Zusatzstoffe
§ 11. Es ist verboten, Paragraph 11, Es ist verboten,
nicht zugelassene oder den Zulassungsbedingungen nicht entsprechende Zusatzstoffe für die Verwendung bei Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln in Verkehr zu bringen;
Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel mit nicht zugelassenen, den Zulassungsbedingungen nicht entsprechenden oder mit unerlaubten Mengen von Zusatzstoffen in Verkehr zu bringen.