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Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 Anl. 1/02

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 333/1979 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2008

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

Anl. 1/02

Inkrafttretensdatum

30.12.2008

Außerkrafttretensdatum

31.12.2008

Abkürzung

BDG 1979

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

2. VERWENDUNGSGRUPPE A 2

(Gehobener Dienst)

Ernennungserfordernisse:

Allgemeine Bestimmungen

Gemeinsame Erfordernisse

2.1. Eine in den Ziffer 2 Punkt 2 bis 2 Punkt 10 Punkt 2 angeführte oder gemäß Paragraph 137, der betreffenden Grundlaufbahn oder Funktionsgruppe zugeordnete Verwendung und die Erfüllung der in den Ziffer 2 Punkt 11 bis 2 Punkt 24 vorgeschriebenen Erfordernisse.

Richtverwendungen

2.2. Eine Verwendung der Funktionsgruppe 8 ist zB:

im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter des Generalkonsulats in Hamburg.

2.3. Verwendungen der Funktionsgruppe 7 sind zB:

2.3.1. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter des Referates römisch sechs.2.a (Auslandsbesoldung und Nebengebühren für die Bediensteten im Ausland),

2.3.2. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter des Referates III/8c (Dienst- und besoldungsrechtliche Angelegenheiten, Budget- und Personalcontrolling der österreichischen Lehrer an Schulen im Ausland) in der Zentralstelle,

2.3.3. im Bundesministerium für Finanzen der Vorstand des Zollamtes Flughafen Wien,

2.3.4. im Bundesministerium für Inneres der Leiter des Referates a der Abteilung I/2 in der Zentralstelle,

2.3.5. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter des Referates römisch acht mit EsB der Personalabteilung B in der Zentralstelle,

2.3.6. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Leiter der Bundeskellereiinspektion.

2.4. Verwendungen der Funktionsgruppe 6 sind zB:

2.4.1. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Leiter der Konsularabteilung an der Botschaft in Moskau,

2.4.2. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Kanzler an der Botschaft in Paris,

2.4.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter des Referates a der Abteilung Ziffer /, 3, (Haushaltsangelegenheiten Bereich Wissenschaft sowie Gesamtkoordination aller budgetrelevanten Maßnahmen und Informationen im Kapitel 14) mit Aufgaben der Planung, Organisation und Disposition der Erstellung, Kontrolle und Abänderung der Monats- und Jahresvoranschläge des Kapitels 14 in der Zentralstelle,

2.4.4. im Bundesministerium für Inneres der stellvertretende Leiter der Erstaufnahmestelle OST und Leiter des Steuerungsbüros beim Bundesasylamt,

2.4.5. im Bundesministerium für Inneres der Referent im Referat e (konkrete PersMaßnahmen) mit EsB der Abteilung I/1 in der Zentralstelle,

2.4.6. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter des Referates Einkauf der Abteilung Disposition beim Kommando Einsatzunterstützung,

2.4.7. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der stellvertretende Leiter der Bundesgärten zugleich Leiter der Gartenverwaltung Schönbrunn,

2.4.8. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Referent mit umfassenden Approbationsbefugnissen (EsB) in der Abteilung IV/4 (Pflegevorsorge) in der Zentralstelle.

2.5. Verwendungen der Funktionsgruppe 5 sind zB:

2.5.1. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Kanzler an der Botschaft in Bern,

2.5.2. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Kanzler an der Botschaft in Buenos Aires,

2.5.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter des Referates VII/5a (Bibliotheksstatistik, Koordination der Leistungsmessung und Konsortium der wissenschaftlichen Bibliotheken, Bibliotheksverbund, Drittmittelgebarung und Kreditevidenz der Abteilung) in der Zentralstelle,

2.5.4. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent ohne Referatszuteilung mit den Aufgaben Lehrpläne, Bildungsstatistik und Qualitätssicherung in der Abteilung II/2 (Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Schulen) in der Zentralstelle,

2.5.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Verwaltung an der Geologischen Bundesanstalt,

