Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Strafprozeßordnung 1975
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 494
Inkrafttretensdatum
01.03.1997
Außerkrafttretensdatum
31.12.1999
Abkürzung
StPO
Index
25/01 Strafprozess
Text
II. Erteilung von Weisungen und Anordnung der Bewährungshilferömisch zwei. Erteilung von Weisungen und Anordnung der Bewährungshilfe
§ 494.Paragraph 494,
Über die Erteilung von Weisungen und die Anordnung der Bewährungshilfe entscheidet das Gericht mit Beschluß. Die Entscheidung obliegt in der Hauptverhandlung dem erkennenden Gericht, sonst dem Vorsitzenden.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2025
Gesetzesnummer
10002326
Dokumentnummer
NOR12039138
Alte Dokumentnummer
N2199660298J