Kurztitel

GATT - Abkommen gem. Artikel römisch 28 , (Gemüse, Agrarbriefwechsel)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 346 aus 1983, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2015,

Inkrafttretensdatum

01.07.1983

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994

Beachte

Vor dem Hintergrund des österreichischen EU-Beitritts überholt.

Langtitel

Vereinbarte Niederschrift vom 12. Jänner 1983 samt Abkommen gemäß Art. XXVIII des GATT zwischen der Republik Österreich und der EWG betreffend Gemüse (Anhang I) und Abkommen zur Änderung des Agrarbriefwechsels zwischen Österreich und der EWG (Anhang II) sowie Note an den Generaldirektor des GATT samt Anhang hiezu

StF: BGBl. Nr. 346/1983 (NR: GP XV RV 1406 AB 1461 S. 149. BR: AB 2703 S. 433.)

Änderung

BGBl. Nr. 436/1989

BGBl. III Nr. 98/2015

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen sowie Note an den Generaldirektor des GATT samt Anhang hiezu wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Rücknahme des anläßlich der Unterzeichnung der Vereinbarten Niederschrift samt Abkommen gemäß Artikel römisch 28 , des GATT zwischen der Republik Österreich und der EWG betreffend Gemüse und Abkommen zur Änderung des Agrarbriefwechsels zwischen Österreich und der EWG erklärten Vorbehaltes der Ratifikation wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; die Vereinbarte Niederschrift tritt am 1. Juli 1983 in Kraft.