in ihrem Kontext reflektieren
  • Strichaufzählung
    die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen
  • Strichaufzählung
    mit Sprachwandel in verschiedenen Formen als gesellschaftlichen Wandel vertraut werden:
    • Strichaufzählung
      historische Sprachentwicklung, gegenseitige Beeinflussung von Sprachen und Varietäten, Normenwandel als Auseinandersetzung mit dem Phänomen sprachlicher Normen
  • Strichaufzählung
    die Beziehung von Sprache und außersprachlicher Wirklichkeit als Problem erkennen
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen Sprache und Denken überlegen

Sprach- und Kommunikationsverhalten

  • Strichaufzählung
    sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren
  • Strichaufzählung
    verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen
  • Strichaufzählung
    öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisieren
  • Strichaufzählung
    zu sprachkritischen Diskursen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache) beitragen

Beziehungen zwischen Sprachvarianten und Sprachen

  • Strichaufzählung
    sich mit innerer und äußerer Mehrsprachigkeit auseinandersetzen

Literarische Sprache

  • Strichaufzählung
    literarische Sprache, ihre Formen, ihren Wandel, ihre Besonderheiten und Verbindungen zur Alltagssprache beachten

LEBENDE FREMDSPRACHE (Erste, Zweite)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für die Erste lebende Fremdsprache (5. bis 8. Lernjahr) und für die Zweite lebende Fremdsprache (1. bis 4. Lernjahr bzw. 3. bis 6. Lernjahr).

Handlungsorientierte Fremdsprachenkompetenz

Ziel des Fremdsprachenunterrichts der Oberstufe ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, in der jeweiligen Fremdsprache grundlegende kommunikative Anforderungen des gesellschaftlichen Lebens zu erfüllen und sich in den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben in einer breiten Palette von privaten, beruflichen und öffentlichen Situationen sprachlich und kulturell angemessen zu verhalten.

Darüber hinaus kommt dem Fremdsprachenunterricht die Aufgabe zu, einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Sachkompetenz, Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, methodische Kompetenz ua.) zu leisten. Sozialen Kompetenzen in multikulturellen Umgebungen ist dabei besonderes Augenmerk zu widmen.

Interkulturelle Kompetenz

Durch interkulturelle Themenstellungen ist die Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für die Sprachenvielfalt Europas und der Welt zu verstärken, Aufgeschlossenheit gegenüber Nachbarsprachen – bzw. gegenüber Sprachen von autochthonen Minderheiten und Arbeitsmigrantinnen und -migranten des eigenen Landes – zu fördern und insgesamt das Verständnis für andere Kulturen und Lebensweisen zu vertiefen. Die vorurteilsfreie Beleuchtung kultureller Stereotypen und Klischees, die bewusste Wahrnehmung von Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten sowie die kritische Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen bzw. mit österreichischen Gegebenheiten sind dabei anzustreben.

Wenn sich Schülerinnen und Schüler im Klassenverband befinden, denen Fremdsprachen als Muttersprachen bzw. als Zweitsprachen innerhalb der Familie dienen, sind deren besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht sowohl individuell zu fördern als auch in der Klassengemeinschaft zu nutzen.

Kompetenz zum lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernen

Der Fremdsprachenunterricht hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern ein breites Spektrum an Sprachlernstrategien für den weiteren selbstständigen Spracherwerb im Sinne des lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernens zu erschließen. Möglichkeiten zur Selbstevaluation sind dabei besonders zu berücksichtigen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Im Fremdsprachenunterricht ist der europäischen Dimension sowie den zunehmenden Mobilitätsanforderungen an die Bürgerinnen und Bürger der europäischen Gemeinschaft Rechnung zu tragen; die positiven Auswirkungen von Fremdsprachenkenntnissen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandorte sind dabei deutlich zu machen. Im Hinblick auf eine transnational orientierte Berufs- bzw. Studierfähigkeit sind mündliche und schriftliche Fremdsprachenkompetenz in ausgewogener Relation zu fördern und auf die Befähigung zur gezielten Nutzung fremdsprachlicher Informationsquellen auszurichten.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Bei der Entwicklung der allgemeinen Sprachkompetenz als Grundlage von Denk-, Ausdrucks-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit kommt dem Fremdsprachenunterricht im Fächerkanon insgesamt eine tragende Rolle zu.

Mensch und Gesellschaft:

Durch die Auswahl geeigneter fremdsprachlicher Themenstellungen ist die Weltoffenheit der Schülerinnen und Schüler sowie ihr Verständnis für gesellschaftliche Zusammenhänge zu fördern. Konfliktfähigkeit, Problemlösungskompetenz und Friedenserziehung sind auch im Fremdsprachenunterricht als zentrale Lehr- und Lernziele zu betrachten. Zudem ist im Fremdsprachenunterricht eine Sprachregelung zu vermitteln und zu pflegen, die der Gleichberechtigung der sozialen Geschlechter entspricht.

Natur und Technik:

Auch im Fremdsprachenunterricht sind gelegentlich fachsprachliche Texte zu bearbeiten, die eine kritische Auseinandersetzung mit human-, sozial-, naturwissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftsbezogenen Entwicklungen ermöglichen.

Kreativität und Gestaltung:

In Fortsetzung zur Unterstufe ist im Fremdsprachenunterricht der Oberstufe methodisch und inhaltlich die Möglichkeit zu kreativen Aktivitäten in der Fremdsprache anzubieten (wie zB Theater, Spiel, Simulationen, Schreiben als kreative Ausdrucksform). Dabei sind die Schülerinnen und Schüler in die Reflexion über den lernpsychologischen Gewinn des Einsatzes vielfältiger Kreativtechniken mit einzubeziehen.

Gesundheit und Bewegung:

Kommunikative Anlässe über eine der Gesundheit zuträgliche Lebensführung sind auch im Fremdsprachenunterricht zu nutzen bzw. herzustellen.

Didaktische Grundsätze:

Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lernziel

Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind.

Gleiche Gewichtung der Fertigkeitsbereiche

Die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben sind mit gleicher Gewichtung, regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Auf Praxisrelevanz sowie steigende Authentizität der Sprachmittel und Sprachsituationen ist dabei besonders zu achten.

Berücksichtigung der Lernersprache

Im Fremdsprachenunterricht ist auf allen Lernstufen zu berücksichtigen, dass sich Schülerinnen und Schüler der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern und Fehler ein selbstverständliches und konstruktives Merkmal des Sprachenlernens darstellen. Zielsprachliche Richtigkeit ist dennoch in einem sinnvollen Maß anzustreben; lernersprachliche Abweichungen von der Zielsprache sind dabei stets niveaubezogen und aufgabenspezifisch zu behandeln.

Zielsprache als Unterrichtssprache

Als Unterrichtssprache ist so viel Zielsprache wie möglich, so wenig Deutsch wie nötig einzusetzen. Die Techniken mündlicher und schriftlicher Übertragung und Übersetzung in die Muttersprache sind auf niedrigeren Lernniveaus nur als punktuelle lernstrategische Zwischenschritte, zB zur Vertiefung von Textverständnis und Grammatikvermittlung, anzuwenden. Auf fortgeschritteneren Lernniveaus hingegen sind Übertragung und Übersetzung den Schülerinnen und Schülern als Arbeitstechniken grundsätzlich vertraut zu machen.

Reflektierender Sprachenvergleich

Der reflektierende Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- bzw. Muttersprache, mit Volksgruppen- und Nachbarsprachen bzw. mit anderen Fremdsprachen) ist im Unterricht zu fördern. Durch vergleichende Beobachtungen ist die Effizienz des Spracherwerbs zu steigern, die allgemeine Sprachlernkompetenz zu erhöhen und ein vertieftes Sprachverständnis zu ermöglichen.

Beim Erwerb einer zweiten, dritten oder weiteren Fremdsprache ist das Zurückgreifen auf bereits vorhandene Fremdsprachenkompetenzen als besonderer lernstrategischer Vorteil bewusst zu machen und konsequent zu nutzen (Tertiärspracheneffekt).

Vielfalt von Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien

Eine breite Streuung an schülerzentrierten, prozess- und produktorientierten Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien ist sowohl dem Fremdsprachenerwerb als auch der Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Schlüsselkompetenzen) dienlich und somit generell anzustreben. Dabei sind verschiedenste Arbeitstechniken einzusetzen (wie zB Stationenbetrieb, offenes Lernen, Präsentationen mithilfe von Medien bzw. anderen Hilfsmitteln, Projektarbeit, Lese- und Lerntagebücher, Portfolios).

Im Rahmen der Lehrmethoden und Arbeitsformen sind verschiedene Wahrnehmungs- und Verarbeitungskanäle zu nutzen und entsprechend vielfältige Angebote an Lernstrategien in den Unterricht zu integrieren. Unterschiedliche Voraussetzungen bezüglich Lerntypen, Lernstile, Lerntempo, sozialer Fertigkeiten, Stärken und Schwächen sind auch in einer differenzierten Lernberatung der Schülerinnen und Schüler durch die Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich zu berücksichtigen.

Vertrautheit mit Lehrmaterialien, Nachschlagewerken und Hilfsmitteln

Im Umgang mit Lehr- und Lernmaterialien, Nachschlagewerken, Grammatikübersichten, zwei- und einsprachigen Wörterbüchern in Print-, Ton-, Datenträger- und Online-Version sind die Schülerinnen und Schüler zu Geläufigkeit und Eigenständigkeit hinzuführen.

Die Benutzung von zwei- bzw. einsprachigen Wörterbüchern ist bereits ab dem ersten Lernjahr zu üben.

Zur Schulung von Aussprache und Akzentuierung ist das rezeptive Beherrschen der internationalen Lautschrift anzustreben.

Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind auch im Fremdsprachenunterricht vielseitig zu nutzen (zB bei der Bearbeitung von Lehrinhalten, zur Schulung von Arbeitstechniken und im Rahmen von Schularbeiten oder der Führung von Portfolios).

Für die Aktualität der Lehrmaterialien, Texte und Arbeitsunterlagen ist laufend zu sorgen.

Einbindung authentischer Begegnungen

Im Fremdsprachenunterricht ist höchstmögliche Authentizität der zum Einsatz kommenden sprachlichen Mittel auch durch direkte persönliche Begegnungen mit Personen zu fördern, deren Muttersprache die gelehrte Fremdsprache ist (zB durch den Einsatz von Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten im schulischen Alltag). Schulveranstaltungen wie Austauschprogramme, Intensivsprachwochen bzw. andere Formen von Auslandsaufenthalten und Auslandskontakten ermöglichen authentische Begegnungen.

Fächerübergreifende Aktivitäten

Grundlegende Charakteristika von Sprache und Kommunikation sind – im Sinne eines Gesamtsprachenkonzepts – in fächerübergreifender Kooperation mit anderen (klassischen und lebenden) Fremdsprachen sowie mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch zu behandeln.

Zum Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprachen in nicht-sprachenspezifischen Fächern siehe Paragraph 16, des Schulunterrichtsgesetzes.

Erwerb linguistischer Kompetenzen

Lautwahrnehmung, Aussprache und Intonation sind in dem Maße zu schulen, wie sie eine in der Zielsprache angemessene Verständigung gewährleisten. Eine Annäherung der Aussprache an die Standardaussprache ist zwar wünschenswert, darf jedoch nicht zur Überforderung der Schülerinnen und Schüler führen.

Wortschatz und Idiomatik sind situationsorientiert, im Kontext und systematisch zu erweitern. Dabei ist insgesamt zu beachten, dass das rezeptive Sprachvermögen der Schülerinnen und Schüler im Bereich von Wortschatz und Idiomatik das produktive Sprachvermögen übertrifft.

Schülerinnen und Schüler sollen angeregt werden ihren Wortschatz durch außerschulische Lektüre fremdsprachiger Texte und literarischer Werke auch eigenständig zu erweitern.

Grammatik ist im Fremdsprachenunterricht vorrangig unter funktionalem Aspekt zu erarbeiten; das heißt, die Beschäftigung mit spezifischen Sprachstrukturen und Grammatikübungen hat überwiegend im Rahmen themen- und situationsbezogener kommunikativer Aktivitäten und Strategien zu erfolgen. Das kognitive Erfassen von Regeln der Wort- und Satzbildung ist dabei in erster Linie als Lernhilfe zu nutzen und soll besonders strukturbetonten Lernertypen entgegenkommen.

Komplexität und Vielfalt der sprachlichen Mittel zur Bewältigung kommunikativer Aufgaben sind im Laufe der Oberstufe stetig zu intensivieren. Die entsprechenden grammatischen Strukturen sind begleitend dazu in zyklischer Progression zu erarbeiten.

Bei fortschreitendem Lernzuwachs auf höheren Lernstufen ist – über das Lehr- und Lernziel der erfolgreichen Kommunikation hinaus – dem Prinzip der Sprachrichtigkeit zunehmende Bedeutung beizumessen.

Erwerb pragmatischer Kompetenzen

Die Befähigung, fremdsprachliche Mittel zu bestimmten kommunikativen Zwecken einzusetzen, ist Kernaufgabe des Fremdsprachenunterrichts; damit ist den Sprachfunktionen eine zentrale Rolle einzuräumen (wie zB Absicht, Fähigkeit, Möglichkeit, Notwendigkeit, Wunsch, Vermutung, Zustimmung, Ablehnung, Begründung, Bedingung ausdrücken; Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren oder Rederecht behalten bzw. abgeben).

Bei der Anwendung fremdsprachlicher Mittel ist im Laufe des Lernzuwachses zunehmend auf Kohärenz, Logik, Flüssigkeit, Klarheit und Angemessenheit des Ausdrucks zu achten.

Begleitend zu den sprachlichen Mitteln ist die Kenntnis grundlegender Formen der non-verbalen Kommunikation zu vermitteln (wie kulturelle Konventionen bezüglich Gestik, Mimik, Körperhaltung, Augen- und Körperkontakt sowie räumlicher Abstand von Sprechern und Sprecherinnen in Interaktionssituationen).

Erwerb soziolinguistischer Kompetenzen

Mit fortschreitendem Lernzuwachs sind zunehmend Registerunterschiede zwischen neutralen, formellen, informellen, freundschaftlichen bzw. vertraulichen Sprachformen zu beachten, die dazu beitragen, dass sich die Schülerinnen und Schüler sprachlich sozial angemessen verhalten; den Höflichkeitskonventionen kommt dabei besondere Bedeutung zu.

Nationale Sprachvarietäten sind exemplarisch in den Fertigkeitsbereich Hörverstehen zu integrieren. Bei speziell gegebenen Interessensschwerpunkten sind auch regionale, soziale, berufsspezifische und nicht-muttersprachliche Sprachvarianten zu berücksichtigen. Handelt es sich bei der gelehrten Fremdsprache um eine internationale Verkehrssprache (Lingua franca) ist auch der Kontakt mit nicht-muttersprachlichen Aussprachevarianten zu ermöglichen.

Vielfältige Kommunikationssituationen

Um größtmögliche fremdsprachliche Kompetenz für private, berufliche und studienbezogene Kommunikationssituationen zu erreichen, sind die fremdsprachlichen Mittel in eine möglichst breite Streuung von öffentlichen und privaten situativen Kontexten einzubetten (wie zB häuslicher Bereich, Familie, Restauration, öffentliche Räume, Bildungseinrichtungen, Verkehrsmittel, Geschäfte, Behörden, Unternehmen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Kultur, Sport).

Vielfältige Themenbereiche und Textsorten

Zur Erlangung eines möglichst umfassenden lexikalischen Repertoires sind verschiedenste Themenbereiche zu bearbeiten (wie zB Sprache und ihre Anwendungsmöglichkeiten; Rolle der Medien; Arbeit und Freizeit; Erziehung; Lebensplanung; Einstellungen und Werte; Zusammenleben; aktuelle soziale, wirtschaftliche und politische Entwicklungen; Prozesse der Globalisierung; kulturelle und interkulturelle Interaktion; Umwelt; aktuelle Entwicklungen in Technik und Wissenschaft; Kunst in ihren Ausdrucksformen Literatur, Musik, bildende Künste). Spezielle thematische Schwerpunkte sind jeweils im Einklang mit individuellen Interessenslagen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie mit aktuellen Ereignissen zu setzen.

Die verschiedenen Themenbereiche sind durch möglichst vielfältige Textsorten zu erschließen (wie zB Sachverhaltsdarstellungen, Analysen, Stellungnahmen, Anweisungen, Zusammenfassungen, Berichte, Beschreibungen, Kommentare, Reflexionen, Geschichten, Dialoge, Briefe, E-Mails, Märchen, Lieder, Gedichte).

Im Sinne einer humanistisch orientierten Allgemeinbildung ist bei der thematischen Auswahl fremdsprachiger Texte auch literarischen Werken ein entsprechender Stellenwert einzuräumen.

Länder und Kulturen

Durch entsprechende Auswahl der Unterrichtsmittel ist für grundlegende Einblicke in Gesellschaft, Zivilisation, Politik, Medien, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Kunst des betreffenden Sprachraumes zu sorgen.

Leistungsfeststellung

Für jene Klassen, an welchen die teilzentrale standardisierte Reifeprüfung (gemäß Paragraph 78 b,, Paragraph 82 c, bzw. Paragraph 82, Absatz 5 p, Ziffer 2, Litera a und b SchUG in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 73 aus 2012,) durchgeführt werden wird, findet für den Zeitrahmen von Schularbeiten der Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten bis zur vorletzten Schulstufe die Vorlage und Bearbeitung der Aufgabenbereiche (rezeptive Kompetenzen „Lese- und Hörverstehen“ sowie produktive Kompetenzen „Sprachverwendung im Kontext und Schreiben“) in der genannten Reihenfolge und in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt erfolgen können, in der vorletzten und letzten Schulstufe zu erfolgen haben. In den standardisierten Fremdsprachen ist die Verwendung von Hilfsmitteln nicht zulässig. In nicht standardisierten Fremdsprachen ist die Verwendung eines (elektronischen) Wörterbuches zulässig, der Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig.

Lehrstoff: Kompetenzniveaus A1 – B2 des Europäischen Referenzrahmens (GER)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2, B1 und B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER und umfassen die Kann-Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängend Sprechen und Schreiben sowie die Deskriptoren zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen.

Raster zu den Fertigkeitsbereichen Kompetenzniveau A1

Hören: Die Schülerinnen und Schüler können vertraute Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, ihre Familie oder auf konkrete Dinge um sie herum beziehen, vorausgesetzt es wird langsam und deutlich gesprochen.

Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, zB auf Schildern, Plakaten oder in Katalogen.

An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können sich auf einfache Art verständigen, wenn ihre Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und ihnen dabei hilft zu formulieren, was sie zu sagen versuchen. Sie können einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt.

Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können einfache Wendungen und Sätze gebrauchen, um Leute, die sie kennen, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo sie wohnen.

Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können eine kurze einfache Postkarte schreiben, zB Feriengrüße. Sie können auf Formularen, zB in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen.

Kompetenzniveau A2

Hören: Die Schülerinnen und Schüler können einzelne Sätze und die gebräuchlichsten Wörter verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht (zB sehr einfache Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Sie verstehen das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen.

Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können ganz kurze, einfache Texte lesen. Sie können in einfachen Alltagstexten (zB Anzeigen, Prospekten, Speisekarten oder Fahrplänen) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden. Sie können kurze, einfache persönliche Briefe verstehen.

An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um vertraute Themen und Tätigkeiten geht. Sie können ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst ein Gespräch in Gang zu halten.

Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können mit einer Reihe von Sätzen und mit einfachen Mitteln zB ihre Familie, andere Leute, ihre Wohnsituation, ihre Ausbildung und ihre gegenwärtige (oder letzte berufliche) Tätigkeit als Schülerinnen und Schüler beschreiben.

Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können kurze, einfache Notizen und Mitteilungen schreiben. Sie können einen ganz einfachen persönlichen Brief schreiben, zB um sich für etwas zu bedanken.

Kompetenzniveau B1

Hören: Die Schülerinnen und Schüler können die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Sie können vielen Radio- oder Fernsehsendungen über aktuelle Ereignisse und über Themen aus ihrem (Berufs- und) Interessengebiet die Hauptinformationen entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird.

Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache vorkommt. Sie können private Briefe verstehen, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird.

An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Sie können ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die ihnen vertraut sind, die sie persönlich interessieren oder die sich auf Themen des Alltags wie Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen, aktuelle Ereignisse beziehen.

Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse oder ihre Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben. Sie können kurz ihre Meinungen und Pläne erklären und begründen. Sie können eine Geschichte erzählen oder die Handlung eines Buches oder Films wiedergeben und ihre Reaktionen beschreiben.

Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können über Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, einfache zusammenhängende Texte schreiben. Sie können persönliche Briefe schreiben und darin von Erfahrungen und Eindrücken berichten.

Kompetenzniveau B2

Hören: Die Schülerinnen und Schüler können längere Redebeiträge und Vorträge verstehen und auch komplexer Argumentation folgen, wenn ihnen das Thema einigermaßen vertraut ist. Sie können im Fernsehen die meisten Nachrichtensendungen und aktuellen Reportagen verstehen. Sie können die meisten Spielfilme verstehen, sofern Standardsprache gesprochen wird.

Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können Artikel und Berichte über Probleme der Gegenwart lesen und verstehen, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten. Sie können zeitgenössische literarische Prosatexte verstehen.

An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachensprechern und -sprecherinnen recht gut möglich ist. Sie können sich in vertrauten Situationen aktiv an einer Diskussion beteiligen und ihre Ansichten begründen und verteidigen.

Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können zu vielen Themen aus ihren Interessengebieten eine klare und detaillierte Darstellung geben. Sie können einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können über eine Vielzahl von Themen, die sie interessieren, klare und detaillierte Texte schreiben. Sie können in einem Aufsatz oder Bericht Informationen wiedergeben oder Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt darlegen. Sie können Briefe schreiben und darin die persönliche Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen deutlich machen.

Kompetenzniveaus und Lernjahre

Die folgende Zuordnung von Kompetenzniveaus und Lernjahren gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Niveaus sind dabei stets vorauszusetzen.

Wird verschiedenen Lernjahren das gleiche Kompetenzniveau zugeordnet, so sind die Fertigkeiten dieses Niveaus im höheren Lernjahr durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten entsprechend zu vertiefen und zu festigen.

Erste lebende Fremdsprache

5. bis 8. Lernjahr:

Nach dem 5. Lernjahr (5. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache

Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: B1

Nach dem 6. Lernjahr (6. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache

Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: B1, bei gleichzeitiger Erweiterung und Vertiefung der kommunikativen Situationen, Themenbereiche und Textsorten.

Nach dem 7. und 8. Lernjahr (8. Klasse) der ersten lebenden Fremdsprache

Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: B2

Zweite lebende Fremdsprache

1. bis 4. Lernjahr:

Nach dem 1. Lernjahr (5. Klasse) der Zweiten lebenden Fremdsprache

Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen: A1

Lesen, Schreiben: A2

Nach dem 2. Lernjahr (6. Klasse) der Zweiten lebenden Fremdsprache

Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2, bei gleichzeitiger Erweiterung und Vertiefung der kommunikativen Situationen, Themenbereiche und Textsorten.

Nach dem 3. und 4. Lernjahr (8. Klasse) der Zweiten lebenden Fremdsprache

Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben, Lesen: B1

3. bis 6. Lernjahr:

Nach dem 3. Lernjahr (5. Klasse) der Zweiten lebenden Fremdsprache

Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2

Lesen: B1

Nach dem 4. Lernjahr (6. Klasse) der Zweiten lebenden Fremdsprache

Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen: A2

Lesen, Schreiben: B1

Nach dem 5. und 6. Lernjahr (8. Klasse) der Zweiten lebenden Fremdsprache

Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: B1

Lesen: B2

LATEIN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Lateinunterricht öffnet den Zugang zur europäischen Sprachenlandschaft:

  • Strichaufzählung
    er führt über den Spracherwerb zum Übersetzen und Interpretieren von Originaltexten
  • Strichaufzählung
    er erleichtert durch modellhafte Sprachbetrachtung und Sprachreflexion das Erlernen von Fremdsprachen und vertieft das Verständnis für die Muttersprache
  • Strichaufzählung
    er gibt Einblick in wissenschaftliche Fachsprachen
  • Strichaufzählung
    er steigert somit die aktive und passive Sprachkompetenz.

Latein eröffnet durch intensive Auseinandersetzung mit Schlüsseltexten Europas vielfältige Zugänge zur europäischen Geisteswelt:

  • Strichaufzählung
    Latein schlägt Brücken von der antik-heidnischen Kultur über das christlich geprägte Mittelalter, über Humanismus und Aufklärung bis in die Gegenwart
  • Strichaufzählung
    Latein bietet einen Einblick in die Grundlagen und die Entwicklung der europäischen Literatur- und Kunstgeschichte
  • Strichaufzählung
    Latein vermittelt beispielhaft die Rezeption und Wirkungsgeschichte von Ideen, Motiven und Stoffen europäischen Bewusstseins
  • Strichaufzählung
    Latein fördert somit das historische Denken und die “kulturelle Erinnerung”.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Latein führt durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen aus verschiedenen historischen Epochen zur Fähigkeit, in lebenslangen Lernprozessen Wertbegriffe und gesellschaftlich-politische Konventionen zu analysieren. Durch die intensive Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Kunst werden Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Sinne einer umfassenden Bildung gefördert.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Erfassen von komplexen Sprachstrukturen und Textsequenzen; kritische Auseinandersetzung mit Textinhalten; Steigerung der persönlichen Ausdrucksfähigkeit in der Präsentation

Mensch und Gesellschaft:

Bewusst machen der Verantwortung für die eigene Person, die Gesellschaft und die Umwelt; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten und Normen der Gesellschaft in ihrer Zeitgebundenheit; flexibler Umgang mit den Herausforderungen im sozialen Kontext

Natur und Technik:

Förderung des analytischen und systemhaften Denkens; Schaffung eines Fundus der Fachterminologie; Sensibilisierung für ethische Problemstellungen im Zusammenhang mit Mensch, Natur und Umwelt

Kreativität und Gestaltung:

Erweiterung der sprachlichen Kreativität des Einzelnen; Anregung zum kreativ-produktiven Umgang mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen

Gesundheit und Bewegung:

Kontrastive Betrachtung von Körperlichkeit, Gesundheitsbewusstsein und Lebensstil

Didaktische Grundsätze:

Unterrichten in Modulen

Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Modulen zusammen. Module sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten unterschiedlicher Gattung und unterschiedlicher Autoren basieren. Bei der Auswahl der Texte ist eine breite Streuung von der Antike bis in die Neuzeit anzustreben. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte usw. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen.

Alle Module sind zu behandeln. Deren Reihenfolge ist innerhalb von zwei Schuljahren frei wählbar mit Ausnahme des verpflichtenden Einstiegsmoduls. Dadurch soll eine inhaltliche Abstimmung mit anderen Fächern ermöglicht werden. Empfehlenswert ist eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul relevanten erarbeiteten Inhalte.

In der Lektürephase des sechsjährigen Lateinunterrichts ist innerhalb von zwei Jahren (5. und 6. Klasse, 7. und 8. Klasse) jeweils ein Modul als Projektmodul zu gestalten. Dessen Thema ist frei wählbar, es kann aber auch eines der vorgegebenen Module als Projektmodul konzipiert werden. Im vierjährigen Lateinunterricht ist innerhalb von zwei Jahren (7. und 8. Klasse) eines der vorgegebenen Module als Projektmodul zu gestalten.

Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung

Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Dabei ist die Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler unter anderem durch projektorientiertes Arbeiten und selbstständiges Beschaffen von Informationen (auch mittels IKT) zu fördern.

Die Auswahl und der Schwierigkeitsgrad der Texte haben sich an Alter und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler zu orientieren.

Auf Grund des breiten Themenspektrums bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden.

Die Schülerinnen und Schüler sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten.

Schülerinnen und Schüler sind dazu anzuhalten, bei der Präsentation modulimmanenter Inhalte auf eine entsprechende rhetorische Ausgestaltung und die Anwendung adäquater Techniken zu achten.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch wissenschaftliche Propädeutik auf ein Studium und lebensbegleitendes Lernen vorzubereiten.

Die Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge und Studienreisen ist anzustreben, wobei zur Vorbereitung, wenn möglich, regionale Quellen zu berücksichtigen sind.

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern ist ab der Lektürephase zu gestatten.

Lehrstoff (sechsjähriges Latein): 5. und 6. Klasse:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Ziele erreichen:

Gestalten und Persönlichkeiten aus Mythologie und Geschichte (verpflichtend als Einstiegsmodul)

  • Strichaufzählung
    anhand von einfachen Texten verschiedene Gestalten aus Mythologie und Geschichte kennen lernen, welche die europäische Geistes- und Kulturgeschichte geprägt haben

der Mensch in seinem Alltag

  • Strichaufzählung
    anhand von Texten aus verschiedenen Epochen Bereiche des Alltagslebens wie Familie und Erziehung, Wohnen und Architektur, Massenunterhaltung, Sklaverei, Ernährung und Gesundheit usw. kennen lernen und durch Vergleich mit der eigenen Lebenssituation ein erweitertes Kulturverständnis gewinnen

Eros und Amor

  • Strichaufzählung
    mit dem facettenreichen Phänomen Liebe in unterschiedlicher literarischer Darstellung vertraut werden und dabei auch erleben, wie ein lyrisches Ich seine Empfindungen ausdrückt; sich in der Auseinandersetzung mit Leid und Leidenschaft großer Liebender über die Rolle von Liebe und Partnerschaft für das eigene Leben bewusst werden

Begegnung und Umgang mit dem Fremden

  • Strichaufzählung
    durch die Auseinandersetzung mit literarischen Zugängen zu fremden Lebens- und Denkformen (zB Ethnographie, Reisebericht, ...) eigene Standpunkte gewinnen und dabei lernen, das Anders-Denken und Anders-Sein zu reflektieren und zu respektieren

Herkunft, Idee und Bedeutung Europas

  • Strichaufzählung
    die Entwicklung Europas zu einem Kulturraum kennen; ausgehend vom Mythos anhand von Schlüsseltexten der europäischen Geschichte Einsicht in politische und gesellschaftliche Strukturen gewinnen und das Verständnis für die europäische Identität stärken

Austria Latina

  • Strichaufzählung
    die Spuren der Romanisierung und Christianisierung in den Gebieten des heutigen Österreich und seiner Nachbarn kennen lernen und ausgehend von schriftlichen und archäologischen Zeugnissen im lokalen und regionalen Umfeld eine Vorstellung von den vielfältigen prägenden Einflüssen auf das heutige Österreich gewinnen

Der Mythos und seine Wirkung

  • Strichaufzählung
    den antiken Mythos in seiner bildhaften Darstellung menschlichen Daseins und seinem Versuch einer Welterklärung begreifen und seine vielfältige Wirkung in allen Bereichen der Kunst bis hin zum persönlichen Umfeld verstehen

7. und 8. Klasse:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Ziele erreichen:

Suche nach Sinn und Glück

  • Strichaufzählung
    kritische Auseinandersetzung mit philosophischen und poetischen Texten zu Grundfragen der menschlichen Existenz und dabei Lösungsmodelle als Anregung für die eigene Lebensbewältigung und Sinnfindung nutzen lernen

Witz, Spott, Ironie

  • Strichaufzählung
    Humor als gesellschaftliches und literarisches Phänomen erleben, das zeitgebundenen Konventionen unterliegt und in Formen wie Komödie, Epigramm, Satire und Anekdote lebendig wird; in kreativ-kritischer Auseinandersetzung die Grenze zwischen Lachen und Lächerlichkeit ausloten

Politik und Gesellschaft

  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für die Entwicklung unterschiedlicher Staats- und Gesellschaftsordnungen verstehen; Mechanismen der Politik und die aktive und passive Rolle der Einzelnen zwischen Freiheit und Verantwortung in der Gemeinschaft verstehen; gesellschaftliche Defizite als Ursache von Auseinandersetzungen bzw. utopischen Lösungsansätzen kennen lernen

Rhetorik, Propaganda, Manipulation

  • Strichaufzählung
    grundlegende Formen und Elemente rhetorischer Darstellung kennen lernen, die sprachlichen Instrumente und Effekte auch praktisch umsetzen und dabei anhand literarischer Beispiele erkennen, welche Risken einseitige Propaganda in sich birgt

“Religio”

  • Strichaufzählung
    Grundzüge der Entwicklung der antik-heidnischen Religionen und des Christentums nachvollziehen und deren bis in die Gegenwart reichende, Kultur und Politik prägende Wirkung erkennen; im Sinn der Erziehung zu Toleranz sowohl die Auseinandersetzungen zwischen den Religionen (antike Religionen – Christentum – Judentum – Islam) als auch ihr Zusammenwirken verstehen

Fachsprachen und Fachtexte

  • Strichaufzählung
    Erschließung fachsprachlicher Termini aus Bereichen wie Medizin, Naturwissenschaften, Mathematik und Recht mit Hilfe des bisher erworbenen Wortschatzes und der Wortbildungslehre; anhand der Lektüre von Sachtexten wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse von der Antike bis zur Neuzeit nachvollziehen und Latein als zentrale und prägende Sprache der Wissenschaft kennen lernen

Rezeption in Sprache und Literatur

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Entwicklung und das Weiterleben der lateinischen Sprache erwerben und diese aktiv im Sprachvergleich (romanische und slawische Sprachen, Deutsch, Englisch) anwenden; ausgehend von Originaltexten Einblick gewinnen, wie sehr Gattungen und Motive der lateinischen Literatur die westliche Kultur bis in die Gegenwart beeinflussen

Lehrstoff (vierjähriges Latein): 5. Klasse:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Ziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    Vertrautheit mit den Grundzügen des spezifischen Ordnungssystems der lateinischen Morphologie (Verb: Indikativ aktiv und passiv, Infinitive und Partizipia; Nomen: Kasus und Kongruenz, Adjektiva und Adverbia samt Steigerung, häufige Pronomina, Präpositionen) und der lateinischen Syntax (einfache Satzgefüge und satzwertige Konstruktionen); unter besonderer Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern durch unterschiedliche Lerntechniken und Sprachvergleich einen Basiswortschatz aufbauen und Kenntnisse der Wortbildungslehre erwerben; Einblick gewinnen in die antike Kultur und ihr Fortwirken bis in die Gegenwart

6. Klasse:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Ziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der lateinischen Morphologie (Verb: Konjunktiv aktiv und passiv, nd-Formen) und Syntax (konjunktivische Haupt- und Gliedsätze) erweitern und vertiefen; den Basiswortschatz festigen und erweitern und die effiziente Benutzung des Wörterbuchs lernen;
  • Strichaufzählung
    in der Lektürephase des zweiten Semesters die Kenntnisse der Morphologie und Syntax nach den Erfordernissen der Textsorte vertiefen und erweitern

Aus den folgenden beiden Modulen ist eines zu wählen:

Gestalten aus Mythologie, Legende und Geschichte

  • Strichaufzählung
    anhand von einfachen mythologischen, biographischen und hagiographischen Texten Gestalten und Persönlichkeiten kennen lernen, welche die europäische Geistes- und Kulturgeschichte geprägt haben

