(6)Absatz 6Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt hat im Jahre 1982 an den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsträger (§ 447g des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) einen Betrag von 200 Millionen Schilling, der am 20. April 1982 fällig ist, und einen Betrag von 350 Millionen Schilling, der am 20. September 1982 fällig ist, zu überweisen.Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt hat im Jahre 1982 an den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsträger (Paragraph 447 g, des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) einen Betrag von 200 Millionen Schilling, der am 20. April 1982 fällig ist, und einen Betrag von 350 Millionen Schilling, der am 20. September 1982 fällig ist, zu überweisen.