(3)Absatz 3Dem Verfahrenshilfeverteidiger sind unverzüglich Kopien des Aktes von Amts wegen zuzustellen. Gleiches gilt für die Fälle des Abs. 2 Z 2 und 3. Der Verteidiger des in Haft befindlichen Beschuldigten kann beantragen, dass ihm Kopien der in Abs. 2 Z 2 und 3 angeführten Aktenstücke auch in weiterer Folge von Amts wegen übermittelt werden.Dem Verfahrenshilfeverteidiger sind unverzüglich Kopien des Aktes von Amts wegen zuzustellen. Gleiches gilt für die Fälle des Absatz 2, Ziffer 2 und 3. Der Verteidiger des in Haft befindlichen Beschuldigten kann beantragen, dass ihm Kopien der in Absatz 2, Ziffer 2 und 3 angeführten Aktenstücke auch in weiterer Folge von Amts wegen übermittelt werden.