2.5.6. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter einer Unterabteilung für allgemeine EDV-Angelegenheiten eines Landesschulrates wie der Leiter der Unterabteilung EDV und ADV-Koordinator im Landesschulrat für Oberösterreich,

2.5.7. im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Referent der Abteilung IV/B/10 (Lebensmittelangelegenheiten) mit Approbationsbefugnissen für konkrete lebensmittelrechtliche Melde-, Zulassungs- und Untersagungsverfahren und mit Zuständigkeit für weitere grundsatzweisende und richtlinengebende Agenden im Abteilungsbereich in der Zentralstelle,

2.5.8. im Bundesministerium für Inneres der Leiter des Referates a (Bürgerdienst) der Abteilung I/5 in der Zentralstelle,

2.5.9. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter des Referates V/1 der Budgetabteilung in der Zentralstelle,

2.5.10. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter der IKT-Abteilung des Heereslogistikzentrums Wien,

2.5.11. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter des Referates B der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos Niederösterreich,

2.5.12. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter des Luftfahrtechnischen Logistikzentrums,

2.5.13. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Referent im Referat römisch zwei der Personalabteilung B in der Zentralstelle,

2.5.14. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der stellvertretende Leiter der Bundeskellereiinspektion,

2.5.15. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Referent für Öffentlichkeitsarbeit in der Abteilung CS 2 (Kommunikation) in der Zentralstelle,

2.5.16. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Referent für Angelegenheiten der Revision in der Zentralstelle.

2.6. Verwendungen der Funktionsgruppe 4 sind zB:

2.6.1. im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten der Kanzler am Generalkonsulat in Hamburg,

2.6.2. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter einer Unterabteilung für EDV-Angelegenheiten mit vorgegebenen Systemen wie UPIS-RAP in einem Landesschulrat wie der Leiter der Unterabteilung c in der Abteilung A2 des Landesschulrates für Steiermark,

2.6.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter des Referates für Verwaltungspersonal an Bundesschulen in der Abteilung „Personalmanagement“ im Stadtschulrat für Wien,

2.6.4. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Dienststellenleiter im Bundesschullandheim Saalbach,

2.6.5. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter der Fachabteilung „Operationeller technischer Dienst“ in der Hauptabteilung „Synoptische Meteorologie“ in der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik,

2.6.6. im Bundesministerium für Inneres der Referent für Bildungscontrolling der Abteilung 5 (SIAK) in der Zentralstelle,

2.6.7. im Bundesministerium für Inneres der Referent für Angelegenheiten der Bundeswarnzentrale im Referat d der Abteilung II/4 in der Zentralstelle,

2.6.8. im Bundesministerium für Justiz der Rechtspfleger, der ausschließlich als solcher tätig ist,

2.6.9. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter Verwaltung des Heereslogistikzentrums Wien,

2.6.10. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter der Abteilung Produktentwicklung und Technische Grundlagen bei der Heeresbekleidungsanstalt,

2.6.11. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter eines Referates in der Abteilung Personalangelegenheiten 2 beim Heerespersonalamt,

2.6.12. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Referent in der Abteilung III/2 (Produktsicherheit) in der Zentralstelle,

2.6.13. im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der Referent mit abgeschlossener Ausbildung zum Sozialarbeiter der Abteilung W 3 der Landesstelle Wien im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt),

2.6.14. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Referent der Rechtsabteilung B mit guten Fremdsprachenkenntnissen in Englisch und Französisch und Ermächtigung zur Prüfung und Genehmigung von Anträgen auf Umschreibung von Marken gemäß der Patentamtsverordnung im Österreichischen Patentamt,

2.6.15. im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Arbeitsinspektor für Kinderarbeit und Jugendlichenschutz in einem Arbeitsinspektorat.

