Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Lebensmittelgesetz 1975
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
01.07.1975
Außerkrafttretensdatum
30.09.2000
Abkürzung
LMG 1975
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
Gebrauchsgegenstände
§ 6. Gebrauchsgegenstände sind Paragraph 6, Gebrauchsgegenstände sind
Geschirre, Geräte, Umhüllungen, Überzüge oder Umschließungen, die für die Verwendung bei Lebensmitteln, Verzehrprodukten, Zusatzstoffen oder kosmetischen Mitteln bestimmt sind;
Reinigungs-, Wasch-, Desinfektions-, Luftverbesserungs-, Vorratsschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, die zur Verwendung im Haushalt oder für Räume, Einrichtungen, Gegenstände oder Beförderungsmittel, die dem Verkehr mit Lebensmitteln, Verzehrprodukten, Zusatzstoffen oder kosmetischen Mitteln dienen, bestimmt sind;
Farben, Beizen, Lacke, Kitte und Anstrichmittel für den Haushalt sowie für Räume, Einrichtungen, Gegenstände und Beförderungsmittel, die dem Verkehr mit Lebensmitteln, Verzehrprodukten oder Zusatzstoffen dienen;
Spielwaren, Farben für Bilderbücher, Tusch- und Malfarben, Scherzartikel, Kerzen, Tapeten, Vorhänge, Möbelstoffe, Teppiche, Bodenbeläge, Perücken, ferner Kleidung und Bettwäsche sowie Mittel zu deren Behandlung;
Geräte zur Körper- oder Gesundheitspflege;
weiters alle jene Gegenstände, die nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen und zufolge ihrer Beschaffenheit geeignet sind, bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Gesundheit zu gefährden.
Schlagworte
Reinigungsmittel, Waschmittel, Desinfektionsmittel,
Luftverbesserungsmittel, Vorratsschutzmittel, Tuschfarbe,
Körperpflege
Gesetzesnummer
10010375
Dokumentnummer
NOR12132371
Alte Dokumentnummer
N8197529583L