im Fall des ersten Satzes des § 3 Abs. 1 den Wortlaut des § 3 (Rücktrittsrecht des Verbrauchers) samt Überschrift, jedoch ohne den letzten Satz des Abs. 1.im Fall des ersten Satzes des Paragraph 3, Absatz eins, den Wortlaut des Paragraph 3, (Rücktrittsrecht des Verbrauchers) samt Überschrift, jedoch ohne den letzten Satz des Absatz eins,