2.7. Verwendungen der Funktionsgruppe 3 sind zB:

2.7.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter des Referates für Schülerbeihilfenangelegenheiten im Stadtschulrat für Wien,

2.7.2. im Bundesministerium für Finanzen der Teamexperte Prüfer im Kundenteam Betriebliche Veranlagung in einem Finanzamt,

2.7.3. im Bundesministerium für Finanzen der Prüfer in der Außen- und Betriebsprüfung in einem Zollamt,

2.7.4. im Bundesministerium für Finanzen der Teamassistent im Kundenteam in einem Zollamt,

2.7.5. im Bundesministerium für Inneres der Leiter Strafvollzug beim Polizeikommissariat Innere Stadt bei der Bundespolizeidirektion Wien,

2.7.6. im Bundesministerium für Inneres der Leiter Abteilung Personalentwicklung bei der Bundespolizeidirektion Wien,

2.7.7. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Referent Qualitätsmanagement und Arbeitssicherheit beim Kommando des Heereslogistikzentrums Wien,

2.7.8. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Referent Projekt- und Systembearbeitung beim Kommando des Heereslogistikzentrums Wien,

2.7.9. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter Digital- und Prüftechnik beim Technisch- Logistischen Zentrum/Luftraumüberwachung,

2.7.10. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Laborleiter/Versuchstechniker in der Abteilung „Chemie und Datenmanagement“ am Institut für Wassergüte im Bundesamt für Wasserwirtschaft,

2.7.11. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Verwaltungsleiter in der Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau,

2.7.12. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Bautechniker mit anspruchsvollen Aufgaben im Rahmen der Planung und Durchführung von Bauprojekten der Sektion Salzburg der Gebietsbauleitung Pongau im Forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung,

2.7.13. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Förster mit erheblichen Agenden der Bauaufsicht der Sektion Wien, Niederösterreich und Burgenland der Gebietsbauleitung südwestliches Niederösterreich im Forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung,

2.7.14. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Referent der Rechtsabteilung B mit Ermächtigung zur Formalprüfung von Markenanmeldungen gemäß der Patentamtsverordnung im Österreichischen Patentamt,

2.7.15. im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Arbeitsinspektor des Gehobenen Dienstes in einem Arbeitsinspektorat.

2.8. Verwendungen der Funktionsgruppe 2 sind zB:

2.8.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent für die Vergabe kultureller Förderungen (Mitwirkung an Kultur- und Museumsförderungen durch Evaluierung von Subventionsansuchen, Durchführung von Begutachtungsverfahren, nachprüfende Kontrolle) in der Abteilung IV/4 in der Zentralstelle,

2.8.2. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Verwaltungsführer mit den zusätzlichen Aufgaben der Rechnungsführung (ohne zugeteilten Rechnungsführer) an einer HTBLA/HTBLVA mit 21 bis 30 Klassen wie zB der Verwaltungsführer der HTBLA Zeltweg,

2.8.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent in den Abteilungen V/9 und Ziffer /, eins, mit Aufgaben der Katalogisierung, Sacherschließung und Inventarisierung von Druckwerken sowie der Adaptierung von Altdaten im ALEPH 500 und Organisation der Schulbuchsammlung in der Zentralstelle,

2.8.4. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent für Personalangelegenheiten im Referat für das Verwaltungspersonal an Bundesschulen im Stadtschulrat für Wien,

2.8.5. im Bundesministerium für Finanzen der Teamexperte im Kundenteam Betriebliche Veranlagung in einem Finanzamt,

2.8.6. im Bundesministerium für Inneres der der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Verwaltungsstrafreferent beim Polizeikommissariat Landstraße bei der Bundespolizeidirektion Wien,

2.8.7. im Bundesministerium für Inneres der Referent im Referat 1 (Budget-, Reisegebühren) der Präsidialabteilung bei der Bundespolizeidirektion Wien,

2.8.8. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Referent Kosten- und Leistungsrechnung beim Kommando des Heereslogistikzentrums Wien,

2.8.9. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Referatsleiter Qualitätssicherung der Qualitätssicherungsabteilung bei der Heeresbekleidungsanstalt,

2.8.10. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Versuchstechniker in der Abteilung „Chemie und Datenmanagement“ am Institut für Wassergüte im Bundesamt für Wasserwirtschaft,

2.8.11. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Referent für zentrale Lohnverrechnung der Sektion Kärnten im Forsttechnischen Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung.

