nicht zugelassene oder den Zulassungsbedingungen nicht entsprechende Zusatzstoffe für die Verwendung bei Lebensmitteln oder Verzehrprodukten in Verkehr zu bringen;
Lebensmittelgesetz 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1975,
Paragraph 11
01.07.1975
14.08.2003
Zusatzstoffe
Paragraph 11, Es ist verboten,