Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Strafprozeßordnung 1975
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 494
Inkrafttretensdatum
31.12.1975
Außerkrafttretensdatum
28.02.1997
Abkürzung
StPO
Index
25/01 Strafprozess
Text
II. Erteilung von Weisungen und Bestellung eines Bewährungshelfersrömisch zwei. Erteilung von Weisungen und Bestellung eines Bewährungshelfers
§ 494.Paragraph 494,
Über die Erteilung von Weisungen und die Bestellung eines Bewährungshelfers entscheidet das Gericht mit Beschluß. Die Entscheidung obliegt in der Hauptverhandlung dem erkennenden Gericht, sonst dem Vorsitzenden.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2025
Gesetzesnummer
10002326
Dokumentnummer
NOR12030829
Alte Dokumentnummer
N2197524182S