Bundesrecht konsolidiert

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Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 § 15

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Staatsbürgerschaftsgesetz 1985

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 311/1985 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/1998

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 15

Inkrafttretensdatum

01.01.1999

Außerkrafttretensdatum

22.03.2006

Abkürzung

StbG

Index

41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht

Text

Paragraph 15,
  1. Absatz eins,Der Lauf der Wohnsitzfristen nach Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 4,, Paragraph 11 a, Ziffer 4, Litera a,, Paragraph 12, Ziffer eins und 2 sowie Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 3, Litera a, wird unterbrochen durch Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1983,, Artikel römisch eins, Ziffer 14,)
    1. Litera a
      ein rechtskräftiges Aufenthaltsverbot;
    2. Litera b
      einen mehr als sechsmonatigen Aufenthalt in einer Anstalt zum Vollzug von Freiheitsstrafen, in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher oder einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter des Inlandes oder diesen gleichzuwertenden Anstalten des Auslandes infolge Verurteilung wegen einer nach österreichischem Recht gerichtlich strafbaren Handlung; hiebei sind der Aufenthalt in einer Anstalt zum Vollzug von Freiheitsstrafen und die Zeit des Vollzuges einer mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahme zusammenzurechnen. Bundesgesetzblatt Nr. 202 aus 1985,, Artikel römisch eins, Ziffer 8,)
    Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1983,, Artikel römisch eins, Ziffer 14,)
  2. Absatz 2,Eine Unterbrechung des Fristenlaufes gemäß Absatz eins, Litera a, ist nicht zu beachten, wenn das Aufenthaltsverbot deshalb aufgehoben wurde, weil sich seine Erlassung in der Folge als unbegründet erwiesen hat. Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1983,, Artikel römisch eins, Ziffer 15,)

Bundesgesetzblatt Nr. 703 aus 1974,, Artikel römisch eins, Ziffer 3,)

Anmerkung

Zum Aufenthalt in einem Arbeitshaus infolge Verurteilung wegen
einer strafbaren Handlung vor dem 1. Jänner 1975 siehe Art. III
des Staatsbürgerschafts-Übergangsrechtes 1985, BGBl. Nr. 311/1985.

Schlagworte

Gefängnis, Haftstrafe

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2010

Gesetzesnummer

10005579

Dokumentnummer

NOR12066937

Alte Dokumentnummer

N4199812865U

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/311/P15/NOR12066937

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