2.9. Verwendungen der Funktionsgruppe 1 sind zB:

2.9.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Rechnungsführer an einer HTBLA/HTBLVA mit 51 bis 100 Klassen, wie zB der Rechnungsführer an der HTL Wien römisch fünf, Spengergasse,

2.9.2. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent für budgetäre Durchführung und Umsetzung der Förderungsvorhaben im Sinne der Bestimmungen über die Erhaltung der österreichischen Volksgruppen und Südtirols der Abteilung Ziffer /, 5, in der Zentralstelle,

2.9.3. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Leiter des Studien- und Prüfungssekretariats an der Pädagogischen Akademie des Bundes in Wien,

2.9.4. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Leiter Technische Grundlagen und Spezifikation der Abteilung Produktentwicklung und Technische Grundlagen bei der Heeresbekleidungsanstalt,

2.9.5. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Referent Bekleidungstechnik der Abteilung Textiltechnik und Chemisches Prüfzentrum bei der Heeresbekleidungsanstalt,

2.9.6. im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Versuchstechniker der Abteilung „Fließgewässerökologie im europäischen Kontext“ am Institut für Wassergüte im Bundesamt für Wasserwirtschaft.

2.10. Verwendungen der Grundlaufbahn sind zB:

2.10.1. im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Referent der Abteilung VII/6 für die technische Unterstützung bei der legistischen Aufbereitung von Verordnungen mit Zeichnungsrecht für Nichtigerklärung von Doppelstudien in der Zentralstelle,

2.10.2. im Bundesministerium für Landesverteidigung der Elektroniktechniker und Systemelektroniker und Systembetreuer der Systemwerkstätte FLS in der IKT-Abteilung des Heereslogistikzentrums Wien.

Reife- und Diplomprüfung, Reifeprüfung bzw. Berufsreifeprüfung

2.11. (1) Die erfolgreiche Ablegung der Reife- und Diplomprüfung, Reifeprüfung bzw. Berufsreifeprüfung. Als Reife- und Diplomprüfung, Reifeprüfung bzw. Berufsreifeprüfung gilt auch das Diplom einer Akademie für Sozialarbeit. Die erfolgreiche Ablegung der Reife- und Diplomprüfung, Reifeprüfung bzw. Berufsreifeprüfung wird durch ein abgeschlossenes ordentliches Universitätsstudium gemäß Paragraph 87, Absatz eins, des Universitätsgesetzes 2002 ersetzt.

  1. Absatz 2,Das Erfordernis des Absatz eins, wird durch den Abschluß der für einen Fachhochschul-Studiengang vorgeschriebenen Studien und Prüfungen im Sinne des Paragraph 5, des Bundesgesetzes über Fachhochschul-Studiengänge, Bundesgesetzblatt Nr. 340 aus 1993,, ersetzt.

Lehrabschluß, Fachakademie und Studienberechtigungsprüfung

2.12. Das Erfordernis der Ziffer 2 Punkt 11, wird durch die gemeinsame Erfüllung aller folgenden Voraussetzungen ersetzt:

  1. Litera a
    Lehrabschluß nach dem Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,,
  2. Litera b
    erfolgreicher Abschluß einer mindestens zweijährigen Ausbildung an einer Fachakademie, die bei einer Einrichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt wird, und
  3. Litera c
    erfolgreiche Ablegung der Studienberechtigungsprüfung nach dem Studienberechtigungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 92 aus 1985,.

Beamten-Aufstiegsprüfung

2.13. (1) Das Erfordernis der Ziffer 2 Punkt 11, wird durch die erfolgreiche Ablegung der Beamten-Aufstiegsprüfung ersetzt, wenn der Beamte außerdem nach der Vollendung des 18. Lebensjahres acht Jahre im Dienst einer inländischen Gebietskörperschaft zurückgelegt hat.

