Bundesrecht konsolidiert

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WLV-Aufgabenverordnung § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

WLV-Aufgabenverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 507/1979

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

21.12.1979

Außerkrafttretensdatum

22.06.2026

Abkürzung

WLV-AufgabenV

Index

80/02 Forstrecht

Text

römisch eins. ABSCHNITT

Aufgabenbereich der Dienststellen

Paragraph eins,

Der Gebietsbauleitung obliegen innerhalb ihres örtlichen Zuständigkeitsbereich folgende Aufgaben:

  1. Ziffer eins
    Ausarbeitung des Arbeitsplanes für Gefahrenzonenplanung, Projektierung, Verbauungstätigkeit und Betreuungsdienst;
  2. Ziffer 2
    Ausarbeitung von Gefahrenzonenplänen, Projekten und Kollaudierungsoperaten;
  3. Ziffer 3
    Planung der kurz-, mittel- und langfristigen Verbauungstätigkeit, des Bedarfes an Personal, finanziellen Mitteln und Investitionen;
  4. Ziffer 4
    Durchführung der Verbauungsmaßnahmen
  5. Ziffer 5
    Durchführung der Überwachungs- und Erhebungstätigkeit in den Einzugsgebieten der Wildbäche und Lawinen einschließlich der Gewässeraufsicht;
  6. Ziffer 6
    Wahrnehmung des Anhörungsrechtes bei gemäß Paragraph 100, Absatz eins, des Forstgesetzes 1975 vorgesehenen Maßnahmen;
  7. Ziffer 7
    Bewirtschaftung von Bannwäldern in den Fällen und unter den Voraussetzungen des Paragraph 100, Absatz 2, des Forstgesetzes 1975;
  8. Ziffer 8
    Vertretung des öffentlichen Interesses am Schutz vor Wildbächen und Lawinen in den im Paragraph 101, Absatz 5, des Forstgesetzes 1975 näher bezeichneten Verfahren;
  9. Ziffer 9
    Bewirtschaftung der von der Sektion zugewiesenen finanziellen Mittel und der Interessentenbeiträge;
  10. Ziffer 10
    Erhebungen für den Wildbach- und Lawinenkataster und die Statistik, Führung von Statistiken;
  11. Ziffer 11
    Entsendung von Angehörigen der Gebietsbauleitung zur Mitwirkung als Sachverständige gemäß Paragraph 173, des Forstgesetzes 1975, Beratungstätigkeit;
  12. Ziffer 12
    Mitwirkung bei Einsätzen im Falle von Wildbach- und Lawinenkatastrophen;
  13. Ziffer 13
    Abwicklung des Geschäftsverkehrs im Rahmen der Durchführung der Aufgaben der Gebietsbauleitung.

Schlagworte

Überwachungstätigkeit, Wildbachkataster, Wildbachkatastrophe

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2026

Gesetzesnummer

10010409

Dokumentnummer

NOR12132770

Alte Dokumentnummer

N8197921775L

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1979/507/P1/NOR12132770

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