Der Mensch in seinem Alltag

  • Strichaufzählung
    anhand von einfachen Texten mit dem Alltagsleben in verschiedenen Epochen vertraut werden und durch Vergleich mit der eigenen Lebenssituation ein erweitertes Kulturverständnis gewinnen

7. und 8. Klasse:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Ziele erreichen:

Politik und Rhetorik

  • Strichaufzählung
    durch die Lektüre von historischen und philosophischen Texten Grundkenntnisse über mögliche Staats- und Gesellschaftsformen und ihre Entwicklung aneignen; die Mittel der Rhetorik als Instrument politischer und gesellschaftlicher Prozesse kennen lernen

Liebe, Lust und Leidenschaft

  • Strichaufzählung
    durch die Auseinandersetzung mit der dichterischen Darstellung von persönlichen Empfindungen und zwischenmenschlichen Beziehungen die Bedeutung von Liebe und Partnerschaft für die eigene Lebenswelt reflektieren

Formen der Lebensbewältigung

  • Strichaufzählung
    sich anhand von Texten philosophischen und religiösen Inhalts mit Grundfragen der menschlichen Existenz beschäftigen; Lösungsmodelle, wie sie die antike Philosophie und das Christentum bieten, als Anregung für die eigene Lebensbewältigung und Sinnfindung nutzen lernen

Heiteres und Hintergründiges

  • Strichaufzählung
    am Beispiel der kleinen Form wie Epigramm, Anekdote und Fabel erleben, wie gesellschaftliche und politische Missstände und menschliche Schwächen in humoristischer Weise thematisiert und kommentiert werden, und sich damit in kreativ-kritischer Weise auseinander setzen

Latein und Europa

  • Strichaufzählung
    anhand von Schlüsseltexten Europas den Einfluss der Romanisierung und Christianisierung auf die Regionen Europas bis in die Gegenwart kennen lernen; fokussierend auf die Austria Latina in exemplarischer Weise archäologische und schriftliche Zeugnisse im lokalen und regionalen Kontext kennen lernen

Fachsprachen und Fachtexte

  • Strichaufzählung
    Erschließung fachsprachlicher Termini aus Bereichen wie Medizin, Mathematik, Naturwissenschaften und Recht mit Hilfe des bisher erworbenen Wortschatzes und der Wortbildungslehre; anhand der Lektüre von Sachtexten wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse von der Antike bis zur Neuzeit nachvollziehen und Latein als zentrale und prägende Sprache der Wissenschaft kennen lernen

Mythos und Rezeption

  • Strichaufzählung
    wirkungsmächtige Beispiele des antiken Mythos kennen lernen und sein Fortleben in verschiedenen Bereichen der Kunst anhand von Beispielen nachvollziehen

GRIECHISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Griechischunterricht:

  • Strichaufzählung
    eröffnet durch intensive, exemplarische und diachrone Auseinandersetzung mit sprachlichen Phänomenen und Textinhalten vielfältige Zugangsmöglichkeiten zu zentralen Bereichen von Wissenschaft, Politik und Kultur
  • Strichaufzählung
    verhilft den Schülerinnen und Schülern zu denkerischer Tiefe und Orientierung in einer immer komplexeren und schnelllebigeren Welt und sensibilisiert und befähigt zur Teilnahme am intellektuellen Dialog
  • Strichaufzählung
    ermöglicht authentische Begegnungen mit Texten, die Europas Kultur geprägt haben und sie bis heute bestimmen
  • Strichaufzählung
    bietet einen Einblick in die Grundlagen und Entwicklung der europäischen Literatur- und Kunstgeschichte
  • Strichaufzählung
    befähigt die Schülerinnen und Schüler, archetypische Mythen und Paradigmen kennen zu lernen, sie zu rezipieren und in kritischer Auseinandersetzung mit ihnen Eigenständigkeit zu gewinnen
  • Strichaufzählung
    vermittelt Einsicht in wissenschaftliche Fachsprachen, in die Bildungsprinzipien wissenschaftlicher Fachterminologien sowie in den europäischen Kulturwortschatz
  • Strichaufzählung
    macht eine kontinuierliche Sprachentwicklung von fast drei Jahrtausenden nachvollziehbar und öffnet den Zugang zur byzantinischen Geisteswelt, die den osteuropäischen und vorderasiatischen Raum nachhaltig beeinflusst hat.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Griechisch führt durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen zur Fähigkeit, in lebenslangen Lernprozessen Wertbegriffe und gesellschaftlich-politische Konventionen zu analysieren. Durch die intensive Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Kunst wird Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Sinne einer umfassenden Bildung gefördert.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Erfassen von komplexen Sprachstrukturen und Ausdrucksmöglichkeiten; kritische Auseinandersetzung mit Textinhalten; das dialogische Prinzip als Mittel der Kommunikation

Mensch und Gesellschaft:

Einsicht in die Genese von gesellschaftlichen und politischen Ordnungssystemen und deren Bedeutung für das Individuum; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten und Normen der Gesellschaft in ihrer Zeitgebundenheit

Natur und Technik:

Förderung des analytischen und systemhaften Denkens; Schaffung eines Fundus der Fachterminologie; Sensibilisierung für naturwissenschaftliche Problemstellungen

Kreativität und Gestaltung:

Erweiterung der sprachlichen Kreativität des Einzelnen; Anregung zum kreativ-produktiven Umgang mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen

Gesundheit und Bewegung:

Bewusstmachen der politisch-gesellschaftlich-religiösen Bedeutung von Sport und des agonalen Gedankens in der Antike und ihrer Wirkung bis in die Gegenwart

Didaktische Grundsätze:

Unterrichten in Modulen

Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Modulen zusammen. Module sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten einer jeweils archetypischen Gattung bzw. eines Themas basieren. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte usw. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen. Empfehlenswert ist eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul relevanten erarbeiteten Inhalte.

Alle Module der 7. und 8. Klasse sind zu behandeln. Die Reihenfolge der einzelnen Module ist frei wählbar. Eines der Module ist als Projektmodul zu gestalten.

Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung

Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Dabei ist die Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler unter anderem durch projektorientiertes Arbeiten und selbstständiges Beschaffen von Informationen (auch mittels IKT) zu fördern.

Die Auswahl und der Schwierigkeitsgrad der Texte haben sich an Alter und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler zu orientieren.

Auf Grund des breiten Themenspektrums bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden.

In die Gestaltung aller Unterrichtseinheiten ist eine sinnvolle Auswahl aus der großen Fülle der Rezeption und Wirkungsgeschichte der griechischen Texte einzubeziehen.

Die Schülerinnen und Schüler sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch wissenschaftliche Propädeutik auf ein Studium und lebensbegleitendes Lernen vorzubereiten.

Die Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge und Studienreisen ist anzustreben.

Der Zeitrahmen für Schularbeiten und andere Formen der Leistungsfeststellung ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern ist ab der Lektürephase zu gestatten.

Lehrstoff: 5. Klasse:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Ziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    Vertrautheit mit der griechischen Schrift und den Grundzügen der attischen Morphologie (Verb: Verba auf -omega, verba contracta, unregelmäßige Stammformen häufiger Verba, alle Formen außer Plusquamperfekt, Futur römisch II und Dual; Nomen: Deklination der Substantiva und Adjektiva und häufiger Pronomina; Adverbia, Steigerung), Kasuslehre und Syntax (einfache Satzgefüge und satzwertige Konstruktionen, Verwendung des Konjunktivs und Optativs in Haupt- und einfachen Gliedsätzen); Aufbau eines Basiswortschatz unter besonderer Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern durch unterschiedliche Lerntechniken und Sprachvergleich und Erwerb von Kenntnissen der Wortbildungslehre; Einblick gewinnen in die antike griechische Kultur und ihr Fortwirken bis in die Gegenwart

6. Klasse:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Ziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der griechischen Morphologie (wichtige unregelmäßige Verba, Verba auf -my jota) und Syntax (komplexere Satzstrukturen) erweitern und vertiefen; den Basiswortschatz festigen und erweitern und die effiziente Benutzung des Wörterbuchs lernen
  • Strichaufzählung
    in der Lektürephase des zweiten Semesters die Kenntnisse der Morphologie und Syntax nach den Erfordernissen der Textsorte vertiefen und erweitern

Als Übergangsmodule stehen zur Auswahl:

Das Neue Testament als Basistext Europas

  • Strichaufzählung
    einen Überblick über den Aufbau und die verschiedenen Textsorten der biblischen Schriften gewinnen und dabei das Bibelgriechische in Grundzügen als einen entscheidenden Schritt hin zum Neugriechischen kennen lernen

Spott und Satire als Phänomene einer kritischen Gesellschaft

  • Strichaufzählung
    Verständnis dafür entwickeln, wie und warum traditionelle Götter- und Wertvorstellungen unter dem Einfluss philosophischer und gesellschaftlicher Entwicklungen kritisch hinterfragt und ins Lächerliche gezogen worden sind

Als erstes verpflichtendes Modul muss behandelt werden:

Sokrates als Typ und Archetyp des Philosophierens

  • Strichaufzählung
    die Gestalt des Sokrates und seine konsequente philosophische Haltung kennen lernen; mit Methoden und Inhalten seines Denkens auseinandersetzen und einen ersten Einblick in die prägende Wirkung seiner Denkstrategien gewinnen

7. und 8. Klasse:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Ziele erreichen:

Das griechische Denken als Fundament der Wissenschaften

  • Strichaufzählung
    das Denken der jonischen Naturphilosophen und ihre Modelle der Welterklärung als Ausgangspunkt westlicher Philosophie und Naturwissenschaft kennen lernen; exemplarisch mit grundsätzlichen philosophischen Fragen auseinander setzen; Erschließung fachsprachlicher Termini aus Bereichen wie Medizin, Mathematik, Naturwissenschaften mit Hilfe des bisher erworbenen Wortschatzes und der Wortbildungslehre; anhand der Lektüre von Sachtexten wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse der griechischen Antike nachvollziehen und Griechisch als eine prägende Sprache der Naturwissenschaften kennen lernen

Das griechische Epos als Prototyp europäischer Literatur

  • Strichaufzählung
    anhand der Lektüre vertraut werden mit den spezifischen Merkmalen der homerischen Kunstsprache, der Metrik, dem historischen Hintergrund der kretisch-mykenischen Kultur und der Tradition des epischen Gesangs; einen Überblick über den Aufbau der homerischen Epen gewinnen und Verständnis für die enorme Bedeutung des Mythos im Hinblick auf die Ausbildung der griechischen Identität sowie seine Wirkung auf Literatur und Geistesgeschichte entwickeln

Die griechische Lyrik als Impuls für die Darstellung subjektiven Empfindens

  • Strichaufzählung
    zu verschiedenen Formen griechischer Lyrik Zugang finden, deren Wirkung auf spätere Literaturen kennen und sich mit einzelnen Gedichten kreativ auseinander setzen

Das griechische Drama als Ursprung des europäischen Theaters

  • Strichaufzählung
    Bewusstsein für die religiösen Wurzeln der griechischen Komödie und Tragödie entwickeln; Kenntnisse über Form und Aufbau des griechischen Dramas, die gesellschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen von Theateraufführungen und über griechische Theaterbauten aneignen; durch die Lektüre und durch die Begegnung mit den Werken der großen Dramatiker Zugang zu bestimmenden Motiven und Stoffen der Weltliteratur finden

Die griechische Historiographie als Grundlage europäischen Geschichtsdenkens

  • Strichaufzählung
    die Vorstufen und Voraussetzungen der Geschichtsschreibung und deren bedeutendste Vertreter kennen lernen; sich anhand ausgewählter Passagen mit unterschiedlichen Geschichtsauffassungen und mit der Problematik objektiver Darstellung auseinander setzen

GESCHICHTE und SOZIALKUNDE / POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Gemäß Paragraph 6, Absatz 4, des Schulorganisationsgesetzes können mehrere Gegenstände zu einem einzigen Gegenstand zusammengefasst werden. Der Pflichtgegenstand Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung fasst die Gegenstände Geschichte und Sozialkunde (5. und 6. Klasse) und Geschichte und Politische Bildung (7. und 8. Klasse) zusammen.

Im Unterricht sind die Grundstrukturen und der Strukturwandel der Weltgeschichte und der europäischen Geschichte sowie aktuelle Entwicklungen zu vermitteln. Dabei sind zu Geschichte, Gegenwart und politischer Struktur Österreichs ausreichende Bezüge herzustellen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen ein globales Geschichtsverständnis entwickeln, das von regionalen Bezügen bis zur weltumspannenden Dimension reicht. Ein solches Geschichtsverständnis bildet auch die Basis für das Verständnis gegenüber unterschiedlichen kulturellen Werten und die wertschätzende Beziehung zu anderen gegenwärtigen Kulturen. Der Überwindung von Vorurteilen, Rassismen und Stereotypen ist dabei besondere Beachtung zu schenken. Akzeptanz und gegenseitige Achtung fördert die Identitätsbildung, die für die Entwicklung eines europäischen Selbstverständnisses der Schülerinnen und Schüler notwendig ist.

Orientiert am europäischen Leitziel der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sollen Schülerinnen und Schüler auch erkennen können, dass Geschlechterrollen und Geschlechterverhältnisse im Laufe der Geschichte unterschiedlich definiert waren und demnach veränderbar und gestaltbar sind.

Die Schülerinnen und Schüler sollen weiters befähigt werden, Sachverhalte und Probleme in ihrer Vielschichtigkeit, ihren Ursachen und Folgen zu erfassen und ein an den Menschenrechten orientiertes Politik- und Demokratieverständnis zu erarbeiten. Dies verlangt eine entsprechende Praxismöglichkeit im Lebens- und Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler.

Durch den Unterricht sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, die sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Strukturen und Abläufe kritisch zu analysieren und die Zusammenhänge zwischen Politik und Interessen sowie die Ursachen, Unterschiede und Funktionen von Religionen und Ideologien zu erkennen. Schülerinnen und Schüler sollen ihre gesellschaftliche Position und ihre Interessen erkennen und über politische Probleme urteilen und entsprechend handeln können.

Die dafür notwendige demokratische Handlungskompetenz erfordert:

  • Strichaufzählung
    Sachkompetenz (Verstehen und politisches Wissen um institutionelle Regeln, Entscheidungsprozesse, internationale Abhängigkeiten und Verknüpfungen usw.);
  • Strichaufzählung
    Methodenkompetenz (Fähigkeit der Anwendung analytischer Instrumente und Verfahren; Recherche aus unterschiedlichen Quellen usw.);
  • Strichaufzählung
    Sozialkompetenz (sensibles Gruppenverhalten, Argumentieren eigener Positionen, Verantwortungsbewusstsein, Reflexionsfähigkeit usw.).

Es soll Interesse an Politik und politischer Beteiligung geweckt und die Identifikation mit grundlegenden Werten der Demokratie, der Menschenrechte und des Rechtsstaates sichergestellt werden.

Geschichte und Politische Bildung setzt sich mit politischen Fragestellungen der Gegenwart auseinander, die zur Entscheidung anstehen, auf die Einfluss genommen werden kann und die Konsequenzen für die Zukunft haben. Themen der Politischen Bildung haben meist eine historische Dimension, daher soll der Geschichtsunterricht insbesondere in der 7. und 8. Klasse zum Verständnis der Gegenwart beitragen.

Politischer Bildung ist ein Politikbegriff zu Grunde gelegt, der analytisch drei Dimensionen unterscheidet:

  • Strichaufzählung
    Formale Dimension: Im Sinne von Regelungsmechanismen geht es dabei um Verfassungsregeln, Gesetze und Rechtsnormen, politische Institutionen
  • Strichaufzählung
    Inhaltliche Dimension: Umfasst im Sinne von Gestaltung politische Sachprobleme, Programme, Ziele, Lösungen, Ergebnisse der Politik
  • Strichaufzählung
    Prozessuale Dimension: Bezieht sich im Sinne von Durchsetzung auf politische Akteure, Beteiligte, Betroffene, Konflikte und Konsens, Kampf, Machtausübung, Beschaffung von Legitimation, Entscheidungsprozesse, Interessen und ihre Durchsetzung

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Geschichte und Sozialkunde soll über fundiertes Wissen zu einem reflektierenden und reflektierten Bewusstsein führen. Das Verstehen historischer Entwicklungen und Handlungsweisen und die wertschätzende Auseinandersetzung mit anderen Kulturen sollen zum Abbau von Vorurteilen, zur Entwicklung von Toleranz und integrativem und verantwortungsvollem Handeln führen. Die Auseinandersetzung mit verschiedenen Religionen und Weltanschauungen bietet den Schülerinnen und Schülern mögliche Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Wertorientierung an. Gesamteuropäisches Denken und Weltoffenheit stellen die Grundlage für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben in einem globalen und überregionalen Zusammenhang dar.

Geschichte und Politische Bildung befähigt die Schülerinnen und Schüler nicht nur gesellschaftliche und politische Strukturen zu verstehen, sondern auch alle Möglichkeiten der Mitbestimmung im demokratischen Willensbildungsprozess verantwortungsbewusst zu nützen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

  • Strichaufzählung
    Anwenden von Sprache in verschiedenen Kommunikationssituationen
  • Strichaufzählung
    Förderung kritischer Reflexion durch Auseinandersetzung mit und Interpretation von Quellen (Texte, Bilder, Diagramme, Statistiken und Karten ua.) unter Einbeziehung der modernen Medien
  • Strichaufzählung
    Aufbau einer demokratischen Kommunikationskultur

Mensch und Gesellschaft:

  • Strichaufzählung
    Stellenwert und Stellung von Frauen und Männern als Individuen und Sozialwesen im jeweiligen historischen Kontext
  • Strichaufzählung
    Kollektivismus versus Individualismus
  • Strichaufzählung
    Konzepte der Rechtfertigung von und der Auflehnung gegen Herrschaft
  • Strichaufzählung
    massenpsychologische Phänomene in jeweiligen Herrschaftsformen

Natur und Technik:

  • Strichaufzählung
    natürliche Rahmenbedingungen und ihre Auswirkungen auf gesellschaftliche Strukturen und Vorgänge
  • Strichaufzählung
    Wechselwirkung zwischen Natur, Technik und Gesellschaft
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche Folgen von technischen Innovationen
  • Strichaufzählung
    Grenzen des naturwissenschaftlich-technischen Fortschritts
  • Strichaufzählung
    nachhaltige Auswirkungen von Eingriffen in die Natur

Kreativität und Gestaltung:

  • Strichaufzählung
    simulative und handlungsorientierte Auseinandersetzung mit Themen der Geschichte und Politischen Bildung
  • Strichaufzählung
    kreative und vielfältige Formen der Präsentation
  • Strichaufzählung
    Auswirkung von Kunst und Kultur auf Politik und Gesellschaft

Gesundheit und Bewegung:

  • Strichaufzählung
    soziale Auswirkungen von Ernährung, Hygiene und medizinischem Fortschritt
  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche und politische Funktion und Instrumentalisierung des Sports in verschiedenen Kulturen

Didaktische Grundsätze:

Die Themenbereiche sind durch exemplarische Fallstudien, Quer- oder Längsschnitte, Gegenwartsbezüge und chronologische Darstellungen zu behandeln.

Bei der Bearbeitung sind regionale Aspekte zu beachten: die lokale und regionale Ebene soll als nahe liegendes Erfahrungs- und Erprobungsfeld herangezogen werden. Sozialkundliche, alltagsgeschichtliche und politische Inhalte sind interdisziplinär; sie sollen verstärkt im fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht – unter Bezug auf das Unterrichtsprinzip Politische Bildung – umgesetzt werden.

Breiter Raum ist dem Dialog zu geben. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, ist auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Unterschiedliche Standpunkte, verschiedene Optionen und Alternativen sind sichtbar zu machen und zu erörtern. Lehrerinnen und Lehrer haben den Schülerinnen und Schülern ausreichend Platz zu lassen für gegensätzliche Meinungen, für die auch Argumente und Materialien eingebracht werden sollen. Unterschiedliche Ansichten und Auffassungen dürfen nicht zu Diskreditierungen führen; kritisch abwägende Distanzen zu persönlichen Stellungnahmen sollen möglich sein. Auf diese Weise ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Urteil, zur Kritikfähigkeit und zur politischen Mündigkeit zu führen, umzusetzen.

Für die Organisation des Lernprozesses sind die eingesetzten Methoden von großer Bedeutung. Sie sollen neben den Kommunikationsformen wesentlich zu Diskussionskultur, Dialogfähigkeit und demokratischem Engagement beitragen. Den Zielsetzungen der Politischen Bildung entsprechend sind vielfältige Methoden und Arbeitsweisen einzusetzen.

Historisches und politisches Lernen soll mehr sein als eine rein intellektuelle Aneignung von Sach- und Fachwissen: Es geht auch um das Entwickeln eines individuellen Handlungsrepertoires für die politische Auseinandersetzung und Meinungsbildung (Sozialkompetenz). Lehrerinnen und Lehrer haben durch ihren Unterricht beizutragen, dass die Schülerinnen und Schüler politisch handlungsfähig werden. Dazu müssen diese lernen, selbst Erfahrungen zu machen, sich aktiv betätigen zu können, um die politische Wirklichkeit bewusst handelnd zu erschließen.

Handlungskompetenz meint in diesem Sinne vor allem die politikrelevante Methodenkompetenz der Schülerinnen und Schüler. Diese Kompetenz sollen sie in einem Unterricht erwerben, der praktisches, forschendes, problemlösendes, soziales, kommunikatives, projektartiges, produktorientiertes Lernen umfasst.

Für den Erwerb der notwendigen methodisch-instrumentellen Fähigkeiten und Fertigkeiten durch die Schülerinnen und Schüler haben die Lehrkräfte unter Einbeziehung der Informations- und Kommunikationstechnologien entsprechende Lernmöglichkeiten und geeignete Methoden anzubieten. Es lassen sich drei Handlungsfelder unterscheiden:

  • Strichaufzählung
    reales Handeln: Erkundigungen, Befragungen von Expertinnen und Experten, Straßeninterviews, Projekte / Initiativen, Fall-, Sozialstudien, Wahl von Schulsprecherinnen und Schulsprechern, Schülerzeitung usw.
  • Strichaufzählung
    simulatives Handeln: Rollenspiele, Planspiele, Entscheidungsspiele, Konferenzspiele, Pro- und Kontra-Debatte, Hearing, Tribunal, Zukunftswerkstatt usw.
  • Strichaufzählung
    produktives Gestalten: Tabellen / Schaubilder erstellen; Flugblatt, Plakat, Wandzeitung; Reportage, Hörspiel, Diareihe, Video; Homepages, Referate und Berichte, Ausstellung, Fotodokumentation, Rätsel, Quiz, Lernspiele; Arbeitsblätter erstellen usw.

Der handlungsorientierte Unterricht ist durch jene Unterrichtsformen und Unterrichtssequenzen zu ergänzen, in denen neben den notwendigen Fertigkeiten auch das nötige Grund- und Detailwissen vermittelt wird (Sachkompetenz).

Lehrstoff (in Klammer werden beispielhafte Konkretisierungen angeführt): 5. und 6. Klasse: Von der griechisch-römischen Antike bis zum Ende des Mittelalters

  • Strichaufzählung
    politische Organisation, gesellschaftliche Entwicklung, Wirtschaft und Kultur des mediterranen Raumes (Polis; res publica; gesellschaftliche Strukturen; Imperium Romanum)
  • Strichaufzählung
    Wechselwirkungen von Religion, Kultur, Staat und Politik in europäischen und außereuropäischen Machtzentren (Hellenismus, Romanisierung; Fortleben antiker Kulturleistungen; universale Mächte; geistiges Leben, antike Philosophie)
  • Strichaufzählung
    Expansion und Migration und deren soziokulturelle Auswirkungen (griechische und römische Expansionen; Barbarei; Völkerwanderungen; Zerfall des Römischen Reiches)
  • Strichaufzählung
    die Entwicklung des Rechts im Spannungsfeld von Herrschaft und Zusammenleben (Formen und Modelle der politischen Beteiligung – Gegenüberstellung mit gegenwärtigen Demokratiemodellen; Ständegesellschaft; Frauen und Männer im jeweiligen System; Verwaltungsentwicklung, Entwicklung der Territorialstaaten)

Vom Beginn der Neuzeit bis zum Ersten Weltkrieg

  • Strichaufzählung
    die sozioökonomischen und geistig-kulturellen Umbrüche in der frühen Neuzeit (Feudalkrise; konfessionelles Zeitalter, Humanismus und Renaissance; Entdeckungen)
  • Strichaufzählung
    die soziale, politische und wirtschaftliche Dynamik in neuzeitlichen Staaten und Bündnissystemen (Hausmachtpolitik; habsburgische Reformpolitik; napoleonisches Hegemonialsystem; Der Wiener Kongress und das System der Restauration; Bündnisse bis 1918)
  • Strichaufzählung
    Herrschafts- und Staatsformen und ihre Auswirkungen (Absolutismus; englischer Parlamentarismus; zentralistischer Nationalstaat)
  • Strichaufzählung
    kolonialistische und imperialistische Expansionen mit ihren Nachwirkungen (Frühkolonialismus; Merkantilismus; Kolonialismus; Imperialismus)
  • Strichaufzählung
    die Ideen der Aufklärung, Menschenrechte und Bürgerliche Revolution sowie deren Beitrag für die Entwicklung des modernen Verfassungsstaates mit seinen Partizipationsformen (Französische Revolution; Grund- und Menschenrechte; Bürgerliche Revolution von 1848; Verfassungsentwicklung)
  • Strichaufzählung
    gestaltende Kräfte des 19. Jahrhunderts in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik und ihre Folgen bis 1918 (Nationalismus; Liberalismus; Konservativismus, Sozialismus; industrielle Revolution; Frauenemanzipationsbewegungen; Ursachen und Folgen des Ersten Weltkrieges)
  • Strichaufzählung
    Instrumentalisierungen von Kultur und Ideologie in Politik und Gesellschaft (Geschichtsbilder und -mythen; historische Legitimationen)

7. und 8. Klasse: Wesentliche Transformationsprozesse im 20. und 21. Jahrhundert und grundlegende Strukturen der Politik 7. Klasse:

  • Strichaufzählung
    kollektive Friedenssicherungspolitik nach 1918 und ihr Scheitern; Ursachen und Verlauf des Zweiten Weltkrieges (Friedensverträge; Völkerbund; soziale und ökonomische Rahmenbedingungen)
  • Strichaufzählung
    demokratische, autoritäre und totalitäre Staatensysteme und ihre Ideologien (Systemvergleiche; Kommunismus, Faschismus, Nationalsozialismus; Radikalisierung des politischen Lebens in Österreich 1918-1938)
  • Strichaufzählung
    nationalsozialistisches System und Holocaust (Entwicklung; Österreich im Dritten Reich; Widerstands- und Freiheitsbewegungen)
  • Strichaufzählung
    das bipolare Weltsystem 1945-1990, sein Zusammenbruch und die Transformation des europäischen Systems (Folgen des Zweiten Weltkrieges, z. B. Vertreibungen; Ost-West-Konflikt; Bündnissysteme und internationale Organisationen; neuer Imperialismus; Zerfall der Sowjetunion; Entwicklung neuer Demokratien)
  • Strichaufzählung
    soziale, ökologische, politische, wirtschaftliche und kulturelle Ungleichheiten und die Entwicklung von nachhaltigen Lösungsstrategien (Befreiungs- und Unabhängigkeitsbewegungen als Reaktion auf Kolonialismus und Imperialismus; Nord-Süd-Konflikt; Entwicklungshilfepolitik; das österreichische Sozial- und Wirtschaftssystem im internationalen Vergleich)
  • Strichaufzählung
    die Entwicklung der unterschiedlichen Wirtschaftssysteme, Integrations- und Zerfallsprozesse (Zerfall der Habsburgermonarchie; Krisen der Zwischenkriegszeit; Wirtschaftssysteme nach 1945)
  • Strichaufzählung
    emanzipatorische, soziale Bewegungen und Gegenströmungen nach 1945 (Frauen-, Jugend- und Studentenbewegungen; Demokratisierungswellen; Friedens- und Anti-Atom-Bewegung; Neokonservativismus, Neoliberalismus)
  • Strichaufzählung
    politisches Alltagsverständnis – die verschiedenen Dimensionen und Ebenen von Politik, Formen und Grundwerte der Demokratie und der Menschenrechte, Motivationen und Möglichkeiten politischer Beteiligungs-, Entscheidungs- und Konfliktlösungsprozesse

8. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Österreich als Teil der europäischen und globalen Entwicklung im 20. und 21. Jahrhundert (Großmacht-, Kleinstaatorientierung nach 1918; Geschichte seit 1945; politische und wirtschaftliche Integration; internationale Politik)
  • Strichaufzählung
    das politische und rechtliche System Österreichs und der Europäischen Union sowie politische Systeme im internationalen Vergleich (Grundzüge von Verfassung, politischem System, Verwaltung und Rechtssprechung; Sozialpartnerschaft; Umfassende Landesverteidigung; Europäischen Union; Europarat; Demokratiemodelle)
  • Strichaufzählung
    europäische Integrationsbestrebungen und Globalisierungsprozesse – Chancen und Konfliktpotenziale (Demokratiegewinn, Demokratieverlust; globale Akteure; Regionalisierung)
  • Strichaufzählung
    Rolle der Medien zwischen Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft (Medienpolitik, Medienstrukturen; Neue Medien; Cyberdemokratie)
  • Strichaufzählung
    Akteure der internationalen Politik, zentrale Konfliktfelder und neue Formen von Sicherheitskonzepten und -strukturen (Vereinte Nationen, Militär- und Wirtschaftsbündnisse; Weltwirtschaftsorganisationen; OSZE; aktuelle Konflikte; Formen nationaler und internationaler Friedens- und Sicherheitspolitik)

GEOGRAPHIE und WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Geographie- und Wirtschaftskundeunterricht soll Motive und Auswirkungen, Regelhaftigkeiten und Probleme menschlichen Handelns in den eng miteinander verflochtenen Aktionsbereichen “Raum, Gesellschaft und Wirtschaft” sichtbar und unter dem Gesichtspunkt der Politischen Bildung verständlich machen. Der Fachunterricht soll sich verstärkt folgenden Werten verpflichtet fühlen: einer menschenwürdigen Gesellschaft, einer intakten Umwelt und nachhaltigen Wirtschaft.

Darüber hinaus soll der Unterricht aus Geographie und Wirtschaftskunde den Schülerinnen und Schülern jene Qualifikationen vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern eine weitgehend selbstbestimmte Wahl aus den vielfältigen Bildungs- und Berufsangeboten in einer sich ständig verändernden Welt ermöglichen sollen.

Neben diesen allgemeinen Bildungsaufgaben zielt der Unterricht aus Geographie und Wirtschaftskunde auf drei methodische sowie drei fachspezifische Kompetenzen ab, denen besondere Lehraufgaben zugeordnet sind:

Methodenkompetenz

  • Strichaufzählung
    geographisch – wirtschaftskundliche Informationen mit Hilfe bewährter und auch mit dem Einsatz computergestützter Verfahren gewinnen, analysieren und zielgruppenorientiert darstellen können
  • Strichaufzählung
    Nutzung und Auswertung topographischer und thematischer Karten sowie von Weltraumbildern

Orientierungskompetenz

  • Strichaufzählung
    Entwicklung der Fähigkeit, erworbenes Wissen und gewonnene Einsichten im privaten, beruflichen und öffentlichen Leben bei räumlichen, wirtschaftlichen, politischen und berufsbezogenen Entscheidungen anzuwenden
  • Strichaufzählung
    Verdichtung und Sicherung eines weltweiten topographischen Rasters um raumbezogene Informationen selbständig einordnen zu können

Synthesekompetenz

  • Strichaufzählung
    Einsicht in das Wirkungsgefüge und die Dynamik des Raumes, der Gesellschaft und der Wirtschaft sowie in die zugrunde liegenden Machtstrukturen vermitteln
  • Strichaufzählung
    die räumlichen Gegebenheiten und deren Nutzung sowie die Regelhaftigkeiten menschlichen Verhaltens in Raum, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen
  • Strichaufzählung
    die Komplexität von Beziehungsgeflechten zwischen Natur- und Humanfaktoren erkennen und zu den Auswirkungen menschlicher Eingriffe Stellung nehmen können
  • Strichaufzählung
    Raum, Gesellschaft und Wirtschaft auch fächerübergreifend mit benachbarten natur- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen betrachten können

Umweltkompetenz

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Wahrnehmung und Bewertung von Umwelt im weitesten Sinn für das menschliche Handeln erkennen
  • Strichaufzählung
    Kenntnis der Probleme des Umweltschutzes aus betriebs- und volkswirtschaftlicher Sicht unter Berücksichtigung technologischer Aspekte
  • Strichaufzählung
    Landschaften als Lebensräume ökonomisch und ökologisch einschätzen; Interessensgegensätze bei der Nutzung von Räumen erkennen und somit auch die Notwendigkeit von Raumordnungsmaßnahmen begründen
  • Strichaufzählung
    Festigung der Erziehung zur globalen Verantwortung für die “eine Welt”

Gesellschaftskompetenz

  • Strichaufzählung
    Aspekte geschlechtsspezifischer Unterschiede in verschiedenen sozioökonomischen Systemen analysieren
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit erweitern, die von den Massenmedien verbreiteten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Informationen über Österreich, Europa und die Welt kritisch zu beurteilen
  • Strichaufzählung
    die persönliche Rolle als Konsument bzw. Konsumentin kritisch durchleuchten und die volkswirtschaftliche Bedeutung des Konsumverhaltens erkennen
  • Strichaufzählung
    Motivation zur persönlichen Auseinandersetzung mit lokalen, regionalen und globalen Fragestellungen
  • Strichaufzählung
    die Qualifikationen erwerben, an der Entwicklung des “Neuen Europa” aktiv mitzuwirken

Wirtschaftskompetenz

  • Strichaufzählung
    Verständnis grundlegender Zusammenhänge in betriebs-, volks- und weltwirtschaftlichen Bereichen sowie Kenntnis gesamtwirtschaftlicher Gesetzmäßigkeiten, Strukturen und Probleme
  • Strichaufzählung
    Wirtschaftspolitik als wesentlichen Bestandteil der Politik erkennen, ihre Modelle und deren reale Umsetzung in unterschiedlichen Systemen einschätzen können
  • Strichaufzählung
    Erwerb grundlegender Kenntnisse und konkreter Einblicke in innerbetriebliches Geschehen
  • Strichaufzählung
    Einsicht in den Wandel der Produktionsprozesse und Verständnis für Veränderungen der Arbeits- und Berufswelt unter dem Einfluss wachsender Technisierung und Globalisierung
  • Strichaufzählung
    Interesse wecken für ein Erwerbsleben im selbständigen Bereich

Mit seinen grundlegenden Zielen soll der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde die Beiträge zu den Aufgabenbereichen der Schule sowie den einzelnen Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation, Mensch und Gesellschaft, Natur und Technik, Kreativität und Gestaltung, Gesundheit und Bewegung, die bereits im Lehrplan der Unterstufe definiert wurden, leisten. Die dort definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.

