Geschirre, Geräte, Umhüllungen, Überzüge oder Umschließungen, die für die Verwendung bei Lebensmitteln, Verzehrprodukten, Zusatzstoffen oder kosmetischen Mitteln bestimmt sind;
Lebensmittelgesetz 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1975,
Paragraph 6
01.07.1975
30.09.2000
Gebrauchsgegenstände
Paragraph 6, Gebrauchsgegenstände sind