der Waren der Nummern 27.10 I und 29.01 E des Zolltarifes, bei deren Destillation bis 200 C einschließlich der Destillationsverluste ein Volumenanteil von mindestens 90% übergeht,der Waren der Nummern 27.10 römisch eins und 29.01 E des Zolltarifes, bei deren Destillation bis 200 C einschließlich der Destillationsverluste ein Volumenanteil von mindestens 90% übergeht,