Didaktische Grundsätze:

Die im Abschnitt Lehrstoff formulierten Lernziele und Themenbereiche umschreiben jene Kenntnisse und Einsichten, die zum Erwerb der in der Bildungs- und Lehraufgabe angeführten Kompetenzen durch die Schülerinnen und Schüler führen sollen.

Aus den Zielstellungen haben die Lehrerinnen und Lehrer die Lerninhalte eigenverantwortlich und begründet abzuleiten. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: die Schüler- und Klassensituation, der aktuelle Bezug, die exemplarische Bedeutung, die Transferfähigkeit, die fächerübergreifenden Aspekte.

Die Themen sind einheitlich für alle Schulstufen durchstrukturiert. Das jeweils erste Thema bietet einen allgemeinen Einstieg in die Problematik der Raumstrukturierung. Es folgen Themen die den Kompetenzbereichen Umwelt – Wirtschaft – Gesellschaft zugeordnet werden können.

Im jeweils letzten Einzelthema und in den Themen der 8. Klasse wird verstärkt die Synthesekompetenz, beim letzten Einzelthema in der 7. Klasse verstärkt Berufsorientierung eingefordert.

Das intensive Befassen mit den Inhalten der einzelnen Themen und die Sicherung eines ständigen Lernprozesses sind dem bloßen Wissenserwerb vorzuziehen.

In der Oberstufe werden höhere Anforderungen an die Orientierung und Selbständigkeit gestellt als in der Unterstufe. Es soll in jeder Klasse Unterrichtseinheiten geben, in denen die Schülerinnen und Schüler durch die unmittelbare Auseinandersetzung mit der Realität lernen.

Im Unterricht soll die Aktivität der Schülerinnen und Schüler im Vordergrund stehen. Daher sind verstärkt Unterrichtsverfahren einzusetzen, die zu eigenständiger und kritischer Informationsverarbeitung führen. Dabei sind neben traditionellen geographischen Arbeitsformen insbesondere die Möglichkeiten der IKT zur Gewinnung sowie Verarbeitung und Darstellung geographischer und wirtschaftskundlicher Informationen zu nutzen. Methoden zur Aneignung neuen Wissens und Könnens sind zu entwickeln. Das selbständige Erkennen von Problemen und das Finden von Wegen zu ihrer Lösung sind zu üben. Modell- und Theoriebildung sind als Hilfe bei der Bewältigung der Informationsfülle zu nutzen. Daher kommt Fallstudien und projektartigen Unterrichtsverfahren bzw. fächerübergreifenden Projekten und didaktischen Spiele in jeder Klasse besondere Bedeutung zu.

Lehrstoff: 5. und 6. Klasse: Die soziale, ökonomisch und ökologisch begrenzte Welt

Gliederungsprinzipien der Erde nach unterschiedlichen Sichtweisen

  • Strichaufzählung
    Gliederungsmöglichkeiten der Erde nach naturräumlichen, kulturellen, politischen und ökonomischen Merkmalen aufzeigen
  • Strichaufzählung
    Einsicht gewinnen, dass Gliederungen immer einem bestimmten Zwecken dienen, dass Grenzen Übergangszonen und die so abgegrenzten Gebiete meist nicht einheitlich sind

Landschaftsökologische Zonen der Erde

  • Strichaufzählung
    Wechselwirkung von Relief, Klima, Boden, Wasser und Vegetation verstehen
  • Strichaufzählung
    Klimadaten in Diagramme umsetzen und daraus eine Klimagliederung der Erde ableiten

Bevölkerung und Gesellschaft

  • Strichaufzählung
    die Dynamik der Weltbevölkerung unter Bezugnahme auf das Modell des demographischen Überganges analysieren und ihre heutige und die mögliche zukünftige Verteilung darstellen
  • Strichaufzählung
    Ursachen und Auswirkungen der räumlichen und sozialen Mobilität in verschiedenen Gesellschaften erkennen

Die Menschen und ihre wirtschaftlichen Bedürfnisse

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Märkte und der Preisbildung für die Verteilung knapper Güter und für die grenzenlosen Bedürfnisse erkennen
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche Ungleichheiten auf der Erde anhand der Verfügbarkeit an Produktionsfaktoren (Boden, Arbeit, Kapital, Humanressourcen) sowie als Folge politischen Handelns erklären können

Nutzungskonflikte an regionalen Beispielen

  • Strichaufzählung
    regionale Konflikte über die Verfügbarkeit von knappen Ressourcen (Boden, Wasser, Bodenschätze usw.) und dahinter stehende politische Interessen erklären können
  • Strichaufzählung
    Erfassen, wie sich Naturereignisse aufgrund des sozialen und ökonomischen Gefüges unterschiedlich auswirken

Vielfalt und Einheit – Das neue Europa

Raumbegriff und Strukturierung Europas

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Gliederungskonzepte Europas nach naturräumlichen, kulturellen, politischen und ökonomischen Merkmalen begreifen; Erfassen des Europa-Begriffes
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten räumlichen und ökonomischen Auswirkungen des Integrationsprozesses der Europäischen Union kennen

Produktionsgebiete im Wandel – Außerwert- und Inwertsetzung als sozioökonomische Problemstellungen

  • Strichaufzählung
    die Abhängigkeit landwirtschaftlicher Nutzung vom Naturraumpotential und den agrarsozialen Verhältnissen erkennen
  • Strichaufzählung
    die Eignung von Naturräumen für die Tourismusentwicklung sowie die Folgen der Erschließung vergleichend bewerten

Konvergenzen und Divergenzen europäischer Gesellschaften

  • Strichaufzählung
    die europäische Dimension für die Gesellschaftsentwicklung erfassen und die Chancen für die eigene Lebens- und Berufsplanung erkennen.
  • Strichaufzählung
    Erkennen, dass sich Europa zum Einwanderungskontinent entwickelt hat

Wettbewerbspolitik und Regionalpolitik

  • Strichaufzählung
    Einsichten in die Maßnahmen und Auswirkungen der Verkehrs- und Wirtschaftspolitik der Europäischen Union gewinnen. Deren Träger, Instrumente und Funktionsweise kennen lernen und kritisch bewerten
  • Strichaufzählung
    regionale Disparitäten an ausgewählten Staaten und überstaatlichen Gebilden erkennen und analysieren, sowie die Bedeutung der Regionalpolitik für den Abbau derselben erfassen

Regionale Entwicklungspfade im Vergleich

  • Strichaufzählung
    anhand ausgewählter Beispiele die Veränderungen in Raum, Wirtschaft und Gesellschaft nach einem Beitritt zur Europäischen Union aufzeigen
  • Strichaufzählung
    Erfassen der Bedeutung grenzüberschreitender Zusammenarbeit für die Raumentwicklung

7. Klasse:

Die kursiv gesetzten Lernziele stellen die verbindlichen zusätzlichen Bereiche des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums dar.

Österreich – Raum – Gesellschaft – Wirtschaft

Veränderungen der geopolitischen Lage Österreichs

  • Strichaufzählung
    die unterschiedliche Qualität der politischen Grenzen Österreichs seit dem 20. Jahrhundert in ihrer Wirkung auf Verkehr, Wirtschaft und Migration erfassen
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten für grenzüberschreitende Regionalentwicklung unter dem Einfluss der europäischen Integration erkennen

Naturräumliche Chancen und Risken

  • Strichaufzählung
    geoökologische Faktoren und Prozesse am Beispiel eines alpinen sowie eines außeralpinen österreichischen Landschaftsraumes aufzeigen und in ihrem Zusammenwirken erklären
  • Strichaufzählung
    die naturräumlichen Gegebenheiten als Ansatzpunkt für die Regionalentwicklung bewerten können
  • Strichaufzählung
    naturräumliche Voraussetzungen sowie wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Interessen als Ursachen ökologischer Probleme erkennen
  • Strichaufzählung
    Bereitschaft entwickeln für einen sorgsamen Umgang mit den knappen Ressourcen Luft, Wasser und Boden

Demographische Entwicklung und gesellschaftspolitische Implikationen

  • Strichaufzählung
    die Entwicklung der österreichischen Bevölkerung (zeitliche und räumliche Dimension) darstellen können sowie mögliche Folgen ableiten und beurteilen
  • Strichaufzählung
    die Lebenssituation ausgewählter Bevölkerungsgruppen vor dem Hintergrund des Phänomens “Fremdsein” analysieren und bewerten können
  • Strichaufzählung
    die gesellschaftspolitischen Herausforderungen einer alternden und multikulturellen Gesellschaft erfassen

Gesamtwirtschaftliche Leistungen und Probleme – Wirtschafts- und Sozialpolitik

  • Strichaufzählung
    aus dem Magischen Vieleck Zielkonflikte der Wirtschaftspolitik ableiten und unterschiedliche Positionen formulieren
  • Strichaufzählung
    die Besonderheiten der österreichischen Wirtschafts- und Sozialpolitik erfassen
  • Strichaufzählung
    anhand des Budgets wirtschafts- und sozialpolitische Absichten sowie Maßnahmen der Bundesregierung besprechen und analysieren
  • Strichaufzählung
    das Zustandekommen wichtiger wirtschaftlicher Daten kennen lernen und deren Aussagekraft beurteilen

Wirtschaftsstandort Österreich

  • Strichaufzählung
    die Vor- und Nachteile des Wirtschaftsstandortes Österreich aus unterschiedlicher Sicht erarbeiten und mit anderen Staaten vergleichen
  • Strichaufzählung
    die Entstehung regionaler Disparitäten erklären und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Alltagsleben und die Wirtschaft erläutern
  • Strichaufzählung
    außenwirtschaftliche Verknüpfungen im Zuge der EU-Mitgliedschaft bzw. des Globalisierungsprozesses erkennen und analysieren
  • Strichaufzählung
    Industrie und Dienstleistung (Tourismus, Handel usw.) als wesentliche Basis der Wertschöpfung erkennen und ihre jetzigen bzw. zukünftigen vernetzten Problemfelder aufzeigen

Unternehmen und Berufsorientierung

  • Strichaufzählung
    von der Produkt- oder Geschäftsidee zum eigenen Unternehmen – ein fiktives Unternehmen gründen
  • Strichaufzählung
    die Einnahmen- und Ausgabenrechnung bei Unternehmen und privaten Haushalten in ihren Grundprinzipien verstehen
  • Strichaufzählung
    die Vielfalt der Bildungswege kennen lernen und die eigene Positionierung in der Berufswelt finden
  • Strichaufzählung
    betriebliche Kennzahlen an Hand von Beispielen interpretieren können
  • Strichaufzählung
    Erfassung und Bewertung von innerbetrieblichen Entscheidungen im Spannungsfeld von Konkurrenz, ökologischen und ökonomischen Notwendigkeiten
  • Strichaufzählung
    Veränderungen von Strukturen innerhalb und im Umfeld der Unternehmen erkennen und ihre Folgen abschätzen können
  • Strichaufzählung
    Erkundung eines Dienstleistungsbetriebes

8. Klasse:

Die kursiv gesetzten Lernziele stellen die verbindlichen zusätzlichen Bereiche des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums dar.

Lokal -regional – global: Vernetzungen – Wahrnehmungen – Konflikte

Globalisierung – Chancen und Gefahren

  • Strichaufzählung
    die Prozesse der Globalisierung und ihre unterschiedlichen Interpretationen erkennen und bewerten
  • Strichaufzählung
    den globalen Klimawandel in seinen möglichen Auswirkungen auf Lebenssituationen und Wirtschaft charakterisieren können
  • Strichaufzählung
    lokale Betroffenheit durch globale Probleme erkennen und Verantwortungsbewusstsein für die gesamte Erde entwickeln
  • Strichaufzählung
    die Chancen flexibler “Kleiner” in der globalen Wirtschaft erkennen
  • Strichaufzählung
    traditionelle und künstliche Freizeitwelten in Abhängigkeit zu lokalen und globalen Angebots- und Nachfragestrukturen erfassen und hinsichtlich ihrer sozialen und ökologischen Auswirkungen bewerten

Politische und ökonomische Systeme im Vergleich

  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen der sozialen und politischen Entwicklung unterschiedlicher Kulturräume und ihre Auswirkungen auf Weltpolitik und Weltwirtschaft erkennen können
  • Strichaufzählung
    die Asymmetrie zwischen der ökonomischen Macht auf der einen Seite und den sozialen und politischen Interessen auf der anderen Seite erkennen
  • Strichaufzählung
    Ursachen und Auswirkungen sozialer und ökonomischer Disparitäten auf globaler Ebene beurteilen und Möglichkeiten von Verbesserungen durch Entwicklungszusammenarbeit diskutieren
  • Strichaufzählung
    Zusammenschlüsse auf wirtschaftlicher und politischer Ebene vergleichen

Städte als Lebensräume und ökonomische Zentren

  • Strichaufzählung
    den Prozess der Verstädterung und dessen wichtigste Ursachen verstehen
  • Strichaufzählung
    Erfassen der Bedeutung von Metropolen als Steuerungszentren der Wirtschaft und als Orte der sozialen Differenzen
  • Strichaufzählung
    die Vielfalt der lebensräumlichen Wirklichkeiten der Stadt vergleichen können
  • Strichaufzählung
    Umweltprobleme expandierender Stadtregionen erkennen

Geld- und Währung

  • Strichaufzählung
    die internationalen Geldströme analysieren und ihre Bedeutung für die unterschiedliche Entwicklung von Regionen erfassen
  • Strichaufzählung
    wichtige Anlageformen nach Risiko und Chance bewerten

Politische Gestaltung von Räumen

  • Strichaufzählung
    die Raumordnung als gestalterisches Element auf kommunalpolitischer Ebene kennen lernen und ihre Auswirkungen beurteilen
  • Strichaufzählung
    Erfassen wie durch Zuweisung von Symbolen und Images neue Räume geschaffen und wie dadurch die Raumwahrnehmung sowie räumliche Identität nachhaltig verändert wird
  • Strichaufzählung
    Bereitschaft entwickeln zumindest auf der kommunalpolitischen Ebene gestaltend mitzuwirken

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Mathematikunterricht soll beitragen, dass Schülerinnen und Schülern ihrer Verantwortung für lebensbegleitendes Lernen besser nachkommen können. Dies geschieht vor allem durch die Erziehung zu analytisch-folgerichtigem Denken und durch die Vermittlung von mathematischen Kompetenzen, die für viele Lebensbereiche grundlegende Bedeutung haben. Beim Erwerben dieser Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler die vielfältigen Aspekte der Mathematik und die Beiträge des Gegenstandes zu verschiedenen Bildungsbereichen erkennen.

Die mathematische Beschreibung von Strukturen und Prozessen der uns umgebenden Welt, die daraus resultierende vertiefte Einsicht in Zusammenhänge und das Lösen von Problemen durch mathematische Verfahren und Techniken sind zentrale Anliegen des Mathematikunterrichts.

Mathematische Kompetenzen

Kompetenzen, die sich auf Kenntnisse beziehen:

Sie äußern sich im Vertrautsein mit mathematischen Inhalten aus den Bereichen Zahlen, Algebra, Analysis, Geometrie und Stochastik.

Kompetenzen, die sich auf Begriffe beziehen:

Sie äußern sich in der Fähigkeit, mathematische Begriffe mit adäquaten Grundvorstellungen zu verknüpfen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Mathematik als spezifische Sprache zur Beschreibung von Strukturen und Mustern, zur Erfassung von Quantifizierbarem und logischen Beziehungen sowie zur Untersuchung von Naturphänomenen erkennen.

Kompetenzen, die sich auf mathematische Fertigkeiten und Fähigkeiten beziehen, äußern sich im Ausführen der folgenden mathematischen Aktivitäten:

  • Strichaufzählung
    Darstellend – interpretierendes Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die mit der Übersetzung von Situationen, Zuständen und Prozessen aus der Alltagssprache in die Sprache der Mathematik und zurück zu tun haben; auch der innermathematische Wechsel von Darstellungsformen gehört zu diesen Aktivitäten
  • Strichaufzählung
    Formal – operatives Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die auf Kalkülen bzw. Algorithmen beruhen, also das Anwenden von Verfahren, Rechenmethoden oder Techniken
  • Strichaufzählung
    Experimentell – heuristisches Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die etwa mit zielgerichtetem Suchen nach Gesetzmäßigkeiten, mit Variation von Parametern oder dem Aufstellen von induktiv gewonnenen Vermutungen zu tun haben; auch das Ausführen von Simulationen, das Untersuchen von Grenz- und Spezialfällen sowie das Übergehen zu Verallgemeinerungen gehören in der experimentellen Phase zu diesen Aktivitäten
  • Strichaufzählung
    Kritisch – argumentatives Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die mit Argumentieren, Hinterfragen, Ausloten von Grenzen und Begründen zu tun haben; das Beweisen heuristisch gewonnener Vermutungen ist ein Schwerpunkt dieses Tätigkeitsbereichs

Aspekte der Mathematik

Schöpferisch – kreativer Aspekt:

Mathematik ist eine Schulung des Denkens, in der Arbeitstechniken vermittelt, Strategien aufgebaut, Phantasie angeregt und Kreativität gefördert werden

Sprachlicher Aspekt:

Mathematik ist ein elaboriertes Begriffsnetz, ein ständiges Bemühen um exakten Ausdruck, in dem die Fähigkeit zum Argumentieren, Kritisieren und Urteilen entwickelt sowie die sprachliche Ausdrucksfähigkeit gefördert werden

Erkenntnistheoretischer Aspekt:

Mathematik ist eine spezielle Form der Erfassung unserer Erfahrungswelt; sie ist eine spezifische Art, die Erscheinungen der Welt wahrzunehmen und durch Abstraktion zu verstehen; Mathematisierung eines realen Phänomens kann die Alltagserfahrung wesentlich vertiefen

Pragmatisch- anwendungsorientierter Aspekt:

Mathematik ist ein nützliches Werkzeug und Methodenreservoir für viele Disziplinen und Voraussetzung für viele Studien bzw. Berufsfelder

Autonomer Aspekt:

Mathematische Gegenstände und Sachverhalte bilden als geistige Schöpfungen eine deduktiv geordnete Welt eigener Art, in der Aussagen – von festgelegten Prämissen ausgehend – stringent abgeleitet werden können; Mathematik befähigt damit, dem eigenen Denken mehr zu vertrauen als fremden Meinungsmachern und fördert so den demokratischen Prozess

Kulturell – historischer Aspekt:

Die maßgebliche Rolle mathematischer Erkenntnisse und Leistungen in der Entwicklung des europäischen Kultur- und Geisteslebens macht Mathematik zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Allgemeinbildung

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Mathematik ergänzt und erweitert die Umgangssprache vor allem durch ihre Symbole und ihre Darstellungen, sie präzisiert Aussagen und verdichtet sie; neben der Muttersprache und den Fremdsprachen wird Mathematik so zu einer weiteren Art von Sprache

Mensch und Gesellschaft:

Der Unterricht soll aufzeigen, dass Mathematik in vielen Bereichen des Lebens (Finanzwirtschaft, Soziologie, Medizin usw.) eine wichtige Rolle spielt

Natur und Technik:

Viele Naturphänomene lassen sich mit Hilfe der Mathematik adäquat beschreiben und damit auch verstehen; Die Mathematik stellt eine Fülle von Lösungsmethoden zur Verfügung, mit denen Probleme bearbeitbar werden

Kreativität und Gestaltung:

Mathematik besitzt neben der deduktiven auch eine induktive Seite; vor allem das Experimentieren an neuen Aufgabenstellungen und Problemen macht diese Seite sichtbar, bei der Kreativität und Einfallsreichtum gefördert werden

Gesundheit und Bewegung:

Durch die Bearbeitung mathematisch beschreibbarer Phänomene aus dem Gesundheitswesen und dem Sport können Beiträge zu diesem Bildungsbereich geleistet werden

Didaktische Grundsätze:

Im Mathematikunterricht soll verständnisvolles Lernen als individueller, aktiver und konstruktiver Prozess im Vordergrund stehen. Die Schülerinnen und Schüler sollen durch eigene Tätigkeiten Einsichten gewinnen und so mathematische Begriffe und Methoden in ihr Wissenssystem einbauen.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Für die Klassen, an welchen die teilzentrale standardisierte Reifeprüfung (gemäß Paragraph 78 b,, Paragraph 82 c, bzw. Paragraph 82, Absatz 5 p, Ziffer 2, Litera a und b SchUG in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 73 aus 2012,) durchgeführt werden wird, findet für den Zeitrahmen von Schularbeiten der Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten bis zur vorletzten Schulstufe zwei voneinander unabhängige Aufgabenbereiche bezüglich „Grundkompetenzen“ und „Vernetzung von Grundkompetenzen“, wobei letztere durch weitere Kompetenzen zur vollständigen Abdeckung des Lehrplans ersetzt oder ergänzt werden können, in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt vorgelegt und behandelt werden können, in der vorletzten und letzten Schulstufe vorzulegen und zu bearbeiten sind. Bei der Bearbeitung beider Aufgabenbereiche sind der Einsatz von herkömmlichen Schreibgeräten, Bleistiften, Lineal, Geo-Dreieck und Zirkel sowie die Verwendung von approbierten Formelsammlungen und elektronischen Hilfsmitteln zulässig. Ab der 9. Schulstufe des Schuljahrs 2014/15 sind im Hinblick auf die Reifeprüfung die Minimalanforderungen an elektronische Hilfsmittel grundlegende Funktionen zur Darstellung von Funktionsgraphen, zum numerischen Lösen von Gleichungen und Gleichungssystemen, zur Ermittlung von Ableitungs- bzw. Stammfunktionen, zur numerischen Integration sowie zur Unterstützung bei Methoden und Verfahren in der Stochastik.

Im Sinne der Methodenvielfalt ist bei jedem der folgenden Grundsätze eine Bandbreite der Umsetzung angegeben, innerhalb der eine konkrete Realisierung – angepasst an die jeweilige Unterrichtssituation – zu erfolgen hat. Wenn von minimaler und maximaler Realisierung die Rede ist, ist dies nicht im Sinne einer Wertung zu verstehen.

Lernen in anwendungsorientierten Kontexten

Anwendungsorientierte Kontexte verdeutlichen die Nützlichkeit der Mathematik in verschiedenen Lebensbereichen und motivieren so dazu, neues Wissen und neue Fähigkeiten zu erwerben. Vernetzungen der Inhalte innerhalb der Mathematik und durch geeignete fächerübergreifende Unterrichtssequenzen sind anzustreben. Die minimale Realisierung besteht in der Thematisierung mathematischer Anwendungen bei ausgewählten Inhalten, die maximale Realisierung in der ständigen Einbeziehung anwendungsorientierter Aufgaben- und Problemstellungen zusammen mit einer Reflexion des jeweiligen Modellbildungsprozesses hinsichtlich seiner Vorteile und seiner Grenzen.

Lernen in Phasen

Unter Beachtung der Vorkenntnisse sind Begriffe in der Regel in einer ersten Phase auf einer konkret-anschaulichen, intuitiven oder heuristischen Ebene zu behandeln, bei einfachen Anwendungen zu erproben und erst in einer späteren Phase zu vertiefen, ergänzen, verallgemeinern oder exaktifizieren. Die minimale Realisierung besteht in der Orientierung am Vorwissen der Schülerinnen und Schüler und der Einführung von Begriffen über intuitive und heuristische Ansätze mit exemplarischen Exaktifizierungen, die maximale Realisierung in einer weit reichenden Präzisierung mathematischer Begriffe, Sätze und Methoden.

Lernen im sozialen Umfeld

Der Einsatz passender Sozialformen ist auf die angestrebten Lernziele, die Eigenart der Inhalte und auf die jeweilige Lerngruppe abzustimmen. Hilfreich für jeden Lernprozess ist ein konstruktives Klima zwischen den Schülerinnen und Schülern einerseits sowie den Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern andererseits. Die minimale Realisierung besteht im situationsbezogenen Wechsel der Sozialformen im Unterricht, die maximale Realisierung im Vermitteln elementarer Techniken und Regeln für gute Team- und Projektarbeit sowie in der Kooperation mit außerschulischen Expertinnen und Experten.

Lernen unter vielfältigen Aspekten

Einzelne Inhalte und Probleme sind aus verschiedenen Blickwinkeln zu sehen und aus verschiedenen Richtungen zu beleuchten. Vielfältige Sichtweisen sichern eine große Flexibilität bei der Anwendung des Gelernten. Die minimale Realisierung besteht in der gelegentlichen Verdeutlichung verschiedener Sichtweisen bei der Behandlung neuer Inhalte, die maximale Realisierung im konsequenten Herausarbeiten der Vor- und Nachteile verschiedener Zugänge. Damit wird ein vielschichtiges und ausgewogenes Bild der Mathematik gewonnen.

Lernen mit instruktionaler Unterstützung

Lernen ohne instruktionale Unterstützung ist in der Regel – insbesondere in Mathematik – ineffektiv und führt leicht zur Überforderung. Lehrerinnen und Lehrer müssen Schülerinnen und Schüler anleiten und insbesondere bei Problemen gezielt unterstützen. Die minimale Realisierung besteht in der Bereitstellung von schüleradäquaten Lernumgebungen und Lernangeboten, die maximale Realisierung in Differenzierungsmaßnahmen, durch die individuelle Begabungen, Fähigkeiten, Neigungen, Bedürfnisse und Interessen gefördert werden.

Lernen mit medialer Unterstützung

Die Beschaffung, Verarbeitung und Bewertung von Informationen hat auch mit Büchern (zB dem Schulbuch), Zeitschriften und mit Hilfe elektronischer Medien zu erfolgen. Nutzen und Problematik mathematischer Inhalte und Lernhilfen im Internet sind hier zu thematisieren. Die minimale Realisierung besteht in der gelegentlichen Einbeziehung derartiger Medien, die maximale Realisierung im gezielten Erwerb von Kompetenzen, die von der Informationsbeschaffung bis zur eigenständigen Abfassung und Präsentation mathematischer Texte und Facharbeiten reichen.

Lernen mit technologischer Unterstützung

Mathematiknahe Technologien wie Computeralgebra-Systeme, dynamische Geometrie-Software oder Tabellenkalkulationsprogramme sind im heutigen Mathematikunterricht unverzichtbar. Sachgerechtes und sinnvolles Nutzen der Programme durch geplantes Vorgehen ist sicherzustellen. Die minimale Realisierung besteht im Kennenlernen derartiger Technologien, das über exemplarische Einblicke hinausgeht und zumindest gelegentlich eine wesentliche Rolle beim Erarbeiten und Anwenden von Inhalten spielt. Bei der maximalen Realisierung ist der sinnvolle Einsatz derartiger Technologien ein ständiger und integraler Bestandteil des Unterrichts.

Der Lehrplan geht von drei Wochenstunden in jeder Schulstufe aus. Bei mehr als drei Wochenstunden ist vor allem eine vertiefte und aspektreichere Behandlung der Lerninhalte anzustreben. Die kursiv gesetzten Inhalte sind für alle Schulstufen mit mehr als drei Wochenstunden obligatorisch.

Das Verwenden von Symbolen für logische Begriffe und Beziehungen und das Beschreiben von Gesamtheiten mit Hilfe von Mengen und Mengenoperationen hat die Basis für exaktes Formulieren und Arbeiten zu legen.

Die im Lehrstoff formulierten Tätigkeiten und Inhalte sind zwar bestimmten Bereichen zugeordnet, können aber auch in anderen Bereichen angewendet werden.

Lehrstoff: 5. Klasse: Zahlen und Rechengesetze

  • Strichaufzählung
    Reflektieren über das Erweitern von Zahlenmengen an Hand von natürlichen, ganzen, rationalen und irrationalen Zahlen
  • Strichaufzählung
    Darstellen von Zahlen im dekadischen und in einem nichtdekadischen Zahlensystem
  • Strichaufzählung
    Verwenden von Zehnerpotenzen zum Erfassen von sehr kleinen und sehr großen Zahlen in anwendungsorientierten Bereichen
  • Strichaufzählung
    bewusstes und sinnvolles Umgehen mit exakten Werten und Näherungswerten
  • Strichaufzählung
    Aufstellen und Interpretieren von Termen und Formeln, Begründen von Umformungsschritten durch Rechengesetze
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit Primzahlen und Teilern, Untersuchen von Teilbarkeitsfragen

Gleichungen und Gleichungssysteme

  • Strichaufzählung
    Lösen von linearen und quadratischen Gleichungen in einer Variablen
  • Strichaufzählung
    Lösen von linearen Gleichungssystemen in zwei Variablen, Untersuchen der Lösbarkeit dieser Gleichungssysteme, geometrische Interpretation
  • Strichaufzählung
    Anwenden der oben genannten Gleichungen und Gleichungssysteme auf inner- und außermathematische Probleme

Funktionen

  • Strichaufzählung
    Beschreiben von Abhängigkeiten, die durch reelle Funktionen in einer Variablen erfassbar sind (mittels Termen, Tabellen und Graphen), Reflektieren über den Modellcharakter von Funktionen
  • Strichaufzählung
    Beschreiben und Untersuchen von linearen und einfachen nichtlinearen Funktionen (zB a/x, a/x2, ax2+bx+c, abschnittweise definierte Funktionen)
  • Strichaufzählung
    Untersuchen von Formeln im Hinblick auf funktionale Aspekte, Beschreiben von direkten und indirekten Proportionalitäten mit Hilfe von Funktionen
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit Funktionen in anwendungsorientierten Bereichen

Trigonometrie

  • Strichaufzählung
    Definieren von sin , cos , tan für 0° 360°
  • Strichaufzählung
    Durchführen von Berechnungen an rechtwinkligen und allgemeinen Dreiecken, an Figuren und Körpern (auch mittels Sinus- und Kosinussatz)
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen von Polarkoordinaten

Vektoren und analytische Geometrie der Ebene

  • Strichaufzählung
    Addieren von Vektoren und Multiplizieren von Vektoren mit reellen Zahlen, geometrisches Veranschaulichen dieser Rechenoperationen
  • Strichaufzählung
    Ermitteln von Einheitsvektoren und Normalvektoren
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit dem skalaren Produkt, Ermitteln des Winkels zweier Vektoren
  • Strichaufzählung
    Beschreiben von Geraden durch Parameterdarstellungen und durch Gleichungen, Schneiden von Geraden
  • Strichaufzählung
    Lösen von geometrischen Aufgaben, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Elementargeometrie

6. Klasse: Potenzen, Wurzeln, Logarithmen

  • Strichaufzählung
    Definieren von Potenzen mit natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Exponenten, Definieren von Wurzeln und Logarithmen
  • Strichaufzählung
    Formulieren und Beweisen von Rechengesetzen für Potenzen, Wurzeln und Logarithmen; Umformen entsprechender Terme

Folgen

  • Strichaufzählung
    rekursives und explizites Darstellen von Folgen
  • Strichaufzählung
    Untersuchen von Folgen auf Monotonie, Beschränktheit und Konvergenz, intuitives Erfassen und Definieren des Begriffes Grenzwert
  • Strichaufzählung
    Definieren der Eulerschen Zahl
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit arithmetischen und geometrischen Folgen und Reihen, Erkennen des Zusammenhangs zwischen arithmetischen Folgen und linearen Funktionen sowie zwischen geometrischen Folgen und Exponentialfunktionen
  • Strichaufzählung
    Verwenden von Folgen zur Beschreibung diskreter Prozesse in anwendungsorientierten Bereichen (insbesondere Geldwesen)

Gleichungen, Ungleichungen, Gleichungssysteme

  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit einfachen Ungleichungen (Abschätzungen, Umformungen, Fallunterscheidungen)
  • Strichaufzählung
    Lösen von linearen Gleichungssystemen mit drei Gleichungen in drei Variablen
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen von Näherungsverfahren zum Lösen von Gleichungen

Reelle Funktionen

  • Strichaufzählung
    Definieren, Darstellen und Untersuchen von Potenzfunktionen, von Exponential- und Logarithmusfunktionen sowie von Winkelfunktionen (Bogenmaß)
  • Strichaufzählung
    Untersuchen von Eigenschaften reeller Funktionen (Monotonie, globale und lokale Extremstellen, Symmetrie, Periodizität) und von Beziehungen zwischen Funktionen (Umkehrfunktionen)
  • Strichaufzählung
    Beschreiben von Änderungen durch Änderungsmaße (absolute und relative Änderung, Differenzenquotient)
  • Strichaufzählung
    Anwenden von Funktionen zur Beschreibung kontinuierlicher Prozesse, Vergleichen von Modellen, Erkennen der Grenzen von Modellbildungen
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen von Verallgemeinerungen des Funktionsbegriffs
  • Strichaufzählung
    Verketten von Funktionen

Analytische Geometrie des Raumes

  • Strichaufzählung
    Übertragen bekannter Begriffe und Methoden aus der zweidimensionalen analytischen Geometrie, Erkennen der Grenzen dieser Übertragbarkeit
  • Strichaufzählung
    Ermitteln von Normalvektoren, Definieren des vektoriellen Produkts
  • Strichaufzählung
    Beschreiben von Geraden und Ebenen durch Parameterdarstellungen bzw. Gleichungen
  • Strichaufzählung
    Schneiden von Geraden und Ebenen, Untersuchen von Lagebeziehungen
  • Strichaufzählung
    Lösen von geometrischen Aufgaben, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Elementargeometrie und der Trigonometrie

Stochastik

  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit Darstellungsformen und Kennzahlen der beschreibenden Statistik
  • Strichaufzählung
    Kennen des Begriffes Zufallsversuch, Beschreiben von Ereignissen durch Mengen
  • Strichaufzählung
    Kennen der Problematik des Wahrscheinlichkeitsbegriffs; Auffassen von Wahrscheinlichkeiten als relative Anteile, als relative Häufigkeiten und als subjektives Vertrauen
  • Strichaufzählung
    Berechnen von Wahrscheinlichkeiten aus gegebenen Wahrscheinlichkeiten; Arbeiten mit der Multiplikations- und der Additionsregel; Kennen des Begriffs der bedingten Wahrscheinlichkeit
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit dem Satz von Bayes

7. Klasse: Algebraische Gleichungen und komplexe Zahlen

  • Strichaufzählung
    Abspalten reeller Linearfaktoren von Polynomen
  • Strichaufzählung
    Reflektieren über die Zweckmäßigkeit des Erweiterns der reellen Zahlen
  • Strichaufzählung
    Rechnen mit komplexen Zahlen
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen des Fundamentalsatzes der Algebra

Differentialrechnung

  • Strichaufzählung
    Definieren des Differentialquotienten (Änderungsrate), ausgehend vom Differenzenquotienten (mittlere Änderungsrate), Deuten dieser Begriffe als Sekantensteigung bzw. Tangentensteigung, weiteres Deuten in außermathematischen Bereichen
  • Strichaufzählung
    Kennen des Begriffes Ableitungsfunktion, Berechnen von Ableitungen elementarer Funktionen
  • Strichaufzählung
    Deuten der zweiten Ableitung in inner- und außermathematischen Bereichen
  • Strichaufzählung
    Herleiten von Differentiationsregeln zur Ableitung von Polynomfunktionen, Kennen weiterer Differentiationsregeln (sofern sie für Funktionsuntersuchungen verwendet werden)
  • Strichaufzählung
    Untersuchen einfacher und im Hinblick auf Anwendungen sinnvoller Funktionen bezüglich Monotonie und Krümmungsverhalten, Ermitteln von Extrem- und Wendestellen
  • Strichaufzählung
    Lösen von Extremwertaufgaben
  • Strichaufzählung
    Präzisieren einiger Grundbegriffe und Methoden der Differentialrechnung (insbesondere des Begriffes Grenzwert) unter Einbeziehung des Begriffes Stetigkeit
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen weiterer Anwendungen der Differentialrechnung

Nichtlineare analytische Geometrie

  • Strichaufzählung
    Beschreiben von Kreisen, Kugeln und Kegelschnittslinien durch Gleichungen
  • Strichaufzählung
    Schneiden von Kreisen bzw. Kegelschnittslinien mit Geraden, Ermitteln von Tangenten
  • Strichaufzählung
    Beschreiben von ebenen Kurven durch Parameterdarstellungen
  • Strichaufzählung
    Beschreiben von Raumkurven und Flächen durch Parameterdarstellungen

Stochastik

  • Strichaufzählung
    Kennen der Begriffe diskrete Zufallsvariable und diskrete Verteilung
  • Strichaufzählung
    Kennen der Zusammenhänge von relativen Häufigkeitsverteilungen und Wahrscheinlichkeitsverteilungen; von Mittelwert und Erwartungswert sowie von empirischer Varianz und Varianz
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit diskreten Verteilungen (insbesondere mit der Binomialverteilung) in anwendungsorientierten Bereichen

8. Klasse: Integralrechnung

  • Strichaufzählung
    Ermitteln von Stammfunktionen
  • Strichaufzählung
    Definieren des bestimmten Integrals, Deuten einer Summe von “sehr kleinen Produkten” der Form f(x) . x als Nährungswert des bestimmten Integrals
  • Strichaufzählung
    Kennen des Zusammenhangs zwischen Differenzieren und Integrieren sowie des Hauptsatzes der Differential- und Integralrechnung
  • Strichaufzählung
    Berechnen von bestimmten Integralen mit Hilfe von Stammfunktionen unter Verwendung elementarer Integrationsregeln
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit verschiedenen Deutungen des Integrals (insbesondere Flächeninhalt, Volumen, physikalische Deutungen)

Dynamische Prozesse

  • Strichaufzählung
    Beschreiben von Systemen mit Hilfe von Wirkungsdiagrammen, Flussdiagrammen, Differenzengleichungen oder Differentialgleichungen
  • Strichaufzählung
    Untersuchen des dynamischen Verhaltens von Systemen
  • Strichaufzählung
    Lösen von einfachen Differentialgleichungen, insbesondere y` = ky

Stochastik

  • Strichaufzählung
    Kennen der Begriffe stetige Zufallsvariable und stetige Verteilung
  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit der Normalverteilung in anwendungsorientierten Bereichen
  • Strichaufzählung
    Kennen und Interpretieren von statistischen Hypothesentests und von Konfidenzintervallen

Wiederholung

  • Strichaufzählung
    umfassendes Wiederholen, Vertiefen und Vernetzen von Stoffgebieten

BIOLOGIE und UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Biologie und Umweltkunde sieht in der Oberstufe die Beschäftigung mit den Themenbereichen Mensch und Gesundheit, Weltverständnis und Naturerkenntnis, Ökologie und Umwelt sowie Biologie und Produktion vor.

