Sichtvermerksgebühren - Aufhebung für spezielle Reisen
Bundesgesetzblatt Nr. 482 aus 1978,
10.10.1978
31.12.1992
Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang
der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als
nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen
der Weitergeltung von Verträgen in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997,, Bundesgesetzblatt Nr.
1046 aus 1994, und Bundesgesetzblatt Nr. 1047 aus 1994, ist dieser Vertrag nicht
enthalten.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gebührenfreie Erteilung von Sichtvermerken für Reisen zur Erfüllung wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, kultureller oder sportlicher Aufgaben
StF: BGBl. Nr. 482/1978
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage und Briefwechsel wird genehmigt.
Die österreichische Ratifikationsurkunde wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Vizekanzler gegengezeichnet. Das Abkommen tritt, nachdem die in Artikel 7 vorgesehenen Mitteilungen am 11. August 1978 ausgetauscht wurden, am 10. Oktober 1978 in Kraft.
Die Republik Österreich
und die Tschechoslowakische Sozialistische Republik,
von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen der beiden Staaten auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa auch auf dem Gebiete des Reiseverkehrs weiter zu entwickeln, sind übereingekommen, ein Abkommen über die gebührenfreie Erteilung von Sichtvermerken für Reisen von Staatsbürgern der Vertragsstaaten zur Erfüllung wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, kultureller oder sportlicher Aufgaben zu schließen.