Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Durchführung
Typ
Vertrag – CSSR
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
26.02.1981
Außerkrafttretensdatum
31.12.1992
Unterzeichnungsdatum
07.06.1979
Index
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Beachte
Für die Tschechische Republik (
BGBl. III Nr. 123/1997) wurde eine
Kopie des Vertrages erstellt.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang
der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als
nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen
der Weitergeltung von Verträgen für die Slowakei in BGBl. Nr.
1046/1994 und
BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht
enthalten.
Titel
Übereinkommen zur Durchführung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und sonstigen auf die Herkunft hinweisenden Bezeichnungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse *1)
StF:
BGBl. Nr. 76/1981
Sprachen
Deutsch, Tschechisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik haben auf Grund des Artikels 6 des in Wien am 11. Juni 1976 zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und sonstigen auf die Herkunft hinweisenden Bezeichnungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse abgeschlossenen Vertrages folgendes vereinbart:
---------------------------------------------------------------------
*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 75/1981 *1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 75 aus 1981,
Ratifikationstext
Das vorstehende Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 2 am 26. Feber 1981 in Kraft.
Gesetzesnummer
10002528
Dokumentnummer
NOR11002551
Alte Dokumentnummer
N2198114577R