Der Biologie- und Umweltkundeunterricht hat, aufbauend auf dem Wissen und den Kompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler in der Unterstufe erworben haben, folgende Ziele:

Die Schülerinnen und Schüler sollen – im Sinne biologischer Grundbildung – zentrale biologische Erkenntnisse gewinnen, Prinzipien, Zusammenhänge, Kreisläufe und Abhängigkeiten in lebenden Systemen sehen lernen und damit Grundzüge eines biologischen bzw. naturwissenschaftlichen Weltverständnisses erwerben.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Einblicke in ausgewählte Forschungsschwerpunkte der modernen Biowissenschaften erhalten und damit auch Verständnis für biologische bzw. naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen erwerben. Sie sollen – auch im Sinne einer Studienvorbereitung für naturwissenschaftliche Fachrichtungen – verstehen, welche Aussagekraft biologische bzw. naturwissenschaftliche Experimente besitzen und wo deren Grenzen liegen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen ihr Verständnis und die Wahrnehmung für den eigenen Körper vertiefen und damit zu einem verantwortungsvollen Umgang mit sich selbst und anderen befähigt werden (Akzeptanz des eigenen Körpers, der eigenen Sexualität; Gesundheitsförderung, Suchtprophylaxe, Umgang mit behinderten Menschen, Humangenetik).

Die Schülerinnen und Schüler sollen Wissen und Kompetenzen erwerben, die sie für einen umweltbewussten, nachhaltigen Umgang mit unseren Lebensgrundlagen motivieren und befähigen. Die Bedeutung des Arten- und des Biotopschutzes soll erkannt werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Wissen und Kompetenzen erwerben, die sie in Hinblick auf zukünftige Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungen qualifizieren. Werte und Normen, Fragen der Verantwortung (Bioethik) bei der Anwendung naturwissenschaftlicher bzw. biologischer Erkenntnisse sollen thematisiert werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen positive Emotionen für Natur und Umwelt entwickeln.

Personale und soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Kooperation, Konflikt- und Teamfähigkeit sowie emotionale Intelligenz sollen erworben und gefördert werden.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Mensch und Gesellschaft:

Menschen als biologische und soziale Wesen, Sexualität/Partnerschaft/Familie, Gesundheit/Krankheit als biologisches und soziales Phänomen, Arbeitswelt, Gestaltung von Freizeit, Friedenserziehung; Verhältnis Mensch – Natur, Ökologie – Ökonomie, Energie, Nachhaltigkeit; Anwendung biologischer Erkenntnisse, lebenslanges Lernen

Natur und Technik:

Phänomen Leben, Mensch als Lebewesen, Vernetzung belebter Systeme, Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf Natur, Umwelt und Gesundheit, Naturwissenschaften und Ethik, naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsstrategien

Sprache und Kommunikation:

Förderung der Sprachkompetenz im Bereich der Alltags- und Fachsprache, Einbeziehung englischer Fachliteratur

Kreativität und Gestaltung:

Förderung der Kreativität durch Umgang mit Lebewesen und Naturobjekten, Einsatz von kreativitätsfördernden Methoden, Entwicklung von Modellen

Gesundheit und Bewegung:

körperliche Voraussetzung für Leistungsfähigkeit, Wohlbefinden/Gesundheit, Umwelt und Sport

Didaktische Grundsätze:

Trotz spezifischer Bildungsziele unterschiedlicher Schulformen ist der Lehrstoff in den einzelnen Schulstufen für alle Schulformen gleich formuliert. Es obliegt den Lehrerinnen und Lehrern diesen entsprechend dem Stundenangebot der jeweiligen Schulform umzusetzen. Folgende Faktoren sind dabei zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    Auswahl von Inhalten, die maximalen Erkenntnisgewinn im Sinne von biologischem Basiswissen und zentralen Kompetenzen (zB vernetztes Denken) bringen und als Grundlage für lebenslanges Lernen dienen können
  • Strichaufzählung
    Einbeziehung der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler, Integration ihres Vorwissens, ihrer Erfahrungen und Interessen
  • Strichaufzählung
    Einbeziehung der gesellschaftlichen Dimensionen der Biowissenschaften im historischen wie auch zukünftigen Kontext, Diskussion der ethischen Dimension biowissenschaftlicher Erkenntnisse und deren Anwendung auch im Hinblick auf die europäische Situation
  • Strichaufzählung
    Vermittlung eines Grundverständnisses für naturwissenschaftliches Denken und experimentelles Vorgehen, Grundverständnis für biologische Fachsprache
  • Strichaufzählung
    Schaffung problemorientierter Lernumgebungen, die selbstständiges Lernen fördern
  • Strichaufzählung
    Methodische Vielfalt (praktische Tätigkeiten, Projekte, fachübergreifender Unterricht, Experimente, Freilandarbeit, Betriebserkundungen, offene und soziale Lernformen ua.)
  • Strichaufzählung
    Aufbau von Medienkompetenz durch aktive Auseinandersetzung mit modernen Medien und deren Nutzung (Internet, multimediale Lern-Software usw.)
  • Strichaufzählung
    besondere Berücksichtigung der Anwendung des Wissens und der Problemlösung

Der Unterricht gliedert sich in vier zentrale Bereiche, die miteinander verschränkt und kombiniert sowie in methodisch vielfältiger Weise bearbeitet werden müssen.

Mensch und Gesundheit

Es ist die Einsicht zu vertiefen, dass der menschliche Körper ein System von in Wechselbeziehung stehenden Organen ist und gesundheitsfördernde Lebensweisen durch individuelle Entscheidungen (persönliche Verantwortung) und durch Umwelteinflüsse mitbestimmt sind. Biologisches Wissen ist in Bezug zu gegenwärtigem und zukünftigem Verhalten und Handeln zu setzen.

Weltverständnis und Naturerkenntnis

Einblicke in die modernen Biowissenschaften einschließlich aktueller Forschungsthemen sind zu geben. In der 5. Klasse ist eine einfache Modellvorstellung der Zelle zu erarbeiten, in der 6. Klasse (Sexualität, Embryonalentwicklung des Menschen) und 8. Klasse (Genetik) sind die Kenntnisse auszubauen und zu vertiefen. Bei der Behandlung aller Themen ist darauf zu achten, dass eine prägnante, exemplarische Auswahl getroffen wird. Weiters sind die zahlreichen Anknüpfungspunkte für Diskussionen zu Fragen der Ethik (Was kann der Mensch? Was darf der Mensch?) zu nutzen.

Ökologie und Umwelt

Es hat eine stärker theoretisch orientierte Beschäftigung mit Ökosystemen stattzufinden, die praktische Tätigkeit (Freilandarbeit ua.) ist aber nicht zu vernachlässigen. Naturerfahrung ist ein wesentlicher Erlebnis- und Lernbereich. An konkreten Beispielen hat nachhaltige Entwicklung vergleiche Agenda 21, Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zu Umwelt- und Entwicklungsvorhaben aus 1992) als zentrale Perspektive zukünftiger Entscheidungen deutlich zu werden. Aktivitäten im fachübergreifenden Kontext bieten sich hier besonders an.

Biologie und Produktion

Problemorientierte Fragestellungen und Betriebserkundungen haben deutlich zu machen, welch zentrale wirtschaftliche Bedeutung die Biologie als Produktionsfaktor in den modernen Industriegesellschaften hat. Die Auseinandersetzung mit kontroversiell diskutierten Themen ist zu trainieren.

Der Zeitrahmen für Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse des Realgymnasiums und Oberstufenrealgymnasiums mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des Dritten Teils zu entnehmen.

Lehrstoff: 5. Klasse: Mensch und Gesundheit

Erkennen der Bedeutung einer gesunden Ernährung; Essstörungen auch als psychische Erkrankungen (Suchtverhalten) verstehen und über Therapiemöglichkeiten Bescheid wissen

Weltverständnis und Naturerkenntnis

Zelle

Wissen um die Zelle als Grundbaustein und Informationsträger der Organismen und modellhaftes Verstehen der Zusammenhänge zwischen Lebensvorgängen und bestimmten Zellstrukturen

Biodiversität

  • Strichaufzählung
    am Beispiel Mikroorganismen: An Hand ausgewählter Beispiele die Unterschiede zwischen Pro- und Eukaryoten erfassen; Mikroorganismen als Besiedler aller, auch extremer Lebensräume kennen lernen und ihre zentrale Bedeutung für die Natur verstehen
  • Strichaufzählung
    am Beispiel Pflanzen: An Hand ausgewählter Beispiele Wissen über Entwicklung, Keimung und Wachstum sowie mögliche Anpassungen an unterschiedliche Standorte erwerben und grundlegendes Verständnis für Stoffwechselvorgänge (Fotosynthese, Dissimilation) gewinnen
  • Strichaufzählung
    am Beispiel Tiere: An Hand ausgewählter Beispiele Zusammenhänge von Bau und Funktion der Organsysteme des Stoffwechsels (Ernährung, Verdauung, Atmung, Kreislauf, Ausscheidung) und deren Ausbildung in unterschiedlichen Organisationsebenen und Lebensräumen erarbeiten

Ökologie und Umwelt

Verständnis für die Probleme der Welternährung, der Ressourcenverteilung und der verschiedenen Formen der Landwirtschaft (intensiv und extensiv) erwerben, Ursachen für den Nord-Süd-Konflikt erkennen und Zukunftsszenarien entwickeln

Biologie und Produktion

Einblick in biotechnische Verfahren bei der Nahrungsmittelproduktion gewinnen

6. Klasse: Mensch und Gesundheit

Sexualität

Verständnis von Sexualität als biologisches, psychologisches und soziales Phänomen vertiefen und zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Sexualität anregen (Sexualethik); Wissen über Möglichkeiten der Fortpflanzungsmanipulationen und über die Embryonalentwicklung beim Menschen erwerben

Immunsystem des Menschen

Einblicke in die grundlegende Funktionsweise des Immunsystems gewinnen und die Auswirkungen von Störungen erkennen (Allergien, AIDS ua.)

Drogen

Gründe für Suchtverhalten erfassen und verschiedene Möglichkeiten der Suchtprophylaxe vor allem im Hinblick auf aktuelle Jugenddrogen erarbeiten

Weltverständnis und Naturerkenntnis

Zelle

Wissen um die Bedeutung der Mitose für Wachstum, Zelldifferenzierung und die Entstehung vielzelliger Lebewesen sowie der Meiose für die geschlechtliche Fortpflanzung

Information und Kommunikation in biologischen Systemen

Grundlagen von Information und Kommunikation in Nervensystemen (Reizaufnahme, Erregungsleitung, Verarbeitung; moderne Hirnforschung) und im Hormonsystem des Menschen (Regelkreise) verstehen; Begreifen, dass diese Mechanismen dem Verhalten zu Grunde liegen; Überblick über zentrale Positionen der Verhaltensforschung

Bioplanet Erde

Einblick in die Stellung der Erde im Weltall, Wissen um Aufbau und Struktur der Erde und der geodynamischen Formungskräfte als Grundlage der Entstehung ausgewählter österreichischer Landschaften

Ökologie und Umwelt

Vertiefung und Erweiterung des Wissens über Ökosysteme (Stoff- und Energiekreisläufe, Umweltfaktoren, Sukzession, Konvergenzerscheinungen); Umweltprobleme und deren Ursachen am Beispiel Klimawandel diskutieren und Lösungsmöglichkeiten im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung aufzeigen; Einblick in das Spannungsfeld Ökologie – Ökonomie

7. Klasse (nur am Realgymnasium und Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik und Chemie):

Mensch und Gesundheit

Psychosomatik

Einsicht in das Zusammenspiel von Körper und Psyche gewinnen und dessen Auswirkungen auf das Wohlbefinden unter Einbeziehung der Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler erarbeiten; Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Freizeit aufzeigen

Krankheit

Kenntnisse über Krankheitserreger (Bakterien, Viren, Parasiten) an Hand ausgewählter Beispiele erlangen; Maßnahmen zur Hygiene und Reiseprophylaxe; Moderne Zivilisationskrankheiten, Krebs

Weltverständnis und Naturerkenntnis

Systematik

Erfassen möglicher Ordnungsprinzipien der Organismen unter Heranziehung moderner Forschungsergebnisse

Bewegung in biologischen Systemen

Wissen über Bewegung als Kennzeichen des Lebens und über die biologischen Strukturen bei Tieren und Pflanzen, die Bewegungen ermöglichen

Ökologie und Umwelt

An Hand eines ausgewählten regionalen oder globalen Beispiels betreffend Energie, Verkehr oder Tourismus die Charakteristika nachhaltiger Entwicklung kennen lernen und Realisierungsmöglichkeiten diskutieren

8. Klasse: Mensch und Gesundheit

Prinzipien moderner Gesundheitsförderung am Beispiel Stress darstellen und ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler bearbeiten (Ursachen, Auswirkungen, Stressbewältigung); Einblicke in Forschungsschwerpunkte der modernen Biowissenschaften (Stammzellenforschung, neue Reproduktionsmethoden usw.)

Weltverständnis und Naturerkenntnis

Zelle

Vertiefung des Wissens über die zytologischen und molekularen Grundlagen der Vererbung

Genetik

Verstehen der biochemischen Vorgänge bei der Proteinsynthese (Transkription, Translation, Regulation der Genaktivität); Kennen der Vererbungsregeln; Einblick in die Humangenetik; Wissen um gentechnische Verfahren und deren mögliche Auswirkungen (Landwirtschaft, Medizin, Gesellschaft ua.) erwerben; Entwicklung einer verantwortungsbewussten Haltung gegenüber gentechnischen Eingriffen (Wissenschaftsethik, Bioethik) fördern

Evolution

Grundlagen chemischer und biologischer Evolution erwerben; Einblick in Evolutionstheorien. Überblick über den Ablauf der Entwicklungsgeschichte

Biologie und Produktion

Einblicke in die Anwendung der genetischen Forschung in Tier- und Pflanzenzucht sowie in gentechnische Verfahren (ausgewählte Beispiele aus Medizin, Landwirtschaft ua.) gewinnen

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Chemische Grundbildung soll mit dem für die Chemie charakteristischen “Zwiedenken”, das im submikroskopischen Bereich Erklärungen für Vorgänge im makroskopischen sucht und findet, vertraut machen. Stoffeigenschaften und Stoffartumwandlungen können auf relativ wenige auch philosophische Deutungssysteme und Grundvorstellungen zurückgeführt werden. Als Grundlage von Eingriffen in materielle Prozesse soll das Kennenlernen dieser Denkweise zum Verstehen des heutigen Weltbildes und der Entwicklung unserer Kultur beitragen.

Der Chemieunterricht in der Oberstufe erweitert und vertieft die erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten aus der Unterstufe. Er bereitet auf wissenschaftliches Denken und Arbeiten vor, indem unterschiedliche Zugänge zu den verschiedenen Dimensionen des Erforschenswerten eröffnet werden.

Im Verbund mit Biologie, Mathematik und Physik soll Chemieunterricht auf exemplarische Weise den Weg der Erkenntnisfindung über Entwicklung und Anwendung von Deutungssystemen, also über Modelldenken, Systemdenken, Planen und Auswerten von Experimenten zu Stoffartumwandlungen zeigen. Die abwechselnde und bedarfsgerechte Anwendung von induktiv orientiertem Hypothesen-Bilden und deduktiv orientiertem Hypothesen-Prüfen hilft dabei. Dadurch schafft der Chemieunterricht die Basis für lebensgestaltende Lernstrategien und fördert über die Schule hinaus die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung beim Erwerb von Wissen und Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Problemlösekompetenz und Kommunikationsfähigkeit mit Expertinnen und Experten.

Ziel ist der Einblick in die Vielgestaltigkeit und Omnipräsenz chemischer Prozesse: Dies soll nicht nur eine berufliche Orientierung erleichtern, sondern stoffliche Veränderungen als materielle und energetische Grundlage des Lebens und der Zivilisation erkennbar machen und auch Verständnis für die europäische und globale Bedeutung der chemischen Industrie schaffen.

Die Übernahme von Verantwortung und die Ausbildung von Kritikfähigkeit gegenüber Ge- und Missbrauch wissenschaftlicher Erkenntnisse sollen die Teilnahme an wesentlichen gesellschaftlichen Entscheidungen ermöglichen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Mensch und Gesellschaft:

Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit materiellen und energetischen Ressourcen über Grenzen hinweg; Berücksichtigung ethischer Maßstäbe in der gesellschaftsrelevanten Umsetzung chemischer Erkenntnisse

Natur und Technik:

Grundlegende Kenntnisse über Funktion und Vernetzung natürlicher und anthropogener Stoffkreisläufe; vertieftes Verständnis für die Beziehung von Struktur und Eigenschaften von Stoffen und deren gezielte Veränderungen; Einblick in technische und naturwissenschaftliche Studien- und Berufsfelder

Sprache und Kommunikation:

Erweiterung und sicherer Einsatz der chemischen Fachsprache als zusätzliche Form der Kommunikation innerhalb und außerhalb des fachwissenschaftlichen Bereiches; Beschreibung, Protokollierung und Präsentation chemischer Sachverhalte

Kreativität und Gestaltung:

Ästhetik bei ausgewählten chemischen Reaktionen; kreative Problemlösestrategien und Modellentwicklung; Bereicherung emotionaler Erfahrungen

Gesundheit und Bewegung:

Grundlagen für den gesundheitsfördernden und -bewussten Umgang mit Stoffen der Alltagswelt; vertieftes Kritikbewusstsein gegenüber der Ambivalenz von Drogen und Pharmazeutika

Didaktische Grundsätze:

Die Auswahl der Inhalte und Methoden ist so vorzunehmen, dass die Entwicklung und Anwendung folgender Konzepte verwirklichbar ist:

Stoff-Teilchen-Konzept: Die erfahrbaren Phänomene der stofflichen Welt und deren Deutung auf der Teilchenebene werden konsequent unterschieden

Struktur-Eigenschafts-Konzept: Art, Anordnung und Wechselwirkung der Teilchen bestimmen die Eigenschaften eines Stoffes

Donator-Akzeptor-Konzept: Säure-Base-, Redox- und Komplexbildungsreaktionen lassen sich als Protonen- und Elektronenübertragungen- bzw. Elektronenpaarverschiebungen beschreiben

Energiekonzept: Alle chemischen Reaktionen sind mit einem Energieumsatz verbunden

Größenkonzept: Stoff- und Energieumsätze können quantitativ beschrieben werden

Gleichgewichtskonzept: Reversible chemische Reaktionen können zu einem dynamischen Gleichgewichtszustand führen

Im Sinne anzustrebender Methodenvielfalt sind folgende Leitlinien zu berücksichtigen:

Empirisch arbeiten und erfahrungsgeleitet lernen

Planung, Durchführung, Dokumentation und Deutung von Experimenten und sicherer Umgang mit den Stoffen stellen einen wesentlichen und unverzichtbaren Bestandteil des Chemieunterrichts dar. Die minimale Realisierung wird durch gemeinsames Beobachten und Auswerten von Demonstrations- und Schülerexperimenten erreicht. Eine optimale Erfüllung dieser Leitlinie ist die selbstständige experimentelle Problembearbeitung.

Situiert und an Hand authentischer Probleme lernen

Ausgangspunkt für Lernen müssen realistische und relevante Probleme sein, die dazu motivieren neues Wissen und neue Fähigkeiten zu erwerben. Dabei wird auf Vorkenntnisse und Grundwissen der Schülerinnen und Schüler aufgebaut. Maximal realisiert wird dieser Anspruch, wenn Schülerinnen und Schüler in eine authentische Situation versetzt werden, die konkretes fachübergreifendes und fächerverbindendes Arbeiten erfordert. Eine minimale Realisierung kann durch eine Anknüpfung an aktuelle Probleme, authentische Fälle oder persönliche Erfahrungen gewährleistet werden.

In vielfältigen Kontexten lernen

Um zu verhindern, dass ursprüngliche und neu erworbene Kenntnisse auf eine bestimmte Situation fixiert bleiben, sind dieselben Inhalte in mehreren verschiedenen Zusammenhängen gelernt und bearbeitet werden. Die Realisierung kann vom Verweisen auf unterschiedliche Anwendungssituationen bis hin zur tatsächlichen Anwendung des Gelernten in einer konkreten Situation reichen.

Unter multiplen Perspektiven lernen

Einzelne Inhalte und Probleme müssen aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und behandelt werden. Lehrausgänge und Exkursionen unterstützen dies. Die minimale Realisierung besteht in der Verdeutlichung unterschiedlicher Sichtweisen bei der Darbietung neuer Inhalte, die maximale im konkreten Erleben.

In einem sozialen Umfeld lernen

Gemeinsames Lernen und Arbeiten wie auch Kooperation von Schülerinnen und Schülern mit Expertinnen und Experten im Rahmen situierter Problemstellungen hat Bestandteil möglichst vieler Lernphasen zu sein. Maximal realisieren lässt sich diese Leitlinie durch gemeinsames Lernen und Arbeiten in einer Expertengemeinschaft, für die minimale Realisierung werden Gruppenarbeiten vorgeschlagen.

Mit instruktionaler Unterstützung lernen

Lernen ohne jegliche Instruktion ist in der Regel ineffektiv und führt leicht zu Überforderung. Die Lernumgebung (der Unterricht) ist so zu gestalten, dass neben vielfältigen Möglichkeiten eines Lernens in komplexen Situationen auch das zur Bearbeitung von Problemen (Aufgaben, Projekten usw.) erforderliche Wissen bereitgestellt und erworben wird.

Mit medialer Unterstützung lernen

Die Beschaffung, Bewertung und Verarbeitung von Informationen müssen auch mit Hilfe zeitgemäßer Medien erfolgen. Die Verwendung von chemiespezifischer Software dient der Optimierung altersgemäßer Lernprozesse. Ergebnisse eigenständiger Arbeit sind in Form einer sachgerechten und ansprechenden Darstellung von den Schülerinnen und Schülern zu präsentieren.

Lehrstoff:

Kursiv gesetzte Teile gelten als verbindliche Zusätze an allen Schulformen mit mehr als vier Wochenstunden.

7. und 8. Klasse: Strukturen und Modellbildung

Die Schülerinnen und Schüler sollen:

  • Strichaufzählung
    Einsicht gewinnen in die Entwicklung chemiespezifischer Modellvorstellungen
  • Strichaufzählung
    durch Kombination von Hypothesenbildung und experimenteller Überprüfung Verständnis für die Zusammenhänge von Strukturen und Eigenschaften der Stoffe gewinnen
  • Strichaufzählung
    durch Erlernen der chemischen Fachsprache die Kommunikation auf fachwissenschaftlicher Ebene führen können

Für die Erreichung dieser Ziele sind folgende Inhalte vorgesehen:

  • Strichaufzählung
    wellenmechanisches Atommodell und Aufbauprinzipien des Periodensystems der Elemente
  • Strichaufzählung
    Modelle der chemischen Bindung und der Wechselwirkungen zwischen Teilchen
  • Strichaufzählung
    Strukturen von Stoffen mit kovalenten Bindungen unter Mitberücksichtigung von Kohlenstoffverbindungen inklusive funktioneller Gruppen und Arten der Isomerien
  • Strichaufzählung
    delokalisierte Elektronensysteme
  • Strichaufzählung
    Molekülgeometrie, Hybridisierung
  • Strichaufzählung
    Anwendung der Modellbildung bei der Behandlung von Themen aus allen chemierelevanten Bereichen

Stoffumwandlungen und Energetik

Die Schülerinnen und Schüler sollen:

  • Strichaufzählung
    das Verständnis von Beziehungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen vertiefen
  • Strichaufzählung
    an einfachen Beispielen die Möglichkeiten quantitativer Betrachtungsweisen von Stoff- und Energieumsätzen aufzeigen können
  • Strichaufzählung
    die Deutung, Vorhersagbarkeit und Steuerung chemischer Prozesse durch erweiterte und vielschichtige Betrachtungen der Dynamik von Reaktionen erfahren
  • Strichaufzählung
    Donator-Akzeptor-Wechselwirkungen als grundlegendes Prinzip chemischer Reaktionen erkennen

Für die Erreichung dieser Ziele sind folgende Inhalte vorgesehen:

  • Strichaufzählung
    Stöchiometrie
  • Strichaufzählung
    Energiebilanz chemischer Reaktionen
  • Strichaufzählung
    Katalyse
  • Strichaufzählung
    chemische Gleichgewichtsdynamik und ihre Beeinflussung
  • Strichaufzählung
    Protolysegleichgewichte
  • Strichaufzählung
    Redoxreaktionen
  • Strichaufzählung
    Reaktionen organischer Moleküle
  • Strichaufzählung
    Elektrochemie
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Beispiele chemischer Analysenmethoden
  • Strichaufzählung
    Lösungsgleichgewichte und Komplexbildung

Zusätzliche Inhalte im Realgymnasium ohne Darstellende Geometrie:

  • Strichaufzählung
    quantitative Behandlung von Protolysegleichgewichten
  • Strichaufzählung
    quantitative Behandlung elektrochemischer Prozesse
  • Strichaufzählung
    Reaktionsmechanismen

Diese Kenntnisse sind eine wesentliche Voraussetzung für die Bearbeitung zahlreicher ökonomischer und ökologischer Fragestellungen, wie sie in den nachfolgenden Themenbereichen manifest werden.

Rohstoffe, Synthesen und Kreisläufe

Die Schülerinnen und Schüler sollen:

  • Strichaufzählung
    über grundlegende Kenntnisse von Funktion und Vernetzung natürlicher und anthropogener Stoffkreisläufe Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit materiellen und energetischen Ressourcen entwickeln und dabei regionale und europäische Besonderheiten berücksichtigen
  • Strichaufzählung
    die Umwandlung von Naturprodukten sowie die Synthese von neuen Stoffen mit ausgesuchten Eigenschaften und die damit verbundene erhöhte Lebensqualität, aber auch den Umgang mit potentiellen Risken an Hand der folgenden Themen kennen lernen:
  • Strichaufzählung
    fossile Rohstoffe und Energieträger
  • Strichaufzählung
    Schadstoffe und Umweltanalytik
  • Strichaufzählung
    wichtige chemische Grundprodukte und ihre Verwendung
  • Strichaufzählung
    Gewinnung, Verwendung und Wiederverwertung von Metallen, keramischen und makromolekularen Stoffen

Zusätzliche Inhalte im Realgymnasium ohne Darstellende Geometrie:

  • Strichaufzählung
    Nachwachsende Rohstoffe

Chemie und Leben

Die Schülerinnen und Schüler sollen:

  • Strichaufzählung
    erkennen, dass alle Lebensvorgänge auf stofflichen und energetischen Veränderungen beruhen und die Menschen von ihrer stofflichen Umwelt abhängig sind
  • Strichaufzählung
    durch kritisch reflektierenden Einsatz von differenzierten Stoffkenntnissen die Wichtigkeit einer gesundheitsbewussten Lebensführung und der sicherheitsbewussten und sachgerechten Verwendung von Alltagschemikalien erkennen
  • Strichaufzählung
    eine mündige Lebenshaltung im Sinne einer Konsumentensouveränität ausbilden; dazu ist die exemplarische Behandlung der folgenden Themen vorgesehen:
  • Strichaufzählung
    molekulare Grundlagen der Genetik
  • Strichaufzählung
    Stoffwechselprozesse
  • Strichaufzählung
    Lebensmittel, Genussmittel und Drogen
  • Strichaufzählung
    Chemie im Haushalt
  • Strichaufzählung
    enzymatische Steuerung von Stoffwechselprozessen

Zusätzliche Inhalte im Realgymnasium ohne Darstellende Geometrie:

  • Strichaufzählung
    Struktur und Funktion biologischer Membranen
  • Strichaufzählung
    Aspekte der Pharmakologie und Toxikologie an ausgewählten Beispielen

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Physikunterricht hat zum allgemeinen Bildungsauftrag der Schule, insbesondere der Befähigung zum selbstständigen Wissenserwerb, dem verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt und der verantwortlichen, rationalen Mitwirkung an gesellschaftlichen Entscheidungen fachspezifisch beizutragen und damit in besonderer Weise den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und dynamischen Fähigkeiten zu fördern.

Die Schülerinnen und Schüler sollen eine rationale Weltsicht erwerben, aktiv die spezifische Arbeitsweise der Physik und ihre Bedeutung als Grundlagenwissenschaft erkennen und damit beurteilen lernen, welche Beiträge zu persönlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen physikalische Methoden liefern können. Weiters sollen sie die Bedeutung physikalischer Phänomene und Konzepte im Alltag und in der Umwelt und für die Welterkenntnis erfassen und für ihre Lebensgestaltung nutzen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler Einblicke in die Vorläufigkeit von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen erhalten und die Bedeutung neuer Sichtweisen bei anstehenden Problemen (Paradigmenwechsel) sowie die Physik als schöpferische Leistung der Menschheit und damit als Kulturgut erkennen. Der Physikunterricht hat einen wichtigen Beitrag zur Berufsorientierung und der persönlichen Berufswahl zu leisten.

Ziel des Physikunterrichts ist daher die Vermittlung des nötigen Rüstzeuges zum verstehenden Erleben von Vorgängen in Natur und Technik und keinesfalls nur das Informieren über sämtliche Teilgebiete der Physik.

Das Ziel ist der Erwerb folgender Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen:

  • Strichaufzählung
    Informationen sammeln, hinterfragen und argumentieren können
  • Strichaufzählung
    eigene Arbeiten zielgruppengerecht präsentieren können
  • Strichaufzählung
    Problemlösungsstrategien einzeln und im Team entwickeln können
  • Strichaufzählung
    eigenständig arbeiten können
  • Strichaufzählung
    umweltbewusst handeln können
  • Strichaufzählung
    mit Expertinnen und Experten sprechen, Expertenmeinungen hinterfragen und grundlegendes Fachvokabular richtig anwenden können
  • Strichaufzählung
    physikalische Zusammenhänge darstellen können
  • Strichaufzählung
    Diagramme erstellen und interpretieren können
  • Strichaufzählung
    konzeptuales Wissen anwenden können
  • Strichaufzählung
    fachbezogene Fragen formulieren können
  • Strichaufzählung
    einfache Experimente planen und durchführen können
  • Strichaufzählung
    Hypothesen entwickeln, einschätzen und diskutieren können
  • Strichaufzählung
    Gefahren erkennen, einschätzen und sicherheitsbewusst handeln können

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Natur und Technik:

Einsichten in die Ursachen von Naturerscheinungen und daraus abgeleiteten, zugehörigen physikalischen Gesetzmäßigkeiten gewinnen; Kausalitätsdenken und Erkennen der Grenzen der Vorhersagbarkeit auf Grund von praktisch bzw. prinzipiell unvollständigen Systeminformationen entwickeln; Physik als Grundlage der Technik verstehen

Sprache und Kommunikation:

Ein Grundvokabular physikalischer Begriffe als zusätzliche Form der Kommunikation innerhalb und außerhalb des fachwissenschaftlichen Bereiches erwerben; zwischen Alltagssprache und Fachsprache differenzieren können: Einsicht in die Notwendigkeit und Mächtigkeit symbolischer Beschreibungen gewinnen; physikalische Sachverhalte beschreiben, protokollieren, argumentieren und präsentieren können; das Ringen um naturwissenschaftliche Erkenntnisse auch im Spiegel künstlerischer Auseinandersetzungen, etwa in Romanen und Dramen, einsehen

Mensch und Gesellschaft:

Physik als Grundlagenwissenschaft (Welterkenntnis) und als angewandte Wissenschaft (Weltgestaltung) verstehen; Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit materiellen und energetischen Ressourcen übernehmen; ethische Maßstäbe in der gesellschaftsrelevanten Umsetzung physikalischer Erkenntnisse beachten; rationale Kritikfähigkeit bei gesellschaftlichen Problemen (zB Klimawandel, Elektrosmog, ionisierende Strahlung) entwickeln

Kreativität und Gestaltung:

Hypothesenbildung und Problemlösen als kreative Prozesse verstehen; Prinzipielles über physikalische Grundlagen der Wahrnehmung wissen; sich mit künstlerischen Umsetzungen physikalischer Konzepte aus einander setzen

Gesundheit und Bewegung:

Grundlagen für gesundheitsförderndes Verhalten (zB Biomechanik) verstehen; Sicherheitsbewusstsein in Haushalt und Verkehr entwickeln

Didaktische Grundsätze:

Die Lehrerinnen und Lehrer haben den Bildungsprozess durch Einbettung der Lehrinhalte in lebensweltbezogene Themenbereiche zu unterstützen und so einer verfrühten Abstraktion vorzubeugen. Dabei ist der erhöhte Abstraktionsgrad moderner physikalischer Inhalte durch verstärkte Nutzung von Analogien und audiovisuellen Medien zu kompensieren.

