um Zeiträume, in denen der Arbeitslose im Inland
- Litera ain einem arbeitslosenversicherungsfreien Dienstverhältnis gestanden ist;
- Litera barbeitsuchend bei der regionalen Geschäftsstelle gemeldet gewesen ist oder Sondernotstandshilfe (Paragraph 39,) bezogen hat;
- Litera ceine Abfertigung aus einem Dienstverhältnis bezogen hat;
- Litera dsich einer Ausbildung oder beruflichen Maßnahme der Rehabilitation unterzogen hat, durch die er überwiegend in Anspruch genommen wurde;
- Litera ePräsenz- oder Zivildienst geleistet hat;
- Litera feinen Karenzurlaub im Sinne der gesetzlichen Vorschriften zurückgelegt oder Karenzurlaubsgeld bezogen hat;
- Litera gein außerordentliches Entgelt im Sinne des Paragraph 17, des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 235 aus 1962,, bezogen hat;
- Litera heine Sonderunterstützung nach den Bestimmungen des Sonderunterstützungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 642 aus 1973,, bezogen hat;
- Litera inach Erschöpfung des Anspruches auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung nachweislich arbeitsunfähig gewesen ist;
- Litera jauf behördliche Anordnung angehalten worden ist;
- Litera kselbständig erwerbstätig gewesen ist und