Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Lebensmittelgesetz 1975
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 11
Inkrafttretensdatum
01.07.1975
Außerkrafttretensdatum
14.08.2003
Abkürzung
LMG 1975
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
Zusatzstoffe
§ 11. Es ist verboten, Paragraph 11, Es ist verboten,
nicht zugelassene oder den Zulassungsbedingungen nicht entsprechende Zusatzstoffe für die Verwendung bei Lebensmitteln oder Verzehrprodukten in Verkehr zu bringen;
Lebensmittel oder Verzehrprodukte mit nicht zugelassenen, den Zulassungsbedingungen nicht entsprechenden oder mit unerlaubten Mengen von Zusatzstoffen in Verkehr zu bringen.
Gesetzesnummer
10010375
Dokumentnummer
NOR12132376
Alte Dokumentnummer
N8197529588L