Die Themenwahl ist an folgenden Zielbereichen physikalischer Grundbildung zu orientieren:

  • Strichaufzählung
    Physik und Gesellschaft: Verantwortungsbewusstes gesellschaftspolitisches Handeln und sachbezogene öffentliche Diskussion physikalischer Technologien
  • Strichaufzählung
    Physik im Alltag: Beherrschen und Verstehen der Grundprinzipien einfacher physikalisch-technischer Geräte und Systeme im Alltag
  • Strichaufzählung
    Physik als Erlebnis: Bereicherung des gefühlsmäßigen Erlebens von Natur und Technik und subjektiv befriedigende Beschäftigung mit Physik
  • Strichaufzählung
    Physik als Wissenschaft: Der Förderung des intellektuellen Persönlichkeitsbereiches dienende, in der Tradition der Wissenschaft Physik stehende Beschäftigung mit Physik
  • Strichaufzählung
    Physik und Beruf: Übersicht über und Grundlagenqualifikation für den beruflichen Bereich

Die Wahl der Themen hat sich an der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler und an Anwendungsbereichen der Physik zu orientieren und zu übergeordneten Einsichten zu führen. Dabei ist unter Betonung der jeweils maßgeblichen Konzepte ein physikalisches Verständnis wesentlicher Vorgänge in Natur und Technik mit Schwerpunkten in Bereichen der klassischen Physik (5. und 6. Klasse) bzw. in Bereichen der modernen Physik (7. und 8. Klasse) aufzubauen.

Bei der Methodenwahl sind folgende Leitlinien zu berücksichtigen:

  • Strichaufzählung
    empirisch arbeiten und erfahrungsgeleitet lernen: Das Zusammenspiel von Beobachtung, Hypothesenbildung und überprüfendem Experimentieren sowie die Formulierung allgemeiner Gesetzmäßigkeiten als physikalische Methode hat in allen Formen des Unterrichts deutlich zu werden
  • Strichaufzählung
    situiert und an Hand authentischer Probleme lernen: Realistische und für die Schülerinnen und Schüler relevante Probleme motivieren zum Erwerb neuen Wissens; Dabei ist die oft verschiedene Interessenslage von Burschen und Mädchen zu beachten; auf aktuelle Probleme ist einzugehen
  • Strichaufzählung
    in vielfältigen Zusammenhängen lernen: Neu erworbene Kenntnisse sind in vielfältigen Anwendungen zu festigen und damit über den Unterrichtsanlass hinaus abzusichern
  • Strichaufzählung
    unter vielfältigen Blickwinkeln lernen: Auf Grund der in realistischen Problemen immer unvollständigen Informationen müssen Fakten gewichtet werden; Unterschiedliche Gewichtungen führen zu unterschiedlichen Schlüssen, und damit beispielsweise zur Frage, wie mit divergierenden Expertenansichten umgegangen werden kann
  • Strichaufzählung
    im sozialen Umfeld lernen: Gemeinsames Lernen und Lösen von Problemen wie auch Kooperation von Schülerinnen und Schülern mit Expertinnen und Experten bereitet auf analoge Situationen im späteren Leben vor
  • Strichaufzählung
    mit instruktionaler Unterstützung lernen: Die Gewichtung zwischen angeleitetem und eigenverantwortlichem Lernen ist dem Leistungsvermögen und dem Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler anzupassen

Entsprechend der Zukunftsorientierung des Unterrichts sind auch moderne Methoden der Informationsbeschaffung, der Datenerfassung (Messen, Steuern, Regeln) und -verarbeitung sowie der Modellbildung im Unterricht einzusetzen.

Die im Lehrstoff angeführten Konzepte sind schülerzentriert, ausgehend vom Vorwissen und von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler in ihrer natürlichen und technisierten Umwelt, anhand von geeigneten Themen, für die die Lehrerinnen und Lehrer letztverantwortlich sind, zu erarbeiten.

Dabei ist exemplarisch an mindestens einer Thematik pro Schulstufe eine größere Erklärungstiefe anzustreben und vermehrte Möglichkeit zur eigenständigen Befassung zu geben. Dies ist nach Möglichkeit auch fächerübergreifend durchzuführen.

Durch das wiederholte Aufgreifen und Vernetzen von Konzepten und Grundbegriffen in verschiedenen Zusammenhängen soll das Erreichen der physikalischen Bildungsziele sichergestellt werden.

Mathematisierung als spezifische physikalische Arbeitsweise bedeutet das Durchlaufen verschiedener Stufen zunehmender Abstraktion von der Gegenstandsebene über bildliche, sprachliche und symbolische Ebenen zur formal-mathematischen Ebene. Für das Verständnis sind die nichtformalen Ebenen wichtig, während der mathematischen Ebene für die Anwendung (Vorhersage) besondere Bedeutung zukommt.

Die Leistungsfeststellung dient einerseits der Beurteilung und hat andererseits vor allem als informelle Leistungsfeststellung den Sinn der Rückmeldung des erreichten Leistungsstandes als Information über Stärken und noch zu behebende Schwächen sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrerinnen und Lehrer. Insbesondere ist die Reflexion über den Leistungszuwachs motivierend für künftige Lernprozesse einzusetzen.

Die individuell verschiedene Leistungsfähigkeit ist durch differenzierte Aufgabenstellungen zu berücksichtigen. Neben dem kognitiven Bereich sind Handlungsfähigkeit und Problemlösungskompetenz zu berücksichtigen. Geeignet sind dafür beispielsweise Interpretation fachbezogener Medienberichte, Planung, Durchführung, Auswertung und Protokollierung von Experimenten, Fragenformulierung und Hypothesenbildung.

In Schulformen mit mehr als insgesamt sieben Wochenstunden in der Oberstufe ist eine größere Erklärungstiefe als in den anderen Schulformen zu erzielen.

Zur Unterstützung des Unterrichts aus Chemie ist zu Beginn der 7. Klasse das Atommodell in moderner Sichtweise zu behandeln.

Der Zeitrahmen für Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse des Realgymnasiums und Oberstufenrealgymnasiums mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des Dritten Teils zu entnehmen.

Lehrstoff:

Die spezielle Methodik der Physik hat zu Konzepten geführt, von denen folgende besonders wichtig und schulstufenübergreifend zu behandeln sind:

Denken in Modellen; Kausalitätskonzept; Naturgesetze und deren Grenzen; Vorhersagbarkeit über das Verhalten eines Systems; Universelle Gültigkeit der Naturgesetze; Teilchenkonzept; Trägheitskonzept; Energiekonzept; Konzept der Erhaltungsgrößen; Feldkonzept; Konzept von Raum und Zeit

5. und 6. Klasse:

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende physikalische Bildungsziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    mittels einfacher Schülerexperimente insbesondere die Fähigkeit zum Beobachten, Beschreiben und Berichten sowie Planen, Durchführen und Auswerten entwickeln
  • Strichaufzählung
    Größenordnungen im Mikro- und Makrokosmos kennen und unsere Stellung im Universum einschätzen können
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Elektrizitätslehre (einfacher Stromkreis, Spannung, Strom, elektrischer Widerstand, elektrische Energie und Umgang mit elektrischen Messgeräten) anwenden
  • Strichaufzählung
    im Rahmen der Wärmelehre Zustände und Zustandsänderungen der Materie mit Hilfe des Teilchenkonzepts erklären können, den nachhaltigen Umgang mit Energie beherrschen und bei angestrebter größerer Erklärungstiefe die Bedeutung der thermodynamischen Hauptsätze verstehen
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe der Bewegungslehre (Relativität von Ruhe und Bewegung, Bewegungsänderung: Energieumsatz und Kräfte, geradlinige und kreisförmige Bewegung, Impuls und Drehimpuls, Modell der eindimensionalen harmonischen Schwingung) Verständnis für Vorgänge, beispielsweise im Verkehrsgeschehen oder bei den Planetenbewegungen, entwickeln
  • Strichaufzählung
    an Hand von Grundeigenschaften mechanischer Wellen Verständnis für Vorgänge, beispielsweise aus Akustik oder Seismik, entwickeln und als Mittel für Energie- und Informationsübertragung verstehen

7. und 8. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende physikalische Bildungsziele erreichen:

  • Strichaufzählung
    die bisher entwickelten methodischen und fachlichen Kompetenzen vertiefen und darüber hinaus Einblicke in die Theorieentwicklung und das Weltbild der modernen Physik gewinnen
  • Strichaufzählung
    verstärkt Querverbindungen mit anderen Bereichen knüpfen können
  • Strichaufzählung
    den Einfluss der aktuellen Physik auf Gesellschaft und Arbeitswelt verstehen
  • Strichaufzählung
    Licht als Überträger von Energie begreifen und über den Mechanismus der Absorption und Emission die Grundzüge der modernen Atomphysik (Spektren, Energieniveaus, Modell der Atomhülle, Heisenberg`sche Unschärferelation, Beugung und Interferenz von Quanten, statistische Deutung) verstehen
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe der Elektrodynamik Grundphänomene elektrischer und magnetischer Felder (Feldquellen, Induktionsprinzip, elektromagnetische Wellen, Licht, Polarisation, Beugung) erklären können und ihre Bedeutung in einfachen technischen Anwendungen verstehen sowie ein sicherheitsbewusstes Handeln im Umgang mit elektrischen Anlagen entwickeln
  • Strichaufzählung
    Einblicke in den Strahlungshaushalt der Erde gewinnen und Grundlagen der konventionellen und alternativen Energiebereitstellung erarbeiten
  • Strichaufzählung
    Einsichten in kernphysikalische Grundlagen (Aufbau und Stabilität der Kerne, ionisierende Strahlung, Energiequelle der Sonne, medizinische und technische Anwendungen) gewinnen und die Problematik des Umgangs mit Quellen ionisierender Strahlung verstehen
  • Strichaufzählung
    Einblicke in die Struktur von Raum und Zeit (Entwicklungsprozesse von Weltsichten zur modernen Kosmologie, Gravitationsfeld, Grundgedanken der speziellen und allgemeinen Relativitätstheorie, Aufbau und Entwicklung des Universums) gewinnen
  • Strichaufzählung
    Verständnis für Paradigmenwechsel an Beispielen aus der Quantenphysik oder des Problemkreises Ordnung und Chaos entwickeln und Bezüge zum aktuellen Stand der Wissenschaft/Forschung herstellen können
  • Strichaufzählung
    Einblicke in die Bedeutung der Materialwissenschaften (Miniaturisierung, Erzielung definierter Eigenschaften durch kontrollierte Manipulation, Bionik) gewinnen und deren physikalische Grundlagen erkennen
  • Strichaufzählung
    Verständnis für die schrittweise Verfeinerung des Teilchenkonzepts, ausgehend von antiken Vorstellungen bis zur Physik der Quarks und Leptonen, gewinnen und damit die Vorläufigkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse verstehen

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Bedeutung der Darstellenden Geometrie in der allgemein bildenden höheren Schule beruht auf folgenden wesentlichen Aspekten:

  • Strichaufzählung
    die Grundsätze der Geometrie sind die Basis für zeitlose, unveränderliche und in vielen Gebieten anwendbare Denkstrukturen und haben daher den Charakter einer Schlüsselqualifikation
  • Strichaufzählung
    die Geometrie als Mittel zur eindeutigen Beschreibung von Raumsituationen ist das adäquate Instrument zur Analyse und Lösung räumlicher Probleme
  • Strichaufzählung
    das händische Konstruieren einerseits und die Verwendung zeitgemäßer 3D-CAD-Software andererseits fördern das Erkennen bzw. die Kenntnis der geometrischen Zusammenhänge
  • Strichaufzählung
    das Arbeiten mit virtuellen Objekten erfordert ein hohes Maß an räumlichem Vorstellungsvermögen

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch den Einsatz klassischer konstruktiver Methoden und zeitgemäßer CAD-Technologien befähigt werden, folgende Ziele zu erreichen:

  • Strichaufzählung
    Weiterentwicklung der Raumvorstellung und des konstruktiven Raumdenkens
  • Strichaufzählung
    Erfassen, Analysieren und sprachlich angemessenes Beschreiben geometrischer Formen und Strukturen
  • Strichaufzählung
    Erkennen der zur Festlegung eines Objekts notwendigen geometrischen Parameter
  • Strichaufzählung
    Modellierung abstrakter und angewandter Objekte aus der Umwelt der Schülerinnen und Schüler
  • Strichaufzählung
    Lösen räumlicher Aufgaben unter Verwendung adäquater geometrischer Methoden und geeignete Dokumentation der Ergebnisse
  • Strichaufzählung
    Förderung der algorithmischen Denkfähigkeit durch die Beschäftigung mit raumgeometrischen Problemen
  • Strichaufzählung
    Anfertigen von geometrisch richtigen Handskizzen räumlicher Objekte
  • Strichaufzählung
    Lesen und Herstellen von Rissen räumlicher Gebilde
  • Strichaufzählung
    Befähigung zum sinnvollen Einsatz geeigneter 3D-CAD-Software

Die Schülerinnen und Schüler sollen in der Lage sein, Querverbindungen zur Mathematik, zur Informatik, zu den Naturwissenschaften, zur Technik und zur bildenden Kunst zu erkennen und geometrische Grundkenntnisse auf naturwissenschaftliche und technische Problemstellungen anzuwenden.

Der Unterricht in Darstellender Geometrie bildet die Brücke zwischen den realen Objekten der Umwelt und den Modellen im virtuellen Raum. Der dazu notwendige Abstraktionsschritt fördert folgende Handlungskompetenzen:

  • Strichaufzählung
    Sachkompetenz (Verstehen räumlicher Zusammenhänge; Lösen räumlicher Problemstellungen; Verwenden geometrischer Erkenntnisse als sprachunabhängiges Kommunikationsmittel usw.)
  • Strichaufzählung
    Methodenkompetenz (Fähigkeit der Anwendung analytischer und konstruktiver Verfahren; Einsatz adäquater Methoden wie Freihandskizzen, Konstruktionszeichnungen und 3D-CAD-Software; Präsentation der Ergebnisse unter Verwendung geeigneter Medien usw.)
  • Strichaufzählung
    Sozialkompetenz (Team-, Gruppen- und Partnerarbeit; Argumentieren und Begründen eigener Erkenntnisse usw.)
  • Strichaufzählung
    Selbstkompetenz (Fähigkeit zum strukturierten Denken; Kreativität; Reflexionskompetenz usw.)

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge im Gegenstand Geometrisches Zeichnen sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Verbale Beschreibung geometrischer Objekte und Vorgänge; geometrische Erkenntnisse als Mittel der interkulturellen Verständigung; Präzision der Sprachverwendung

Mensch und Gesellschaft:

Vorbereitung auf die Berufswelt und weiterführende Ausbildung (zB Zertifizierungen); adäquater Einsatz zeitgemäßer Medien; Präsentation eigener Arbeiten (zB in virtuellen Galerien im Internet)

Natur und Technik:

Raumvorstellungs- und Intelligenztraining; Erfassen, Analysieren und Modellieren technischer Objekte; Lösen raumgeometrischer Probleme aus dem naturwissenschaftlichen und technischen Bereich; Orietierung in virtuellen 3D-Welten

Kreativität und Gestaltung:

Kreatives und individuelles Entwerfen geometrischer Objekte und Modelle sowie deren Präsentation auch mit modernen Medien

Gesundheit und Bewegung:

Förderung räumlicher Orientierungsfähigkeit; Übungen zur kinetischen Raumvorstellung

Didaktische Grundsätze:

Ausgehend von bekannten räumlichen Objekten aus der Vorstellungswelt der Schülerinnen und Schüler sind geometrische Grundbegriffe zu erarbeiten. Damit wird der Schritt von der unmittelbaren Objektbetrachtung zur selbstständigen Raumvorstellung erleichtert.

Dreidimensionale Objekte sind hinsichtlich ihrer Formen, Strukturen und geometrischen Gesetzmäßigkeiten zu analysieren und durch die zur Festlegung notwendigen Parameter zu beschreiben. Dies bildet die Grundlage für die konstruktive Erfassung und die 3D-Modellierung von Raumobjekten.

Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten – nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell – entwickelt werden. Durch die Beschäftigung mit raumgeometrischen Aufgaben ist die algorithmische Denk- und Problemlösefähigkeit zu fördern. Zur Stützung der Raumanschauung sind axonometrische Risse und Handskizzen zu verwenden.

Freihandzeichnungen haben den gesamten Unterricht zu begleiten. Dabei ist auf das Einhalten der Proportionen und der geometrischen Abbildungsregeln zu achten. Das computerunterstützte Modellieren von Raumobjekten ist durch die Anfertigung geometrisch richtiger Handskizzen vorzubereiten.

Bei Konstruktionen in den Hauptrissen ist ein dazu paralleles Arbeiten in einem axonometrischen Bild anzustreben. Das Erarbeiten der Grundprinzipien räumlicher Konstruktionen ist in einfachster Aufstellung durchzuführen – die Umsetzung in aufwändigen Projekten ist mit Unterstützung geeigneter 3D-CAD-Software durchzuführen.

Bei der Lösung der Aufgaben und Beispiele ist auf eine ausgewogene Aufteilung klassisch-konstruktiver und computerunterstützter Methoden zu achten. Strukturiertes Dokumentieren der wesentlichen Arbeitsschritte unterstützt den Transfer von Informationen.

Durch die Verwendung von teilweise vorgefertigten Arbeitsblättern ist das Lösen umfangreicherer Aufgaben auf die wesentlichen konstruktiven Schritte zu fokussieren.

Aus den Naturwissenschaften und der Mathematik vertraute Begriffe sind auch im Unterricht der Darstellenden Geometrie zu verwenden. Mit Hilfe von Problemstellungen aus Technik, Architektur, Design und Kunst, die den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler entsprechen, ist geometrisches Wissen und Können zu entwickeln und zu festigen.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des dritten Teiles zu entnehmen.

Lehrstoff: 7. und 8. Klasse: Die Schülerinnen und Schüler sollen Verständnis für Projektionen als Abbildungen entwickeln und Risse herstellen können

  • Strichaufzählung
    Verstehen von Koordinatensystemen (zB kartesische Welt- und Benutzerkoordinatensysteme)
  • Strichaufzählung
    Erkennen von Projektionen als Abbildungen
  • Strichaufzählung
    Erarbeiten der Eigenschaften von Parallel- und Zentralprojektion
  • Strichaufzählung
    Herstellen von Hauptrissen (Grund-, Auf-, Kreuzriss) und axonometrischen Rissen sowie von Zentralrissen im Durchschnittverfahren

Die Schülerinnen und Schüler sollen das Arbeiten mit 3D-CAD-Software lernen

  • Strichaufzählung
    Modellieren von Objekten aus Grundkörpern durch:
  • Strichaufzählung
    Kongruenztransformationen
  • Strichaufzählung
    Skalierung
  • Strichaufzählung
    Boolesche Operationen (Vereinigung, Durchschnitt und Differenz)
  • Strichaufzählung
    Erzeugen besonderer Polyeder (zB Platonische Polyeder)

Die Schülerinnen und Schüler sollen grundlegende Konstruktionsprinzipien verstehen und mit deren Hilfe anwendungsorientierte Probleme der Raumgeometrie lösen können

  • Strichaufzählung
    Bearbeiten von Lageaufgaben in anschaulichen Parallelrissen und deren Anwendung (zB Durchdringungen ebenflächig begrenzter Objekte, Schatten bei Parallelbeleuchtung)
  • Strichaufzählung
    Einsetzen von zugeordneten Normalrissen zum Messen von Strecken und Winkeln, sowie zum Lösen von Schnittaufgaben
  • Strichaufzählung
    Herstellen von Normalrissen von Kreisen
  • Strichaufzählung
    Konstruieren ebener Kugelschnitte
  • Strichaufzählung
    Verwenden des Seitenrisses als Konstruktionshilfe

Die Schülerinnen und Schüler sollen grundlegende Eigenschaften von Kurven erfassen

  • Strichaufzählung
    Arbeiten mit Parameterdarstellungen von Kurven (zB Kreis, Ellipse, Schraublinie)
  • Strichaufzählung
    Erarbeiten des Tangentenbegriffes
  • Strichaufzählung
    Erzeugen von Freiformkurven (zB Bézierkurven) und Kennenlernen von deren Eigenschaften

Die Schülerinnen und Schüler sollen das Bearbeiten von Flächen mit Hilfe geeigneter Methoden erlernen

  • Strichaufzählung
    Unterscheiden von Flächen- und Volumsmodellen (Solids)
  • Strichaufzählung
    Erfassen der Begriffe Tangentialebene, Flächennormale und Umriss
  • Strichaufzählung
    punkt- und tangentenweises Ermitteln der Schnittkurven von Flächen

Die Schülerinnen und Schüler sollen mit 3D-CAD-Software fortgeschritten modellieren und konstruieren können

  • Strichaufzählung
    Generieren von Flächen- und Volumsmodellen durch Rotation und Extrusion (zB Drehflächen, allgemeine Pyramiden-, Prismen-, Zylinder- und Kegelflächen sowie die zugehörigen Solids)
  • Strichaufzählung
    Analysieren und Erzeugen von Schieb- und Regelflächen anhand ausgewählter Beispiele
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen der Grundbegriffe und Eigenschaften von Freiformflächen
  • Strichaufzählung
    Lösen raumgeometrischer Problemstellungen anhand von Beispielen aus Technik, Architektur, Design, Kunst usw.

HAUSHALTSÖKONOMIE und ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Haushaltsökonomie und Ernährung versteht sich als multidisziplinärer Unterrichtsgegenstand, deshalb bieten sich fächerübergreifende Aufgabenstellungen zur Förderung der Vernetzungskompetenz an. Die erfassten Themenbereiche sollen Eigenerfahrung mit Alltagsbezug und Gesellschaftsrelevanz verknüpfen. Welt- und Kulturverständnis stellt ein vorrangiges Ziel dar.

Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, den (zB medialen) Ausführungen von Expertinnen und Experten zu folgen und diese zu hinterfragen. Aufgrund der Inhalte und Methoden werden Kompetenzen gefördert, die von Nutzen sind um berufliche Perspektiven zu entwickeln bzw. zu erweitern.

Ausgehend von der zentralen Bedeutung des Haushaltes, wobei jener in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu verstehen ist, sollen Schülerinnen und Schüler zu bedarfsorientiertem, eigenverantwortlichem und effizientem Management motiviert werden. Ziel ist, Lebens- und Ernährungsgewohnheiten zu reflektieren, um gesundheitsförderndes und umweltbewusstes Handeln im Sinne von Prävention und Nachhaltigkeit zu bewirken.

Die Vermittlung von Grundlagen des Konsumentenrechts, von Markt- und Werbestrategien sowie von Produktkennzeichnung soll die Entwicklung von Schülerinnen und Schülern zu mündigen Konsumentinnen und Konsumenten unterstützen.

Der Einsatz moderner Informationstechnologien zielt auf Kommunikations-, Präsentations- und Medienkompetenz. Die Förderung der Selbstkompetenz erfolgt durch Analyse und Reflexion eigener Lebens-, Ernährungs- und Konsumgewohnheiten im Unterricht und führt damit zu verbessertem Gesundheits- und Finanzmanagement.

Die Sensibilisierung für gesellschaftliche und wirtschaftliche Probleme, Verständnis für die Schwierigkeiten der Welternährung und Entwicklung von Problemlösungsstrategien soll Schülerinnen und Schüler von ihrer Eigenerfahrung zu globalem Denken führen und ihre Sozialkompetenz steigern.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Durch die reflexive Auseinandersetzung mit den eigenen unmittelbaren Lebensbereichen der Schülerinnen und Schüler sowie durch Anschaulichkeit, Praxisorientierung und vielfältigen Medieneinsatz wird der sprachliche Umgang mit Alltagserfahrungen ermöglicht und dadurch die Kommunikationskompetenz gefördert. Die Auseinandersetzung mit gesundheits-relevanten, ökonomischen und ökologischen Themen soll es Schülerinnen und Schülern ermöglichen Aussagen von Expertinnen und Experten zu hinterfragen, zu diskutieren und zu bewerten.

Mensch und Gesellschaft:

Haushaltsökonomie und Ernährung soll Schülerinnen und Schüler zu reflektierter Kenntnis der eigenen Lebens- und Konsumgewohnheiten führen sowie das Verständnis für die verschiedenen Formen des sozialen Zusammenlebens fördern. Weitere Themen sind diesem Bildungsbereich zuzurechnen: Wirtschaftsbereich des Privathaushalt im Konnex mit volkswirtschaftlichen Zusammenhängen; Bestand und Wandel von familiären Strukturen, auch im internationalen Vergleich; Reflexion des Zusammenlebens im privaten Haushalt als Grundlage sozialer Beziehungen; Übernahme von Verantwortung als Konsumentinnen und Konsumenten; Erfahren kultureller und interkultureller Differenzierung von Lebens- und Ernährungsweisen sowie Traditionen, Tabus und Präferenzen; Sensibilisierung für Gender Mainstreaming

Natur und Technik:

Die Verantwortlichkeit des Menschen für seine Lebensumwelten und Möglichkeiten diese aktiv zu gestalten findet in vielerlei Inhalten eine Entsprechung: Erkennen von Zusammenhängen zwischen Ökonomie und Ökologie; Reflexion und Bewertung von eigenem umweltrelevanten Handeln; Einsatz innovativer Haushaltstechnik; multimediale Dokumentationen und Präsentationen mit besonderer Berücksichtigung von Informationstechnologien

Gesundheit und Bewegung:

Der gesundheitsbezogene Bereich ist in Haushaltsökonomie und Ernährung als wichtiger Schwerpunkt evident. Gesundheitsverhalten und – im Sinne einer selbstverantwortlichen Gestaltung – Gesundheitskompetenz stehen im Mittelpunkt: Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit; Ernährung bei besonderen Anforderungen; praktische Anwendung von ernährungsphysiologischen Erkenntnissen; Einsichten in die Bereiche Hygiene und Mikrobiologie; Unfallverhütung und Erste Hilfe; Reflexion von Arbeitsabläufen und ergonomische Gestaltung von Arbeitsplatz, Wohnbereich und Lebensumgebung; Bedeutung des Wohnens für Gesundheit und Leistungsfähigkeit

Kreativität und Gestaltung:

Die kreativ-gestaltenden Möglichkeiten in Haushaltsökonomie und Ernährung fördern Selbstverwirklichung und soziale Verantwortung und wirken individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend. Schöpferische Bereiche sind insbesondere: Wohn- und Arbeitsraumgestaltung; Menügestaltung, Nahrungszubereitung, Esskultur; sensorische Experimente; ästhetische und kulinarische Produktgestaltung und Vermarktungskonzepte; Förderung kreativer Problemlösungsstrategien

Didaktische Grundsätze:

Die Organisation des Lernprozesses hat im Kontext mit den vorher angeführten Schlüsselqualifikationen in den Bereichen Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz durch Methodenvielfalt zu erfolgen.

Anknüpfend an den Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sind die Inhalte altersadäquat zu vermitteln. Hierbei bieten sich insbesondere Methoden an, welche die Selbsttätigkeit, Eigenverantwortung und Teamfähigkeit unterstützen, wie beispielsweise exemplarische Fallstudien, Rollen- und Planspiele, Projekte, Internetrecherchen, Präsentationen und offene Lernformen. Bei der Anwendung der jeweiligen Methode ist auf Anschaulichkeit, Praxisorientierung und Aktualität zu achten.

Die Einbeziehung außerschulischer Expertinnen und Experten sowie die Durchführung von Exkursionen und Lehrausgängen eröffnen neue Perspektiven, stellen unmittelbare Zusammenhänge her und wirken durch ihren Realitätsbezug motivationsfördernd.

Vielfältiger Medieneinsatz hat die Kommunikationsfähigkeit, den Aktualitätsbezug und die interaktive Auseinandersetzung zu fördern. Durch die Beschäftigung mit ernährungs- und haushaltswissenschaftlichen Quellen ist strukturiertes, logisches und vernetztes Denken und Arbeiten zu stärken. Im Rahmen von Projekten und fächerübergreifendem Unterricht sind Verschiebungen von Unterrichtsinhalten zwischen 5. und 6. Klasse möglich.

Lehrstoff: 5. Klasse:

Die Schülerinnen und Schüler sollen:

  • Strichaufzählung
    den privaten Haushalt als reproduktives soziales System bzw. als sozio-ökonomische Einheit begreifen
  • Strichaufzählung
    die volkswirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Bedeutung des Haushaltes (generative Funktion, Regenerationsfunktion, Sozialisationsfunktion, ökonomische bzw. ökologische Funktion) verstehen
  • Strichaufzählung
    Einblick ins Haushaltsmanagement gewinnen
  • Strichaufzählung
    die Zusammenhänge zwischen Ökonomie und Ökologie erkennen und die Auswirkungen umweltrelevanter Handlungen verstehen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Schad- und Abfallstoffe und deren Quellen und Gefahren erwerben, um als Staats- und Weltbürgerinnen und -bürger umweltbewusst und nachhaltig zu handeln
  • Strichaufzählung
    grundlegende Informationen über Unfallverhütung und Erste Hilfe erwerben
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von organisatorischen und ergonomischen sowie hygienischen und gesundheitlichen Aspekten von Arbeitsabläufen erkennen
  • Strichaufzählung
    anhand von Fallbeispielen wesentliche Aspekte des Konsumentenrechts erarbeiten, um als mündige Konsumentinnen und Konsumenten handeln zu können
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Einkaufsplanung mit Berücksichtigung von Werbung, Marketing, Produkt- und Lebensmittelkennzeichnung sowie das Preis-Leistungsverhältnis erfassen
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit laut World Health Organisation (WHO) verstehen, Regeln für die Ernährung von Jugendlichen erarbeiten und ihr eigenes Ernährungsverhalten reflektieren
  • Strichaufzählung
    die Vielschichtigkeit der von Tradition, Kultur und Religion geprägten Essgewohnheiten kennen lernen

6. Klasse:

Die Schülerinnen und Schüler sollen:

  • Strichaufzählung
    anhand von praktischen Beispielen ihre sensorische Wahrnehmung differenzieren und ausbauen
  • Strichaufzählung
    im Sinne der Prävention Kenntnisse über die Bestandteile der Nahrung sowie über Aufbau, Produktion, Verarbeitung und Wertigkeit (inklusive Lebensmittelqualität und rechtliche Grundlagen) von ausgewählten Lebensmitteln erwerben
  • Strichaufzählung
    aktuelle wissenschaftliche Erkenntnissen kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Einsicht in grundlegende Stoffwechselvorgänge gewinnen
  • Strichaufzählung
    über altersadäquate und zielgruppenorientierte Ernährung Bescheid wissen
  • Strichaufzählung
    über die Formen und Folgen der Fehlernährung informiert sein
  • Strichaufzählung
    alternative Ernährungsformen unterscheiden und diese beurteilen können
  • Strichaufzählung
    in die Dynamik von Essstörungen (Anorexia nervosa, Bulimia nervosa, Adipositas) Einsicht gewinnen
  • Strichaufzählung
    Verständnis erlangen für die Welternährungssituation
  • Strichaufzählung
    Wasser als ein knappes Gut begreifen
    • Strichaufzählung
      die Bedeutung der Außer-Haus-Verpflegung erkennen und entsprechende Kriterien für Auswahl und Ergänzung von Mahlzeiten anwenden
    • Strichaufzählung
      die soziale, ökologische, rechtliche, wirtschaftliche und psychologische Bedeutung des Wohnens für Gesundheit und Leistungsfähigkeit erkennen

PSYCHOLOGIE und PHILOSOPHIE
am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium: PSYCHOLOGIE und PHILOSOPHIE (einschließlich Praktikum)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Psychologie und Philosophie soll eine fundierte Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Lebens ermöglichen und Orientierungshilfen bieten.

Im Psychologieunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in das Erleben und Verhalten des Menschen gewinnen sowie Impulse zur Selbstreflexion und zu einem besseren Verständnis des Mitmenschen erhalten. Die Schülerinnen und Schüler sollen therapeutische Hilfen und Einrichtungen kennen lernen, es ist aber nicht Aufgabe des Psychologieunterrichts, therapeutische Hilfestellungen zu geben.

Der Philosophieunterricht soll den Schülerinnen und Schülern in exemplarischer Form Einblick in die wesentlichen Strömungen der abendländischen Philosophie geben. Die Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis, der Wahrheitsfrage, den Werten, mit der Sinnfrage sowie der Legitimation von gesellschaftlichen Ordnungen soll die Schülerinnen und Schüler auffordern, sich auf das Philosophieren als Prozess einzulassen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    in ihrer Entwicklung zu selbstständigen, dialog- und konfliktfähigen Menschen begleitet und gefördert werden
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit von Kooperation, sozialer Sensibilität und Verantwortung als Grundlage für die Demokratie erkennen und danach handeln
  • Strichaufzählung
    durch argumentative Erörterung vergangener und gegenwärtiger Erklärungsmodelle zu Einsichten in Möglichkeiten und Grenzen des Denkens und Handelns gelangen
  • Strichaufzählung
    aus der Vielfalt von Inhalten relevante Informationen durch Kenntnisse und begriffliche Differenzierungsfähigkeit selektieren lernen
  • Strichaufzählung
    zum wissenschaftlichen Arbeiten angeleitet und zu einer reflektierten Auseinandersetzung mit den vielfältigen wissenschaftlichen und pseudowissenschaftlichen Theorien und Spekulationen angeregt werden

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Alle Teilbereiche der Psychologie und Philosophie tragen dazu bei, sprachliche und kommunikative Prozesse zu fördern: persönliche und soziale Prozesse benennen; Emotionen und Motivationen differenziert ausdrücken; Gesprächsformen üben, Gesprächsfähigkeit vertiefen und konstruktives Feedback geben; Bedeutung nonverbaler Kommunikation erfassen und verstehen; begriffliche Genauigkeit anwenden und argumentative Begründungen erarbeiten; Grenzen des Aussagbaren und Beschreibbaren erkennen; verständiges Lesen durch Textarbeit fördern und Texte vergangener Epochen mit gegenwärtigen Vorstellungen vergleichen

Mensch und Gesellschaft:

Psychologie und Philosophie sollen die Schülerinnen und Schüler zur reflektierten Kenntnis der eigenen Person und der Mitmenschen führen sowie das Verständnis für die sozialen Formen des Zusammenlebens und deren Wandel fördern. Im Speziellen ist auf den Wandel des weiblichen und männlichen Selbstverständnisses Bezug zu nehmen. Weiters ist der gesellschaftsverändernde Einfluss der Medien zu berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten verschiedener Medien angeregt werden und lernen, Daten zu selektieren und zu interpretieren. Durch weltweite Kommunikation und Kooperation sollen interkulturelles Denken und Handeln ermöglicht werden.

