Kurztitel

Lebensmittelgesetz 1975

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1975,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 11

Inkrafttretensdatum

01.07.1975

Außerkrafttretensdatum

14.08.2003

Text

Zusatzstoffe

Paragraph 11, Es ist verboten,

  1. Litera a
    nicht zugelassene oder den Zulassungsbedingungen nicht entsprechende Zusatzstoffe für die Verwendung bei Lebensmitteln oder Verzehrprodukten in Verkehr zu bringen;
  2. Litera b
    Lebensmittel oder Verzehrprodukte mit nicht zugelassenen, den Zulassungsbedingungen nicht entsprechenden oder mit unerlaubten Mengen von Zusatzstoffen in Verkehr zu bringen.