(2)Absatz 2,Abs. 1 gilt nicht für die im § 72 Abs. 1 Z 4 und im Schlußteil (ausgenommen § 245 Abs. 1) enthaltenen Zitierungen.Absatz eins, gilt nicht für die im Paragraph 72, Absatz eins, Ziffer 4 und im Schlußteil (ausgenommen Paragraph 245, Absatz eins,) enthaltenen Zitierungen.