Natur und Technik:

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Methoden der wissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung und deren Grenzen reflektieren sowie auf das Problem der Verantwortung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aufmerksam werden. Wissenschaft soll in ihren gesellschaftlichen und geschichtlichen Zusammenhängen betrachtet werden, insbesondere hinsichtlich des naturwissenschaftlich-technischen Fortschritts und der daraus resultierenden moralischen Probleme.

Kreativität und Gestaltung:

Neben der theoretischen Analyse kreativer Prozesse sollen die Schülerinnen und Schüler durch die Kenntnis alternativer Standpunkte und Lösungswege ihre Spontaneität und Flexibilität erweitern.

Gesundheit und Bewegung:

Die Schülerinnen und Schüler sollen psychohygienische Prinzipien kennen lernen und sich kritisch mit Normalität und Gesundheit auseinander setzen.

Didaktische Grundsätze:

Aufgrund der Themenvielfalt ist der Psychologie- und Philosophieunterricht prädestiniert, fächerübergreifende Aspekte zu allen geistes- und naturwissenschaftlichen Fächern durch Querverbindungen aufzuzeigen. Durch Transfer und Vergleich sind bei Schülerinnen und Schülern das Erkennen komplexer Zusammenhänge und das Erfassen vernetzter Sachverhalte zu fördern. Der fächerverbindende Aspekt ist auch zwischen Psychologie und Philosophie anzustreben.

Elemente der Entwicklungspsychologie und Pädagogik sind in die angeführten Themenbereiche der 7. Klasse zu integrieren. Die Lernziele der 8. Klasse bieten sich auch für eine vernetzte Behandlung an.

Die Wahl der Anordnung, Akzentuierung und Methode sowie des Standpunktes und der Forschungsrichtung ist freigestellt. Eine Vielfalt von Methoden, Standpunkten und Forschungsrichtungen ist anzustreben. Bei der Bearbeitung der Themen ist auf eine altersgemäße Darstellung und die Relevanz für die Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler zu achten. Dabei ist an persönliche Erfahrungen und an die Vorkenntnisse aus anderen Unterrichtsgegenständen anzuknüpfen. Der Beitrag österreichischer Forscherinnen und Forscher zur Psychologie und Philosophie ist in den Unterricht einzubeziehen. Generell ist auf ein ausgewogenes Verhältnis von Faktenwissen, Verständnis und eigenständiger Problembearbeitung zu achten.

Lehrerinnen und Lehrer haben zur Förderung einer toleranten Grundhaltung auch im Sinne eines interkulturellen Verständnisses beizutragen. Dazu gehören das Entwickeln persönlicher Einstellungen, Urteilsvermögen, Kritikfähigkeit, Zivilcourage, respektvoller Umgang mit anders Denkenden und die Bereitschaft zu verantwortungsvollem Handeln.

Bei der Organisation des Lernprozesses ist auf eine Vielfalt der Methoden zu achten. Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler in ihrer Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung durch offene, selbst organisierte Lernformen unter Einbeziehung verschiedener Medien und Informationstechnologien zu stärken. Geeignete Umsetzungsmöglichkeiten sind beispielsweise selbstständiges Strukturieren von Arbeitsphasen, Recherche, Planung und Durchführung von Experimenten sowie Interviews und deren Auswertung. Dies soll zur Erweiterung in Kompetenzen wie Teamarbeit und Präsentationstechnik beitragen. Weiters ist die umfassende Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler durch das sokratische Gespräch, das Üben des logisch richtigen Argumentierens und das Training des aktiven Zuhörens zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind zur selbstständigen exemplarischen Lektüre von Originaltexten zu ermutigen. Zur Festigung von Lernprozessen eignen sich das Verfassen von Exzerpten und Protokollen, das Führen eines psychologischen oder philosophischen Tagebuchs und Reflexionsphasen mit Rückmeldungen zur Gruppensituation.

Zur Förderung des kreativen Potentials sind – im Sinne der Methodenvielfalt – Rollenspiele, Fantasiereisen, Gedankenexperimente, Zeichnungen und andere künstlerische Darstellungen, meditative Betrachtungen von Kunstwerken, Arbeiten mit audio-visuellen Impulsen und den Informationstechnologien einzusetzen.

Je nach Möglichkeit ist ein Bezug zur Lebenswelt durch Einladen von Fachleuten, durch Besuche außerschulischer Institutionen usw. herzustellen. Dabei sind psychologische und philosophische Fragestellungen im Kontext zu anderen Wissenschaften und Lebensbereichen zu erörtern.

Ergänzung für das Wirtschaftskundliche Realgymnasium

Die Schülerinnen und Schüler haben sich im Psychologieunterricht des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums besonders mit entwicklungspsychologischen, pädagogischen, sozial- und betriebspsychologischen Themen auseinander zu setzen. Der Lehrstoff der 7. Klasse ist auf die 6. und 7. Klasse aufzuteilen. Den Schülerinnen und Schülern sind im Unterricht Orientierungshilfen zur Lebensgestaltung und Berufswahl zu geben. Der Bezug zur Lebenswirklichkeit ist durch ein Praktikum herzustellen, wobei dieses in Abweichung von der Stundentafel in geblockter Form geführt werden kann und den Gegebenheiten des jeweiligen Schulstandortes anzupassen ist.

Lehrstoff: 7. Klasse: Psychologie

Die folgenden Lernziele machen den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung der Psychologie in Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft bewusst:

Aspekte der wissenschaftlichen Psychologie kennen lernen

  • Strichaufzählung
    Forschungsmethoden und Teilbereiche
  • Strichaufzählung
    Richtungen und Anwendungsgebiete der Psychologie

Psychologische Phänomene der Wahrnehmung erfassen

  • Strichaufzählung
    Aspekte der Sinneswahrnehmung, der räumlichen und zeitlichen Wahrnehmung
  • Strichaufzählung
    subjektive Wahrnehmungswelten und ihre Einflüsse auf das Zusammenleben
  • Strichaufzählung
    Wahrnehmungsbeeinflussung und Wahrnehmungsveränderung durch Medien

Kognitive Prozesse reflektieren

  • Strichaufzählung
    Gedächtnismodelle und Lernstrategien, lerntheoretische Anwendungen
  • Strichaufzählung
    Intelligenz, Kreativität und Problemlösungsstrategien
  • Strichaufzählung
    Sprache und Denken

Soziale Phänomene und Kommunikationsstrukturen erfassen

  • Strichaufzählung
    soziale Strukturen und gruppendynamische Prozesse
  • Strichaufzählung
    Entstehung von Meinungen und Einstellungen, Manipulationsmechanismen
  • Strichaufzählung
    Berücksichtigung kommunikativer Verhaltensweisen in Hinblick auf die Berufswelt

Motive menschlichen Handelns erörtern

  • Strichaufzählung
    Konfliktbewältigung, Umgang mit Frustration
  • Strichaufzählung
    Entstehung und Formen von Aggression und Gewalt
  • Strichaufzählung
    seelische Gesundheit und deren Beeinträchtigung

Einblick in Persönlichkeitsmodelle gewinnen

  • Strichaufzählung
    tiefenpsychologische Ansätze und ihre Entwicklung
  • Strichaufzählung
    Aspekte der Persönlichkeitsdiagnostik

Ergänzung für das Wirtschaftskundliche Realgymnasium:

Fragen der Entwicklung und Erziehung erörtern

  • Strichaufzählung
    typische Phänomene der psychischen Entwicklung
  • Strichaufzählung
    kognitive und moralische Entwicklung
  • Strichaufzählung
    Sozialisation und Erziehung

8. Klasse: Philosophie

Philosophische Fragestellungen kennen lernen und beschreiben
  • Strichaufzählung
    Zugänge zum Philosophieren
  • Strichaufzählung
    Verhältnis von Philosophie und Wissenschaft
  • Strichaufzählung
    Ideologie und Ideologiekritik
  • Strichaufzählung
    Grundlagen des philosophischen Argumentierens und Definierens

Die Problematik von Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis nachvollziehen und analysieren

  • Strichaufzählung
    Zugänge zur Wirklichkeit und ihre Interpretationsmöglichkeiten
  • Strichaufzählung
    Wahrheitsfrage

Sich mit dem Wesen der Menschen auseinander setzen

  • Strichaufzählung
    Frage nach Sinn und Ziel menschlicher Existenz
  • Strichaufzählung
    Menschenbilder

Ethische Grundpositionen kennen lernen und ethische Fragestellungen analysieren

  • Strichaufzählung
    Grundfragen der Ethik
  • Strichaufzählung
    Problem des Wertbegriffs und der Begründung von Normen
  • Strichaufzählung
    Freiheit und Verantwortung
  • Strichaufzählung
    aktuelle Anwendungsbereiche der Ethik

INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Informatische Bildung ist das Ergebnis von Lernprozessen, in denen Grundlagen, Methoden, Anwendungen und Arbeitsweisen erschlossen und die gesellschaftliche Dimension von Informations- und Kommunikationstechnologien verdeutlicht werden.

Es ist eine wesentliche Aufgabe des Informatikunterrichts, Schülerinnen und Schülern informatische und informationstechnische Grundkenntnisse zu vermitteln, um sie zu befähigen, diese zur Lösung einer Problemstellung sicher und kritisch einzusetzen. Die Analyse realer Prozesse aus dem persönlichen Umfeld soll die Schülerinnen und Schüler die Struktur komplexer Systeme erkennen lassen und die Bedeutung von Wechselwirkungen demonstrieren. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Notwendigkeit von Abstraktion, Reduktion und Transformation bei der Beschreibung von einfachen realen Systemen erkennen. Schülerinnen und Schüler sollen Informationstechnologien soweit beherrschen, dass sie damit Aufgaben selbst mit großen Datenmengen bewältigen können. Sie sollen sich kooperative und kommunikative Arbeitsweisen unter Einsatz von Kommunikationstechnologien aneignen. Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, dass der Unterrichtsgegenstand Informatik einer wissenschaftlichen Systematik unterliegt.

In allen Bildungsbereichen stehen dabei Erweiterung und Festigung von Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Mittelpunkt.

Der Informatikunterricht fasst vorhandene Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern durch Beschäftigung mit Entwurf, Gestaltung und Anwendung von Informationssystemen zusammen und baut sie aus. Bei der kritischen Auseinandersetzung mit den dabei ablaufenden Prozessen und deren Ergebnissen sollen die Schülerinnen und Schüler ihr kognitives, emotionales und kreatives Potenzial nützen. Dies soll die Jugendlichen bei der Entwicklung einer persönlichen Werthaltung unterstützen.

Schließlich ist eine tiefere Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge und Auswirkungen der Informationstechnologie (ua Arbeits- und Freizeitbereich sowie Folgen für das Sicherheits- und Rechtsbewusstsein) das Ziel.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Die Informatik trägt wesentlich zu einer Veränderung der Kommunikation bei. Unterschiedliche Formen von Information ergänzen die traditionelle Verständigung und erfordern neue Denkstrukturen. Die vielfältigen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation ermöglichen einen Austausch über Grenzen hinweg und erleichtern die Begegnung mit anderen Kulturen. Die davon ausgehende Motivation, Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben, wird durch die Verfügbarkeit aktueller fremdsprachlicher Informationen und das Fachvokabular verstärkt.

Mensch und Gesellschaft:

Arbeitswelt und privates Umfeld der Menschen verändern sich durch den Einfluss der Informationstechnologien. Durch die Beschäftigung mit diesen lernen Schülerinnen und Schüler deren Auswirkungen, Möglichkeiten und Grenzen kennen, insbesondere das Potenzial der eigenen Fähigkeiten als denkende, handelnde, fühlende und sich entwickelnde Menschen. Die Verflochtenheit des Einzelnen in vielfältigen Formen der Gemeinschaft erfordert einen verantwortungsvollen Umgang der Jugendlichen mit Informationstechnologien.

Natur und Technik:

Durch Modellbildung, Formalisierung und Abstraktion leistet die Informatik einen wesentlichen Beitrag zur Auseinandersetzung mit Natur und Technik und führt zu einer verbesserten Entscheidungs- und Handlungskompetenz.

Kreativität und Gestaltung:

Der Umgang mit Informationstechnologie gibt den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, selbst Gestaltungserfahrungen zu machen. Sinnliche Wahrnehmungen ermöglichen Zugänge zu kognitiven Erkenntnissen.

Gesundheit und Bewegung:

Die Verantwortung für den eigenen Körper erfordert bei der Arbeit am Computer gezielte Bewegung als Ausgleich. Die Bedeutung eines ergonomisch gestalteten Arbeitsplatzes stellt einen unmittelbaren Praxisbezug dar.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterrichtsgegenstand Informatik leistet durch die drei Dimensionen Wissensentwicklung, Unterrichtsmanagement und Wissensdarstellung einen unverzichtbaren Beitrag zur Allgemeinbildung. Der Unterricht ist auf der Basis dieser Grundsätze kontinuierlich zu planen und durchzuführen sowie laufend zu reflektieren und anzupassen.

Besonders im Informatikunterricht ist es notwendig, Inhalte so auszuwählen und zu organisieren, dass sie die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und daran anknüpfen. Die Themen sind dabei so auszuwählen, dass sie vielseitige Bezüge aus der Lebens- und Begriffswelt der Jugendlichen aufgreifen. Exkursionen und Einladungen von Expertinnen und Experten erweitern den Erfahrungshorizont. Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung sowie Methoden zur persönlichen Lernzielkontrolle sind zu initiieren und zu fördern. In der Übergangsphase von der 8. zur 9. Schulstufe sind gerade im Informatikunterricht besondere didaktische Überlegungen anzustellen um Defizite auszugleichen und individuelle Stärken einzubinden.

Das Unterrichtsmanagement hat sich an für Schülerinnen und Schüler transparenten Lehrzielen zu orientieren und soll beispielgebend für die eigene Lern- und Arbeitsorganisation auch außerhalb des Informatikunterrichts sein. Variierende Arbeitsformen wie Einzelarbeit, Gruppenarbeit und Teamarbeit geben Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, Neues zu erforschen und bereits Gelerntes in verschiedenen kommunikativen und inhaltlichen Kontexten anzuwenden. Die Bedeutung gemeinschaftlichen Problemlösens bei der Bearbeitung von Projekten aus verschiedenen Gebieten ist besonders im Informatikunterricht zu berücksichtigen. Dabei ist demokratischen Entscheidungsstrukturen entsprechender Platz einzuräumen.

Methodische Überlegungen sollen sich an den spezifischen Anforderungen von Einstieg, Entwicklung und Abschluss von Unterrichtsphasen orientieren. Explorative, systematische und exemplarische Vorgehensweise sollen zur Erweiterung der Sichtweise, Orientierung und Vertiefung von Wissen und Können führen. Schülerinnen und Schülern ist Gelegenheit zu geben, durch Transfer und Analogiebildung den Lernertrag zu sichern. Der Informatikunterricht muss beispielhaft für den sinnvollen Einsatz verfügbarer Technologien sein. Dem Aufbau der Entwicklung einer wissenschaftlichen Arbeits- und Dokumentationsweise ist die Erstellung eines Produktportfolios, eventuell auch fächerübergreifend, dienlich.

Der vielfältige Zugang zum Wissenserwerb erfordert eine angemessene Wissensdarstellung. Den Lehrerinnen und Lehrern obliegt es daher grundlegende Strukturen, die in Prozessen in Gesellschaft, Natur und Technik wirken, aus Sicht der Informatik transparent zu machen. Die so gewonnenen Erkenntnisse sind für die Modellierung eines Informatiksystems zu visualisieren und gegebenenfalls mit informatischen Verfahren zu abstrahieren. Die oftmals zyklische Vorgangsweise des Sammelns, Auswählens, Strukturierens, Abstrahierens, Auswertens und Interpretierens von Daten ist beim Problemlösen wegen ihrer zentralen Rolle immer wieder anzuwenden.

Zur Motivation und zur Sicherung des Unterrichtsertrags sind den Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Informatikunterrichts vielfältige Möglichkeiten anzubieten, ihr Wissen zu präsentieren, sich der Kritik anderer zu stellen und ihre Arbeit zu argumentieren.

Die Gestaltung eines angenehmen und erfolgreichen Lernklimas beruht auf Vertrauen, auf der Förderung der individuellen Stärken und des kreativen Potenzials. Auf die unterschiedlichen Bedürfnisse sowohl der Mädchen als auch der Burschen ist durch Auswahl entsprechender Inhalte und Aufgabenstellungen einzugehen.

Lehrstoff: 5. Klasse:

Die Schülerinnen und Schüler sollen:

  • Strichaufzählung
    Informationsmanagement und Lernorganisation für die eigene Lernarbeit und Weiterbildung mit geeigneter Software in der Praxis umsetzen und dabei vorhandene Informationsquellen erschließen und unterschiedliche Informationsdarstellungen ausgehend von den Vorkenntnissen anwenden
  • Strichaufzählung
    Inhalte systematisieren und strukturieren sowie Arbeitsergebnisse zusammenstellen und multimedial präsentieren können
  • Strichaufzählung
    ein vernetztes Informationssystem für die individuelle Arbeit aufbauen und nutzen können
  • Strichaufzählung
    den sicheren Umgang mit Standardsoftware zur schriftlichen Korrespondenz, zur Dokumentation, zur Publikation von Arbeiten, zur multimedialen Präsentation sowie zur Kommunikation erreichen
  • Strichaufzählung
    Kalkulationsmodelle erstellen und die Ergebnisse bewerten und interpretieren können; eine einfache Datenbank benutzen können
  • Strichaufzählung
    Einblicke in wesentliche Begriffe und Methoden der Informatik, ihre typischen Denk- und Arbeitsweisen, ihre historische Entwicklung sowie ihre technischen und theoretischen Grundlagen gewinnen und Grundprinzipien von Automaten, Algorithmen und Programmen kennen lernen
  • Strichaufzählung
    wesentliche Maßnahmen und rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit Datensicherheit, Datenschutz und Urheberrecht kennen lernen sowie die Auswirkungen des Technikeinsatzes auf die Einzelnen und die Gesellschaft nachvollziehen
  • Strichaufzählung
    Einsatzmöglichkeiten der Informatik in verschiedenen Berufsfeldern kennen lernen und somit in ihrer Berufsorientierung Unterstützung finden

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Musik ist ein wesentlicher Bestandteil menschlicher Existenz und Teil der kulturellen Allgemeinbildung. Musikalische Bildung ist in der Wechselwirkung von Musikpraxis, Musikkunde und Musikrezeption begründet.

Der Musikunterricht soll zu einem selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik auf der Basis von Handlungsorientiertheit anregen. Dabei ist auf Ausgewogenheit zwischen kultureller Tradition und aktuellem musikalischen Geschehen zu achten. Der Musikunterricht soll eine aufgeschlossene Haltung gegenüber allen musikalischen Äußerungen fördern und Vorurteile gegenüber dem Neuen und dem Anderen überwinden helfen. Musik soll den Schülerinnen und Schülern als vielschichtiges kulturelles Kommunikationsmittel zugänglich werden.

Ein wesentliches Ziel ist der Erwerb der Fähigkeit, Musik in einen kulturhistorischen und thematischen Kontext richtig einordnen zu können. Differenzierte und vergleichende Auseinandersetzung mit möglichst vielfältigen musikalischen Bereichen, Epochen, Ausdrucks- und Erscheinungsformen in Praxis und Theorie stellt das sicher.

Das künstlerische Potenzial und der intellektuelle Reifungsprozess sowie die damit verbundene Identitätsfindung der Schülerinnen und Schüler sollen gefördert werden.

Die Förderung personaler und sozialer Kompetenzen, wie Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Selbstdisziplin, Teamfähigkeit, Kooperation und Koordination sowie Toleranz und Kritikfähigkeit ist Aufgabe aller Bereiche des Musikunterrichts.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zum Verständnis soziokultureller Gegebenheiten des Musiklebens die Wechselwirkungen von Individuum, Kultur und Gesellschaft erfassen.

Die Schulung des Musikhörens soll die musikalisch-ästhetische Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler verbessern. Daraus soll die Fähigkeit zur kritischen Reflexion des Musikangebots, der verschiedenen Funktionen von Musik sowie der Medien als kultureller Faktor erwachsen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Musik ist eine besondere Form von Sprache und Kommunikation, auch in nonverbaler Form. Sie verbindet über Sprachgrenzen hinweg und erleichtert das Verstehen anderer Kulturen. Sprach- und Textgestaltung mit musikalischen Mitteln erweitern die Möglichkeiten der Kommunikation und verbessern deren Qualität. Das Zusammenwirken von Musik und Sprache führt zu erhöhten emotionalen Empfindungen. Musikunterricht fördert den physiologisch richtigen, sprachkompetenten und künstlerischen Umgang mit der eigenen Stimme.

Mensch und Gesellschaft:

Der Musikunterricht soll das Erkennen der vielfältigen Funktionen von Musik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche Öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Jugendkultur, Freizeit, Konsum und Unterhaltung, Neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist.

Natur und Technik:

Neben Akustik und Instrumentenkunde bildet der Bereich Musik und Neue Medien eine wichtige Schnittstelle zwischen Natur, Technik und Kunst. Daraus ergeben sich neue Anwendungs- und Erkenntnismöglichkeiten, die im didaktischen Feld ihren Einsatz finden.

Gesundheit und Bewegung:

Die differenzierte Beschäftigung mit Musik trägt zu einer Steigerung mentaler Fähigkeiten bei. Einsichten in die Funktionsweise der menschlichen Stimme sollen zum gesunden Stimmgebrauch anregen. Das Wissen um die physiologischen Grundlagen des Hörens soll zu einem gesundheitsbewussten Hörverhalten führen. Die Körperkoordination soll durch das Bewusstsein für die Vernetzung von Klang, Raum und Zeit gefördert werden. Der Bewegungsbereich wird durch Musik um eine künstlerische Dimension erweitert. Die Schülerinnen und Schüler sollen Musik als Lebensbereicherung erfahren.

Kreativität und Gestaltung:

Die Fertigkeiten der Reproduktion, Produktion und Improvisation in der Musikpraxis sollen der Entwicklung von Fantasie und Kreativität zugute kommen. Die dabei gewonnenen Erfahrungen aus individueller Leistung und aus musikalischen Gruppenprozessen sollen den Vorgang musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen.

Didaktische Grundsätze: Lehrplanbereiche

Musikpraxis: Regelmäßiges musikalisches Basistraining ist Voraussetzung für die Heranbildung einer musikalisch geschulten Persönlichkeit. Dabei ist der richtige Umgang mit der Stimme und mit Instrumenten sowie bewusstes Hören zu trainieren. Auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck in unterschiedlichen Formen der Präsentation ist besonderer Wert zu legen.

Musikkunde: Die Zugänge zu musikkundlichem Wissen sollen von Klangerlebnissen, Kompositionen und Interpretationen sowie von Lebensbildern von Komponistinnen und Komponisten und Interpretinnen und Interpreten ausgehen. Darüber hinaus ist die Musikkunde in die allgemeinen historischen, kulturellen und philosophischen Entwicklungen der jeweiligen Zeit einzubinden. Der Transfer vom Tun zum Wissen hat in musikpraktischer, multimedialer, fächerübergreifender Form sowie über Aktionen zu erfolgen.

Musikrezeption: Bewusstes Hören bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik. Dabei ist das unmittelbare Erlebnis von Musikaufführungen wesentlich. Die Begegnung mit Künstlerinnen und Künstlern im schulischen und regionalen Umfeld ist daher anzustreben. Ausgehend von einer kritischen Auseinandersetzung mit Vertrautem soll Lust und Neugierde auf Neues und Unbekanntes geweckt werden. Das sinnliche Erleben von Musik als lebensbegleitendes Element ist den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen. Basierend auf einem weit gefassten Musikrepertoire in Verbindung mit einem fundierten musikkundlichen Wissen ist die Fähigkeit zu intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik anzustreben.

Die drei Lehrplanbereiche sind immer im Zusammenhang zu sehen und sind, dem jeweiligen Lernziel entsprechend, zu vernetzen. Dabei sind fächerverbindende, interdisziplinäre und interkulturelle Aspekte zu berücksichtigen. Schulische und außerschulische Projekte und Veranstaltungen sollen die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen, Gemeinschaftserlebnisse fördern und über den schulischen Rahmen hinaus öffentlichkeitswirksam sein. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Zusammenarbeit mit regionalen Kulturinstitutionen zu legen. Die Begegnung mit Ausdrucksformen anderer Kulturen soll zu Respekt und kritischem Verständnis führen.

Die Zugänge zur Musik sollen entsprechend dem geistigen und körperlichen Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler auditiv, visuell, kinästhetisch und emotional vermittelt werden. Dabei sind durch gezielte Kombination unterschiedlicher Lernzugänge die einzelnen Lernebenen Kennen lernen – Erfahren und Erleben – Erlernen, Erarbeiten und Üben – Wissen und Anwenden zielorientiert einzusetzen. Dem Lernziel entsprechende Unterrichtsformen sind anzuwenden.

In allen drei Lehrplanbereichen sind neue Technologien adäquat einzusetzen und zur Unterstützung individueller Lernprozesse zu nutzen. Unterschiedliche Interaktionsmöglichkeiten sind durch die multimediale Aufbereitung und Rezeption von Musik sowie den Einsatz von Medien beim aktiven Musizieren zu ermöglichen.

Die Musikpraxis ist Grundlage für Musikkunde und Musikrezeption. Singen und Sprechen nehmen eine zentrale Funktion ein. Dabei ist in Fortsetzung der Unterstufe in der 9. und 10. Schulstufe das handlungsorientierte Arbeiten in den Vordergrund zu stellen. Im Sinne einer wissenschaftsorientierten Vorbereitung mit höherem Abstraktionsgrad sind in der 11. und 12. Schulstufe Musikkunde und Musikrezeption zunehmend zu verstärken. Die Qualität der Musikpraxis bleibt weiterhin eine verbindliche Grundlage. Dies ist über ein regelmäßiges Basistraining musikalischer Fertigkeiten sicher zu stellen. Ein reifes und kritisches Musikverständnis der Schülerinnen und Schüler ist über Erfahrungen mit künstlerischen Prozessen anzustreben.

Lehrstoff: Musikpraxis

Singen und vokales Gestalten, instrumentales Musizieren, Improvisation, rhythmisches Gestalten, Bewegung und Körperausdruck, aktives Hören, Erwerb eines vielfältigen Musikrepertoires

5. und 6. Klasse:

  • Strichaufzählung
    grundlegende rhythmische, melodische und harmonische Übungen mit Stimme, Körper und Instrument
  • Strichaufzählung
    Einsing- und Stimmbildungsübungen; Erweitern und Differenzieren des Tonumfangs
  • Strichaufzählung
    Verknüpfen von Sprache, Rhythmus, Klang und Bewegung
  • Strichaufzählung
    Singen und Musizieren in unterschiedlichen Tonsystemen
  • Strichaufzählung
    Üben der Funktionsharmonik
  • Strichaufzählung
    Einsetzen von Instrumenten und musikspezifischer Software sowie mikrofonales Singen
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen und Anwenden von Grundlagen der Musikproduktion
  • Strichaufzählung
    Erkennen, Nachvollziehen und Gestalten musikalischer Elemente und Kleinformen
  • Strichaufzählung
    Gestalten freier und programmatischer Improvisationen, Umsetzen von Musik in Tanz und Bewegungsgestaltungen
  • Strichaufzählung
    Erarbeiten von Liedern und Musikstücken aus unterschiedlichen Ländern, Stilen und Epochen

7. und 8. Klasse:

  • Strichaufzählung
    weiterführende Einsing- und Stimmbildungsübungen
  • Strichaufzählung
    Ausführen komplexerer Rhythmen, Patterns aus Jazz und Popularmusik, ohne und mit Notenvorlage
  • Strichaufzählung
    Hören, Singen und Musizieren komplexerer Melodienstrukturen
  • Strichaufzählung
    Singen in mehrstimmigen Sätzen
  • Strichaufzählung
    Repertoireerwerb österreichischer, europäischer und außereuropäischer Lieder und Musikstücke aus unterschiedlichen Stilen und Epochen
  • Strichaufzählung
    Erweiterung des harmonischen Spektrums
  • Strichaufzählung
    Erkennen, Nachvollziehen und Gestalten komplexerer homophoner und polyphoner Formen
  • Strichaufzählung
    differenziertes und individuelles Einsetzen von Instrumenten und musikspezifischer Software
  • Strichaufzählung
    freies und programmatisches Improvisieren
  • Strichaufzählung
    Umsetzen von Musik in Tanz und Bewegungsgestaltungen
  • Strichaufzählung
    Erarbeiten und Präsentieren eines stilistisch vielseitigen Repertoires
  • Strichaufzählung
    Aktionen zur Vernetzung von Musik mit anderen künstlerischen Ausdrucksformen

Musikkunde

Theorie und Geschichte der Musik, akustische und instrumentenkundliche Grundlagen, Formenlehre und Werkkunde

5. und 6. Klasse:

  • Strichaufzählung
    stimmphysiologische und akustische Grundlagen
  • Strichaufzählung
    Zusammenwirken musikalischer Parameter und verschiedene Möglichkeiten ihrer grafischen Darstellung
  • Strichaufzählung
    Notenlesen im Violin- und Bassschlüssel im für die Musikpraxis erforderlichen Ausmaß
  • Strichaufzählung
    Ordnungsprinzipien der Tonsysteme und Klangstrukturen
  • Strichaufzählung
    Klang und Funktion von Instrumenten und Ensembles in verschiedenen Epochen und Kulturkreisen
  • Strichaufzählung
    vokale und instrumentale Formen und Gattungen an exemplarischen Beispielen
  • Strichaufzählung
    Werkkunde im kulturhistorischen Kontext
  • Strichaufzählung
    chronologischer Überblick über die Musikgeschichte an Hand bedeutender Musikwerke und Künstlerinnen und Künstler

7. und 8. Klasse:

  • Strichaufzählung
    themenzentrierte Aufarbeitung von Musik im kultur- und sozialhistorischen Kontext
  • Strichaufzählung
    instrumentale und vokale Formen und Gattungen in Verbindung mit Werkkunde in ihrer historischen Entwicklung
  • Strichaufzählung
    Selbst- und Fremdbild von Künstlerinnen und Künstlern
  • Strichaufzählung
    Vergleich musikalischer Gestaltungsprinzipien und Erkennen zeitbedingter Schwerpunkte und typischer stilistischer Merkmale in verschiedenen Epochen

Musikrezeption

Interpretation, Werkverständnis im kulturhistorischen Kontext, kritische Auseinandersetzung mit den vielfältigen Erscheinungsformen von Musik, Erwerb eines vielfältigen Hörrepertoires, Begegnung mit außerschulischen Kulturtragenden, Musikvermittlerinnen- und vermittlern sowie Künstlerinnen und Künstlern

5. und 6. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Erfassen motivisch-thematischer Strukturen in kleineren musikalischen Einheiten und in größeren Zusammenhängen
  • Strichaufzählung
    Hören und Erkennen einfacher musikalischer Formen mit Hilfe von Klavierauszügen, Partituren und interaktiven Medien
  • Strichaufzählung
    Erwerb eines grundlegenden Hörrepertoires wesentlicher Werke aus den Bereichen Vokalmusik, Instrumentalmusik, Musik- und Tanztheater, Film-, Fernseh- und Internetmusik, Jazz und Popularmusik
  • Strichaufzählung
    Auseinandersetzung mit Erscheinungsformen des Musikkonsums
  • Strichaufzählung
    Musik in den Medien

7. und 8. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Hören und Erfassen komplexer motivisch-thematischer Strukturen sowie musikalischer Formen mit Hilfe von Klavierauszügen, Partituren und interaktiven Medien
  • Strichaufzählung
    Verstehen von Informations- und Aussagegehalt von Musik und ihren Wirkungen auf den Hörer
  • Strichaufzählung
    Unterscheiden von Möglichkeiten der Beeinflussung menschlichen Befindens durch Musik
  • Strichaufzählung
    Erkennen der Zusammenhänge zwischen Komposition und soziokulturellem, politischem, religiösem und philosophischem Umfeld
  • Strichaufzählung
    Vergleichen von Interpretationen
  • Strichaufzählung
    Bewusstmachen und Interpretieren musikhistorischer Entwicklungen aus der Sicht der Gegenwart
  • Strichaufzählung
    Entwickeln eines ästhetischen Bewusstseins in der Vernetzung von musikpraktischen und kognitiven Inhalten

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung erschließt Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt.

Die Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung wie Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign sowie alltagsästhetische Erscheinungen und Objekte.

