Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
GATT - Abkommen gem. Art. XXVIII (Gemüse, Agrarbriefwechsel)
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.07.1983
Außerkrafttretensdatum
31.12.1994
Unterzeichnungsdatum
01.12.1983
Index
59/03 GATT, Welthandelsorganisation
Beachte
Vor dem Hintergrund des österreichischen EU-Beitritts überholt.
Titel
Vereinbarte Niederschrift vom 12. Jänner 1983 samt Abkommen gemäß Art. XXVIII des GATT zwischen der Republik Österreich und der EWG betreffend Gemüse (Anhang I) und Abkommen zur Änderung des Agrarbriefwechsels zwischen Österreich und der EWG (Anhang II) sowie Note an den Generaldirektor des GATT samt Anhang hiezu
StF:
BGBl. Nr. 346/1983 (NR: GP XV
RV 1406 AB 1461 S. 149. BR:
AB 2703 S. 433.)
Ratifikationstext
Die Ermächtigung zur Rücknahme des anläßlich der Unterzeichnung der Vereinbarten Niederschrift samt Abkommen gemäß Art. XXVIII des GATT zwischen der Republik Österreich und der EWG betreffend Gemüse und Abkommen zur Änderung des Agrarbriefwechsels zwischen Österreich und der EWG erklärten Vorbehaltes der Ratifikation wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; die Vereinbarte Niederschrift tritt am 1. Juli 1983 in Kraft.Die Ermächtigung zur Rücknahme des anläßlich der Unterzeichnung der Vereinbarten Niederschrift samt Abkommen gemäß Artikel römisch 28 , des GATT zwischen der Republik Österreich und der EWG betreffend Gemüse und Abkommen zur Änderung des Agrarbriefwechsels zwischen Österreich und der EWG erklärten Vorbehaltes der Ratifikation wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; die Vereinbarte Niederschrift tritt am 1. Juli 1983 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen sowie Note an den Generaldirektor des GATT samt Anhang hiezu wird genehmigt.
Zuletzt aktualisiert am
10.08.2015
Gesetzesnummer
10006745
Dokumentnummer
NOR11006858
Alte Dokumentnummer
N5198310300W