Bundesrecht konsolidiert

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Sichtvermerksgebühren - Aufhebung für spezielle Reisen § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Sichtvermerksgebühren - Aufhebung für spezielle Reisen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 482/1978

Typ

Vertrag – CSSR

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

10.10.1978

Außerkrafttretensdatum

31.12.1992

Unterzeichnungsdatum

19.10.1977

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang
der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als
nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen
der Weitergeltung von Verträgen in BGBl. III Nr. 123/1997, BGBl. Nr.
1046/1994 und BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht
enthalten.

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gebührenfreie Erteilung von Sichtvermerken für Reisen zur Erfüllung wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, kultureller oder sportlicher Aufgaben
StF: BGBl. Nr. 482/1978

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und die Tschechoslowakische Sozialistische Republik,

von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen der beiden Staaten auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa auch auf dem Gebiete des Reiseverkehrs weiter zu entwickeln, sind übereingekommen, ein Abkommen über die gebührenfreie Erteilung von Sichtvermerken für Reisen von Staatsbürgern der Vertragsstaaten zur Erfüllung wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, kultureller oder sportlicher Aufgaben zu schließen.

Ratifikationstext

Die österreichische Ratifikationsurkunde wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Vizekanzler gegengezeichnet. Das Abkommen tritt, nachdem die in Artikel 7 vorgesehenen Mitteilungen am 11. August 1978 ausgetauscht wurden, am 10. Oktober 1978 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage und Briefwechsel wird genehmigt.

Gesetzesnummer

10005455

Dokumentnummer

NOR11005539

Alte Dokumentnummer

N4197810211W

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1978/482/P0/NOR11005539

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