Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Strafprozeßordnung 1975
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 480
Inkrafttretensdatum
14.08.2001
Außerkrafttretensdatum
31.12.2007
Abkürzung
StPO
Index
25/01 Strafprozess
Text
§ 480.Paragraph 480,
Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens richtet sich nach den im XX. Hauptstück aufgestellten Grundsätzen. Über die Zulassung der Wiederaufnahme entscheidet das Bezirksgericht. Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens richtet sich nach den im römisch zwanzig. Hauptstück aufgestellten Grundsätzen. Über die Zulassung der Wiederaufnahme entscheidet das Bezirksgericht.
Zuletzt aktualisiert am
19.08.2025
Gesetzesnummer
10002326
Dokumentnummer
NOR40022747