Bundesrecht konsolidiert

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Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 Anl. 1/28

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 333/1979

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

Anl. 1/28

Inkrafttretensdatum

01.01.1980

Außerkrafttretensdatum

31.08.1999

Abkürzung

BDG 1979

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

28. VERWENDUNGSGRUPPE S 1

Ernennungserfordernisse:

28.1.

  1. Litera a
    Die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Ziffer 23 Punkt eins, und
  2. Litera b
    eine mehrjährige Unterrichtstätigkeit an der betreffenden Schulart mit hervorragenden pädagogischen Leistungen.

28.2. Im Bereich des allgemeinbildenden Pflichtschulwesens an Stelle der Erfordernisse der Ziffer 28 Punkt eins, Litera a, die Lehrbefähigung für eine allgemeinbildende Pflichtschule.

28.3. Im Bereich der Berufsschulen wird das Erfordernis der Ziffer 28 Punkt eins, durch die Lehrbefähigung für Berufsschulen in zwei Fachgruppen gemeinsam mit einer Tätigkeit in der Lehrerfortbildung ersetzt.

Schlagworte

Landesschulinspektor, Hochschulstudium, Ersatz

Gesetzesnummer

10008470

Dokumentnummer

NOR12099005

Alte Dokumentnummer

N61979113550

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1979/333/ANL1/NOR12099005

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