IN ANBETRACHT der Tatsache, dass vom Wetter verursachte Gefahren für Leben und Gesundheit sowie Wirtschaft und Eigentum zunehmend an Bedeutung gewinnen;
IN DER ÜBERZEUGUNG, dass eine Verbesserung der mittelfristigen Wettervorhersage dem Schutz und der Sicherheit der Bevölkerung dienen wird;
IN DER ÜBERZEUGUNG, dass die wissenschaftliche und technische Forschung, die zu diesem Zweck durchzuführen ist, der Entwicklung der Meteorologie in Europa starke Impulse verleihen wird;
IN DER ERWÄGUNG, dass zur Verwirklichung dieser Absicht und dieser Ziele erhebliche Mittel eingesetzt werden müssen, die im Allgemeinen über den einzelstaatlichen Rahmen hinausgehen;
EINGEDENK der Vorteile, die sich aus einer wesentlichen Verbesserung der mittelfristigen Wettervorhersage für die europäische Wirtschaft ergeben;
IN BESTÄTIGUNG der Ansicht, dass die Errichtung eines unabhängigen europäischen Zentrums von internationalem Rang das geeignete Mittel ist, diese Absicht und diese Ziele zu verwirklichen;
IN DER ÜBERZEUGUNG, dass ein solches Zentrum einen wertvollen Beitrag für die Entwicklung der wissenschaftlichen Grundlagen zur Umweltüberwachung leisten kann;
EINGEDENK dessen, dass ein solches Zentrum außerdem zur Weiterbildung von Wissenschaftlern nach dem Hochschulstudium beitragen kann;
IM FESTEN WILLEN, dass die Tätigkeit eines solchen Zentrums darüber hinaus einen notwendigen Beitrag zu einigen Programmen der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) und anderer beteiligter Organisationen leisten werden;
IN ANBETRACHT der Vorteile, die sich aus der Errichtung dieses Zentrums auch für die Entwicklung der europäischen Industrie auf dem Gebiet der Datenverarbeitung ergeben können;
ANGESICHTS der Absicht, weitere Staaten als Mitglieder des Zentrums aufzunehmen;