  1. Absatz 2,Die Beamten-Aufstiegsprüfung hat folgende Fächer zu umfassen:
    1. Litera a
      Pflichtfächer (im vollen Umfang des Lehrplanes eines Realgymnasiums)
      1. Sub-Litera, a, a
        Deutsch,
      2. Sub-Litera, b, b
        Geschichte und Sozialkunde und
      3. Sub-Litera, c, c
        Geographie und Wirtschaftskunde und
    2. Litera b
      nach Wahl des Kandidaten zwei der folgenden Fächer im Umfang des Lehrplanes eines Realgymnasiums bis zur 6. Klasse einschließlich, davon jedenfalls eines der in Sub-Litera, a, a bis c, c angeführten Fächer:
      1. Sub-Litera, a, a
        Fremdsprache,
      2. Sub-Litera, b, b
        eine weitere Fremdsprache,
      3. Sub-Litera, c, c
        Mathematik,
      4. Sub-Litera, d, d
        Physik,
      5. Sub-Litera, e, e
        Chemie,
      6. Sub-Litera, f, f
        Biologie und Umweltkunde.
  2. Absatz 3,Die geforderten Kenntnisse sind durch staatsgültige Zeugnisse auf Grund schulrechtlicher Vorschriften nachzuweisen. Wenn diese Zeugnisse auf Grund von Externistenprüfungen erworben wurden, sind sie nur dann für die Beamten-Aufstiegsprüfung anzuerkennen, wenn in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache (weitere Fremdsprache) eine schriftliche und eine mündliche Prüfung abgelegt wurden.

Besondere Bestimmungen für einzelne Verwendungen

Dienst in der Arbeitsmarktverwaltung

2.14. Im Dienst in der Arbeitsmarktverwaltung wird das Erfordernis der Ziffer 2 Punkt 11, durch eine sechsjährige Tätigkeit im Fachdienst der Arbeitsmarktverwaltung ersetzt. Drei Jahre dieser Verwendung müssen probeweise im Gehobenen Dienst der Arbeitsmarktverwaltung zurückgelegt worden sein.

Arbeitsinspektionsdienst

2.15. (1) Im Arbeitsinspektionsdienst zusätzlich zum Erfordernis der Ziffer 2 Punkt 11, eine zweijährige Praxis in einem Betrieb, in dem einschlägige Kenntnisse erworben werden können, sofern nicht eine höhere technische Lehranstalt absolviert wurde.

  1. Absatz 2,Sämtliche Erfordernisse werden ersetzt durch eine Zeit von acht Jahren qualifizierter Praxis in einem Betrieb, in dem einschlägige Kenntnisse erworben werden können, oder im Arbeitsinspektionsdienst in einer Tätigkeit des Fachdienstes, in all diesen Fällen aber nur, wenn die für die Definitivstellung im Arbeitsinspektionsdienst vorgesehene Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 2 erfolgreich abgeschlossen wurde.

Dienst in Archiven, Museen, Sammlungen und wissenschaftlichen

Anstalten

2.16. (1) Beamte in Archiven, Museen, Sammlungen und wissenschaftlichen Anstalten haben bei der Anwendung der Ziffer 2 Punkt 13, den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse einer Fremdsprache durch den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse in der lateinischen Sprache zu erbringen.

  1. Absatz 2,Absatz eins, gilt nicht für Beamte an Anstalten technischer Richtung und an Untersuchungsanstalten der Bundesstaatlichen Sanitätsverwaltung, für technische Restauratoren und für technische Präparatoren.

Graveure

2.17. Graveure haben an Stelle des Erfordernisses der Ziffer 2 Punkt 11, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Graveurkunst und eine Dienstzeit von acht Jahren beim Hauptmünzamt zu erbringen.

Kellereiinspektoren

2.18. Kellereiinspektoren haben zusätzlich zum Erfordernis der Ziffer 2 Punkt 11, eine fünfjährige einschlägige Praxis nachzuweisen.

