Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kupferschmied
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
25.10.1986
Außerkrafttretensdatum
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Zusatzprüfung
§ 5.Paragraph 5,
Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Gasinstallateur, Gas- und Wasserleitungsinstallateur, Spengler oder Wasserleitungsinstallateur kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Kupferschmied abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit“ und „Fachgespräch“ zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gilt § 2 sinngemäß. Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Gasinstallateur, Gas- und Wasserleitungsinstallateur, Spengler oder Wasserleitungsinstallateur kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Kupferschmied abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit“ und „Fachgespräch“ zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gilt Paragraph 2, sinngemäß.
Schlagworte
Anrechnung, Gasinstallateur
Zuletzt aktualisiert am
16.02.2026
Gesetzesnummer
10006487
Dokumentnummer
NOR12074666
Alte Dokumentnummer
N51986188070