Kurztitel

Konsumentenschutzgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 140 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 185 aus 1999,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 31 a

Inkrafttretensdatum

01.06.2000

Außerkrafttretensdatum

30.09.2004

Text

Mißbrauch von Zahlungskarten im Fernabsatz

Paragraph 31 a, Wenn bei einem Vertragsabschluß im Fernabsatz (Paragraph 5 a,) eine Zahlungskarte oder deren Daten mißbräuchlich verwendet werden, so kann der berechtigte Karteninhaber vom Aussteller der Karte verlangen, daß eine Buchung oder Zahlung rückgängig gemacht bzw. erstattet wird. Von dieser Bestimmung kann zum Nachteil eines Verbrauchers nicht abgewichen werden.