Landwirtschaftlicher Dienst

2.19. Im landwirtschaftlichen Dienst (ausgenommen Kellereiinspektoren) ist zusätzlich zum Erfordernis der Ziffer 2 Punkt 11, eine zweijährige einschlägige Praxis nachzuweisen.

Rechnungsdienst

2.20. Arbeitsplätze mit Aufgaben, die über überwiegend gleichartige und periodisch wiederkehrende Aufgaben des Rechnungsdienstes hinausgehen, sind der Verwendungsgruppe A 2 zugeordnet und erfordern breite Kenntnisse der haushaltsrechtlichen, buchhalterischen und buchhaltungsrelevanten Rechtsvorschriften.

Reitendes Personal der Spanischen Reitschule

2.21. Im gehobenen Dienst des reitenden Personals der Spanischen Reitschule an Stelle des Erfordernisses der Ziffer 2 Punkt 11, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Ausbildung von Pferden in der „Hohen Schule” und eine nach Vollendung des 18. Lebensjahres zurückgelegte Dienstzeit von acht Jahren beim reitenden Personal der Spanischen Reitschule.

Sozialer Betreuungsdienst

2.22. Im sozialen Betreuungsdienst wird das Erfordernis der Ziffer 2 Punkt 11, durch die Absolvierung einer früheren Lehranstalt für gehobene Sozialberufe ersetzt. In die gemäß Ziffer 2 Punkt 13, erforderliche Zeit von acht Jahren können Zeiten einer einschlägigen Tätigkeit außerhalb des Dienstes bei einer inländischen Gebietskörperschaft eingerechnet werden.

Technischer Dienst bei der Österreichischen Staatsdruckerei

2.23. Im technischen Dienst bei der Österreichischen Staatsdruckerei wird das Erfordernis der Ziffer 2 Punkt 11, ersetzt durch

  1. Litera a
    eine nach Absolvierung der Fachschule für Reproduktions- und Drucktechnik zurückgelegte einschlägige Verwendung von vier Jahren im technischen Fachdienst bei der Österreichischen Staatsdruckerei oder eine gleichzuwertende Praxis in einem einschlägigen Betrieb oder
  2. Litera b
    eine sechsjährige Verwendung im technischen Fachdienst bei der Österreichischen Staatsdruckerei.

Verkehrs-Arbeitsinspektionsdienst

2.23a. (1) Im Verkehrs-Arbeitsinspektionsdienst zusätzlich zum Erfordernis der Ziffer 2 Punkt 11, eine zweijährige Praxis in einem Betrieb des Nachrichten- oder Verkehrswesens, in dem einschlägige Kenntnisse erworben werden können, oder eine zweijährige einschlägige betriebliche Praxis nach Absolvierung einer höheren technischen Lehranstalt.
  1. Absatz 2,Sämtliche Erfordernisse werden ersetzt durch eine Zeit von acht Jahren qualifizierter Praxis in einem Betrieb des Nachrichten- oder Verkehrswesens, in dem einschlägige Kenntnisse erworben werden können, oder durch eine mindestens achtjährige praktische Verwendung im Verkehrs-Arbeitsinspektionsdienst, in allen diesen Fällen aber nur, wenn die für die Definitivstellung im Verkehrs-Arbeitsinspektionsdienst vorgesehene Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 2 erfolgreich abgeschlossen wurde.

Veterinärmedizinisch-technischer Dienst

2.24. Im veterinärmedizinisch-technischen Dienst zusätzlich zum Erfordernis der Ziffer 2 Punkt 11, die Absolvierung eines Lehrganges an einer veterinärmedizinischen Universität oder an einer veterinärmedizinischen Bundesanstalt (ausgenommen die Ausbildung für einen der medizinisch-technischen Dienste, die seiner Tätigkeit entspricht).

Definitivstellungserfordernisse:

2.25. Für alle Verwendungen (ausgenommen Graveure, gehobener Dienst des reitenden Personals der Spanischen Reitschule und veterinärmedizinisch-technischer Dienst) der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A2.

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2009

Gesetzesnummer

10008470

Dokumentnummer

NOR40103608

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1979/333/ANL1/NOR40103608

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