Bundesrecht konsolidiert

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Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kupferschmied § 5

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kupferschmied

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 32/1976

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

01.02.1976

Außerkrafttretensdatum

24.10.1986

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Zusatzprüfung

Paragraph 5,
  1. Absatz eins,Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Gasinstallateur, Gas- und Wasserleitungsinstallateur oder Wasserleitungsinstallateur kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Kupferschmied abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit“ und „Fachgespräch“ zu umfassen.
  2. Absatz 2,Für die Zusatzprüfung gilt Paragraph 2, sinngemäß.

Schlagworte

Anrechnung, Gasinstallateur

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2026

Gesetzesnummer

10006487

Dokumentnummer

NOR12071226

Alte Dokumentnummer

N51976150890

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1976/32/P5/NOR12071226

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