Die für die Unterstufe formulierte Bildungsaufgabe dient auch als Grundlage für die Arbeit an der Oberstufe. Darüber hinaus soll der Unterricht in Bildnerischer Erziehung

  • Strichaufzählung
    die an der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen sowie die sinnliche Erlebnisfähigkeit, die schöpferischen Kräfte und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit und das Interesse fördern, sowohl über Werke der bildenden und angewandten Kunst, der visuellen Medien und der Umweltgestaltung als auch über die eigene bildnerische Arbeit zu reflektieren und zu kommunizieren
  • Strichaufzählung
    in der vertiefenden und reflektierenden Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst und in der produktiven, gestalterischen Tätigkeit Wahrnehmungsbezogenes mit Begrifflich-Logischem verbinden und anschauliches Denken entwickeln
  • Strichaufzählung
    vielfältige Methoden und Strategien für Problemlösungen erschließen und dazu befähigen, innovativ zu denken und zu handeln
  • Strichaufzählung
    durch die strukturierte Beschäftigung mit der eigenen Persönlichkeit einen wesentlichen Beitrag zur Identitätsfindung leisten und durch die Entwicklung und Pflege der individuellen schöpferischen Ressourcen – in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses – kreative und emotionale Intelligenz ausbilden
  • Strichaufzählung
    neben der fachspezifischen Sach- und Methodenkompetenz auch zur Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz beitragen (Selbsterfahrung, Zielstrebigkeit, Engagement, Selbstorganisation, Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit, Reflexionsbereitschaft, Kritik- und Konfliktfähigkeit, Fähigkeit und Bereitschaft zu Initiative und Kooperation und zur Übernahme von sozialer Verantwortung) und zu emanzipatorischem, solidarischem und verantwortungsbewusstem Handeln führen
  • Strichaufzählung
    in allen Lebensbereichen den Gestaltungswillen wecken, die Freude an bewusster Gestaltung fördern sowie das geistige und emotionale Potential von Kunst erschließen
  • Strichaufzählung
    über die strukturierte Dokumentation der eigenen Arbeit einen vertieften Bezug zur persönlichen Leistung ermöglichen, die Bereitschaft zur Reflexion entwickeln und Formen der Selbstdarstellung fördern
  • Strichaufzählung
    in der Nutzung des fachtypisch interdisziplinären Potentials allgemeine Transferleistungen ermöglichen, wissenschaftliches Denken und Arbeiten vorbereiten und damit einen wesentlichen Beitrag für die Studierfähigkeit sowie zur Berufsvorbereitung leisten
  • Strichaufzählung
    Kunst als Nahtstelle und Vermittlerin von unterschiedlichen Lebens- und Erfahrungswelten, wie die der Wahrnehmung, der Phantasie, der Kultur, Religion sowie die der Politik, der Wirtschaft und der Technik erschließen und Grundlagen für Werthaltungen und Wertschätzung schaffen
  • Strichaufzählung
    differenzierte Kenntnisse und Fertigkeiten in Kommunikationsfähigkeit und Medienkompetenz entwickeln
  • Strichaufzählung
    das jeweilige kulturelle Umfeld in größere gesellschaftliche Zusammenhänge stellen und dazu befähigen, am zeitgenössischen Kulturgeschehen bewusst teilzunehmen

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Analysieren und Beurteilen der ästhetischen Strukturen von Schrift- und Bildsprache; Erweitern des Fachvokabulars; Entwickeln und Anwenden rhetorischer und textgestaltender Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens

Mensch und Gesellschaft:

Erkennen von Funktion und Bedeutung der Kunst und der visuellen Medien im gesellschaftspolitischen Kontext; Wechselbeziehungen zwischen ästhetischen Erscheinungsformen und gesellschaftlichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb Europas kennen; Aufspüren gesellschaftlicher Normen und Klischees in visuellen Darstellungen; Auseinandersetzen mit der Thematisierung geschlechtsspezifischer Rollenbilder in Alltag, Kunst und Medien; Entwickeln von Verantwortungsbewusstsein bei der Mitgestaltung der Umwelt

Natur und Technik:

Erforschen der sichtbaren Umwelt durch gestaltendes Abbilden; Erkennen des Einflusses von Technik und Technologien auf die Entstehung und Entwicklung ästhetischer Phänomene; Erkennen von Wechselbeziehungen zwischen künstlerischen Gestaltungsstrukturen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten; Entwickeln von Kompetenzen im Umgang mit apparativen Medien im Dienste von Kommunikation, Produktion, Dokumentation und Präsentation

Kreativität und Gestaltung:

Transferieren von kreativer Kompetenz aus dem Lernfeld Kunst in alle Bildungsbereiche; Bildnerisches Denken und Gestalten als verfügbare Methode zu kreativem Handeln gebrauchen können; Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Vorgangsweisen, paradoxen Zugängen, divergierendem Denken, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen; konstruktives und kreatives Umgehen mit “Fehlern”; Entwickeln von praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Materialien

Gesundheit und Bewegung:

Ausbilden der sinnlichen Fähigkeiten zur qualitätsvollen Kommunikation mit der Umwelt; Entwickeln der emotionalen Bildung durch bewussten Umgang mit Gefühlen und persönlichen Stärken und Schwächen; Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Ausdrucksformen des menschlichen Körpers in Kunst und Kultur; Erkennen ergonomischer Aspekte in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch schöpferische Tätigkeit und durch Kunstverständnis

Didaktische Grundsätze:

  • Strichaufzählung
    Die für die Unterstufe formulierten Grundsätze behalten auch für die Oberstufe ihre Gültigkeit. Der Unterricht muss auf den in der Unterstufe erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen aufbauen
  • Strichaufzählung
    Durch eine Vielfalt an Inhalten, Methoden, Materialien und Techniken ist den unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen
  • Strichaufzählung
    Die Unterrichtsgestaltung hat zwischen hilfreicher Einschränkung und notwendiger Offenheit einen Rahmen für komplexe Lernsituationen zu schaffen und vielfältige Lernchancen zu ermöglichen. Dazu gehört auch das Nutzen des Bildungspotentials, das in der konstruktiven Wechselbeziehung zwischen praktischer Arbeit und Reflexion wirksam wird
  • Strichaufzählung
    Die Möglichkeit, die bildnerische Arbeit in einen größeren Sinn- und Produktionszusammenhang zu stellen, ist im Rahmen von Projekten zu wechselnden Themenkreisen zu nutzen
  • Strichaufzählung
    Formen des fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterrichts sind in allen Schulstufen anzustreben, um über fachspezifische Zugänge Einsichten in gemeinsame Problemfelder zu gewinnen
  • Strichaufzählung
    Die Lerninhalte sind im Hinblick auf persönliche Interessens- und Lebensbereiche in zunehmendem Maße von den Schülerinnen und Schülern mitzubestimmen und eigenverantwortlich zu bearbeiten. Bei der Auswahl haben die Lehrerinnen und Lehrer Entscheidungshilfen anzubieten und bei der Umsetzung der Aufgabenstellung thematisch, technisch, gestalterisch und arbeitsorganisatorisch zu beraten
  • Strichaufzählung
    Erscheinungsformen und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur und der visuellen Medien sind exemplarisch in thematisch-funktionellen Zusammenhängen unter Beachtung der chronologischen Zuordnung und der zeitbedingten Besonderheiten zu erschließen. Diese Methode baut ein vernetztes Wissen auf, entwickelt Verständnis und fördert Fähigkeiten, die für Transferleistungen und die Bewältigung komplexer Inhalte notwendig sind
  • Strichaufzählung
    Durch geeignete Rahmenbedingungen ist im Bereich der Reflexion das selbstorganisierte Erarbeiten von Lerninhalten durch die Schülerinnen und Schüler zunehmend zu fördern
  • Strichaufzählung
    Sowohl die qualitative Erarbeitung der praktischen Lernziele und deren notwendige reflektorische Einbettung als auch der Anspruch auf lebensbegleitende Pflege der persönlichen kreativen Ressourcen stellen besondere Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse. Die Doppelstunde als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens ist eine Voraussetzung dafür
  • Strichaufzählung
    Da in der Erarbeitung der Fachinhalte der Bildnerischen Erziehung eine sinnlich-anschauliche Form der Auseinandersetzung von besonderer Bedeutung ist, sind Einsatz und Ergiebigkeit der Lehrmittel von besonderer Wichtigkeit. Bei der Wahl der Bildmedien ist auf Effizienz und optimale Qualität zu achten
  • Strichaufzählung
    Nach Möglichkeit ist die direkte Begegnung mit Kunst im Original anzustreben

Lehrstoff: Bildnerisches Gestalten 5. bis 8. Klasse:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    durch vielfältige Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben im Bereich Grafik, Malerei, Plastik und visuelle Medien ihre Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit im Visuellen und Haptischen bereichern, ihr Vorstellungsvermögen steigern und eine persönliche, differenzierte Bildsprache entwickeln
  • Strichaufzählung
    in der bildnerischen Auseinandersetzung mit der Natur und mit Objekten aus der Lebensumwelt Sachverhalte beobachten, sich in formale Beziehungsgefüge einfühlen und aus sinnlicher Anschauung rationale Erkenntnisse entwickeln können
  • Strichaufzählung
    Studien vor dem Objekt als Möglichkeit der Erschließung, Interpretation und Dokumentation von Realität erfahren sowie den Formenreichtum der Natur als Inspirationsquelle nutzen lernen
  • Strichaufzählung
    in der Auseinandersetzung mit Anliegen und Techniken der bildenden und angewandten Kunst sowie der visuellen Medien Anregungen für eigene Gestaltungen gewinnen
  • Strichaufzählung
    sich mit dem eigenen Lebensraum im Bereich Architektur und Design konstruktiv gestaltend auseinandersetzen
  • Strichaufzählung
    Abbildungs- und Darstellungsverfahren zum Klären eigener Vorstellungen und Ideen verwenden, als Hilfe für Einsichten in formale Zusammenhänge erkennen und als Möglichkeit zur anschaulichen Vermittlung von sachlichen Gegebenheiten nutzen können sowie beim Erschließen, Darstellen und Dokumentieren technischer, baulicher und räumlicher Gegebenheiten von Architektur- oder Designobjekten einsetzen können
  • Strichaufzählung
    Material, Verfahren, experimentelle Vorgangsweisen und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen können
  • Strichaufzählung
    Vorstellungen und Sachverhalte, räumliche Zusammenhänge darstellen können
  • Strichaufzählung
    Inhalte materialgerecht und mediengerecht vermitteln können
  • Strichaufzählung
    Schrift in vielfältigen funktionellen und angewandten Zusammenhängen gestaltend einsetzen können und Gestaltungsfähigkeiten in den Bereichen Layout und Informationsdesign erwerben
  • Strichaufzählung
    traditionelle und neue Medien der Informations- und Kommunikationstechnologie fachadäquat und zielorientiert anwenden können
  • Strichaufzählung
    umfangreiche Arbeitsprozesse planen und durchführen können
  • Strichaufzählung
    im Lauf der 7. und 8. Klasse einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen

Dokumentation und Präsentation 5. bis 8. Klasse:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    sowohl Ergebnisse ihrer praktischen Arbeit als auch theoretisch-reflektorische Auseinandersetzungen in repräsentativer und exemplarischer Form zusammenstellen, um persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren zu lernen
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Formen der Präsentation ihrer Arbeit für sich und in der Gruppe durchführen können
  • Strichaufzählung
    ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten können

Reflexion 5. und 6. Klasse:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    ihre eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und darüber kommunizieren können
  • Strichaufzählung
    Aufgabenfelder, Erscheinungsformen, zeitbedingte Besonderheiten und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur sowie der visuellen Medien kennen und in diesen Zusammenhang bedeutende Werke und Künstlerpersönlichkeiten einordnen können
  • Strichaufzählung
    Einsichten in alltagsästhetische Phänomene insbesondere im Bereich Architektur und Design gewinnen
  • Strichaufzählung
    erkennen, dass Kunstwerke und ihre Gestaltung durch das Zusammenwirken vieler Faktoren, wie gesellschaftlicher Hintergrund, Gestaltungsanlass, Auftraggeber bzw. Auftraggeberin, Technologie, Material, Künstlerpersönlichkeit, bestimmt werden
  • Strichaufzählung
    bildnerische Mittel in ihrer Wirkung erkennen, als Träger von Inhalt und Aussage interpretieren und im Hinblick auf ihre lokalen und zeitbedingten Besonderheiten erläutern können
  • Strichaufzählung
    die Wirkung der bildnerischen Mittel im Hinblick auf den Realitätsgehalt medial vermittelter Botschaften erkennen können
  • Strichaufzählung
    mit Erscheinungen der visuellen Massenmedien bewusst und verantwortungsvoll umgehen lernen
  • Strichaufzählung
    Einblicke in die Nutzungsmöglichkeiten verschiedener Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung, wie Museen, Sammlungen, Galerien, Ausstellungen, Fachliteratur, gewinnen

7. und 8. Klasse:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Einsichten in Funktion und Bedeutung von Werken der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur und der visuellen Medien gewinnen
  • Strichaufzählung
    zeit- und gesellschaftsbezogene formale und inhaltliche Besonderheiten sowie innovative Faktoren künstlerischer Entwicklung erkennen und Aspekte des künstlerischen Denkens und Handelns an Beispielen traditioneller und gegenwärtiger Kunst nachvollziehen können
  • Strichaufzählung
    sich eigenständig und eigenverantwortlich sowohl in der Reflexion als auch in der bildnerischen Tätigkeit mit bildender und angewandter Kunst sowie den visuellen Medien auseinandersetzen können, über Methoden für selbstständigen Wissenserwerb verfügen und fachliche Informationen werten und zielgerichtet einsetzen können
  • Strichaufzählung
    verschiedene Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung, wie Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur für die eigene Arbeit erschließen können
  • Strichaufzählung
    in der Auseinandersetzung mit dem aktuellen Kunstgeschehen die gegenwärtige Kunstentwicklung kennen lernen und mit sich selbst in Beziehung bringen können
  • Strichaufzählung
    Kunst als einen sich ständig verändernden Prozess begreifen, der eine permanente Erweiterung des Kunstbegriffs verlangt
  • Strichaufzählung
    das erworbene Wissen über Kunst, Medien und gestaltete Umwelt strukturieren und in größere Zusammenhänge stellen können

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

b) Wahlpflichtgegenstände

aa) zusätzlich als alternative Pflichtgegenstände in der Oberstufe

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.

Nach dem 3. Lernjahr (8. Klasse)

Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben, Lesen: A2

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.

Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Darstellende Geometrie am Realgymnasium.

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.

Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musikerziehung.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.

Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Bildnerische Erziehung.

INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Ausgehend vom Pflichtgegenstand soll der Wahlpflichtgegenstand zu Ausbau und Vertiefung von Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz führen.

Durch Einsicht in die Systematik der Fachwissenschaft und unter Berücksichtigung von deren Einbettung in das sozio-kulturelle Umfeld soll der Unterricht zu einem zielorientierten, konstruktiven Problemlöseverhalten mit Mitteln der Informatik führen.

Durch eine präzise, strukturierte und vollständige Beschreibung sowohl von Problemstellungen als auch von Abläufen, sowie durch die Modularisierung komplexer Aufgaben soll die Informatik zur Schulung abstrakten Denkens beitragen.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind weiterhin als Leitlinien des Unterrichts heran zu ziehen.

Ein Schwerpunkt des Informatikunterrichts hat in der formalen Modellierung von Sachverhalten zu liegen, welche aus Analyse, Beschreibung in verschiedenen Darstellungsformen, Implementation, Überprüfung und Interpretation besteht.

Durch Vergleich von Softwareprodukten sind grundlegende Funktionalitäten von Software zu vermitteln.

Die Hinführung zu modul- und projektartigen Arbeiten bereitet sowohl eine Grundlage für das Fach selbst als auch für die fächerübergreifende Kooperation. Die unterschiedliche Kenntnislage der Schülerinnen und Schüler erfordert in einzelnen Sachgebieten differenziertes Arbeiten. Die Auswahl der Themen hat nach Möglichkeit Aktualitätsbezug zu haben und die Aufgabenstellungen haben nach Maßgabe des Unterrichts die Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.

Die im Lehrstoff vorgesehenen Inhalte sind so zu organisieren, dass sich jedes einzelne Thema in vernetzter Form im Unterricht wieder findet und eine Vertiefung und Erweiterung ermöglicht.

Lehrstoff: 6. bis 8. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Grundprinzipien der Informationsverarbeitung
  • Strichaufzählung
    Konzepte von Betriebssystemen
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktionsweise von Netzwerken
  • Strichaufzählung
    Datenbanken
  • Strichaufzählung
    Lern- und Arbeitsorganisation
  • Strichaufzählung
    Konzepte von Programmiersprachen
  • Strichaufzählung
    künstliche Intelligenz
  • Strichaufzählung
    Erweiterung der theoretischen und technischen Grundlagen der Informatik
  • Strichaufzählung
    grundlegende Algorithmen und Datenstrukturen
  • Strichaufzählung
    Informatik, Gesellschaft und Arbeitswelt
  • Strichaufzählung
    Rechtsfragen

ERNÄHRUNG und HAUSHALT (Praktikum)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Durch die Verflechtung von theoretischen Inhalten mit praktischen Tätigkeiten sollen sowohl die sensomotorische als auch die kognitive, emotionale und soziale Dimension des Lernens sowie dynamische Fähigkeiten angesprochen werden. Im Mittelpunkt steht die anwendungsorientierte Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse und Einsichten des Pflichtgegenstandes Haushaltsökonomie und Ernährung.

Ziel ist ein sachgerechter, gesundheitsfördernder, leistungssteigernder, Ressourcen schonender und nachhaltiger Umgang mit Betriebs-, Arbeits- und Lebensmitteln. Menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung sowie rationeller und wertschätzender Einsatz von Arbeitskraft sollen grundlegend erfahrbar werden.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu mündigem Konsumverhalten anzuregen.

Interkulturelles Lernen ist ihnen durch die Auseinandersetzung mit der eigenen kulturellen Identität und Einblicke in andere Kulturen zu ermöglichen.

Die Möglichkeiten der Informationstechnologie sind für Organisation, Kalkulation, Nährwertberechnung, Erstellung von Tageskostplänen sowie Internetrecherchen zu bestimmten Themen und Präsentationen einzusetzen. Die Organisation der Lernprozesse hat durch Lernen am Modell, durch “learning by doing” und gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu erfolgen.

Eine vierzehntägige vierstündige Blockung ist möglich.

Lehrstoff:

Die Schülerinnen und Schüler sollen:

  • Strichaufzählung
    die allgemeinen Grundregeln der Unfallverhütung und Hygiene kennen und anwenden
  • Strichaufzählung
    Haushaltstechnik sachgerecht, rationell und Ressourcen schonend einsetzen
  • Strichaufzählung
    arbeitsorganisatorische und ergonomische Grundsätze anwenden
  • Strichaufzählung
    ernährungsphysiologische Aspekte praktisch anwenden
  • Strichaufzählung
    Tageskostpläne nach bestimmten Kriterien erstellen
  • Strichaufzählung
    Kosten- und Nährwertberechnungen durchführen
  • Strichaufzählung
    Zubereitungs- und Garmethoden effizient einsetzen
  • Strichaufzählung
    Grundrezepte umsetzen
  • Strichaufzählung
    eine entsprechende Tisch- und Esskultur kennen lernen und praktizieren
  • Strichaufzählung
    Spezifika der Regionalküchen Österreichs und ausgewählte Beispiele der internationalen Küche theoretisch und praktisch erarbeiten und ernährungsphysiologisch bewerten
  • Strichaufzählung
    Fertigprodukte und Eigenproduktion bezüglich Kosten, Arbeitsaufwand, Betriebsmitteleinsatz, Umweltverträglichkeit, Qualität und Akzeptanz vergleichen
  • Strichaufzählung
    Convenience-Produkte ernährungsphysiologisch aufwerten können

bb) zur Vertiefung und Erweiterung des Bildungsinhaltes von Pflichtgegenständen

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht.

Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Deutsch. Darüber hinaus:

  • Strichaufzählung
    Entwicklung spezieller Interessen auch in Hinblick auf die weitere Ausbildung und spätere Berufsziele
  • Strichaufzählung
    Entwicklung eines vertieften Verständnisses für wissenschaftliche Fragestellungen und Arbeitsweisen der Germanistik
  • Strichaufzählung
    kreative Bearbeitung verschiedener Bereiche des Deutschunterrichts

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen. Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden.

Inhalte und Arbeitsweisen haben sich grundsätzlich am bisher erreichten Kompetenzniveau der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zu orientieren; die Auswahl nur nach Maßgabe des Unterrichtes die Interessen der Schülerinnen und Schülern zu berücksichtigen. Dabei sollen entweder ausgewählte Fertigkeitsbereiche eine vorzugsweise Vertiefung erfahren, inhaltliche Schwerpunktsetzungen erfolgen bzw. Fertigkeiten der nächst höheren Kompetenzstufe C1 des Europäischen Referenzrahmens (ERS) in die Fachziele einbezogen werden, falls in besonders fortgeschrittenen Lerngruppen in einem der Fertigkeitsbereiche bereits Niveau B2 erreicht ist.

Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Wahlpflichtgegenstand erwerben sollen, folgen ebenfalls den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) des Europarates.

Kompetenzniveau C1

Hören: Die Schülerinnen und Schüler können längeren Redebeiträgen folgen, auch wenn diese nicht klar strukturiert sind und wenn Zusammenhänge nicht explizit ausgedrückt sind. Die Schülerinnen und Schüler können ohne allzu große Mühe Fernsehsendungen und Spielfilme verstehen.

Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können lange, komplexe Sachtexte und literarische Texte verstehen und Stilunterschiede wahrnehmen. Die Schülerinnen und Schüler können Fachartikel und längere technische Anleitungen verstehen, auch wenn sie nicht in ihrem Fachgebiet liegen.

An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Die Schülerinnen und Schüler können die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben wirksam und flexibel gebrauchen. Die Schülerinnen und Schüler können ihre Gedanken und Meinungen präzise ausdrücken und ihre eigenen Beiträge geschickt mit denen anderer verknüpfen.

Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können komplexe Sachverhalte ausführlich darstellen und dabei Themenpunkte miteinander verbinden, bestimmte Aspekte besonders ausführen und ihren Beitrag angemessen abschließen.

Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können sich schriftlich klar und gut strukturiert ausdrücken und ihre Ansicht ausführlich darstellen. Die Schülerinnen und Schüler können in Briefen, Aufsätzen oder Berichten über komplexe Sachverhalte schreiben und die für sie wesentlichen Aspekte hervorheben. Die Schülerinnen und Schüler können in ihren schriftlichen Texten den Stil wählen, der für die jeweiligen Leserinnen und Leser angemessen ist.

LATEIN (4- und 6-jährig)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Auf Projektorientierung ist zu achten.

Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Latein.

Teilaspekte der Pflichtmodule des Pflichtgegenstandes sind zu vertiefen bzw. erweitern. Im Rahmen der Erweiterung sind neue Themen und Werke und zusätzliche Autoren möglich.

GRIECHISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Auf Projektorientierung ist zu achten.

Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Griechisch.

Teilaspekte der Pflichtmodule des Pflichtgegenstandes sind zu vertiefen bzw. erweitern. Im Rahmen der Erweiterung sind neue Themen und Werke und zusätzliche Autoren möglich.

GESCHICHTE und SOZIALKUNDE / POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.

Bei der Auswahl der Themen sind nach Möglichkeit aktuelle Ereignisse einzubeziehen; die Auswahl hat nach Maßgabe des Unterrichts die Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.

Der Wahlpflichtgegenstand umfasst die Teilbereiche Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung einschließlich Rechtskunde, die jeweils ausreichend zu berücksichtigen sind.

Lehrstoff: Geschichte

  • Strichaufzählung
    Kulturgeschichte
  • Strichaufzählung
    österreichische Geschichte und Regionalgeschichte
  • Strichaufzählung
    europäische Integration
  • Strichaufzählung
    außereuropäische Kulturen
  • Strichaufzählung
    Geschichtsquellen, Geschichtsforschung und Archäologie
  • Strichaufzählung
    Geschichte der Technik und der Wissenschaften

Sozialkunde

  • Strichaufzählung
    Sozial-, Wirtschafts- und Alltagsgeschichte
  • Strichaufzählung
    die Frau in der Geschichte
  • Strichaufzählung
    soziale, wirtschaftliche, politische, ökologische und kulturelle Ungleichheiten und die Entwicklung von nachhaltigen Lösungsstrategien
  • Strichaufzählung
    Migration

Politische Bildung einschließlich Rechtskunde

  • Strichaufzählung
    Entwicklungslinien politischer Ideen und Theorien
  • Strichaufzählung
    internationale Politik, Außenpolitik (Bündnissysteme)
  • Strichaufzählung
    der politische Prozess in der Demokratie
  • Strichaufzählung
    politisches System in Österreich, Vergleich mit anderen Systemen
  • Strichaufzählung
    soziologische, religiöse und psychische Phänomene in der Politik
  • Strichaufzählung
    Medien und Politik
  • Strichaufzählung
    Wirtschafts-, Sozial- und Finanzpolitik
  • Strichaufzählung
    Entwicklung des Rechtsdenkens
  • Strichaufzählung
    Grundfragen des Rechtsstaates, Verfassungsrecht
  • Strichaufzählung
    Grund- und Freiheitsrechte; Menschenrechtspolitik
  • Strichaufzählung
    Völkerrecht
  • Strichaufzählung
    Zivil- und Strafrecht
  • Strichaufzählung
    Arbeits- und Sozialrecht

GEOGRAPHIE und WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten und fächerübergreifenden Unterricht.

Aus den im Lehrstoff vorgesehenen Zielstellungen sind unter Berücksichtigung der Interessen der Schülerinnen und Schüler pro Schulstufe mindestens vier Themenbereiche auszuwählen, wobei eine Ausgewogenheit zwischen geographischen und wirtschaftskundlichen Inhalten anzustreben ist.

Lehrstoff:

  • Strichaufzählung
    Vertiefung der im Pflichtgegenstand durchgenommenen Themen
  • Strichaufzählung
    Erarbeitung eines aktuellen Fallbeispiels mit geographischer oder wirtschaftskundlicher Relevanz
  • Strichaufzählung
    Durchführung der methodische Aufarbeitung von räumlichen Daten- und Informationsmaterial an einem Länder- oder Regionalbeispiel und Darstellung für unterschiedliche Zielgruppen bzw. Zielsetzungen
  • Strichaufzählung
    Kennenlernen und Durchführen einfacher Anwendungen geographischer Informationssysteme
  • Strichaufzählung
    Behandlung physiogeographischer Fragen und Problemstellungen
  • Strichaufzählung
    Erfassen traditioneller und künstlicher Freizeitwelten in Abhängigkeit zu lokalen und globalen Angebots- und Nachfragestrukturen und hinsichtlich ihrer sozialen und ökologischen Auswirkungen bewerten
  • Strichaufzählung
    Analyse eines Unternehmens und nach Möglichkeit Erprobung der betrieblichen Wirklichkeit anhand einer fiktiven Firma bzw. eines Planspiels oder einer Simulation
  • Strichaufzählung
    Erarbeitung der Ursachen und Auswirkungen wachsender Verkehrsströme und mögliche Einflussnahme auf politische und planerische Entscheidungen im Sinne der eigenen Verantwortung kennen lernen
  • Strichaufzählung
    Bedeutung von Geld- und Finanzkapital für die globale Wirtschaft und die persönliche Lebensplanung beurteilen
  • Strichaufzählung
    vertiefende Berufsorientierung

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Der Arbeit mit dem Computer (CAS, Tabellenkalkulation, Internet usw.) ist im anwendungsorientierten Bereich eine zentrale Rolle beizumessen.

Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Mathematik.

Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen der ausgewählten Themen mit instruktionaler Anleitung selbsttätig Fragen stellen, die sich daraus ergebenden Probleme mit mathematischen Methoden analysieren und gegebenenfalls lösen sowie die Ergebnisse der Arbeit mit zeitgemäßen Hilfsmitteln präsentieren können.

Im Zuge der Erweiterung sind folgende zusätzliche Bereiche möglich:

Klassische Probleme der Mathematik; geometrische Probleme; Kongruenzen und Teilbarkeit; zahlentheoretische Probleme; Kryptologie, Codierung; numerische Methoden; Programmierung mathematischer Verfahren; Approximations- und Interpolationsverfahren; Differenzengleichungen und Differentialgleichungen; spezielle Anwendungsprobleme aus Naturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und anderen Bereichen; Fraktale; Chaostheorie; algebraische Strukturen; Matrizen; Anwendungen komplexer Zahlen; analytische Behandlung von geometrischen Abbildungen; ebene Kurven und Raumkurven; Bogenlänge und Krümmung von Kurven; Darstellungen von Flächen; Differentialrechnung für Funktionen in zwei Variablen; Integralrechnung für Funktionen in zwei Variablen; lineare Optimierung; Graphentheorie; Netzpläne; Spieltheorie; Regression und Korrelation; Wahrscheinlichkeitsverteilungen; statistische Testverfahren; Schätzen von statistischen Parametern; sphärische Trigonometrie.

BIOLOGIE und UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.

Im Sinne der Nachwuchspflege ist die Entwicklung und Förderung spezieller Interessen der Schülerinnen und Schüler, auch in Hinblick auf spätere Berufsziele, zu fördern. Dazu gehört die Entwicklung eines vertieften Verständnisses für wissenschaftliche Fragestellungen und Arbeitsweisen der Biologie. Das Kennenlernen und Praktizieren der Arbeitsmethoden der Biologie (Mikroskopieren, Untersuchungen an belebten und unbelebten Objekten, Durchführung und Auswertung von Experimenten ua.) ist besonders zu forcieren.

Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Biologie und Umweltkunde.

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.

Der Schwerpunkt ist auf das praktische Arbeiten zu legen. Neben der angeleiteten Durchführung von Untersuchungen, Experimenten und Synthesen ist mit zunehmender Erfahrung der Schülerinnen und Schüler vermehrt Gelegenheit zu bieten, durch die Notwendigkeit des kombinierten Einsatzes von bereits erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten den eigenen Kompetenzzuwachs zu erfahren. Arbeiten mit fremdsprachigen Unterlagen und weitgehend selbst organisiertes Planen, Durchführen und Auswerten von praktischen Arbeiten ist – auch im Hinblick auf eine eventuelle Fachbereichsarbeit – anzustreben (“Forschungsprojekt”).

Damit sollen günstige Ausgangsbedingungen für ein fachbezogenes Universitätsstudium geschaffen werden.

Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Chemie.

Darüber hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler bei allen praktischen Arbeiten mit Chemikalien und Geräten elaboriert und sicher – entsprechend den Sicherheitsrichtlinien – umgehen, mit in der Schule zur Verfügung stehenden experimentellen Methoden Daten generieren, dokumentieren, interpretieren und präsentieren können.

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Typische Arbeitsweisen der Physik sind vorzugsweise in projektartiger Arbeit zu üben.

Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Physik.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.

Ausgewählte geometrische Themen sind sowohl selbstständig als auch unter Anleitung zu bearbeiten. Zur Sicherung des Unterrichtsertrages können fallweise Hausübungen vorgesehen werden.

Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Darstellende Geometrie.

Zusätzliche Themenbereiche sind:

  • Strichaufzählung
    eine Erweiterung des Abbildungsbegriffes (zB in der Kartographie)
  • Strichaufzählung
    die Verwendung iterativer geometrischer Prozesse zur Erzeugung geometrischer Objekte mittels CAD-Paketen (zB Ornamente und Fraktale) sowie ein fortgeschrittenes Konstruieren und Modellieren
  • Strichaufzählung
    bei der Bearbeitung dieser Gebiete die geometrischen Kenntnisse aus dem Pflichtgegenstand in neuen Fragestellungen anwenden

PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.

Das praktische Arbeiten ist nach Möglichkeit durch Projektarbeit, Durchführung von Experimenten, Lehrausgänge, Kurzpraktika zum Kennenlernen psychologischer Berufsfelder und Institutionen in den Vordergrund zu stellen.

Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Psychologie und Philosophie.

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.

Insbesondere gelten für den Wahlpflichtgegenstand Musikerziehung folgende didaktische Grundsätze:

Themenzentrierter Unterricht und musikpraktische Inhalte sind in den Mittelpunkt zu stellen. Geeignete Verknüpfungen der individuellen Vorkenntnisse, Fähigkeiten und musikpraktischen Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler mit den Möglichkeiten verschiedener Sozialformen des Unterrichts sollen einen bestmöglichen Lernerfolg gewährleisten, der auch den kognitiven und künstlerischen Interessen der Schülerinnen und Schüler entgegenkommt.

Die intellektuelle argumentative Auseinandersetzung mit Musik unter Verwendung des entsprechenden Fachvokabulars ist zu üben und zu vertiefen. Dabei ist auch die emotionale Komponente der Musik zu berücksichtigen.

Durch die Einbeziehung von Medien in den Unterricht ist die aktive Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Dies hat auch unter künstlerischen Aspekten zu erfolgen. Der Anteil und die Bedeutung von Musik in den Medien sowie die Einbeziehung von Medien in künstlerische Prozesse sind zur Diskussion zu stellen. Die Zusammenarbeit mit regionalen Kulturinstitutionen sowie Künstlerinnen und Künstlern ist verstärkt anzustreben.

Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musikerziehung.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.

Der Unterricht im Wahlpflichtgegenstand hat darüber hinaus den besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern Lern- und Arbeitsfelder zu erschließen, die zusätzliche Fachinhalte bieten und künstlerische Kompetenzen entwickeln. Weiters sind die Schülerinnen und Schüler anzuregen, eigene Schwerpunkte und Fragestellungen in den Unterricht einzubringen und sich damit auseinander zu setzen.”

Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Bildnerische Erziehung.

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich im Bereich Bildnerisches Gestalten schwerpunktmäßig mit von ihnen selbst gewählten Themen und Techniken aus allen Sachbereichen erweiternd und vertiefend auseinandersetzen und so ihre individuellen Interessen und Fähigkeiten pflegen und entwickeln können.

Im Bereich Reflexion sollen Lerninhalte wahrgenommen und vertiefend erschlossen werden wie zB bedeutende Kunstwerke und Künstlerpersönlichkeiten in Österreich aus Vergangenheit und Gegenwart, außereuropäische Kulturen, Kunst und Gesellschaft, Medien der Kunstvermittlung (zB Literatur, Kunsteinrichtungen, Kunstmarkt), Probleme der Umweltgestaltung (zB Stadtentwicklung, Ortsbild, Denkmalpflege), Kunst als Selbsterfahrung und -darstellung, Berufsorientierung usw.

B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
BERUFSORIENTIERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Berufsorientierung findet viele Ansatzpunkte in den anderen Unterrichtsgegenständen, verfolgt jedoch darüber hinausgehende, eigenständige Ziele.

Der Unterricht in Berufsorientierung strebt die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler an und soll zwei Hauptkomponenten integrieren: Ichstärke (Selbstkompetenz) und Wissen um die bzw. Auseinandersetzung mit der Berufswelt (Sach- und Methodenkompetenz). Sozialkompetenz gewinnt steigende Bedeutung in der Berufswelt: Sie soll sowohl Gegenstand der Untersuchung als auch der Einübung im Rahmen der Berufsorientierung sein.

Somit soll ein wesentlicher Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler geleistet werden. Die Entwicklung und Stärkung von Hoffnung, Wille, Entscheidungsfähigkeit, Zielstrebigkeit, Tüchtigkeit, Leistungsbereitschaft, Durchhaltevermögen und Beziehungsfähigkeit soll dabei im Mittelpunkt stehen.

Berufsorientierung bietet auch Gelegenheit, traditionelle Einstellungen und Vorurteile im Hinblick auf Berufs- und Bildungswege zu überprüfen, und zielt darauf ab, den Raum möglicher Berufs- und Bildungsentscheidungen, insbesondere für Schülerinnen, zu erweitern.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Schulung des präzisen Sprachgebrauches; Gewinnung von und kritische Auseinandersetzung mit bildungs- und berufsrelevanten Informationen.

Mensch und Gesellschaft:

Arbeits- und Berufswelt unter kulturellen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten kennen lernen.

Natur und Technik:

Auswirkung neuer Technologien in den verschiedenen Berufs- und Lebensbereichen.

Kreativität und Gestaltung:

Bedeutung von Kunst und Kreativität für Freizeit und Arbeitsleben.

Gesundheit und Bewegung:

Dimensionen der Gesundheit als Faktor in Arbeit und Beruf.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll die Tatsache berücksichtigen, dass Berufsorientierung prozesshaften Charakter hat. Er soll die Berufs- und Bildungswahl einleiten, begleiten und zur selbstständigen Berufs- und Bildungswahlentscheidung hinführen. Dabei ist auf berufsorientierende Inhalte anderer Unterrichtsgegenstände, auch früherer Schulstufen, Bezug zu nehmen.

