Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Konsumentenschutzgesetz § 31a

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Konsumentenschutzgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 140/1979 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 185/1999

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 31a

Inkrafttretensdatum

01.06.2000

Außerkrafttretensdatum

30.09.2004

Abkürzung

KSchG

Index

20/06 Konsumentenschutz

Text

Mißbrauch von Zahlungskarten im Fernabsatz

Paragraph 31 a, Wenn bei einem Vertragsabschluß im Fernabsatz (Paragraph 5 a,) eine Zahlungskarte oder deren Daten mißbräuchlich verwendet werden, so kann der berechtigte Karteninhaber vom Aussteller der Karte verlangen, daß eine Buchung oder Zahlung rückgängig gemacht bzw. erstattet wird. Von dieser Bestimmung kann zum Nachteil eines Verbrauchers nicht abgewichen werden.

Gesetzesnummer

10002462

Dokumentnummer

NOR12041215

Alte Dokumentnummer

N2199962013L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1979/140/P31a/NOR12041215

Navigation im Suchergebnis