Kurztitel

WLV-Aufgabenverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 507 aus 1979,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

21.12.1979

Außerkrafttretensdatum

22.06.2026

Abkürzung

WLV-AufgabenV

Index

80/02 Forstrecht

Text

römisch eins. ABSCHNITT

Aufgabenbereich der Dienststellen

Paragraph eins,

Der Gebietsbauleitung obliegen innerhalb ihres örtlichen Zuständigkeitsbereich folgende Aufgaben:

  1. Ziffer eins
    Ausarbeitung des Arbeitsplanes für Gefahrenzonenplanung, Projektierung, Verbauungstätigkeit und Betreuungsdienst;
  2. Ziffer 2
    Ausarbeitung von Gefahrenzonenplänen, Projekten und Kollaudierungsoperaten;
  3. Ziffer 3
    Planung der kurz-, mittel- und langfristigen Verbauungstätigkeit, des Bedarfes an Personal, finanziellen Mitteln und Investitionen;
  4. Ziffer 4
    Durchführung der Verbauungsmaßnahmen
  5. Ziffer 5
    Durchführung der Überwachungs- und Erhebungstätigkeit in den Einzugsgebieten der Wildbäche und Lawinen einschließlich der Gewässeraufsicht;
  6. Ziffer 6
    Wahrnehmung des Anhörungsrechtes bei gemäß Paragraph 100, Absatz eins, des Forstgesetzes 1975 vorgesehenen Maßnahmen;
  7. Ziffer 7
    Bewirtschaftung von Bannwäldern in den Fällen und unter den Voraussetzungen des Paragraph 100, Absatz 2, des Forstgesetzes 1975;
  8. Ziffer 8
    Vertretung des öffentlichen Interesses am Schutz vor Wildbächen und Lawinen in den im Paragraph 101, Absatz 5, des Forstgesetzes 1975 näher bezeichneten Verfahren;
  9. Ziffer 9
    Bewirtschaftung der von der Sektion zugewiesenen finanziellen Mittel und der Interessentenbeiträge;
  10. Ziffer 10
    Erhebungen für den Wildbach- und Lawinenkataster und die Statistik, Führung von Statistiken;
  11. Ziffer 11
    Entsendung von Angehörigen der Gebietsbauleitung zur Mitwirkung als Sachverständige gemäß Paragraph 173, des Forstgesetzes 1975, Beratungstätigkeit;
  12. Ziffer 12
    Mitwirkung bei Einsätzen im Falle von Wildbach- und Lawinenkatastrophen;
  13. Ziffer 13
    Abwicklung des Geschäftsverkehrs im Rahmen der Durchführung der Aufgaben der Gebietsbauleitung.

Schlagworte

Überwachungstätigkeit, Wildbachkataster, Wildbachkatastrophe

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2026

Gesetzesnummer

10010409

Dokumentnummer

NOR12132770

alte Dokumentnummer

N8197921775L