Konsumentenschutzgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 140 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 185 aus 1999,
Paragraph 31 a
01.06.2000
30.09.2004
Mißbrauch von Zahlungskarten im Fernabsatz
Paragraph 31 a, Wenn bei einem Vertragsabschluß im Fernabsatz (Paragraph 5 a,) eine Zahlungskarte oder deren Daten mißbräuchlich verwendet werden, so kann der berechtigte Karteninhaber vom Aussteller der Karte verlangen, daß eine Buchung oder Zahlung rückgängig gemacht bzw. erstattet wird. Von dieser Bestimmung kann zum Nachteil eines Verbrauchers nicht abgewichen werden.