Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Sichtvermerksgebühren - Aufhebung für spezielle Reisen
Typ
Vertrag – CSSR
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
10.10.1978
Außerkrafttretensdatum
31.12.1992
Unterzeichnungsdatum
19.10.1977
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang
der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als
nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen
der Weitergeltung von Verträgen in
BGBl. III Nr. 123/1997, BGBl. Nr.
1046/1994 und
BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht
enthalten.
Titel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gebührenfreie Erteilung von Sichtvermerken für Reisen zur Erfüllung wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, kultureller oder sportlicher Aufgaben
StF:
BGBl. Nr. 482/1978
Sprachen
Deutsch, Tschechisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und die Tschechoslowakische Sozialistische Republik,
von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen der beiden Staaten auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa auch auf dem Gebiete des Reiseverkehrs weiter zu entwickeln, sind übereingekommen, ein Abkommen über die gebührenfreie Erteilung von Sichtvermerken für Reisen von Staatsbürgern der Vertragsstaaten zur Erfüllung wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, kultureller oder sportlicher Aufgaben zu schließen.
Ratifikationstext
Die österreichische Ratifikationsurkunde wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Vizekanzler gegengezeichnet. Das Abkommen tritt, nachdem die in Artikel 7 vorgesehenen Mitteilungen am 11. August 1978 ausgetauscht wurden, am 10. Oktober 1978 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage und Briefwechsel wird genehmigt.
Gesetzesnummer
10005455
Dokumentnummer
NOR11005539
Alte Dokumentnummer
N4197810211W