Die Beiträge der Berufsorientierung zur Persönlichkeitsbildung bedingen eine besondere Art der Unterrichtsgestaltung: anschauliches, unmittelbares Erleben und Selbsttätigkeit sind dafür Voraussetzung.

Für die Umsetzung im Unterricht bieten sich an: Klassengespräche, Rollenspiele, Gruppenarbeit, selbstständige Einzelarbeit, personale Begegnungen, Realbegegnungen. Realbegegnungen bieten eine breite Palette von Möglichkeiten: Schul-, Betriebs- und Berufserkundungen, Berufspraktische Tage, Besuch von Berufsinformationsmessen usw. Sie erfordern eine fundierte Vor- und Nachbereitung mit den Schülerinnen und Schülern und intensive Kooperation zwischen den Schulen und Betrieben. Bei der Terminisierung ist auf den Gesamtablauf des Berufsorientierungsprozesses zu achten.

Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Entscheidungen der Bildungs- und Berufsplanung persönliche Entscheidungen sind und häufig im Kreis der Familie oder in Einzelberatungen stattfinden. Sie können daher im Unterricht nur vorbereitet werden. Die zielgerichtete Inanspruchnahme von außerschulischen Beratungseinrichtungen durch die Schülerinnen und Schüler ist zu fördern.

Lehrstoff: Kernbereich:

Im Folgenden werden die Lernziele der Berufsorientierung angeführt – sie sind jedenfalls zu gewährleisten. Die aufgezählten Themenbereiche zeigen einen Weg zur Umsetzung.

Die Berufsorientierung soll dazu führen, dass die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    die eigenen Wünsche, Interessen und Neigungen entdecken, erforschen und hinterfragen lernen sowie Begabungen und Fähigkeiten wahrnehmen können, um persönliche Erwartungen reflektieren und einschätzen zu lernen (3. und 4. Klasse):
    Erfahrungen mit Tätigkeiten, in denen Fähigkeiten angesprochen werden (kognitive, affektive, psychomotorische), Auseinandersetzung mit Berufsbiographien, kulturelle Thematisierung von Arbeit (Dichtung, Musik, Werkzeug, Kleidung, Sozialformen, ...) (3. und 4. Klasse);
    persönliche Lebens- und Berufsplanung kritisch reflektieren und überprüfen (Präkonzepte, eigenes Rollenverständnis, geschlechtsspezifische Sozialisation, ...) (3. Klasse);
    Selbstreflexion in Bezug auf Interessen, Neigungen, Fähigkeiten aus den verschiedenen Lebensbereichen (Freizeit, Schule, ...) und Verknüpfung mit der Berufswahl (3. Klasse);
    Veränderbarkeit des Berufswunsches, Berufswunschverlauf (3. und 4. Klasse);
    Anforderungsprofile für berufliche Tätigkeiten und Ausbildungen (3. und 4. Klasse);
    Berufswunsch und Realisierbarkeit im Wirkungsgefüge von zB Eltern, Freundinnen und Freunden, Wirtschaft und Gesellschaft (4. Klasse).
  • Strichaufzählung
    Arbeit in ihrer vielfältigen Bedeutung und Form als Elementarfaktor für die Menschen und ihren Lebensraum erkennen und ihr einen persönlichen Stellenwert zuordnen können (3. und 4. Klasse):
    Arbeit im unmittelbaren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler (3. und 4. Klasse);
    eigene und die Erfahrung anderer mit Arbeit (3. und 4. Klasse);
    Vergleich von Arbeit in verschiedenen Lebens- und Wirtschaftsräumen; Weltwirtschaft und globale Entwicklungen, volkswirtschaftliche Zusammenhänge (Lohn- und Preisentwicklung, Wirtschafts- und Sozialpolitik), europäische Entwicklungen (4. Klasse);
    die vielfältigen Formen von Arbeit, zB: unbezahlte Arbeit (Hausarbeit, Arbeit für Gemeinschaft und Familie, informeller Sektor) – Erwerbsarbeit, selbstbestimmte Arbeit – fremdbestimmte Arbeit (3. Klasse);
    Arbeit und Gesundheit, Arbeitsbedingungen und Gesundheitssicherung (4. Klasse).
  • Strichaufzählung
    durch Auseinandersetzung mit der Problematik der geschlechtsspezifischen Konzentration auf bestimmte Ausbildungswege und des nach Geschlechtern geteilten Arbeitsmarkts die daraus resultierenden Konsequenzen für die weitere Lebens- und Berufslaufbahn einschätzen lernen (3. und 4. Klasse):
    Stärkung des Selbstwertgefühls, insbesondere von Mädchen, hinsichtlich der Eignung für ein breites Ausbildungs- und Berufsspektrum (3. und 4. Klasse);
    Doppelbelastung von berufstätigen Frauen und Lösungsansätze (3. und 4. Klasse);
    Partnerschaft und Aufgabenteilung in Familie, Ehe und Lebensgemeinschaften (3. und 4. Klasse);
    Rollenverständnis (biologische Rolle, soziale Rolle, Berufsrolle) von Mädchen und Frauen, Knaben und Männern (3. und 4. Klasse);
    gesetzliche Grundlagen, zB Ehegesetz, Gleichbehandlungsgesetz usw. (3. Klasse);
    Bezahlung, Aufstiegsmöglichkeiten, Wiedereinstiegsproblematik, Teilzeitbeschäftigung, Weiterbildungschancen (4. Klasse).
  • Strichaufzählung
    Eltern, Funktion der Erziehungsberechtigten als wesentliche Entscheidungsträger einbeziehen (3. und 4. Klasse):
    Reflexion der eigenen Entscheidungsmöglichkeiten innerhalb der Familie (3. und 4. Klasse);
    Erschließung von Eltern, Verwandten, Freunden und Freundinnen als Quelle der Unterstützung (4. Klasse).
  • Strichaufzählung
    aktuelle Formen sowie die Veränderbarkeit von Arbeit und Berufen erkennen, Entwicklungen einschätzen lernen und eine persönliche Strategie für die eigene Berufs- und Lebensplanung aufbauen können (3. und 4. Klasse):
    Veränderungen und Weiterentwicklung von Arbeit und Berufen unter historischen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, ergonomischen und ökologischen Aspekten (3. Klasse);
    Auswirkungen neuer Technologien auf die verschiedenen Berufs- und Lebensbereiche im Zusammenhang mit Arbeit erforschen (3. Klasse);
    Arbeitslosigkeit als strukturelles Phänomen – mögliche persönliche Strategien und Fördermaßnahmen am Arbeitsmarkt (4. Klasse);
    Interessenvertretungen und Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts (4. Klasse);
    Basisqualifikationen als Ausgangspunkt für Spezialisierungen und Weiterbildungsmöglichkeiten (4. Klasse);
    steigende Bedeutung von sozialen Kompetenzen (Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Tragen von Verantwortung usw.) im Berufs- und Wirtschaftsleben (4. Klasse).
  • Strichaufzählung
    sich in den verschiedenen Berufsbereichen zurecht finden lernen, Charakteristika erkennen und nach eigenem Interesse vertiefte Einblicke in ausgewählte Berufe gewinnen (3. und 4. Klasse):
    Berufe nach bestimmten Kriterien Berufsfeldern zuordnen (3. und 4. Klasse);
    persönlich ausgewählte Berufe und Arbeitsbereiche erkunden, Erkenntnisse ableiten und mit persönlichen Einstellungen und Haltungen in Zusammenhang bringen (3. Klasse);
    die Arbeits- und Berufswelt erfahren, Realbegegnungen (3. und 4. Klasse);
    selbstständiges Einholen und kritisches Auseinandersetzen mit berufsrelevanten Informationen (3. und 4. Klasse).
  • Strichaufzählung
    Erwartungshaltungen und Beeinflussungen von außen wahrnehmen, ergründen und in ihrer Wirkung einschätzen lernen (3. und 4. Klasse):
    äußere Einflüsse auf die Entwicklung des Berufswunsches (3. Klasse);
    geschlechtsspezifische Vorurteile (Rollenbilder, geschlechtsspezifische Arbeitsteilung usw.) (3. Klasse);
    Lebens- und Berufsbiographien (3. Klasse);
    Statistiken und Datenmaterial zu beruflichen Positionen, Einkommenshöhen, Arbeitsplatz- und Ausbildungsangebot usw. (4. Klasse).
  • Strichaufzählung
    die vielfältigen Ausbildungswege in Österreich mit ihren besonderen Anforderungen und Bildungsabschlüssen charakterisieren können sowie über Eintritts- und Übertrittsprobleme Bescheid wissen, um einen für sie richtigen Ausbildungsweg zu finden und sich darauf vorbereiten zu können (3. Klasse/2. Semester und 4. Klasse/1. Semester):
    Angebotsprofile und Eingangsvoraussetzungen der weiterführenden Schulen bzw. Schulstufen sowie der Lehre, Inhalte und Abschlüsse (3. Klasse);
    Aufnahmeverfahren der Schulen und Betriebe, zB Tests, Bewerbungen (4. Klasse);
    Kombination von Theorie und Praxis in den Ausbildungswegen (4. Klasse);
    Schulabbruch und daraus resultierende Konsequenzen (4. Klasse);
    Bildungsabschlüsse und Berufschancen (3. Klasse);
    Umstiegsmöglichkeiten und Anrechenbarkeiten, Zugangsbedingungen in weitere aufbauende Ausbildungen (Kolleg, Fachhochschule, ...) exemplarisch kennenlernen (4. Klasse);
    Notwendigkeit und Angebote lebensbegleitender Weiterbildung (3. Klasse).
  • Strichaufzählung
    Beratungseinrichtungen, die Hilfe für die Planung der beruflichen Ausbildung anbieten, kennen lernen und das Angebot für sich nutzen können (4. Klasse):
    Schülerberatung, Schulpsychologie; Arbeitsmarktservice, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer; Projekte, Förderprogramme; sonstige Beratungs- und Informationsquellen.
  • Strichaufzählung
    schwierige berufliche Situationen für bestimmte Gruppen erkennen, Zusammenhänge und mögliche Gründe dafür überlegen, Veränderungsmöglichkeiten aufzeigen und diskutieren können (4. Klasse):
    Berufsbiographien (zB Ausländer/innen, Behinderte, ältere Arbeitnehmer/innen);
    gesetzliche Bestimmungen, zB Ausländerbeschäftigungsgesetz, Behinderteneinstellgesetz;
    Förderung des Integrationsgedankens.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im dritten Teil).

C. FREIGEGENSTÄNDE

1. Unterstufe
VERTIEFUNG BZW. ERGÄNZUNG EINES PFLICHTGEGENSTANDES

Siehe die Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.

ALLGEMEINE INTERESSEN- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ein Freigegenstand zur allgemeinen Interessen- und Begabungsförderung gibt Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit, ihre persönlichen Interessen und individuellen Begabungen zu entdecken und ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Kenntnisse in besonderer Weise zu entwickeln, zu entfalten, zu erweitern und zu vertiefen.

Die Aufgaben und Ziele orientieren sich in diesem Zusammenhang an Themen und Tätigkeiten, die sich aus dem Lebensalltag der Schülerinnen und Schüler, aus dem Unterricht in den Pflichtgegenständen sowie aus den Bildungsbereichen ergeben.

Wesentliches Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung besonders zu fördern. Bedacht ist darauf zu nehmen, dass die Schülerinnen und Schüler ihre kognitiven, affektiven und kreativen Fähigkeiten entfalten können. Wo es von der inhaltlichen Aufgabenstellung her angebracht ist, soll ganzheitliches, angewandtes und forschendes Lernen sowie selbstständiger Bildungserwerb ermöglicht werden.

Didaktische Grundsätze:

Die allgemeine Interessen- und Begabungsförderung ist durch ein besonders offenes Lehrstoffkonzept charakterisiert, das weit gehende Freiräume für die Auswahl einzelner Themenbereiche zulässt. Neben den Merkmalen der flexiblen Stoffauswahl und Stoffbegrenzung ist vor allem auch die besondere Rolle schülerorientierter Arbeitsformen hervorzuheben, die im Mittelpunkt der Unterrichtsarbeit stehen sollen und deren Ausbau ein eigenständiges Ziel darstellt.

Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll Initiative, Selbstständigkeit, Selbsttätigkeit und Selbstfindung der Schülerinnen und Schüler ebenso wie entsprechende kooperative und kommunikative Prozesse fördern. Bei der Wahl der Themen bzw. der Aufgabenstellungen und der Festlegung der weiteren Umstände (Stoffe, Arbeitsweisen, Organisationsformen, Zeit, Ort, ...) sollen die Schülerinnen und Schüler weitestgehend einbezogen werden.

Lehrstoff:

Im Folgenden werden die grundsätzlichen Zielstellungen der in Frage kommenden Unterrichtsgegenstände benannt. Die konkrete inhaltliche Ausprägung des Lehrstoffes hat an der Schule zu erfolgen.

Spezielle Interessen- und Begabungsförderung:

Anlass- und bedarfsorientiert sind – entsprechend den Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler – Schwerpunkte aus folgenden Zielstellungen zu wählen:

Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre grundlegenden kommunikativen und kreativen Fähigkeiten erproben und erweitern und dabei die vielfältigen Möglichkeiten der persönlichen Ausdrucksfähigkeit entdecken.

In Auseinandersetzung mit sozialen und politischen Fragestellungen sollen sie Verständnis für gesellschaftliche bzw. historische Zusammenhänge sowie verantwortungsbewusstes, tolerantes und demokratisches Verhalten entwickeln.

In Auseinandersetzung mit den Gesetzmäßigkeiten der Natur, mit technologischen Gestaltungsmöglichkeiten und Umweltfragen sollen sie ihre Handlungskompetenz erweitern und ihre Wertvorstellungen weiterentwickeln.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Methoden der Wahrnehmung und Reflexion ihrer persönlichen Befindlichkeit (seelisch, geistig und körperlich) entwickeln und lernen Wege zu finden, wie sie zu verbessern ist.

Berufsorientierung:

Vertiefende Inhalte aus dem Lehrplan der verbindlichen Übung “Berufsorientierung” mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.

Chor:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Freude am Singen, Verständnis für die Musik und die Liebe zu ihr entwickeln. In Verbindung mit dem im Pflichtgegenstand “Musikerziehung” gepflegten Liedgesang ist das einstimmige und das mehrstimmige Lied zu üben.

Darstellendes Spiel:

Die Darstellung ist ein kreativer Prozess, der alle Schülerinnen und Schüler zu erfassen hat. Die Kooperation erstreckt sich dabei auch auf die Vorbereitungsarbeiten, wie etwa Beschaffung und Herstellung von Requisiten, Bühnenbildern, Plakaten oder Einladungen.

Einführung in die Informatik:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Sicherheit in der Bedienung von Computern samt Peripheriegeräten, Geläufigkeit bei der Verwendung üblicher Anwendersoftware und grundlegende Kompetenzen im Umgang mit neuen Technologien insgesamt gewinnen und interessensorientierte Arbeiten mit neuen Technologien sowohl individuell als auch im Team durchführen können.

Ernährung und Haushalt:

Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Bewältigung von Aufgaben im privaten Haushalt befähigt werden, wobei der Haushalt in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu sehen ist.

Instrumentalunterricht:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Instrumentalspiel erlernen bzw. erwerben, wobei ihnen vielfältige Möglichkeiten des praktischen Musizierens in eigenständiger Betätigung im Solo- und Ensemblespiel eröffnet werden sollen.

Kurzschrift:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Diktate fehlerfrei und sauber aufnehmen und diese sicher lesen und wortgetreu in Langschrift wiedergeben können. Sie sollen Wendigkeit und Genauigkeit im Erfassen des gesprochenen Wortes erlangen.

Maschinschreiben:

Die Schülerinnen und Schüler sollen im Zehn-Finger-Blindschreiben (Grundstellung asdf-jklö) fehlerfreies und sauberes Schreiben ohne bestimmte Geschwindigkeit beherrschen.

Schach:

Durch das Erlernen des “königlichen Spieles” sollen die Schülerinnen und Schüler logisch-systematisches Denken unter Betonung sachgesetzlicher, ökonomischer und ästhetisch-kreativer Gesichtspunkte entwickeln.

Spielmusik:

Durch das gemeinsame Spielen auf Musikinstrumenten sollen die Schülerinnen und Schüler Freude am Musizieren und musikalisches Verständnis entwickeln und auf das Hören größerer Musikwerke vorbereitet sein. Bei der Wahl der Instrumente ist nach Möglichkeit auf die Eignung zum Zusammenspiel zu achten.

Technisches Werken bzw. Textiles Werken:

Jener Unterrichtsgegenstand, der von den Schülerinnen und Schülern im Zuge der Alternativstellung nicht gewählt wurde, kann hier im unverbindlichen Bereich angeboten werden. Die Inhalte entsprechen dem jeweiligen Pflichtgegenstand, mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.

Verkehrserziehung:

Die Schülerinnen und Schüler sollen eine kritische und verantwortungsbewusste Einstellung zum Straßenverkehr erwerben und zu bewusstem Wahrnehmen und überlegtem Handeln in Verkehrssituationen fähig sein.

FREMDSPRACHEN

Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch:

Siehe den Lehrplan des jeweiligen Pflichtgegenstandes “Lebende Fremdsprache” im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.

GEOMETRISCHES ZEICHNEN

(am Gymnasium und Wirtschaftskundlichen Realgymnasium)

Siehe den Lehrplan des Pflichtgegenstandes “Geometrisches Zeichnen” im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.

MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorrangiges Bildungsziel für Schülerinnen und Schüler aus zweisprachigen Lebenszusammenhängen ist die Erreichung eines hohen Grades der Zweisprachigkeit (Muttersprache und Deutsch). Da sie zwei Primärsprachen erlernen, ergeben sich grundsätzlich analoge Bildungs- und Lehraufgaben wie im Deutschunterricht. Es wird daher auf die betreffenden Stellen des Lehrplanes für Deutsch verwiesen, spezifische bzw. über den Deutschunterricht hinausgehende Aspekte werden explizit ausgeführt:

Der muttersprachliche Unterricht soll helfen,

  • Strichaufzählung
    über die Förderung einer positiven Einstellung zur Zweisprachigkeit die Identität zu stärken und den Integrationsprozess zu unterstützen,
  • Strichaufzählung
    über die Auseinandersetzung mit der Herkunft und der aktuellen Lebenswelt sowie der Aufarbeitung der bikulturellen/zweisprachigen Erfahrungen Brücken zwischen Kulturen und Generationen zu schlagen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Die Beiträge des muttersprachlichen Unterrichts sind analog jenen des Deutschunterrichts.

Mensch und Gesellschaft (zusätzlicher Beitrag):

Auseinandersetzung und Bewusstmachen von Gemeinsamem und Unterschiedlichem, von Eigenem und Fremdem und schließlich von Interferenzen zwischen den beteiligten Sprachen und Kulturen.

Didaktische Grundsätze:

Auf Grund der Gemeinsamkeiten der Didaktik des muttersprachlichen Unterrichts mit dem Deutschunterricht wird auf die entsprechenden Passagen im Lehrplan für Deutsch verwiesen. Darüber hinaus sind noch weitere Überlegungen zu berücksichtigen:

Sprach- und kulturübergreifendes, fächerübergreifendes Arbeiten, Lernen an und in (interkulturellen) Projekten soll gegenseitiges Verständnis und Toleranz fördern und entwickeln und somit integrative Prozesse unterstützen.

Zur Erreichung der Zweisprachigkeit ist die inhaltliche und methodische Verknüpfung bzw. Koordination mit dem Deutschunterricht notwendig und sinnvoll.

Für das Herausarbeiten von Gemeinsamem und Unterschiedlichem, von Berührungen und Kontakten (in Geschichte, Kultur, Literatur und Sprache) sind kontrastive Verfahren anzuwenden.

Der heterogenen Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler kann durch verschiedene Lernformen (selbsttätiges Lernen, Lernen im Tandem oder in Gruppen, Projektlernen, ...) begegnet werden.

Da die Beherrschung der Muttersprache die Basis für den Erwerb von Fremdsprachen darstellt, ist Koordination mit dem Fremdsprachenunterricht notwendig. Kontrastive Reflexionen über Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie Interferenzen zwischen dem Deutschen, der Muttersprache und der Fremdsprache sind geeignet, Verwechslungen hintanzuhalten und den Lernertrag zu sichern.

Inhaltliches Reproduzieren von verschiedenen Textsorten in der Muttersprache sowie in Deutsch (schriftlich wie mündlich) sind geeignet, für Interferenzen zu sensibilisieren und sie schließlich zu vermeiden.

Die Vermittlung eines grundlegenden philosophischen Rüstzeugs – Einführung in die Verwendung von Wörterbüchern, morphologischen Tabellen und Nachschlagewerken – bereits vom Beginn des muttersprachlichen Unterrichts an ist geeignet, die Selbstständigkeit und Sicherheit vor allem bei schriftlichen Arbeiten und beim (inhaltsbezogenen) Lesen zu fördern.

Lehrstoff:

Die Einstellung der Schülerinnen und Schüler zu ihrer Muttersprache sowie zum Deutschen ist auf Grund der jeweiligen Sozialisationsbedingungen unterschiedlich. Ähnlich verhält es sich bei den sprachlichen Voraussetzungen. Daher kann der Lehrstoff nur bedingt nach Klassen bzw. Schulstufen eingeteilt werden.

Über den Deutschunterricht hinausgehende Aufgabenbereiche sind:

  • Strichaufzählung
    Entwicklung und Festigung einer funktionalen schriftlichen wie mündlichen Zweisprachigkeit in verschiedensten Situationen, Anwendungsbereichen und funktionalen Stilen.
  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung für sprachliche Richtigkeit (bei der Aussprache, bei der Rechtschreibung, in der Grammatik, Syntax und Semantik, Lexik, in der Stilistik), insbesondere vor dem Hintergrund der Interferenzen zwischen der Muttersprache und dem Deutschen auf der Basis der Reflexion und Analyse über die eigene Sprachverwendung (der Muttersprache und des Deutschen).
  • Strichaufzählung
    Erweiterung der Begiffsbildung und des Fachwortschatzes mit dem Ziel einer ausgeglichenen sprachlichen Entwicklung.
  • Strichaufzählung
    Die Sprachbetrachtung soll zum Erkennen von Sprachstrukturen und zum Sprachvergleich (zB Ausdruck der Zeit, Handlungsverlauf, Rektion, Phraseologie) hinführen. Die Reflexion über Sprechakte und Redemittel, über Verwendungszusammenhänge (Sprachpragmatik), soll zu einer bewussten Sprachverwendung und gewählten Ausdrucksweise in der Muttersprache und im Deutschen führen und nachlässiges Sprachmischen verhindern helfen.
  • Strichaufzählung
    Kompetenz in der Muttersprache erfordert ein Grundwissen über die Literatur, Landes- und Kulturkunde des Herkunftslandes, zweisprachige Kompetenz setzt voraus, dass die beteiligten Sprachen und Kulturen von den Schülerinnen und Schülern zueinander in Beziehung gesetzt werden können.

Schriftliche Kommunikation:

  • Strichaufzählung
    Entwicklung der sprachlichen Darstellung eigener Erfahrungen, Gefühle, Meinungen, Verfassen von sachbezogenen Texten und Konfrontation der Ausdrucksformen mit dem Deutschen.
  • Strichaufzählung
    Sicherung der Rechtschreibung, Hintanhalten von Interferenzen mit dem Deutschen durch sprachliche Sensibilisierung.

Mündliche Kommunikation:

  • Strichaufzählung
    Erweiterung der Sprechfähigkeit und des Inventars des Sprachhandelns unter Bezugnahme auf eine Vielfalt von soziokommunikativen Situationen (situatives Sprachhandeln).
  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung für den Einsatz von sprachlichen Registern in der Muttersprache im Vergleich zum Deutschen.

Lesefertigkeit:

  • Strichaufzählung
    Lust am Lesen entwickeln, Vergleiche und Berührungspunkte mit der deutschsprachigen Literatur suchen.
  • Strichaufzählung
    Vergleich von muttersprachlichem Original und deutscher Übersetzung.

Sprachbetrachtung:

  • Strichaufzählung
    Nachdenken über Sprechen und Sprache (Muttersprache und Deutsch) zur Festigung des Sprachbewusstseins und Förderung der Sicherheit des Sprachgebrauchs.
  • Strichaufzählung
    Sich bewusst machen und versprachlichen, in welchen Sprachen sich die Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler widerspiegeln.
  • Strichaufzählung
    Sensibilisierung für das Phänomen der Sprachmischung mit dem Ziel, Interferenzen leichter zu bewältigen.

2. Oberstufe

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.

Die im Umgang mit der ersten, gegebenenfalls auch mit einer zweiten lebenden Fremdsprache gewonnenen Erfahrungen und erworbenen Lernstrategien sind für die weitere Fremdsprache im Freigegenstand zu nutzen (Tertiärspracheneffekt).

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt “Leistungsfeststellung” des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellungen zu ermöglichen.

Wird die Fremdsprache als Mehrklassenkurs geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.

Kompetenzniveaus und Lernjahre

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Freigegenstand erwerben sollen, folgen ebenfalls den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) des Europarates.

Die folgende Zuordnung von Kompetenzniveaus und Lernjahren gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Niveaus sind dabei stets vorauszusetzen.

Wird verschiedenen Lernjahren das gleiche Kompetenzniveau zugeordnet, so sind die Fertigkeiten dieses Niveaus im höheren Lernjahr durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten entsprechend zu vertiefen und zu festigen.

Nach dem 1. Lernjahr (5. Klasse)

Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen: A1

Lesen, Schreiben: A2

Nach dem 2. Lernjahr (6. Klasse)

Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2

Nach dem 3. und 4. Lernjahr (8. Klasse)

Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben, Lesen: B1

LATEIN

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff:

Der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Latein ist sinngemäß anzuwenden.

In Mehrstufenkursen ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

GRIECHISCH

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff:

Der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Griechisch ist sinngemäß anzuwenden.

In Mehrstufenkursen ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

Wie für den Freigegenstand Latein.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff:

Der Lehrplan des entsprechenden Pflichtgegenstandes ist sinngemäß anzuwenden.

MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Da Zweisprachigkeit als Sonderfall der Mehrsprachigkeit angesehen wird, ist als vorrangiges Bildungsziel das Erreichen eines möglich hohen Kompetenzniveaus in der Muttersprache anzustreben.

Der muttersprachliche Unterricht soll,

  • Strichaufzählung
    die muttersprachlichen und interkulturellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler positiv stärken und weiter ausbauen
  • Strichaufzählung
    durch stetes Bewusstmachen des positiven Potentials, das zweisprachigen Menschen innewohnt, die Identität und Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler stärken
  • Strichaufzählung
    die bereits vorhandenen soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler nutzen und ihnen ihre Rolle als Brückenfunktionen in der Gesellschaft bewusst machen

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Deutsch.

Didaktische Grundsätze:

Das tatsächliche Erreichen des jeweiligen Kompetenzniveaus wird individuell unter-schiedlich sein. Es ist abhängig vom vorausgegangenen individuellen Entwicklungsprozess der Zweisprachigkeit bzw. vom schulischen und außerschulischen Spracherwerb und von den Erfahrungen mit den Kulturen.

Davon ausgehend ist der jeweilige Stand der schriftlichen und mündlichen Kompetenzen auszubauen und die Sprachbetrachtung zum Erkennen von sprachlichen Strukturen in der Muttersprache und im Vergleich zum Deutschen (Interferenzen) zu schulen. Binnendifferenzierende Maßnahmen sind zur Stärkung und Förderung bei Bedarf einzusetzen. Dem Ausbau der Kulturkompetenz durch Beschäftigung mit Landes- und Kulturkunde und Literatur unter Einbeziehung der Traditionen ist zentrale Bedeutung im muttersprachlichen Unterricht beizumessen.

Wörterbücher und Recherchiermittel jeglicher Art sind so früh wie möglich einzusetzen und der sichere Gebrauch und Umgang mit diesen ist zu schulen.

Lehrstoff:

Kompetenzniveaus des Europäischen Referenzrahmens (ERS)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) des Europarates und umfassen die Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängend Sprechen und Schreiben.

5. und 6. Klasse:

Kompetenzniveau C1: Die Schülerinnen und Schüler können ein breites Spektrum anspruchsvoller längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Sie können sich spontan und fließend zu verschiedenen Themen in der Muttersprache ausdrücken. Sie können ihre Sprache im gesellschaftlichen Leben wirksam und flexibel gebrauchen. Sie können sich klar und strukturiert zu komplexen Sachverhalten äußern und verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.

7. und 8. Klasse:

Kompetenzniveau C2: Die Schülerinnen und Schüler können praktisch alles, was sie lesen oder hören, mühelos verstehen. Sie können Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Sie können sich spontan, sehr flüssig und sehr genau ausdrücken und auch bei komplexen Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen.

D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

1. Unterstufe
VERTIEFUNG BZW. ERGÄNZUNG EINES PFLICHTGEGENSTANDES

Siehe die Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.

ALLGEMEINE INTERESSEN- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG

Siehe Abschnitt C (Freigegenstände).

MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT

Siehe Abschnitt C (Freigegenstände).

2. Oberstufe

Siehe Abschnitt C (Freigegenstände) mit folgender Ergänzung:

DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die für schulisches Fortkommen und persönliche Entwicklung notwendige Sprach- und Lesekompetenz erwerben und festigen sowie ihre Kommunikationsfähigkeit in Deutsch verfeinern
  • Strichaufzählung
    unter Berücksichtigung der kommunikativen Angemessenheit der Redemittel sowie der formalen Richtigkeit unterschiedliche alltägliche und aus ihrer Lebenswelt resultierende Sprechakte realisieren können
  • Strichaufzählung
    schrittweise unter besonderer Beachtung der Regelhaftigkeit die Standardsprache gewandt schriftlich und mündlich einsetzen können
  • Strichaufzählung
    aus Texten persönlich und für den Lernkontext relevante Informationen entnehmen und diese dann situationsgerecht verarbeiten können.

Didaktische Grundsätze:

Diese Grundsätze können sowohl als Orientierung für den regulären Deutschunterricht als auch für den Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler mit anderer Erstsprache als Deutsch dienen. In erster Linie sind sie aber auf ein unterstützendes Sprachtraining für Schülerinnen und Schüler mit anderer Erstsprache als Deutsch anzuwenden.

Auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und auf Schwierigkeiten, die sich aus den Unterschieden zu ihrer jeweiligen Muttersprache ergeben, ist durch geeignete Individualisierungsmaßnahmen einzugehen.

Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit anderer Erstsprache ist immer ein Missverhältnis zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen. Daher sind sowohl vielfältige Zugänge zu kommunikativen Realsituationen als auch Möglichkeiten einer kontinuierlichen Reflexion und behutsamen Fehlerkorrektur zu schaffen.

Bei der Einschätzung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist zu berücksichtigen, dass diese nur einen Teil ihrer tatsächlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt in der für sie fremden Sprache wiedergeben können.

Die Schulung der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit hat einen Schwerpunkt im Unterricht von Deutsch als Zweitsprache zu bilden. Die Konzentration auf die Entwicklung der mündlichen und schriftlichen Kompetenz entspricht den didaktischen Grundsätzen des regulären Deutsch-Unterrichts, der diese beiden Kompetenzen als wesentliche Faktoren für Persönlichkeitsbildung, Handlungskompetenz im privaten und öffentlichen Bereich, berufliche Tätigkeit und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben bezeichnet.

Darüber hinaus ist auch auf die normative Sprachrichtigkeit im Sinne eines unterstützenden Sprachtrainings Deutsch besonderer Wert zu legen. Grammatikwissen unterstützt den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz, fördert die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen und befähigt zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen. Auszugehen ist dabei von Themen aus der Realität der Schülerinnen und Schüler vergleiche den Lehrplan des Pflichtgegenstandes Deutsch, Didaktische Grundsätze).

Lehrstoff: 5. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Schriftliche Kommunikation: vorbereitendes Training für Textzusammenfassung und Beschreibung sowie Heranführen an die Produktion sachorientierter Textsorten
  • Strichaufzählung
    Mündliche Kommunikation: phonetisch bewusste Verwendung der Standardsprache; formal korrektes Zusammenfassen von Gelesenem und Gehörtem und dessen Wiedergabe aus dem Gedächtnis
  • Strichaufzählung
    Wortschatzübungen zu Themenbereichen aus Alltag, Lebenswelt und Beruf
  • Strichaufzählung
    Erweiterung von Lese- und Hörverständnis mit Hilfe authentischer Texte (Steigerung des sinnhaften Textverstehens)
  • Strichaufzählung
    Normative Sprachrichtigkeit: Training und Sicherung der korrekten Orthografie, differenzierte Auswahl problematischer Rechtschreibbereiche; Training und Sicherung der zentralen Sprachstrukturen des Deutschen, insbesondere vertiefendes Training der Deklination und Konjugation

6. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Schriftliche Kommunikation: vorbereitendes Training zum Verfassen von Gebrauchstexten (Dokumentation, Protokoll, Alltagsschriftverkehr); schrittweises Heranführen an das Strukturieren und Argumentieren
  • Strichaufzählung
    Mündliche Kommunikation: Phonetisch bewusste Verwendung der Standardsprache; Übungen zur Wortschatzerweiterung zu ausgewählten Themen; Rollenspiel zur Argumentation mit vorbereiteten Strukturen;
  • Strichaufzählung
    Erweiterung von Lese- und Hörverständnis mit Hilfe authentischer Texte (Steigerung des sinnhaften Textverstehens)
  • Strichaufzählung
    Normative Sprachrichtigkeit: vertiefendes Training zu ausgewählten Kapiteln der Orthografie und Problembereichen der Sprachstruktur des Deutschen

7. Klasse:

  • Strichaufzählung
    Schriftliche Kommunikation: Erarbeiten von Strukturen für komplexes Argumentieren und Appellieren
  • Strichaufzählung
    Mündliche Kommunikation: phonetisch bewusste Verwendung der Standardsprache; situationsadäquate Verwendung des Fachwortschatzes
  • Strichaufzählung
    Erweiterung von Lese- und Hörverständnis mit Hilfe authentischer Texte (Steigerung des sinnhaften Textverstehens)
  • Strichaufzählung
    Normative Sprachrichtigkeit: vertiefendes Training zu ausgewählten Kapiteln der Grammatik und Stilistik“

E. FÖRDERUNTERRICHT

1. Unterstufe

Siehe zweiter Teil Abschnitt “Förderunterricht

2. Oberstufe

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes der betreffenden Klasse durchgenommenen Lehrstoffes für Schüler, die beim Übertritt in die allgemeinbildende höhere Schule oder in der Anfangsstufe (bzw. in der Unterstufe) des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen. Dabei ist vorauszusetzen, daß es sich um an sich geeignete und leistungswillige Schüler handelt, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes im betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Im RIS seit

02.09.2016

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2016

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40186595

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/88/ANL1/NOR40186595

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