Bundesrecht konsolidiert

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Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 § 35

Kurztitel

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 333/1979 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 35

Inkrafttretensdatum

01.04.2025

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

BDG 1979

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

Planungskonferenz der Verwaltungsakademie

Paragraph 35,

Die Anhörung gemäß Paragraph 34, Absatz eins, hat insbesondere auch im Rahmen einer jährlich durchzuführenden Konferenz zu erfolgen, auf welcher die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler den obersten Dienstbehörden die Schwerpunktsetzungen und Innovationen für das nachfolgende Jahr sowie das Aus- und Weiterbildungsangebot, das sie oder er im nachfolgenden Jahr bereitstellen wird, vorstellt und dieses mit ihnen erörtert (Planungskonferenz).

Im RIS seit

05.01.2026

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2026

Gesetzesnummer

10008470

Dokumentnummer

NOR40274150

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1979/333/P35/NOR40274150

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