(2)Absatz 2,Abs. 1 gilt nicht für die im § 72 Abs. 1 Z 4, im Schlußteil (ausgenommen § 245 Abs. 1) und in der Anlage 1 Z 12.4 lit. c enthaltenen Zitierungen.Absatz eins, gilt nicht für die im Paragraph 72, Absatz eins, Ziffer 4,, im Schlußteil (ausgenommen Paragraph 245, Absatz eins,) und in der Anlage 1 Ziffer 12 Punkt 4, Litera c, enthaltenen Zitierungen.