Absatz eins,Der Vertrag über das Abzahlungsgeschäft ist schriftlich festzuhalten (Ratenbrief). Der Ratenbrief hat zu enthalten
- Ziffer einsden Vor- und Familiennamen (die Firma), den Beruf (Gegenstand des Unternehmens) und den gewöhnlichen Aufenthalt (Sitz) der Vertragsteile;
- Ziffer 2den Tag und den Ort des Vertragsantrags beziehungsweise der Vertragsannahme des Verbrauchers;
- Ziffer 3den Gegenstand des Abzahlungsgeschäfts;
- Ziffer 4den Barzahlungspreis;
- Ziffer 5das Gesamtentgelt und die Höhe des sich daraus ergebenden effektiven Jahreszinssatzes (Paragraph 33, Absatz 4, BWG);
- Ziffer 6die Höhe der Anzahlung;
- Ziffer 7die Zahl, die Höhe und die Fälligkeit der Teilzahlungen;
- Ziffer 8den Tag der Übergabe der Sache;
- Ziffer 9die Erklärung, ob und wie viele Wechsel zur Sicherung der aushaftenden Teilzahlungsforderungen übergeben und ob sonstige Sicherheiten, einschließlich eines allfälligen Eigentumsvorbehalts, vereinbart worden sind;
- Ziffer 10im Fall des ersten Satzes des Paragraph 3, Absatz eins, den Wortlaut des Paragraph 3, (Rücktrittsrecht des Verbrauchers) samt Überschrift, jedoch ohne den letzten Satz des Absatz eins,