Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kupferschmied
Bundesgesetzblatt Nr. 32 aus 1976, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 569 aus 1986,
römisch fünf
Paragraph 5
25.10.1986
50/04 Berufsausbildung
Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Gasinstallateur, Gas- und Wasserleitungsinstallateur, Spengler oder Wasserleitungsinstallateur kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Kupferschmied abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit“ und „Fachgespräch“ zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gilt Paragraph 2, sinngemäß.
Anrechnung, Gasinstallateur
16.02.2026
10006487
NOR12074666
N51986188070