Kurztitel

Lebensmittelgesetz 1975

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1975, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2006,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 11

Inkrafttretensdatum

15.08.2003

Außerkrafttretensdatum

20.01.2006

Text

Zusatzstoffe

Paragraph 11, Es ist verboten,

  1. Litera a
    nicht zugelassene oder den Zulassungsbedingungen nicht entsprechende Zusatzstoffe für die Verwendung bei Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln in Verkehr zu bringen;
  2. Litera b
    Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel mit nicht zugelassenen, den Zulassungsbedingungen nicht entsprechenden oder mit unerlaubten Mengen von Zusatzstoffen in Verkehr zu bringen.