Bundesrecht konsolidiert

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Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kupferschmied § 5

Kurztitel

Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kupferschmied

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 32/1976 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 569/1986

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

25.10.1986

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Zusatzprüfung

Paragraph 5,

Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Gasinstallateur, Gas- und Wasserleitungsinstallateur, Spengler oder Wasserleitungsinstallateur kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Kupferschmied abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit“ und „Fachgespräch“ zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gilt Paragraph 2, sinngemäß.

Schlagworte

Anrechnung, Gasinstallateur

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2026

Gesetzesnummer

10006487

Dokumentnummer

NOR12074666

Alte Dokumentnummer

N51986188070

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1976/32/P5/NOR12074666

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