wegen Invalidität, Berufsunfähigkeit oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, die nach ihrem Ausmaß der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 8 dieses Bundesgesetzes gleichkommt, eine Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung bezogen hat, undwegen Invalidität, Berufsunfähigkeit oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, die nach ihrem Ausmaß der Arbeitsunfähigkeit gemäß Paragraph 8, dieses Bundesgesetzes gleichkommt, eine Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung bezogen hat, und